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IT-Sicherheit und Datenschutz in Schule und Unterricht

Dossier

Wer einen der einschlägigen Newsletter zu Computer-Themen abonniert hat, bekommt dadurch nahezu jeden Tag auch Meldungen über neue Viren, Sicherheitslücken in Software, Phishing-Attacken und andere Unerfreulichkeiten in sein Mail-Postfach geliefert. In der Schule wie auch in Unternehmen ist es zwar primär die Aufgabe der Administratorin beziehungsweise des Administrators, für die Sicherheit der IT-Infrastruktur zu sorgen, jedoch stellen auch schlecht informierte Nutzerinnen und Nutzer ein gewisses Sicherheitsrisiko dar. Nicht nur deshalb sollte IT-Sicherheit auch ein Thema in Lehrerfortbildungen, in der Lehrerausbildung und im Unterricht sein. Die Kenntnis der technischen Risiken der Computernutzung und das Erlernen geeigneter Vermeidungsstrategien sind ein wichtiger Aspekt des kompetenten Umgangs mit digitalen Medien. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Thema Datenschutz . Seit der Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) müssen Schulen einiges bedenken und diverse Neuerungen umsetzen. Verschiedene Fachartikel in diesem Dossier bieten Tipps und Hilfestellungen für Schulleitungen und Lehrkräfte. Weiterhin bündelt die Themensammlung Unterrichtsvorschläge und Arbeitsmaterialien rund um die Themen IT-Sicherheit und Datenschutz. Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, weiterführenden Schulen und Berufsbildung werden für sicheres Surfen im Netz sensibilisiert und beschäftigen sich im Fachunterricht mit dem Erstellen sicherer Passwörter, dem Schutz persönlicher Daten im Netz sowie dem Umgang mit Phishing und Computerschädlingen.

  • Fächerübergreifend
  • Mediennutzung und Medienkompetenz: Schützen und sicher agieren

Soziale Netzwerke im Unterricht

Dossier

Die Nutzung von sozialen Netzwerken ist heutzutage wesentlicher Bestandteil unserer Lebenswelten. Dank Instant-Messaging-Diensten wie WhatsApp und Social Communities wie Instagram, TikTok, Snapchat oder Facebook sind wir unentwegt und überall mit unseren Familien, Freundinnen und Freunden, Kolleginnen und Kollegen verbunden. Die schnelle und einfache Kommunikation erleichtert uns zunehmend den Alltag: Wir sind immer up-to-date und immer erreichbar. Doch birgt die Nutzung sozialer Netzwerke auch etliche Risiken , für die besonders Kinder und Jugendliche sensibilisiert werden müssen. Social Media-Stress, Selbstoptimierungsdruck durch Influencerinnen und Influencer, Cybermobbing, Hate Speech, Verstöße gegen Datenschutz und Urheberrecht – das sind nur einige der Probleme, die die Nutzung von sozialen Netzwerken mit sich bringen kann. Mithilfe der vorliegenden Unterrichtsvorschläge und Arbeitsmaterialien fördern Sie den verantwortungsvollen Umgang Heranwachsender mit Social Communities. Fachartikel und Experten-Interviews ergänzen die Themensammlung. Gemäß der KMK-Strategie Bildung in der digitalen Welt wird den Schülerinnen und Schüler so ein medienkompetenter Umgang in den Bereichen "Kommunizieren und Kooperieren" sowie "Schützen und sicher agieren" vermittelt. Sie lernen Verhaltensregeln bei digitaler Interaktion und Kooperation kennen und berücksichtigen ethische Prinzipien und kulturelle Vielfalt im Netz. Weiterhin reflektieren sie Risiken und Gefahren in digitalen Umgebungen und entwickeln Strategien zu ihrem Schutz, indem sie Maßnahmen zur Datensicherheit ergreifen, Sicherheitseinstellungen aktualisieren und ihre Privatsphäre im Internet schützen.

  • Fächerübergreifend
  • Mediennutzung und Medienkompetenz: Kommunizieren und Kooperieren

Smartphones und Tablets im Unterricht

Dossier

Smartphones – ein Thema für die Schule Smartphones haben in der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen einen festen Platz. Der Zugang zu mobilem Internet ist mittlerweile Standard – und damit die Nutzung von Apps. Insbesondere Soziale Medien erfreuen sich größter Beliebtheit bei jugendlichen Nutzerinnen und Nutzern. Für die Schule stellt sich nicht nur die Aufgabe, Jugendliche über das Missbrauchs- und Gefahrenpotenzial von Smartphones aufzuklären und sie in ihrer Medienkompetenz zu schulen, es gilt auch, das Potenzial der Geräte für den Unterricht zu erkennen und zu nutzen. Tablets im Unterricht Auch Tablets nehmen einen hohen Stellenwert in der alltäglichen Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen ein. Als kleine tragbare Computer, die wie das Smartphone mobil genutzt werden können, eignen sie sich mit ihren großen Touch-Displays im Gegensatz zu Handys auch für komplexere Aufgabenstellungen und ausführliche Recherchen. Das Tablet kann im Unterricht vielfältig eingesetzt werden und kommt den Nutzungsgewohnheiten von Kindern und Jugendlichen deutlich näher als der klassische feststehende Computer. Jedoch sollte auch in Bezug auf das Tablet das Missbrauchs- und Gefahrenpotenzial im Unterricht thematisiert werden. Smartphones & Co. auf schulorganisatorischer Ebene Auf schulorganisatorischer Ebene ist bei der Entscheidung für die Arbeit mit mobilen Endgeräten wie Tablets oder Smartphones vieles zu berücksichtigen, von den technischen Voraussetzungen über den Datenschutz bis hin zur Einhaltung des Jugendmedienschutzes. Das Themendossier bietet hilfreiche Tipps für zuständige Lehrerinnen und Lehrer oder die Schulleitung. Die Materialsammlung soll die Eingliederung von Tablets und Smartphones in den Unterricht erleichtern. Ideen für eine praxisorientierte Anwendung von Smartphones und Co . im Unterricht runden das Angebot ab.

  • Fächerübergreifend
  • Mediennutzung und Medienkompetenz: Kommunizieren und Kooperieren

Workshop Datensicherung: sichere Passwörter erstellen

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtssequenz zur Erstellung sicherer Passwörter sensibilisiert die Schülerinnen und Schüler für Datenschutz und Datensicherung im Umgang mit digitalen Medien. Auf Basis der vermittelten Grundlagen wird konkret gezeigt, wie man sichere Passwörter erstellt.Die Materialien umfassen eine ausführliche Einführung und einen Leitfaden zur Durchführung für die Lehrkraft sowie alle Arbeitsblätter. Die Kinder werden spielerisch bei ihrem Wissensstand abgeholt. Bei einer Schnitzeljagd sammeln und entschlüsseln sie "Geheimbotschaften". Sie erfahren die Kriterien für sichere Passwörter und lernen unterschiedliche Verfahren zur Passwortbildung kennen. Dies verhilft im alltäglichen Medienumgang zu deutlich mehr Sicherheit. Das Thema "Passwörter" im Unterricht Die meisten Kinder sind online. Die Sensibilisierung für Gefahren durch Datenmissbrauch ist daher von Anfang an ein wichtiges Thema, sodass auch Kinder bereits auf den Datenschutz achten und individuell zu Maßnahmen der Datensicherung beitragen sollten. Das Thema kann im Unterricht verschiedener Fächer angegliedert und sollte auch dort vermittelt werden, wo es noch nicht im Lehrplan steht. Die Materialien zur Unterrichtssequenz umfassen eine fachliche Einführung für Sie als Lehrkraft. Die Materialien sind in drei Blöcke gegliedert: Block 1 – Einführung für Lehrkräfte (Lernziele, notwendiges Material und Infrastruktur, didaktische Reduktion, Wissensinput zu Verschlüsselung und Verfahren der Passworterstellung) Block 2 – Die vier Unterrichtsphasen als Leitfaden Block 3 - Die zugehörigen Arbeitsblätter in Originalgröße Didaktische Analyse In Block 1 erfolgt eine Einordnung des Themas und es wird begründet, welche Teilaspekte in die zeitlich beschränkte Unterrichtssequenz aufgenommen sind. Methodische Analyse Ziel ist es, die Fertigkeit "sicher Passwörter bilden können" zu entwickeln und in den Alltag zu übernehmen. Deshalb stehen Selbsterarbeitung und Erprobung im Vordergrund. Notwendiges Fachwissen wird als Input gegeben. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erwerben grundlegende Kenntnisse zu Datenschutz und Datensicherung. wissen, was eine Verschlüsselung ist und können kodieren und dekodieren. verstehen die Eigenschaften sicherer Passwörter. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler sind für Gefahren durch Datenmissbrauch sensibilisiert. verstehen Passwörter als ein zentrales Mittel der Datensicherung. können hinreichend komplexe Passwörter ableiten. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erproben die gemeinsame Lösung einer Aufgabe (bei der Schnitzeljagd). arbeiten in Gruppen zur Erarbeitung von Methoden und deren Erprobung. übernehmen Selbstverantwortung und schützen ihre Daten verlässlich.

