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Diese Einheit führt die Lernenden im Kontext des Themenbereichs "Wirtschaftspolitik" in die Arbeit mit textbasierten Dialogsystemen ein.

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Dieses Material gibt jungen Erwachsenen mit einem Migrationshintergrund einen Überblick über die verschiedenen Berufsfelder in Deutschland.

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Ernährung im Erwachsenenalter

Gesundes Obst und Gemüse
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Die Unterrichtseinheit beschäftigt sich mit der Krankheit Diabetes mellitus. Erfahre mehr über den Diabetes mellitus Typ 2!

  • Schulstufe1
  • Klassenstufe
  • Schulform
  • Fach
  • Materialtyp11
  • Quelle8
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Environmental Protection and Climate Action: From School Projects to Global Negotiations

Unterrichtseinheit / Interaktives
14,99 €

In dieser Unterrichtseinheit für das Fach Englisch der Klasse 11-13 setzen sich die Schülerinnen und Schüler multiperspektivisch mit Umweltschutz auseinander: Sie betrachten ihr eigenes Alltagshandeln, nehmen die Schule als Lern- und Lebensort in den Blick und beschäftigen sich mit internationaler Klimapolitik. Den Abschluss bildet ein simulierter Umweltgipfel, bei dem sie unterschiedliche Perspektiven einnehmen und eigene Lösungsansätze diskutieren. Die Unterrichtseinheit "Environmental Protection – Three Perspectives" richtet sich an Lerngruppen der Berufsschule und der Sekundarstufe II. Sie verbindet die sprachliche Kompetenzentwicklung im Fach Englisch mit politischer und ökologischer Bildung. Den Einstieg bildet das interaktive H5P-Quiz "How green are you?", das individuelle Verhaltensweisen im Hinblick auf Nachhaltigkeit aufgreift und eine erste alltagsnahe Diskussion anregt. Daran schließt ein H5P-Vokabeltest zur „conference language“ sowie zum Wortfeld "environment" an, der den thematischen Wortschatz sichert und erweitert. Dieser wird im weiteren Verlauf für Argumentationen und das Rollenspiel benötigt. Im nächsten Schritt entwickeln die Lernenden auf Task sheet 1 ihre "green dream school". In einem kooperativen Brainstorming-Setting sammeln sie kreative Ideen für eine ökologisch perfekte Schule, priorisieren diese und präsentieren ihre überzeugendsten Vorschläge in kurzen Präsentationen, zum Beispiel als Plakat oder mithilfe digitaler Tools wie Padlet oder TaskCards. Task sheet 2 führt anschließend von der Vision zur konkreten Umsetzung: Die Gruppen wählen eine realistische Idee aus und erarbeiten dazu einen priorisierten Fragenkatalog, der Aspekte wie Kosten, Zuständigkeiten, Ressourcen und Zeitplan berücksichtigt. Auf diese Weise werden planerisches Denken und Problemlösekompetenz gefördert. Den Höhepunkt der Einheit bildet Task sheet 3 mit einem simulierten "environmental summit". In unterschiedlichen Rollen – etwa UN, EU, USA oder Newly Industrialising Countries – formulieren die Lernenden Eröffnungsreden, sammeln Argumente und verhandeln eine gemeinsame Abschlusserklärung zur Reduktion von Kohlenstoffdioxid-Emissionen. Eine abschließende Reflexionsphase sichert zentrale Einsichten zu Interessenkonflikten, Kompromissen und Handlungsoptionen im globalen Umweltschutz. Die Einheit vollzieht einen Perspektivwechsel vom individuellen Handeln über die Institution Schule bis hin zur internationalen Ebene der Umweltpolitik. Durch diese Dreistufigkeit wird Umweltschutz nicht nur als moralische Frage, sondern auch als strukturelle und politische Herausforderung sichtbar. Gleichzeitig erwerben und vertiefen die Lernenden zentrale Kompetenzen der englischen Sprache – darunter Lese-, Sprech- und Schreibkompetenz, Wortschatzarbeit sowie argumentatives Diskutieren – und verknüpfen diese mit Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Methodisch setzt die Einheit auf einen Wechsel aus individualisierten digitalen Lernphasen, etwa dem H5P-Quiz und dem Vokabeltest , kooperativen Gruppenarbeitsphasen wie Brainstorming und der Entwicklung eines Fragenkatalogs sowie einem komplexen Rollenspiel im Plenum. Die Lehrkraft kann die sprachlichen Anforderungen flexibel steuern, indem sie Hilfekarten mit useful phrases, linking words und sentence starters bereitstellt. Das Rollenspiel "environmental summit" eignet sich besonders dazu, typische Zielkonflikte der internationalen Klimapolitik erfahrbar zu machen: wirtschaftliche Entwicklung versus Klimaschutz sowie historische Verantwortung versus aktuelle Handlungsfähigkeit. Die Lernenden erleben Aushandlungsprozesse und Kompromissbildung und reflektieren anschließend die Überzeugungskraft von Argumenten sowie die Fairness der Ergebnisse. Die Einheit ist so konzipiert, dass sie sowohl in der Berufsschule als auch in der Sekundarstufe II eingesetzt werden kann. Umfang und Komplexität der Vorbereitung des Gipfels, beispielsweise durch die Einbindung aktueller Daten oder kurzer Input-Texte, lassen sich an das Niveau der Lerngruppe und die verfügbare Unterrichtszeit anpassen. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erweitern ihren englischen Wortschatz zu "environmental protection" und "conference language" und wenden ihn in Diskussionen und Präsentationen an. formulieren begründete Positionen zu Umweltschutzmaßnahmen auf individueller, schulischer und globaler Ebene in mündlicher und schriftlicher Form. erkennen unterschiedliche Interessenlagen in der internationalen Klimapolitik und können diese in eigenen Worten darstellen. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler nutzen interaktive digitale Materialien (zum Beispiel H5P, Padlet, TaskCards) zur Selbstüberprüfung und zur Präsentation von Arbeitsergebnissen. setzen digitale Tools zielgerichtet zur Unterstützung von Kommunikation und Kollaboration ein. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten kooperativ in Gruppen, treffen Absprachen und übernehmen Rollen und Verantwortung (zum Beispiel Sprecherin/Sprecher, Moderatorin/Moderator). diskutieren in der Umweltschutz-Simulation respektvoll und konstruktiv, hören anderen Positionen zu und suchen nach tragfähigen Kompromissen. geben sich gegenseitig adressatengerechtes, wertschätzendes Feedback zu Ideen, Präsentationen und Argumenten.

