Man könnte annehmen, sie seien eine Selbstverständlichkeit: die Kinderrechte. Doch dass diese Rechte überhaupt in kodifizierter Form existieren, das ist der Arbeit der Vereinten Nationen (UN) zu verdanken. Im Jahre 1989 verabschiedeten deren Vertreterinnen und Vertreter aus aller Welt das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvenion, das ein Jahr darauf in Kraft trat und von den meisten Staaten entsprechend ratifiziert wurde.
Vor dem Hintergrund der Einsicht, dass Kinder im Hinblick auf eine gesunde, friedvolle und zukunftsorientierte Entwicklung besonderen Schutz und besondere Fürsorge verdienen, gilt dieses Regelwerk für Kinderrecht für sämtliche Kinder weltweit. Dabei ist es ganz gleich, wo genau sie leben, welche Hautfarbe oder Religion sie haben und welchem Geschlecht sie sich zugehörig fühlen. Die vier elementaren Grundsätze, auf denen die Konvention beruht, beinhalten das Recht auf physische und psychische Unversehrtheit, das Recht auf eine individuelle Entwicklung, das Recht auf Nichtdiskriminierung sowie das Recht auf Wahrung und Berücksichtigung ihrer generationenspezifischen Interessen.
In Anbetracht des Umstands, dass die Kinderrechte, ihres universellen Gültigkeitsanspruchs zum Trotz, mancherorts bedauerlicherweise noch immer nicht ausreichend Berücksichtigung finden, hat der Deutsche Kinderschutzbund gemeinsam mit der Schauspielerin Annette Frier und der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG eine Unterrichtsstunde zum Thema Kinderrechte entwickelt. Frau Frier führt die Kinder durch eine inszenierte Weltreise und stellt ihnen die Lebenssituation von Kindern in Entwicklungsländern vor, spricht aber auch konkrete Situationen der Grundschülerinnen und Grundschüler in Deutschland an.