  • Informatik / Wirtschaftsinformatik / Computer, Internet & Co. / Technik / Sache & Technik
  • Primarstufe, Sekundarstufe I

Arbeitsblatt: Grundwissen zum Datenschutz

Kopiervorlage

Die Lernenden erfahren, wieso persönliche Daten schützenswert sind, lernen gesetzliche Regelungen kennen und erhalten Infos zum Datenschutz am Arbeitsplatz. Ein aktuelles Fallbeispiel zum Thema Datenmissbrauch bildet den Einstieg in das Thema und verdeutlicht den Lernenden, warum Datenschutz wichtig ist. In Teamarbeit erarbeiten die Schülerinnen und Schüler anschließend, welche Informationen zu personenbezogenen Daten zählen. Anhand von Filmen, die für den Datenschutz Medienpreis nominiert wurden, gehen sie der Frage nach, ob die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) auch für Jugendliche relevant ist. Welche sensiblen Daten am Arbeitsplatz anfallen, recherchieren die Schülerinnen und Schüler anhand vorgegebener Internetquellen für einen selbst gewählten, exemplarischen Ausbildungsberuf. Abschließend diskutieren sie im Plenum, ob sie die genannten Datenschutztipps in ihrem Alltag sinnvoll anwenden können. Im Mai 2018 ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Sie regelt, wer personenbezogene Daten zu welchem Zweck erheben, speichern, verändern, verarbeiten, übermitteln oder sonstig nutzen darf. Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) müssen umfassend darüber informiert werden, was mit ihren persönlichen Daten geschieht, und erhalten umfassende Rechte in Bezug auf ihre Daten. Das Arbeitsblatt bietet Schülerinnen und Schüler eine Einführung in das komplexe Thema Datenschutz. Mithilfe von konkreten Fallbeispielen, ausgewählten Filmen und selbst gewählten Ausbildungsberufen erarbeiten sie Schritt für Schritt, wie Datenschutz ihr Privatleben und ihr (künftiges) Berufsleben beeinflusst. Anhand des Beispiels einer Steuerkanzlei erfahren sie, dass es Berufe mit Sonderregelungen für den Datenschutz gibt. Das Arbeitsblatt kann fächerübergreifend und auch im Bereich der Berufsorientierung eingesetzt werden. Neben dem Erwerb von Fachwissen zum Thema Datenschutz bietet es die Möglichkeit, sich mit Tätigkeiten in konkreten Ausbildungsberufen auseinanderzusetzen. Die Datenschutztipps regen Jugendliche an, ihr Verhalten im Umgang mit ihren eigenen persönlichen Daten zu reflektieren und gegebenenfalls anzupassen. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erfahren, welche Informationen zu personenbezogenen Daten gehören. erarbeiten, welche Relevanz Datenschutz für ihr Privatleben und ihr (künftiges) Berufsleben hat. lernen konkrete gesetzliche Regelungen wie die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) kennen. setzen sich mit dem Thema Datenschutz in einem selbst gewählten Ausbildungsberuf auseinander. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler werten Filme, die für den Medienpreis Datenschutz nominiert wurden, anhand einer Aufgabenstellung aus. recherchieren anhand vorgegebener Internetquellen berufsbezogene Tätigkeiten, die das Thema Datenschutz berühren. reflektieren ihr eigenes Verhalten in sozialen Medien und im Internet anhand von Datenschutztipps. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler üben sich darin, in Teamarbeit komplexe Sachverhalte auszuwerten. präsentieren ihre Arbeitsergebnisse strukturiert und verständlich dem Plenum. organisieren sich in Lerngruppen und erarbeiten gemeinsam Tätigkeitsprofile für einen selbst gewählten Ausbildungsberuf.

  • Orga / Bürowirtschaft / Berufsvorbereitung /Berufsalltag / Arbeitsrecht / Wirtschaft
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Datenschutz: Telekom-Affäre, BKA-Gesetz, Daten-Striptease

