Klickhit des Jahres 2024 im fächerübergreifenden Unterricht

Unterrichtsmaterial für Vertretungsstunden: Grundschule

Frau mit einem Notizblock
Klickhit des Jahres 2024 im fächerübergreifenden Unterricht

Unterrichtsmaterial für Vertretungsstunden: Grundschule

Entdecken Sie den Klickhit des Jahres 2024 im fächerübergreifenden Unterricht! In dieser Materialsammlung für den Vertretungsunterricht in der Grundschule finden Sie Anregungen für spontane Stunden.

Tipp der Redaktion

Klassenfahrten: Planung und Vorbereitung

Auf dem Weg zur Klassenfahrt
Tipp der Redaktion

Klassenfahrten: Planung und Vorbereitung

Erfahren Sie, wie Sie das ideale Reiseziel wählen, den passenden Termin finden und dabei Nachhaltigkeit berücksichtigen.

Tipp der Redaktion

Stundenplanvorlagen für die Grundschule

Schülerin und Schüler an ihren Sitzplätzen
Tipp der Redaktion

Stundenplanvorlagen für die Grundschule

Diese Stundenplanvorlagen zum Ausdrucken sind perfekt geeignet für den ersten Schultag.

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Produktorientierte Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit bewerten

Schülerinnen und Schüler programmieren einen Roboterarm
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Fachartikel mit Anregungen zur produktorientierten Benotung und Bewertung.

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Lehrkräfte dürfen das Jugendamt bei Kindeswohlgefahr informieren

Fall des Monats

Wann darf eine Schule Informationen an das Jugendamt weitergeben, wenn der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung besteht? Ein aktueller Schulrechtsfall zeigt, wie schwierig der Umgang mit Schweigepflicht, Datenschutz und Kinderschutz im pädagogischen Alltag sein kann. Lehrkräfte stehen oft an vorderster Front, wenn es darum geht, Anzeichen von Vernachlässigung oder Gewalt bei Schülerinnen und Schülern zu erkennen. Dabei geraten sie regelmäßig in einen Konflikt zwischen ihrer beruflichen Schweigepflicht und der Notwendigkeit, das Jugendamt einzuschalten. Ein aktueller Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bremen stellt nun klar, dass Schulen im Ernstfall Daten an das Jugendamt übermitteln dürfen, auch ohne Einwilligung der Eltern und ohne vorherige Beratung durch externe Fachkräfte. Lehrkräfte dürfen bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung Informationen an das Jugendamt weitergeben, wenn sie dessen Tätigwerden für erforderlich halten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Bremen mit Beschluss vom 4. März 2026 entschieden (AZ: 1 LA 157/25), wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de mitteilt. Mutter wehrte sich gegen Datenaustausch In dem Fall ging es um ein minderjähriges schulpflichtiges Kind. Beim Familiengericht lief bereits ein Verfahren zur elterlichen Sorge. Das Gericht sah gewichtige Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung und bat das Jugendamt, bei der Schule weitere Informationen einzuholen. Das Jugendamt wandte sich daraufhin an die Schule. Die Schule gab Informationen weiter, die anschließend dem Familiengericht übermittelt wurden. Die Mutter hatte darin nicht eingewilligt und war vorab nicht beteiligt worden. Sie klagte auf Feststellung, dass die Datenerhebung und Datenübermittlung rechtswidrig gewesen sei. Das Verwaltungsgericht Bremen wies die Klage jedoch ab. Dagegen wollte die Mutter die Berufung zulassen. Eigenkompetenz der Lehrkräfte steht über Transparenzgebot Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen lehnte den Antrag auf Zulassung der Berufung ab. Nach Auffassung des Gerichts war die Weitergabe der Informationen nicht zu beanstanden. Das Gericht verwies auf § 4 KKG. Die Vorschrift regelt, wie Berufsgeheimnisträger bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung vorgehen können. Dazu zählen auch Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Schulen. Grundsätzlich sollen Hinweise zunächst mit dem Kind oder Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten besprochen werden. Das gilt aber nicht, wenn dadurch der Schutz des Kindes gefährdet würde. Dann kann eine vorherige Information der Eltern unterbleiben. Nach Auffassung des OVG durfte hier angenommen werden, dass eine vorherige Beteiligung der Mutter dem Kindeswohl hätte schaden können. Die Lehrkräfte mussten auch nicht zwingend vorher eine Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft einholen. Sie durften die Einschätzung aufgrund eigener Sachkompetenz treffen. Auch datenschutzrechtliche Einwände griffen nach Ansicht des Gerichts nicht durch. Die Datenverarbeitung diente dem Kinderschutz und damit einer rechtlichen Aufgabe. Handlungssicherheit für den pädagogischen Alltag Die Entscheidung zeigt, dass Lehrkräfte bei Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung nicht untätig bleiben müssen. § 4 KKG eröffnet einen rechtlichen Weg, Informationen an das Jugendamt weiterzugeben. Wichtig bleibt die Einzelfallprüfung. Im Regelfall sollen Eltern einbezogen werden. Steht dies dem Schutz des Kindes entgegen, kann die Information unterbleiben. Ansprechpartner ist in solchen Fällen das Jugendamt, nicht unmittelbar die Polizei oder andere Stellen. Informationen: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend
  • Primarstufe, Sekundarstufe I

