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Datenschutz: Telekom-Affäre, BKA-Gesetz, Daten-Striptease

Unterrichtseinheit

In den letzten Wochen rückten die Themen Datenschutz und -sicherheit immer wieder in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Dieser Basis-Artikel liefert Ihren Schülerinnen und Schülern nützliche Informationen und regt zu weiteren Recherchen an.Dieses Mal waren es nicht nur staatliche Maßnahmen oder Gesetzesvorhaben wie das umstrittene BKA-Gesetz, die die Datenschützer auf die Barrikaden riefen: Insbesondere die Abhöraffäre bei der Telekom ließ viele Experten daran zweifeln, ob personenbezogene Daten bei privaten Unternehmen ausreichend geschützt werden. Doch auch der freiwillige und unbekümmerte Daten-Striptease vieler Menschen in den sogenannten sozialen Netzwerken, also Webangeboten wie StudiVZ, beunruhigt die Datenschützer.Die Schülerinnen und Schüler sollen die Hintergründe der Diskussionen rund um Datenschutz und Datensicherheit verstehen. zum bewussten Umgang mit den eigenen Daten angeregt werden. eigene Angaben im Netz überdenken. Informationen, die sie für Diskussionen benötigen, online recherchieren. sich aktiv an der Diskussion zum BKA-Gesetz beteiligen. Thema Datenschutz 2008: Telekom-Affäre, BKA-Gesetz und freiwilliger Daten-Striptease Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften, IKT Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 8 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 2 bis 6 Stunden Medien je ein Computer mit Internetzugang für zwei Schülerinnen und Schüler Dieser Beitrag widmet sich auf den Unterseiten bestimmten Teilaspekten des Themas. Diese einzelnen Seiten können Sie nutzen, um den Lernenden Texte zu diesen Teilaspekten zur Verfügung zu stellen. Zudem bieten die Unterseiten Anregungen zur weiteren thematischen Recherche. Die Telekom-Affäre Ausgelöst wurde die aktuelle Diskussion durch Bekanntwerden der Tatsache, dass die Deutsche Telekom Telefon-Verbindungsdaten ausgewertet hat. Das BKA-Gesetz Diese Seite widmet sich der aktuellen Erweiterung des BKA-Gesetzes, das die Online-Durchsuchung regeln soll. StudiVZ und Co.: Öffentlicher Daten-Striptease Viele Jugendliche geben im Netz alles von sich selbst preis. Sie sollen durch diesen Text und entsprechende Recherchen zum kritischen Umgang sensibilisiert werden. Spähoperationen "Clipper" und "Rheingold" Ende Mai 2008 deckte "Der Spiegel" auf, dass die Deutsche Telekom in den Jahren 2005 und 2006 heimlich die Telefon-Verbindungsdaten ihrer Manager ausgewertet hat, um undichte Stellen in Vorstand und Aufsichtsrat aufzuspüren. Das Nachrichtenmagazin berichtete in seiner Ausgabe vom 26. Mai 2008, Ziel der Spähoperationen "Clipper", "Rheingold" und einiger anderer "Nebenprojekte" sei "die Auswertung mehrerer hunderttausend Festnetz- und Mobilfunk-Verbindungsdatensätze der wichtigsten über die Telekom berichtenden deutschen Journalisten und deren privaten Kontaktpersonen" gewesen. Vorstandschef René Obermann bestätigt Vorgang Der Vorstandvorsitzende der Deutschen Telekom, René Obermann, bestätigte, dass der Spiegel-Bericht der Wahrheit entspricht. In einer Pressemitteilung betonte er, dass keine Gespräche abgehört wurden - lediglich die Verbindungsdaten, also Angaben zu Uhrzeit, Länge und Teilnehmern von Gesprächen, seien rechtswidrig genutzt worden. "Ich bin über die Vorwürfe zutiefst erschüttert. Wir nehmen den Vorgang sehr ernst. Wir haben die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und werden sie bei ihren Bemühungen um eine lückenlose Aufklärung unterstützen", sagte René Obermann. Neue Vorwürfe: Affäre weitet sich aus Doch damit nicht genug, "Der Spiegel" berichtete in den folgenden Tagen, dass die Telekom im Jahr 2005 eine Detektei beauftragt haben soll, einen Spion in die Redaktion des Wirtschaftsmagazins "Capital" einzuschleusen. Der "Financial Times Deutschland" liegen eigene Recherchen vor, nach denen die Telekom schon im Jahr 2000 den damaligen Chefreporter der Zeitung, Tasso Enzweiler, bespitzelt haben soll. Und zu allem Überfluss berichtet die "Wirtschaftswoche" am 20. Juni 2008, dass frühere Topmanager verdächtigt werden, Mitte der 1990er Jahre vermeintliche Hacker illegal abgehört zu haben. Aufklärung gefordert Politiker aller Parteien fordern eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge. Auch der Bundestag beschäftigte sich am 4. Juni 2008 in einer Plenardebatte mit dem Thema. Dr. Jürgen Gehb, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, betonte, dass die möglicherweise massiven Gesetzesverstöße keinen Anlass geben, sie auch nur annähernd zu entschuldigen oder sogar zu rechtfertigen. Allerdings bestehe aus seiner Sicht auch kein Anlass zu hektischer Betriebsamkeit. "Dies ist nicht die Stunde des Gesetzgebers, sondern die Stunde der Strafverfolgungsbehörden", sagt Gehb. Deswegen sei es völlig fehl am Platz, nach weiteren Gesetzen zu rufen. Angriff auf die Menschenwürde und Verfassungsbruch Gisela Piltz, Innen- und Kommunalpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, mahnte, dass Datenmissbrauch kein Kavaliersdelikt sei: "Es ist ein Angriff auf die Menschenwürde, aus der sich das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ableitet." Sie fühlte sich ganz persönlich an Stasimethoden erinnert, "und das nicht nur, weil dort offensichtlich Stasimitarbeiter eingesetzt waren". Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion DIE LINKE, warnt, dass der Begriff "Affäre" den Sachverhalt verharmlose: "Nach Lage der Dinge geht es nämlich um Verfassungsbruch, und zwar mit Vorsatz und mindestens dreifach: Persönlichkeitsrechte wurden ausgehebelt, das Post- und Fernmeldegeheimnis wurde gebrochen, und die Pressefreiheit wurde attackiert." Dennoch sei der Telekom-Skandal ein Glücksfall. Denn er könne erhellen, "welche Gefahren lauern, wenn wir dem Datenschutz nicht endlich den Stellenwert einräumen, der ihm zukommt," so Pau. Die folgenden Arbeitsaufträge können als Anregungen für die unterrichtliche Weiterarbeit genutzt werden. Was verbirgt sich hinter den Spähoperationen "Clipper" und "Rheingold"? Welche Daten wurden anscheinend missbraucht? Sucht nach weiteren Hintergründen und aktuellen Entwicklungen im Internet. Wie positionieren sich die verschiedenen Parteien? Skizziert die Standpunkte von CDU/CSU, FDP sowie der Linkspartei anhand des Basistexts und recherchiert die Positionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Diskutiert die These: Die Telekom-Affäre hat der gesamten Branche massiv geschadet und das Vertrauen der Kunden nachhaltig erschüttert. Mehr Befugnisse für das Bundeskriminalamt Das "Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten", kurz: BKA-Gesetz, sorgt bereits seit einiger Zeit für hitzige Debatten. Denn Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will die Regelungen grundlegend reformieren und dabei dem Bundeskriminalamt (BKA) Befugnisse einräumen, die, so Kritiker, üblicherweise nur Geheimdiensten zustehen. Staat will