Unterrichtseinheit

In den letzten Wochen rückten die Themen Datenschutz und -sicherheit immer wieder in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Dieser Basis-Artikel liefert Ihren Schülerinnen und Schülern nützliche Informationen und regt zu weiteren Recherchen an.Dieses Mal waren es nicht nur staatliche Maßnahmen oder Gesetzesvorhaben wie das umstrittene BKA-Gesetz, die die Datenschützer auf die Barrikaden riefen: Insbesondere die Abhöraffäre bei der Telekom ließ viele Experten daran zweifeln, ob personenbezogene Daten bei privaten Unternehmen ausreichend geschützt werden. Doch auch der freiwillige und unbekümmerte Daten-Striptease vieler Menschen in den sogenannten sozialen Netzwerken, also Webangeboten wie StudiVZ, beunruhigt die Datenschützer.Die Schülerinnen und Schüler sollen die Hintergründe der Diskussionen rund um Datenschutz und Datensicherheit verstehen. zum bewussten Umgang mit den eigenen Daten angeregt werden. eigene Angaben im Netz überdenken. Informationen, die sie für Diskussionen benötigen, online recherchieren. sich aktiv an der Diskussion zum BKA-Gesetz beteiligen. Thema Datenschutz 2008: Telekom-Affäre, BKA-Gesetz und freiwilliger Daten-Striptease Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften, IKT Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 8 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 2 bis 6 Stunden Medien je ein Computer mit Internetzugang für zwei Schülerinnen und Schüler Dieser Beitrag widmet sich auf den Unterseiten bestimmten Teilaspekten des Themas. Diese einzelnen Seiten können Sie nutzen, um den Lernenden Texte zu diesen Teilaspekten zur Verfügung zu stellen. Zudem bieten die Unterseiten Anregungen zur weiteren thematischen Recherche. Die Telekom-Affäre Ausgelöst wurde die aktuelle Diskussion durch Bekanntwerden der Tatsache, dass die Deutsche Telekom Telefon-Verbindungsdaten ausgewertet hat. Das BKA-Gesetz Diese Seite widmet sich der aktuellen Erweiterung des BKA-Gesetzes, das die Online-Durchsuchung regeln soll. StudiVZ und Co.: Öffentlicher Daten-Striptease Viele Jugendliche geben im Netz alles von sich selbst preis. Sie sollen durch diesen Text und entsprechende Recherchen zum kritischen Umgang sensibilisiert werden. Spähoperationen "Clipper" und "Rheingold" Ende Mai 2008 deckte "Der Spiegel" auf, dass die Deutsche Telekom in den Jahren 2005 und 2006 heimlich die Telefon-Verbindungsdaten ihrer Manager ausgewertet hat, um undichte Stellen in Vorstand und Aufsichtsrat aufzuspüren. Das Nachrichtenmagazin berichtete in seiner Ausgabe vom 26. Mai 2008, Ziel der Spähoperationen "Clipper", "Rheingold" und einiger anderer "Nebenprojekte" sei "die Auswertung mehrerer hunderttausend Festnetz- und Mobilfunk-Verbindungsdatensätze der wichtigsten über die Telekom berichtenden deutschen Journalisten und deren privaten Kontaktpersonen" gewesen. Vorstandschef René Obermann bestätigt Vorgang Der Vorstandvorsitzende der Deutschen Telekom, René Obermann, bestätigte, dass der Spiegel-Bericht der Wahrheit entspricht. In einer Pressemitteilung betonte er, dass keine Gespräche abgehört wurden - lediglich die Verbindungsdaten, also Angaben zu Uhrzeit, Länge und Teilnehmern von Gesprächen, seien rechtswidrig genutzt worden. "Ich bin über die Vorwürfe zutiefst erschüttert. Wir nehmen den Vorgang sehr ernst. Wir haben die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und werden sie bei ihren Bemühungen um eine lückenlose Aufklärung unterstützen", sagte René Obermann. Neue Vorwürfe: Affäre weitet sich aus Doch damit nicht genug, "Der Spiegel" berichtete in den folgenden Tagen, dass die Telekom im Jahr 2005 eine Detektei beauftragt haben soll, einen Spion in die Redaktion des Wirtschaftsmagazins "Capital" einzuschleusen. Der "Financial Times Deutschland" liegen eigene Recherchen vor, nach denen die Telekom schon im Jahr 2000 den damaligen Chefreporter der Zeitung, Tasso Enzweiler, bespitzelt haben soll. Und zu allem Überfluss berichtet die "Wirtschaftswoche" am 20. Juni 2008, dass frühere Topmanager verdächtigt werden, Mitte der 1990er Jahre vermeintliche Hacker illegal abgehört zu haben. Aufklärung gefordert Politiker aller Parteien fordern eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge. Auch der Bundestag beschäftigte sich am 4. Juni 2008 in einer Plenardebatte mit dem Thema. Dr. Jürgen Gehb, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, betonte, dass die möglicherweise massiven Gesetzesverstöße keinen Anlass geben, sie auch nur annähernd zu entschuldigen oder sogar zu rechtfertigen. Allerdings bestehe aus seiner Sicht auch kein Anlass zu hektischer Betriebsamkeit. "Dies ist nicht die Stunde des Gesetzgebers, sondern die Stunde der Strafverfolgungsbehörden", sagt Gehb. Deswegen sei es völlig fehl am Platz, nach weiteren Gesetzen zu rufen. Angriff auf die Menschenwürde und Verfassungsbruch Gisela Piltz, Innen- und Kommunalpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, mahnte, dass Datenmissbrauch kein Kavaliersdelikt sei: "Es ist ein Angriff auf die Menschenwürde, aus der sich das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ableitet." Sie fühlte sich ganz persönlich an Stasimethoden erinnert, "und das nicht nur, weil dort offensichtlich Stasimitarbeiter eingesetzt waren". Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion DIE LINKE, warnt, dass der Begriff "Affäre" den Sachverhalt verharmlose: "Nach Lage der Dinge geht es nämlich um Verfassungsbruch, und zwar mit Vorsatz und mindestens dreifach: Persönlichkeitsrechte wurden ausgehebelt, das Post- und Fernmeldegeheimnis wurde gebrochen, und die Pressefreiheit wurde attackiert." Dennoch sei der Telekom-Skandal ein Glücksfall. Denn er könne erhellen, "welche Gefahren lauern, wenn wir dem Datenschutz nicht endlich den Stellenwert einräumen, der ihm zukommt," so Pau. Die folgenden Arbeitsaufträge können als Anregungen für die unterrichtliche Weiterarbeit genutzt werden. Was verbirgt sich hinter den Spähoperationen "Clipper" und "Rheingold"? Welche Daten wurden anscheinend missbraucht? Sucht nach weiteren Hintergründen und aktuellen Entwicklungen im Internet. Wie positionieren sich die verschiedenen Parteien? Skizziert die Standpunkte von CDU/CSU, FDP sowie der Linkspartei anhand des Basistexts und recherchiert die Positionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Diskutiert die These: Die Telekom-Affäre hat der gesamten Branche massiv geschadet und das Vertrauen der Kunden nachhaltig erschüttert. Mehr Befugnisse für das Bundeskriminalamt Das "Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten", kurz: BKA-Gesetz, sorgt bereits seit einiger Zeit für hitzige Debatten. Denn Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will die Regelungen grundlegend reformieren und dabei dem Bundeskriminalamt (BKA) Befugnisse einräumen, die, so Kritiker, üblicherweise nur Geheimdiensten zustehen. Staat will fremde Festplatten heimlich überwachen Anfang Juni 2008 hat die Bundesregierung einen Entwurf verabschiedete, mit dem sich nun der Bundestag befassten muss. In der öffentlichen Diskussion steht insbesondere die sogenannte Online-Durchsuchung. Darunter versteht man, dass die Sicherheitsbehörden verdeckt auf den Computer einer verdächtigen Personen zugreifen und diesen dann online durchsuchen bzw. überwachen. Der neue Artikel 20k regelt diesen "verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme". Schäuble: Keine neuen Befugnisse für das BKA Im Rahmen der ersten Lesung des BKA-Gesetzes am 20. Juni 2008 betonte der Innenminister, dass Deutschland und Europa in das Fadenkreuz des Netzwerks des internationalen Terrorismus gerückt seien. Daher habe der Bundestag und Bundesrat im Jahr 2006 beschlossen, dem Bundeskriminalamt für die Abwehr der Gefahren des internationalen Terrorismus auch eine polizeiliche Gefahrenabwehrbefugnis zu übertragen. Dies werde durch die Neuregelung des BKA-Gesetzes nun umgesetzt. Das BKA erhalte keine neuen Befugnisse, vielmehr werde ihm nur neue Aufgaben übertragen, die bisher ausschließlich die Polizeien der Länder besaßen. "Wenn man dem Bundeskriminalamt die Aufgabe polizeilicher Gefahrenabwehr überträgt, dann muss man ihm dafür natürlich auch die gesetzlichen Instrumente zur Verfügung stellen, über die die Länderpolizeien seit 50 Jahren verfügen", so Schäuble. Opposition: Polizei wird Bundessache Wolfgang Wieland, Sprecher für Innere Sicherheit der grünen Fraktion, kritisierte, dass die Neuregelung ein Bundeskriminalamt schaffe, das alles könne, was auch das Bundesamt für Verfassungsschutz kann, aber keinerlei parlamentarischer Kontrolle unterliege: "Man bringt hier eine Monsterbehörde auf den Weg." Die Kompetenzen, die die Länderpolizeien in Ausnahmefällen zum Teil haben, sollen jetzt die "tägliche Arbeit des BKA werden". Das verändere die Polizeiarbeit grundsätzlich: "Polizei wird nicht mehr Ländersache, sondern Bundessache sein. Das schafft eine völlig neue Qualität von Polizeiarbeit", so Wieland. Ex-Innenminister will eventuell vor Bundesverfassungsgericht ziehen Gerhart Baum (FDP), ehemaliger Innenminister, hat bereits angekündigt, die Verfassungsmäßigkeit des BKA-Gesetzes überprüfen zu lassen, wenn der Bundestag die Regierungsvorlage unverändert verabschiedet. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk sagte er, dass insbesondere die Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung unzureichend seien. Im Gesetz sei auch nicht ausgeschlossen, "dass die Online-Durchsuchung erfolgt, wenn klare Anhaltspunkte gegeben sind, dass sie den privaten Bereich ausschließlich betrifft", so Baum. Zudem gebe es "noch eine Fülle anderer Punkte", beispielsweise vermische der Gesetzentwurf die Kompetenz zwischen Bund und Ländern, "so dass am Ende nicht mehr ganz klar ist, wer eigentlich zuständig ist." Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat davor gewarnt, die Zweifel an wesentlichen Inhalten des BKA-Gesetzes zu ignorieren und es ohne Änderungen durchzusetzen. Einzelne Bestimmungen müssten verändert werden, wenn man nicht erneut beim Bundesverfassungsgericht scheitern wolle. Der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt erinnerte in einer Pressemitteilung daran, dass in den letzten Jahren mehr als ein Dutzend Sicherheitsgesetze vom Verfassungsgericht entweder korrigiert oder vollständig für nichtig erklärt wurden. Es sei zwar grundsätzlich richtig, auch dem BKA Kompetenzen zur Abwehr von Gefahren im Bereich der Terrorismusbekämpfung zu geben. "Aber der Schutz der Bürgerrechte hat im Zweifel Vorrang, deshalb müssen alle Vorschriften höchsten Ansprüchen genügen", so Wendt. Die folgenden Arbeitsaufträge können als Anregungen für die unterrichtliche Weiterarbeit genutzt werden. Was ist eine "Online-Durchsuchung"? Recherchiert den neuen Artikel 20k des BKA-Gesetzes im Internet und stellt seine Kernpunkte zusammen. Mit welchen Argumenten verteidigt Innenminister Schäuble das BKA-Gesetz? Findet ihr sie schlüssig? Warum will Gerhart Baum eventuell gegen die Neuregelung klagen? Schaut euch sein Interview mit dem Deutschlandfunk genau an und fasst seine anderen Bedenken in eigenen Worten zusammen. Nutzer protestieren Im Dezember 2007 traten einige StudiVZ-Nutzer in einen virtuellen Streik: Sie protestierten gegen neue "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (AGB), die der neue Eigentümer des Angebots, die Holtzbrinck-Gruppe, den Nutzern aufzwängen wollte. Nur wer sich den neuen Bedingungen beuge und ihnen bis zum 9. Januar 2008 zustimme, könne die Plattform weiter nutzen, hieß es. Geldquelle personalisierte Werbung Kern der Änderungen war, dass man die Nutzer mit personalisierten Werbeangeboten versorgen - auch per SMS und Instant Messenger - und damit Geld verdienen wollte. Eine Weitergabe oder gar ein Verkauf der bei StudiVZ hinterlegten persönlichen Daten an Dritte sei aber nicht beabsichtigt, versicherte Unternehmenssprecher Dirk Hensen. Allerdings kam StudiVZ den Kritikern ein Stück entgegen und überarbeitete die AGB nochmals - jedoch blieb der Grundsatz erhalten, dass man seine Nutzerdaten für personalisierte Werbung zur Verfügung stellen muss. Arbeitgeber suchen nach persönlichen Infos über Bewerber Generell sollte man im Internet keine persönlichen Daten preis geben. Spätestens wenn man sich um einen Job bewirbt, kann sich ein allzu sorgloser Umgang bitter rächen: Denn immer mehr Arbeitgeber suchen im Internet nach Informationen über ihre Job-Bewerber. Eine bereits Ende 2006 durchgeführte Befragung des Bundesverbands Deutscher Unternehmensberater (BDU) und der "Wirtschaftswoche" unter 300 Entscheidungsträgern aus Personalberatungsgesellschaften ergab, dass damals 28 Prozent diese Möglichkeit genutzt haben. BDU-Sprecher Klaus Reiners: "Das reicht vom ganz normalen Googeln bis zur gezielten Suche in Karrierenetzwerken wie Xing oder in Blogs." Was im Netz steht, wird verwendet - in alle Ewigkeit Auch andere schöpfen aus diesen Quellen. So haben die BILD-Blog-Macher zwei Fälle dokumentiert, in denen Reporter der BILD-Zeitung Informationen und Bilder von verschiedenen Webseiten, unter anderem StudiVZ, genommen und diese in Artikeln verwendet haben. Dabei haben sie keinerlei Rücksicht auf Urheber- und Persönlichkeitsrechte genommen. Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, warnte in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung zudem davor, dass das Netz nichts vergesse: "Was einmal drin steht, bleibt auch dort, selbst wenn es an der ursprünglichen Stelle gelöscht wird." Die folgenden Arbeitsaufträge können als Anregungen für die unterrichtliche Weiterarbeit genutzt werden. Wogegen haben einige StudiVZ-Nutzer Ende 2007 protestiert? Warum haben sie sich so aufgeregt? In welchen "sozialen Netzwerken" seid ihr Mitglied? Kennt ihr die Datenschutzregeln? Sucht im Internet nach eurem Namen - welche Informationen könnt ihr über euch (oder eventuell eure Namensvetter) finden?

