Tipp der Redaktion

Der KI-Inzest

KI ChatGPT
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Der KI-Inzest

Wie entstehen Risiken durch selbstlernende künstliche Intelligenz? Die Unterrichtseinheit beleuchtet anschaulich das Phänomen und bietet Einblicke in Gegenmaßnahmen.

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Unterrichtsideen zur Berufsorientierung

Auszubildende Metallbau
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Unterrichtsideen zur Berufsorientierung

Die Unterrichtseinheit unterstützt Lernende dabei, mithilfe von Online-Medien ihre Berufswahl zu erkunden und eigene Stärken zu reflektieren.

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Schulentwicklung: ein gesundheitsorientiertes Leitbild entwickeln

Schülerinnen und Schüler in der Turnhalle
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Schulentwicklung: ein gesundheitsorientiertes Leitbild entwickeln

In diesem Video erfahren Sie, wie ein gesundheitsorientiertes Leitbild dabei hilft, die Gesundheit zu fördern und die Unterrichtsqualität zu steigern.

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Stundenplanvorlage für Ganztagsschulen

Stundenplanvorlage für Ganztagsschulen
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Stundenplanvorlage für Ganztagsschulen

Diese Stundenplanvorlagen sind gut für die Ganztagsschule geeignet.

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Wie können KI-Systeme Vertretungsstunden erleichtern?

Person schaut auf einen Computer, auf dem ChatGPT geöffnet ist
Tipp der Redaktion

Wie können KI-Systeme Vertretungsstunden erleichtern?

Dr. Pauline Linke zeigt, wie Sprachmodelle wie ChatGPT helfen können, Unterrichtsideen zu generieren und Materialien zu erstellen – damit Vertretungsstunden sinnvoll und effizient gefüllt werden.

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Schulverweis wegen Verkaufs von E-Zigaretten rechtmäßig

Schulrechtsfall

Der Verkauf von E-Zigaretten durch Schülerinnen oder Schüler kann weitreichende Folgen haben – auch dann, wenn die Geräte kein Nikotin enthalten. Ein aktueller Fall aus Hessen zeigt, wie Schulen in solchen Situationen handeln und welche rechtlichen Fragen dabei aufgeworfen werden. Kassel/Berlin (DAV). Das Verwaltungsgericht Kassel hat mit Urteil vom 02. Februar 2024 (AZ: 7 K 911/23.KS) entschieden, dass die Überweisung einer Schülerin an eine andere Schule wegen des Verkaufs von E-Zigaretten rechtmäßig war. Das Urteil unterstreicht die rechtlichen Konsequenzen, die der Handel mit E-Zigaretten – auch ohne Nikotin – für Schülerinnen und Schüler haben kann, so das Rechtsportal "anwaltauskunft.de". Verkauf von E-Zigaretten und die Folgen Die damals 14-jährige Klägerin war Schülerin der 8. Klasse einer Gesamtschule in Hessen. Im September 2022 bemerkte ihre Klassenlehrerin, wie die Klägerin Geld von Mitschülerinnen und Mitschülern einsammelte. Auf Nachfrage gab die Schülerin zu, E-Zigaretten mitgebracht und verkauft zu haben. Dies sei nicht das erste Mal passiert. Nach einem Gespräch mit der Mutter der Schülerin, die die Vorwürfe zunächst relativierte, entschied die Klassenkonferenz, die Schülerin an eine andere Schule zu überweisen. Die Begründung: Der Verkauf stelle eine schwere Störung des Schulbetriebs dar und gefährde die Sicherheit der Mitschülerinnen und Mitschüler. Der Widerspruch der Klägerin gegen diese Maßnahme blieb erfolglos, woraufhin sie Klage erhob. Das Urteil: Verkauf von E-Zigaretten verletzt Jugendschutzgesetz Das Verwaltungsgericht Kassel wies die Klage ab. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Verkauf von E-Zigaretten – mit und ohne Nikotin – gegen das Jugendschutzgesetz verstößt. Durch den Verkauf werde die Sicherheit der kaufenden Mitschülerinnen und Mitschüler schwer verletzt, da E-Zigaretten gesundheitsschädlich seien. Die Überweisung an eine andere Schule sei daher eine angemessene und verhältnismäßige Maßnahme. Informationen: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I

Cartoon der Woche: Literatur – eine andere Welt?

