Digitales Lernen im Schulalltag am Beispiel von "Samsung Neues Lernen" – eine Betrachtung aus datenschutzrechtlicher Sicht
Dieser Fachartikel betrachtet den unterrichtlichen Einsatz von Samsung Neues Lernen aus datenschutzrechtlicher Sicht.
Die Digitalisierung hat bereits jetzt ganze Branchen verändert und bestimmt mittlerweile unser tägliches Leben. Ein Bereich, für den dies besondere Chancen bietet, stellt unser Schulsystem dar. Digitale Lernprozesse und der Einsatz digitaler Medien können für eine moderne und effiziente Schulbildung sorgen. Gleichzeitig können Kinder und Jugendliche an einen verantwortungsbewussten Umgang mit digitalen Produkten wie Tablets herangeführt werden.
Eine zentrale Rolle nimmt bei der Digitalisierung im Schulwesen das Datenschutzrecht ein. Dieses gilt es zu beachten, um personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern zu schützen und neue Lehr- und Lernmethoden sicher zu implementieren. Datenschutz und Datensicherheit müssen gewährleistet werden.
Digitalisierung im Alltag und in der schulischen Bildung
Die Digitalisierung betrifft bereits einen Großteil unseres Lebens – von kontaktlosem Bezahlen bis hin zur täglichen Smartphone-Nutzung. Nicht zuletzt während der Corona-Pandemie hat sich allerdings gezeigt, dass Deutschland im Bereich der Digitalisierung einiges aufzuholen hat. Um im internationalen Vergleich auf Dauer mithalten zu können, muss auf politischer und gesellschaftlicher Ebene ein Umdenken stattfinden – und das besser gestern als heute!
Einen wichtigen Grundpfeiler unseres Zusammenlebens stellt die Bildung, namentlich die Schulbildung, dar. Unser aktuelles Bildungssystem war maßgeblich daran beteiligt, Deutschland zu einer starken Wirtschaftsnation zu machen und hat zahlreiche wegweisende Produkte hervorgebracht. Dennoch ist es wichtig, nicht stehen zu bleiben, sondern sich den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Dies bedeutet, Digitalisierung und digitale Produkte als Chancen und nicht nur als Risiken zu begreifen.
Durch den Einsatz digitaler Medien und Lernmethoden in Schulen kann nicht nur ein moderner und effizienter Unterricht geschaffen werden. Vielmehr ist es dadurch ebenfalls möglich, Schülerinnen und Schülern einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Produkten näherzubringen.
Lösungspakete wie Samsung Neues Lernen bieten Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern gleichermaßen spannende Hilfestellungen im täglichen Unterricht. Die Kernkomponenten von Samsung Neues Lernen sind Content-Schnittstellen-Apps zur Bereitstellung digitaler Lerninhalte (EduCAP für Tablets und EduPool für Webanwendungen), Samsung Knox als mobile Sicherheitslösung sowie das Samsung Classroom Management.
Digitaler Unterricht und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Es darf allerdings nicht vergessen werden, dass technische Neuerungen – neben zahlreichen Vorteilen – auch Risiken bergen können. Gerade beim Einsatz digitaler Medien sind diese vorwiegend datenschutzrechtlicher Natur.
Hinzu kommt der Umstand, dass gerade Kinder und Jugendliche oft noch sehr unbedarft sind, wenn es um den Umgang mit ihren eigenen Daten geht, da sie die Reichweite häufig nicht einschätzen können. Im Volksmund heißt es oft: Das Internet vergisst nie!
Diesem Umstand trägt auch die im Jahr 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) besonders Rechnung und hat daher den Schutz von Kindern an verschiedenen Stellen fest verankert. So heißt es beispielsweise in Erwägungsgrund 38 der DSGVO: "Kinder verdienen bei ihren personenbezogenen Daten besonderen Schutz, da Kinder sich der betreffenden Risiken, Folgen und Garantien und ihrer Rechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten möglicherweise weniger bewusst sind."
