Vor dem ersten Arbeitsbeginn - und danach in regelmäßigen Abständen - müssen Arbeitnehmer über mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren an ihrem Arbeitsplatz informiert beziehungsweise unterwiesen werden. Das geschieht unter anderem mit einer Betriebsanweisung. Die regelt ganz genau, wie ein Beschäftigter an seinem speziellen Arbeitsplatz mit einer Maschine, einem Fahrzeug, einem Gefahrstoff oder einem Biostoff umgehen muss, damit es nicht zu Gesundheitsgefährdungen oder einem Unfall kommen kann. Auch für Arbeitsverfahren oder Arbeitsabläufe müssen Betriebsanweisungen erstellt werden. Deshalb findet man auch im vermeintlich ungefährlichen Büro Betriebsanweisungen (zum Beispiel für den sicheren Umgang mit Tonerkartuschen).
Betriebsanweisungen - kurz und bündig
Betriebsanweisungen helfen, Unfälle und Gesundheitsgefahren beim Einsatz von Maschinen oder bei der Verwendung von gefährlichen Arbeitsstoffen zu vermeiden. Sie regeln das Verhalten im Betrieb sowie im Notfall und sind Grundlage für Unterweisungen.
- Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit / Berufsvorbereitung /Berufsalltag / Arbeitsrecht
- Berufliche Bildung
- variabel
Beschreibung der Unterrichtseinheit
Didaktisch-methodischer Kommentar
Aus den genannten Gründen ist das Thema "Betriebsanweisungen" für jeden Auszubildenden, egal aus welchem Berufszweig und welcher Branche, relevant und sollte im berufsbezogenen Unterricht aufgegriffen werden.
Vermittelte Kompetenzen
Die Schülerinnen und Schüler
- lernen, welchen Zweck und welche Inhalte Betriebsanweisungen haben.
- erfahren, dass Betriebsanweisungen die Grundlage für die jährlich stattfindenden arbeitsplatzbezogenen Unterweisungen sein können.
- unterscheiden verschiedene Sorten von Betriebsanweisungen.
- wissen, wo Betriebsanweisungen im Unternehmen zu finden sind.
- erarbeiten selbstständig Inhalte mit Hilfe eines Lernquiz.
- diskutieren und begründen ihre getroffenen Aussagen im Plenum.
- führen selbstständig eine Internetrecherche durch.
- arbeiten im Team und lernen dabei, ihr Lerntempo anderen anzupassen und aufeinander Rücksicht zu nehmen.
Zu den Materialien
- www.dguv.de/lug: Betriebsanweisungen - kurz und bündig
Den kompletten Beitrag finden Sie im Schulportal "Lernen und Gesundheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Zusatzinformationen
- www.dguv.de/lug
Unter dieser URL ist das Schulportal für Lehrkräfte mit dem Titel "Lernen und Gesundheit" zu erreichen.