fremde Festplatten heimlich überwachen Anfang Juni 2008 hat die Bundesregierung einen Entwurf verabschiedete, mit dem sich nun der Bundestag befassten muss. In der öffentlichen Diskussion steht insbesondere die sogenannte Online-Durchsuchung. Darunter versteht man, dass die Sicherheitsbehörden verdeckt auf den Computer einer verdächtigen Personen zugreifen und diesen dann online durchsuchen bzw. überwachen. Der neue Artikel 20k regelt diesen "verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme". Schäuble: Keine neuen Befugnisse für das BKA Im Rahmen der ersten Lesung des BKA-Gesetzes am 20. Juni 2008 betonte der Innenminister, dass Deutschland und Europa in das Fadenkreuz des Netzwerks des internationalen Terrorismus gerückt seien. Daher habe der Bundestag und Bundesrat im Jahr 2006 beschlossen, dem Bundeskriminalamt für die Abwehr der Gefahren des internationalen Terrorismus auch eine polizeiliche Gefahrenabwehrbefugnis zu übertragen. Dies werde durch die Neuregelung des BKA-Gesetzes nun umgesetzt. Das BKA erhalte keine neuen Befugnisse, vielmehr werde ihm nur neue Aufgaben übertragen, die bisher ausschließlich die Polizeien der Länder besaßen. "Wenn man dem Bundeskriminalamt die Aufgabe polizeilicher Gefahrenabwehr überträgt, dann muss man ihm dafür natürlich auch die gesetzlichen Instrumente zur Verfügung stellen, über die die Länderpolizeien seit 50 Jahren verfügen", so Schäuble. Opposition: Polizei wird Bundessache Wolfgang Wieland, Sprecher für Innere Sicherheit der grünen Fraktion, kritisierte, dass die Neuregelung ein Bundeskriminalamt schaffe, das alles könne, was auch das Bundesamt für Verfassungsschutz kann, aber keinerlei parlamentarischer Kontrolle unterliege: "Man bringt hier eine Monsterbehörde auf den Weg." Die Kompetenzen, die die Länderpolizeien in Ausnahmefällen zum Teil haben, sollen jetzt die "tägliche Arbeit des BKA werden". Das verändere die Polizeiarbeit grundsätzlich: "Polizei wird nicht mehr Ländersache, sondern Bundessache sein. Das schafft eine völlig neue Qualität von Polizeiarbeit", so Wieland. Ex-Innenminister will eventuell vor Bundesverfassungsgericht ziehen Gerhart Baum (FDP), ehemaliger Innenminister, hat bereits angekündigt, die Verfassungsmäßigkeit des BKA-Gesetzes überprüfen zu lassen, wenn der Bundestag die Regierungsvorlage unverändert verabschiedet. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk sagte er, dass insbesondere die Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung unzureichend seien. Im Gesetz sei auch nicht ausgeschlossen, "dass die Online-Durchsuchung erfolgt, wenn klare Anhaltspunkte gegeben sind, dass sie den privaten Bereich ausschließlich betrifft", so Baum. Zudem gebe es "noch eine Fülle anderer Punkte", beispielsweise vermische der Gesetzentwurf die Kompetenz zwischen Bund und Ländern, "so dass am Ende nicht mehr ganz klar ist, wer eigentlich zuständig ist." Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat davor gewarnt, die Zweifel an wesentlichen Inhalten des BKA-Gesetzes zu ignorieren und es ohne Änderungen durchzusetzen. Einzelne Bestimmungen müssten verändert werden, wenn man nicht erneut beim Bundesverfassungsgericht scheitern wolle. Der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt erinnerte in einer Pressemitteilung daran, dass in den letzten Jahren mehr als ein Dutzend Sicherheitsgesetze vom Verfassungsgericht entweder korrigiert oder vollständig für nichtig erklärt wurden. Es sei zwar grundsätzlich richtig, auch dem BKA Kompetenzen zur Abwehr von Gefahren im Bereich der Terrorismusbekämpfung zu geben. "Aber der Schutz der Bürgerrechte hat im Zweifel Vorrang, deshalb müssen alle Vorschriften höchsten Ansprüchen genügen", so Wendt. Die folgenden Arbeitsaufträge können als Anregungen für die unterrichtliche Weiterarbeit genutzt werden. Was ist eine "Online-Durchsuchung"? Recherchiert den neuen Artikel 20k des BKA-Gesetzes im Internet und stellt seine Kernpunkte zusammen. Mit welchen Argumenten verteidigt Innenminister Schäuble das BKA-Gesetz? Findet ihr sie schlüssig? Warum will Gerhart Baum eventuell gegen die Neuregelung klagen? Schaut euch sein Interview mit dem Deutschlandfunk genau an und fasst seine anderen Bedenken in eigenen Worten zusammen. Nutzer protestieren Im Dezember 2007 traten einige StudiVZ-Nutzer in einen virtuellen Streik: Sie protestierten gegen neue "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (AGB), die der neue Eigentümer des Angebots, die Holtzbrinck-Gruppe, den Nutzern aufzwängen wollte. Nur wer sich den neuen Bedingungen beuge und ihnen bis zum 9. Januar 2008 zustimme, könne die Plattform weiter nutzen, hieß es. Geldquelle personalisierte Werbung Kern der Änderungen war, dass man die Nutzer mit personalisierten Werbeangeboten versorgen - auch per SMS und Instant Messenger - und damit Geld verdienen wollte. Eine Weitergabe oder gar ein Verkauf der bei StudiVZ hinterlegten persönlichen Daten an Dritte sei aber nicht beabsichtigt, versicherte Unternehmenssprecher Dirk Hensen. Allerdings kam StudiVZ den Kritikern ein Stück entgegen und überarbeitete die AGB nochmals - jedoch blieb der Grundsatz erhalten, dass man seine Nutzerdaten für personalisierte Werbung zur Verfügung stellen muss. Arbeitgeber suchen nach persönlichen Infos über Bewerber Generell sollte man im Internet keine persönlichen Daten preis geben. Spätestens wenn man sich um einen Job bewirbt, kann sich ein allzu sorgloser Umgang bitter rächen: Denn immer mehr Arbeitgeber suchen im Internet nach Informationen über ihre Job-Bewerber. Eine bereits Ende 2006 durchgeführte Befragung des Bundesverbands Deutscher Unternehmensberater (BDU) und der "Wirtschaftswoche" unter 300 Entscheidungsträgern aus Personalberatungsgesellschaften ergab, dass damals 28 Prozent diese Möglichkeit genutzt haben. BDU-Sprecher Klaus Reiners: "Das reicht vom ganz normalen Googeln bis zur gezielten Suche in Karrierenetzwerken wie Xing oder in Blogs." Was im Netz steht, wird verwendet - in alle Ewigkeit Auch andere schöpfen aus diesen Quellen. So haben die BILD-Blog-Macher zwei Fälle dokumentiert, in denen Reporter der BILD-Zeitung Informationen und Bilder von verschiedenen Webseiten, unter anderem StudiVZ, genommen und diese in Artikeln verwendet haben. Dabei haben sie keinerlei Rücksicht auf Urheber- und Persönlichkeitsrechte genommen. Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, warnte in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung zudem davor, dass das Netz nichts vergesse: "Was einmal drin steht, bleibt auch dort, selbst wenn es an der ursprünglichen Stelle gelöscht wird." Die folgenden Arbeitsaufträge können als Anregungen für die unterrichtliche Weiterarbeit genutzt werden. Wogegen haben einige StudiVZ-Nutzer Ende 2007 protestiert? Warum haben sie sich so aufgeregt? In welchen "sozialen Netzwerken" seid ihr Mitglied? Kennt ihr die Datenschutzregeln? Sucht im Internet nach eurem Namen - welche Informationen könnt ihr über euch (oder eventuell eure Namensvetter) finden?

