Verantwortlichkeit und Kontrollpflichten

Wer für die Inhalte einer Homepage, eines Gästebuchs oder Forums verantwortlich ist und welche Kontrollpflichten erfüllt werden müssen, können Sie hier nachlesen.

Verantwortung für Homepage, Gästebuch oder Forum

Inhalte der Homepage

Strafrechtlich sind primär diejenigen Personen verantwortlich, die die Inhalte produzieren. Also Sie als betreuende Lehrkraft und Ihre Schülerinnen und Schüler.

Beiträge in Gästebüchern oder Foren

Personen über 14 Jahren sind strafrechtlich für ihre eigenen Beiträge nach den allgemeinen Gesetzen selbst verantwortlich. Für den Fall, dass Sie als Lehrkraft das Gästebuch oder Forum moderieren, also die Einträge vor der Veröffentlichung lesen und kontrollieren, sind Sie in jedem Fall verantwortlich. Bei unmoderierten Gästebüchern und Foren ist bislang noch ungeklärt, ob es zu einer Einschränkung der Verantwortlichkeit kommt. Denn dass sich die Lehrkraft die Inhalte der Beiträge der Schülerinnen und Schüler zueigen macht, kann auch bei einem unmoderierten Gästebuch oder Forum nicht ausgeschlossen werden. Ein zueigen Machen könnte beispielsweise durch das Aussortieren und Löschen von Beiträgen erfolgen. Daher sind Sie als Lehrkraft nicht nur im Falle von rechtswidrigen Inhalten strafrechtlich verantwortlich, sondern auch in bestimmten Fällen aufgrund einer fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht. Sobald Kenntnis über rechtswidrige Informationen in einem Gästebuch oder Forum besteht, müssen diese sofort gelöscht werden.

Verantwortlichkeit und Kontrollpflichten für externe Links

Inhalte der Links kontrollieren

Beim Setzen eines Links auf Inhalte anderer Personen muss darauf geachtet werden, dass nicht auf rechtswidrige Inhalte verlinkt wird. Die Frage, ob später - regelmäßig oder auch nur strichprobenartig - kontrolliert wird, ob sich diese Inhalte verändert haben, ist dabei nach aktueller Rechtslage ungeklärt. Sobald jedoch Kenntnis besteht, dass ein Link auf ein mittlerweile rechtswidriges Angebot verlinkt, muss der Link in jedem Falle unverzüglich entfernt werden. Des Weiteren sollte ebenfalls darauf geachtet werden, dass die Links für Schülerinnen und Schüler nicht zu entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten führen.

Verantwortlich, wenn sich Inhalte zu Eigen gemacht werden

Eine Verantwortlichkeit für fremde Inhalte trifft dann auf Sie zu, wenn sich aus dem Kontext oder aus der Art der Darstellung ergibt, dass Sie sich mit den fremden Inhalten des Links identifizieren und sich die Inhalte damit zueigen machen, zum Beispiel indem positiv Stellung zu den Inhalten bezogen wird.

Kennzeichnen fremder Inhalte

Fremde Inhalte sollten in der Regel immer in einem separaten Browserfenster dargestellt werden. Darüber hinaus sollten Fremdangebote, auf die verlinkt wird, generell deutlich als solche gekennzeichnet sein, zum Beispiel durch einen entsprechenden Hinweis auf den konkreten Anbieter der Inhalte beim jeweiligen Link oder in einen separaten Disclaimer.

Impressum

Im Impressum müssen der Name und die Anschrift des Verantwortlichen genannt werden. In der Regel sind Sie als Lehrkraft für die Inhalte verantwortlich. Nach § 55 Absatz 1 RStV haben Anbieter von Telemedien in der Regel ihren Namen (Vor- und Nachname) und ihre Anschrift anzugeben sowie die Möglichkeit zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme.

Autorin

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Katrin Egging

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