Unterrichtsmaterial: Rechtssicherheit durch Lizenzierung

Fachartikel

Haben Sie sich auch schon mal gewundert, was es mit den kleinen CC-Bildchen oder dem Hinweis "Frei nutzbar" auf sich hat, die bei den Unterrichtsmaterialien von Lehrer-Online die rechte Spalte bevölkern? Bevor Verunsicherung oder Verwirrung entsteht, gibt es hier die Erklärung zu den kleinen Symbolen. Waren Sie schon mal in der Situation, dass Sie tolles Unterrichtsmaterial im Netz gefunden haben, Sie aber nicht sicher waren, wie Sie es für den Unterricht nutzen dürfen? Sie nicken? Stimmt, nicht selten fehlen Angaben zum Urheberrecht bei Materialien aus digitalen Medien. Genau an dieser Stelle setzt die Idee der Lizensierung an. Besonders bekannt ist in diesem Kontext die Bewegung der "Open Educational Resources" (OER).

  • Informatik / Wirtschaftsinformatik / Computer, Internet & Co. / Informationstechnik / Fächerübergreifend

Weihnachtsbingo: Begriffe sammeln und spielerisch festigen

Kopiervorlage

Bei dieser Spielidee eines Weihnachtsbingos für die Vorweihnachtszeit werden Weihnachtsbegriffe gesammelt und anschließend in einem Spielfeld notiert. Wer die richtigen Begriffe aufschreibt, gewinnt mit etwas Glück das Klassen-Bingo! Die Kopiervorlage bietet Lehrkräften ein flexibel einsetzbares Lernspiel für die Vorweihnachtszeit . Die Schülerinnen und Schüler sammeln zunächst Weihnachtsbegriffe und tragen diese anschließend in ein Bingo-Spielfeld ein. Je nach Schwierigkeitsstufe stehen Vorlagen mit 9 oder 16 Bingo-Feldern zur Verfügung. Gewonnen wird, wenn passende Begriffe aufgerufen oder über Bildkarten eingebunden werden und sich daraus ein vollständiges Bingo ergibt. Das Material ist fächerübergreifend angelegt und für Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II und berufliche Bildung ausgewiesen. Besonders geeignet ist es für Klassenleiterstunden, Vertretungsstunden oder den Unterricht kurz vor Weihnachten, wenn eine aktivierende, kommunikative und zugleich strukturierte Lernphase gefragt ist. Auch im Fremdsprachen-Unterricht lässt sich die Spielidee nutzen, etwa zur Wiederholung thematischer Wortfelder oder zur Festigung von Vokabeln. Neben der weihnachtlichen Variante eröffnet das Bingo weitere Einsatzmöglichkeiten: Die Spielidee kann mit anderen Bildkarten zu Festen und Feiertagen wie Karneval, Ostern oder Halloween umgesetzt werden. Ebenso sind fachliche Anpassungen denkbar, etwa mit Tierarten im Biologie- oder Sachkunde-Unterricht oder mit Wortfeldern wie Lebensmitteln in Englisch, Spanisch oder Französisch. Lehrkräfte erhalten mit dem Weihnachtsbingo ein niedrigschwelliges Material, das Wortschatzarbeit , Kommunikation, Konzentration