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe II, Sekundarstufe I

Digitale Wirtschaft: Wohin führt die digitale Vernetzung?

Unterrichtseinheit

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich in mehreren Lernrunden aus unterschiedlichsten Perspektiven vielschichtig, differenziert und reflektiert mit den Chancen und Risiken einer vernetzten Konsumwelt auseinander. Hierfür stehen methodisch abwechslungsreiche Lernszenarien zur Verfügung.Geräte mit Internetzugang eröffnen heutzutage den schnellen Zugang zu einer nahezu unbegrenzten Welt des Konsums - mobile Geräte wie Smartphone oder Tablet reichen schon aus. Doch wie wird diese Welt zukünftig aussehen? Beinhaltet sie individuelle Selbstverwirklichung und unbegrenzte Möglichkeiten oder permanente Totalüberwachung und von mächtigen Konzernen gesteuertes Konsumverhalten? Wohin entwickelt sich eine immer stärker vernetzte Wirtschaft und welche Auswirkungen hat dies? Die Lernenden loten diese Fragen im Verlauf mehrerer Lernrunden aus und entwickeln ein fundiertes Werturteil dazu. Intention Nahezu alle Jugendlichen sind nach neueren Untersuchungen inzwischen rund um die Uhr vernetzt. Digitales und analoges Leben verschwimmen zunehmend. Wie verändert diese digitale Vernetzung unser Leben, unsere Unternehmen, unsere Güter und unsere Arbeitsplätze? In neun Lernrunden setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit diesen Fragen differenziert auseinander. Eigenverantwortliches Arbeiten und Methodenvielfalt Die neun Lernrunden reichen von Internetrecherchen über Streitgespräche, Statements, Pro- und Contra-Spiele, Abstimmungen, Videofilme und Fotos bis hin zu Podiumsdiskussionen. Die Lernrunden sind inhaltlich so aufgebaut, dass sie je nach zur Verfügung stehender Zeit auch unabhängig voneinander durchgeführt werden können. Ablauf der Unterrichtseinheit Ablauf der Unterrichtseinheit "Digitale Wirtschaft" Hier wird der Ablauf der Unterrichtseinheit "Digitale Wirtschaft: Wohin führt uns die digitale Vernetzung?" in Schritten erläutert. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler gewinnen Einblicke in die vielschichtigen Prozesse und Auswirkungen digitaler Vernetzung, insbesondere zwischen Unternehmen und Kunden. bilden sich eine Meinung über die Auswirkungen der digitalen Vernetzungen im Bereich der Ökonomie und vertreten diese argumentativ. erhalten Einblicke in einzelne Rechtsfragen im Bereich Internet. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler führen qualifizierte Internetrecherchen zum Thema durch. hinterfragen Internetquellen und interpretieren sie im jeweiligen Interessenkontext. entwickeln ein Verständnis für Arten und Formen der digitalen Vernetzung und medialen Automatisierung. wählen geeignete mediale Präsentationsformen aus und nutzen sie für ihre Ergebnispräsentation. erfahren eine Sensibilisierung für den Datenschutz. entwickeln die Bereitschaft, die Welt des Internets kritisch bezüglich der gesellschaftlichen Auswirkungen und der eigenen Bedürfnisse zu hinterfragen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in Arbeitsgruppen ziel-, ergebnis- und teamorientiert zusammen. arbeiten eigene Rechercheergebnisse zielgruppengerecht auf. hinterfragen ihre gesellschaftlichen Vorbilder und eigenen Aufstiegsorientierungen. entwickeln eine Skepsis gegenüber dem Glitzer der medialen Scheinwelten. Die Schülerinnen und Schüler gewinnen Einblicke in die vielschichtigen Prozesse und Auswirkungen digitaler Vernetzung, insbesondere zwischen Unternehmen und Kunden. bilden sich eine Meinung über die Auswirkungen der digitalen Vernetzungen im Bereich der Ökonomie und vertreten diese argumentativ. erhalten Einblicke in einzelne Rechtsfragen im Bereich Internet. Die Schülerinnen und Schüler führen qualifizierte Internetrecherchen zum Thema durch. hinterfragen Internetquellen und interpretieren sie im jeweiligen Interessenkontext. entwickeln ein Verständnis für Arten und Formen der digitalen Vernetzung und medialen Automatisierung. wählen geeignete mediale Präsentationsformen aus und nutzen sie für ihre Ergebnispräsentation. erfahren eine Sensibilisierung für den Datenschutz. entwickeln die Bereitschaft, die Welt des Internets kritisch bezüglich der gesellschaftlichen Auswirkungen und der eigenen Bedürfnisse zu hinterfragen. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in Arbeitsgruppen ziel-, ergebnis- und teamorientiert zusammen. arbeiten eigene Rechercheergebnisse zielgruppengerecht auf. hinterfragen ihre gesellschaftlichen Vorbilder und eigenen Aufstiegsorientierungen. entwickeln eine Skepsis gegenüber dem Glitzer der medialen Scheinwelten. Anhand eines Fragenkatalogs beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler mit ihrem eigenen Verhalten im Bereich des Online-Shoppings und reflektieren dieses. Anschließend erhalten sie die Aufgabe, gemeinsam mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern ein Video mit dem Titel "Happy happy! Wir kaufen online!" zu drehen. Der Fragenkatalog und die Video-Aufgabe sind auf Arbeitsblatt 1 festgehalten. In Lernrunde 2 vollziehen die Schülerinnen und Schüler einen Perspektivwechsel - sie betrachten die Seite der Unternehmen. In Gruppen versetzen sie sich in die Lage eines fiktiven Möbelproduzenten. In dieser Rolle überlegen sie, welche Vor- und Nachteile ein Online-Shop für ein Unternehmen hat und erarbeiten Vorschläge für dessen inhaltliche Gestaltung. Die Lernenden werden anhand von Websites von Luxus-Unternehmen mit den Wünschen heutiger Konsumenten konfrontiert - und damit indirekt auch mit ihrem eigenen Konsumverhalten. Dabei liegt der Fokus auf Marken, die ein bestimmtes Image in der Öffentlichkeit besitzen. Zum Abschluss dieser Lernrunde führen die Schülerinnen und Schüler eine Befragung in den Parallelklassen oder auf der Straße durch und fertigen Videoaufnahmen von einigen Interviews an. Die Jugendlichen setzen sich in Lernrunde 4 mit den Folgewirkungen des Online-Handels und der Just-in-Time-Produktion von Versandgütern für die Umwelt auseinander und reflektieren dabei ihr eigenes Konsumverhalten. Die Lernenden formulieren eine Petition an den Bundestag, führen eine Abstimmung durch und gestalten eine Podiumsdiskussion zu der These "Den Online-Shoppern ist die Umwelt egal. Man muss sie mit härteren Gesetzen zu einem anderen Verhalten zwingen.". In der fünften Lernrunde werden die Schülerinnen und Schüler mit fast philosophischen Fragen konfrontiert: Die heutige Konsumwelt findet ihre Vorbilder in den Superreichen dieser Welt, die ihren Reichtum und ihre Exzentrik ungeniert ausleben. Sind das die richtigen Leitbilder für unser Leben? Oder sollte der Konsument nicht eher an diejenigen denken, die die Güter unter oftmals unmenschlichen Arbeitsbedingungen produziert haben? Die Lernenden beschäftigen sich mit der Frage nach der Verantwortung von Konsumenten und Produzenten und dem scheinbar zügellosen Gewinnstreben in der Wirtschaft. Die Jugendlichen werden in dieser Lernrunde mit einigen Fragen konfrontiert, die jeder Online-Käufer zu bewältigen hat, zum Beispiel "Was bedeutet "OVP"?", "Was beinhalten die AGBs?" oder "Wie sieht es mit den Bildrechten auf Facebook-Seiten aus?". Zusätzlich beantworten die Schülerinnen und Schüler in offenen und geheimen Abstimmungen einige Fragen zu ihrem eigenen Online-Verhalten. In Lernrunde 7 können die Schülerinnen und Schüler ihr Fähigkeiten als Online-Shopper unter Beweis stellen. Sie müssen unter anderem online nach einem bestimmten Produkt suchen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dreier Versandhändler vergleichen und einen Kreditkauf abwägen. Fragen der Sicherheit sind ein wesentlicher Aspekt des Online-Konsums. Lernrunde 8 regt die Schülerinnen und Schüler zum kritischen Hinterfragen von unterschiedlichen Zahlungsarten beziehungsweise Zahlungssystemen an. Darüber hinaus wird die Beurteilung von manipulierenden Internetangeboten thematisiert. In der abschließenden neunten Lernrunde werfen die Schülerinnen und Schüler einen Blick in die Zukunft des digitalen Konsums. Anhand eines Fragenkatalogs bewerten sie in Gruppenarbeit die digitale Vernetzung für sich und die Gesellschaft. Dabei kommen verschiedene Szenarien wie intelligente Autos und Haushaltsgeräte oder der gläserne User zur Sprache.