  • Englisch
  • Sekundarstufe II, Berufliche Bildung

Gehaltsabrechnung – Vom Bruttogehalt zum Auszahlungsbetrag

Unterrichtseinheit
14,99 €

In der Unterrichtseinheit für das Fach Rechnungswesen der Klasse 10-12 lernen die Schülerinnen und Schüler, wie sich eine Gehaltsabrechnung vom Bruttogehalt bis zum Auszahlungsbetrag zusammensetzt und welche Abzüge dabei eine Rolle spielen. Anhand eines praxisnahen Fallbeispiels und aktueller Beitragssätze berechnen sie selbstständig den Nettoverdienst und verstehen Aufbau und Funktion der eigenen Lohnabrechnung. In dieser Unterrichtseinheit geht es um den Aufbau einer Gehaltsabrechnung. Der Einstieg in das Thema bildet eine Schätzfrage "Wie viel bleibt von 100 € Bruttogehalt übrig?". Die Schülerinnen und Schüler aktivieren Ihr Vorwissen und tauschen ihre Vorstellungen zu Steuern und Sozialabgaben aus. Anschließend lernen sie die wichtigsten Bestandteile der Gehaltsabrechnung kennen: Bruttoentgelt, Steuerabzüge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) sowie die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Auf Basis aktueller Werte und Beitragssätze führen die Lernenden eine Gehaltsabrechnung für ein konkretes Fallbeispiel durch. Mit einer vereinfachten Lohnsteuertabelle und vorgegebenen Sozialversicherungsbeitragssätzen berechnen sie Schritt für Schritt die Abzüge und den Auszahlungsbetrag. Die Ergebnisse werden im Plenum mit einem digitalen Brutto-Netto-Rechner abgeglichen, sodass die Lernenden ein realistisches Gefühl für die Differenz zwischen Brutto- und Nettogehalt entwickeln. Im zweiten Schwerpunkt strukturieren die Schülerinnen und Schüler ihr Wissen mithilfe eines Übersichtsarbeitsblatts zum allgemeinen Aufbau der Gehaltsabrechnung. Sie erklären zentrale Begriffe (Bruttogehalt, Nettoentgelt, Auszahlungsbetrag), ordnen wichtige Positionen zu und benennen die vier Säulen der Sozialversicherung. Digitale Werkzeuge wie TaskCards, Erklärvideos, interaktive Zuordnungsübungen und Online-Rechner unterstützen die eigenständige Erarbeitung. Die erste eigene Gehaltsabrechnung ist für viele ein wichtiger Schritt in die finanzielle Selbstständigkeit, zugleich aber oft schwer verständlich. Diese hohe Alltagsrelevanz wird im Einstieg über eine Schätzfrage genutzt, um Vorerfahrungen, Fehlvorstellungen und Fragen sichtbar zu machen. Die Lernenden werden so motiviert, die „Lücke“ zwischen Brutto- und Nettogehalt eigenständig zu erkunden. Durch Sozialformenwechsel (Einzel-, Paar- und Plenumsphasen) werden Kommunikation, Kooperation und gegenseitige Unterstützung gefördert. Digitale Bausteine wie TaskCards, Erklärvideo und Online-Rechner ermöglichen eine flexible Differenzierung: Leistungsstarke Lernende können vertiefende Aufgaben übernehmen (zum Beispiel Vergleich verschiedener Steuerklassen), während schwächere Lernende durch Visualisierungen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen unterstützt werden. Die Reflexionsphase am Ende stärkt die Urteilsfähigkeit und hilft, das Gelernte auf die eigene Gehaltsabrechnung zu übertragen. So werden fachliche, mediale und personale Kompetenzen gleichermaßen adressiert. Hinweis für die Lehrkraft – Digitale Ergänzung (TaskCards) Die Lehrkraft kann die Einheit durch eine TaskCards-Pinnwand interaktiver gestalten. Ein konkreter Bauplan für die Pinnwand (10 Karten, 4 Spalten) liegt dem Material bei. Die Erstellung dauert ca. 5–10 Minuten. Inhalte der Pinnwand (kurze Übersicht): Schätzfrage + Umfrage Link zum Brutto-Netto-Rechner Aktuelle Beitragssätze 2026 Erklärvideo zur Gehaltsabrechnung Schaubild aus Arbeitsblatt 3 Glossar wichtiger Begriffe Interaktive Zuordnungsübung (z. B. LearningApps) Checkliste für die eigene Gehaltsabrechnung Abschluss-Quiz Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler berechnen ausgehend vom Bruttogehalt die wesentlichen Abzüge (Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) und ermitteln den Auszahlungsbetrag. erklären die zentralen Begriffe der Gehaltsabrechnung (Bruttogehalt, Nettoentgelt, Auszahlungsbetrag) und benennen die vier Säulen der Sozialversicherung. prüfen eine Gehaltsabrechnung auf Plausibilität und können Abweichungen oder Fehler begründet hinterfragen. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler nutzen digitale Werkzeuge (zum Beispiel Brutto-Netto-Rechner, TaskCards), um Informationen zu recherchieren, zu überprüfen und Ergebnisse zu sichern. werten digitale Darstellungen (Tabellen, Schaubilder, Lohnsteuertabellen) aus und übertragen diese auf konkrete Rechenaufgaben. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler tauschen sich sachlich über ihre Ergebnisse aus und begründen ihre Vorgehensweise im Plenum. übernehmen Verantwortung für ihren Lernprozess, indem sie eigene Schätzungen, Annahmen und Fehler reflektieren und korrigieren.

  • Wirtschaft / Rechnungswesen / Orga / Bürowirtschaft
  • Berufliche Bildung

Fachsprache in der Pflege

Kopiervorlage

Die Unterrichtseinheit für das Fach Pflege, Therapie, Medizin in der beruflichen Bildung vermittelt den angehenden Pflegefachkräfte professionell mit Patientinnen, Patienten, Angehörigen und Mitarbeitenden zu kommunizieren. Das Unterrichtsmaterial führt Lernende in die professionelle Kommunikation im Pflegealltag ein. Dazu stehen fünf Arbeitsblätter zur Verfügung, die inhaltlich aufeinander aufbauen und Situationsbeschreibungen mit vielfältigen Aufgabenformaten kombinieren. Die Auszubildende Lena wird während ihres ersten Arbeitstags auf der internistischen Station begleitet und erlebt, wie Fachsprache und Alltagssprache in verschiedenen Pflegekontexten verwendet werden. Anhand von drei Situationsbeschreibungen (Übergabe, morgendlicher Rundgang, ärztliche Visite, Pflegedokumentation) wird die Differenzierung zwischen Fachsprache und Alltagssprache dargestellt und im Rahmen von Aufgaben zur Begriffserklärung, Begriffszuordnung, Lückentexten und Schreibanweisungen vertieft. Während Alltagssprache in der Kommunikation mit Pflegeempfängerinnen und Pflegeempfängern verwendet wird, ist Fachsprache essentiell für die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ärztinnen, Ärzten und anderen Pflegekräften sowie für die rechtssichere Dokumentation. Das fünfte Arbeitsblatt bündelt die Anwendung der zuvor eingeführten Fachbegriffe im Rahmen eines Quizzes. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen, zwischen Fachsprache und Alltagssprache im Pflegealltag zu unterscheiden. wenden Fachsprache situations- und adressatengerecht an. erkennen die Bedeutung professioneller Kommunikation im Pflegealltag. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler verfassen Pflegeberichte unter Verwendung angemessener Fachsprache. entwickeln einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Dokumentationsmedien im Pflegealltag. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler kommunizieren empathisch und wertschätzend mit pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen. entwickeln Gesprächssicherheit und reflektieren ihr eigenes Kommunikationsverhalten. stärken ihre Fähigkeiten zur adressatengerechten Kommunikation.

  • Ernährung & Gesundheit / Gesundheitsschutz / Pflege, Therapie, Medizin
  • Berufliche Bildung