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe II, Sekundarstufe I

EU-Datenschutz-Grundverordnung an Schulen: Häufig gestellte Fragen

Fachartikel

Dieser Fachartikel beantwortet häufig gestellte Fragen zum Thema Datenschutz an Schulen. Seit der Verabschiedung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) im Mai 2018 richten sich viele Schulleitende und Lehrkräfte mit solchen oder ähnlichen Fragen an ihre gesetzlich vorgeschriebenen Behördlichen Datenschutzbeauftragten.Im Folgenden beantwortet Jost Baum, Datenschutzbeauftragter in Nordrhein-Westfalen, häufig an ihn herangetragene Fragen von Schulleitenden zum Thema Datenschutz. Seit der Verabschiedung der EU-DSGVO muss für jede öffentliche Schule eine Datenschutzbeauftragte oder ein Datenschutzbeauftragter (DSB) benannt werden. Gemäß Artikel 37 Absatz 3 EU-DSGVO kann für mehrere Schulen unter Berücksichtigung ihrer Organisationsstruktur und Größe ein gemeinsamer DSB benannt werden. Das wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Der DSB wird auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere des Fachwissens benannt, das er sich auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutz-Praxis angeeignet hat. Er sollte möglichst nicht der (erweiterten) Schulleitung angehören, da sonst Interessenkonflikte auftreten können. Er sollte weiterhin möglichst einen informatischen Hintergrund haben und sich aber auch mit den gesetzlichen Vorgaben und Organisationsstrukturen in Schulen auskennen. Zu den Aufgaben des DSB gehören insbesondere: die Unterrichtung und Beratung der Schule, insbesondere der Schulleitung und der dort Beschäftigten, hinsichtlich ihrer datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten die Überwachung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften sowie der Datenschutz-Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen die Beratung – auf Anfrage – im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgen-Abschätzung und Überwachung ihrer Durchführung die Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Die Schule muss gewährleisten, dass der DSB ordnungsgemäß und frühzeitig in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen eingebunden wird. Dies gilt insbesondere für die Einführung neuer Software, mit der personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die Schulleitung, und die zuständige Behörde, müssen sicherstellen, dass der DSB bei der Erfüllung seiner Aufgaben keine Weisungen bezüglich der Art und Weise erhält, wie er seine Aufgaben erfüllt. Betroffene Personen (also unter anderem Schülerinnen und Schüler, Personensorgeberechtigte oder Lehrkräfte der Schule) können den DSB zu allen Fragen zu Rate ziehen, die mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang stehen. Die Schule veröffentlicht die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten in der Regel auf der Homepage der Schule.