Cartoon

In Zeiten einer mehrstündigen, täglichen Nutzungszeit von Smartphones sind bücherlesende Menschen ein seltenes Fundstück. Wenn das Abschalten im Urlaub durch literarische Werke gelingt, klingt das für manch andere wie eine Geschichte aus einer anderen Welt.

  • Fächerübergreifend
  • Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Spezieller Förderbedarf, Berufliche Bildung

Unterrichtsprojekt: Drogen, ihre Wirkung und Gefahren

Unterrichtseinheit

In diesem Unterrichtsprojekt zum Thema Drogen sollen sich die Schülerinnen und Schüler über die Wirkung und Gefahren verschiedener Stoffe informieren, aber auch persönliche Erfahrungen mit dem Thema Drogen diskutieren. In dieser Unterrichtseinheit werden die Wirkung und Gefahr von Drogen in den Blick genommen. Dabei arbeiten die Schülerinnen und Schüler mittels Recherche Informationen zu verschiedenen Drogen heraus. Anschließend absolvieren die Lernenden Wissens- und Selbsttests, um sich mit dem eigenen Konsum auseinanderzusetzen. Die Analyse persönlicher Stärken und Schwächen im Rahmen einer Beobachtungsaufgabe soll die Schülerinnen und Schüler auf mögliche Konfliktsituationen mit Drogen vorbereiten. Diese Einheit zum Thema Formen und Auswirkungen des Drogenkonsums wurde in einer 9. Hauptschulklasse bereits mehrfach durchgeführt. In modifizierter Form lässt es sich für andere Schularten und Klassenstufen einsetzen. Im Rahmen einer solchen Unterrichtseinheit sollten Lehrkräfte genau hinhören, wenn sich die Schülerinnen und Schüler über das Thema Drogen unterhält. Gerade in der Klassenstufe 8 und 9 gibt es viele Jugendliche, die bereits erste Kontakte mit einer illegalen Droge hatten, und eventuell sogar selbst Signale senden, dass Sie selbst Hilfsangebote suchen. Während der gesamten Unterrichtsarbeit werden die vielseitigen Gründe, die zu einer Drogenabhängigkeit führen können, thematisiert. Dazu zählen beispielsweise Perspektivlosigkeit, Neugierverhalten, Konflikte, Langeweile, Traurigkeit, Depressionen, Angststörungen oder ein Einstieg durch Schmerzmedikamente. Erst sehr viel später realisieren sie selbst (und ihre Umwelt) die Abhängigkeit und den Teufelskreis, in dem sie sich befinden. Betroffene Jugendliche sind in der Regel nicht mehr in der Lage, ohne Unterstützung einen Ausweg aus ihrer Drogenabhängigkeit und zugleich aus ihrer Problemsituation zu finden. Einstieg Erfragen des Vorwissens und Impulse zum Klassengespräch Zum Einstieg in die Unterrichtsreihe eignen sich Zeitungsartikel zum Thema mit einem regionalen Bezug (zu finden beispielsweise per Suchmaschine mit der Eingabe Stadt + Drogen). Nach einem ersten Klassengespräch zum Thema Drogen sammeln und notieren die Schülerinnen und Schüler ihr Vorwissen in Aufgabe 1. Erarbeitung und Sicherung Webquest Nachdem die Klasse mit den inhaltlichen Anforderungen der Internetrecherche sowie den Präsentationsvorgaben bekannt gemacht wurde, kann die Webquest (Aufgabe 2) in Paararbeit am PC begonnen werden. Die Website " Keine Macht den Drogen " bietet einen Überblick in die Suchtprävention für Kinder und Jugendliche. Auf diese Weise kann das Thema "Drogen" auf jugendgerechte Weise eingeführt werden, ohne durch zu viele Informationen oder durch ein Übermaß an Belehrungen abzuschrecken, was besonders bei betroffenen Schülerinnen und Schülern kontraproduktiv wäre. Diese Websites bieten auch Hinweise auf Hilfangebote, sodass hier bereits auch außerschulische Unterstützung verfügbar gemacht