Eigene Internetseite erstellen

Wenn Sie mit Ihren Schülerinnen und Schülern eine eigene Internetseite gestalten, gibt es einige Kriterien, die bei der Erstellung eigener Inhalte beachtet werden müssen.

Eigene Inhalte erstellen

Bilder einfügen

Wenn Fotos von Schülerinnen und Schülern oder Lehrkräften auf der eigenen Internetseite eingestellt werden, wird dafür deren Einwilligung benötigt. Bei Kindern und Jugendlichen bis circa zwölf Jahren reicht die Einwilligung der Erziehungsberechtigten aus. Bei allen anderen Minderjährigen müssen sowohl die Einwilligung aller Erziehungsberechtigten als auch der Jugendlichen vorliegen. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern reicht das Einverständnis dieser aus.

Eigene Texte verfassen

Wenn Kinder Texte schreiben und dazu Informationen recherchieren, finden sie im Internet Inhalte, die sie nutzen können. Die Schülerinnen und Schülern sollten dabei jedoch darauf achten, dass sie keine Inhalte veröffentlichen, die vielleicht nicht der Wahrheit entsprechen. Kinder sollten dafür sensibilisiert werden, dass auch die Inhalte im Internet nicht alle wahr sein müssen. Sie benötigen Anregungen dafür, mehrere Quellen zu vergleichen und abzuwägen welche Quellen als "seriöse Quellen" angesehen werden können.

Personenbezogene Daten angeben

Personenbezogene Daten dürfen ebenfalls nur dann veröffentlicht werden, wenn ebenfalls eine schriftliche Einwilligung der Personen vorliegt. Bei der Auswahl der Daten, die veröffentlicht werden, sollten jedoch nicht nur rechtliche Kriterien eine Rolle spielen, sondern pädagogische Aspekte, und die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sollten in jedem Fall im Vordergrund stehen.

Inhalte der Einwilligung

Die Einwilligung sollte beinhalten, welche personenbezogenen Daten oder Bilder verwendet werden, und es sollte auch geklärt sein, für welche Zwecke diese Einwilligung gilt: nur für die Homepage oder auch für eventuelle Printpublikationen wie die Schülerzeitung.

Übernahme fremder Inhalte

Urheberrechtlich geschützte Inhalte

Das deutsche Urheberrecht schützt zunächst sogenannte "Werke", das heißt persönliche geistige Schöpfungen, daneben aber in der Form von Leistungsschutzrechten auch Leistungen anderer Art, zum Beispiel das Erstellen einer umfassenden Linkliste. Von anderen Personen erstellte Bilder, Fotos, Film- oder Audiodateien und ähnliches dürfen auf der eigenen Homepage daher nur verwendet werden, wenn an diesen Werken keine fremden Urheber- oder sonstigen Rechte bestehen, oder die Rechteinhaber entsprechende Nutzungsrechte (die Erlaubnis) erteilt haben. Lesen Sie auf lo-recht, wie sich ein Werk definieren lässt.

Fotos aus dem Internet oder aus Lehrbüchern

Die Schülerinnen und Schüler dürfen nicht ohne weiteres Fotos hochladen, auf denen andere Personen zu sehen sind. Sie dürfen die Fotos nur veröffentlichen, wenn die abgebildeten Personen damit einverstanden sind. Bilder, die nicht selbst hergestellt wurden, sind in der Regel Eigentum des Fotografen, und die abgebildete Person besitzt das Recht am Bild. Die Fotos dürfen nicht ohne weiteres kopiert und in die eigene Homepage einfügt werden. Das gilt für nahezu alle Bilder im Internet, auch für die Google-Bildersuche. Es gibt einige Fotos die aus dem Internet mit Angabe einer Quelle, in der Regel mit Nennung des Autors, kopiert werden dürfen (Beispiele: Pixelio, Wikimedia-Commons). Entweder werden die Schülerinnen und Schüler über die korrekte Vorgehensweise aufgeklärt, oder es werden ihnen ausgewählte lizenzfreie oder eigene Bilder für die Verwendung auf der Homepage zur Verfügung gestellt. Wenn Bilder, Fotos oder Grafiken aus einem Buch eingescannt und auf der Internetseite verwendet werden, ist darauf zu achten, dass ebenfalls die Quelle anzugeben ist, idealerweise: Autor, Jahr, (Titel des Buches) und die Seitenzahl.

Texte aus dem Internet oder aus Lehrbüchern

Wenn Texte aus dem Internet oder Lehrbüchern ohne Nennung der Quelle kopiert werden, handelt es sich um eine Raubkopie, die beim Kopieren von Texten auch als "Plagiat" bezeichnet wird. Dies ist strafbar und kann unter Umständen teuer werden. Wenn Inhalte aus Büchern oder aus bestehenden Internetseiten auf der eigenen Homepage verwendet werden, müssen in der Regel die Quelle (Autor, Jahr und Seitenzahl) des Textes genannt werden oder es wird zusätzlich das Einverständnis des Autors benötigt. Ausführliche Hinweise zum Zitatrecht können Sie auf lo-recht nachlesen.

Tipp

Im Zweifel nachfragen

Wegen der oft schwierigen rechtlichen Beurteilung, ob der fremde Inhalt, der auf der Homepage verwendet wurde, urheberrechtlichen Schutz genießt, sollte im Zweifelsfall besser bei den Rechteinhabern angefragt und deren Zustimmung zur Verwendung eingeholt werden. Dies gilt nicht nur bei der Übernahme von Inhalten von fremden Websites, sondern auch bei der Einbindung von Werken von Schülerinnen und Schülern (zum Beispiel aus dem Kunstunterricht) sowie Lehrerinnen und Lehrern.

Autorin

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Katrin Egging

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