Kinderkrankheiten in der Kita

Unterrichtseinheit
14,99 €

Die Unterrichtseinheit für das Fach Gesundheit/Kinderpflege der Berufsfachschulen vermittelt Lernenden die sichere Handhabung meldepflichtiger Infektionskrankheiten wie Masern oder Mumps. Durch Fallanalysen, Rollenspiele und die Kopfstandmethode entwickeln Lernende Kompetenzen in Symptomerkennung, Infektionsprävention und rechtlicher Handlungsfähigkeit nach § 34 InSchG. Praktische Aufgaben fördern kritisches Hinterfragen eigener Routinen und professionelle Reaktion auf Erkrankungsfälle in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Im Lehrplan für Berufsschulen in den Bereichen Kinderpflege und pädagogische Fachkräfte ist die Vermittlung von Wissen über Infektionskrankheiten ein zentraler Kompetenzbereich. Diese Unterrichtseinheit trägt zur Umsetzung dieser Lehrplananforderungen bei und befähigt die Lernenden, verantwortungsvoll mit Infektionsrisiken umzugehen. Kinderkrankheiten sind stark ansteckende Infektionskrankheiten, die durch Viren oder Bakterien ausgelöst werden. Obwohl sie als "Kinderkrankheiten" bezeichnet werden, können auch Erwachsene erkranken – allerdings mit oft schwererem Verlauf und erheblichen Komplikationen. In der Praxis von Kinderpflegefachkräften und pädagogischen Fachkräften ist die sichere Handhabung dieser Erkrankungen essentiell. Diese Unterrichtseinheit vermittelt umfassendes Fachwissen über die wichtigsten meldepflichtigen Kinderkrankheiten wie Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten, Windpocken, Scharlach, Hand-Fuß-Mund-Krankheit und Kinderlähmung. Die Lernenden erfahren, wie sie Symptome erkennen, Ansteckungswege verstehen und angemessen reagieren. Durch praxisnahe Aufgaben wie die Analyse von Fallbeispielen und die Entwicklung von Notfallszenarien werden die Lernenden befähigt, Infektionsrisiken zu minimieren und professionell mit Erkrankungsfällen umzugehen. Die Einheit fördert zudem das kritische Hinterfragen eigener Praxisroutinen und die Auseinandersetzung mit präventiven Maßnahmen wie Impfungen und Hygienestandards. Relevanz und Motivation Das Thema Kinderkrankheiten besitzt für Fachkräfte in der Kinderpflege und pädagogische Fachkräfte höchste Alltagsrelevanz. Die Lernenden bringen häufig bereits Praxiserfahrungen mit und können diese unmittelbar mit neuem Fachwissen verknüpfen. Dies trägt wesentlich zur Motivation und zum Transfer in die Praxis bei. Gleichzeitig werden durch die Auseinandersetzung mit rechtlichen Anforderungen des InSchG Sicherheit und Handlungskompetenz gefördert. Lernvoraussetzungen und Differenzierung Die Unterrichtseinheit ist so konzipiert, dass keine speziellen Vorkenntnisse erforderlich sind. Grundwissen über Infektionswege (Tröpfcheninfektion, Schmierinfektion) kann förderlich sein, wird aber durch die Handreichung vermittelt. Die Kombination aus Einzel-, Paar- und Gruppenarbeit sowie die Variation zwischen kognitiven Aufgaben (Wissensüberprüfung) und aktiven Methoden (Rollenspiele, Kopfstandmethode) ermöglicht Differenzierung und spricht unterschiedliche Lerntypen an. Heterogene Lerngruppen können so angemessen unterstützt werden. Methodische Gestaltung Der Unterricht folgt einem bewährten Aufbau: Nach einem Einstieg in Einzelarbeit (Lesen der Handreichung) erfolgt die Erarbeitung in Einzel- oder Paararbeit mit Arbeitsblatt 2, das Fachwissen durch Wahr-Falsch-Aufgaben überprüft. Die Vertiefungsphase nutzt Plenum und Austausch über Praxiserfahrungen, um Theorie und Praxis zu verbinden. Die Sicherungsphase setzt auf Rollenspiele mit der Kopfstandmethode – eine kreative Methode, die Lernende dazu auffordert, bewusst "Worst-Case-Szenarien" zu konstruieren und diese dem Plenum zur Analyse vorzustellen. Dies fördert kritisches Denken und die Fähigkeit, Fehlerquellen in der eigenen Praxis zu erkennen. Fachliche Tiefe und Praxistransfer Die Unterrichtseinheit bietet einen detaillierten Überblick über Auslöser, Symptome, Inkubationszeiten, Präventionsmöglichkeiten und Behandlungsmaßnahmen. Besonders hervorzuheben ist die explizite Thematisierung der gesetzlichen Grundlagen (§ 34 InSchG), die Fachkräften Rechtssicherheit gibt. Die Aufgaben auf Arbeitsblatt 3 fördern die Reflexion über eigene Praxisroutinen und deren Konformität mit den InSchG-Vorgaben. Die Handreichung bietet zudem konkrete Handlungsanweisungen für den Ernstfall: Gesundheitsamt informieren, Maßnahmen umsetzen, Sorgeberechtigte informieren. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler kennen die Symptome, Inkubationszeiten und Ansteckungswege der wichtigsten meldepflichtigen Kinderkrankheiten und können diese sicher unterscheiden und erkennen. verstehen die gesetzlichen Grundlagen des Infektionsschutzgesetzes (§ 34 InSchG) und können ihre Handlungspflichten als Fachkräfte rechtssicher umsetzen. kennen Präventionsmaßnahmen und Behandlungsansätze und können diese situationsgerecht in der Praxis anwenden. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler recherchieren eigenständig zu Infektionskrankheiten und bewerten die Qualität von Informationsquellen kritisch. nutzen Handreichungen und Arbeitsblätter zielgerichtet, um Fachwissen zu erarbeiten und zu vertiefen. dokumentieren ihre Erkenntnisse und Praxiserfahrungen und können diese strukturiert darstellen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihre eigenen Praxiserfahrungen im Austausch mit anderen und können konstruktives Feedback geben und annehmen. arbeiten kooperativ in Paar- und Gruppenarbeit und unterstützen sich gegenseitig beim Lernen. kommunizieren sachlich und professionell über sensible Themen wie Infektionsschutz und Hygiene.

  • Ernährung & Gesundheit / Gesundheitsschutz / Pflege, Therapie, Medizin
  • Berufliche Bildung

Allergien in der Pflege

Unterrichtseinheit
14,99 €

Wenn das Immunsystem überreagiert und Abwehrstoffe gegen harmlose Stoffe aus der Umwelt bildet, entstehen allergische Reaktionen, die von mild bis lebensbedrohlich reichen können. Für Fachkräfte ist es essenziell, Allergien zu erkennen, richtig einzuordnen und angemessen zu reagieren. Diese Unterrichtseinheit vermittelt umfassendes Fachwissen über die fünf wichtigsten Allergie-Typen: Lebensmittelallergien (Kuhmilch, Hühnerei, Fisch, Soja, Weizen, Nüsse), Inhalationsallergien (Heuschnupfen, Asthma), Insektengiftallergien, Kontaktallergien (Nickel, Duft- und Konservierungsstoffe) und Medikamentenallergien. Die Lernenden verstehen die biologischen Hintergründe, wie die Sensibilisierungsphase und die Rolle von Mastzellen und Histamin und lernen, Symptome richtig zu deuten. Ein zentraler Fokus liegt auf der Unterscheidung zwischen echten Allergien und Pseudoallergien sowie auf der Erkennung von Notfallsituationen wie dem anaphylaktischen Schock. Durch die Kombination aus wissenschaftlicher Handreichung und Arbeitsblättern mit praxisnahen Aufgaben werden die Lernenden befähigt, Allergien in der Praxis zu managen. Sie lernen, Beobachtungsprotokolle zu führen, mit Angehörigen oder den Patientinnen und Patienten zu kommunizieren und präventive Maßnahmen umzusetzen – von der Meidung von Allergenen über Erste-Hilfe-Maßnahmen bis zur Unterstützung bei Notfällen. Lernvoraussetzungen und Differenzierung Die Unterrichtseinheit ist so konzipiert, dass keine speziellen Vorkenntnisse erforderlich sind. Grundwissen über das Immunsystem kann förderlich sein, wird aber durch die Handreichung verständlich vermittelt. Die Variation zwischen Einzel-, Paar- und Gruppenarbeit sowie die Kombination kognitiver Aufgaben (Wahr-Falsch-Aufgaben auf Arbeitsblatt 2) und aktiver Methoden (Rollenspiele mit realistischen Szenarien) ermöglicht Differenzierung. Die Aufgaben auf Arbeitsblatt 3 sprechen gezielt Reflexionsfähigkeit an und ermöglichen heterogenen Lerngruppen, auf unterschiedlichen Niveaus zu arbeiten. Methodische Gestaltung Der Unterricht folgt einem bewährten Aufbau: Nach einem ruhigen Einstieg in Einzelarbeit (Handreichung lesen) erfolgt die Erarbeitung in Einzel- oder Paararbeit mit Arbeitsblatt 2, das Fachwissen durch Wahr-Falsch-Aussagen überprüft und vertieft. Die Vertiefungsphase nutzt Rollenspiele mit der Kartenmethode, um realistische Szenarien durchzuspielen – etwa die Kommunikation mit Eltern, die noch Deutsch lernen, oder die Reaktion auf beratungsresistente Sorgeberechtigte. Dies fördert Empathie, Kommunikationsfähigkeit und Handlungssicherheit. Die Sicherungsphase im Plenum ermöglicht Erfahrungsaustausch und Reflexion über eigene Praxisroutinen. Fachliche Tiefe und Praxistransfer Die Unterrichtseinheit bietet einen detaillierten Überblick über Allergie-Entstehung, Symptomatik und Managementstrategien. Besonders hervorzuheben ist die explizite Thematisierung von Notfallsituationen (anaphylaktischer Schock) mit konkreten Erste-Hilfe-Maßnahmen. Die Handreichung enthält praktische Tipps für alle Allergie-Typen – von Beobachtungsprotokollen über Lebensmittel-Symptom-Tagebücher bis zu konkreten Präventionstipps (Pollenflugkalender, Allergene meiden, Hygiene). Dies unterstützt die sichere Umsetzung in der Praxis und trägt zur Gesundheit und Sicherheit aller Betreuten bei. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler verstehen die biologischen Grundlagen von Allergien: Sensibilisierungsphase, Rolle von Mastzellen, Histamin und Antikörpern und können diese erklären. kennen die fünf wichtigsten Allergie-Typen (Lebensmittel-, Inhalations-, Insektengift-, Kontakt- und Medikamentenallergien) mit ihren typischen Auslösern, Symptomen und Unterschieden zu Pseudoallergien. erkennen Notfallsituationen wie den anaphylaktischen Schock und können Erste-Hilfe-Maßnahmen sicher durchführen. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler recherchieren gezielt zu Allergien und Allergenen und nutzen Informationsquellen wie Pollenflugkalender und medizinische Ratgeber kritisch. dokumentieren Beobachtungen systematisch, etwa in Lebensmittel-Symptom-Tagebüchern und können diese Daten zur Diagnose nutzen. nutzen digitale und analoge Materialien (Handreichung, Arbeitsblätter, externe Links) zur Vertiefung ihres Wissens. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihre eigenen Erfahrungen mit Allergien und können diese mit Kolleginnen und Kollegen sowie mit Eltern offen und sachlich austauschen. kommunizieren professionell mit Eltern und Sorgeberechtigten, auch in herausfordernden Situationen und können komplexe medizinische Inhalte verständlich vermitteln. arbeiten kooperativ in Paar- und Gruppenarbeit und unterstützen sich gegenseitig durch Rollenspiele und Diskussionen.

