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Die UN-Reform: Herausforderungen des 21. Jahrhunderts

Unterrichtseinheit

Die Vereinten Nationen sind in die Jahre gekommen. Um im Zeitalter der Globalisierung effiziente Maßnahmen zur Friedenssicherung oder Konfliktlösung ergreifen zu können, bedarf es einer Reform ihrer Strukturen. Wenn da nicht die unterschiedlichen Positionen der Mitglieder wären...Im Juni 2005 feierten die Vereinten Nationen (United Nations, UN) ihren 60. Geburtstag. Doch es wollte keine richtige Feierlaune aufkommen, denn es stand ein zu wichtiges Thema auf der Tagesordnung: die grundlegende Reform der UN-Strukturen. Bereits seit seinem Amtsantritt im Jahr 1997 überlegt UN-Generalsekretär Kofi Annan, wie man die in die Jahre gekommene internationale Institution für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts fit machen kann. Doch um eine Änderung der UN-Charta zu beschließen, müssen zwei Drittel aller Mitgliedstaaten und insbesondere die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates zustimmen. Die Interessen von 191 Mitgliedern unter einen Hut zu bekommen, ist eine äußert schwierige Angelegenheit.Die Schülerinnen und Schüler sollen die Entstehung, Organisation und Befugnisse der UNO kennen lernen. Stärken und Schwächen der aktuellen UN-Struktur reflektieren. die Aufgaben und die Verantwortung Deutschlands bei einer möglichen Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat reflektieren und diskutieren. die Ursachen für das Scheitern einer großen UN-Reform analysieren und diskutieren. sich der Bedeutung einer supranationalen politischen Instanz im Zeitalter der Globalisierung bewusst werden. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. verschiedene Positionen zum Ergebnis des UN-Gipfels vergleichen und kommentieren (fakultativ). Thema Die UN-Reform: Gewappnet für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts? Autoren Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 9 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung circa 3 Stunden Medien Computer mit Internetzugang Atlantik-Charta: Frieden sichern Im August 1941 trafen sich der amerikanische Präsident Franklin D. Roosevelt und der britische Premierminister Winston Churchill auf Initiative Roosevelts. Beide überlegten, wie die Welt nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges aussehen und wie man künftig den Frieden garantieren könne. Während dieses Treffens erarbeiteten sie die so genannte Atlantik-Charta, die bereits wichtige Grundsätze der UN enthielt. Dazu gehören: die Selbstbestimmung der Völker, der freie Welthandel, die internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit, Gewaltfreiheit, die Errichtung eines allgemeinen Sicherheitssystems. Völkerbund als Vorform Bereits nach dem Ersten Weltkrieg (1918) war der Völkerbund zur internationalen Friedenssicherung gegründet worden. Ihm traten ehemalige Gegner des deutschen Kaiserreichs und auch neutrale Staaten bei. Die Durchsetzungskraft des Völkerbundes litt jedoch darunter, dass die Vereinigten Staaten von Amerika kein Mitglied wurden. Dass der Völkerbund sein oberstes Ziel, die Friedenssicherung, nicht erreicht hatte, zeigte spätestens 1939 der Ausbruch des Zweiten Weltkriegs. Roosevelt und Churchill suchten daher nach Alternativen. 1945: UN-Charta tritt in Kraft Im Oktober 1943 legten die USA, Großbritannien, die Sowjetunion sowie China, das zu der Zeit von Japan, dem Verbündeten des nationalsozialistischen Deutschlands, besetzt war, in Moskau den Plan einer internationalen Konferenz zur Sicherung des Friedens fest. Auf der Konferenz von Jalta (4. bis 11. Februar 1945), auf der die Alliierten unter anderem die Grenzen des besiegten Deutschen Reiches verhandelten, regelten sie die Feinheiten. Schließlich unterzeichnete die neu zusammengetretene "United Nations Conference On International Organisation" am 26. Juni 1945 die "Charta der Vereinten Nationen". Diese Charta trat am 24. Oktober 1945 rechtswirksam in Kraft. Generalversammlung und Generalsekretär Das zentrale Organ der UN ist die Generalversammlung. Einmal jährlich treffen sich von September bis Dezember die Vertreter der derzeit 191 Mitgliedstaaten zu ihrer ordentlichen Jahrestagung. Außerdem gibt es Tagungen bei aktuellem Bedarf wie zum Beispiel bei zwischenstaatlichen Konflikten oder humanitären Katastrophen. Die Generalversammlung kann alle internationalen Fragen und Angelegenheiten erörtern, die in den Rahmen der UN-Charta fallen. Sie spricht mit ihren Resolutionen aber lediglich Empfehlungen aus und besitzt keine ausführende Gewalt. Die Resolutionen sind für die einzelnen Mitgliedstaaten also nicht verbindlich. Für jeweils fünf Jahre wählt die Generalversammlung auf Vorschlag des Sicherheitsrats einen Generalsekretär. Er ist der ranghöchste Vertreter der UN und führt die laufenden Geschäfte. Der derzeit amtierende Generalsekretär, Kofi Annan, stammt aus Ghana. Ohne den Sicherheitsrat geht nichts Der Sicherheitsrat ist das wichtigste UN-Gremium. Neben den USA und Russland gehören Großbritannien, Frankreich und China zu den ständigen Mitgliedern. Außerdem sind noch zehn weitere Staaten vertreten, welche die Generalversammlung für eine jeweils zweijährige Amtszeit wählt. Jedes Jahr wechseln fünf nichtständige Mitglieder. Nur der Sicherheitsrat kann Maßnahmen beschließen, wenn der Frieden bedroht oder bereits gebrochen ist. Meist handelt es sich jedoch nicht um militärische Kampfeinsätze, sondern um friedenssichernde Aktionen. Ohne die Zustimmung der fünf ständigen Sicherheitsratsmitglieder läuft in der UN nichts: Jedes ständige Mitglied besitzt ein Veto-Recht, mit dem es jede Entscheidung blockieren kann. Bei der Gründung der UNO wollte man so verhindern, dass die Vereinten Nationen von einzelnen Großmächten für eigene Interessen instrumentalisiert werden. Wendepunkt im Jubiläumsjahr UNO-Generalsekretär Kofi Annan hat 2005 als das entscheidende Jahr für eine Reform der UNO bezeichnet und in einem Bericht konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, wie die UN handlungsfähiger werden könnte. Sein Bericht "In größerer Freiheit: Auf dem Weg zu Entwicklung, Sicherheit und Menschenrechte für alle" basiert vor allem auf den Analysen und Empfehlungen eines von ihm eingesetzten Expertengremiums, der "hochrangigen Gruppe für Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel" ("High Level Panel on Threats, Challenges and Change"). Die stellte am 2. Dezember 2004 insgesamt 101 Empfehlungen zur Bekämpfung von Terrorismus, Armut, Gewalt, zur Abschaffung von Massenvernichtungswaffen und zur UN-Reform vor. Annan skizziert als Herausforderungen und Aufgaben der UN die folgenden Punkte: nachhaltige Entwicklung ("Freiheit von Not"), Sicherheit ("Freiheit von Furcht"), Menschenrechte und Demokratie ("Freiheit, in Würde zu leben") sowie zu institutionellen Reformen, die die UN stärken sollen. Großer Reformbedarf Der in Politik und Medien am meisten diskutierte Punkt ist die Reform des UN-Sicherheitsrats. Kritiker weisen darauf hin, dass die Sitzverteilung auf die politische Konstellation unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs zurückgeht und nicht mehr zeitgemäß erscheint. Manche Mitglieder fordern sogar eine komplette Neuverteilung der Sitze nach dem Regionalprinzip, unter anderem mit einem Sitz für die Europäische Union. Da die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats kaum freiwillig auf Ihre Veto-Macht verzichten werden, fordern andere Mitglieder einen permanenten Sitz für Deutschland und Japan als einen realistischen ersten Schritt der Reform. Kofi Annan vertritt den Standpunkt, dass man vor allem die Länder stärker an den Entscheidungen beteiligen müsse, "die finanziell, militärisch und auf diplomatischem Gebiet die größten Beiträge zu den Vereinten Nationen leisten". Eine Reform sollte ferner "Länder, die repräsentativer für die gesamte Mitgliedschaft der Vereinten Nationen sind, insbesondere so genannte Entwicklungsländer, in den Entscheidungsprozess einbeziehen". Der Generalsekretär schlug daher, in Anlehnung an den Vorschlag seiner Expertengruppe, zwei verschiedene Konzepte vor: Modell A sieht eine Erweiterung um sechs neue ständige Mitglieder ohne Vetorecht und drei nichtständige Mitglieder vor. Modell B beinhaltet eine Erweiterung um acht nichtständige Mitglieder, die für vier Jahre mit Wiederwahlmöglichkeit einen Sitz im Sicherheitsrat einnehmen. Hinzu kommt ein nichtständiges Mitglied für zwei Jahre ohne Wiederwahlmöglichkeit. Die bisherigen Debatten haben allerdings gezeigt, dass nur das Modell A eine Chance auf die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit der Mitgliedstaaten hat. Denn nur so kann eine Änderung der UN-Charta erfolgen. Auch die deutsche Regierung, die einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat für sich beansprucht, hat sich für diesen Vorschlag eingesetzt. Kommission für Friedenskonsolidierung geplant Einer weiterer Reformvorschlag ist die Einrichtung einer "Kommission für Friedenskonsolidierung" ("Peacebuilding Commission"). Diese Kommission soll Staaten nach Konflikten und Kriegen helfen, den Frieden wieder herzustellen und dauerhaft zu sichern. Dazu soll sie Aufgaben der Friedensschaffung mit solchen des langfristigen Wiederaufbaus verbinden. Damit geht die UN erstmals das lange vernachlässigte Problem der so genannten "failed states" ("schwache Staaten") an. Die Kommission soll nämlich verhindern, dass sich Länder, wie etwa in Somalia oder dem Yemen geschehen, buchstäblich auflösen und einzelne Länder oder ganze Regionen in einen Bürgerkrieg stürzen. Schutz der Menschenrechte Im Bereich des Menschenrechtsschutzes schlägt Annan vor, die Menschenrechtskommission in Genf durch einen Menschenrechtsrat mit weniger Mitgliedern zu ersetzen. In der bisherigen Kommission saßen nämlich oft Staaten, die selbst eklatant gegen die Menschenrechte verstoßen haben, beispielsweise Libyen und der Sudan. Daher schlug Annan vor, die Generalversammlung solle die Mitglieder eines neuen Menschenrechtsrats wählen. Verhandlungspoker der USA Insbesondere die USA stellten sich vor dem UN-Gipfel bei zahlreichen Punkten quer: 750 Änderungsvorschläge brachten sie wenige Wochen vor Beginn des Gipfels ein und zwangen damit die UN-Mitglieder, bereits ausgehandelte Punkte neu zu beraten. Buchstäblich in letzter Minute einigten sich die Unterhändler in New York auf einen 35-seitigen Kompromisstext. Der behandelt zwar eine Reihe globaler Probleme, die Annan in seinem März-Bericht angesprochen hat, doch bei vielen Punkten gibt es nur vage Grundsatzformulierungen. Andere Punkte des Annan-Vorschlages fehlen völlig. Keine Einigung über die Reform des Sicherheitsrats Wie erwartet, sorgte insbesondere die Reform des Sicherheitsrats für heftige Kontroversen. Die fünf ständigen Sicherheitsratsmitglieder haben in der UN-Vollversammlung zwar kein Vetorecht, aber die Macht, jede Charta-Änderung zu verhindern. Die kann erst dann in Kraft treten, nachdem die Parlamente aller fünf Vetomächte sie ratifiziert haben. Jede Reform ist also ohne die Zustimmung der USA zum Scheitern verurteilt. Jetzt heißt es in Artikel 153 der Abschlusserklärung: "Wir unterstützen eine baldige Reform des Sicherheitsrats als wesentlichen Bestandteil unserer übergreifenden Anstrengungen zur Reform der Vereinten Nationen, um ihn repräsentativer, effizienter und transparenter zu gestalten und somit seine Wirksamkeit und die Legitimität und die Durchführung seiner Beschlüsse weiter zu verbessern." Dieser Absatz umschreibt in diplomatischen Worten, dass man keine für alle tragbare Lösung finden konnte und weiter über die Reform des Sicherheitsrats diskutieren wird. Wenig Konkretes Auch bei weiteren Punkten der angestrebten Strukturreform der UN konnte man sich nicht auf Einzelheiten verständigen und hielt im Schlussdokument nur recht allgemein formulierte Verpflichtungen fest: beispielsweise will man neue Kontrollinstanzen einführen und Buchprüfungen und Untersuchungen durch externe Stellen erleichtern. Auch hat man die Entscheidung darüber aufgeschoben, wie man die Position des UN-Generalsekretärs stärken kann. Die Einrichtung der "Peacebuilding Commission" und des neuen Menschenrechtsrats stießen dagegen prinzipiell auf Zustimmung. Allerdings konnte man sich nicht darüber verständigen, welche Voraussetzungen die Länder erfüllen müssen, um in diesen Rat aufgenommen zu werden. Außerdem gab es Streit um die atomare Abrüstung und die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen. Dieser Konflikt war so heftig, dass die entsprechenden Passagen vollständig gestrichen wurden: die USA sehen in der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und im internationalen Terrorismus die größte Bedrohung für Sicherheit und Frieden. Die Entwicklungsländer bestanden jedoch darauf, konkrete Abrüstungsziele in dem Schlussdokument festzuhalten. Große Ziele bis 2015 Außerdem bekräftigte man die beim UN-Gipfel vor fünf Jahren beschlossenen so genannten Millenniumsziele und deren zeitlicher Rahmen. Demnach will die internationale Staatengemeinschaft bis zum Jahr 2015 die Zahl der in extremer Armut lebenden Menschen halbieren, allen Kindern den Grundschulbesuch ermöglichen, und Epidemien wie Aids und Malaria eindämmen. Eine gemeinsame Formulierung fordert die Staaten zu konkreten Schritten auf, um das Ziel einer Steigerung ihrer Entwicklungshilfeausgaben auf 0,7 Prozent des Wirtschaftsprodukts zu erreichen. Die in einem früheren Entwurf enthaltenen Passagen zur Beseitigung von Handelshemmnissen wurden dagegen abgeschwächt. Annan ist mit dem Ergebnis nicht zufrieden Der UN-Generalsekretär zeigte sich von dem Schlussdokument enttäuscht und bedauerte in seiner Rede zur Eröffnung des Gipfels, dass es so viele Widerstände gegen seine Reformbestrebungen gebe. Der nach langem diplomatischen Ringen erzielte Kompromiss für eine Erklärung der UNO-Mitglieder zur Entwicklungs-, Menschenrechts- und Friedenspolitik bleibe deutlich hinter seinen Erwartungen zurück. Annan forderte die versammelten Staats- und Regierungschefs auf, trotz aller Widerstände gemeinsam gegen Armut, Terrorismus und Völkermord zu kämpfen. Scharf kritisierte er das Scheitern seiner Bemühungen, in dem Abschlussdokument das Bemühen um Abrüstung und das Verbot der Verbreitung von Atomwaffen aufzunehmen: "Das ist unentschuldbar." Nationale Interessen hätten eine Einigung unmöglich gemacht. "Das unnachgiebige Beharren auf prinzipiellen Positionen hat ein Ergebnis verhindert", so Annan. Dennoch könne man nicht von einem Scheitern des Gipfels sprechen: Bereits die Einigung auf einen Text für das Schlussdokument sei ein "wichtiger Schritt vorwärts". Ob und wann die noch strittigen Punkte und insbesondere die Reform des Sicherheitsrats geklärt werden können, werden die nächsten Monate zeigen.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Klassik: Vordenker, Theorie und Werke

