Grundlage für das sichere, umweltgerechte und verantwortungsbewusste Arbeiten mit Gefahrstoffen an Schulen ist die Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht – Naturwissenschaft, Technik/Arbeitslehre, Hauswirtschaft, Kunst und Musik (RiSU), die im Frühjahr 2016 aktualisiert wurde. Sie ist fächerübergreifend, denn das Ziel der Richtlinie ist, grundsätzliches Bewusstsein für mögliche Gefahren und deren Ursachen zu schaffen und klare Regeln vorzugeben, ganz gleich, ob es um ein Experiment im Chemieraum geht oder um das Werken mit lösungsmittelhaltigen Farben im Kunstunterricht.
Die vorliegenden Unterrichtsvorschläge legen den Fokus stärker auf den Chemieunterricht, lassen sich aber sicherlich in Teilen auch auf andere Unterrichtsfächer übertragen. Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, dass Gefahrstoffe nicht auf Labore und Chemieräume beschränkt, sondern auch in anderen Bereichen und im privaten Umfeld sowie im späteren Berufsleben gang und gäbe sind. Ihnen werden Risikokompetenzen im Hinblick auf Gefahrstoffe vermittelt; sie lernen, dass es wichtig ist, verantwortungs- und sicherheitsbewusst mit solchen Stoffen umzugehen, und wie sie sich wirksam schützen können. Anlass für eine Unterrichtseinheit, die den Fokus auf den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen legt, ist die obligatorische Sicherheitsunterweisung am Beginn eines Schulhalbjahres. Diese Unterweisung muss schriftlich im Klassenbuch oder Kursheft vermerkt werden. Darüber hinaus müssen vor den "Schülerversuchen" gezielte Anweisungen zu den bei den einzelnen Versuchen eingesetzten Gefahrstoffen, deren sichere Handhabung und der sachgerechten Entsorgung gegeben werden – beispielweise mittels eines "Versuchsblatts".