  • Religion / Ethik / Wirtschaft
  • Sekundarstufe I

Skype im Unterricht

Unterrichtseinheit

In diesem Unterrichtsvorschlag lernen Sie die kostenlose Telefonie-Software Skype der Firma Microsoft kennen. Nachdem der Umgang sowie die Vor- und Nachteile von Skype erläutert wurden, werden einige praktische Einsatzbeispiele für den Unterricht vorgestellt.Mittels Skype lassen sich sowohl Einzel- als auch Gruppentelefonate über das Internet führen. Dabei ist es auch möglich, sich gegenseitig über ein Live-Video zu sehen. Auch kleine Dateien können über diese Software verschickt werden. Über ein Skype-Konto können Menschen aus aller Welt miteinander kommunizieren. Diese verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten können in den Unterricht integriert werden – Wie das möglich ist, zeigt diese Unterrichtseinheit. Installation von Skype Um Skype innerhalb des Unterrichts nutzen zu können, müssen Sie sich die Software herunterladen. Die Software selbst ist kostenfrei. Alles was benötigt wird, ist ein funktionierender Internetzugang. Nach erfolgreichem Herunterladen der Software kann ein eigener Account angelegt werden. Diesen können Sie später mit der ganzen Klasse nutzen. Es ist somit nicht notwendig, für jede Schülerin und jeden Schüler ein eigenes Konto einzurichten. Es reicht, wenn Sie einen Account haben, auf den alle zugreifen können. Wie Sie Skype installieren, einrichten und anwenden können, zeigt dieses Video . Einsatz von Skype im Unterricht Einsatz von Skype im Unterricht Wie Skype im Unterricht für verschiedene Themenbereiche genutzt werden kann, wird auf dieser Seite beschrieben. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können einfacher Informationen im Gedächtnis behalten, da der Einsatz von Skype einen alltäglichen Bezug herstellt. können mehr über ein Berufsfeld erfahren (Skype-Interview mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus der Praxis). können ihre fremdsprachlichen Qualitäten verbessern (Skype-Konferenz mit Muttersprachlerinnen und -sprachlern). Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler bereiten sich auf eine medial vermittelte Gesprächssituation vor. erlernen und üben die Anwendung von Skype (Einzel- und Gruppentelefonate mit optionaler Live-Video-Übertragung, Versenden von Dateien über Skype). lernen, über eine Software ortsunabhängig miteinander zu kommunizieren und zu arbeiten. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Arbeit bestärkt, da sie eine direkte Rückmeldung durch den Skype-Partner erhalten. können bei einem anstehenden Austausch erste Hürden bei der Kontaktaufnahme mit der Gastfamilie oder dem Austauschpartner beziehungsweise der Austauschpartnerin überwinden. Projekt "Learn to teach by social web" Diese Materialien wurden im Projekt "Learn to teach by social web" erarbeitet. Das Projekt gibt Lehrerinnen und Lehrern ein Curriculum an die Hand, mit dem sie sich auf die Lehre für und mit sozialen Medien vorbereiten können. Disclaimer Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben. Weltweiter Austausch Neben der Möglichkeit, weltweit mit Menschen kommunizieren zu können, bietet Skype durch die Option von Gruppentelefonaten eine gute Grundlage für gemeinsames Arbeiten, auch wenn sich die Beteiligten nicht am selben Ort befinden. So hat Ihre Schule vielleicht eine Partnerschule, mit der die Schülerinnen und Schüler skypen können, um sich beispielsweise über die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Schulsysteme auszutauschen. Einschränkungen der Software Eine Einschränkung zeigt sich jedoch bei der Anzahl möglicher Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Es besteht die Gefahr, dass es bei einer Konferenz mit zu vielen Skype-Partnern zu einer schlechten Telefon-Verbindung kommt und das gegenseitige Verständnis erschwert wird. Da es sich zudem um eine proprietäre Software der Firma Microsoft handelt, ist ein verändernder Zugriff auf Skype nicht möglich. In diesem Zusammenhang spielt auch der Datenschutz eine Rolle. Experten zu verschiedenen Themen Finden Sie einen Experten oder eine Expertin für das jeweils passende Unterrichtsthema. Dies kann zum Beispiel eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Drogen- und Suchtberatung sein, wenn es im Unterricht um die Prävention geht. Vielleicht haben Sie auch die Möglichkeit, ein Skype-Treffen mit einer Sportlerin oder einem Sportler, einer Autorin oder einem Autor, einer Musikerin beziehungsweise einem Musiker oder auch einer Politikerin oder einem Politiker zu arrangieren. Abwechslungsreiche Informationsvermittlung Persönliche Gespräche mit Praktikerinnen und Praktikern erhöhen die Motivation der Lernenden und sorgen dafür, dass die vermittelten Informationen im Gedächtnis bleiben. Per Videotelefonat können die Schülerinnen und Schüler ihre Fragen stellen und sehen gleichzeitig, dass sie tatsächlich von einem Profi beantwortet werden. Solch eine Verwendung von Skype im Unterricht bietet der Klasse Abwechslung, da Informationen ausnahmsweise nicht nur von der Lehrkraft vermittelt werden. Skype-Konferenz zur Berufsorientierung Ebenso lassen sich Skype-Treffen in die Berufsvorbereitung einbauen. Häufig fehlt vielbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und -nehmern die Zeit, eine Schule zu besuchen und die Lernenden über den Beruf zu informieren. Eine Skype-Konferenz würde dagegen den Zeitaufwand aufgrund der Ortsunabhängigkeit verringern und die Chancen für ein Gespräch erhöhen. Kann ein Skype-Telefonat vereinbart werden, sollten die Lernenden schon im Voraus überlegen, welche Fragen sie stellen wollen. So erhalten sie berufsrelevante Informationen aus erster Hand, wodurch das Thema Berufsvorbereitung lebens- und alltagsnah behandelt wird. Auswahl der Gesprächspartner Versuchen Sie Unternehmerinnen und Unternehmer aus möglichst vielen verschiedenen Berufssparten für ein Skype-Treffen zu gewinnen. So decken Sie die Interessen vieler Schülerinnen und Schüler ab. Vorab kann auch eine Berufswunsch-Liste herumgegeben werden. Dann können Sie einschätzen, an welchen Berufen das Interesse besonders groß ist. Skype im Fremdsprachenunterricht Auch in den Fremdsprachenunterricht kann Skype gut integriert werden. Telefonate mit Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern bringen Abwechslung in den Schulalltag, lockern die Lernatmosphäre auf und helfen den Schülerinnen und Schülern dabei, ihre sprachlichen Qualitäten zu verbessern. Skype vor dem Schüleraustausch Der Einsatz von Skype ist auch dann gewinnbringend, wenn ein Schüleraustausch ansteht. Über Skype können die Lernenden bereits vor der Reise Kontakt zu ihren Austauschpartnerinnen und Austauschpartnern aufnehmen und erste Hürden in der Kontaktaufnahme überwinden.

  • Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben / Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Canva im Unterricht