  • Fächerübergreifend

Vernetzte Haustechnik: Chancen und Risiken

Unterrichtseinheit

Intelligente Geräte, ferngesteuerte Haustechnik: Ein Smart Home hilft, Energie zu sparen und kann lästige Alltagsaufgaben übernehmen. Doch was passiert mit den persönlichen Daten im "Internet der Dinge"? In dieser Unterrichtseinheit recherchieren die Schülerinnen und Schüler Chancen und Risiken des digitalen Wohnens, holen Expertenmeinungen ein und bereiten die Thematik als Erklärvideo auf.Auf dem Weg nach Hause schaltet sich die Heizung automatisch ein. Sie kommuniziert mit meinem Smartphone und weiß, wo ich gerade bin. Der Kühlschrank hat bereits Milch, Tomaten und Joghurt im Supermarkt bestellt, der Staubsaugerroboter dreht eine letzte Runde und surrt in den Schrank, der Fernseher sucht aus meinem Nutzerprofil ein Lieblingsprogramm im Netz heraus und plant die mediale Abendgestaltung. Willkommen im Zeitalter des digitalen Wohnens! Die vernetzte Haustechnik, die ferngesteuert per App organisiert werden kann, bietet zahlreiche Anwendungen für die Implementierung eines Smart Homes. Im Fokus der meisten Angebote stehen Regelmechanismen zur Energieeffizienz oder Einbruchsicherung sowie Komfortanwendungen mittels "intelligenter" Haushaltsgeräte. Dabei sammeln die Geräte Nutzungsdaten der Hausbewohner, schicken diese ins Netz und gleichen sie mit weiteren Informationen ab. Doch wie sieht es dabei mit dem Datenschutz und der Datensicherheit aus? Das soll in dieser Einheit differenziert beleuchtet werden. Problemstellung Das Smart Home ist auf dem Weg, einer der wichtigsten Anwendungsbereiche der Zukunfts-Ökonomie zu werden. In dieser "Industrie 4.0" oder dem "Internet der Dinge und Dienste" ist der Mensch nicht mehr die einzige Schnittstelle zwischen digitaler und realer Welt. Im IoT (Internet of Things) kommunizieren die Geräte untereinander über vernetzte Schnittstellen und treffen auch selbstständige Entscheidungen. Dabei werden riesige, zum Teil auch sehr intime, Datenmengen aus dem privaten Wohnumfeld ins Netz geladen, um Persönlichkeits- und Kundenprofile zu berechnen. Was dort in der Informationswolke mit den Daten exakt passiert, weiß niemand wirklich. Fest steht, dass grundlegende Fragen zum Datenschutz, zur informellen Selbstbestimmung oder der Spam- und Hackersicherheit nicht geklärt sind. Konsumenten sollten trotz des Komforts, den eine vernetzte Haustechnik mit ihren Gesichts-, Gesten- und Stimmerkennungsprogrammen verspricht, auch mögliche Gefahren einer solchen Technologie beurteilen können. Einordnung des Themas Neben Fragen der informellen Selbstbestimmung sind auch die Auswirkungen des digitales Wohnens auf den Menschen Thema dieser Unterrichtseinheit. Indem Geräte untereinander kommunizieren und teils selbstständig agieren und Angebote offerieren, ist der Mensch nicht mehr der alleinige Vermittler zwischen digitaler und analoger Welt. Die Geräte nehmen Entscheidungen ab, filtern Informationen, schaffen eine Wohlfühlatmosphäre und können so emotional manipulieren. Ob die Technik sich hierbei an die Bedürfnisse des Menschen oder der Mensch sich an die Technik anpasst, bleibt dabei offen. Bezug zur Lebenswelt Indem die Schülerinnen und Schüler eine SWOT-Analyse zum digitalen Wohnen erstellen, können Sie Chancen und Risiken durch das "Internet der Dinge" an konkreten Beispielen des digitalen Wohnens durchdenken und für sich selbst Entscheidungen für den Umgang mit diesen Technologien treffen. Dabei nehmen sie sowohl die Perspektive des Konsumenten als auch die des Produzenten ein. Sie schätzen dabei ab, inwiefern technische Innovationen einen wirklichen Nutzen versprechen und werden für die Notwendigkeit einer gründlichen Gefährdungsanalyse bei der Umsetzung von Zukunftstechnologien sensibilisiert. Darüber hinaus setzen sich die Lernenden selbstreflexiv damit auseinander, inwiefern das digitale Leben ihre Persönlichkeit, ob bereichernd oder manipulierend, beeinflusst. Ablauf Ablauf der Unterrichtseinheit "Vernetzte Haustechnik" Der Ablauf der Unterrichtseinheit "Vernetzte Haustechnik: Chancen und Risiken" wird hier Schritt für Schritt erläutert. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler gewinnen einen Überblick über die Inhalte, Ziele und Anwendungsmöglichkeiten von Innovationen in der Informationstechnologie im Wohnbereich. sind in der Lage, Kernbegriffe dieser Entwicklung zu erläutern, wie "Smart Home", "Internet der Dinge" ("IoT/Internet of Things"), "Big Data", "Industrial Internet", "Industrie 4.0", "Cloud Computing" oder "Data Mining". haben sich mit Chancen und Risiken von Zukunftstechnologien befasst und können auf dieser Basis Nutzen und Gefahren unterschiedlicher Anwendungen bewerten. erörtern die gesellschaftspolitische Relevanz dieser Entwicklungen im Hinblick auf die informelle Selbstbestimmung, das Recht auf Privatsphäre und den Datenschutz. haben Expertenmeinungen zum Thema eingeholt und überblicken die wichtigsten Argumente für und gegen den Einsatz digitaler Steuerungstechnologie im Wohnbereich. nutzen eine SWOT (Stärken-Schwächen-Chancen-Risiken)-Analyse als Instrument für eine Positions- und Bewertungsgrundlage. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, im Internet und in sozialen Netzwerken Fachinformationen und qualifizierte Expertenmeinungen zu recherchieren. setzen sich quellenkritisch mit Informationen aus dem Netz auseinander. präsentieren ihre Arbeitsergebnisse in Form eines Erklärvideos, wobei sie mithilfe der Technik des Storytelling komplexe Sachverhalte aufs Wesentliche reduzieren und prägnant und allgemeinverständlich aufbereiten. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in themenbezogenen Gruppen und organisieren die einzelnen Arbeitsschritte eigenständig im Team. sind in der Lage, komplexe Materialsammlungen zu ordnen und zielgruppengerecht aufzuarbeiten. können die Arbeitsergebnisse selbstreflexiv auf das eigene Lebensumfeld beziehen. kommunizieren mit Fachleuten und Experten, um kompetente Standpunkte für ein komplexes Thema einzuholen. Einstiegsvideos und Brainstorming Die Schülerinnen und Schüler erfahren in den Einstiegsvideos, welche technischen Anwendungen in einem Smart Home implementiert werden können und werden mit ersten Aspekten von Chancen und Risiken dieser Technologien konfrontiert. Hieran schließt sich ein Brainstorming an, in dem weitere Beispiele für solche Anwendungen gesucht werden. Auch Pro- und Kontra-Argumente dürfen an dieser Stelle bereits aufgeführt werden. Die Ergebnisse dieser Unterrichtsphase sollten schriftlich fixiert werden (Tafel, Beamer, Whiteboard), da sie als Grundlage für die Gruppenbildung herangezogen werden können. Vorbereitungen Zunächst wird den Lernenden die SWOT-Tabelle als Analyse-Instrument vorgestellt. Diese hilft ihnen, während der Internet-Recherche die einzelnen Aspekte unter den Gesichtspunkten Stärken - Schwächen - Chancen - Risiken zu strukturieren und zu bewerten. Anschließend werden Gruppen gebildet. Hierdurch können je nach Interessenslage nach der Einstiegsphase einzelne Aspekte eines Smart Homes für die Bearbeitung herausgegriffen werden. Energieeffizienz im Wohnbereich durch digitale Steuerung der Heizungs- und Lichtsysteme Sicherheitsoptimierung im Smart Home (ferngesteuerte Alarmanlagen, Rauch- beziehungsweise Schadstoffmelder, Bewegungsmelder, Überwachungselektronik, Tür-/Fenster-Sensoren, Anwesenheitssimulationen et cetera) vernetzte Multimedia-Geräte, Unterhaltungselektronik "intelligente" Haushaltsgeräte (Waschmaschine, Kühlschrank, Roboter, Kaffeemaschine et cetera) digitales Wohnen und Lebenshilfe (Senioren, Menschen mit Behinderung et cetera) Datenschutz, informelle Selbstbestimmung, "Big Data" IT-Sicherheit (Spam, Hacker-Angriffe, Virenschutz, Updates, Passwortsicherheit et cetera) Persönliche Folgen des digitalen Wohnens (Hilfe im Alltag, Informationsfilterung, emotionale Manipulation, Kontrollverlust, Zeitersparnis und Komfort, Spaßfaktor, Imagegewinn, finanzieller Aufwand, Zeitaufwand durch Einrichtung, Bedienung, Wartung et cetera) Internetrecherche Die Schülerinnen und Schüler sollten sich darüber bewusst sein, dass sie bei der Internetrecherche auf werbende Inhalte stoßen werden. Daher ist es wichtig, neben Informationen von Anbietern dieser Technologien auch Artikel von unabhängigen journalistischen Medien einzubeziehen, um unterschiedliche Informationsquellen zu nutzen. Ein wichtiges Instrument hierzu ist eine Recherche und Befragung von Expertinnen und Experten, nach denen die Gruppen im Internet und insbesondere in den sozialen Netzwerken suchen. Die Lernenden wechseln hierbei von der rein rezeptiven, passiven Informationsbeschaffung in die aktive, investigative Recherche und suchen gezielt nach Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern und schreiben diese auch an. Ergebnissicherung Wenn die Schülerinnen und Schüler in der Recherchephase Expertinnen und Experten befragt haben, sollten Sie vor der Ergebnissicherung genügend Zeit für Rückantworten einplanen. Sind die Experten-Antworten eingegangen, erstellen die Lernenden aus allen gewonnenen Informationen eine ausführliche SWOT-Tabelle, die die ermittelten Argumente, Standpunkte und weiteren Aspekte zum digitalen Wohnen in Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken einteilt. Diese Analyse dient als Vorlage für die weiteren Arbeitsschritte. Umsetzung des Erklärvideos Die Schülerinnen und Schüler erstellen für ihr Gruppenthema eine Verbraucherinformation für Menschen, die sich für Smart-Home-Technologien interessieren. Hierfür nutzen sie ein besonderes Video-Erklärformat, ähnlich wie es explainity oder simpleshow einsetzen. Darin verarbeiten sie komprimiert und prägnant die gewonnenen Arbeitsergebnisse aus der Recherche und ihrer SWOT-Analyse. Sie erstellen ein Storyboard und einen Sprechertext und zeichnen hierzu passende Skizzen und Symbole auf Papier. Die Präsentation kann zunächst offline auf einem Tisch erfolgen. Anschließend filmen die Lernenden das Erklärvideo per Videokamera oder Smartphone. Präsentation Die Schülerinnen und Schüler betrachten die Videoclips der Gruppen im Plenum. Darauf folgt eine Feedbackrunde. Die Filme können anschließend auf eine Videoplattform hochgeladen werden.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe II