  • Ernährung & Gesundheit / Gesundheitsschutz / Pflege, Therapie, Medizin
  • Berufliche Bildung

Was wirklich passiert, wenn verbeamtete Lehrkräfte kündigen

Fachartikel

Verbeamtete Lehrkräfte, die über eine Kündigung nachdenken, unterschätzen oft die finanziellen und versicherungsrechtlichen Folgen. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Konsequenzen mit den relevanten Paragraphen und ohne Coaching-Floskeln zusammen. Wenn eine verbeamtete Lehrkraft ernsthaft kündigen will, beginnt der eigentliche Schock meistens nicht beim Antrag. Er beginnt, wenn die zuständige Personalstelle drei Dinge erklärt, die vorher niemand erwähnt hat: Die Beihilfe endet am letzten Diensttag. In die gesetzliche Krankenversicherung führt kein einfacher Weg zurück. Und Arbeitslosengeld steht Beamten nicht zu. Der Antrag selbst ist unkompliziert. Was danach passiert, ist es nicht. Der rechtliche Rahmen Die zentrale Norm für Landesbeamte ist § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG): Beamtinnen und Beamte sind zu entlassen, wenn sie die Entlassung in schriftlicher Form verlangen. Die Behörde hat kein Ermessen, das heißt, der Antrag wird vollzogen, nicht geprüft oder bewilligt. Eine Ablehnung aus Bedarfs- oder Stellengründen ist ausgeschlossen. Für Bundesbeamte gilt die inhaltlich entsprechende Regelung in § 33 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG). Der Antrag kann innerhalb von zwei Wochen nach Zugang zurückgenommen werden; danach nur noch mit Zustimmung der Behörde. Die Behörde kann den Entlassungstermin um maximal drei Monate hinausschieben. Für Lehrkräfte kommt eine landesrechtliche Besonderheit hinzu: Die Entlassung soll zum Ende eines Schulhalbjahres erfolgen. Die formalen Stichtage sind der 31. Januar und der 31. Juli – abgeleitet aus dem Schuljahr, das in allen Bundesländern vom 1. August bis 31. Juli läuft. Diese Schulhalbjahres-Klausel ist eine Soll-Regelung. In begründeten Einzelfällen, etwa bei einem bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag mit festem Startdatum, kann davon abgewichen werden. Der Beamtenstatus ist faktisch endgültig weg Mit der Entlassung erlöschen alle Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis. Eine spätere Wiederverbeamtung ist rechtlich möglich, in der Praxis aber selten: Sie hängt vom Bedarf des Dienstherren, den Höchstaltersgrenzen des Bundeslandes und einer neuen amtsärztlichen Eignungsuntersuchung ab. Wer mit 45 kündigt und mit 50 zurück will, wird in den meisten Ländern abgelehnt. Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld Beamtinnen und Beamte sind nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 SGB III versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung. Sie zahlen keine Beiträge und erwerben keine Anwartschaften. Wer aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, auch nicht nach zwanzig Dienstjahren. Was bleibt, ist Bürgergeld nach SGB II (ab 1. Juli 2026: Grundsicherungsgeld): bedürftigkeitsabhängig, mit Vermögensgrenzen und ohne Bezug zur früheren Besoldung. Die Beihilfe endet am letzten Diensttag Während der aktiven Dienstzeit übernimmt der Dienstherr je nach Familienstand und Bundesland 50 bis 70 Prozent der Krankheitskosten als Beihilfe. Dieser Anspruch erlischt mit dem letzten Diensttag, und zwar ohne Übergangsfrist und ohne Nachwirkung. Ab dem Folgetag trägt die Lehrkraft die Krankheitskosten vollständig selbst. Die private Krankenversicherung wird deutlich teurer Die meisten verbeamteten Lehrkräfte sind privat krankenversichert, weil die PKV in Kombination mit der Beihilfe günstiger ist als die GKV. Ohne Beihilfe verschiebt sich diese Rechnung erheblich. Denn der bisherige PKV-Tarif deckte nur den Restbedarf nach Beihilfe ab. Nach der Entlassung muss auf vollen Versicherungsschutz umgestellt werden. Die Beitragshöhe hängt von Versicherer, Eintrittsalter und Tarifwerk ab. Es besteht ein Rechtsanspruch auf den Basistarif nach § 152 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag gedeckelt, die Leistungen entsprechen aber nur dem GKV-Niveau. Für ältere Lehrkräfte mit Vorerkrankungen ist der Basistarif oft die einzige bezahlbare Option. Eine Rückkehr in die GKV ist ab 55 faktisch ausgeschlossen Nach § 6 Abs. 3a SGB V sind Personen von der GKV-Pflichtversicherung ausgeschlossen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren. Für eine Lehrkraft, die seit der Verbeamtung durchgehend privat versichert war, ist die GKV-Tür ab 55 rechtlich verschlossen, auch bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Wer einen Wechsel vor dem 55. Geburtstag plant, hat deutlich mehr Spielraum. Das Altersgeld: eine dritte Option neben Pension und Nachversicherung Beim freiwilligen Ausscheiden stehen viele Lehrkräfte vor der Annahme, sie verlieren ihre Pension vollständig. Das ist nicht in allen Bundesländern der Fall. In neun Ländern und im Bund gibt es das Altersgeld, einen eigenständigen Versorgungsanspruch als Alternative zur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es wird ab dem regulären Renteneintrittsalter monatlich gezahlt, lebenslang. Die Differenz zur Nachversicherung kann erheblich sein. Welche Länder ein Altersgeldgesetz haben: Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Kein Altersgeld gibt es in Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Sachsen-Anhalt. Für gesundheitlich belastete Lehrkräfte: Dienstunfähigkeit prüfen Ein Punkt, der in der Beratungspraxis häufig zu kurz kommt: Lehrkräfte, die wegen gesundheitlicher Probleme über eine Kündigung nachdenken, sollten vorher prüfen, ob eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nach § 26 BeamtStG in Betracht kommt. Dieser Weg führt zu sofortigem Ruhegehalt mit Zurechnungszeit und lebenslanger Beihilfe – die freiwillige Kündigung dagegen zu keiner Versorgung bis zum regulären Rentenalter. Was vor dem Antrag geklärt sein sollte Wer ernsthaft über eine Entlassung nachdenkt, sollte vorher drei Dinge schwarz auf weiß haben: eine konkrete berufliche Anschlusslösung, die exakte Versorgungsrechnung für das eigene Bundesland – Altersgeld oder Nachversicherung, mit konkreten Beträgen von der zuständigen Versorgungsstelle – und die neue Krankenversicherungslösung einschließlich der Beitragshöhe nach Wegfall der Beihilfe. Beratung für eine solche Entscheidung bieten der Personalrat und die zuständige Gewerkschaft besser vor der Unterschrift als danach. Literaturverzeichnis Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Online: https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/. Bundesbeamtengesetz (BBG). Online: https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/. Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). Online: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Online: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Online: https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/. Altersgeldgesetz (AltGG) vom 28. August 2013. Online: https://www.gesetze-im-internet.de/altgg/.

  • Fächerübergreifend
  • Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Berufliche Bildung

KI in Unterricht und Schule - Darauf müssen Sie achten

Fachartikel

"Die Frage ist nicht, wie kriegen wir KI aus den Klassenarbeiten weg, sondern wie können wir Klassenarbeiten schreiben, bei denen man KI nutzen und reflektieren kann, sodass die Diskrepanz zwischen der schulischen Realität und der Welt, in der wir leben, nicht immer größer wird.", so Bob Blume in einem seiner zahlreichen Analysen über den Einzug von KI ins Bildungssystem. Genau diese Diskrepanz prägt den Schulalltag: Schülerinnen und Schüler nutzen KI längst selbstverständlich, während Lehrkräfte sie pädagogisch einordnen und begleiten müssen. Neben dieser didaktischen Herausforderung kommt jedoch ein weiterer, oft unterschätzter Aspekt hinzu: KI ist längst auch Teil des Arbeitsalltags von Lehrkräften. Die zentrale Frage ist jedoch, wo KI sinnvoll genutzt werden kann und welche Punkte Sie bei der rechtssicheren und pädagogisch verantwortungsvollen Verwendung beachten müssen: Ihr KI-Infopaket sichern !