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit zur Klassik motivieren originelle Aufgabenstellungen am Computer die Schülerinnen und Schüler zur Behandlung dieser Epoche. In drei Ebenen (philosophische Vordenker - theoretische Texte zur Klassik - Werke der Klassik) gibt diese Unterrichtseinheit Einblick in die Gedankenwelt der Weimarer Klassik. Die Bearbeitung eines jeden Textes nimmt etwa eine bis zwei Unterrichtsstunden in Anspruch. Die Reihenfolge der Bearbeitung innerhalb einer Ebene ist beliebig. Die Epoche der Klassik kann in drei Stufen gegliedert werden. Daher ist diese Unterrichtseinheit in drei Ebenen aufgebaut. Sie können je nach Zielsetzung auch voneinander unabhängig modular in den Fachunterricht integriert werden. Ebene 1: Kant - Humboldt - Winckelmann - Herder Die vier Persönlichkeiten dieser Ebene werden jeweils mit einem zentralen Text vorgestellt. Ebene 2: Schillers Mensch und Goethes Natur Schiller und Goethe haben sich in verschiedenen programmatischen Schriften mit den Idealen ihrer Kunst auseinander gesetzt. Zwei dieser Texte werden hier mit einzelnen, aber grundlegenden Thesen besprochen. Ebene 3: Iphigenie, Das Göttliche, Maria Stuart, Die Bürgschaft Aus der großen Anzahl klassischer Texte können hier nur wenige beispielhaft bearbeitet werden. Die Schülerinnen und Schüler erschließen die Weimarer Klassik von ihren philosophischen Grundlagen und in ihrem gedanklichen Umfeld. erkennen das Profil des klassischen Gedankenguts und beschreiben es kontrastiv. lesen einen klassischen Text, interpretieren und abstrahieren ihn. Methodische Vorbemerkung Die SchülerInnen bearbeiten zunächst einen gezielt vorgegebenen Text. Die Lesestücke auf de Arbeitsblatt L1 und L2 sind Auszüge aus dem Originaltext und sollen nicht vorgegeben werden, sondern dienen der Lehrkraft als Kontrolle, ob die SchülerInnen die Kernstellen gefunden haben. L3 ist als Beispiel für eine mögliche Lösung der letzten Aufgabe gedacht. Aufgabe 4 ist fakultativ. Methodische Vorbemerkung Die Aufgaben in dieser Einheit nehmen Bezug auf einen fragmentarisch gebliebenen Text. Diese Tatsache wird zum Anlass genommen, einen noch bruchstückhafteren (Lücken-)Text durch Vergleich mit dem Original zu ergänzen. Dadurch werden die SchülerInnen gezwungen, den Text genau zu lesen und sich sinntragende Formulierungen durch eigene Schreibtätigkeit anzueignen. Das hierfür erforderliche Arbeitsblatt ist auszudrucken und für alle SchülerInnen zu vervielfältigen. Einführung Mitte des 18. Jahrhunderts tauchte das Wort "Bildung" im deutschen Sprachraum auf. Gemeint war die Entfaltung der Individualität durch eine besondere Art der Geistesbildung, die abseits der alltäglichen Dinge geschehen sollte. Der Mensch sollte mehr sein als das, was seine täglichen sozialen und beruflichen Pflichten von ihm verlangen. Die Neuhumanisten, besonders Wilhelm von Humboldt, hatten ein Persönlichkeitsideal, welches den Ultilitarismus der Erziehung dieser Zeit überwinden sollte. Sie wollten, dass der Mensch vor jedem beruflichen Nutzen, den er bringen kann, eine allgemeine Bildung erhält. Eine generelle Humanität sei dem Staat nützlicher als eine auf Lebenszwecke reduzierte Erziehung. Vorbemerkung Goethe wurde stark von Johann Joachim Winckelmann beeinflusst. An dessen "Gedanken über die Nachahmung der griechischen Werke in der Malerei und Bildhauerkunst" (1755) kann exemplarisch die Rezeption der Antike im 18. Jahrhundert studiert werden. Vorbemerkung Der Theologe, Schriftsteller und Literaturkritiker Johann Gottfried Herder stellte den Menschen in den Mittelpunkt der Philosophie. Er rückt ihn ins Zentrum der Schöpfungsordnung und erklärt die menschliche Vernunft als Ergebnis eines gattungsgeschichtlichen und individuellen Entwicklungs- und Bildungsprozesses. In seinem unvollendet gebliebenen Werk "Ideen zu einer Philosophie der Geschichte der Menschheit" (1784) beschreibt Herder die Natur des Menschen. Sein Humanitätsideal bestimmt das Menschenbild der Klassik entscheidend. Eine Leitidee der Renaissance war, dass der Mensch sich aus Liebe für den Fortschritt und das Gemeinwohl der Menschheit einsetze. Wie diese Leidenschaft zum schöpferischen Denken zu entwickeln sei, legte Friedrich Schiller in seinen grundlegenden Briefen Über die ästhetische Erziehung des Menschen (1795) dar. Unter dem Eindruck der Französischen Revolution und ihrer Ausartung in den jakobinischen Terror stellte Schiller die Frage, was die Menschen subjektiv daran hindere, eine einmalige historische Chance zu nutzen und dem Gesetz zu seinem Recht zu verhelfen. Das antike Verfahren, individuelle Gegenstände der Natur darzustellen, ohne das Verfahren der Darstellung eigens zu thematisieren (einfache Nachahmung der Natur), wird vorgestellt. Das neuzeitliche Verfahren, die Gegenstände der Natur bloß als Zeichensprache zum Ausdruck des jeweiligen Subjekts zu benutzen (Manier), steht dem gegenüber. Goethe kommt durch die Verbindung dieser Arbeitsweisen zum höchsten Prinzip der Darstellung, dem Stil. In der Darstellung konkreter Gegenstände lässt sich ein ausgedehntes naturwissenschaftliches Studium der Objekte und ihres Zusammenhanges ausmachen. Methodische Vorbemerkung Die SchülerInnen sollen einen zentralen Text Goethes zu seinem klassischen Kunstverständnis im Original kennen lernen. Sie sollen die Technik des Zitierens üben. Dabei sind sowohl die sprachlich richtige und sachlich korrekte Übernahme fremder Textteile zu üben als auch die Technik der Textübernahme zwischen Internet-Browser und Textverarbeitungsprogramm. Vorbemerkung Durch die Begegnung Schillers und Goethes wurde die Weimarer Zeit der beiden Dichter zu dem, was wir heute die Epoche der Klassik nennen. Dabei brachten die beiden Männer durchaus unterschiedliche persönliche Lebenserfahrungen und künstlerische Interessen mit, wodurch sie sich gegenseitig fördern und ergänzen konnten. Da die Unterschiede im Kunstverständnis Goethes und Schillers auch biographisch bedingt sind, sollen hier die wesentlichen Lebensdaten verglichen werden. Exposition des inneren Monologs Iphigenie auf Tauris ist in vielfacher Hinsicht ein vollkommenes Drama. Neben Sprache und Form liegt vor allem das klassische Menschenbild in unüberbietbarer Perfektion vor. Von den vielfältigen Untersuchungsaspekten, die nur im Rahmen einer umfangreicheren Lektürebehandlung Raum erhalten können, sei hier die Analyse der Exposition des inneren Monologs Iphigeniens im 1. Akt, 1. Szene herausgegriffen. Methodische Vorbemerkungen Alle SchülerInnen müssen den Text genau gelesen haben. Dazu dienen die Aufgaben 1 und 2 des Aufgabenblattes 10, wobei die zweite Aufgabe sicher stellt, dass grundsätzliche Informationen über die Szene bekannt sind. Aufgaben Die Aufgaben werden arbeitsteilig in Kleingruppen bearbeitet. Hier sollten zwei SchülerInnen an einem Computer sitzen und sich die Recherche zu ihrem Thema und die Notizen dazu teilen. So wie Iphigenie auf wunderbare Weise von der Hinrichtungsstätte entführt und nach Tauris gebracht wurde, so könnte sie auch in unsere Gegenwart gelangen. Als prominente Königstochter wird sie von den Medien herumgereicht und stellt sich in einer Talkshow den Fragen des Moderators. Wenn die technische Möglichkeit besteht, können zwei SchülerInnen in die Rollen Iphigeniens und des Moderators schlüpfen und das Interview wird mit einer Webcam aufgezeichnet. Alternativ könnte der Text mit Fotos aus einer Digitalkamera bebildert werden. Präsentation Nach einer angemessenen (Frei-)Arbeitszeit tragen die SchülerInnen ihre jeweiligen Ergebnisse im Plenum vor. Wenn die technische Möglichkeit besteht, werden die in einem Textverarbeitungsprogramm erstellten Notizen als Thesen dieser Kurzvorträge via Beamer projiziert, so dass die anderen SchülerInnen ihre persönlichen Aufzeichnungen ergänzen können. Methodische Vorbemerkung Die SchülerInnen sollen durch einen Textvergleich die Entwicklung Goethes vom Stürmer und Dränger zum Klassiker nachvollziehen können. Der inhaltliche Vergleich mit Goethes Prometheus ist hierzu geeignet. Schwerpunkt bleibt jedoch die Analyse des klassischen Gedichts. Eine Aktualisierung erfährt die Behandlung des klassischen Textes durch die kontrastierende Collage mit Abbildungen einerseits "edler, hilfreicher und guter" Menschen, andererseits mit Fotos gegenteilig handelnder Personen. Methodische Vorbemerkung Nachdem in Goethes "Iphigenie auf Tauris" die Exposition bearbeitet wurde, soll in Schillers "Maria Stuart" die Kernszene behandelt werden. Sie liegt exakt in der Mitte des Dramas und bildet den Höhepunkt und das Zentrum der dramatischen Auseinandersetzung. Nach einem handlungsbasierten Einblick in die Kernproblematik soll versucht werden, den Streit der Königinnen auf eine moderne Gesprächsstruktur via Handy abzubilden. Ein Ergebnis dieses Versuchs könnte sein, dass die Tiefe der klassischen Problematik mit oberflächlichen Kommunikationsstrukturen nicht adäquat wiedergegeben werden kann. Die wohl bekannteste Ballade Schillers ist "Die Bürgschaft". Generationen von SchülerInnen haben sie auswendig gelernt. In diesem Gedicht kommt der kategorische Imperativ Immanuel Kants zum Ausdruck, nach dem die Maxime des menschlichen Handelns zugleich zum allgemeinen Gesetz werden könnte. Ausgehend vom Titel des Gedichts soll die verpflichtende Ethik Schillers mit dem heutigen Rechtsinstitut der Bürgschaft in Beziehung gesetzt werden. Klassik Ich habe Teile der Unterrichtseinheit Klassik mit meinen Deutschstudenten an der Universidad de los Andes, Kolumbien, gemacht und sehr gute Erfahrungen gemacht. Die gruendliche Aufbereitung der Inhalte hat es meinen Studenten erleichtert, Zugang zu der fuer Deutschlernende schwierigen Sprache Schillers und Goethes zu finden und es ihnen so ermoeglicht, ueber die blosse Rezeption des Inhalts konstruktiv mit den Texten zu arbeiten. Tatjana Louis

  • Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Kreditarten des Handels

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtsreihe werden anhand des Fallbeispiels "Global Frost in Zahlungsschwierigkeiten" ausgewählte Kreditarten des Handels thematisiert.Ein fiktives Unternehmen, die "Global Frost GmbH", gerät aufgrund der schlechten Zahlungsmoral seiner Kunden in finanzielle Bedrängnis. Wie soll nun eine geplante Werbekampagne finanziert werden? Schülerinnen und Schüler haben hier die Aufgabe, sich über Vor- und Nachteile verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren, um dem Unternehmen "aus der Klemme" zu helfen. Das zentrale Medium dieses Unterrichtsprojekts ist entweder eine PowerPoint-Präsentation oder eine HTML-basierte Präsentation.Da Liquiditätsschwierigkeiten in Zeiten der Globalisierung der Märkte und des damit verbundenen verschärften Wettbewerbs verstärkt auftreten, ist die Forderung nach Praxisnähe erfüllt. Strukturanalyse Die Verkürzung der Entwicklungs-, Transport-, Marketing-, Entscheidungs- und Erkenntnisprozesse im Zuge der Globalisierung der Märkte hat in der Betriebswirtschaftslehre zu einem Perspektivenwechsel von einer funktionalen, strukturorientierten Betrachtung wirtschaftlichen Handelns hin zu einer Orientierung an den Geschäftsprozessen geführt, die einem umfassenden, kundenorientierten Service- und Qualitätsdenken eher gerecht wird (Hammer und Stanton 1995). Vor dem Hintergrund der prozessorientierten Sichtweise gewinnen die bereichsübergreifenden betrieblichen Querfunktionen Logistik, Finanzwesen, Personalwesen und insbesondere Informationsmanagement gegenüber den klassischen Grundfunktionen Einkauf, Produktion und Absatz zunehmend an Bedeutung (Gouillart und Kelly 1995). Anhand des Fallbeispiels "Global Frost in Zahlungsschwierigkeiten" werden ausgewählte Kreditarten des Handels unter besonderer Berücksichtigung des Computers als zentrales Schülerwerkzeug erarbeitet. Strukturierung von Finanzierungsmöglichkeiten Als Kriterien für die Strukturierung von Finanzierungsmöglichkeiten dienen die Kapitalherkunft (Innen- bzw. Außenfinanzierung) und die Rechtsstellung des Kapitalgebers (Eigen- bzw. Fremdfinanzierung). Die Finanzierung durch Kredite entspricht in dieser Systematik einer Außenfinanzierung mit Fremdkapital. Dauer der Kapitalüberlassung Nach der Dauer der Kapitalüberlassung (Fristigkeit) wird die Kreditfinanzierung wiederum in kurzfristig (in der Regel bis zu 90, teilweise bis zu 360 Tagen), mittelfristig (90 bzw. 360 Tage bis zu 4 Jahren) und langfristig (über 4 Jahre) untergliedert (Wöhe 1986). Die kurzfristige Kreditfinanzierung kann durch Kredite der Lieferanten, durch Anzahlungen von Kunden und durch die Aufnahme kurzfristiger Bankkredite erfolgen. Die mittel- bis langfristige Kreditfinanzierung erfolgt mittels Darlehen. Dabei stellt der Kreditgeber dem Kreditnehmer eine bestimmte Geldsumme zur Verfügung. Der Kreditnehmer verpflichtet sich, den Betrag zum vereinbarten Zeitpunkt einschließlich Zinsen zurückzuzahlen. Im Gegensatz zum Kontokorrentkredit kann beim Darlehen über zurückgezahlte Beträge nicht erneut verfügt werden. Je nach Höhe und Laufzeit werden Darlehen durch Bürgschaften, Lombardierungen, Sicherungsübereignungen oder Grundpfandrechte abgesichert (vgl. Nolden, Bizer 1990). Leasing und Factoring Finanzierungsformen, die sich hinsichtlich der Fristigkeit nicht eindeutig zuordnen lassen, sind Leasing und Factoring. Leasing ist die vertragliche Einräumung eines zeitlich begrenzten Nutzungsrechts an Gebäuden oder beweglichen Anlagegütern durch einen Leasing-Geber gegenüber einem Leasing-Nehmer. Rechtlich handelt es sich nicht um einen Kauf sondern um einen Mietvertrag. Factoring ist der Ankauf von kurzfristigen Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen durch ein besonderes Finanzierungsinstitut (Factor) (vgl. Kühn und Schlick 1996). Factoring wird in den meisten Fach- und Lehrbüchern der kurzfristigen Fremdfinanzierung zugeordnet. Bei kontinuierlicher Anwendung ließe sich das Factoring auch als mittel- oder langfristige Finanzierungsmöglichkeit einstufen. Beurteilung nach Berechnung Die Beurteilung verschiedener Kreditfinanzierungsvarianten erfordert eine Vielzahl von Berechnungen, die durch den Einsatz eines Tabellenkalkulationsprogramms erleichtert werden können. Der Einsatz der Präsentationsgrafik ermöglicht die Erstellung von Ergebnissen, die hinsichtlich ihrer Gestaltung, Austauschbarkeit und Wiederverwendbarkeit über die Möglichkeiten einer manuellen Erstellung hinausgeht. Didaktisch-Methodische Überlegungen Praxisnähe und didaktische Reduktion Da Liquiditätsschwierigkeiten in Zeiten der Globalisierung der Märkte und des damit verbundenen verschärften Wettbewerbs verstärkt auftreten, ist die Forderung nach Praxisnähe erfüllt. Durch die Nichtberücksichtigung von Sonderfällen der Kreditfinanzierung und komplexer Finanzpläne erfolgt eine Reduktion, um die Schüler nicht zu überfordern. Gleichzeitig soll die hypertextgestützte vernetzte Präsentation der relevanten Information die Fasslichkeit des Falls erhöhen. Berufsrelevanz Berufsrelevante Tätigkeiten der Unterrichtsreihe sind die im Rahmen einer Fallstudie definitionsgemäß zu bearbeitenden Handlungsschritte: Analyse einer Problemsituation, Interpretation zur Verfügung stehenden Informationsmaterials, Herleiten und Bewerten von Entscheidungsalternativen und die abschließende Präsentation und Diskussion der Ergebnisse. Durch die intensive Nutzung der Informationstechnologie werden die Praxisnähe und die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler gefördert. Die Fallstudie in der Präsentation Den Kern der Präsentation bilden die Ausgangssituation, in der der Fall dargestellt wird, sowie die Seiten für den Arbeitsauftrag und die für die Problemlösung erforderlichen Informationen. Die Struktur der Präsentation orientiert sich somit an der Konstruktion von Fallstudien im Allgemeinen. Um das einfache Navigieren zwischen den Grundkomponenten der Fallbeschreibung zu ermöglichen, enthalten die Präsentationsseiten am linken Rand Symbole für die einzelnen Fallabschnitte, die Website entsprechende Links. Innerhalb der Informationsseite können durch Anklicken der unterstrichen dargestellten Begriffe zusätzliche Informationen zu diesen Begriffen angezeigt werden. Sozialform Unterstützung durch den Computer Computerunterstütztes Lernen ist nicht auf das individuelle Einzellernen beschränkt. Vielmehr wird angestrebt, dass "die Lernsoftware innerhalb des sozial-kommunikativen Kontexts einzelne didaktische Funktionen übernehmen kann, dabei aber dem sozialen Geschehen der Lerngruppe untergeordnet wird" (Euler 1997). Im konkreten Fall dient die Hypertext-Präsentation der Information, die Excel-Tabelle der Unterstützung bei den als Entscheidungsgrundlage anfallenden Berechnungen sowie die Präsentationsgrafik zur übersichtlichen Dokumentation und verständlichen Präsentation. Das Finden von Lösungsalternativen und deren Bewertung sowie die Entscheidung für eine Alternative erfolgt durch Diskussion in der Gruppe. Arbeitsgleiche Gruppenarbeit Die Gruppenarbeit erfolgt arbeitsgleich, da dies den Wissenstransfer zwischen den Gruppen im Hinblick auf den Einsatz der neuen Medien erleichtert. Durch die offene Gestaltung der gemeinsamen Fragestellung ist darüber hinaus gewährleistet, dass die unterschiedlichen Gruppen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, so dass einerseits Anlass zur Diskussion gegeben ist und die Schülerinnen und Schüler andererseits erfahren, dass es für viele Probleme der betrieblichen Praxis keine eindeutigen Musterlösungen gibt. Ablauf der Unterrichtseinheit "Kreditarten des Handels" Unterrichtsablauf "Kreditarten des Handels" Auf dieser Seite finden Sie eine detaillierte Beschreibung des Unterrichtsverlaufs dieser Unterrichtseinheit Die Schülerinnen und Schüler erkennen Finanzierungsanlässe. beschreiben Finanzierungsmöglichkeiten. verstehen ausgewählte Kreditarten des Handels (Lieferantenkredit, Kontokorrentkredit, Diskontkredit, Darlehen) und beurteilen sie nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. wenden Diskontrechnung an. wenden arithmetische Funktionen auf Datumsfelder an. erkennen Grundsätze der Gestaltung von Bildschirmpräsentationen. Die folgenden Quellen wurden für die Unterrichtseinheit "Kreditarten des Handels" herangezogen: D. Euler: Pädagogische Konzepte des multimedialen Lernens. In: Wirtschaft und Erziehung 1/97, Wolfenbüttel 1997 F. Gouillart und J. Kelly: Transforming the Organisation, New York 1995 M. Hammer und S. Stanton, The Reengineering Revolution, New York 1995 G. Kühn und H. Schlick: Spezielle Wirtschaftslehre Groß- und Außenhandel, Bad Homburg 1996 R. Nolden, E. Bizer: Groß- und Außenhandelsbetriebslehre, Köln 1990 M. Schinner: Software-Sanierung mittels Strukturierung im Großen. Inaugural-Dissertation, Institut für Informatik der Universität Zürich, Zürich 1993 G. Wöhe: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, 16. Auflage, München 1986 Vor dem Hintergrund der prozessorientierten Sichtweise gewinnen die bereichsübergreifenden betrieblichen Querfunktionen Logistik, Finanzwesen, Personalwesen und insbesondere Informationsmanagement gegenüber den klassischen Grundfunktionen Einkauf, Produktion und Absatz zunehmend an Bedeutung (Gouillart und Kelly 1995). Anhand des Fallbeispiels "Global Frost in Zahlungsschwierigkeiten" werden ausgewählte Kreditarten des Handels unter besonderer Berücksichtigung des Computers als zentrales Schülerwerkzeug erarbeitet. Strukturierung von Finanzierungsmöglichkeiten Als Kriterien für die Strukturierung von Finanzierungsmöglichkeiten dienen die Kapitalherkunft (Innen- bzw. Außenfinanzierung) und die Rechtsstellung des Kapitalgebers (Eigen- bzw. Fremdfinanzierung). Die Finanzierung durch Kredite entspricht in dieser Systematik einer Außenfinanzierung mit Fremdkapital. Dauer der Kapitalüberlassung Nach der Dauer der Kapitalüberlassung (Fristigkeit) wird die Kreditfinanzierung wiederum in kurzfristig (in der Regel bis zu 90, teilweise bis zu 360 Tagen), mittelfristig (90 bzw. 360 Tage bis zu 4 Jahren) und langfristig (über 4 Jahre) untergliedert (Wöhe 1986). Die kurzfristige Kreditfinanzierung kann durch Kredite der Lieferanten, durch Anzahlungen von Kunden und durch die Aufnahme kurzfristiger Bankkredite erfolgen. Die mittel- bis langfristige Kreditfinanzierung erfolgt mittels Darlehen. Dabei stellt der Kreditgeber dem Kreditnehmer eine bestimmte Geldsumme zur Verfügung. Der Kreditnehmer verpflichtet sich, den Betrag zum vereinbarten Zeitpunkt einschließlich Zinsen zurückzuzahlen. Im Gegensatz zum Kontokorrentkredit kann beim Darlehen über zurückgezahlte Beträge nicht erneut verfügt werden. Je nach Höhe und Laufzeit werden Darlehen durch Bürgschaften, Lombardierungen, Sicherungsübereignungen oder Grundpfandrechte abgesichert (vgl. Nolden, Bizer 1990). Leasing und Factoring Finanzierungsformen, die sich hinsichtlich der Fristigkeit nicht eindeutig zuordnen lassen, sind Leasing und Factoring. Leasing ist die vertragliche Einräumung eines zeitlich begrenzten Nutzungsrechts an Gebäuden oder beweglichen Anlagegütern durch einen Leasing-Geber gegenüber einem Leasing-Nehmer. Rechtlich handelt es sich nicht um einen Kauf sondern um einen Mietvertrag. Factoring ist der Ankauf von kurzfristigen Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen durch ein besonderes Finanzierungsinstitut (Factor) (vgl. Kühn und Schlick 1996). Factoring wird in den meisten Fach- und Lehrbüchern der kurzfristigen Fremdfinanzierung zugeordnet. Bei kontinuierlicher Anwendung ließe sich das Factoring auch als mittel- oder langfristige Finanzierungsmöglichkeit einstufen. Beurteilung nach Berechnung Die Beurteilung verschiedener Kreditfinanzierungsvarianten erfordert eine Vielzahl von Berechnungen, die durch den Einsatz eines Tabellenkalkulationsprogramms erleichtert werden können. Der Einsatz der Präsentationsgrafik ermöglicht die Erstellung von Ergebnissen, die hinsichtlich ihrer Gestaltung, Austauschbarkeit und Wiederverwendbarkeit über die Möglichkeiten einer manuellen Erstellung hinausgeht. Praxisnähe und didaktische Reduktion Da Liquiditätsschwierigkeiten in Zeiten der Globalisierung der Märkte und des damit verbundenen verschärften Wettbewerbs verstärkt auftreten, ist die Forderung nach Praxisnähe erfüllt. Durch die Nichtberücksichtigung von Sonderfällen der Kreditfinanzierung und komplexer Finanzpläne erfolgt eine Reduktion, um die Schüler nicht zu überfordern. Gleichzeitig soll die hypertextgestützte vernetzte Präsentation der relevanten Information die Fasslichkeit des Falls erhöhen. Berufsrelevanz Berufsrelevante Tätigkeiten der Unterrichtsreihe sind die im Rahmen einer Fallstudie definitionsgemäß zu bearbeitenden Handlungsschritte: Analyse einer Problemsituation, Interpretation zur Verfügung stehenden Informationsmaterials, Herleiten und Bewerten von Entscheidungsalternativen und die abschließende Präsentation und Diskussion der Ergebnisse. Durch die intensive Nutzung der Informationstechnologie werden die Praxisnähe und die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler gefördert. Die Fallstudie in der Präsentation Den Kern der Präsentation bilden die Ausgangssituation, in der der Fall dargestellt wird, sowie die Seiten für den Arbeitsauftrag und die für die Problemlösung erforderlichen Informationen. Die Struktur der Präsentation orientiert sich somit an der Konstruktion von Fallstudien im Allgemeinen. Um das einfache Navigieren zwischen den Grundkomponenten der Fallbeschreibung zu ermöglichen, enthalten die Präsentationsseiten am linken Rand Symbole für die einzelnen Fallabschnitte, die Website entsprechende Links. Innerhalb der Informationsseite können durch Anklicken der unterstrichen dargestellten Begriffe zusätzliche Informationen zu diesen Begriffen angezeigt werden. Unterstützung durch den Computer Computerunterstütztes Lernen ist nicht auf das individuelle Einzellernen beschränkt. Vielmehr wird angestrebt, dass "die Lernsoftware innerhalb des sozial-kommunikativen Kontexts einzelne didaktische Funktionen übernehmen kann, dabei aber dem sozialen Geschehen der Lerngruppe untergeordnet wird" (Euler 1997). Im konkreten Fall dient die Hypertext-Präsentation der Information, die Excel-Tabelle der Unterstützung bei den als Entscheidungsgrundlage anfallenden Berechnungen sowie die Präsentationsgrafik zur übersichtlichen Dokumentation und verständlichen Präsentation. Das Finden von Lösungsalternativen und deren Bewertung sowie die Entscheidung für eine Alternative erfolgt durch Diskussion in der Gruppe. Arbeitsgleiche Gruppenarbeit Die Gruppenarbeit erfolgt arbeitsgleich, da dies den Wissenstransfer zwischen den Gruppen im Hinblick auf den Einsatz der neuen Medien erleichtert. Durch die offene Gestaltung der gemeinsamen Fragestellung ist darüber hinaus gewährleistet, dass die unterschiedlichen Gruppen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, so dass einerseits Anlass zur Diskussion gegeben ist und die Schülerinnen und Schüler andererseits erfahren, dass es für viele Probleme der betrieblichen Praxis keine eindeutigen Musterlösungen gibt. Problematisierung: Ausgangssituation Die Schüler und Schülerinnen erfahren aus dem Dialog zwischen den beiden Geschäftsführern die Ausgangssituation: Global Frost will in die Realisierung einer Plakatkampagne investieren, hat jedoch Zahlungsschwierigkeiten, so dass der dafür gewährte Liefererskonto nicht genutzt werden kann. Die Schüler und Schülerinnen äußern spontan Lösungsmöglichkeiten für den Liquiditätsengpass. Diese Lösungsmöglichkeiten werden im Anschluss gemeinsam in kurz-, mittel- und langfristig wirksame gegliedert. Der Fall "Global Frost" Die Schülerinnen und Schüler bilden Gruppen und blättern durch die PowerPoint-Präsentation (finanzierung.ppt) beziehungsweise die Website. Sie informieren sich über die genaue finanzielle Situation der Global Frost GmbH, insbesondere über: den kurzfristigen Kapitalbedarf aufgrund des Investitionsvorhabens unter Berücksichtigung der Zahlungsbedingungen den Termin der Rechnungsstellung die Höhe der ausstehenden Wechsel die zur Verfügung stehenden Kreditangebote Entwicklung von Entscheidungsalternativen Die Gruppen führen unter Einsatz der Tabellenkalkulation Berechnungen zu unterschiedlichen Finanzierungsvarianten durch. Sie kombinieren verschiedene Kreditangebote zu alternativen Lösungsmöglichkeiten und beurteilen die jeweiligen Vor- und Nachteile nach betriebswirtschaftlichen Kriterien. Sie dokumentieren die Ergebnisse dieser und der nachfolgenden Phase in einer zur Verfügung gestellten PowerPoint-Präsentation (präsentation.ppt). Auswählen und Begründen einer Entscheidung Die jeweiligen Gruppen entscheiden sich für eine Lösung und begründen ihre Entscheidung. Als Hilfestellung erhalten Sie Feedback über die Ergebnisse der Exploration von ihrem 'Vorgesetzten'. Präsentation und Diskussion der Lösung Die Schülerinnen und Schüler präsentieren und diskutieren ihre Lösungen. Artikulation der Eindrücke Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren im Rahmen eines stummen Schreibgesprächs ihre Eindrücke zu den folgenden Aspekten: Thema Fallbeschreibung Einsatz der Präsentationsgrafik Gruppenarbeit Lehrerverhalten D. Euler: Pädagogische Konzepte des multimedialen Lernens. In: Wirtschaft und Erziehung 1/97, Wolfenbüttel 1997 F. Gouillart und J. Kelly: Transforming the Organisation, New York 1995 M. Hammer und S. Stanton, The Reengineering Revolution, New York 1995 G. Kühn und H. Schlick: Spezielle Wirtschaftslehre Groß- und Außenhandel, Bad Homburg 1996 R. Nolden, E. Bizer: Groß- und Außenhandelsbetriebslehre, Köln 1990 M. Schinner: Software-Sanierung mittels Strukturierung im Großen. Inaugural-Dissertation, Institut für Informatik der Universität Zürich, Zürich 1993 G. Wöhe: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, 16. Auflage, München 1986