wird. Mithilfe der gelenkten Fragen der Webquest orientieren sich die Jugendlichen auf der Internetseite. Dabei betreiben sie eine Recherche zu den auf der Website genannten Drogen (Alkohol, Nikotin, Cannabis, Medikamente und Doping, Amphetamine, NPS, Kokain und Heroin) und teilen sie in legale und illegale Drogen ein. Nach einer kurzen Selbstauskunft geben sie einen kurzen Überblick über eine gewählte Droge. Im Fokus stehen bestimmte inhaltliche Kriterien (Name, Herstellung, Wirkung, kurz- und langfristige Folgen). Anschließend erklären sie mithilfe der Informationen auf der Website den Unterschied zwischen stoffgebundenen und stoffungebundenen Süchten. Die gewonnenen Erkenntnisse werden im Plenum vorgestellt. Auch in diesem Rahmen bietet es sich für die Lehrkraft an, immer wieder die Ursachen und Gründe für Drogenabhängigkeit sowie Möglichkeiten der Handlungsalternativen (Selbstvertrauen, Freizeitgestaltung, Freude am Leben und Beruf, Vorbilder) aufzuzeigen. Wissens- und Selbsttests Im Fokus der dritten Aufgabe steht die Auseinandersetzung mit dem Wissen zum Thema Drogen und der Reflektion des eigenen Konsumverhaltens. Die Überprüfung des Wissens sorgt für eine Verankerung des im Rahmen der Präsentation erhaltenen Informationen. Dies wird ebenfalls durch den Vergleich der Ergebnisse in Paararbeit gewährleistet. Im zweiten Teil reflektieren die Schülerinnen und Schüler ihren Konsum anhand von Selbsttests. Diese Tests lassen sich zu verschiedenen legalen und illegalen Drogen durchführen. Dadurch können erste Probleme im Konsumverhalten erkannt werden. Auch an dieser Stelle bietet es sich an, auf Hilfsangebote hinzuweisen. Vertiefung Analyse von Stärken und Schwächen Die Bearbeitung der Selbstbeobachtungsbögen kann eine Vorbereitung auf mögliche Konfliktsituationen darstellen. Aus diesem Grund notieren die Schülerinnen und Schüler ihre persönlichen Stärken und Schwächen und beratschlagen, wie sich das Ausweichen vor Konflikten und Realitätswahrnehmung in die Drogenabhängigkeit vermeiden lässt. Da Jugendliche insbesondere die eigenen Schwächen bzw. Schwierigkeiten nicht gerne offen vor der Klasse zugeben, sollten sie die Selbstbeobachtungsbögen ausfüllen, ohne ihre Ergebnisse anderen mitteilen zu müssen. Allerdings könnten im Klassenplenum allgemein einzelne Rubriken besprochen werden und dabei auch auf Hilfsangebote hingewiesen werden. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler verschaffen sich einen Überblick darüber, welche Substanzen als Drogen eingestuft werden. unterscheiden zwischen legalen und illegalen Drogen. erklären den Unterschied zwischen stoffgebundenen und stoffungebundenen Süchten. beschreiben eine ausgewählte Droge ausführlich (Name, Wirkung, Gefahren ...). präsentieren und diskutieren ihre Arbeitsergebnisse im Plenum. nehmen eine kritische Einstellung zum Thema Drogen ein. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler orientieren sich auf verschiedenen Websites mithilfe von gelenkten Aufgaben. recherchieren Informationen zum Thema Drogen. schätzen sich in kleinen Online-Quiz selbst ein und überprüfen ihr Fachwissen. präsentieren zielgruppengerecht verschiedene Informationen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen durch Paar- und Gruppenarbeit das Zusammenarbeiten als Team. setzen sich mit den Ergebnissen anderer Gruppen auseinander und erweitern dadurch ihr Wissen. erwerben eine gewisse Fachkompetenz, um mit anderen Lernenden diskutieren zu können.

