"Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren" (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, § 13,2).
Obwohl die DDR mit der KSZE-Schlussakte (Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) von Helsinki im Jahr 1975 jedem Menschen das oben genannte Recht einräumte, wurde die offiziell als "ungesetzlicher Grenzübertritt" (§ 213 des Strafgesetzbuches der DDR) bezeichnete Flucht als Straftatbestand gewertet und seit 1968 in der DDR mit einer Freiheitsstrafe belegt, die im "schweren Fall" bis zu fünf Jahre betrug. Bürgerinnen und Bürger der DDR, die ihr Land verlassen wollten, trafen damit nicht nur eine schwerwiegende persönliche Entscheidung, sondern riskierten zudem eine langjährige Haftstrafe. Die Unterrichtseinheit hinterfragt die Gründe von Flucht und Inhaftierung in der ehemaligen DDR und lädt zu einer Vertiefung in der Gedenkstätte Lindenstraße in Potsdam ein.