  • Wirtschaft
  • Sekundarstufe II

Ein Datenschutz-Konzept für Schulen gemäß der EU-DSGVO

Fachartikel
1,99 €

Der Fachartikel "Ein Datenschutzkonzept für Schulen" informiert Schulleitende und Lehrkräfte über die Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das Recht auf Vergessenwerden Artikel 17. Abs.1 der EU-DSGVO stellt die Schulleitungen und Verantwortlichen in der Auftragsdatenverarbeitung vor vielfältige Aufgaben, denn personenbezogene Daten sind künftig unverzüglich zu löschen, wenn die personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind. Dabei müssen die Löschungsfristen für alle Schüler-Lehrer- und Elterndaten eingehalten werden. Das gilt für Klassenarbeiten, Notenhefte, Fotos, Zeugnisse und so weiter. die betroffene Person ihre Einwilligung widerruft und es an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung fehlt. Sind zum Beispiel irrtümlich Fotos von Personen auf Schulfesten erstellt worden oder gab es Einwilligungen für die Unterschriften auf Klassenlisten, die die betroffene Person zurückziehen möchte, so muss die Schulleitung diesem Ansinnen Folge leisten. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegt und keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vorliegen (siehe oben). die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden (keine Einwilligungserklärung vorlag). die Löschung der personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich ist (Verbot von Direktwerbung und so weiter). die personenbezogenen Daten eines Kindes in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft , das heißt Internetangebote wie Webshops oder Online-Spiele, erhoben wurden (ein besonders sensibler Bereich, auf den die Schulleitung zu achten hat). Voraussetzungen für die Umsetzung des Rechtes auf Vergessenwerden in der Schule Die Umsetzung des Artikels 17. Abs. 1 kann aber nur erfolgen, wenn die Schulleitung, als für den Datenschutz Verantwortliche, darüber informiert ist, welche Daten von wem zu welchem Zweck erhoben und verarbeitet werden. Weiterhin ist entscheidend, ob von den Betroffenen (Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler) Einwilligungen zur Datenverarbeitung eingefordert wurden. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass die Schulen ein internes Verfahrensverzeichnis erarbeiten, aus dem Folgendes ersichtlich ist: der Name und die Kontaktdaten aller Verantwortlichen, deren Vertreter sowie eines etwaigen Datenschutzbeauftragten der Zweck der Verarbeitung die Kategorien betroffener Personen und die Kategorien personenbezogener Daten die Kategorien von Empfängern , gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, einschließlich Empfängern in Drittländern oder internationalen Organisationen gegebenenfalls Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland und die Dokumentierung geeigneter Garantien für den Datenschutz sowie, wenn möglich, vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien Dieses Verfahrensverzeichnis dient der Dokumentation aller Verarbeitungstätigkeiten und kann der Schulaufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sollte sichergestellt werden, dass auch die oder der Auftragsverarbeitende die Verpflichtungen erfüllt, die sich aus Artikel 17 Abs. 1 EU-DSGVO ergeben. Für die Schulleitung stellt sich die Frage, ob alle von den Datentransfers betroffenen internen Funktionsträger und Abteilungen beteiligt wurden. Weiterhin ist auf die Einhaltung der Grundsätze der Datenverarbeitung zu achten. Das sind bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten: 1. die Zweckbindung, 2. die Datensparsamkeit, 3. die Richtigkeit, 4. die Transparenz, 5. die Begrenzung der Speicherdauer, 6. die Integrität und 7. die Vertraulichkeit der Datenverarbeitung. Vorschläge zur Umsetzung des Rechtes auf Vergessenwerden Lernplattformen Die Nutzung von pädagogischen Lernplattformen, wie zum Beispiel Moodle, ist in manchen Schulen das zentrale Kommunikationsmedium für die Beschäftigten, die Schulleitungen, für Schülerinnen und Schüler und auch Eltern. Hierauf werden Stunden- und Vertretungspläne, sonstige dienstliche Mitteilungen, unter Umständen Anweisungen, Unterrichtsprogramme, Arbeitsmaterialien für den Unterricht (die zum Teil durch Urheberrechte geschützt sind) und anderes veröffentlicht und gespeichert. Oft gibt es keine Löschroutinen und persönliche Daten, wie sie zum Beispiel in Vertretungsplänen erscheinen, sind noch lange einsehbar. Damit wird es zum Beispiel ermöglicht, Fehlzeiten von Kolleginnen und Kollegen, aber auch das Arbeits- und Leistungsverhalten nachzuzeichnen. Die Arbeitsschritte jedes Users können von den Administratoren, teilweise auch von Usern mit Teiladministrationsrechten, genau verfolgt werden. Die Auswahl der Administratoren und die Zugriffsrechte sind teilweise völlig willkürlich geregelt. Daher ist die strikte Trennung von pädagogischer Lernplattform und schulorganisatorischen Verwaltungsaufgaben vorzunehmen . Die Zustimmung zur Datenerhebung und Datenverarbeitung muss bei allen Betroffenen schriftlich eingeholt werden. Vordrucke und Hinweisblätter für Lehrkräfte, Lernende und Erziehungsberechtigte finden sich zum Download auf den verschiedenen Landesbildungsservern der 16 Bundesländer. Personenbezogene Daten dürfen nur zeitlich begrenzt gespeichert werden und müssen nach einem gesetzlich vorgegebenen Zeitraum gelöscht werden. Log-Dateien müssen in einem entsprechend festgelegten Intervall automatisch gelöscht werden. Der Zugang von außen auf die Schul-Lernplattform sollte gegenüber fremden Usern abgeschottet werden. Der Administrator vergibt passwortgeschützte Zugangsrechte. Es sollte keine Möglichkeit der Selbsteinschreibung geben. Nur der Einsatz von Open-Source-Lernplattformen wie Moodle ermöglicht die Nutzung der Auftragsdatenverarbeitung durch kommunale Rechenzentren, die Schulen das Hosten der Lernplattformen anbieten. Hier ist Datenschutz sowie Service (Sicherungen, Beratung und so weiter) gewährleistet. Auf keinen Fall darf ein solcher Server auf einem privaten Rechner einer Lehrkraft laufen. Administratoren von Lernplattformen können unter Umständen die dortige Lehrer-Schüler-Kommunikation ohne deren Wissen einsehen. Um die Gefahr zu verringern, dass so gewonnene Daten zur Überprüfung des Lehrerverhaltens oder zur Bewertung der Lehrerleistung herangezogen werden, sollte schulintern vereinbart werden, dass Schulleitende auf Administrationsrechte in Lernplattformen verzichten. Schulhomepage Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten auf der Schulhomepage beziehungsweise im Internet ist nur mit (schriftlicher) Einwilligung der Betroffenen zulässig . Die betroffenen Lehrerinnen und Lehrer können diese Einwilligung jederzeit zurückziehen. Bei der Veröffentlichung eines Vertretungsplans sollte nur der Ort, das Fach und der Zeitraum der Veranstaltung angegeben werden (Fotos, private Kontaktadressen et cetera) sind besonders sensible Daten . Hierzu muss vor der Veröffentlichung grundsätzlich eine (schriftliche) Einwilligung der Betroffenen eingeholt werden, die jederzeit widerrufen werden kann. Eine pauschale Abfrage oder eine Zustimmung per Konferenzbeschluss sind keine wirksamen Einwilligungen. Soziale Netzwerke In den Zeiten von Smartphones mit Internet-Flatrats sind viele Schülerinnen und Schüler permanent online und kommunizieren zunehmend in sozialen Netzwerken oder Internet-Plattformen wie Instragram oder Facebook. Dementsprechend erhalten auch Lehrkräfte, die sich in sozialen Netzwerken aufhalten, öfters sogenannte Freundschaftsanfragen von Lernenden. Aufgrund der Vermischung von privater Kommunikation mit schulischen beziehungsweise dienstlichen Belangen birgt der Umgang mit sozialen Netzwerken für Lehrkräfte aus der Sicht des Datenschutzes eine Reihe von Risiken und Gefahren . Die Nutzung dieser Angebote ist von Bundesland zu Bundesland anders geregelt. Hier sollten sich die Lehrerinnen und Lehrer umfänglich informieren, um nicht das Dienstrecht des jeweiligen Bundeslandes zu verletzen. Zusammenfassung Für die Umsetzung des Artikels 17 Abs. 1 der EU-DSGVO ist die Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses dringend erforderlich. Hierbei kann die Schulleitung die Beratung durch behördliche Datenschutzbeauftragte in Anspruch nehmen. Bei der Erstellung des Verfahrensverzeichnisses sind die Grundsätze der Datenverarbeitung zu beachten. Die strikte Trennung von pädagogischem und Verwaltungsnetz sollte unbedingt beachtet werden. Hierfür sollten Administratoren gewählt werden, die nicht der Schulleitung angehören.