  • Fächerübergreifend
  • Fort- und Weiterbildung

Bau deinen eigenen Elektrolyseur

Kopiervorlage

Ein selbst gebauter Elektrolyseur macht Chemie greifbar: Begeistern Sie Ihre Schülerinnen und Schüler mit praktischem Experimentieren und fördern Sie ihr Verständnis für nachhaltige Energien! In diesem praxisorientierten Projekt bauen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihren eigenen Elektrolyseur und führen spannende Experimente durch, um die Wasserelektrolyse hautnah zu erleben. Der Fokus liegt dabei auf der praktischen Wissensvermittlung zur Elektrolyse als nachhaltiger Energietechnologie und dem sicheren Umgang mit dem Energieträger Wasserstoff . Das Projekt beginnt mit einer übersichtlichen Materialliste und hilfreichen Hinweisen zur einfachen Beschaffung der erforderlichen Komponenten. Eine ausführlich bebilderte Schritt-für-Schritt-Anleitung ermöglicht es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, den Bauprozess eigenständig und in ihrem eigenen Tempo erfolgreich zu durchlaufen. Ergänzend dazu gibt es einen umfassenden Sicherheitshinweis, der potenzielle Risiken beim Umgang mit Wasserstoff aufzeigt und konkrete Maßnahmen beschreibt, um Gefahren zu vermeiden. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die ihr Wissen vertiefen möchten, steht ein kompakter Theorieteil zur Verfügung. Dieser bietet eine verständliche Einführung in die grundlegenden Prinzipien der Wasserelektrolyse und vermittelt einen Überblick über das Element Wasserstoff mit seiner spannenden Geschichte und seinen einzigartigen Eigenschaften. Insgesamt kombiniert das Projekt praktisches Lernen mit Sicherheitsbewusstsein und schafft ein fundiertes Verständnis für diese zukunftsweisende Technologie. Es ist für den Einsatz in den Fächern Technik, Chemie, Physik und Elektrochemie rund ums Thema Umwelt- und Klimaschutz geeignet. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler kennen den chemischen Prozess der Elektrolyse. erlernen den Umgang mit Netzgeräten (Spannung, Stromstärke). kennen Risiken von Wasserstoff. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler beweisen Teamfähigkeit. arbeiten sorgfältig und genau. zeigen Verantwortungsbewusstsein.

  • Chemie / Natur & Umwelt / Technik / Sache & Technik
  • Sekundarstufe II, Berufliche Bildung, Hochschule

Aufträge bearbeiten: Vom Kundenkontakt zur Auftragsannahme

Unterrichtseinheit
14,99 €

In dieser Unterrichtseinheit lernen die Schülerinnen und Schüler, wie aus einer ersten Kundenanfrage ein verbindlicher Auftrag wird – von der Angebotserstellung über die interne Weitergabe bis zur Dokumentation. Anhand praxisnaher Beispiele trainieren sie eine korrekte und kundenorientierte Auftragsbearbeitung im Ausbildungsbetrieb. Die Unterrichtseinheit führt Schülerinnen und Schüler schrittweise in den betrieblichen Auftragsprozess ein. Anhand einfacher, praxisnaher Situationen aus dem Ausbildungsbetrieb lernen sie, wie aus einer ersten Kundenanfrage über das Angebot ein verbindlicher Auftrag entsteht und welche Verantwortung damit verbunden ist. Zu Beginn aktivieren die Lernenden ihre eigenen Erfahrungen mit typischen Aufträgen im Betrieb und vergleichen diese im Paaraustausch. Darauf aufbauend werden die zentralen Begriffe ‚Anfrage', ‚Angebot' und ‚Auftrag' erarbeitet und in eine sinnvolle Reihenfolge gebracht. In weiteren Arbeitsblättern analysieren die Lernenden konkrete Fallbeispiele, prüfen, ob und wann ein Auftrag vorliegt, und reflektieren die Bedeutung von Lieferterminen sowie der sorgfältigen Angebotsprüfung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der internen Weitergabe von Aufträgen: Die Lernenden ordnen Zuständigkeiten (zum Beispiel Produktion, Lager, Buchhaltung) zu, wählen wichtige Informationen aus und üben in kurzen Rollenspielen die Weitergabe im Betrieb. Typische Fehler im Auftragsprozess werden gemeinsam identifiziert und hinsichtlich ihrer Folgen für Unternehmen, Kundschaft und Auszubildende bewertet. Abschließend thematisiert die Einheit die Bedeutung von Dokumentation und Verbindlichkeit und fordert die Lernenden dazu auf, ihre eigene Rolle und Verantwortung im Auftragsprozess zu reflektieren. Die Arbeitsblätter eignen sich für den Einsatz im kaufmännischen Bereich der Berufsschule, insbesondere in unteren Ausbildungsjahrgängen, und unterstützen sowohl Fach- als auch Kommunikations- und Sozialkompetenzen. Der Einstieg der Unterrichtseinheit erfolgt über eigene Erfahrungen mit typischen Aufträgen. Damit wird Vorwissen aktiviert und ein motivierender Lebensweltbezug hergestellt. Begriffliche Grundlagen (Anfrage, Angebot, Auftrag, Verbindlichkeit, Dokumentation) werden verständlich aufgebaut und in realitätsnahen Beispielen angewendet. Didaktisch steht die Förderung beruflicher Handlungskompetenz im Mittelpunkt: Die Lernenden sollen den Auftragsprozess nicht nur fachlich verstehen, sondern ihn in seinen Konsequenzen für Unternehmen, Kundschaft und die eigene Rolle als Auszubildende oder Auszubildender reflektieren. Dies geschieht über eine Abfolge von Analyseaufgaben, Rollenspielen zur internen Weitergabe von Aufträgen sowie Reflexionsphasen zur Verantwortung im Betrieb. Paar- und Gruppenarbeit fördern dabei Kommunikations- und Teamfähigkeit und Plenumsphasen dienen der Sicherung zentraler Erkenntnisse. Methodisch ist die Einheit so angelegt, dass sie ohne große Vorkenntnisse eingesetzt werden kann und sich gut für heterogene Lerngruppen eignet. Aufgaben mit klar strukturierten Fragestellungen und Schreibanstößen unterstützen leistungsschwächere Lernende, während die Analyse von Fehlerketten und die Einschätzung betrieblicher Folgen vertiefende Zugänge für leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler bieten. Die Materialien lassen sich am besten in Blockphasen integrieren und bei Bedarf durch betriebsbezogene Beispiele, digitale Formularbeispiele oder reale Dokumente (Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine) ergänzen. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden Anfrage, Angebot und Auftrag und ordnen diese korrekt im Auftragsprozess ein. erkennen die Bedeutung von Lieferterminen, Prüfung und Dokumentation im Auftragsprozess. ordnen Aufgaben der Auftragsbearbeitung den zuständigen Abteilungen zu und benennen ihre eigene Rolle als Auszubildende. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler entnehmen aus Arbeitsblättern und einfachen Geschäftsdokumenten gezielt relevante Informationen. strukturieren Informationen in Stichpunkten für Gespräche und interne Weitergaben. nutzen Vorlagen (analog oder digital) zur einfachen Dokumentation von Aufträgen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler kommunizieren angemessen in Paar- und Gruppenarbeit sowie in kurzen Rollenspielen. treffen Absprachen, übernehmen Verantwortung und arbeiten zuverlässig im Team. reflektieren ihr Verhalten im Auftragsprozess und formulieren einfache Verbesserungsvorschläge.

