Didaktisch-methodischer Kommentar
Vorkenntnisse und didaktische Reduktion
Ein Gesetzestext stellt für die Schülerinnen und Schüler eine größere Herausforderung dar als ein das Gesetz erläuternder Informationstext der Verbraucherzentrale. Je nach Klasse empfiehlt sich ein differenzierender Einsatz des Textmaterials. Im Vorfeld dieser Unterrichtseinheit sollten das Zustandekommen und die Inhalte von Kaufverträgen bereits behandelt worden sein. Die Gesetzgebung wird in didaktisch reduziertem Umfang behandelt.
Im Rahmen vertikaler Reduktion wurde der Fokus auf § 312 (b-d) unter Berücksichtigung der §§ 355-357 gelegt. Die Regelungen zum Haustürgeschäft werden ausgelassen, ebenso Hinweise auf Dienstverträge, Werklieferungsverträge und Mietverträge. Auch auf die Unterscheidung Rückgaberecht und Widerrufrecht wurde verzichtet, da eine Rücksendung des erstandenen Gutes in der Zeit in der ein Widerruf möglich ist, einem Widerruf de facto gleichkommt, lässt man die Regelungen über das Porto außen vor.
Einstieg
Der Einstieg erfolgt mit einem Arbeitstransparent, um die gesamte Lerngruppe in den Prozess der Problematisierung einzubinden. Mithilfe des Widerrufs in Briefform soll sich die Lerngruppe eine Fallsituation selbst erschließen und dadurch Interesse für dieses abstrakte Themengebiet entwickeln, denn es lässt sich daraus die persönliche Relevanz der Thematik für den Einzelnen ableiten. Schüler und Schülerin erkennen sich als Verbraucher wieder.
Auf inhaltlicher Ebene werden die Schülerinnen und Schüler auf Basis dieses Vorwissens vermutlich zu einem anderen Ergebnis kommen, als unter Einbeziehung des in der Stunde Erlernten, so dass hierdurch eine Art Aha-Effekt eintreten kann. Aufgrund der Branchenvielfalt der Ausbildungsbetriebe habe ich es vermieden, ein spezielles Beispiel aus einem Ausbildungsbetrieb zu wählen, um alle Schülerinnen und Schüler gleich anzusprechen. Ausgehend von der Problematisierung soll im Rahmen der spontanen Erarbeitung das Vorwissen der einzelnen Schüler den Mitschülern transparent gemacht werden.
Erarbeitung
Die Erarbeitungsphase erfolgt in Partnerarbeit, um die Auseinandersetzung mit dem Text für jeden gleich zu ermöglichen, aber auch um im Gedankenaustausch mit dem Sitznachbarn/der Sitznachbarin das Problembewusstsein des Einzelnen zu vergrößern. Einzelne Schüler erhalten Folien, um ihre Ergebnisse zu verschriftlichen und im Rahmen der Sicherungsphase zu visualisieren. Natürlich kann alternativ auch mit dem Online-Text gearbeitet werden.
Bei schwächeren Lerngruppen kann das Abstraktionsniveau gesenkt werden, indem anstelle des Gesetzestextes ein Informationstext der Verbraucherzentrale die Grundlage für die Erschließung der rechtlichen Hintergründe gewählt wird.
Ergebnis
Nachdem in offener Partnerarbeit die Aufgaben gelöst wurden, stellen einige Schüler ihre auf Folie fixierten Ergebnisse vor, die gegebenenfalls diskutiert und korrigiert werden. Schließlich sollte das Widerrufsrecht der Verbraucher im Hinblick auf das Risiko der Unternehmungen reflektiert und problematisiert werden.