und spielerische Wiederholung verbindet. Die ausgedruckten Bingo-Vorlagen, Bildkarten sowie einfache Zusatzmaterialien wie Magnete oder Klebeknete ermöglichen einen schnellen Einsatz im Unterricht. Vorbereitung des Bingospiels Kleben Sie die Bildkarten mit etwas Platz an die Tafel. Lassen Sie die Schülerinnen und Schüler im Anschluss alle Bilder beschriften. Ideal ist diese Übung im Fremdsprachen-Unterricht, da man hier die Begriffe und damit neues Vokabular in der Fremdsprache sammeln kann. Aber ebenso gut lassen sich damit auch in anderen Fächern beispielsweise Fachbegriffe üben. Spielanleitung Erklären Sie der Klasse anschließend die Spielregeln des Weihnachtsbingos: Jeder Lernende muss in sein Bingo-Feld 9 oder 16 Begriffe von der Tafel eintragen. Kein Begriff darf doppelt vorkommen. In der ersten Runde ist die Lehrkraft die Spielleitung und nennt einen ersten Begriff. Alle Lernenden, die den Begriff auf ihrem Bingo-Feld notiert hatten, dürfen diesen nun mit einem Kreuz durchstreichen. Im Anschluss folgt ein zweiter Begriff. Wieder dürfen alle Schülerinnen und Schüler ihr Kreuz setzen, wenn Sie den Begriff notiert hatten. Dies wird solange fortgesetzt, bis ein Lernender drei Begriffe in einer Reihe -entweder horizontal, vertikal oder diagonal - durchstreichen konnte. Dieser Lernende ruft nun laut "BINGO!" und zeigt der Lehrkraft das ausgefüllte Bingo-Feld. Ist das Blatt richtig ausgefüllt, so kürt die Lehrkraft den Gewinner. Der Lernende darf nun entweder neuer Spielleiter beziehungsweise neue Spielleiterin werden oder sich einen Gewinn aussuchen. Fachkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler sammeln thematisch passende Weihnachtsbegriffe und ordnen sie einem Bingo-Spielfeld zu. festigen bekannten Wortschatz durch spielerische Wiederholung und gezielte Auswahl. übertragen die Bingo-Spielidee auf weitere Themenfelder, Feste, Fachinhalte oder Fremdsprachen. Medienkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler nutzen Bingo-Vorlagen und Bildkarten strukturiert für ein regelgeleitetes Lernspiel. entnehmen Bildkarten oder aufgerufenen Begriffen relevante Informationen für das eigene Spielfeld. dokumentieren ausgewählte Begriffe übersichtlich in einem 9er- oder 16er-Bingo-Raster. Sozialkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler spielen nach vereinbarten Regeln fair und aufmerksam in der Lerngruppe. vergleichen eigene Begriffsauswahlen mit denen anderer Lernender. stärken durch gemeinsames Spielen, Zuhören und Mitfiebern die Klassengemeinschaft in der Adventszeit.

  • Fächerübergreifend
  • Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Berufliche Bildung