Smart Cities: vernetzt, digital, nachhaltig

Unterrichtseinheit

Ausgehend vom Begriff "Internet der Dinge" lernen die Schülerinnen und Schüler in dieser Unterrichtseinheit die zentralen Eigenschaften und Merkmale von Smart Cities kennen. Vor dem Hintergrund der Aspekte Energieeffizienz, Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Sicherheit und gesellschaftlicher Teilhabe geht es sowohl um die Chancen als auch Herausforderungen, die mit der digitalen Transformation von Städten verbunden sind, und um welche Rolle jeder Einzelne dazu beitragen kann. So entwickeln sie unter anderem eigene Ideen für ihren Heimatort auf dem Weg zur Smart City. Mithilfe dieser Unterrichtseinheit setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit dem Thema Smart City auseinander. Sie erfahren, was sich hinter dieser Bezeichnung verbirgt, durch welche Merkmale sich digitalisierte, vernetzte Städte auszeichnen und welche Städte in Deutschland und der Welt sich schon auf dem Weg zur Smart City befinden. Vor dem Hintergrund aktueller gesamtgesellschaftlicher Veränderungen geht es auch um die Aspekte Energieeffizienz, Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Sicherheit. Dabei befassen sich die Lernenden sowohl mit den Chancen als auch den Risiken von smarten Städten. Digitalisierung und Technologie bestimmen zunehmend den Alltag. Gleichzeitig wird es vor dem Hintergrund des Klimawandels wichtig, sparsam und effizient mit immer knapper werdenden Ressourcen umzugehen sowie über nachhaltigere Alternativen nachzudenken und in den Alltag zu integrieren. Das betrifft nicht nur einzelne Gebäude, sogenannte Smart Homes oder Smart Buildings, sondern ganze Städte. Viele von ihnen in Deutschland und der Welt haben sich auf den Weg zur sogenannten Smart City begeben. Durch welche Merkmale zeichnen sich diese digitalen, vernetzten Städte aus? Welche Rolle kann dabei jeder Einzelne spielen? Gibt es auch schon in Deutschland Smart Cities? Inwieweit werden solche Vorhaben von der Bundesregierung gefördert? Welche Chancen aber auch technischen, gesellschaftlichen Herausforderungen sind mit der digitalen Transformation verbunden? Welche Folgen hat die Bereitstellung und Nutzung auch personenbezogener Daten auf den Datenschutz und die Datensicherheit? Hier setzt die vorliegende Unterrichtseinheit an. Umsetzung der Unterrichtseinheit Die Unterrichtseinheit bietet Schülerinnen und Schülern einen grundlegenden Überblick zum Thema Smart Cities. Unter der Nutzung des Schaubildes auf dem Arbeitsblatt " Internet der Dinge und Smart Cities: Was ist das? " definieren die Lernenden in einem ersten Schritt den Begriff Smart Living. Zur inhaltlichen Unterstützung können hier von der von der Lehrkraft die Materialien der Unterrichtseinheit " Smart Home: smart leben, lernen und arbeiten in Gegenwart und Zukunft " herangezogen werden. Darauf aufbauend setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit dem Begriff Internet der Dinge (IoT) auseinander. Unter der Nutzung der dazu auf dem Arbeitsblatt " Internet der Dinge und Smart Cities: Was ist das? " hinterlegten Informationen verfassen sie dazu in Einzelarbeit eine Definition von maximal 300 Wörtern und präsentieren diese im Plenum. Anschließend tragen sie gemeinsam in der Klasse beispielhafte IoT-Anwendungen zusammen und fixieren diese schriftlichen an der Tafel/dem Whiteboard und auf Papier. Die Erstellung einer Mindmap zum Begriff Smart City rundet den ersten Komplex der Unterrichtseinheit ab. Unter Berücksichtigung der Aspekte Digitalisierung, Sicherheit, Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind die Schülerinnen und Schüler aufgefordert, ihre Assoziationen schriftlich festzuhalten. Als Hilfestellung kann dazu im Vorfeld die h5p-Anwendung " Smarter Wortwürfel " genutzt werden. Die Auseinandersetzung mit den zentralen Merkmalen und Eigenschaften von Smart Cities bildet den zweiten Teil der Unterrichtseinheit. Hierfür steht das Arbeitsmaterial " Handlungsfelder in einer Smart City " bereit. Dabei geht es auch um die Frage, inwieweit Smart Cities einen Beitrag für mehr Nachhaltigkeit und Umweltschutz leisten können, aber auch, welche Chancen und Herausforderung damit verbunden sind. Neben einem Essay, das einen Tag in einer Smart City aus der Sicht der Lernenden beschreibt, bildet eine Pro- und Contra-Diskussion zur Frage "Brauchen wir digitale vernetzte Städte?" den Kern dieser Unterrichtsphase. Sowohl das Essay als auch die Sammlung der Pro- und Kontra-Argumente können, je nach zur Verfügung stehender Zeit und Leistungsniveau der Lernenden, als Hausaufgabe aufgegeben werden. Verschiedene in der Literaturübersicht hinterlegte Materialien können dabei für die Lehrkraft als auch für die Schülerinnen und Schüler als Recherchequelle herangezogen werden. Im Rahmen der Pro- und Contra-Diskussion sind die zentralen Argumente für und gegen vernetzte Städte schriftlich zu fixieren. Im dritten Teil der Unterrichtseinheit portraitieren die Lernenden ausgewählte europäische und deutsche Städte, die sich auf den Weg zur Smart City begeben haben. Als Recherche- und Informationsgrundlage dienen ihnen dabei unter anderem die in der Literaturübersicht hinterlegten Quellen sowie die Webseite der Nationalen Dialogplattform Smart City. Die Portraits deutscher Städte, die auf dem Infoblatt " Smart Cities in Deutschland und der Welt " nach den hinterlegten Fragestellungen zu erstellen sind, sind von den Lernenden per Smartphone als kurzes Videostatement zu fixieren und in der Klasse zu präsentieren. Unter Nutzung der auf dem Infoblatt hinterlegten Fakten zur südkoreanischen Smart City Songdo sind die Schülerinnen und Schüler auch aufgefordert, sich sowohl mit den Chancen als auch den Risiken einer vernetzten, digitalisierten Stadt mit öffentlichen und privaten Orten zu befassen. Dabei ist im Rahmen einer gemeinsamen Plenumsdiskussion besonders der Aspekt des Datenschutzes, der Datensicherheit sowie der Persönlichkeitsrechte in den Blick zu nehmen. Das Quiz " Das clever-und-smart-Quiz " dient als Abschluss der gesamten Unterrichteinheit. Damit wiederholen und festigen die Schülerinnen und Schüler das zuvor erlangte Wissen. Zusatzaufgabe: Projektwoche – Die eigene Heimatstadt als Smart City Als Zusatzaufgabe bietet sich die Auseinandersetzung der Frage an, inwieweit sich der eigene Heimatort der Lernenden schon auf den Weg zur Smart City begeben hat. Diese sind von den Schülerinnen und Schülern unter der Nutzung lokaler Medien zu recherchieren. Auch eine gemeinsame Anfrage im örtlichen Bürgerbüro kann Aufschluss geben. Die Ergebnisse sind schriftlich zu dokumentieren. Im Rahmen eines Ideenlabors tragen die Schülerinnen und Schüler anschließend eigene Vorschläge und Visionen zusammen, wie ihr Heimatort die Transformation zur Smart City vollziehen kann. Die Ideen können schriftlich, als analoge oder digitale Collage, Videoclip, Podcast, Simulation oder Modell umgesetzt werden. Im Rahmen einer Ausstellung (digital oder analog) werden die Rechercheergebnisse und die Ideen präsentiert und veröffentlicht. Diese kann auch der Öffentlichkeit außerhalb der Schule, zum Beispiel für Eltern oder die Vertretung der Stadtverwaltung zugänglich gemacht werden. Für die Anfrage der entsprechenden Vertreterinnen und Vertreter sollte die Lehrkraft oder die Schulleitung unterstützend helfen. Einsatzmöglichkeiten Die Unterrichtseinheit ist für die Klassenstufen 11 bis 12/13 der Sekundarstufe II geeignet. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Fächern Geografie, Technik sowie Sozial- und Gemeinschaftskunde. Die Auseinandersetzung mit Fragen der gesellschaftlichen Teilhabe aller am digitalen Transformationsprozess von Städten und Gemeinden sowie Aspekte des Datenschutzes und der Datensicherheit bieten darüber hinaus Anknüpfungspunkte für den Ethikunterricht. Die Zusatzaufgabe sollte im Rahmen des zeitlichen Umfangs in einer Projektwoche realisiert werden und eignet sich somit auch für den fachübergreifenden und fächerverbindenden Unterricht. Thematisch verwandte Unterrichtseinheiten aus dem Dossier Die Schülerinnen und Schüler sollten bereits über grundlegendes Wissen rund um die Themen Smart Home und Smart Building verfügen. Hierzu kann die Unterrichtseinheit "Smart Home: smart leben, lernen und arbeiten in Gegenwart und Zukunft" mit seinen Materialien genutzt werden. Diese umfasst Wissen um die Merkmale und Funktionen eines Smart Homes, die Vorteile aber auch Vorbehalte gegenüber intelligenter und vernetzter Gebäudetechnik. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler wiederholen die zentralen Merkmale von Smart Homes/Smart Buildings. wissen, was eine Smart City ist und durch welche Merkmale sich diese auszeichnet. erkennen die Vor- und Nachteile von Smart Cities. setzen sich mit Fragen des Datenschutzes, der Datensicherheit sowie der Persönlichkeitsrechte auseinander, die die Erfassung, Dokumentation und Speicherung von Daten von Bürgerinnen und Bürgern mit sich bringt. reflektieren vor dem Hintergrund des Klimawandels die Bedeutung von Smart Cities für einen nachhaltigen, effizienten und ressourcenschonenden Umgang mit Energie. erkennen die Bedeutung von Smart Cities vor dem Hintergrund einer effektiven Energienutzung. kennen Städte in Deutschland, Europa und der Welt, die sich auf den Weg zur Smart City begeben haben. erarbeiten Ideen, wie ihre Heimatstadt die Transformation zur Smart City vollziehen kann. kennen Möglichkeiten, wie Haushalte selbst einen Teil zur Smart City, speziell der Versorgung mit Energie, beitragen können und welche Rolle dabei Elektrofahrzeuge spielen. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler analysieren Videobeiträge zielgerichtet entsprechend einer Aufgabenstellung. lernen, Medien zur Informationsbeschaffung zu nutzen. üben sich im eigenständigen Analysieren und Interpretieren von Grafiken, Schaubildern und Zahlenmaterial. trainieren das selbstständige Recherchieren von Inhalten im Internet. üben sich darin, wichtige von unwichtigen Informationen zu unterscheiden und wichtige Inhalte aus einem Medienbeitrag zu extrahieren. nutzen aktiv verschiedene Medien und erkennen deren Vor- und Nachteile im Rahmen der Informationsaufbereitung. trainieren das verständliche und zielgruppengenadäquate Schreiben. bereiten eigene Ideen und Visionen schriftlich und gestalterisch auf. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler trainieren im Rahmen von Partner- beziehungsweise Gruppenarbeit ihre Zusammenarbeit mit anderen Menschen. lernen das strukturierte Erfassen von Informationen. üben sich darin, bei inhaltlicher Kritik sachlich zu argumentieren. schulen im Rahmen von Diskussionen und Präsentationen die eigene Ausdrucksfähigkeit und aktives Zuhören. trainieren das kreative Entwickeln eigener Ideen.

