Das vorliegende Material versucht Brücken zu schlagen zwischen den klassischen Unterrichtsthemen der Primarstufe (Pflanzen und Tiere in verschiedenen Lebensräumen), der herkömmlichen Umweltbildung und einer zukunftsfähigen Bildung für eine nachhaltige Entwicklung.
Zur Aufgabe der Bildung für nachhaltige Entwicklung gehört es, den Schülerinnen und Schülern Gestaltungskompetenz zu vermitteln. Gemeint ist damit das Vermögen, die Gemeinschaft, in der man lebt, in aktiver Teilhabe ökologisch verträglich, wirtschaftlich leistungsfähig und sozial gerecht zu verändern und zu gestalten. Wer über Gestaltungskompetenz verfügt, kann in vielen Lebenslagen die Zukunft vorausschauend modifizieren, reagiert mithin nicht nur auf bereits entstandene Probleme.
Mit Grundschülerinnen und -schülern Biodiversität entdecken
In diesem ersten Baustein der dreiteiligen Unterrichtsreihe wird zunächst mit dem Vorwissen der Lernenden gearbeitet. Die Schülerinnen und Schüler tragen zusammen, welche Tier- und Pflanzenarten sie kennen, sie sortieren die Tiere grob nach ihren Lebensräumen, markieren, welche Arten in ihrer Heimat leben. Mit den Pflanzen wird analog verfahren. Sie werden allerdings nicht nach ihren Lebensräumen sortiert, sondern nach ihrem äußeren Anschein beziehungsweise der Bedeutung für den Menschen (Nutzpflanzen). Jedes Kind malt oder zeichnet ein Bild von seinem Lieblingstier oder seiner Lieblingspflanze. Ziel ist es, von jeder genannten Tier- und Pflanzenarten ein Bild zur Verfügung haben. Diese Bilder werden dann an einer geeigneten Wand im Klassenzimmer aufgehängt – So entsteht Teil eins der "Wand der Vielfalt". Die Einheit schließt ab mit eher theoretischen Betrachtungen zum Thema Artenvielfalt. Unterstützt von der Lehrkraft tragen die Schülerinnen und Schüler zusammen, warum Artenvielfalt so wichtig ist – sie lernen sie als Schatztruhe für den Menschen kennen.
Zum Begriff "Biodiversität"
Der Begriff der Biologischen Vielfalt oder auch Biodiversität begann seine große Karriere auf der Weltkonferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro. Auf dieser Konferenz beschlossen die Teilnehmer das Übereinkommen über die Biologische Vielfalt. Es ist ein völkerrechtlich verbindliches Vertragswerk der Vereinten Nationen mit drei Zielen: die Erhaltung der Biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile sowie die ausgewogene und gerechte Aufteilung der ökonomischen Vorteile, die sich aus der Nutzug der genetischen Ressourcen ergeben. Es regelt übergreifend Naturschutz und Naturnutzung zusammen mit wirtschaftspolitischen, handels- und agrarpolitischen Fragen.