Poster: unsere Klassenregeln

Kopiervorlage
2,99 €

Mit Klassenregeln bestimmt Ihre Klasse nicht nur einen gemeinsamen Wertekanon, sondern legt auch wichtige Verhaltensregeln zur Orientierung fest. Unsere Vorlagen helfen den Schülerinnen und Schülern, Regeln zu sammeln und sie optisch aufbereitet und gut sichtbar auf einem Poster im Klassenzimmer zu präsentieren. Wie soll das Miteinander in der Klasse aussehen? Welches Verhalten tolerieren wir, welches lehnen wir ab? Verbindliche Regeln bieten der Klasse und jedem Einzelnen Orientierung, mindern Unterrichtsstörungen und sorgen für ein gesundes Klassen- und Lernklima. Mit der gemeinsamen Erarbeitung von Klassenregeln bestimmen Ihre Schülerinnen und Schüler, wie das Zusammenleben und -arbeiten in der Klassengemeinschaft gestaltet werden soll. Achten Sie jedoch darauf, dass sie nicht zu viele Regeln aufstellen, schließlich müssen alle den Überblick behalten können. ;-) Im Klassenverbund (oder zunächst in Kleingruppen) sollten die unterschiedlichen Bedürfnisse und Vorstellungen vom Zusammenleben gesammelt, diskutiert, gewertet und schließlich in ein verbindliches (vielleicht auch hierarchisches) System gebracht werden. Das gemeinsame Aushandeln von Regeln trägt zur Demokratiebildung bei: Die Schülerinnen und Schüler müssen zunächst für sich selbst bestimmen und ausdrücken, was ihre Bedürfnisse und eigenen Vorstellungen eines Zusammenlebens sind. Sie müssen sie in Kleingruppen oder im Plenum kommunizieren, sich mit anderen um ihnen wichtige Werte streiten, letztlich kooperieren und gemeinsam einen Wertekanon aushandeln. Hat man selbst an den Regeln mitgewirkt, so wächst erfahrungsgemäß das Verständnis und die Akzeptanz, sich an diese zu halten. In regelmäßigen Abständen (zum Beispiel im Klassenrat oder am Halbjahresende) sollten die Regeln nochmals angeschaut und ihre Relevanz diskutiert werden.

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I, Primarstufe

Plätzchenrezepte: Rezeptbücher selbst gestalten

Kopiervorlage

Das Arbeitsblatt für die Grundschule verbindet Vorweihnachtszeit, Rezeptschreiben und kreative Buchgestaltung: Die Schülerinnen und Schüler nutzen Rezeptvorlagen und Titelblätter, um eigene Plätzchenrezepte weiterzugeben und ein Klassen-Rezeptbuch herzustellen. Das Material ermöglicht einen lebensnahen und motivierenden Zugang zum Schreiben in der Grundschule. Im Mittelpunkt stehen Lieblingsrezepte für Plätzchen , die die Lernenden mithilfe vorgegebener Rezeptvorlagen aufschreiben. Das Material greift damit die Vorweihnachtszeit als vertrauten Anlass auf und verbindet saisonale Themen wie Spritzgebäck, Kokosplätzchen oder Zimtsterne mit einem produktorientierten Schreibauftrag. Die Unterrichtsidee ist klar strukturiert: Für die Gestaltung stehen laut Materialseite zwei verschiedene Rezeptvorlagen und zwei unterschiedliche Titelblätter zur Auswahl. Die Schülerinnen und Schüler tragen ihre Lieblingsrezepte ein, gestalten daraus persönliche Rezeptseiten und geben ihre Ideen anschließend an die Klasse weiter. Alle Rezepte werden vervielfältigt und in Form eines gemeinsamen Plätzchen-Rezeptbuchs gesammelt. So entsteht ein greifbares Produkt, das jedes Kind mit nach Hause nehmen kann und das die Rezepte der Mitschülerinnen und Mitschüler einschließt. Das Arbeitsmaterial eignet sich für den fächerübergreifenden Unterricht in der Primarstufe und lässt sich besonders gut in Adventsprojekte, Schreibanlässe oder kreative Unterrichtsphasen einbinden. Die Lernenden üben, Informationen geordnet darzustellen, Zutaten und Arbeitsschritte verständlich aufzuschreiben und ein gemeinsames Klassenprodukt mitzugestalten. Zugleich fördert das Material Austausch, Wertschätzung und die Erfahrung, dass eigene Texte für andere nützlich sein können. Lehrkräfte erhalten damit eine niedrigschwellige Vorlage, um Rezeptschreiben, Weihnachtsbräuche und gemeinschaftliches Gestalten sinnvoll miteinander zu verbinden. Fachkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler formulieren eigene Lieblingsrezepte für Plätzchen mithilfe einer vorgegebenen Rezeptstruktur. ordnen Zutaten, Mengenangaben und Arbeitsschritte nachvollziehbar in einer Rezeptvorlage an. gestalten ein gemeinsames Plätzchen-Rezeptbuch als produktorientierten Schreibanlass. Medienkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler entnehmen Rezeptvorlagen und Titelblättern die vorgesehenen Felder und Gestaltungsmöglichkeiten. dokumentieren ein Rezept strukturiert, lesbar und für andere nutzbar. nutzen analoge Vorlagen, um eigene Inhalte in ein gemeinsames Klassenprodukt einzubringen. Sozialkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler teilen eigene Rezeptideen mit der Lerngruppe und machen sie anderen zugänglich. würdigen die Beiträge der Mitschülerinnen und Mitschüler im gemeinsamen Rezeptbuch. arbeiten kooperativ an einem Klassenprodukt für die Advents- und Weihnachtszeit.