Fachartikel

Dieser Fachartikel stellt das digitale Tool "Canva" für den unterrichtlichen Einsatz vor. Es werden Anwendungsszenarien für den Präsenz- und Distanz-Unterricht gegeben, um Lernmaterialien zu entwickeln, fächer- und jahrgangsübergreifenden Unterricht zu gestalten und selbstgesteuertes Lernen im Unterricht sowie kollegialen Materialaustausch zu fördern. Während der Corona-Pandemie zeigte sich der Bedarf an digitalen Tools für den Unterricht auf Distanz deutlich. Erkennbar war in diesem Zusammenhang aber auch, dass grundsätzlich ein Bedarf an Lösungen besteht, die den Unterricht an die gesellschaftlichen Entwicklungen des 21. Jahrhunderts anpassen. Canva als Möglichkeit, den Unterricht zu digitalisieren Mit " Canva " existiert ein einfach anzuwendendes Tool, das ganzheitlich im Distanz- und Präsenzunterricht eingesetzt werden kann und zudem DSGVO-konform ist. Durch die Möglichkeit, mediatisiert individuelle, interaktive und kreative Ergebnisse zu gestalten, hat Canva einen motivierenden Charakter. Es fördert durch digitales Erarbeiten von Lernmaterial die Medienkompetenz und kann in verschiedene Lernplattformen beziehungsweise Learning-Management-Systeme (LMS) integriert werden. Die Funktion des virtuellen Klassenzimmers ermöglicht kollaboratives Arbeiten in Echtzeit, aber auch kooperatives Arbeiten zu individuellen Lernzeiten oder Einzelarbeit ist möglich. So kann Canva beispielsweise flexibel für Gruppenarbeiten genutzt werden. Fächer- und jahrgangsstufenübergreifender Unterrichtseinsatz Mittels Canva können diverse interaktive Lernmaterialien von Lernenden sowie Lehrenden erstellt werden. Das Tool kann dabei fächer-, methoden- und inhaltsübergreifend eingesetzt werden. Es eignet sich für den Einsatz ab der Jahrgangsstufe fünf. Technische Voraussetzungen Für die Anmeldung bei Canva ist zumindest auf Seiten der Lehrkraft eine E-Mail-Adresse oder ein Google-, Facebook- oder Apple-Account notwendig. Die Webseite wird auf Deutsch angezeigt. Für den Einsatz von Canva im Unterricht ist ein digitales Endgerät (Smartphone, Tablet, Computer) notwendig. Gebraucht wird auch ein Internetzugang und bei Bedarf ein Beamer oder ein interaktives Whiteboard. Kosten von Canva Die Anmeldung bei Canva ist in der Basisversion kostenlos. Dabei stehen über 250.000 Vorlagen, verschiedene Designtypen und Fotos sowie ein 5GB Cloudspeicher zur Verfügung. Die eigentlich kostenpflichtige Pro-Version steht Lehrkräften und Bildungseinrichtungen gratis zur Verfügung. Enthalten sind alle Features der Basisversion sowie zusätzliche Vorlagen, Designtypen, Fotos und Gestaltungsmöglichkeiten. Außerdem ist ein 100GB Cloudspeicher inkludiert. Canva anwenden – Lernmaterial entwickeln Sofern im Rahmen der Anmeldung angegeben, erhalten Lehrkräfte auf sie abgestimmte Vorschläge zum Erstellen von Unterrichtsmaterialien – die sogenannten Designs. Ein häufig verwendetes Design ist die Infografik. Diese kann den individuellen Ansprüchen (je nach Fach und Thema) gestalterisch und inhaltlich angepasst werden. Dafür stehen diverse Infografik-Vorlagen mit Bearbeitungsoptionen zur Verfügung. Bearbeitet werden können beispielsweise Schriftart, Schriftfarbe oder Effekte und Animationen. In die interaktive Infografik können auch eigene Grafiken oder Audiodateien eingebunden werden. Datenschutz und Sicherheit beachten Um minderjährigen Schülerinnen und Schüler die Arbeit mit Canva zu ermöglichen, ist es als Lehrkraft unabdingbar, sich die Einwilligung der Erziehungsberechtigten einzuholen. Außerdem sollten Tracking Cookies deaktiviert werden, um zu vermeiden, dass das Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer über das Internet aufgezeichnet und ausgewertet wird. Ergänzend sollte Canva über einen sicheren Browser anstelle einer mobilen App verwendet werden.

  • Fächerübergreifend / Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben / Mathematik / Rechnen & Logik / Ernährung & Gesundheit / Gesundheitsschutz / Pflege, Therapie, Medizin / Englisch / DaF / DaZ / Musik
  • Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Berufliche Bildung