  • Wirtschaft / Orga / Bürowirtschaft
  • Berufliche Bildung

Rechtswissen im Schulunterricht - Teil 2

Fachartikel
5,99 €

Wie lässt sich Rechtswissen im Schulunterricht verständlich, praxisnah und ohne juristische Überforderung vermitteln? Der Beitrag zeigt, warum Rechtsbildung nicht an Hochschulen enden darf und welche didaktischen Wege Lehrkräfte nutzen können, um Rechtskunde alltagsnah, interaktiv und lernendengerecht in den Unterricht zu integrieren. Im Mittelpunkt stehen Praxisbezug, klare Vereinfachung, geeignete Methoden und sinnvolle Leistungsnachweise. Dass eine verstärkte Rechtsbildung in unseren Schulen Sinn macht und dass dazu didaktische Wege geebnet werden müssen, wurde schon vor Augen geführt. Nun geht es konkreter darum, was zu tun ist. Vereinfacht: Teil 1 betraf das 'ob' mit Schwerpunkt auf Nutzen und Herausforderungen, Teil 2 betrifft das 'wie' mit Schwerpunkt auf Didaktik. Warum ist Jura den Hochschulen vorbehalten? An Hochschulen ist Jura weitaus präsenter als in unseren Schulen. Vergleichen wir Fakultäten und Lehrpläne fällt Folgendes auf: Mathematik ist Fakultät und Lehrplanstoff, Religion auch, Physik, Chemie und Biologie ohnehin. Hinzugekommen ist Wirtschaftskunde als Essenz der betriebs- und volkswirtschaftlichen Studiengänge sowie IT als komprimierte Lehre basierende auf der Fakultät Informatik. Erkenntnis: Rechtswissenschaften haben es ausnahmsweise nicht vermocht, in die schulischen Lehrpläne Einzug zu nehmen. Rechtswissenschaften ist sogar eine der ältesten Fakultäten an den Universitäten. An den Fachhochschulen, heute "Universities of Applied Science" genannt, ist das anders. Während unter anderem die Wirtschaftswissenschaft dort breit unterrichtet werden. Warum? Weil dort nicht zum juristischen Staatsexamen vorbereitet wird. Das ist aber erforderlich, um entweder rechtlich beraten zu dürfen oder für den Staat im Richteramt und Staatsanwaltschaft zu arbeiten. Rechtsunterricht ist nicht Rechtsberatung oder –sprechung Im Rechtsunterricht muss gelten: "to the point", ohne "wenn und aber", Nachfragen sind zugelassen. Wir schauen uns hier nämlich Pädagogik an, deren Ziel der Wissenstransfer ist. Würden wir uns die Rechtsberatung anschauen, sähe das ganz anders aus. Rechtsanwältinnen und -anwälte müssen natürlich viel mehr aufpassen, dass die Informationen zutreffen. Ihnen droht sonst Anwaltshaftung. Dafür gibt es zwar eine Pflichtversicherung, aber angenehm ist das jedenfalls nicht und auch nicht gut für das Image. Bei einem Mandatsvertrag kann eine Falschberatung einen Schaden und damit eine Haftung auslösen. Um hier auf der halbwegs sicheren Seite zu sein, empfehlen sich Nachfragen und Präzisierungen. Der Mandantschaft zu raten, einen Kaufpreis zu zahlen, aber zu übersehen, dass die Kaufpreisforderung verjährt ist und die Zahlung deshalb hätte vermieden werden können, kann Probleme auslösen. Bei Pädagogik ist das weniger streng. Es liegt keine vertragliche Verpflichtung vor. Es wird kein Geld unmittelbar mit der Wissensvermittlung verdient. Nach dem Unterricht bekommen die Schülerinnen und Schüler keine Honorarrechnung. Außerdem ist die Haftung von Staatsbediensteten ohnehin begrenzt. Letztlich gibt es auch den Grundsatz, dass bei Gefälligkeiten kein strenger Haftungsmaßstab gilt. Wer beispielsweise ehrenamtlich die Jugendarbeit fördert, ist insoweit auf einer deutlich sicheren Seite. Letztlich kann es auch helfen, auf den Bedarf an Vertiefung hinzuweisen. Rechtsunterricht ist auch nicht Rechtsprechung. Auch gegenüber Richterinnen und Richtern haben Lehrkräfte eine vollkommen andere Aufgabe. Praxisbezug mit Alltag Die zu "beschulenden" müssen dort abgeholt werden, wo sie sind. Im Mittelpunkt sollte deren Leben stehen. Nur durch praxisnahe Didaktik wird der Sinn des Zuhörens klar. Eigentlich könnte jeder Unterricht mit Erlebnissen aus dem Alltag begonnen werden, etwa: "Also vorhin beim Bäcker ist mir etwas passiert, was meint Ihr denn dazu? Die wollten mir das Brot nicht zu dem Preis in der Auslage verkaufen, sondern einfach mehr haben. Das finde ich total ungerecht und wir sollten darüber mal sprechen, denn das kann Euch genauso passieren." So könnte ein "Aufhänger" für das Unterrichten der sogenannte Invitatio ad offerendum, also der Unverbindlichkeit von Preisschildern ausschauen. Erfahrungsgemäß haben damit Viele Erfahrungen gemacht. Wer lehrt hat nicht selten einen hohen Bildungsanspruch. Dem müssen aber die Lehrkraft nicht gerecht werden, wenn sie Rechtswissen vermitteln. Präzision vermeiden Ganz wichtig: In der juristischen Didaktik muss Mut zur Lücke bestehen. Es ist Schlimmer nichts zu vermitteln, als Halbwissen. Das halbe Wissen ist mehr wert als Nichtwissen, wie beim Geld. Beispiel: Muss ich etwas bezahlen, wenn ich es gekauft habe? Einfache Antwort: Ja Mit dem Gesetz begründete Antwort: "Schaut bitte in § 433 II BGB", denn dort steht: "Der Käufer ist verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen." Juristische akkurate Antwort: "Es kommt darauf an" und dann wird es komplex. Nur wenn Du schon geschäftsfähig bist oder zumindest beschränkt geschäftsfähig und Deine Eltern vorab eingewilligt oder im Nachhinein genehmigt haben, es sei denn, durch hast dies mit eigenen Mitteln bewirkt. Außerdem darf kein Zurückbehaltungsrecht bestehen und auch der Hinweis auf Erfüllung "zug und zug" darf nicht greifen. Vielleicht ist aber auch die Vorleistungspflicht der verkaufenden Person zu beachten. Noch Grundsätzliches: Kann den der Kaufvertrag überhaupt wirksam durch übereinstimmende Willenserklärungen zu Stande? Es kann doch sein, dass entweder die Käuferin, der Käufer oder die verkaufendende Person kein Handlungsbewusstsein hatte, vielleicht fehlte auch das Erklärungsbewusst sein oder der Geschäftsbindungswille war nicht vorhanden. Denkbar ist natürlich auch, dass der Kaufvertrag nicht mit dem Recht in Einklang ist. Dazu müsste man wissen, ob es sittenwidrig war, vielleicht sogar gesetzeswidrig. Und dann ist das noch die Problematik mit den Formen, möglicherweise musste notariell protokolliert werden, dann schließt sich die Frage an, ob das Notariat nach der Notarordnung ordnungsgemäß protokolliert hat. Ach so, verjährt könnte die Kaufpreisforderung doch auch schon sein, aber dabei ist wichtig, wann die Verjährung begann. Es kann allerdings auch sein, dass sie gehemmt wurde. Das geht durch Klage und Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides. Ist vielleicht eine Meinung ausreichend? Wenn Du den Kaufpreis nicht zahlen magst, kommt eine Anfechtung in Betracht, wegen Irrtum, aber nicht jeder Irrtum genügt. Täuschung ist auch ein Argument. Überhaupt, ob deutsches Recht gilt, muss vorab geprüft werden. Didaktische Hilfsmittel "Guten Morgen, was ist eigentlich Recht?". So könnte eine erste Unterrichtsstunde beginnen. Jura muss anders vermittelt werden als bislang. Der klassische Weg des Erläuterns und Kommentierens von Paragraphen und Artikels ist zu praxisfremd. Die Idee ist nicht neu. Ein Großteil der Welt ist davon geprägt, dass Recht nicht anhand von Normen angewendet wird. Lehrmethoden, die an juristischen Fakultäten nicht stattfinden, können im Unterricht nutzen. Eine Möglichkeit ist es, Sachverhalte vorzuspielen. Eine Veranschaulichung kann dabei durch Rollenspiele erleichtert werden. Sachverhalte mit juristischen Problemen können so in einer Gruppe interaktiv im wahrsten Sinne des Wortes vor Augen geführt werden. Die Nutzung von Fotos ist ebenfalls sinnvoll. Entsprechendes gilt für Videos. Damit das haptische Element nicht zu kurz kommt, bietet es sich ferner an, Gegenstände mitzubringen. Beispielsweise das Mitbringen von Haustieren erfreut sich traditionell der Beliebtheit bei Schülerinnen und Schüler, zumindest solange die Tierchen ungefährlich sind. So kann es auch anregen, beispielsweise ein defektes Mobiltelefon herumzureichen, bevor die rechtliche Frage der Gewährleistung diskutiert wird. Es ist dann schlicht vorstellbarer. Interaktiv ist es auch, die Gruppe stets nach deren Einschätzung zu fragen. Nachdem beispielsweise ein rechtlich relevanter Sachverhalt dargestellt und die Frage aufgeworfen wurde, wer "im Recht ist", kann abgestimmt werden. Nach der "Auflösung" aus rechtlicher Sicht kann dies zu einem kleinen Erfolgserlebnis führen. Leistungsnachweise Im Jurastudium ist beim Leistungsnachweis der sogenannte Gutachtenstil im Vordergrund. Basierend auf einem Sachverhalt soll herausgefunden werden, welche Norm quasi dazu passt, denn der Gesetzgeber hat natürlich nie konkrete Lebenssituationen beschrieben, sondern viele ähnliche Konstellationen "unter einen Hut gebracht". Also müssen Studierende nachweisen, dass sie "subsumieren" können. Hierbei wird der Sachverhalt Stück für Stück mit den in Betracht kommenden gesetzlichen Vorgaben abgeglichen. Ist ein Schraubenzieher eine Waffe? Hat die Polizei eine "Gefahr" abgewendet? Um das zu prüfen, verwenden Studierende den sogenannten Gutachtenstil. Dabei wird zunächst die Annahme in den Raum gestellt, im Konjunktiv formuliert, beispielsweise: "A könnte gegen B Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gemäß § 433 II BGB haben". Dann wird geprüft, ob ein Kaufvertrag vorliegt usw., also systematisch "abgeklopft", ob die Annahme passt. Auch wenn im Ergebnis die Annahme abgelehnt ist, ist es eine gute Leistung, sofern die entscheidenden Aspekte erörtert wurden. Im Schulunterricht oder bei sonstiger Wissensvermittlung muss die Form der Leistungsnachweise nicht übernommen werden. Hier bietet sich ebenfalls an, Lebenssituationen zu beschrieben, damit dies rechtlich zugeordnet werden. Der Gutachtenstil sollte aber nicht verlangt werden, weil er teils als formalistisch empfunden wird, obwohl er durchaus zu einer kritischen Analyse zwingt. Besser wäre es, Fließtext zuzulassen. Dabei sollte auch weniger auf die Wiedergabe von Gesetzestext geachtet werden und eher darauf, ob Beschulte den Sinn verstehen, etwa, wenn sich jemand im Geschäft vergriffen hat.