  • Fächerübergreifend
  • Primarstufe

Lobkärtchen für die Grundschule

Kopiervorlage
2,99 €

Mit diesen Lobkärtchen können Sie Schülerinnen und Schüler für gute (schulische) Leistungen oder ihr Verhalten belohnen und zusätzlich motivieren. Das Lob ist altersgerecht formuliert auf einzelnen optisch ansprechend gestalteten Karten. Erkennen Sie damit den Lernfortschritt mit lobenden Worten an und bestärken Sie Ihre Lernenden somit positiv im Schulalltag. Für die Lernentwicklung ist positive Bestärkung essentiell und das Loben von richtigem Verhalten gilt als pädagogisch wertvoll. Genau an dieser Stelle greift das Arbeitsmaterial. Die speziell für Grundschulkinder konzipierten Lobkärtchen können ausgedruckt, ausgeschnitten und bei vielen Gelegenheiten an die Schülerinnen und Schüler verteilt werden. Die Lobkärtchen bieten eine Vielzahl an altersgerechten Formulierungen, sodass für jede Situation ein passendes Lob vorhanden ist. Die Gestaltung der Kärtchen ist dabei besonders motivierend. Die unterschiedlichen Formulierungen und Designs ermöglichen es, den Kindern individuelles Lob zukommen zu lassen. Dadurch wird die Bedeutung von "Weiter so! oder "Ich bin stolz auf dich!" zusätzlich enorm gesteigert. Überraschen Sie Ihre Schülerinnen und Schüler also hin und wieder mit einem Kärtchen - sei es nach einer besonders gelungenen Hausarbeit, aufgrund einer ordentlichen Schrift oder der wertvollen Unterstützung eines Mitschülers. Hier finden Sie passende Lobkärtchen für die Sekundarstufe .