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe II

August 2007: Der Staat überwacht seine Bürger

Unterrichtseinheit

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 rückte der von den USA angestoßene "Kampf gegen den Terror" in den Mittelpunkt der politischen Debatten. Viele Länder haben seitdem die Überwachungsmaßnahmen verstärkt oder verschärft.Nicht nur in Deutschland befürchten Kritiker und Datenschützer, dass die Schreckensvisionen eines totalitären Überwachungs- und Präventionsstaates, wie sie George Orwell schon 1949 in seinem Zukunftsroman "1984" aufgezeigt hat, immer mehr zur Realität werden könnten. Dort hält ein fiktiver Staatschef, der "Große Bruder" ("Big Brother"), die Bevölkerung in ständiger Angst und schränkt deswegen die Bürgerrechte rigoros ein. Die permanente Überwachung der Menschen durch die Gedankenpolizei und eine weit entwickelte Informationstechnik sichern seine Macht. Einige dieser Maßnahmen, wie die Kameraüberwachung von öffentlichen Plätzen, sind inzwischen auch bei uns Realität geworden. Noch beschränken die Gesetze die grenzenlose Überwachung aller Bürger oder die uneingeschränkte Nutzung von Daten, die bei genehmigten Überwachungsmaßnahmen gewonnenen wurden.Die Schülerinnen und Schüler sollen die Entwicklung und ihre Tendenzen, insbesondere die Themen Datenspeicherung und Online-Durchsuchung, nachvollziehen und die zentralen Positionen vergleichen können. die Rechts- und Gesetzeslage zum Thema bearbeiten und diskutieren. das Verhältnis von persönlicher Freiheit und staatlichem Sicherheitsdenken reflektieren, um einen eigenen Standpunkt zur Diskussion zu gewinnen. Aktionen im Internet zum Thema bewerten. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. Thema Der Staat überwacht seine Bürger. Wird Orwells Vision Realität? Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 9 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 2-4 Stunden Medien je ein Computer mit Internetnutzung für zwei Schülerinnen und Schüler Die technischen Möglichkeiten der Überwachung wurden weiterentwickelt und es sind andere Kommunikationsformen in das Visier der staatlichen Sicherheitsbehörden geraten. Derzeit diskutiert die Öffentlichkeit vor allem über zwei Vorhaben: Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und die Pläne von Innenminister Wolfgang Schäuble, die heimliche Online-Durchsuchung von Computern zu erlauben. Die folgenden Seiten informieren über die Rechtslage, blicken kurz zurück und nehmen dann die aktuellen Diskussionen auf. Das Grundgesetz und der "Große Lauschangriff" Hier finden sie Hintergrundinformationen zur Rechtslage und einen Rückblick auf den "Großen Lauschangriff". Die Vorratsdatenspeicherung Die umstrittene Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung soll die Speicherung von personenbezogenen Daten für eine spätere Verarbeitung erweitern. Die Online-Durchsuchung Der heimliche staatliche Zugriff auf Daten, die auf einem Computer gespeichert sind, steht zur Diskussion. Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis In Deutschland garantiert das Grundgesetz in Artikel 10, Absatz 1, dass das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis "unverletzlich" sind. Das heißt, der Staat darf sich eigentlich nicht dafür interessieren, was sich seine Bürger am Telefon erzählen oder in Briefen schreiben. Allerdings schränkt Absatz 2 diese Freiheit wieder ein, denn durch Gesetze können entsprechende "Beschränkungen" angeordnet werden. Zudem müssen die Betroffenen, wenn "die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes" dient, nicht darüber informiert werden, dass die staatlichen Behörden sie überwachen. Das informelle Selbstbestimmungsrecht im "Volkszählungsurteil" Über das Grundgesetz hinaus hat sich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung entwickelt: Im Jahr 1983 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im sogenannten Volkszählungsurteil das informationelle Selbstbestimmungsrecht als Grundrecht anerkannt. Das heißt, jeder Bürger hat das Recht, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Einschränkungen dieses Rechts sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Sie bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, bei der der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten habe. Das „Volkszählungsurteil“ Das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983. Die politische Debatte und die Gesetzesänderung Bereits Mitte der 1990-er Jahre begann die politische Debatte um den "Großen Lauschangriff", das heißt um das staatliche Abhören von Gesprächen und die Beobachtung einer Wohnung zu Zwecken der Strafverfolgung, insbesondere um Straftäter aus dem Bereich der organisierten Kriminalität besser verfolgen zu können. Dazu hatte die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP ein "Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität" erarbeitet, das den Artikel 13 des Grundgesetzes und die Strafprozessordnung (StPO) maßgeblich veränderte. Die Beanstandung durch das Bundesverfassungsgericht Am 3. März 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass große Teile des Gesetzes gegen die Menschenwürde verstoßen und deshalb verfassungswidrig sind. Während das BVerfG die Grundgesetzänderung nicht beanstande, erklärten die Richter zahlreiche Ausführungsbestimmungen der Strafprozessordnung für nicht verfassungskonform: Beispielsweise dürfe die Überwachung nur noch bei dem Verdacht auf besonders schwere Straftaten angeordnet oder Gespräche zwischen engen Angehörigen nur noch dann abgehört werden, wenn alle Beteiligten verdächtig sind und das Gespräch strafrechtlich relevanten Inhalt hat. Die Europäische Richtlinie Sinn der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung ist, dass die unterschiedlichen nationalen Vorschriften in den 27 EU-Mitgliedstaaten zur Speicherung von Telekommunikationsdaten vereinheitlicht werden sollen. Damit will man sicherstellen, dass die Daten für einen bestimmten Zeitraum zum Zweck der Ermittlung und Verfolgung von schweren Straftaten aufbewahrt werden. Die 27 EU-Staaten müssen die von den EU-Organen verabschiedete Richtlinie nun in nationales Recht umsetzen. Die Umsetzung in Deutschland Die deutsche Bundesregierung hat dazu im April 2007 den Entwurf eines "Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmethoden" auf den Weg gebracht, in dem auch die Regelungen zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie enthalten sind. Der Bundestag soll das Gesetz spätestens im Herbst 2007 verabschieden, so dass es zum 1. Januar 2008 in Kraft treten kann. Was wird gespeichert? Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Anbieter von Telefondiensten (einschließlich Mobilfunk- und Internet-Telefondiensten) unter anderem die Rufnummer des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie den Beginn und das Ende der Verbindung speichern müssen. Anbieter von eMail-Diensten müssen beispielsweise die Kennung des elektronischen Postfachs und die Internetprotokoll-Adresse (IP-Adresse) des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht speichern. Die Anbieter von Internetzugangsdiensten müssen unter anderem die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse sichern. Auf diese Daten sollen die Sicherheitsbehörden, insbesondere Polizei und Staatsanwaltschaft, nach dem neuen Artikel 113b des Telekommunikationsgesetzes zugreifen dürfen, aber nur zur Verfolgung von Straftaten, zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes. Am 6. Juli 2007 beriet der Bundestag in erster Lesung über das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmethoden". Alfred Hartenbach (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium, stellte in seiner Rede heraus, dass die Telekommunikationsunternehmen schon heute Verbindungsdaten speichern, da sie nachweisen müssen, dass sie die Leistungen, die sie in Rechnung stellen, auch erbracht haben. "Seit jeher können die Strafverfolgungsbehörden diese Verbindungsdaten abfragen. Die neue Speicherpflicht brauchen wir, weil viele TK-Unternehmen immer mehr zu Flatrates übergehen und deshalb immer weniger Verbindungsdaten speichern." Anfragen der Strafverfolgungsbehörden liefen daher ins Leere. Zudem machte er deutlich, dass Verbindungsdaten keine Inhaltsdaten seien. Gesprächsinhalte würden zu keinem Zeitpunkt gespeichert, auch keine Angaben über besuchte Websites. "Wir können auf die Telekommunikationsüberwachung und auf andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen nicht verzichten", betonte Hartenbach. Aus den Reihen der Opposition kommt heftige Kritik an den Plänen der Bundesregierung. Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen, betont in einer Pressemitteilung, dass dies ein "Gesetz zum Abbau von Bürgerrechten im digitalen Zeitalter" sei. Die Vorratsdatenspeicherung, die strenger als notwendig nach der europäischen Richtlinie mit in dem Gesetz umgesetzt werden solle, sei verfassungsrechtlich nicht tragbar. "Jegliche Kommunikationsdaten, die beim surfen, mailen, telefonieren mit dem Festnetzapparat oder dem Handy erhoben werden, müssen jetzt gespeichert und bei Anfragen schnell zur Verfügung gestellt werden." Die Speicherung erfolge ohne Verdacht bei allen 82 Millionen Menschen in Deutschland, geschützte Berufe wie Ärzte, Seelsorger oder Journalisten würden nicht ausgenommen. Die Daten sollen nicht nur zur Verfolgung von schweren Straftaten benutzt werden, sondern auch zur Gefahrenabwehr. "Jede und jeder, die dann zum falschen Zeitpunkt aus einer bestimmten Straße einen Handyanruf tätigen oder SMS verschicken, werden dann ganz schnell zu potentiellen Terror-Verdächtigen", befürchtet Spitz. Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: Stoppt die Vorratsdatenspeicherung Die Webseite des "AK Vorrat" bietet umfassende Informationen und koordiniert den Protest gegen die geplante Vollprotokollierung der Telekommunikation. Ob man die sogenannte "Online-Durchsuchung" von Computern mit Überwachungsmaßnahmen wie dem "Großen Lauschangriff" oder dem Abhören von Telefongesprächen vergleichen kann, darüber debattieren nicht nur Juristen. Nach Presseberichten sollen erste Online-Durchsuchungen bereits seit 2005 aufgrund einer geheimen Dienstanweisung des damaligen Innenministers Otto Schily (SPD) durchgeführt worden sein, allerdings als geheimdienstliche Maßnahme. Ein verändertes Verfassungsschutzgesetz in NRW In Nordrhein-Westfalen hat das Landesparlament Ende Dezember 2006 eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes beschlossen. Seitdem darf der NRW-Verfassungsschutz zur Terrorbekämpfung, ohne richterliche Zustimmung und nachträgliche Überprüfung oder Information des Betroffenen, verdeckt auf "Festplatten" und andere "informationstechnische Systeme" im Internet zugreifen, also heimliche Online-Durchsuchungen durchführen. Allerdings haben verschiedene Personen, unter anderem der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), das Bundesverfassungsgericht angerufen. Nun wird das BVerfG im Oktober 2007 darüber entscheiden, ob die nordrhein-westfälische Regelung verfassungswidrig ist. Verdeckter Zugriff nach Strafprozessordnung ungültig Für den Bereich der Strafverfolgung hat bereits der Bundesgerichtshof durch ein Urteil vom 31. Januar 2007 entschieden, dass die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde - also eine verdeckte Online-Durchsuchung - nach der derzeit geltenden Strafprozessordnung unzulässig sei. Es fehle an der für einen solchen Eingriff erforderlichen "Ermächtigungsgrundlage". Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) drängt darauf, diese Rechtsgrundlage zu schaffen und so Online-Durchsuchungen zu ermöglichen. Dazu will er eine entsprechende Passage in die Neufassung des sogenannten BKA-Gesetzes ("Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten"), in dem unter anderem die Aufgaben und Kompetenzen des Bundeskriminalamtes definiert sind, einarbeiten. Allerdings ist sein Vorhaben heftig umstritten, selbst innerhalb der Regierungskoalition. Das Innenministerium veröffentlichte nach dem Urteil des Bundesgerichtshof eine Pressemitteilung, in der Wolfgang Schäuble hervorhob, dass es aus ermittlungstaktischen Gründen unerlässlich sei, "dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchführen können." Hierdurch könne regelmäßig wichtige weitere Ermittlungsansätze gewonnen werden. Durch eine zeitnahe Anpassung der Strafprozessordnung müsse eine Rechtsgrundlage für solche Ermittlungsmöglichkeiten geschaffen werden, forderte Schäuble. In einem Interview mit der Berliner Zeitung betonte Justizministerin Brigitte Zypries, dass heimliche Online-Durchsuchungen ein extremer Eingriff in die Privatsphäre seien. "Bevor dieses Ermittlungsinstrument eingeführt wird, müssen die technischen Möglichkeiten, deren Folgen und die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen geklärt werden", sagte Zypries. Es müsse auch geprüft werden, wie Dritte geschützt werden können. "Was geschieht beispielsweise, wenn das Bundeskriminalamt einen Trojaner in einem Computer platziert, der mit einem Krankenhaus verbunden ist? Kann die Polizei dann sämtliche Krankenakten einsehen?" Der politische Gegner macht ebenfalls mobil: Bündnis 90/Die Grünen haben eine Webseite eingerichtet, auf der man eine Animation herunterladen kann. Nach dem Start "schnüffelt" der Kopf von Innenminister Schäuble an den verschiedenen Elementen auf dem Desktop des heimischen Computers. Damit wollen sie vor seinen Plänen zur Online-Überwachung warnen und darauf aufmerksam machen, was es für jeden Einzelnen bedeuten kann, wenn der Innenminister seine Pläne zu Online-Durchsuchungen umsetzen kann: Private Festplatten werden dann zum Freiraum der Sicherheitsbehörden, da sie diese unbemerkt durchforsten können. Es drohe der "gläserne Bürger", in dessen Privatsphäre der Staat leicht eindringen und unbemerkt persönliche Informationen abrufen könne.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Regeln der Preisbildung am Beispiel eBay

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit lernen Schülerinnen und Schüler die grundlegende Funktionsweise von Märkten und ihre Regeln der Preisbildung kennen. Der elektronische Marktplatz eBay, an dem die dynamische Preisbildung sehr gut veranschaulicht werden kann, wird den meisten Schülerinnen und Schülern bekannt sein. Sie werden sicher sehr interessiert das Finale einer Auktion am Bildschirm verfolgen.Nicht nur angehende Kaufleute können die Gesetzmäßigkeiten der Preisbildung beim Handeln durchschauen. Auf dem Flohmarkt hat vermutlich schon jeder mal gefeilscht. Komplexere Mechanismen der Preisbildung lassen sich anhand von elektronischen Marktplätzen im Internet analysieren.Bevor der Mechanismus der Preisbildung erarbeitet werden kann, muss klar sein, dass jeder Marktplatz nur dann wirklich funktionieren kann, wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich an bestimmte Spielregeln, so genannte Marktordnungen halten. In einem dritten Schritt wird eine konkrete Form der Preisbildung, die Auktion, näher analysiert. Dies erfolgt am Beispiel einer Auktion des Internetauktionshauses eBay.Die Schülerinnen und Schüler sollen Notwendigkeit und Inhalt von Marktordnungen erfassen. die Mechanismen der Preisbildung kennen lernen. ein einfaches Marktgleichgewicht erarbeiten. den Anpassungsmechanismus zum Ausgleich von Angebot und Nachfrage über den Preis kennen lernen. anhand einer Internetauktion bei eBay eine konkrete Form der Preisbildung analysieren. Der Markt ist der ökonomische Ort, wo Angebot und Nachfrage zusammentreffen, sich die Preise bilden sowie Güter und Dienstleistungen getauscht werden. Neben dem traditionellen Wochenmarkt gibt es eine Vielzahl von Märkten und Marktplätzen, auf denen die unterschiedlichsten Güter und Dienstleistungen gehandelt werden, zum Beispiel Wertpapiere, Kunstgegenstände, Gebrauchtwagen. Die Orte und Funktionsweisen dieser Märkte können sehr unterschiedlich sein. Suchen Sie folgende Internetseiten auf und analysieren Sie, welchen Einfluss Regelsysteme auf die Funktionsweise eines Marktplatzes haben. Punkt 1 Welche Themenkomplexe werden von beiden Marktordnungen geregelt? Punkt 2 Welches Ziel verfolgen die Betreiber beider Marktplätze mit der Aufstellung von Regeln? Punkt 3 Welche Aspekte des Marktgeschehens werden konkret im § 2 Abs. 1 bei eBay und § 7 Abs. 2 und 5 der Radeberger Marktordnung geregelt? Welche Wirkung hätte es auf das Marktgeschehen, wenn diese Regelungen fehlen würden? Bei welchem der beiden Marktplätze hätte das größere Auswirkungen? Punkt 1 Folgende Fragen werden durch die beiden Marktordnungen geregelt: Welcher Art ist der Marktplatz/Markt? Wer darf an diesem Markt teilnehmen und welche Voraussetzungen muss er erfüllen? Was kostet die Inanspruchnahme dieses Marktplatzes? Wer hat die Aufsicht/Leitung des Marktes? Welche Rechte und Pflichten haben Anbieter und Nachfrager? Wie kommt es zum Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage? Punkt 2 Die Betreiber der beiden Marktplätze stellen die Marktordnungen auf, um einen möglichst reibungslosen Marktbetrieb zu gewährleisten. Das beinhaltet insbesondere die Schaffung von Rechtssicherheit und Transparenz. Punkt 3 Würden die beiden Paragraphen fehlen, so bestünde für die Marktteilnehmer die Möglichkeit, ihre Identität zu verschleiern und kurzfristig durch Regelübertretungen oder Betrug Vorteile zu erlangen. Allein die Existenz dieser "Schlupflöcher" könnte das Vertrauen der anderen Marktteilnehmer in das reibungslose Funktionieren des Marktes erschüttern. Insbesondere beim elektronischen Marktplatz eBay hätte das gravierende Folgen. Wenn die Marktteilnehmer auch nur den geringsten Zweifel an der Identität der anderen Marktteilnehmer hätten, würde dieser Marktplatz in sich zusammenbrechen. Anders ist es auf dem Wochenmarkt einer Kleinstadt. Dort würde nicht der komplette Markt in sich zusammenbrechen, da der Kreis der Teilnehmer kleiner ist und regelmäßige Einkaufsbeziehungen entstehen, die es den Marktbesuchern ermöglichen, die Spreu vom Weizen zu trennen. Dies ist bei dem anonymen Medium Internet und einer sehr großen Teilnehmerzahl nicht möglich. Über das Bewertungssystem bei eBay wird jedoch versucht, so etwas ähnliches wie auf dem Wochenmarkt zu etablieren. Über das Bewertungssystem bei eBay sollen Nutzer Einblick in die Kauferfahrungen anderer erhalten und somit Vertrauen wachsen lassen. Auf dem Radeberger Marktplatz bietet der Apfelbauer Schulz seine Äpfel feil. Die Menge, die er anbietet, richtet sich danach, welche Preise er dafür erzielen kann. Wenn er keine vernünftigen Preise erzielen kann, bietet er grundsätzlich weniger an. Zur Zeit würde er je nach Preis folgende Mengen Äpfel anbieten. Doch die Radeberger Bürger schauen auf den Preis. Nicht jeder ist bereit, hohe Preise für Äpfel zu zahlen. Die Zahlungsbereitschaft der Bürger ist unterschiedlich groß: Organisierte Märkte funktionieren nach bestimmten Regeln, die festlegen, wer an dem Marktplatz teilnehmen kann, wie die Beteiligten miteinander kommunizieren und konkurrieren und wie sich der Preis bildet. Es gibt unterschiedliche Regeln, nach denen die Preisfindung auf einem Marktplatz stattfinden kann. Zwei Faktoren sind dabei von Bedeutung: Erstens kann der Marktpreis einseitig durch eine Marktseite (Nachfrageseite oder Angebotsseite) festgelegt werden oder zweiseitig, also von Nachfrageseite und Angebotsseite gleichzeitig. Zweitens können die Preise statisch durch punktuelle individuelle Entscheidungen des Anbieters oder des Nachfragers festgelegt werden oder in einem dynamischen Prozess gebildet werden. Daraus ergeben sich drei mögliche Formen der Marktpreisbildung Statische Preisbildung Einseitig dynamische Preisbildung Zweiseitig dynamische Preisbildung (Die Tabelle finden Sie auf den Arbeitsblättern) Bei der Aufgabe 6 sollten Sie zur Vorbereitung der Stunde auf jeden Fall vorher eine oder zwei Auktionen auswählen. Um die dynamische Preisbildung überhaupt zeigen zu können, muss die Auktion folgende Voraussetzungen erfüllen: Wählen Sie eine Auktion aus, die ihr Ende genau in der Unterrichtsstunde findet, in der Sie die Aufgabe mit den Schülern bearbeiten möchten. Denn erst nach Beendigung der Auktion wird die vollständige Gebotsübersicht veröffentlicht. Wählen Sie eine Auktion aus, bei der im Minimum 15 Gebote von möglichst vielen verschiedenen Bietern abgegeben worden sind. Dies ist notwendig, damit überhaupt eine ausreichende Zahl an Bietvorgängen ausgewertet werden kann. Es darf sich nicht um eine Privatauktion handeln, da diese die Identität der Bieter verschleiert. Der Anbieter darf nur ein Stück anbieten. Es gibt eBay-Auktionen, bei denen schon ein bis zwei Tage vor Auktionsende 10 Gebote, manchmal sogar über 20 Gebote, vorliegen. Es handelt sich in der Regel um Kult- und Sammlerobjekte. Zu finden sind diese Auktionen beispielsweise unter den Rubriken Fanartikel, Video (es sollte nach Videos mit Kultcharakter gesucht werden), Poster oder CDs. (Beispiel: Matrix-3D-Poster, Artikelnummer: 3329477165). Sollte dann doch keine der Auktionen genau in der Unterrichtsstunde enden, sondern zum Beispiel schon früher beendet sein, so kann man auch bereits abgelaufene Auktionen in der Unterrichtsstunde wieder aufrufen, indem man die Artikelnummer der Auktion in die Suchfunktion bei eBay eingibt. (Eine Grafik plus Mustergrafik mit Tabelle für eine Beispielauktion finden Sie im Download.)