Schutz personenbezogener Daten
Kernaufgabe der DSGVO ist der Schutz personenbezogener Daten. Hierbei handelt es sich um alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Beispiele für personenbezogene Daten sind der Name und die Adresse einer Person, aber auch (speziell bei Schülerinnen und Schülern) Noten oder die Klassenzugehörigkeit.
Verarbeitung personenbezogener Daten
Grundsätzlich verbietet die DSGVO jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten, es sei denn, es liegt eine gesetzliche Erlaubnis vor. Eine solche ist etwa dann gegeben, wenn die betroffene Person in die Datenverarbeitung einwilligt oder die Datenverarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags notwendig ist.
Daneben ist es die Aufgabe der einzelnen Bundesländer, gesetzliche Erlaubnisse und den rechtlichen Rahmen für die Verarbeitung beim Einsatz digitaler Lernmittel zu schaffen. Zusätzlich sind bei jedweder Verarbeitung personenbezogener Daten bestimmte Grundsätze wie Datenminimierung, Zweckgebundenheit oder Richtigkeit der Daten einzuhalten.
Die Prinzipien "Datenschutz durch Technikgestaltung" und "datenschutzfreundliche Voreinstellungen"
Um diese zahlreichen Vorgaben beim Einsatz digitaler Lernmethoden einzuhalten und zudem ein hohes Datenschutzniveau zu gewährleisten, gibt es einiges zu beachten. Art. 25 DSGVO verankert die Prinzipien von "Datenschutz durch Technikgestaltung" (Privacy by Design) und "datenschutzfreundliche Voreinstellungen" (Privacy by Default).
Privacy by Design bedeutet, dass der Datenschutz am besten eingehalten werden kann, wenn er bereits bei Erarbeitung eines Datenverarbeitungsvorgangs auf technischer Ebene integriert ist. Beispiel: Nach der DSGVO dürfen einmal erhobene Daten nicht unbegrenzt lange gespeichert werden. Entwickelt man beispielsweise eine Lernsoftware für Schülerinnen und Schüler, sollte bereits im Zeitpunkt der Entwicklung die Möglichkeit einer späteren, rückstandslosen Datenlöschung implementiert werden.
Privacy by Default betrifft dagegen den Zeitpunkt der eigentlichen Datenverarbeitung, also beispielsweise während der Nutzung eines Tablets im Unterricht. Hierbei soll durch geeignete Voreinstellungen sichergestellt werden, dass nur diejenigen personenbezogenen Daten verarbeitet werden, deren Verarbeitung für den konkreten Verarbeitungszweck wirklich erforderlich ist (Artikel 25, Absatz 1, Satz 1 DSGVO).
Evaluation: das Datenschutzniveau von Samsung Neues Lernen
Unter Berücksichtigung der obigen Grundprinzipien bietet Samsung Neues Lernen ein hohes Datenschutzniveau:
- Die mobile Sicherheitslösung Samsung Knox bietet als Bestandteil von Samsung Neues Lernen Schulen die Möglichkeit, verschiedene Sicherheitsfunktionen zu aktivieren. So können durch Samsung Knox Configure die Geräteeinstellungen der Tablets vor einem Einsatz im Schulunterricht konfiguriert werden. Auf diese Weise ist es möglich, alle Funktionen oder Benachrichtigungen, die für den Unterricht keine Rolle spielen, auszublenden. Zudem lassen sich vor Verwendung der Tablets beispielsweise vorinstallierte Browser wie Google Chrome sowie Google Play Store deaktivieren.
- Die Samsung Classroom Management-App ermöglicht es der jeweiligen Lehrperson, die Kontrolle über die Verwendung der Tablets im Unterricht zu behalten. Lehrkräfte sind im Rahmen dieser Lösung in der Lage, Benutzerkonten für ihre Schülerinnen und Schüler zu erstellen, Lerninhalte freizugeben, den Bildschirm der Schülerinnen und Schüler zu sperren sowie Daten auf den Schüler-Tablets zu löschen, die während des Unterrichts angefallen sind. Dies wiederum sorgt nicht nur für eine angenehme und produktive Unterrichtsatmosphäre, sondern auch für ein erhöhtes Datenschutzniveau.
