Rechtssichere Unterrichtsmaterialien: Neues Urheberrecht für den Filmeinsatz im Unterricht
Dieser Fachartikel fasst Neuerungen im Urheberrecht zusammen, um Lehrkräften den rechtssicheren Einsatz audiovisueller Medien im Unterricht zu erleichtern.
Viele Lehrkräfte sind unsicher, ob sie Medienformate wie beispielsweise Dokumentarfilme, Lehrvideos oder Werbevideos rechtssicher in ihrem Fachunterricht einsetzen können. Seit dem 01. März 2018 können Lehrende aufatmen, denn ein neues Gesetz soll einen unkomplizierteren Umgang mit audiovisuellen Medien im Unterricht gewährleisten.
Warum bedurfte es einer Gesetzesänderung?
Da bei privaten Vorführungen kein Urheberrechtsproblem besteht, bei öffentlichen aber schon, ist der schulische Filmeinsatz mit erheblichen rechtlichen Unsicherheiten verbunden, sofern die Medien nicht von einer lizenzierten Quelle wie den Medienzentren und Bildstellen oder von spezialisierten Filmanbietern stammen. Weil die Nutzung von audiovisuellen Medien im Unterricht aber essentiell ist, wurde eine Lockerung der Rechtssicherheit in Bezug auf Urheberrechte für den schulischen Gebrauch erwirkt.
Was ist neu?
Seit dem 01. März 2018 gilt das "Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft" (UrhWissG). Mit §60a des Urheberrechtsgesetzes gilt die sogenannte "Bildungs- und Wissenschaftsschranke", womit Lehrerinnen und Lehrern sowie Wissenschaftspersonal für zunächst vier Jahre ein unkomplizierter Basiszugang für den Medieneinsatz ermöglicht wird. Das Gesetz ermöglicht einen einfacheren Umgang mit urheberrechtlichen Nutzungshandlungen im Bereich Bildung und Wissenschaft. So können beispielsweise Filme im Unterricht gezeigt werden, ohne dass es einer Zustimmung der Urheberinnen und Urheber und sonstiger Rechteinhabenden bedarf, sofern nur 15 Prozent eines veröffentlichen Werkes verwendet werden. Dies gilt auch für urheberrechtlich geschützte Texte und Bilder, die in Schulen, Universitäten oder Bibliotheken vorgeführt werden.
Was bedeutet das neue Gesetz für den Unterricht an Schulen?
Durch die Gesetzesänderung können Lehrkräfte ab sofort bis zu 15 Prozent eines audiovisuellen Mediums (dazu zählen Spielfilme, Dokumentarfilme, Werbespots, aber auch TV- und Web-Serien) ohne eine Lizenz oder sonstige Genehmigung im Unterricht zeigen. Bei einem Spielfilm mit einer Länge von 90 Minuten entspräche das einer Cliplänge von 13,5 Minuten. Sofern Lehrkräfte eine digitale Lernplattform für ihren jeweiligen Klassenverband verwenden, können Sie die Clips zusätzlich auf dieser Plattform, jedoch ausschließlich für den Klassenverband, hochladen. Trotzdem muss das Filmmaterial, das für den Unterricht verwendet werden soll, weiterhin einer legalen Quelle entstammen. Gekennzeichnete Lehrfilme sind von dieser Regelung ausgenommen.