Mobile Geräte in der Schule: Regeln und Nutzungsordnungen
Die Arbeit mit Tablet, Laptop und Smartphone im Unterricht wird immer selbstverständlicher. Nutzungsordnungen können dabei helfen, Gefahren wie Cybermobbing entgegenzuwirken und einen verantwortungsvollen Umgang mit eigenen sowie geliehenen mobilen Endgeräten zu gewährleisten. Dieser Artikel zeigt mögliche Regelungen auf.
Im Zuge der KMK-Strategie "Bildung in der digitalen Welt" wird Lernen zunehmend digitaler. Für die Schülerinnen und Schüler mag der Umgang mit Smartphones, Laptops und Tablets im Unterricht motivierend sein, für Schulen und Lehrkräfte stellt die Vorgabe von digitalen Lernumgebungen eine enorme Herausforderung dar.
Nach der Frage, an wessen mobilen Geräten die Lernenden arbeiten sollen, geht es im folgenden Schritt nun darum, einen respektvollen Einsatz von Handy, Laptop und Tablet im Unterricht ermöglichen zu können. Regeln und Nutzungsvereinbarungen können dabei helfen. Welche Überlegungen in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen, wird in diesem Artikel näher erläutert.
Didaktisches Potenzial digitaler Medien
Da digitale Endgeräte und insbesondere Smartphones in der Schule aufgrund des Missbrauchs ihrer vielfältigen Funktionen in der Kritik stehen, scheinen interne Ordnungen mit festen Regeln für die Schulen sinnvoll. Gefahren wie Cybermobbing, die Verbreitung von gewaltverherrlichenden Inhalten oder auch Täuschungsversuche bei Leistungsabfragen können auf diese Weise minimiert werden, um von digitalen Medien für den Unterricht durch vereinfachte Kommunikation, schnellen Materialaustausch oder motivierende Lern-Apps profitieren zu können.
Schließlich möchte auch Schule die aktuelle Entwicklung mitgestalten und Schülerinnen und Schülern den Erwerb digitaler Kompetenzen ermöglichen.
Regeln und Nutzungsordnungen
Für die Arbeit an Computern und mobilen Geräten empfiehlt sich daher eine Nutzungsordnung, die als Bestandteil der Hausordnung verpflichtend ist. Folgende Regelungen können darin festgehalten werden:
Nutzung digitaler Geräte im Unterricht
- Nutzung des schulischen Netzwerks sowie des Internets während des Unterrichts nur für schulische Zwecke
- verantwortungsvoller Umgang mit Internetzugang und Mailfunktion der Schule
- Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen wie Strafrecht, Urheberrecht und Jugendschutzrecht
- keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder rassistischen Inhalte aufrufen, speichern oder versenden
- versehentliches Aufrufen der oben genannten Inhalte umgehend mitteilen und beenden
- Anwendungen nur nach Aufforderung der Lehrkraft herunterladen und installieren, ebenso die Bearbeitung von Online-Formularen
- sorgsamer Umgang mit personenbezogenen Daten: Veröffentlichung von Fotos nur nach Zustimmung der Betroffenen, beziehungsweise der Erziehungsberechtigten
- Diskriminierungen, persönliche Angriffe, Unterstellungen und Verleumdungen unterlassen
- allgemein anerkannte Umgangsformen im Namen der Schule verwenden
- keine Abschlüsse von Verträgen oder kostenpflichtigen Diensten im Internet
- vorhandene Software weder für gewerbliche Zwecke verwenden noch vervielfältigen oder veräußern
Nutzung schuleigener Geräte außerhalb des Unterrichts (GYOD)
- sorgfältiger und verantwortungsbewusster Umgang mit der schulischen Computerausstattung
- Bedienung der Hard- und Software entsprechend den Instruktionen der Lehrkraft
- Störungen oder Schäden umgehend melden
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