Didaktisch-methodischer Kommentar
Das Thema "Geocaching im Park: ein literarischer Spaziergang mit dem Smartphone" im Unterricht
Ein Springbrunnen inmitten eines Rondells, ein Rosengarten mit Wasserbecken, ein Tiergehege, mächtige Bäume – und hier und da ein Löwenzahn im sorgsam gepflegten Rasen: Zu all diesen und vielen anderen Elementen des Parks gibt es Gedichte, die auch Schülerinnen und Schüler ansprechen. Im Internet lassen sich die Texte in Sekundenschnelle finden, oft ergänzt durch eine Audiodatei oder ein Video. Beim literarischen Spaziergang durch einen nahe gelegenen Park oder Stadtgarten lernen die Schülerinnen und Schüler in dieser Unterrichtseinheit berühmte Gedichte kennen und gewinnen neue, verschiedene Sinne ansprechende Zugänge zu Lyrik.
Vorkenntnisse
Im Umgang mit dem Smartphone sind die Schülerinnen und Schüler meist fitter als die Lehrkraft. Eine Google-Suche durchführen, ein Foto oder Video aufnehmen, SMS schreiben, Notizen digital festhalten sowie das übliche Grundwissen zu Lyrik – das sind die wesentlichen Voraussetzungen, auf denen diese Unterrichtseinheit beruht.
Darüber hinaus müssen die Schülerinnen und Schüler auch über Datenschutzbestimmungen Bescheid wissen, insbesondere über das Recht am eigenen Bild. Genauere Informationen dazu findet man zum Beispiel unter www.klicksafe.de. Vorschläge für Regeln und eine Nutzungsordnung für mobile Endgeräte in der Schule werden bei Lehrer-online gemacht.
In dieser Unterrichtseinheit arbeiten die Schülerinnen und Schüler nach dem BYOD-Prinzip (Bring Your Own Device) mit ihren eigenen Geräten. Wichtige Voraussetzungen dafür gilt es vorab verbindlich zu klären:
- Die mitgebrachten Geräte müssen einen geladenem Akku haben;
- Fotos, Videos und Tonaufnahmen dürfen nur mit Erlaubnis bzw. gemäß der Aufgabenstellung durch die Lehrperson angefertigt werden;
- Die Verfügbarkeit von freiem Speicherplatz für die schulische Arbeit muss gewährleistet sein.
Didaktische Analyse
Im Deutschunterricht aller Stufen spielt Lyrik gemäß den Bildungsplänen, Lehrbüchern sowie als Pflichtthema des Abiturs eine wichtige Rolle. Gedichte in der Schule – das heißt in der Sekundarstufe I meist analysieren und interpretieren mit allem, was so dazugehört: Reimschema und Metrum bestimmen, Stilmittel suchen und benennen, Metaphern und Symbole entschlüsseln, den Titel erläutern, in die literarische Epoche einordnen und so weiter. Die Freude an der Poesie bleibt dabei oft auf der Strecke. Beim literarischen Spaziergang durch den Park sollen die Ziele einer literarischen und ästhetischen Bildung auf andere Weise verfolgt werden. Wie bei einer Rallye oder einer Schnitzeljagd gehen die Schüler zu verschiedenen Stationen im Park, suchen literarische Texte im Internet, stellen thematisch passende Zeichnungen oder Fotografien her, lösen vielfältige Aufgaben allein, zu zweit oder in Kleingruppen. Ihre Medienkompetenz können sie dabei zielgerichtet einsetzen und weiterentwickeln.
Methodische Umsetzung
Die Lehrkraft gibt den Schülerinnen und Schülern das Arbeitsblatt "Wegweiser" an die Hand und stellt ihnen die weiteren Arbeitsblätter digital zur Verfügung, etwa durch E-Mail-Versand vorab, im virtuellen Klassenzimmer, auf einer Moodle-Plattform oder Ähnliches. Vorab informieren sich die Schülerinnen und Schüler zu Hause über das Thema "Park" und stellen ihr Wissen in Form einer Mindmap zusammen.
Der Spaziergang selbst beginnt mit einer kleinen Hausaufgabenabfrage durch ein Quiz. Danach werden die Schülerinnen und Schüler aufgefordert, sich allein oder zu zweit auf den Weg zu machen und die Stationen der Park-Rallye aufzusuchen. Das Prinzip der Individualisierung und Differenzierung des Lernens wird insofern berücksichtigt, als dass die Schülerinnen und Schüler entscheiden können, welche Stationen sie besuchen, wie lange sie dort verweilen und mit wem sie die Aufgaben bearbeiten. Die Resultate der Aufgaben werden auf unterschiedliche Weise gesichert. Das im Literaturunterricht übliche Medium des Schreibens spielt aber eine untergeordnete Rolle.
Dass während des Spaziergangs keine anderen Smartphone-Aktivitäten (private Telefonate, SMS, Whatsapp oder Ähnliches) stattfinden dürfen, muss vorab verbindlich vereinbart werden.