  • Wirtschaft
  • Sekundarstufe II, Berufliche Bildung

Sicher fahren auf motorisierten Zweirädern

Unterrichtseinheit

Diese fächerübergreifende Unterrichtseinheit zur Verkehrserziehung sensibilisiert die Jugendlichen für das sichere Fahren auf motorisierten Zweirädern. Durch die Analyse von statistischen Unfalldaten werden die Schülerinnen und Schüler auf die Gefahren und Risiken beim Fahren eines motorisierten Zweirads im Straßenverkehr aufmerksam gemacht und entwickeln darauf aufbauend eigene Lernplakate oder Videos mit Tipps für ein sicheres Fahren auf dem Mofa, Moped oder Motorrad. Die Unterrichtseinheit enthält Bausteine für den Deutsch-, Sozialkunde-/Gemeinschaftskunde-, Politik-, Ethik-, Englisch- sowie den naturwissenschaftlichen Unterricht.Viele Jugendliche sammeln auf einem motorisierten Zweirad wie dem Mofa oder Moped ihre ersten Erfahrungen im Straßenverkehr. Da das Unfallrisiko der motorisierten Zweirad-Fahrenden um ein Vielfaches höher als bei anderen Kraftfahrzeugen ist, müssen die Jugendlichen die Gefahrenpotenziale kennen und wissen, wie sie sich aktiv und passiv schützen können. Dazu wird in der vorliegenden Unterrichtseinheit auf eine ausreichende Schutzkleidung, defensives Fahrverhalten und die Regeleinhaltung hingewiesen. Mithilfe eines von Ralph Caspers moderierten Videoclips leiten die Lernenden wichtige Regeln für sicheres Fahren ab und führen sich und ihren Mitschülerinnen und Mitschülern durch eine kreative Ergebnissicherung die wichtigsten Verhaltensregeln vor Augen. Jugendliche im Straßenverkehr: reif für motorisierte Zweiräder Die meisten Schülerinnen und Schüler sind bis zu ihrem 15. Lebensjahr nur als Fußgängerin oder Fußgänger oder Fahrradfahrerin beziehungsweise Fahrradfahrer im Straßenverkehr unterwegs. Mit 15 Jahren können sie die Mofa-Prüfbescheinigung erhalten und sich dann mit einem motorisierten Zweirad auf die Straße begeben. Ab 15 oder 16 Jahren dürfen Jugendliche Moped fahren und sich mit bis zu 45 km/h im Straßenverkehr bewegen. Mit 16 kann der A1-Führerschein erworben werden, damit ist man reif für einen eigenen Roller. Ein "kleines" Motorrad mit maximal 48 PS darf man ab 18 Jahren fahren. Jugendliche ab 15 Jahren können also auf verschiedenen Arten motorisierter Zweiräder auf der Straße unterwegs sein. Zur Vereinfachung wird in dieser Einheit verallgemeinernd von "motorisierten Zweirädern" (gemeint sind Mofa, Moped, Roller und Motorrad) gesprochen. Je nach Klassenstufe und Lerngruppe können einzelne Lernbausteine auf einen bestimmten Fahrzeugtyp angepasst werden. Eine entsprechende Übersicht zu Zweirad-Arten, zum Alter beim Führerscheinerwerb, zur Führerscheinklasse und zu den technischen Leistungen des Fahrzeugs erhalten Lehrkräfte und Lernende in M1 (siehe Downloads). Risiko: Jugendliche sind im Straßenverkehr besonders gefährdet Im Jahr 2018 wurden 3.275 Menschen bei Verkehrsunfällen getötet, davon waren 21 Prozent auf einem Kleinkraftrad unterwegs. Von allen Verunglückten waren 20 Prozent der Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren. Wie das hohe Unfallrisiko zeigt, sind Jugendliche auf motorisierten Zweirädern besonders gefährdet im Straßenverkehr und müssen daher im Rahmen der Verkehrserziehung auf die besonderen Risiken hingewiesen werden. Als Fahranfängerin beziehungsweise Fahranfänger fehlen den Jugendlichen die nötige Fahrerfahrung und Fahrpraxis, um auf Situationen im Straßenverkehr angemessen reagieren zu können. Intention: Verkehrserziehung im Unterricht Die Unterrichtseinheit möchte einen Beitrag zur Verkehrserziehung leisten und Bausteine zum Einsatz im fächerübergreifenden Unterricht vorstellen, mit denen die Jugendlichen im schulischen Rahmen Fahrkompetenz erwerben können. Dazu zählt das Wissen um die richtige Schutzkleidung, um Arten von motorisierten Zweirädern und ab wann welches Zweirad gefahren werden darf, das Benennen der wichtigsten Verkehrsregeln, das Fahrverhalten bei unterschiedlicher Witterung und die Berechnung von Bremswegen. Didaktisch-methodische Analyse Um Interesse und Neugier für das Thema zu wecken, wird mit einem motivierenden Videoclip (mit Ralph Caspers als Moderator) gearbeitet, auf welchen im Verlauf der Einheit immer wieder Bezug genommen wird. Für zusätzliche Motivation und einen spielerischen Charakter sorgen die Quizfragen auf den Arbeitsblättern, die auch als Online-Quizzes verfügbar sind. Im Zentrum der Unterrichtseinheit stehen vier Bausteine, die in unterschiedlichen Fächern Anbindung finden: Rauf auf die Straße: Wer fährt Moped und wie sicher? (Deutsch, Sozial-/ Gemeinschaftskunde, Politik, Ethik) Analyse von Unfallstatistiken (Deutsch, Sozial-/Gemeinschaftskunde, Politik, Ethik) Reaktions-, Brems- und Anhaltewege berechnen (Mathematik, Physik, NAWI) Be safe and enjoy your ride! (Englisch) A) Baustein 1: Rauf auf die Straße: Wer fährt Moped und wie sicher? Ein kleines Quiz rund um motorisierte Zweiräder dient als Einstieg in das Thema. Anhand eines Infoblattes mit einer Übersicht zu Zweirad-Arten, Führerscheinklassen und zur technischen Leistung der Zweiräder erfahren die Jugendlichen, ab welchem Alter sie welches motorisierte Zweirad fahren dürfen. Kern des Bausteins ist die Analyse verschiedener Persönlichkeitsmerkmale und Einstellungen, die für riskantes oder sicheres Fahrverhalten von Zweirad-Fahrenden verantwortlich sind. Die Lernenden gehen der Frage nach, welche Persönlichkeitstypen aufgrund ihrer Einstellungen und Eigenschaften besonders gefährdet sind beziehungsweise andere im Straßenverkehr gefährden. B) Baustein 2: Analyse von Unfallstatistiken Wie lassen sich die hohen Unfallzahlen von Zweirad-Fahrenden erklären, weshalb sind junge Zweirad-Fahrende ganz besonders gefährdet? Mithilfe von statistischen Daten zu Verkehrsunfällen zeichnen die Lernenden die Entwicklung der Unfallzahlen in den letzten 20 Jahren nach und analysieren, in welchem Alter und in welchen Situationen Zweirad-Fahrende am häufigsten in Unfälle verwickelt sind. Anschließend schauen sie den Videoclip Das Gesetz der Straße: Motorisierte Zweiräder mit Moderator Ralph Caspers (siehe auch Downloads), aus dem sie Tipps für ein sicheres Fahren alleine und zu zweit ableiten. In Kleingruppen stellen sie ihre Regeln und Tipps in Form eines Flyers, als computergestützte Präsentation oder als Video der Klasse vor. Ein Abschluss-Quiz rundet diesen Baustein ab. C) Baustein 3: Reaktions-, Brems- und Anhaltewege berechnen In diesem Baustein für den Mathematik-, Physik- oder NAWI-Unterricht setzen sich die Lernenden mit verschiedenen Gefahrensituationen auseinander. Indem sie Brems-, Reaktions- und Anhaltewege berechnen und die Werte vergleichen, erkennen sie, dass eine vorausschauende und defensive Fahrweise Unfällen vorbeugen kann. D) Baustein 4: Be safe and enjoy your ride! Der Baustein für den Englisch-Unterricht enthält einen Sachtext mit Tipps für das sichere Fahren auf motorisierten Zweirädern, unterteilt in acht einzelne Abschnitte. Dies erleichtert den Lernenden die Textanalyse und Beantwortung von textbezogenen Fragen. Abschließend erstellen die Schülerinnen und Schüler ihre eigenen "Top-5-Tipps für sicheres Reisen auf einem Zweirad" und kreieren (ähnlich wie in Baustein 2) ein Poster, eine Bildergeschichte oder einen Video-Clip in der Fremdsprache. Beispiele für Lehrplananbindung Diese Übersicht zeigt fächerübergreifende Beispiele für eine Lehrplananbindung in der Sekundarstufe I. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen Typen von verschiedenen motorisierten Zweirädern kennen mit dem Ziel, deren unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten einschätzen zu können. stellen die wichtigsten Unfallursachen von jungen Zweirad-Fahrenden dar. beschreiben potenzielle Gefahrensituationen für (junge) Zweirad-Fahrende und zeigen Lösungen zur Gefahrenvermeidung auf. lernen unterschiedliche Fahrertypen kennen, beurteilen deren Fahrverhalten und entwickeln ein Verständnis für einen achtsamen Umgang im Straßenverkehr. entnehmen statistischen Unfallzahlen zielgerichtet Informationen und erstellen anhand der Datengrundlage einen eigenen Graphen, der die Entwicklung von Unfallzahlen der letzten Jahre widerspiegelt. berechnen anhand unterschiedlicher Beispiele Reaktions-, Brems- und Anhaltewege. leiten anhand ihrer Berechnungen Regeln für ein sicheres Verhalten im Straßenverkehr ab. setzen sich in der Fremdsprache Englisch mit Tipps für ein sicheres Verhalten und Fahren auf motorisierten Zweirädern auseinander. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler schauen Video-Clips, analysieren und bewerten die gezeigten Informationen (Kompetenzbereich "Analysieren und Reflektieren"). gestalten am Tablet oder PC mit einer Präsentationssoftware einen optisch ansprechenden Flyer (Kompetenzbereich "Suchen, Verarbeiten und Aufbewahren": Suchen und Filtern, Auswerten und Bewerten, Speichern und Abrufen). visualisieren eigene Ideen mit unterschiedlichen Medien (Präsentationssoftware, Erstellung einer Bildergeschichte oder eines eigenen Video-Clips) (Kompetenzbereich "Produzieren und Präsentieren": Entwickeln und Produzieren). lernen zielgerichtet und zugleich spielerisch mit Online-Quizzes . Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler werten gemeinsam in einer Gruppe zielgerichtet Informationen aus, bereiten sie auf und setzen sie in eine Präsentation um. präsentieren ihre Ergebnisse im Plenum adressatenadäquat. behaupten sich in unterschiedlichen Kommunikationssituationen mit eigenen Argumenten und bringen sich konstruktiv in die Gruppenarbeit ein. Das Thema "Verkehrssicherheit und Verkehrserziehung" findet sich fächerübergreifend in den Lehrplänen der Bundesländer wieder: Ethik (Ich und andere, Erwachsen werden, Gerechtigkeit und Recht, das eigene Leben gestalten) Philosophie (Werte und Normen des Handelns) Gemeinschaftskunde (Gesellschaft: Zusammenleben in sozialen Gruppen; Leben in der Medienwelt) Sozialwesen (Verantwortung für sich und andere übernehmen) Politik und Gesellschaft (sich im Leben orientieren, Vorbilder, Idole, Identität und Lebensgestaltung) Physik (im Bereich Mechanik, Mobilität und Energie) Naturwissenschaft und Technik (Energie und Mobilität, Bewegungen) Mathematik (Zuordnungen, Funktionen) Diese folgende Tabelle zeigt fächerübergreifende Beispiele für eine Lehrplananbindung in der Sekundarstufe I. Beispiele für Lehrplananbindung Baden-Württemberg Alle Schulformen Sek I Klasse 7 bis 9 Ethik Ich und Andere: Die Schülerinnen und Schüler können Persönlichkeitsmerkmale als wichtig für eine Person in ihrer Individualität herausarbeiten und sich zu ihrem Einfluss äußern (z. B. Wertvorstellungen, Interessen, soziales Umfeld, Alter, Geschlecht). Sie benennen Verantwortung in ihren verschiedenen Dimensionen anhand von Beispielen. Baden-Württemberg Alle Schulformen Sek I Klasse 7 bis 9 Englisch Sprachmittlung: Die Schülerinnen und Schüler können adressatengerecht relevante Informationen sinngemäß mündlich und schriftlich in die jeweils andere Sprache übertragen. Baden-Württemberg Alle Schulformen Sek I Klasse 7 bis 9 Gemeinschaftskunde Gesellschaft: Die Schülerinnen und Schüler können an Jugendliche in Familie und Peergroup gestellte Rollenerwartungen beschreiben und dabei entstehende Rollenkonflikte erläutern. Sie analysieren einen vorgegebenen Konflikt innerhalb einer sozialen Gruppe und entwickeln Lösungsansätze. Baden-Württemberg Alle Schulformen Sek I Klasse 7 bis 9 Physik Mechanik : Die Schülerinnen und Schüler können Geschwindigkeiten aus experimentellen Messdaten berechnen und aus ihren Kenntnissen der Mechanik Regeln für sicheres Verhalten im Straßenverkehr ableiten (z. B. Reaktionszeit, Sicherheitsgurte). Baden-Württemberg Realschule Sek I Klasse 7/8 Erdkunde, Wirtschafts- und Gemeinschaftskunde Leben in einem Rechtsstaat : Straßenverkehrsrecht Bayern Mittelschule Sek I Klasse 5 bis 10 Schulart- und fächerübergreifende Bildungs- und Erziehungsziele Verkehrserziehung zielt auf die Befähigung der Schülerinnen und Schüler zu einer sicheren Teilhabe am Verkehr sowie zu selbstverantwortlicher und altersgerechter Mobilität. Bayern Mittelschule Sek I Klasse 8 und 9 Englisch Aspekte der Freizeitgestaltung : Reisen mit privaten Verkehrsmitteln, Freizeit im Freundeskreis Bayern Mittelschule Sek I Klasse 8 Ethik Das eigene Leben gestalten : Die Schülerinnen und Schüler nehmen bewusst wahr, was ihnen an der Gestaltung ihrer Lebenswelt wichtig ist und erkennen und hinterfragen die Präferenzen und Werte, die sie dabei leiten. Sie akzeptieren Normen als Bedingungen eines gelingenden Miteinanders und reflektieren Möglichkeiten und Chancen ihrer zunehmenden Selbstständigkeit. Sie übernehmen im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten als Jugendliche Verantwortung für sich selbst. Bayern Realschule Sek I Klasse 8 Ethik Die Lernenden diskutieren über Unfallursachen und Unfallverhütungsmaßnahmen und können somit mögliche Gefahren erkennen und verhüten. Bayern Realschule und Gymnasium Sek I Klasse 8 Sozialwesen Die Schülerinnen und Schüler werten die Ergebnisse einer empirischen Befragung zum Risikoverhalten im Jugendalter aus, um daran auch ihr eigenes Verhalten kritisch zu prüfen. Sie entwickeln durch Perspektivenwechsel und Rollenspiele Strategien, um die verschiedenartigen Herausforderungen des Jugendalters (z. B. Risikoverhalten) zu bewältigen. Bayern Mittelschule Sek I Klasse 10 Natur und Technik Die Schülerinnen und Schüler schätzen und berechnen den Bremsweg von Fahrzeugen im Straßenverkehr in Abhängigkeit von deren Anfangsgeschwindigkeit und der vorliegenden Bremsverzögerung. Auf der Grundlage abgeschätzter und berechneter Werte bewerten sie auch kritische Situationen im Straßenverkehr und diskutieren hierfür mögliche Sicherheitsvorkehrungen. Hessen Alle Schulformen Sek I Klasse 7 Mathematik Zuordnungen : Sachaufgaben: Weg-Zeit-Gesetz; grafische Darstellung von Geschwindigkeiten, Umrechnung von m/s ↔ km/h Nordrhein-Westfalen Hauptschule Sek I Klasse 7 und 8 Mathematik Funktionen : Die Schülerinnen und Schüler können Zuordnungen in Verbalisierungen, Wertetabellen, Graphen und Termen darstellen. Nordrhein-Westfalen Hauptschule Sek I Klasse 9 und 10 Mathematik Verbindliche Kontexte im Bereich Lebensplanung: Verkehr: Risikoabschätzungen (Geschwindigkeit) Nordrhein-Westfalen Gesamtschule Erste Progressionsstufe Nawi (Biologie, Chemie, Physik) Sinne und Wahrnehmung : Die Schülerinnen und Schüler können die Vorteile reflektierender Kleidung für die eigene Sicherheit im Straßenverkehr begründen und anwenden. Natur und Technik : Die Schülerinnen und Schüler können die Angemessenheit des eigenen Verhaltens im Straßenverkehr (u.a. Sicherheitsabstände, Einhalten von Geschwindigkeitsvorschriften und Anschnallpflicht) reflektieren und beurteilen. Sachsen Mittelschule Sek I Klasse 10 Ethik Die Schülerinnen und Schüler können die Begriffe Freiheit, Verantwortung und Gewissen auf ethische Entscheidungssituationen am Beispiel Verkehrsregeln anwenden.