  • Fächerübergreifend
  • Berufliche Bildung, Fort- und Weiterbildung, Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Rechtswissen im Schulunterricht - Teil 1

Fachartikel
5,99 €

Rechtswissen im Schulunterricht stärkt junge Menschen für Alltag, Demokratie und gesellschaftliches Zusammenleben. Der Beitrag zeigt, wie Lehrerinnen und Lehrer juristisches Basiswissen verständlich, praxisnah und ohne Angst vor fachlicher Überforderung vermitteln. Im Fokus stehen Didaktik, Lebensweltbezug und die Frage, warum rechtliche Bildung in der Schule längst unverzichtbar ist. Nicht um das schlichte Vermitteln von juristischem Lehrstoff soll es hier gehen, sondern darum, wie vermitteltes Wissen weitervermittelt werden kann – Didaktik und Pädagogik, nicht Rechtswissenschaft. Das basiert auf vielen Jahren Erfahrung in der juristischen Lehre außerhalb des Jurastudiums und der Erkenntnis, was leicht verständlich und was allzu kompliziert für juristische Laien ist. Diese Erläuterungen sollen also Lehrerinnen und Lehrern helfen, sich die Vermittlung von juristischem Basiswissen im Unterricht zuzutrauen. Nachfolgend dreht es sich nicht um den allzu theoretischen und detailverliebten Diskurs, sondern um den Bezug zur breiten Gesellschaft, also nicht um überhebliche Abschottung der Rechtswissenschaft gegenüber der Pädagogik, sondern um Schulterschluss zwecks Zugang zur jungen Generation mittels der Schulpflicht. Lehrpläne aktualisieren Die Schulen haben eine klaffende Lücke, wenn es um Rechtswissen geht. Wirtschaft wird vermittelt, ohne das Zustandekommen von Verträgen zu erklären, geschweige denn die seit 125 Jahren geltenden gesetzlichen Vorgaben für den kaufmännischen Bereich. Ethik wird vermittelt, ohne den Zusammenhang von Werten und Normen zu beschreiben. Hier wäre ein kurzer Ausflug in die sogenannte Rechtstheorie hilfreich, wobei es unter anderem darum geht, den Begriff 'Recht' zu verstehen. Politik wird vermittelt, ohne das Recht als Säule und Demokratie und Solidargemeinschaft zu skizzieren. Sogar bei Naturwissenschaften wären einige rechtliche Hinweise unter anderem zu Patenten hilfreich. Das läuft insgesamt bei der Unterstützung junger Menschen zur Sozialisierung nicht rund und stellt auch keine ganzheitliche Lebensunterstützung dar. "Warum muss ich das auch noch lernen?". Auf diese Fragen von Schülerinnen und Schüler müssen wir uns vorbereiten. Vom Nutzen der Rechtskenntnis ist zu überzeugen. Diese Argumente helfen: Aus individueller Sicht schützt rechtliche Bildung, denn all die jungen Menschen in den Klassenzimmern werden im Leben Regelverständnis noch brauchen. Sie werden Wohnungen anmieten, Arbeitsstellen annehmen, vielleicht heiraten, und Vieles mehr. All diese Lebenssituationen sind durchdrungen von Recht. Aus kollektiver Sicht dient Rechtskompetenz der konfliktfreieren Solidarität. Die Rechte des Einen stoßen an Grenzen sobald sie die Rechte der Anderen tangieren. Das ist philosophische Erkenntnis und Kern unserer Verfassung. Heißt: Nur, wenn wir die eigene und die fremde Rechtssituation einschätzen können, lassen sich Konflikte vermeiden. Nur Mut zur Rechtskunde Angst vor Fehlern beim Unterrichten? Natürlich haben Alle, die lehrend tätig sind, den Anspruch, bestmöglich und richtig Wissen zu vermitteln. Wer vollkommen sorglos unterrichtet und kein Gefühl für die Gefahr des fehlerhaften Unterrichtens hat, macht bereits einen Fehler. Dennoch darf es Anspruch an die eigene Kompetenz nicht zu hochgesteckt werden. Das Motto "Wer nichts macht, macht nichts falsch" bringt uns beim Bedarf an juristischem Wissenstransfer kein Stück weiter. Auch den Eltern gegenüber muss klargemacht werden, dass es nicht darum gehen kann, junge Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und so weiter auf der Schulbank auszubilden. Viele kommen aus Familien, in denen zumindest eine Person mit dem Recht beruflich vertraut ist. Die Vorstellung, sich gegenüber einem Wirtschaftsanwalt in der Elternsprechstunde rechtfertigen zu müssen, weil nicht absolut akkurat unterrichtet wurde, schreckt ab. Dass solche Vorhaltungen kommen, weil die Mathematik oder Grammatik nicht optimal unterrichtet wurde, ist weniger furchteinflößend, denn die wenigsten Eltern haben das erforderliche Wissen noch. Trotzdem, nur Mut! Wer es genauer wissen will, kann gerne die juristischen Fachbibliotheken durchstöbern, aber der Anfang ist zumindest gemacht. Zwei Juristen, drei Meinungen Dann ist da noch eine weitere Herausforderung: Jura ist nicht Mathe. 2+2=4, logisch, aber ob ein Vertrag gegen "Treu und Glauben" verstößt, ist Ansichtssache. In der Tat gibt es die sogenannte Auslegung. Rechtswissenschaft ist eine Geisteswissenschaft und als solche folgt sie keinen objektiven Naturgesetzen, sondern ist von subjektiver Betrachtung geprägt. Die Erkenntnisse unterliegen ständigem Wandel, beispielsweise die Problematik der Todesstrafe. Dass individuelle Ansichten einfließen, ist auch bei der Rechtsprechung zu beobachten. Beruhigend ist, dass da der Einsatz von künstlicher Intelligenz von mäßigem Nutzen ist. Es bleibt nämlich noch immer eine Frage der persönlichen Lebenserfahrung und Wertvorstellung, ob beispielsweise ein Rotlichtverstoß mit Verkehrsunfallfolge als "fahrlässig" oder sogar als "grob fahrlässig" empfunden wird, was übrigens beim Versicherungsschutz eine entscheidende Rolle spielen kann. Die Flexibilität ist hilfreich und zugleich störend, denn die oft erwartete präzise Antwort kann schlicht nicht immer erfolgen. Rechtssicherheit ist zwar wünschenswert, aber nicht durchweg praktikabel. Es geht um Annäherung. Der Spruch "zwei Juristen, drei Meinungen" hat vor diesem Hintergrund eine Berechtigung, obwohl dies natürlich eine absurde Übertreibung ist. Zutreffend ist insbesondere, dass der Versuch vieler Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler, sich mit einer eigenen Meinung abzugrenzen oder zu profilieren, typisch für den Diskurs ist. Hier wird die sogenannte herrschende Meinung von der Mindermeinung abgegrenzt und wer in der Rechtswissenschaft Profil haben möchte wird dies mit dem Schwimmen im Strom der herrschenden Meinung kaum erreichen. Es gilt, Paroli zu bieten, sonst werden Fachaufsätze nicht wahrgenommen. Im Ergebnis ist diese akademisch spannende Meinungsvielfalt auch belebend für eine Geisteswissenschaft, nur bei der Wissensvermittlung in Schulen und so weiter hat sie nichts verloren. Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz? Jura basiert auf möglichst exakter Formulierung von Normen, also unter anderem in Paragraphen, aber deren Bedeutung für den Unterricht sollte nicht überschätzt werden. Es könnte doch so leicht sein. Gesetze im Unterrichten austeilen und vorlesen lassen, so wie im Deutschunterricht teilweise Werke vorgelesen werden. Bei Jura macht das wirklich keinen Sinn, aber wer es nicht glaubt, möge doch einfach mal damit anfangen, dass Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ab § 1 zu lesen, viel Vergnügen! Nein, der Gesetzestext ist oft nur im Zusammenhang zu verstehen. Es bedarf der Erläuterungen anstelle schlichter Normenlektüre. Entscheidend sind die Grundstrukturen, beispielsweise einer wirksamen Vertretung. Diese erfordert erstens eine Erklärung des Vertretenden, zweitens dass diese im fremden Namen erfolgt, und drittens, dass dazu Vertretungsmacht besteht, ein. So etwas lässt sich doch im Schulunterricht veranschaulichen ohne juristisches Staatsexamen, oder? Damit wäre schon viel erreicht. Grundsätzlich kann natürlich im Unterricht Gesetzestext ausgeteilt oder mitgebracht werden. Das sollte aber immer mit Einfühlvermögen der Lehrenden einhergehen, denn allein der oft rustikale Wortlaut von Gesetzestext verleitet gerne zum Desinteresse. Dies gilt übrigens auch für die Lektüre von Gerichtsentscheidungen, die in aller Regel stark am Gesetzeswortlaut ausgerichtet sind, aber zudem oft prozessuale Aspekte umschließen, für deren Verständnis in der Tat eine Anwaltszulassung erforderlich ist. Also: Die juristische Didaktik außerhalb der juristischen Fakultäten sollte situativ und weniger an Normen orientiert von statten gehen. Weitere, nicht allzu juristische Anregungen zum Unterrichten von Recht sollen folgen.

