Wer im Berufsleben mit Maschinen oder Gefahrstoffen zu tun hat, der muss von seinem Arbeitgeber oder seiner Arbeitgeberin vor dem ersten Arbeitsbeginn über die möglichen Unfall- und Gesundheitsgefahren informiert beziehungsweise unterwiesen werden. Das geschieht unter anderem mit einer Betriebsanweisung. In sie fließen die Angaben der Bedienungsanleitung des Herstellers mit ein, sie geht aber in ihrem Informationsgehalt weit über eine reine Bedienungsanleitung hinaus. Die Betriebsanweisung regelt ganz genau, wie Beschäftigte an ihrem speziellen Arbeitsplatz mit einer Maschine (z. B. einer Presse), einem Fahrzeug (z. B. einem Radlader), einem Gefahrstoff (z. B. Chlor) oder einem Biostoff (z. B. Pilze, Bakterien) umgehen müssen, damit es nicht zu Gesundheitsgefährdungen oder einem Unfall kommen kann. Auch für Arbeitsverfahren (z. B. Schweißen) oder Arbeitsabläufe (z. B. Instandhaltungsarbeiten) müssen Betriebsanweisungen erstellt werden. Deshalb findet man auch im vermeintlich ungefährlichen Büro Betriebsanweisungen (z. B. für den sicheren Umgang mit Tonerkartuschen). Aus diesem Grund ist das Thema "Betriebsanweisungen" für alle Auszubildenden, egal aus welchem Berufszweig und welcher Branche, relevant und sollte im berufsbezogenen Unterricht aufgegriffen werden.
Im Rahmen der Lerneinheit werden folgende Inhalte vermittelt:
- Sinn und Zweck von Betriebsanweisungen
- Aufbau und Bestandteile von Betriebsanweisungen für Gefahr- und Biostoffe sowie für Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe und Maschinen
- Was ist sonst noch zu beachten?