  • Politik / WiSo / SoWi / Religion / Ethik / Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben / Englisch
  • Sekundarstufe I

Unterrichtsmaterial "Die fünf Säulen des Islam"

Unterrichtseinheit

In der Unterrichtseinheit zum Thema "Die fünf Säulen des Islam" lernen die Schülerinnen und Schüler mittels fünf lebensnaher Geschichten den Hintergrund der islamischen Praxis kennen. Die Geschichten sind systematisch aneinander gekoppelt, sodass ein einheitliches Lernen ohne Abschweifungen gewährleistet ist. Die Vermittlung von Grundwissen über den Islam gehört heutzutage zur Schulwirklichkeit jeder Schulform. Unabhängig vom Schulfach vollziehen die betroffenen Lehrkräfte diese Aufgabe durch eine althergebrachte Erläuterung der "Fünf Säulen des Islam" als gewissermaßen tiefer Einblick in die islamische Lebenspraxis. Der Nachteil dabei: Sowohl muslimische als auch nicht-muslimische Schülerinnen und Schüler erleben diese Begegnung mit dem Islam als langweilig, sodass die Qualität der erhofften Horizonterweiterung eher schlecht als recht ausfällt. Die Unterrichteinheit wurde Schülerzentriert aufgezogen, sodass verschiedene Methoden zum Einsatz kommen und die Schülerinnen und Schüler hinterfragende Diskussionsmöglichkeiten bekommen, indem sie dazu animiert werden, sinnfindende und tiefgehende Fragen zu stellen. Zudem wurden die Aufgaben so konzipiert, dass sie sowohl nach Leistungsstärke der Lerngruppe und nach Lernziele des jeweiligen Faches flexibel umsetzbar sind, als auch für die Binnendifferenzierung in der Schwierigkeitsstufe variabel gestaltet werden können. Hintergrundinformationen zur Unterrichtseinheit "Die fünf Säulen des Islam" Die Unterrichtseinheit ist in vielen Fächern einsetzbar. Weitere Informationen zur Konzeption der Sequenz finden Sie hier. Ablauf der Unterrichtseinheit "Die fünf Säulen des Islam" Die Schülerinnen und Schüler lernen die Hintergründe der islamischen Praxis anhand von fünf lebensnahen Geschichten kennen. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erweitern ihren vorhandenen Erfahrungshorizont über den Islam. nehmen den Islam als eine lebendige Religion wahr. revidieren gegebenenfalls ihr negatives Islambild. schlagen neue Wege zum interreligiösen Dialog ein. bauen ihre Hemmungen und Vorurteile über Muslime ab. reproduzieren nicht nur das Wissen über die islamischen Regeln/Vorschriften, sondern können vielmehr deren Sinn und Wirkung im Leben erkennen und darüber diskutieren. können die Entstehung des Islam und die Ursprünge der islamischen Regeln erfassen. lernen den Islam als eine transparente Religion kennen. Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler werden zum freundlichen und rücksichtsvollen Umgang im Gespräch animiert. werden dazu ermutigt, eigene Fragen zum Islam zu stellen. erwerben die Kompetenz zum eigenverantwortlichen Lernen und Recherchieren. erproben das kooperative Lernen. Die Lernziele des Faches Islamkunde (NRW) beziehungsweise Islamunterricht (Bayern und andere) und die Interessen der muslimischen Schülerinnen, Schüler und Eltern wurden gesondert beachtet. Zugleich wurde aber dabei bedacht, dass die Unterrichtseinheit nicht nur in Islamkunde oder im Islamunterricht einsetzbar ist, sondern auch in anderen Fächern wie evangelischer und katholischer Religionsunterricht, Ethik und Praktische Philosophie eingesetzt werden kann. Sie kann sogar in Geschichte, Gesellschaftslehre und Politik Verwendung finden. Denn das Thema "Die fünf Säulen" ist "der Bereich", auf den nicht verzichtet werden kann, wenn der Themenkomplex "Islam" behandelt wird, gleich von welcher Perspektive auch immer. Wenig Verständnis für religiöse Andersartigkeit Die Schülerschaft geht zuweilen mit den religiösen Werten der eigenen und anderer Kultur recht gleichgültig um. Während nicht-muslimische Schülerinnen und Schüler oft wenig Verständnis für die religiöse Andersartigkeit ihrer muslimischen Mitmenschen aufbringen, ist der Wissenstand der muslimischen Schülerinnen und Schüler über die eigene Religion meist gering. Wege für ein friedliches Zusammenleben ebnen Auf beiden Seiten besteht demzufolge der Bedarf nach einem neuzeitlich geprägten Zugang zum Islam, der einerseits transferfähiges Wissen für die Lebenswirklichkeit anbietet und andererseits neue Wege für das friedliche Zusammenleben ebnet. Ein großer Beitrag für die lang ersehnte Integration auf Schul- und Schülerebene, die nur dann gelingen kann, wenn das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln differenziert behandelt wird. Von Experten entwickelt Sicherlich gibt es etliche Materialien zum Thema "Die fünf Säulen" in deutscher Sprache, aber sie betrachten das Thema von außen her und geben keine Binneneinsicht. Die Verfasser dieser Einheit dagegen agieren in diesem Zusammenhang nicht nur als muslimische Autoren, sondern auch als Pädagogen, islamische Theologen und zugleich als Islamwissenschaftler, die mehrere Erfahrungswerte in die Materialien einfließen lassen. Verwendung von Originalquellen So wurde bei der Entwicklung der Unterrichtseinheit auf die Originalquellen des Islam zurückgegriffen und die Quellen der Hadithe, die in der Unterrichtseinheit verwendet wurden, gesondert angegeben. Historische und kontextuelle Einbettung Zudem ist eine weitere Besonderheit dieser Unterrichtseinheit, dass sie die Anfänge des Islam und die Entstehungsphase dieser Religion erfassbar und erfahrbar macht. Und zwar als pädagogisch ausgearbeitetes Thema, das nicht in einem beziehungslosen, farblosen und schwerelosen Raum schwebt, sondern mit einem historischen Hintergrund unterlegt wird. Anbindung ans Curriculum Diese Unterrichtseinheit ist eine Einführung und allgemeine Betrachtung der fünf Säulen, wie es im Kerncurriculum für Islamkunde im 5. Jahrgang vorgesehen ist. Im gleichen Curriculum kommen die einzelnen Säulen verteilt auf die nachfolgenden Jahrgangstufen als seperate Themeneinheiten ebenfalls vor. Die Autoren werden demnächst nach der Vorlage des Curriculums sukzessiv weitere Unterrichtseinheiten für die einzelnen Säulen veröffentlichen. Die Schülerinnen und Schüler steigen mit einer Szene aus der Schulwirklichkeit in das Thema ein und machen anschließend eine Zeitreise bis zu den Anfängen der islamischen Historik. Währenddessen agieren sie als Beobachter, Moderator oder Kommentator der Zeitreise, um aus der eigenen Perspektive heraus mit Feststellungen, Meinungen oder Kritiken einen reproduzierten und reflektierten Wissenszuwachs zu erzielen. Da die Unterrichtssequenzen baukastenartig konstruiert sind, kann man sie auch separat in Anspruch nehmen, um gezielt auf einen bestimmten Aspekt in puncto Islam einzugehen. Insofern versteht sich das Gesamtkonzept in fachdidaktischer Hinsicht als pädagogisch universell anwendbar. Zunächst werden die Lernenden dort abgeholt wo sie sind, indem anhand einer Szene aus der Unterrichtswirklichkeit an ihre Vorkenntnisse und Vorstellungen angeknüpft wird. Die Lernenden sollen nicht nur die fünf Säulen des Islam erfassen und kurz definieren können, sondern auch in Bezug auf ihre lebhafte Neugierde hinterfragende, weiterführende und reflektierende Fragen stellen. Die Lernenden erfahren, wie die fünf Säulen des Islam entstanden sind und gehen der Frage nach, warum diese Pflichten für die islamische Glaubensgemeinschaft solch eine tragende Rolle spielen. Diese Unterrichtseinheit ist eine Einführung und allgemeine Betrachtung der fünf Säulen des Islam. Die Autoren werden demnächst sukzessiv weitere Unterrichtseinheiten für die einzelnen Säulen erarbeiten.

