Dienstunfähigkeit im Lehrerberuf
In diesem Interview beantwortet Experte Philip Wenzel Fragen zum Themenkomplex Berufs- und Dienstunfähigkeit im Lehrerberuf.
Der Lehrberuf ist zwar erfüllend, aber auch mit Belastungsfaktoren wie Lärm und Stress verbunden. Diese Umstände können an den Kräften zehren. Dabei ist die persönliche Arbeitskraft ein großes Gut und sollte für viele Jahre reichen. Was aber passiert, wenn man aus gesundheitlichen Gründen dem Beruf nicht mehr nachgehen kann? Wann gilt man überhaupt als unfähig, weiterzuarbeiten? Oft ist es schwierig, sich in dem Versicherungskontext zurechtzufinden. Philip Wenzel von Worksurance, dem Portal für Arbeitskraftabsicherung, geht im Interview auf Fragen rund um Dienst- und Berufsunfähigkeit im Lehrerberuf ein.
Herr Wenzel, was ist der Unterschied zwischen "Berufsunfähigkeit" und "Dienstunfähigkeit"?
Berufsunfähigkeit (BU) orientiert sich in der Definition am Paragraph 172 des Versicherungsvertragsgesetzes. Demnach muss man aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft außerstande sein, seinem Beruf, so wie man ihn in gesunden Tagen ausgeübt hat, nachzugehen. Es könnte auch vereinbart werden, dass man erst dann berufsunfähig ist, wenn man auch andere Berufe nicht ausüben könnte, die man aufgrund seiner Fertigkeiten und Ausbildung auch übernehmen könnte. Auf diese sogenannte abstrakte Verweisung verzichten aber derzeit alle Versicherer in ihren Top-Tarifen.
Außerdem hat sich mittlerweile am Markt durchgesetzt, dass ein dauerhafter Zustand nach sechs Monaten erreicht ist, auch wenn ich nicht durch eine Prognose nachweisen kann, dass ich weitere sechs Monate berufsunfähig sein werde. Das ist ein großer Vorteil, denn es gibt nur wenige Erkrankungen, bei denen sich der Arzt so weit aus dem Fenster lehnen würde und eine Verbesserung in den kommenden sechs Monaten kategorisch ausschließen würde.
Der größte Unterschied zur Dienstunfähigkeit (DU) besteht darin, dass hier nicht auf den Beruf abgestellt wird, den man ausgeübt hat, sondern auf das Amt. Außerdem kann man auch innerhalb seiner Laufbahn verwiesen werden. Der Paragraph 26 des Beamtenstatusgesetzes lässt es sogar zu, dass Lehrkräfte an Umschulungsmaßnahmen teilnehmen müssten, um in ein anderes Amt im Zuständigkeitsbereich ihres Dienstherrn versetzt werden zu können.
Außerdem reicht bei der DU nicht aus, dass man bereits sechs Monate krank ist. Man muss immer auch nachweisen, dass man die kommenden sechs Monate nicht wieder voll dienstfähig wird.
Und zu guter Letzt führt man bei der Berufsunfähigkeit den Nachweis. Das ist mitunter sehr schwierig und ohne Hilfe so gut wie nie zu meistern. Bei der Dienstunfähigkeit führt den Nachweis der Dienstherr. Seine Entscheidung ist bei guten Klauseln auch dann für den Versicherer bindend, wenn sie nachweislich falsch ist.
Was bedeutet dienstunfähig? Wann gilt eine Lehrkraft als dienstunfähig?
Foul ist, wenn der Schiri pfeift und Dienstunfähigkeit ist, wenn der Dienstherr die Lehrkraft in den Ruhestand versetzt. Und das ist auch der große Vorteil. Dienstunfähigkeit ist zwar theoretisch schwieriger zu erreichen als eine Berufsunfähigkeit, aber...