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I

Cartoon der Woche: Quereinsteiger gesucht

Cartoon

Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger werden aufgrund des Lehrkräftemangels immer noch überall gesucht. In unserem Cartoon der Woche auch am Strand – dieser Kandidat bereitet sich schon fleißig darauf vor, die Schulferien tatkräftig zu unterstützen. Ob er den Einstieg schafft?

  • Fächerübergreifend
  • Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Spezieller Förderbedarf, Berufliche Bildung

Datenklau an der Schule: Wenn der Hacker-Angriff zum Schulverweis führt

Schulrechtsfall

Hacking, Datendiebstahl und Cybermobbing – digitale Gefahren sind längst auch Teil des Schulalltags. Doch was passiert, wenn ein Schüler oder eine Schülerin technische Fähigkeiten einsetzt, um Lehrkräfte sowie Mitschülerinnen und Mitschüler auszuspionieren? Ein Berliner Fall wirft Fragen auf, wie Schulen mit solch schwerwiegenden Regelverstößen umgehen sollten und welche Konsequenzen folgen können. Berlin - Cybermobbing, Datendiebstahl, Hacking – digitale Gefahren lauern auch im Schulalltag. Was aber, wenn Schülerinnen und Schüler ihre technischen Fähigkeiten nicht ausschließlich zum Lernen, sondern zum Ausspionieren von Lehrkräften sowie Mitschülerinnen und Mitschülern einsetzen? Ein aktueller Fall zeigt, dass die Konsequenzen drastisch sein können. Schulverweis nach Hackerangriff: Verwaltungsgericht Berlin bestätigt harte Strafe Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 13. November 2024 in einem Eilverfahren (VG 3 L 610.24) entschieden, dass ein Schüler, der über Monate hinweg den Datenbestand seiner Schule ausspioniert und verändert hat, an eine andere Schule versetzt werden darf. Der Hacker von der letzten Bank In dem durch das Rechtsportal " anwaltauskunft.de " mitgeteilten Fall hatte ein Schüler der gymnasialen Oberstufe eines Berliner Gymnasiums zusammen mit zwei Mitschülern im vergangenen Schuljahr einen Schulcomputer manipuliert, um das Administratorpasswort auszuspähen. Mit diesem Passwort installierten sie einen sogenannten "Keylogger", der alle eingegebenen Passwörter aufzeichnete. So konnten die Schüler Zugriff auf interne Informationen im Lehrerkanal erhalten und organisatorische Daten der Schulleitung einsehen. Nach Bekanntwerden des Vorfalls beschloss die Schulaufsicht, den Schüler an eine andere Schule zu verweisen. Schulverweis rechtens Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte die Entscheidung der Schulaufsicht. Die Richter sahen in dem Verhalten des Schülers einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Schulordnung, der die ordnungsgemäße Unterrichts- und Erziehungsarbeit beeinträchtige. Der Schüler sei mit "krimineller Energie" vorgegangen und habe das Vertrauen der Schule in seine Integrität nachhaltig zerstört. Laut Berliner Schulgesetz (§ 63) sind Maßnahmen wie ein Schulwechsel zulässig, wenn sie erforderlich sind, um die Ordnung und Sicherheit des Schulbetriebs zu gewährleisten. Sie können insbesondere dann verhängt werden, wenn Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen oder keine Aussicht auf Erfolg haben. Die Richter betonten daher, dass die Schule bei der Wahl der Ordnungsmaßnahme einen pädagogischen Beurteilungsspielraum habe. In diesem Fall sei der Schulwechsel auch unter Berücksichtigung der Tatsache verhältnismäßig, dass sich der Schüler in seinem letzten Schuljahr vor dem Abitur befinde. Ausschlaggebend für die Entscheidung war die völlige Uneinsichtigkeit des Schülers. Quelle: www.anwaltauskunft.de

  • Informationstechnik
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Hochschule

Cartoon der Woche: Praxisschock

Cartoon

Im Studium lernen zukünftige Lehrkräfte viel über Inklusion, Diagnostik und Heterogenität. Theoretisches Wissen ist also vorhanden. Aber wie sieht das in der Praxis aus?