  • Religion / Ethik
  • Sekundarstufe I

Recht am eigenen Bild - Darf ein Kind über eine Veröffentlichung…

Fachartikel
1,99 €

Dieser Fachartikel zum Urheberrecht an Schulen befasst sich mit dem Recht von Kindern und Jugendlichen am eigenen Bild. Der Artikel beantwortet unter anderem die Frage, ob ein Kind über die Veröffentlichung entscheiden darf. Das Urheberrecht in Deutschland regelt unter anderem die Rechte eines Menschen am eigenen Bild. Diese gelten nicht nur bei Erwachsenen, sondern auch für Kinder. Wird ein Kind während einer Schulveranstaltung oder auf einer Klassenfahrt fotografiert, müssen die Lehrkräfte Sorge tragen, dass diese Bilder nicht ohne Erlaubnis des Kindes oder eines Erziehungsberechtigten veröffentlicht, verbreitet oder vervielfältigt werden. Andernfalls müssen die Lehrkräfte mit juristischen Konsequenzen rechnen. Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. klärt auf seinem kostenlosen Ratgeberportal auf. Was versteht man unter dem "Urheberrechtsgesetz"? Unser tägliches Leben wird durch eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften bestimmt und geregelt. Eines davon ist das sogenannte Urheberrechtsgesetz, kurz UrhG, bei dem es sich um eine Zusammenstellung von Rechtsvorschriften rund um das Urheberrecht handelt und welches auch in der Schule und während schulischer Veranstaltungen Anwendung findet. Definiert wird im Urheberrechtsgesetz zum Beispiel, welche Werke als schützenswert gelten, welche Rechte ein Urheber hat, wie lang das Urheberrecht gilt und welche Ansprüche bei einer widerrechtlichen Urheberrechtsverletzung bestehen. Was versteht man unter dem "Recht am eigenen Bild"? Das Recht am eigenen Bild wird in Deutschland durch die Urheberrechtsgesetze geregelt. Grundsätzlich definiert es das Recht eines jeden Menschen, selbst darüber zu entscheiden, ob ein Foto, auf dem man zu sehen ist, veröffentlicht oder vervielfältigt werden darf. Daher dürfen Fotos, die fremde oder dritte Personen abbilden, nur mit deren Einverständnis im Internet hochgeladen oder anderweitig verbreitet werden. Welche Rechte gelten für Kinder? Wie schon erwähnt, gilt das Recht am eigenen Bild für jede Person, egal ob es sich dabei um Erwachsene oder Minderjährige handelt. Daher dürfen grundsätzlich auch Kinder selbst entscheiden, ob ein Bild von ihnen verbreitet werden darf oder nicht. Diese Vorschrift wird durch das sogenannte "Kunsturheberrechtsgesetz" (KunstUrhG) definiert und stellt einen wichtigen Bestandteil der Persönlichkeitsrechte eines jeden Menschen dar. Die Persönlichkeitsrechte sollen wiederum dazu beitragen, dass jeder Mensch seine Persönlichkeit frei entfalten kann und vor Eingriffen in die Lebens- oder Freiheitsbereiche geschützt wird. Daher gilt das Kunsturheberrechtsgesetz sowohl für Kinder als auch für Erwachsene - und das nicht nur zu Lebzeiten, sondern auch bis zu zehn Jahre nach dem Tod der jeweiligen abgebildeten Person. Wer entscheidet über das Recht am eigenen Bild bei Kindern? Obwohl Kinder und Jugendliche grundsätzlich das Recht haben, selbst über die Veröffentlichung ihrer Bilder zu entscheiden, gestaltet sich dies in der Realität häufig etwas schwieriger. Das gilt besonders für Kleinkinder: Diese verstehen in der Regel nicht, worum es sich beim Recht am eigenen Bild handelt und welchen Zweck das Gesetz verfolgt. Doch auch Grundschulkindern und teilweise auch Jugendlichen fehlt häufig die Weitsicht und Erfahrung, um einschätzen zu können, welche Auswirkung die Veröffentlichung eines Bildes für sie haben kann. Daher sieht das Gesetz bestimmte Altersgrenzen vor, bis zu dem die Eltern über das Recht am Bild eines Kindes entscheiden. Bis zum siebten Lebensjahr können ausschließlich die Eltern darüber entscheiden, welches Foto ihres Kindes veröffentlicht wird. Lehrkräfte, die Fotos von Kindern zu schulischen Zwecken schießen und veröffentlichen möchten, zum Beispiel bei einer Ausstellung in der Schule oder auf der Webseite der Schule, sind demnach dazu verpflichtet, die Eltern um Erlaubnis zu bitten. Dies schließt vor allem die Verbreitung über die sozialen Netzwerke oder WhatsApp ein. Ab dem achten und bis zum siebzehnten Lebensjahr teilen sich die Eltern die Entscheidungsgewalt mit den Sprösslingen. Nur, wenn beide Parteien mit der Veröffentlichung einverstanden sind, darf diese auch stattfinden. Das bedeutet, dass ein Kind nicht völlig selbstständig entscheiden darf, welche Fotos es auf den sozialen Plattformen hochlädt. Ebenso wenig darf ein Elternteil jedoch ein Bild des Kindes ohne dessen Einverständnis veröffentlichen. Über den Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V., einem Zusammenschluss von Rechtsjournalistinnen und Rechtsjournalisten sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen arbeitsvertrag.org, scheidung.org, abmahnung.org und rechtsanwaltfachangestellte.org veröffentlichen. Der Verband wurde im August 2015 von dem Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen. Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche relevanten Rechtsbereiche in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufgebaut und gepflegt. Der Verband sieht sich an dieser Stelle ausschließlich als Informationsplattform und bietet daher keine Rechtsberatung an.

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Das DDR-Militärgefängnis Schwedt zwischen Mythos und Wahrheit

Kopiervorlage

Das Unterrichtsmaterial zum Film "Wer dort war schweigt. Das DDR-Militärgefängnis Schwedt zwischen Mythos und Wahrheit" thematisiert das Gefängnis, in dem viele Gefangene aus politischen Gründen ihre Haft unter oft unmenschlicher Behandlung verbüßen mussten. Das Militärgefängnis Schwedt war in der Öffentlichkeit kaum bekannt, aber jeder Wehrpflichtige kannte den Begriff "Schwedt" als Drohung. Jeder vierte Inhaftierte saß hier aus politischen Gründen und auch die anderen Delikte der Insassen wie Befehlsverweigerung oder Fahnenflucht waren oft politisch motiviert. Ein brutaler militärischer Drill gehörte ebenso zum Häftlingsalltag, wie wochenlange Einzelhaft in einer dunklen Zelle. Der Film "Wer dort war schweigt. Das DDR-Militärgefängnis Schwedt zwischen Mythos und Wahrheit" interviewt ehemalige Häftlinge und Aufseher und lässt sie von ihren Erlebnissen erzählen. Die DVD kann hier bei der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur für 5 Euro erworben werden. Durch das begleitende Unterrichtsmaterial lernen die Schülerinnen und Schüler den Umgang mit Zeitzeugeninterviews und setzen sich mit der Rolle des Militärs in der DDR, der Militärjustiz und dem Militärgefängnis Schwedt auseinander. Diese Unterrichtsmaterialien wurden erstellt von paedigi. Sachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler geben den Aufbau und die Rolle der NVA für die DDR wieder. nennen Gründe, mit denen Soldaten in der DDR zur Haft in Schwedt verurteilt wurden. zeigen die Haftbedingungen im Militärgefängnis Schwedt auf. ordnen die Entwicklung der Menschenrechte historisch ein und stellen ihren Stellenwert in der DDR dar. erklären den Begriff „Staatsbürger in Uniform“ in seinen verschiedenen inhaltlichen Dimensionen. Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erschließen gezielt Informationen über die NVA, die Rolle des Militärs und das Militärgefängnis Schwedt aus dem Film. erschließen Hafterfahrungen aus Gefängnistagebüchern. interpretieren Ausschnitte des Films. interpretieren Armeelieder aus der DDR. recherchieren in verschiedenen Medien nach weiterführenden Informationen zu verschiedenen Inhalten des Films. fassen Ergebnisse ihrer Recherchen in Form von Präsentationen und Wandzeitungen zusammen. Urteilskompetenz Die Schülerinnen und Schüler bewerten die im Film geäußerten Meinungen der Zeitzeugen, erkennen ihre Subjektivität und gehen kritisch mit den verschiedenen Perspektiven um. bewerten die Bedingungen im Militärgefängnis Schwedt kritisch im Hinblick auf die Menschenrechte. beurteilen den Umgang und die Aufarbeitung des Militärgefängnis Schwedt nach der Wende.

  • Geschichte
  • Sekundarstufe II

Schwerter zu Pflugscharen: Die Friedensbewegung der DDR

Kopiervorlage

Dieses Arbeitsblatt thematisiert die Friedensbewegung in der DDR, die Hintergründe und ihren Ursprung im Umfeld der Kirchen. Anfang der 1980er Jahre wurde in der Bundesrepublik gegen die Nachrüstungspolitik der NATO demonstriert und auch in der DDR wuchs die Sorge in der Bevölkerung vor einen mit Kernwaffen ausgetragenen Konflikt. In der DDR war es jedoch nicht möglich öffentlich zu demonstrieren, weshalb sich im Umfeld der Kirchen eine Friedenbewegung formierte, der auch Umwelt- und Menschenrechtsgruppen verbunden waren. Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten mittels verschiedener Materialien die friedlichen Demonstrationen ab den 1980er Jahren und analysieren, welche innenpolitischen und außenpolitischen Gründe maßgeblich für diese Entwicklungen waren. Sachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler nennen die wichtigsten globalen Entwicklungen, die für die Formierung der Friedensbewegung in der DDR wichtig waren. nennen die zentralen Forderungen der Friedensbewegung in der DDR. beschreiben die Methoden, mit denen der DDR-Staat gegen Aktivistinnen und Aktivisten vorging. Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erschließen dem Filmausschnitt gezielt Informationen über die Entwicklung der Friedensbewegung in der DDR. arbeiten die Methoden heraus, mit denen der DDR-Staat gegen Aktivistinnen und Aktivisten vorging. vergleichen den Friedensbegriff der Friedensbewegung mit dem der DDR-Führung. Urteilskompetenz Die Schülerinnen und Schüler beurteilen, warum die DDR Ende der 1970er Jahre trotz einer Entspannung der innerdeutschen Beziehungen den Wehrunterricht verpflichtend in ihren Schulen einführte.

  • Geschichte
  • Sekundarstufe II

Fußball-Weltmeisterschaft: Webrallye zur WM

Unterrichtseinheit

In dieser fächerübergreifenden Unterrichtseinheit zum Thema "Fußball-Weltmeisterschaft" werden die WM und das Gastgeberland aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet.Im Sommer steht wieder ein sportliches Großereignis an: die Fußball-Weltmeisterschaft. Kaum jemand kann sich dem sportlichen Event verschließen: Public-Viewing, stundenlange Fernsehübertragungen, Pressekonferenzen. Selbst in der Schule hält der Spielplan neben dem regulären Stundenplan Einzug. Grund genug, die WM direkt in die Klassenzimmer zu holen und diese zum vielschichtigen Unterrichtsgegenstand zu machen. Die WM als Unterrichtsthema Im Sommer wird das Ansehen der Live-Übertragungen der Spiele für viele zur Pflicht. Übermüdete Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie die Analyse von Spielverläufen prägen den Unterricht. Somit liegt es auf der Hand, die WM direkt im Unterricht zu behandeln. Voraussetzung für die Durchführung der Einheit sind internetfähige Computer, Smartphones der Schülerinnen und Schüler oder ein Klassensatz Computer oder Tablets. Individuelle Gestaltung der Einheit Thema der Unterrichtseinheit ist eine Internetrallye zur WM. Die Fragen der Rallye sind so gestaltet, dass sie mithilfe des Internets schnell gelöst werden können. Von einfachen Faktenfragen bis hin zur kritischen Beleuchtung der Weltmeisterschaft ist alles dabei. Sofern die Rallye nicht im Vertretungsunterricht eingesetzt wird, können die Fragen auch fachspezifisch angepasst werden. Um eine ganze Einheit zu gestalten, können unterschiedliche Fragestellungen vertieft werden. Je nach Zeit werden für die Rallye ein bis drei Stunden eingeplant. Die Jugendlichen können arbeitsteilig in Gruppen oder einzeln arbeiten. Es sollte beachtet werden, dass es bei der Rallye nicht darauf ankommt, besonders schnell fertig zu sein, sondern möglichst präzise zu antworten. Ablauf der Unterrichtseinheit Ablauf der Unterrichtseinheit "Internetrallye zur WM" Der Ablauf der Internetrallye in zwei Teilen sowie die Ergebnissicherung werden hier kurz und verständlich erklärt. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden wichtige und unwichtige Aspekte eines Themas. lernen die Reduktion von umfassenden Inhalten auf wesentliche Kernaussagen und Schlüsselbegriffe. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler gehen mit einem internetfähigen Smartphone, Tablet oder Computer um. lernen, geeignete Internetseiten von ungeeigneten zu unterscheiden und insbesondere die dargestellten Informationen hinsichtlich Aktualität, Informationsgehalt und Seriosität zu bewerten. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten sowohl in Gruppen als auch selbstorganisiert. Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden wichtige und unwichtige Aspekte eines Themas. lernen die Reduktion von umfassenden Inhalten auf wesentliche Kernaussagen und Schlüsselbegriffe. Die Schülerinnen und Schüler gehen mit einem internetfähigen Smartphone, Tablet oder Computer um. lernen, geeignete Internetseiten von ungeeigneten zu unterscheiden und insbesondere die dargestellten Informationen hinsichtlich Aktualität, Informationsgehalt und Seriosität zu bewerten. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten sowohl in Gruppen als auch selbstorganisiert. Der erste Fragenkatalog auf Arbeitsblatt 1 kann von den Schülerinnen und Schülern ab Klasse 7 recht schnell beantwortet werden. Dabei geht es um allgemeinere Fragen rund um die Weltmeisterschaft. Je nach Unterrichtssituation können weitere vertiefende Fragen gestellt werden. So bietet sich die Frage nach dem WM-Ball für eine genauere Untersuchung an. Beispielsweise könnten die Lernenden die Produktionskosten des Balles mit dem durchschnittlichen Arbeitslohn eines Einheimischen des Gastgeberlandes vergleichen oder die Situation der Ärmsten im Land genauer untersuchen. Das erste Arbeitsblatt kann auch als "Vorrunde" für das zweite gesehen werden. Das zweite Arbeitsblatt ist eher an die Schülerinnen und Schüler höherer Klassenstufen (9-10) gerichtet. Jüngere Lernende kennen womöglich noch nicht die Begriffe "Gini-Index" oder "HDI-Index", sodass die Lehrkraft dies im Falle der Verwendung im Vertretungsunterricht berücksichtigen sollte. Entweder kann die Lehrkraft die Fragen streichen oder sie lässt diese von besonders schnell arbeitenden Schülerinnen und Schülern bearbeiten. Innerhalb des zweiten Fragenkatalogs wird stärker problematisiert und so über die bloße Angabe der Fakten hinaus gedacht, recherchiert und verknüpft. Die Beantwortung der Fragen wird den Lernenden dennoch Spaß machen, und sie werden dadurch auch die Schattenseiten einer Weltmeisterschaft kennenlernen. Das zweite Arbeitsblatt stellt somit die eigentliche "Endrunde" dar, denn hier geht es darum, auch mal um die Ecke zu denken. Präsentation auf Folie oder Whiteboard Bei der Sicherung und dem Vergleich der Ergebnisse kann die Klasse unterschiedlich vorgehen. Entweder werden die Ergebnisse auf einer Ergebnisfolie gezeigt (praktikabel im Vertretungsunterricht) oder sie werden gemeinsam im Unterrichtsgespräch am Whiteboard zusammengetragen. Dabei kann unterschiedlich intensiv auf Themeninhalte (je nach Lernziel) eingegangen werden. Bewertung ohne "Fouls" Beim Vergleich im Unterrichtsgespräch sollte darauf geachtet werden, dass die Schülerinnen und Schüler bei der Bewertung ihrer Lösungen ehrlich sind und somit kein "Foul" begehen. Nur dann kann am Ende eine Gewinnerin oder ein Gewinner gekürt werden. Selbstverständlich bleibt es der Lehrkraft überlassen, die Antworten einzusammeln und im Sinne eines Tests zu bewerten. Gibt es womöglich gleich zwei Gewinner, dann sollte man in die "Verlängerung" gehen und die entscheidende Frage stellen: Wer wird Fußballweltmeister?

  • Geographie / Jahreszeiten / Fächerübergreifend / Sport / Bewegung
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II
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