Mobile Geräte in der Schule: Regeln und Nutzungsordnungen

Fachartikel

Die Arbeit mit Tablet, Laptop und Smartphone im Unterricht wird immer selbstverständlicher. Nutzungsordnungen können dabei helfen, Gefahren wie Cybermobbing entgegenzuwirken und einen verantwortungsvollen Umgang mit eigenen sowie geliehenen mobilen Endgeräten zu gewährleisten. Dieser Artikel zeigt mögliche Regelungen auf. Im Zuge der KMK-Strategie "Bildung in der digitalen Welt" wird Lernen zunehmend digitaler. Für die Schülerinnen und Schüler mag der Umgang mit Smartphones, Laptops und Tablets im Unterricht motivierend sein, für Schulen und Lehrkräfte stellt die Vorgabe von digitalen Lernumgebungen eine enorme Herausforderung dar. Nach der Frage, an wessen mobilen Geräten die Lernenden arbeiten sollen , geht es im folgenden Schritt nun darum, einen respektvollen Einsatz von Handy, Laptop und Tablet im Unterricht ermöglichen zu können. Regeln und Nutzungsvereinbarungen können dabei helfen. Welche Überlegungen in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen, wird in diesem Artikel näher erläutert. Didaktisches Potenzial digitaler Medien Da digitale Endgeräte und insbesondere Smartphones in der Schule aufgrund des Missbrauchs ihrer vielfältigen Funktionen in der Kritik stehen, scheinen interne Ordnungen mit festen Regeln für die Schulen sinnvoll. Gefahren wie Cybermobbing, die Verbreitung von gewaltverherrlichenden Inhalten oder auch Täuschungsversuche bei Leistungsabfragen können auf diese Weise minimiert werden, um von digitalen Medien für den Unterricht durch vereinfachte Kommunikation, schnellen Materialaustausch oder motivierende Lern-Apps profitieren zu können. Schließlich möchte auch Schule die aktuelle Entwicklung mitgestalten und Schülerinnen und Schülern den Erwerb digitaler Kompetenzen ermöglichen. Regeln und Nutzungsordnungen Für die Arbeit an Computern und mobilen Geräten empfiehlt sich daher eine Nutzungsordnung, die als Bestandteil der Hausordnung verpflichtend ist. Folgende Regelungen können darin festgehalten werden: Nutzung digitaler Geräte im Unterricht Nutzung des schulischen Netzwerks sowie des Internets während des Unterrichts nur für schulische Zwecke verantwortungsvoller Umgang mit Internetzugang und Mailfunktion der Schule Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen wie Strafrecht, Urheberrecht und Jugendschutzrecht keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder rassistischen Inhalte aufrufen, speichern oder versenden versehentliches Aufrufen der oben genannten Inhalte umgehend mitteilen und beenden Anwendungen nur nach Aufforderung der Lehrkraft herunterladen und installieren, ebenso die Bearbeitung von Online-Formularen sorgsamer Umgang mit personenbezogenen Daten: Veröffentlichung von Fotos nur nach Zustimmung der Betroffenen, beziehungsweise der Erziehungsberechtigten Diskriminierungen, persönliche Angriffe, Unterstellungen und Verleumdungen unterlassen allgemein anerkannte Umgangsformen im Namen der Schule verwenden keine Abschlüsse von Verträgen oder kostenpflichtigen Diensten im Internet vorhandene Software weder für gewerbliche Zwecke verwenden noch vervielfältigen oder veräußern Nutzung schuleigener Geräte außerhalb des Unterrichts (GYOD) sorgfältiger und verantwortungsbewusster Umgang mit der schulischen Computerausstattung Bedienung der Hard- und Software entsprechend den Instruktionen der Lehrkraft Störungen oder Schäden umgehend melden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden ersetzen. Nutzung der Geräte zur medienpädagogischen Arbeit auch für private Zwecke möglich oben genannten Regeln für die Nutzung digitaler Geräte im Unterricht gleichermaßen beachten Nutzung eigener Geräte im Unterricht (BYOD) Geräte mit geladenem Akku mitbringen keine rassistischen, pornografischen, gewaltverherrlichenden oder ehrverletzenden Medieninhalte speichern Fotos, Videos und Tonaufnahmen auf dem Schulgelände nur mit Erlaubnis der Lehrperson Verfügbarkeit von freiem Speicherplatz für die schulische Arbeit Kontrolle und Protokollierung Aufgrund ihrer Aufsichtspflicht ist die Schule berechtigt, die Einhaltung der Regeln und Nutzungsordnungen beispielsweise durch die Überführung von besuchten Websiten auf einen Zentralbildschirm stichprobenartig zu überprüfen. Dieses Vorgehen empfiehlt sich insbesondere, wenn der Verdacht eines Verstoßes besteht. Die verantwortliche Lehrkraft sollte in diesem Fall die Schülerin oder den Schüler über diese Maßnahme informieren. Bei entsprechender Vereinbarung ist auch eine systemseitige Protokollierung der IP-Adresse, Datum und Uhrzeit sowie die URL der aufgerufenen Seite zulässig. Es kann festgehalten werden, dass diese Daten nach einem bestimmten Zeitraum gelöscht werden, sofern sich ein Verdacht nicht bestätigt hat. Datenschutz und Passwörter Nicht nur in Bezug auf die aktuelle Datenschutzverordnung sollte der sensible Umgang mit personenbezogenen Daten im Internet vorab im Unterricht thematisiert werden. Auch in diesem Zusammenhang können Vereinbarungen getroffen werden wie zum Beispiel: Installationen, Zugriffsrechte und Konfigurationen nicht verändern oder Programme kopieren Fremdgeräte wie USB-Sticks oder Digitalkameras nur mit Zustimmung der Lehrkraft an Computer oder Netzwerk anschließen unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien vermeiden verantwortungsvoller Umgang mit individuellen Zugangsdaten für schulische Zwecke möglichst sichere Passwörter vergeben (mindestens 8 Stellen mit Sonderzeichen), mindestens einmal im Schuljahr ändern eigenes Benutzerkonto mit individuellem Passwort freischalten nach der Nutzung am Gerät abmelden Fazit Alle Schülerinnen und Schüler müssen über die zugrunde gelegten Regeln und Nutzungsordnungen informiert sein. Es empfiehlt sich, eine Nutzungsordnung zu verfassen, die von den Schülerinnen und Schüler oder für Minderjährige von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Dabei können die oben genannten Aspekte – angepasst an die schuleigenen Richt- und Leitlinien, länderspezifische Gesetzestexte sowie ergänzt durch entsprechende Zeiträume – eine Grundlage bilden. Verstöße gegen diese Nutzungsordnung können mit schulordnungsrechtlichen Maßnahmen geahndet werden und straf- beziehungsweise zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen. Liegt der Arbeit an mobilen Geräten im Unterricht eine derartige Vereinbarung zugrunde, können digitale Lernumgebungen durchaus motivieren und Schülerinnen und Schülern dabei helfen, sich Inhalte nachhaltig einzuprägen.

  • Informatik / Wirtschaftsinformatik / Computer, Internet & Co. / Informationstechnik
  • Sekundarstufe II