  • Fächerübergreifend
  • Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Berufliche Bildung

Ausbildungsunterricht – Wenn Sie mal (plötzlich) Ausbildungslehrkraft für Referendarinnen und…

Fachartikel

Dieser Fachartikel richtet sich als Erfahrungsbericht mit vielen praktischen Tipps an junge Lehrkräfte, die erstmalig Referendarinnen und Referendare im Ausbildungsunterricht betreuen. Auch für Lehramtsanwärterinnen und -anwärter sind die Ausführungen erkenntnisreich. Plötzlich eine neue Rolle Es kann schneller kommen, als Sie denken – und meistens wie ein Blitz aus heiterem Himmel: Plötzlich sind Sie Ausbildungslehrkraft für eine Referendarin oder einen Referendar. Und wenn Sie sich zum ersten Mal in dieser Rolle befinden, kann das durchaus zu ziemlicher Aufregung führen – obwohl Sie den Ablauf des Ausbildungsunterrichts natürlich aus Ihrem (noch nicht lange zurückliegenden) eigenen Referendariat kennen. Bei mir lief es ungefähr so ab: Ich war im zweiten Jahr als Lehrer mit einer vollen Stelle tätig. An einem eigentlich völlig unspektakulären Schultag – irgendwann im Frühling – trottete ich in einer großen Pause vom Kopierer Richtung Lehrerzimmer, als mich plötzlich die neue Referendarin – Frau Julia K. – ansprach. Sie würde gern im Deutsch-Unterricht meiner 11. Klasse erst hospitieren und dann unterrichten, Unterrichtsbesuch inklusive. "Klar, kein Problem", war meine spontane Antwort. Natürlich wollte ich der neuen Kollegin helfen, die Anforderungen ihres Referendariats zu meistern. Trotzdem baute sich im Nachhinein ein mulmiges Gefühl auf, als ich immer stärker realisierte, dass ich mich nun – ohne Vorlauf und Vorbereitung – in eine neue, verantwortungsvolle Rolle begeben würde, nämlich die eines Ausbildungslehrers. Konkret bedeutete das für mich: der Referendarin meinen nicht immer einfachen Unterrichtsalltag mit all seinen Höhen und Tiefen "ungeschminkt" zeigen, meine eigene Lehrtätigkeit präsentieren und zusammen mit der Referendarin (selbst-)kritisch und didaktisch-methodisch fundiert reflektieren, den Unterricht der Referendarin gezielt beobachten und ihr hilfreiche, motivierende Rückmeldungen geben, der Referendarin bei der Vorbereitung ihres Unterrichts helfen und ihr aufgrund meines Erfahrungsvorsprungs sinnvolle Tipps geben, bei der Besprechung des Unterrichtsbesuchs in Anwesenheit der Fachleiterin die passenden Worte finden, ein faires und zugleich wohlwollendes Gutachten über den Ausbildungsunterricht der Referendarin verfassen. Positive Reaktion der Klasse Erfreulicherweise reagierte die Lerngruppe sehr positiv, als ich sie darüber informierte, dass die Deutsch-Stunden künftig für eine gewisse Zeit als Ausbildungsunterricht für eine neue Referendarin dienen würden. Ohne deutliche Appelle meinerseits kündigten die Schülerinnen und Schüler an, ihr Bestes geben zu wollen, um Frau K. bei der Umsetzung ihrer Unterrichtsplanung zu unterstützen – vor allem am Tag des bevorstehenden Unterrichtsbesuchs. Tatsächlich entwickelte sich von Beginn an ein sehr warmes, fast freundschaftliches Verhältnis zwischen der Referendarin und dieser menschlich äußerst angenehmen 11. Klasse – als Basis eines durchweg erfolgreichen Ausbildungsunterrichts. Die Schülerinnen und Schüler zogen mit uns an einem Strang. Dass dies nicht selbstverständlich ist, erfuhr ich einige Jahre später, als eine (andere) Referendarin Interesse am Ausbildungsunterricht in einer sehr problematischen Klasse bekundete. Angesichts der gravierenden Disziplinprobleme entschied sich die angehende Lehrerin allerdings dazu, in dieser "Horror-Lerngruppe" keinen Unterrichtsbesuch durchzuführen. Ich konnte ihr zumindest dabei helfen, eine passende Parallelklasse als Alternative zu finden.