  • Geographie / Jahreszeiten / Technik / Sache & Technik / Religion / Ethik / Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe II

Schülerfirmen erfolgreich führen

Unterrichtseinheit

Marktanalysen, Finanzplanung, Projektmanagement: mithilfe der Unterrichtseinheit erarbeiten die Lernenden praxisnah, wie sie Schülerfirmen erfolgreich führen. Die Schülerinnen und Schüler wachsen in einer sozialen Marktwirtschaft auf und werden sich nach ihrem Schulabschluss beruflich in dieser bewegen. Daher ist wichtig, dass wirtschaftliche Zusammenhänge bereits in der Schule vermittelt werden. Die Erfahrung zeigt: Je stärker die Lernenden mit dem Unterrichtsinhalt involviert sind, desto größer ist der Lerneffekt. In dieser Unterrichtseinheit werden die Schülerinnen und Schüler selbst zu Akteuren. Praxisnah und projektbezogen erschließen sie sich, wie sie eine Schülerfirma erfolgreich führen. Sie erleben sich selbst als Unternehmer und erkennen, dass wirtschaftlicher Erfolg Spaß macht. Im Rahmen der Unterrichtseinheit eignen sich die Lernenden das notwendige Know-how für das Führen einer Schülerfirma an. Sie erhalten einen Überblick über Methoden der Unternehmensführung, die sie praxisbezogen auf ihre eigene Schülerfirma anwenden. Schülerinnen oder Schüler ohne eigene Schülerfirma können die Unterrichtsinhalte anhand von Beispielfirmen erarbeiten. Unter anderem erfahren die Lernenden, wie sie Standortfaktoren beim Führen einer Schülerfirma berücksichtigen, sie berechnen Einnahmen und Ausgaben, wenden die SWOT-Analyse zur Positionierung einer Schülerfirma an und lernen weitere Managementmethoden kennen. Zudem erarbeiten die Lernenden, wie sie die Anforderungen an den Datenschutz in einer Schülerfirma umsetzen und wie Schülerfirmen die Digitalisierung für sich nutzen können. Dem Thema Nachhaltigkeit wird ebenfalls Rechnung getragen: Anhand eines Fallbeispiels erschließen sich die Lernenden, wie eine Schülerfirma ökonomisch, ökologisch, sozial und kulturell nachhaltig handeln kann. Mithilfe einer Checkliste überprüfen sie, in welchem Umfang Schülerfirmen Nachhaltigkeit berücksichtigen. Das erfolgreiche Führen von Schülerfirmen im Unterricht üben Schülerfirmen sind wie reale Unternehmen in vereinfachter Form. Sie ermöglichen Schülerinnen und Schülern, eigenverantwortlich zu agieren und sich so auf die Berufswelt vorzubereiten. Die Lernenden werden in ihrer wirtschaftlichen Bildung gestärkt, indem sie mit hohem Bezug zur Lebenswelt an reale ökonomische Fragestellungen herangeführt werden und Anleitungen für die mögliche Umsetzung erhalten. Die Unterrichtseinheit vermittelt den Lernenden, wie Schülerfirmen nach ihrer Gründung erfolgreich geführt werden können. Damit baut sie auf der Unterrichteinheit Schülerfirmen planen und gründen auf, kann aber auch unabhängig von dieser durchgeführt werden. Die Schülerinnen und Schüler werden motiviert, ihre eigene Schülerfirma mithilfe von Managementmethoden zum Erfolg zu führen (Lernende ohne eigene Schülerfirma verwenden für die praktischen Übungen Beispielfirmen). Vorkenntnisse Die Unterrichtseinheit ist so aufgebaut, dass die Schülerinnen und Schüler eine gemeinsame Basis an Fachwissen aufbauen. Deshalb sind keine Vorkenntnisse notwendig. Bereits vorhandene Erfahrungen bei der Führung von Schülerfirmen können die Lernenden in den Unterricht mit einbringen. Didaktische Analyse Das Unterrichtsmaterial vermittelt den Schülerinnen und Schülern Hintergrundwissen, das sie für das Führen einer Schülerfirma benötigen. Ihr Grundwissen vertiefen die Lernenden anhand verschiedener Übungen. So führen sie zum Beispiel eine Standortanalyse durch und überprüfen anhand einer Checkliste die Nachhaltigkeit einer Schülerfirma. Methodische Analyse Der Einstieg über ein praktisches Beispiel weckt das Interesse der Schülerinnen und Schüler. Die verschiedenen Sozialformen sorgen für Eigenaktivität sowie den Austausch untereinander und im gesamten Klassenverband. Frontalunterricht wird dabei vermieden. Das notwendige Wissen wird unter anderem durch eine eigenständige Auseinandersetzung mit Methoden der Unternehmensführung vermittelt. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler führen eine Marktanalyse und ein Benchmarking für eine Schülerfirma durch. erstellen einen Finanzplan und ermitteln die Rentabilität eines Beispielunternehmens. kennen und wenden Methoden an, die beim Führen einer Schülerfirma helfen. erfahren, wie Datenschutz in einer Schülerfirma umgesetzt werden kann. erarbeiten, auf welche Weise Schülerfirmen von der Digitalisierung profitieren können. erfahren, wie eine Schülerfirma ökonomisch, ökologisch, sozial und kulturell handeln kann und überprüfen Nachhaltigkeit anhand einer Checkliste. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler recherchieren anhand vorgegebener Internetquellen relevante, themenbezogene Informationen. werten Filmbeiträge anhand von Leitfragen aus. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler üben sich darin, in Gruppenarbeit komplexe Sachverhalte auszuwerten. präsentieren dem Plenum ihre Arbeitsergebnisse auf strukturierte und verständliche Weise.

  • Politik / WiSo / SoWi / Berufsvorbereitung /Berufsalltag / Arbeitsrecht / Wirtschaft
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Webinar zum Thema Datenschutz und digitale Schule

Blog

In der ersten Episode der neuen Veranstaltungsreihe HERDT|Live@school sprachen unsere Kollegin Ariane Huster und unsere Autorin sowie Datenschutzexpertin Mareike Gloeckner über aktuelle Herausforderungen beim Thema Datenschutz und digitale Schule. Wunschtraum Whitelist & Co: Was brauchen Lehrkräfte in der Praxis wirklich? Durch die Corona-Pandemie hat sich die Schullandschaft in Deutschland maßgeblich verändert. Die Digitalisierung, die an vielen Schulen bis dato nur langsam voranschritt, musste plötzlich in großen Schritten voranschreiten. Die Schulleitungen, aber auch Lehrerinnen und Lehrer waren plötzlich mit neuen Problemen bezüglich der IT-Infrastruktur und des Datenschutzes konfrontiert. Im Interview sprechen die beiden Expertinnen darüber, welche Rolle der Datenschutz aktuell an Schulen spielt und vor welchen Aufgaben die Datenschutzbeauftragten der Schulen stehen, wie der Datenschutz den Schulalltag beeinflusst, wo Lehrkräfte Unterstützung finden, und welche Entwicklungen wir bezüglich des Datenschutzes in Zukunft erwarten können. Das Wichtigste auf einen Blick Das Thema Urheberrecht, das lange Zeit die wichtigste Aufgabe von Datenschutzbeauftragten an Schulen war, wurde durch die Pandemie eindeutig von der Frage abgelöst, wie sich Schulen digital weiterentwickeln können und welche Programme und Tools datenschutzkonform im Unterricht einsetzbar sind. Da das digitale Unterrichten für viele Lehrerinnen und Lehrer Neuland ist, brauchen sie vor allem bei der Auswahl von digitalen Tools für den Unterricht Unterstützung. Erschwerend kommt hinzu, dass zu Beginn der Pandemie zeitnah digitale Unterrichtsformate entwickelt werden mussten und der Datenschutz dabei zunächst eine untergeordnete Rolle spielte. Was damals aus Mangel an Alternativen geduldet wurde, ist heute bereits nicht mehr erlaubt. Daher müssen Lehrkräfte auf die Unterstützung von Datenschutzbeauftragten, verlässliche Informationsquellen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Schule bauen können. Weiterführende Informationen zum Thema Datenschutz finden interessierte Lehrkräfte auch in unserem Dossier "IT-Sicherheit und Datenschutz" oder auf unserem Portal "LO-Recht" . Die digitalen Tools, die Lehrkräfte im Distanz-Unterricht schätzen gelernt haben und auch heute nicht mehr missen möchten, sind vor allem Video-Konferenz-Tools, Programme für die Unterrichtsorganisation und Lernspiel-Apps. Lehrkräfte brauchen nun dringend problemlösungsorientierte Unterstützung und Sicherheit, zum Beispiel in Form von bundeslandübergreifend nutzbaren FAQ-Listen oder Positivlisten/Whitelists , die ihnen aufzeigen, welche Apps und Tools sie datenschutzrechtlich unbedenklich im Unterricht nutzen können. Auch die Sensibilisierung der Lernenden selbst ist in Zukunft nicht zu vernachlässigen. Im Unterricht oder im Rahmen von Medien-AGs sollten grundlegende Kenntnisse zu Datenschutz und Datensicherung vermittelt werden. Umsetzbar ist dies beispielsweise über digitale Schnitzeljagden, aber auch durch den Aufbau von Medien-AGs an Schulen, in denen Lernende es sich zur Aufgabe machen, ihre Mitschülerinnen und Mitschüler zu schulen.