Dank einer Classroom Management Lösung erfolgreich digital unterrichten

Fachartikel

Dieser Fachartikel zum Thema Classroom Management beschäftigt sich mit den Möglichkeiten, in direkten Kontakt mit den mobilen Endgeräten von Schülerinnen und Schülern zu treten, sie bei ihrem Lernen zu unterstützen und somit den modernen Unterricht effizienter zu gestalten. Viele Lehrerinnen und Lehrer in allen Bundesländern sehen sich mit der Herausforderung konfrontiert, mobile Endgeräte wie Tablets oder Smartphones im Unterricht als Lernmittel einzusetzen. Hiermit ist stets Euphorie verbunden, aber auch die Frage, inwieweit Hard- und Softwareanbieter auf Wünsche und Anforderungen von Schulen eingehen können. DigitalPakt – und nun? Der DigitalPakt und die damit verbundene Aufbruchsstimmung in eine neue, digitale Zukunft der Schule schürt allerdings auch Bedenken und Ängste. Viele befürchten, die mobilen Endgeräte, die man oftmals nur aus der Freizeit kennt, nicht gewinnbringend einsetzen zu können. Die Angst, dass die neue Technik das Leben nicht vereinfacht, sondern Unruhe im bewährten Unterricht stiftet, ist allgegenwärtig. Eine weitere Angst, die man als Lehrkraft angesichts der neuen Technik oft hat, ist die des Kontrollverlusts. Natürlich kann man auch im klassischen Unterricht nie sicher sein, dass alle Schülerinnen und Schüler gerade dem Inhalt folgen und nicht in Gedanken bereits in der nächsten Pause oder der nächsten Episode von "Germanys Next Topmodel" sind. Man wiegt sich allerdings in einer gewissen Sicherheit, da man Seitengespräche schnell unterbinden und sichtbaren Briefverkehr abfangen kann. Der Einsatz moderner mobiler Endgeräte bedeutet auch, dass man als Lehrkraft nicht immer mitbekommen kann, was Schülerinnen und Schüler gerade mit den Geräten während Arbeitsphasen tun. Wird wirklich an der lang überlegten und aufwendig als Lehrpfad angelegten Aufgabe gearbeitet, oder wird gerade die Internetverbindung der Schule zum Schauen der nächsten Episode "Krass Schule" auf YouTube genutzt? Nutzen die Schülerinnen und Schüler gerade die Kommunikationsfunktionen der Endgeräte zum Austausch über Goethes "Faust", oder wird gerade der neueste Pausenhof-Gossip geteilt? Wie mobil ist mobiles Lernen? Aber auch arbeitsrelevante Fragen stellen sich. Wie kann ich schnell Arbeitsaufträge verteilen? Wie kann ich gelungene Arbeitsergebnisse mit allen Schülerinnen und Schülern schnell und einfach teilen? Eine Antwort auf diese Fragen ist eine sogenannte Classroom Management Software. Die Idee ist nicht neu: Es geht darum, die Geräte, sofern sie sich im selben (Schul-)Netzwerk aufhalten, miteinander im Klassenverbund für die Dauer des Unterrichts zu vernetzen und so den Datenaustausch und die Kommunikation zu erleichtern. Das Ganze wird durch ein Tablet mit einer Lehrersoftware gesteuert. Eine solche Möglichkeit bietet die Firma Samsung mit dem Samsung Classroom Management, das Teil des Samsung Neues Lernen Lösungspakets für den DigitalPakt Schule ist. Bereits vor über fünf Jahren hat Samsung erste Versionen einer solchen Software erprobt. Damals waren allerdings die Endgeräte noch verhältnismäßig langsam, Speicherkapazitäten begrenzt und auch die frühen Versionen des Betriebssystems noch nicht optimiert. Das hat sich mittlerweile gebessert, die bewährten Grundfunktionen hingegen sind quasi unverändert. Doch was kann diese Lösung alles leisten? Datenschutz an erster Stelle Natürlich müssen Datenschutzregeln beachtet werden, vor allem in den datensensiblen Bereichen wie der Geräteverwaltung und dem eigentlichen Classroom Management. Dies ist mittlerweile die erste Frage, die Schulen aber auch Eltern stellen. Das erscheint zwar in der heutigen Zeit trivial, aber oftmals ist es bei genauer Betrachtung unklar, inwieweit ein Nutzertracking betrieben wird. Je mehr wir uns dabei auf einen einzigen Anbieter für Mediennutzung und -verwaltung, Steuerung und Hardware verlassen, desto kritischer muss dies im Rahmen des DigitalPaktes betrachtet werden. Nicht zuletzt auch aus einem Interoperabilitätsgedanken heraus. Die Lösung von Samsung erscheint hier ein sinnvolles Angebot, in der Datenschutzbelange und Datensparsamkeit bewusst in den Vordergrund gesetzt werden, ohne der Nutzerfreundlichkeit Abbruch zu tun. Gerade in Hinblick auf ein Mobile Device Management System bleibt hier auch die Plattform-Offenheit zu erwähnen. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist einfach! Die Lösung muss in der Lage sein, die Schülergeräte, die in der Klasse aktiv sind, jedenfalls in groben Zügen steuern zu können. Samsung Classroom Management ist darüber hinaus in der Lage, zum Beispiel Geräte von Schülerinnen und Schülern zeitweise zu sperren oder Funktionen einzuschränken, die den Unterrichtsverlauf stören oder Schülerinnen und Schüler ablenken könnten. So einfache Dinge wie die Benutzung der eingebauten Kameras einzuschränken oder gar komplett zu unterbinden kann meiner Erfahrung nach schon sehr hilfreich sein, gerade bei jüngeren Schülerinnen und Schülern. Auch die Funktion der Bedienelemente, wie die Lautstärkeregelung am Gerät, kann eingeschränkt werden. Ebenso kann gesteuert werden, welche Apps gestartet und welche Webseiten besucht werden dürfen. Wohlgemerkt aber nur, solange sich die Schülerinnen und Schüler im selben Netzwerk, wie dem Schulnetzwerk, befinden. Internetzugang ist hier nicht erforderlich und eine heimische Nutzung der Geräte kann unkontrolliert stattfinden. Kollaboratives Arbeiten Aber es soll hier nicht in erster Linie um Kontrolle und Überwachung gehen, sondern vielmehr das kollaborative Arbeiten erleichtert und in vielen Situationen überhaupt erst ermöglicht werden. So können Lehrkräfte Kurse erstellen, an denen Schülerinnen und Schüler durch simples Scannen eines Barcodes teilnehmen können. In dem Kurs kann die Lehrkraft den Bildschirm des Lehrer-Tablets auf die Geräte der Schülerinnen und Schüler spiegeln, eine klassische Tafel kann so obsolet werden, so dass man auf klassische Unterrichtsräume verzichten kann. Aber auch die Bildschirminhalte der Schülerinnen und Schüler können so auf allen Geräten geteilt werden. So kann die Klasse die Arbeitsergebnisse, die vorgetragen werden, besser nachvollziehen. Rechenwege im Mathematik-Unterricht oder Versuchsergebnisse im naturwissenschaftlichen Unterricht, die man vielleicht sogar per Bild dokumentiert hat, aber auch den langen Deutsch-Aufsatz, den eine Schülerin oder ein Schüler vorliest und den nicht alle in der Klasse akustisch verstehen können, sind hier nur ein paar wenige Beispiele aus der Praxis. Aber auch das gezielte und zeitgleiche Öffnen von (Web-)Inhalten auf allen Geräten ist möglich, sodass man effizient mit der Arbeit beginnen kann und nicht umständlich lange Internetadressen an die Tafel schreiben muss, die die Hälfte der Klasse, wer kennt das nicht, falsch abtippt. Schulen mit offenem Lehr- und Lernkonzept können hier sogar so weit gehen, dass Lehrkräfte ihre Kurse anbieten und sich Schülerinnen und Schüler gezielt in die für sie notwendigen Kurse einwählen können und dabei nicht einmal im selben Raum sein müssen, sofern sie im selben WLAN sind. Plattformübergreifende Anwendung Man sieht also, Hersteller von Hardware wie Samsung haben durchaus langjährig erprobte Softwarelösungen für die Herausforderungen bei der Arbeit mit digitalen Endgeräten parat. Diese sollen in Zukunft auch für Geräte anderer Hersteller geöffnet werden, so wie das bei der MDM-Lösung Samsung Knox zur Verwaltung von unterschiedlichen digitalen Endgeräten bereits möglich ist, wodurch "bring-your-own-device" Ansätze realisierbar sind. Außerdem arbeitet Samsung an einer Lösung, die nicht mehr auf dasselbe WLAN beschränkt ist und somit Homeschooling-Szenarien unterstützt. So sieht die digitale Zukunft an Schulen und der erfolgreiche und erlebnisreiche Einsatz von digitalen Endgeräten an Schulen vielversprechend aus.

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