  • Fächerübergreifend
  • Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Spezieller Förderbedarf, Berufliche Bildung

Cartoon der Woche: Digital gestützter Unterricht analog

Cartoon

Digitale Tools können den Unterricht bereichern. Doch was passiert, wenn an der Schule nicht die nötige Ausstattung vorhanden ist? Die Lehrkraft im Cartoon der Woche wird kreativ. :-)

  • Fächerübergreifend
  • Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Interaktive Entdeckung bedeutender Persönlichkeiten

Fundstück

Lerne bedeutende Persönlichkeiten aus aller Welt kennen! "Notable People" bietet eine interaktive Karte, die die größten Berühmtheiten aus Kunst, Wissenschaft, Politik und Sport zeigt – von der Antike bis zur Gegenwart.

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Primarstufe

Cartoon der Woche: Virtual Reality

Cartoon

Die Digitalisierung ist immer noch nicht an allen Schulen angekommen. Manch einer glaubt, dass VR-Brillen die Problemlagen in der Realität vergessen machen.

  • Fächerübergreifend
  • Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Spezieller Förderbedarf, Berufliche Bildung

Schulplatz abgelehnt: Gericht stärkt Schulleitungen bei der Aufnahme

Schulrechtsfall

Ein aktueller Fall zeigt, wie Schulleitungen bei Neugründungen ihre Aufnahmeentscheidungen treffen, auch ohne feste Leitung. Was bedeutet das für Eltern, die sich um einen Platz an einer neuen Schule bemühen? Ein Blick ins Urteil bietet Orientierung – und zeigt, was bei Aufnahmeverfahren in besonderen Konstellationen zu beachten ist. (DAA). Für Lehrkräfte und Schulleitungen bringt die Aufnahme neuer Schülerinnen und Schüler oft organisatorische Hürden mit sich – insbesondere, wenn es um den Start einer neuen Schule geht. Wenn sich eine Schule noch im Gründungsprozess befindet, gibt es meist noch keine fest benannte Schulleitung und die organisatorische Verantwortung liegt oft bei einem provisorischen Team. Dies wirft die Frage auf: Wer ist in dieser Phase tatsächlich zuständig für Entscheidungen im Aufnahmeverfahren, und wie lässt sich rechtliche Sicherheit gewährleisten? Ein aktueller Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 18. Oktober 2024 (AZ: 19 B 849/24) gibt hier klare Hinweise und stärkt die Handlungsmöglichkeiten solcher Gründungsteams. Die Entscheidung könnte damit auch für Lehrkräfte an anderen Schulen im Aufbau Orientierung bieten. In der Entscheidung wurde die Eigenverantwortlichkeit eines Schulleiters im Aufnahmeverfahren für neue Gesamtschulen betont, erläutert das Rechtsportal "anwaltauskunft.de". Aufnahme an neu gegründeter Schule In dem Fall ging es um die Aufnahme eines Jungen in eine neu gegründete Gesamtschule. Da die Schule im Anmeldezeitraum noch keinen offiziell ernannten Leiter hatte, wurde das Aufnahmeverfahren von einem temporären Gründungsteam geleitet. Dieses Team bestand aus dem Schulleiter einer benachbarten Gesamtschule und einer Lehrkraft, die als zukünftige Schulleiterin der neuen Schule vorgesehen war. Die Eltern des abgelehnten Schülers legten Beschwerde ein und argumentierten, das Aufnahmeverfahren sei rechtswidrig, da es nicht alleinverantwortlich von einem Schulleiter durchgeführt worden sei. Sie forderten außerdem, dass ihr Kind als Härtefall berücksichtigt wird und bemängelten die Aufnahme von Seiteneinsteigern, die ihrer Meinung nach unrechtmäßig erfolgte. Gericht sieht keine Notwendigkeit für einen feststehenden