- Mit Hilfe digitaler Lernplattformen (EduCAP oder der Webvariante EduPool) sind Lehrkräfte in der Lage, Schülerinnen und Schülern Lerninhalte zuzuweisen, die für die Schule oder den Schulträger von Publishern (Schulbuch-Verlagen) lizenziert wurden. Für die Nutzung von EduCAP wird mit Hilfe von Antares eine sogenannte Edu-ID für jeden einzelnen Schüler beziehungsweise jede einzelne Schülerin erstellt. Die personenbezogenen Daten der entsprechenden Schülerinnen und Schüler werden also pseudonymisiert. Diese Pseudonymisierung dient dem Datenschutz und findet sich zudem in Artikel 25 Absatz 1 DSGVO explizit als Beispiel für Privacy by Default. Die Zuweisung der Inhalte erfolgt anschließend nicht an die "Klarnamen" der Schülerinnen und Schüler, sondern an die genannten Edu-IDs.
- Bei Samsung Neues Lernen ist es gemäß dem Grundsatz Privacy by Default sowie im Einklang mit dem Grundsatz der Datenminimierung möglich, bei der Verwendung mit einem Minimum an personenbezogenen Daten auszukommen. Dadurch wird die Erhebung solcher Daten verhindert, die für den konkreten Anwendungsfall keine Rolle spielen. So ist es etwa für Schülerinnen und Schüler nicht erforderlich, einen individualisierten Account, beispielsweise bei Google oder Samsung, anzulegen, um die Tablets im Unterricht zu verwenden.
Weitere Datenschutz-Maßnahmen
Die genannten datenschutzrechtlichen Sicherheitsmechanismen können darüber hinaus durch weitere Maßnahmen ergänzt werden:
So besteht die Möglichkeit, Lehrkräfte regelmäßig im Datenschutz zu schulen, um auf veränderte Gesetzeslagen hinzuweisen und vorhandenes Wissen zu festigen. Auch eine Sensibilisierung von Schülerinnen und Schülern auf das Thema Datenschutz erhöht die Datensicherheit.
Ein Berechtigungskonzept hilft Schulen bereits im Vorfeld, eine klare Rollenverteilung der verschiedenen Akteure festzulegen. Dabei kann festgelegt werden, wer auf welche Systeme Zugriff hat und wie die Zugriffe erteilt und wieder entzogen werden können.
Fazit: datenschutzkonforme Digitalisierung des Unterrichts
Die datenschutzkonforme Implementierung digitaler Lerninhalte an Schulen bietet also gleich auf mehreren Ebenen enorme Vorteile:
Schulen und Lehrkräften wird ein wirksames Instrument für effizientes und modernes Arbeiten an die Hand gegeben, Schülerinnen und Schülern wird das digitale Lernen erleichtert und zudem wird eine verantwortungsbewusste Heranführung an digitale Medien geschaffen. Dadurch lernen Kinder und Jugendliche bereits früh, dass digitale Produkte wie Tablets nicht nur der Unterhaltung dienen, sondern auch für produktive Zwecke eingesetzt werden können.
Bei der Digitalisierung des Unterrichts stellen Lösungen wie Samsung Neues Lernen einen wichtigen Baustein dar. Gerade in unserer digitalen und sich schnell ändernden Welt ist es notwendig, sich stetig anzupassen und weiterzuentwickeln. Frei nach dem Ausspruch des griechischen Philosophen Heraklit lässt sich sagen: "Die einzige Konstante im digitalen Zeitalter ist die Veränderung."
Externe Links
- bmbf.de
Unter diesem Link finden Sie Wissenswertes zum DigitalPakt Schule des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.