  • Fächerübergreifend
  • Primarstufe

Datenschutz an Schulen: Was ist neu nach der Einführung der EU-DSGVO?

Fachartikel

Der Fachartikel "Datenschutz an Schulen" beschreibt und erläutert die Aufgaben, die die Verantwortlichen an Schulen bei der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) bedenken müssen. Tipps, Hinweise und Hilfestellungen können der Schulleitung, aber auch allen anderen Lehrkräften bei dieser neuen Herausforderung helfen. Wo gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)? Ab dem 25. Mai 2018 gilt die EU-DSGVO unmittelbar in sämtlichen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Damit wird das bestehende Datenschutzrecht harmonisiert und durch einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen ersetzt, der aber auch eine Vielzahl von Öffnungsklauseln und Regelungsaufträge für den nationalen Gesetzgeber enthält. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeit der Schaffung fachspezifischer Normen für bestimmte Bereiche, wie zum Beispiel den Schulen der einzelnen Mitgliedsländer. Weiterhin gilt dies unter anderem für die Schulen der 16 Bundesländer, in denen jeweils unterschiedliche Schulgesetze gelten. Die Anpassung der entsprechenden fachspezifischen Datenschutzbestimmungen für die Schulen an die unmittelbar geltende EU-DSGVO ist in der Regel erfolgt und ist am 01. August 2018 in Kraft getreten. Wer ist für die Umsetzung verantwortlich? Die EU-DSGVO und die daran angepassten fachspezifischen Bestimmungen der Schulgesetze, sind die wesentliche gesetzliche Grundlage für den Datenschutz an Schulen. Um den Vorgaben der EU-DSGVO zu entsprechen, müssen die Schulen als öffentliche Stellen, bestehende Strukturen und Prozesse zeitnah anpassen und fortentwickeln. Verantwortlich für die Umsetzung der EU-DSGVO ist die Schulleitung der jeweiligen Schule. Hieraus ergeben sich neue Aufgaben, die nur zum Teil delegiert werden können. Für die Einhaltung dieser Regelungen sorgt in jedem Fall die Schulleitung. Konsequenzen für die Leitungen der Schulen der 16 Bundesländer Die wesentlichen Veränderungen der EU-DSGVO gegenüber dem geltenden Recht und die daraus resultierenden Anforderungen an die verantwortlichen Stellen (Schulleitung) betreffen folgende Bereiche: Die EU-DSGVO sieht erweiterte Dokumentations- und Nachweispflichten vor. Dies betrifft unter anderem den Nachweis der Einhaltung der Datenschutzgrundsätze (Art. 5 Abs. 2 EU-DSGVO), der erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen (Art. 24 EU-DSGVO) und den Einsatz geeigneter Auftragsverarbeiter (Art. 28 EU-DSGVO). Weitere Dokumentationspflichten folgen aus Art. 30 EU-DSGVO (Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses) und Art. 33 EU-DSGVO (Dokumentation von Datenschutzvorfällen). Erweitert wird auch der Umfang der Informations- und Auskunftspflichten gegenüber den Betroffenen (Art. 13 – 15 EU-DSGVO). Gemäß Art. 12 Abs. 1 EU-DSGVO sind die Betroffenen in "präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer einfachen und klaren Sprache" von der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu unterrichten. Auch die sonstigen Betroffenenrechte werden gegenüber dem bisherigen Recht erweitert. Neu ist unter anderem das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 EU-DSGVO). Hat eine Verarbeitung voraussichtlich hohe Risiken für die persönlichen Rechte und Freiheiten der Betroffenen zur Folge, so muss der Verantwortliche zukünftig eine Datenschutz-Folgeabschätzung (Art. 35 EU-DSGVO) durchführen. Die Datenschutz-Folgeabschätzung setzt das Instrument der Vorabkontrolle in einer neuen Ausprägung fort. Diese ist vom Verantwortlichen (Schulleitung und Auftragsdatenverarbeiter) zu erstellen; der oder die Datenschutzbeauftragte hat nur noch eine beratende Funktion. Hierbei sind insbesondere Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der möglichen Risiken zu bewerten und Maßnahmen zur Eindämmung der Risiken zu prüfen. Gegebenenfalls muss der oder die Verantwortliche (Schulleitung) zuvor die Aufsichtsbehörde konsultieren (Art. 36 EU-DSGVO). Art. 25 EU-DSGVO regelt die Grundsätze des "Datenschutzes durch Technik und datenschutzrechtliche Voreinstellungen" . Demnach haben Verantwortliche (Auftragsdatenverarbeiter) ihre IT-Systeme so auszugestalten,dass die Grundsätze des Art. 5 Abs. 1 EU-DSGVO wirksam umgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für das Gebot der Datenminimierung. Danach dürfen nur so viele Daten erhoben werden, wie zur Erfüllung des Zwecks erforderlich. Zudem müssen IT-Systeme so voreingestellt werden, dass nur die erforderlichen Daten verarbeitet werden. Erstmals wird auch für öffentliche Stellen eine Melde- und Benachrichtigungspflicht bei Datenschutzverletzungen eingeführt (Art. 33 f. EU-DSGVO). Die Pflicht zur Benennung einer oder eines Datenschutzbeauftragten bleibt für die öffentlichen Stellen zwingend erhalten (Art. 37 Abs. 1 EU-DSGVO). Gleichwohl ändert sich deren Rolle innerhalb der verantwortlichen Stelle: Während ihnen nach bisherigem Recht eine primär beratende und unterstützende Funktion im Hinblick auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Normen zukommt, sieht Art. 39 Abs. 1 EU-DSGVO umfassende Überwachungspflichten vor. Die eigentliche Umsetzungspflicht der datenschutzrechtlichen Vorgaben liegt damit bei der Behördenleitung, welche einzelne Aufgaben delegieren kann. Das bedeutet, das die behördlichen Datenschutzbeauftragten die Schulleitungen berät und die jeweiligen Datenschutz Maßnahmen überwacht. Das Instrument der Auftragsverarbeitung (AV) wird beibehalten (Art. 28 EU-DSGVO). Allerdings ändert sich die Rolle des Auftragsverarbeiters im Hinblick auf eine mögliche eigene Haftung und Bußgeldpflicht. Dabei teilen sich Auftraggeber (Schulleitung) und Auftragnehmer (Auftragsdatenverarbeiter) die Haftung und mögliche Bußgelder. Es wird angeraten, die bestehenden AV-Verträge zeitnah auf einen durch die EU-DSGVO ausgelösten eventuellen Anpassungsbedarf zu überprüfen. Zudem wird durch Art. 82 Abs. 1 EU-DSGVO die zivilrechtliche Haftung bei Datenschutzver stößen auch auf den Ersatz immaterieller Schäden erweitert, für die im Zweifelsfall die Schulleitung beziehungsweise der Auftragsdatenverarbeiter verantwortlich ist. Zusammenfassung Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die EU-DSGVO für die Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen eine Vielzahl von Veränderungen vorsieht und damit den Schulen neue Aufgaben überträgt, die im Zweifelsfall auch zivilrechtliche Konsequenzen beinhalten. Eine Beratung und Überwachung datenschutzrechtlicher Maßnahmen im Sinne der EU-DSGVO übernimmt der behördliche Datenschutzbeauftragte. Im Netz kursieren zahlreiche Handlungsempfehlungen zu den wichtigsten Punkten der EU-DSGVO, die den verantwortlichen Stellen – und damit auch den Schulen – zielführende Hilfestellungen bei der Anwendung der EU-DSGVO im praktischen Vollzug geben und die stetig erweitert werden. Hierbei ist zu bedenken, dass die jeweiligen Gesetze und Verordnungen der einzelnen Bundesländer bei der Umsetzung der EU-DSGVO bedacht werden müssen.

  • Fächerübergreifend
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