Schulleiter während der Gründung Das Oberverwaltungsgericht in Münster kam in seinem Urteil zu dem Schluss, dass die Normen von einer bereits bestehenden Schule mit einer fest ernannten Schulleitung ausgehen. Die hier im Gründungsstadium befindliche Gesamtschule hatte aber noch keine Schulleitung. In solchen Fällen kann die Aufnahmeverantwortung temporär an ein Organisationsteam delegiert werden, ohne dass dies gegen das Schulgesetz verstößt. Das Gericht entschied, dass diese Vorgehensweise im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen steht, solange die wesentlichen Aufnahmeentscheidungen alleinverantwortlich durch den Schulleiter der benachbarten Schule getroffen wurden. Außerdem liege der Entscheidungsbereich für Härtefälle weiterhin allein beim Schulleiter, der im konkreten Fall alle maßgeblichen Entscheidungen persönlich und rechtskonform getroffen habe. Urteilsbegründung: Bedeutung für zukünftige Aufnahmeverfahren in NRW Die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen verdeutlicht, dass die gesetzlichen Vorgaben des Schulgesetzes des bevölkerungsreichsten Bundeslandes durchaus flexible Organisationsformen für Schulen im Gründungsstadium ermöglichen. Für Eltern und Schülerinnen und Schüler bedeutet dies, dass Aufnahmeverfahren auch dann rechtssicher durchgeführt werden können, wenn die Leitung einer neu gegründeten Schule noch nicht feststeht. Die Entscheidung stärkt zudem die Eigenverantwortung von temporär eingesetzten Führungspersonen, solange diese die alleinige Entscheidungsbefugnis im Verfahren behalten und in Abstimmung mit der Schulbehörde handeln. Auch wird durch das Urteil klargestellt, dass Härtefälle nur anerkannt werden, wenn zwingende Gründe für die Aufnahme an der spezifischen Schule vorliegen. Allgemeine Präferenzen wie bestimmte pädagogische Konzepte oder räumliche Nähe reichen damit nicht aus. Fazit: Elternrecht und Schulleitungsverantwortung im Einklang Mit dem Urteil bestätigt das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Entscheidungsfreiheit der Schulleitungen im Aufnahmeprozess und die Rechtskonformität von Delegationslösungen in speziellen Konstellationen, wie sie in neu gegründeten Schulen auftreten. Eltern, die auf eine bevorzugte Aufnahme ihrer Kinder hoffen, sollten sich bewusst sein, dass Aufnahmeverfahren auch dann gültig sind, wenn sie von einem temporären Leitungsteam durchgeführt werden. Informationen und eine Anwaltssuche: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I, Primarstufe, Sekundarstufe II

Unterrichtsmaterial und News für den fächerübergreifenden Unterricht in den Sekundarstufen

Hier finden Lehrkräfte der Sekundarstufen I und II kostenlose und kostenpflichtige Arbeitsblätter, Unterrichtsmaterialien und interaktive Übungen mit Lösungsvorschlägen zum Download und für den direkten Einsatz im fächerübergreifenden Unterricht oder in Vertretungsstunden. Die Materialien verbinden Fächer miteinander oder thematisieren überfachliche Kompetenzen und Inhalte wie Medienkompetenz, Digitalisierung, Umwelterziehung, Nachhaltigkeit und Gesundheit. Dieser Fachbereich bietet Lehrerinnen und Lehrern jede Menge Unterrichtsideen, Bildungsnachrichten sowie Tipps zu Apps und Tools für ihren Unterricht. 

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Aktuelle News für den fächerübergreifenden Unterricht in den Sekundarstufen

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