  • Fächerübergreifend
  • Primarstufe

Vorläufiger Schulausschluss darf nicht auf unbestimmte Zeit dauern

Fall des Monats

Ein vorläufiger Schulausschluss kann den Schulbetrieb schützen, für betroffene Schülerinnen und Schüler bedeutet er aber auch einen tiefen Einschnitt. Ein aktueller Fall zeigt, wie schwierig die Abwägung zwischen Sicherheit, Verhältnismäßigkeit und dem Recht auf schulische Teilhabe sein kann. Der Schulalltag hält oft Herausforderungen bereit, die über das rein Pädagogische hinausgehen. Wenn das Verhalten einzelner Schülerinnen oder Schüler den geordneten Betrieb stört oder Dritte gefährdet, müssen Schulleitungen schnell handeln. Der vorläufige Schulausschluss ist hierbei ein scharfes Schwert der Gefahrenabwehr. Doch wie eine aktuelle Entscheidung verdeutlicht, darf dieses Instrument nicht als Dauerlösung missbraucht werden. Die zeitnahe Einleitung weiterführender Verfahren ist für Schulen rechtlich zwingend, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren. In einem Beschluss vom 2. April 2026 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (AZ: 7 CS 26.264) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs eines Schülers gegen seinen vorläufigen Schulausschluss angeordnet. Wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de mitteilt, sah das Gericht die Fortdauer der Maßnahme nach fünf Monaten ohne weitere Schritte als unverhältnismäßig an. Die Entscheidung korrigiert damit die erstinstanzliche Sichtweise und betont die Pflicht der Schulen zur Beschleunigung. Übergriffiges Verhalten führt zur Suspendierung ohne weiteres Verfahren Im konkreten Fall ging es um einen 2007 geborenen Schüler einer Vorbereitungsklasse an einer Mittelschule in Nürnberg. Die Schulleitung hatte ihn im Oktober 2025 vorläufig vom Unterricht ausgeschlossen. Zur Begründung verwies die Schule auf wiederholtes übergriffiges Verhalten gegenüber Mitschülerinnen sowie gegenüber pädagogischem Personal. Trotz Schulbegleitung habe sich die Situation nicht verbessert. Der geordnete Schulbetrieb sei erheblich beeinträchtigt gewesen. Der Schüler legte gegen die Entscheidung Widerspruch ein und beantragte vorläufigen Rechtsschutz. Das Verwaltungsgericht Ansbach lehnte den Antrag zunächst ab. Das Gericht sah den Schulausschluss zu diesem Zeitpunkt als rechtmäßig an und hielt die Gefahrenprognose der Schule für nachvollziehbar. Gegen diese Entscheidung wandte sich der Schüler mit einer Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Er machte geltend, dass der monatelange Ausschluss zu erheblichen Lernrückständen führe. Zudem drohten soziale Isolation und Motivationsverlust. Besonders schwer wiege dies wegen seines Förder- und Unterstützungsbedarfs. Gericht sieht Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab der Beschwerde statt. Nach Auffassung des Gerichts war der fortdauernde Ausschluss zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht mehr verhältnismäßig. Die Richter betonten, dass ein vorläufiger Schulausschluss nur eine Sicherungsmaßnahme zur Gefahrenabwehr sei. Deshalb müsse die Schule zeitnah entscheiden, ob die Maßnahme aufgehoben werde oder ob weitere schulrechtliche Schritte notwendig seien. Dazu zähle insbesondere die Prüfung anderer geeigneter Beschulungsformen. Im entschiedenen Fall hatte die Schule über einen Zeitraum von rund fünf Monaten keine solche weitergehende Maßnahme eingeleitet. Nach Auffassung des Gerichts reichte das nicht aus, um den fortdauernden Ausschluss zu rechtfertigen. Je länger ein vorläufiger Schulausschluss dauere, desto höher seien die Anforderungen an die Begründung der Maßnahme. Der Verwaltungsgerichtshof stellte außerdem fest, dass die Schule die schulische Entwicklung des Jugendlichen stärker hätte berücksichtigen müssen. Dazu gehörten mögliche Wissenslücken, soziale Isolation und Auswirkungen auf den angestrebten Schulabschluss. Bedeutung der Entscheidung für Schulen und Lehrkräfte Die Entscheidung verdeutlicht nach Angaben von anwaltauskunft.de, dass Schulen bei gravierenden Konflikten zwar schnell handeln dürfen, vorläufige Maßnahmen aber nicht über längere Zeit ohne weitere Verfahrensschritte fortführen können. Für Schulen bedeutet das Urteil, dass sie parallel zu einem vorläufigen Ausschluss zeitnah prüfen müssen, welche dauerhaften Lösungen infrage kommen. Dazu können schulische Ordnungsmaßnahmen ebenso gehören wie pädagogische Unterstützungsangebote oder alternative Formen des Unterrichts. Informationen: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend
  • Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Unterrichtsmaterial und News für den fächerübergreifenden Unterricht in der Grundschule

Hier finden Grundschullehrkräfte kostenlose und kostenpflichtige Arbeitsblätter, Kopiervorlagen, Unterrichtsmaterialien und interaktive Übungen mit Lösungsvorschlägen zum Download und für den direkten Einsatz im fächerübergreifenden Unterricht oder in Vertretungsstunden. Die Materialien verbinden Fächer miteinander oder thematisieren überfachliche Kompetenzen und Inhalte wie Medienkompetenz, Digitalisierung, Umwelterziehung, Nachhaltigkeit und Gesundheit. Dieser Fachbereich bietet Lehrerinnen und Lehrern jede Menge Unterrichtsideen, Bildungsnachrichten sowie Tipps zu Apps und Tools für ihren fächerübergreifenden oder fächerverbindenden Unterricht in der Grundschule. 

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Aktuelle fächerübergreifende News für die Grundschule