Eine besondere Bedeutung für den Wettbewerb zwischen den Unternehmen sowie für die Steuerung der Arbeitprozesse in den Betrieben nimmt mittlerweile die Internet- und Intranettechnologie ein. Daher erlangt nicht nur der Umgang mit den Internetdiensten, sondern insbesondere die Erarbeitung des Instrumentariums zur Erstellung von Webseiten (externe Informations- und Kommunikationsseiten sowie interne Arbeitsoberflächen) durch die Lernenden eine hohe Relevanz in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Zu diesem Instrumentarium zählen neben den Befehlen der zur Erzeugung von Webseiten erforderlichen Auszeichnungs- und Programmiersprachen auch die im Rahmen der Erstellung von Webseiten zu berücksichtigen Rechtsvorschriften.
Rechtsvorschriften für eine Website
An den berufsbildenden Schulen sollte nicht nur das technische Werkzeug, sondern auch die Erarbeitung von Rechtsvorschriften für die Erstellung von Webseiten als Bestandteil von Fach- und Methodenkompetenz der Schülerinnen und Schüler verstanden werden.
- Informatik / Wirtschaftsinformatik / Computer, Internet & Co.
- Sekundarstufe II
- drei Unterrichtsstunden
- Ablaufplan, Arbeitsblatt
- 1 Arbeitsmaterial
Beschreibung der Unterrichtseinheit
Unterrichtsablauf
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Einstieg/Motivation
Problematisierung auf der Grundlage einer Handlungssituation: Forderung eines Rechtsanwaltbüros an die Schüler, die Verwertung nicht selbsterstellter Grafikdateien auf den persönlichen Webseiten zu unterlassen und einen Schadensersatz an den Mandanten zu bezahlen
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Problemdefinition
Bestimmung der Notwendigkeit zur Beurteilungsfähigkeit der Rechtslage
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Spontane Verarbeitung
Vermutungen über Lösungsansätze zur Beurteilung der Rechtslage bei der Erstellung einer Website
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Logische Erarbeitung
1. Beurteilung der Lösungsansätze
2. Bestimmung der Internetrecherche als zu verfolgender Lösungsansatz
3. Bestimmung zielgerichteter Suchbegriffe
4. Problemlösung/Umsetzung am PC -
Ergebnissicherung
Darstellung und Vergleich der Schülerergebnisse, ggf. Korrektur der Schülerergebnisse, Überprüfung der Schülerergebnisse anhand des Eingangsfalls
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Anwendung
Beurteilung der Schüler-Webseiten unter Berücksichtigung der erarbeiteten Rechtsvorschriften, Darstellung und Vergleich der Schülerergebnisse
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Hausaufgabe
Behebung der Rechtsverletzungen auf den Schüler-Webseiten
Didaktisch-methodischer Kommentar
Mit Blick auf die dynamische Entwicklung der Vorschriften im Bereich Internetrecht muss der Erarbeitung der Rechtslage durch selbsttätiges Handeln der Schülerinnen und Schüler eine besondere Beachtung zukommen. Da die Vorschriften des Internetrechts durch ihre fortlaufende Revision nur eine zeitlich begrenzte Verbindlichkeit besitzen oder durch weitere Regelungen ergänzt werden, muss die Schule die Lernenden darauf vorbereiten, flexibel genug zu sein, um im Sinne eines beruflichen Anpassungsprozesses auf gewandelte Rechtslagen reagieren zu können und sich die jeweils aktuell gültigen Rechtsvorschriften (neu) zu erschließen.
- Unterrichtsverlauf
Die Vorschriften des Internetrechts haben durch fortlaufende Revision nur eine zeitlich begrenzte Verbindlichkeit. Daher muss die Schule die Lernenden darauf vorbereiten, im Sinne eines beruflichen Anpassungsprozesses auf gewandelte Rechtslagen reagieren zu können und sich die jeweils aktuell gültigen Rechtsvorschriften (neu) zu erschließen. - Gesamtreflexion
Die Durchführung einer Internetrecherche erwies sich als eine geeignete Möglichkeit, die relevanten und aktuellen Informationen von den Schülerinnen und Schülern herausfiltern und problemorientiert bewerten zu lassen. - Print- und Onlineressourcen zum Thema
Unterrichtsmaterial "Website-Rechtsvorschriften" zum Download
- Materialien_Rechtsvorschriften.zip
Die Arbeitsblätter und Tafelbilder im gezippten Ordner.
Im Classroom-Manager speichern
Vermittelte Kompetenzen
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- Gestaltungselemente von Webseiten erfassen, die als "geschützte Werke" gelten.
- die möglichen Rechtsfolgen einer Verwertung geschützter Gestaltungselemente von Webseiten erkennen.
- die Bedeutung der Ausnahmeregelung erklären, dass geschützte Werke "zum privaten Gebrauch" verwendet werden dürfen.
- die Bedeutung einer "Verbreitung" von Werken im Sinne des Internetrechts erläutern.
- die durch das Internet bereitgehaltenen Informationen zur Lösung der Aufgabenstellungen problemorientiert auswerten und anwenden.