Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt": Der Countdown läuft

Fachartikel

Dieser Fachartikel beschäftigt sich mit der Frage, ob die Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt" wie geplant pünktlich zum kommenden Schuljahr umgesetzt werden kann.

 

Die Bundesländer haben sich dazu verpflichtet, dass alle Schülerinnen und Schüler ab dem kommenden Schuljahr in digitalen Lernumgebungen lernen sollen. Die Lehr-Lern-Szenarien des Fachunterrichts sollen ab dann (dem Primat des Pädagogischen folgend) systematisch und fächerübergreifend in digitale Lernumgebungen eingebettet werden. Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2018/2019 in die Grundschule eingeschult werden oder in die Sekundarstufe I eintreten, sollen sich bis zum Ende ihrer Pflichtschulzeit einen umfangreichen Katalog digitaler Kompetenzen erschließen können (Kultusministerkonferenz, 2016, 15 ff.).

Das finden die meisten Deutschen auch gut so. 63 Prozent der Deutschen wünschen sich, dass Schülerinnen und Schüler mindestens ein Drittel der Unterrichtszeit selbständig am PC lernen. 25 Prozent sprechen sich sogar dafür aus, dass Schülerinnen und Schüler mindestens die Hälfte der Unterrichtszeit selbständig am PC lernen (Wößmann, Lergetporer, Grewenig, Kugler & Werner, 2017, 21 ff.).

Kommunen sind klamm

Um in digitalen Lernumgebungen wie zum Beispiel dem nordrheinwestfälischen LOGINEO lernen zu können, benötigen die Schülerinnen und Schüler Geräte. Fraglich ist, woher diese Geräte kommen werden.

Eigentlich sind hier die Kommunen in der Pflicht. Ihnen obliegt die Sachaufwandsträgerschaft für die Schulen, also unter anderem die Bereitstellung der Schulgebäude und eine den Lehrplänen entsprechende Ausstattung der Schulen. Doch fällt es immer mehr Kommunen schwer, diese Aufgabe zu erfüllen. Fast jede zweite Kommune geht davon aus, dass sie in Zukunft ein Haushaltssicherungskonzept benötigt. Ein Viertel aller Kommunen geht davon aus, dass sie ihre Schulden nicht mehr aus eigener Kraft tilgen können (Ernst & Young, 2017, 13 ff.).

Dies wirkt sich auch auf die Investitionen in die Schulen aus: Wurden 1995 noch 45 Prozent der kommunalen Gesamtausgaben in Schulgebäude investiert, waren dies 2015 nur noch 25 Prozent. Kommunale Kämmerer schätzen den bundesweiten Investitionsstau auf 34 Milliarden Euro (Brand & Steinbrecher, 2016, 1).

Bund will helfen, darf aber nicht

Eigentlich könnte hier der Bund aushelfen. Er hat in Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen genügend Geld. Jedoch darf er den Kommunen hier wegen des Kooperationsverbotes von Bund und Ländern nicht helfen. Gemäß Artikel 30 des Grundgesetzes sind die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben Sache der Länder, soweit das Grundgesetz dies nicht anders vorsieht. Nach Artikel 104b, Absatz 1 des Grundgesetzes darf der Bund Ländern und Gemeinden nur dort Finanzhilfen gewähren, wo ihm das Grundgesetz Gesetzgebungsbefugnis verleiht. Dies ist im Bereich der Schulbildung nicht der Fall, denn Bildung ist Ländersache.

DigitalPakt#D

Eine Ausnahme könne jedoch im Bereich der digitalen Bildung gemacht werden, so Bundesbildungsministerin Johanna Wanka im Herbst 2016: Artikel 91c des Grundgesetzes gestatte eine Kooperation von Bund und Ländern im digitalen...

 

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