  • Fächerübergreifend
  • Berufliche Bildung, Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Spezieller Förderbedarf

Wortschatzarbeit: "Frutas"

Unterrichtseinheit / Interaktives
14,99 €

Die Unterrichtseinheit führt das Wortfeld "Frutas" handlungsorientiert ein und fördert die aktive Anwendung im Einkaufsgespräch auf Spanisch. Die Unterrichtseinheit ermöglicht einen motivierenden Einstieg in das spanische Wortfeld " Frutas" und verbindet Wortschatzarbeit mit kommunikativen Lernsettings . Die Lernenden erschließen sich zentrale Begriffe rund um Obst zunächst über visuelle Impulse und reale Gegenstände, wodurch ein anschaulicher und lebensnaher Zugang geschaffen wird. Im weiteren Verlauf wird das neue Vokabular systematisch gefestigt und in verschiedenen Übungsformaten angewendet. Dabei kommen sowohl kooperative Lernformen als auch spielerische Methoden zum Einsatz, die eine nachhaltige Verankerung der Begriffe unterstützen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Verbindung von Wortschatz und kommunikativer Handlungskompetenz : Die Lernenden nutzen die neuen Begriffe aktiv in einem simulierten Einkaufsgespräch und trainieren dabei zugleich ihr Hörverstehen . Die Einheit ist flexibel einsetzbar und kann je nach Lerngruppe und Zeitrahmen angepasst werden. Differenzierende Aufgabenformate ermöglichen eine individuelle Förderung. Ergänzend stehen interaktive Übungen zur Verfügung, die das selbstständige Lernen vertiefen. Insgesamt bietet die Unterrichtseinheit eine abwechslungsreiche Kombination aus Einführung, Übung und Anwendung , die sowohl sprachliche Grundlagen als auch kommunikative Fähigkeiten im Spanischunterricht stärkt. Die Unterrichtseinheit zum Wortfeld " Frutas" zielt darauf ab, grundlegenden spanischen Wortschatz handlungsorientiert und nachhaltig aufzubauen. Durch den Einsatz eines realen Obstkorbs wird zu Beginn ein motivierender, lebensweltlicher Zugang geschaffen, der unmittelbar zum Sprechen anregt und vorhandenes Vorwissen aktiviert. Die schrittweise Einführung des Wortschatzes erfolgt visuell gestützt und strukturiert , wobei insbesondere die Unterscheidung von Genus (maskulin/feminin) bewusst gemacht wird. Die Kombination aus Bild- und Schriftimpulsen unterstützt unterschiedliche Lerntypen und fördert die Verknüpfung von Laut- und Schriftbild. Die aktive Einbindung der Lernenden, etwa durch die Übernahme von Lehrrollen, stärkt zusätzlich die Sprachproduktion und Eigenaktivität . In der Vertiefungsphase kommen differenzierbare Übungsformate zum Einsatz, die flexibel an Lerngruppe und Zeitbudget angepasst werden können. Kooperative Lernformen sowie spielerische Elemente wie ein Bingo ermöglichen eine abwechslungsreiche Festigung des Wortschatzes . Der abschließende Transfer in ein simuliertes Einkaufsgespräch stellt sicher, dass die Lernenden den Wortschatz in einem authentischen Kommunikationskontext anwenden. Die zusätzliche sensorische Erfahrung beim Probieren von Obst schafft einen weiteren Sprechanlass und verankert die Inhalte nachhaltig. Insgesamt folgt die Einheit einer klaren Progression von Einführung, Übung und Anwendung und verbindet Wortschatzarbeit konsequent mit kommunikativer Kompetenzentwicklung . Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler benennen grundlegende Obstsorten auf Spanisch (Wortfeld „Frutas“). unterscheiden und verwenden grammatische Strukturen (z. B. Genus bei Substantiven und Adjektiven). führen einfache Einkaufsgespräche auf Spanisch durch. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler nutzen Arbeitsblätter und interaktive Übungen zur selbstständigen Vertiefung. erschließen Informationen aus visuellen Materialien (Bilder, reale Gegenstände). reflektieren den eigenen Lernstand mithilfe digitaler Übungsformate. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten kooperativ in Paar- und Gruppenarbeitsphasen. kommunizieren respektvoll und zielgerichtet in Rollenspielen. unterstützen sich gegenseitig beim Sprachlernen und Üben neuer Inhalte.

  • Spanisch
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Erwachsenenbildung, Berufliche Bildung

Unterrichtsmaterial und News für die Berufliche Bildung

Hier finden Berufsschullehrkräfte kostenlose und kostenpflichtige Arbeitsblätter, Kopiervorlagen, Unterrichtsmaterialien und interaktive Übungen mit Lösungsvorschlägen zum Download und für den direkten Einsatz im Fach-Unterricht sowie in Vertretungsstunden. Ob für das Fach Deutsch, Pflege, Elektrotechnik oder Wirtschaftslehre: Dieser Schulstufenbereich bietet Lehrerinnen und Lehrern jede Menge lehrplanorientierter Unterrichtsideen, Bildungsnachrichten sowie Tipps zu Apps und Tools für ihren Unterricht. 

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