• Schulstufe
  • Klassenstufe
  • Schulform
  • Fach
  • Materialtyp
  • Quelle 1
    zurücksetzen
Sortierung nach Datum / Relevanz
Kacheln     Liste

Sonderpädagogik auf nationaler und europäischer Ebene

Fachartikel

Die Entwicklung eines nationalen Netzwerkes sowie die Förderung der Sonderpädagogik insbesondere durch internationale Zusammenarbeit und internationalen Informationsaustausch sind Aufgaben und Zielsetzung der European Agency for Development in Special Needs Education (EA). Die europäische Agentur für Entwicklungen in der Sonderpädagogischen Förderung (EA) ist eine unabhängige, sich selbst verwaltende Einrichtung. Sie wird von den Bildungsministerien ihrer Mitgliedsstaaten getragen und von der Europäischen Kommission unterstützt. Zu den Mitgliedsstaaten, die die EA sowohl finanziell als auch auf bildungspolitischer Ebene unterstützen, gehören insgesamt 22 Teilnehmerstaaten - 19 gegenwärtige EU Mitgliedsländer, Island, Norwegen und die Schweiz. Seit August 2004 haben die Slowakische Republik, Polen und Zypern einen Beobachterstatus. Die Zahl der Mitgliedsländer nimmt zu und somit auch der Stellenwert und die Bedeutung dieser Arbeit.

  • Pädagogik / Fächerübergreifend
  • Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Spezieller Förderbedarf, Berufliche Bildung

Unser Europa

Unterrichtseinheit
5,99 €

In diesen Kopiervorlagen zum Thema "Unser Europa", die sich ebenso hervorragend für den Vertretungsunterricht eignen, setzen sich die Kinder spielerisch mit den komplexen Themen Europa und Europäische Union auseinander. Über verschiedene Arbeitsblätter erarbeiten sie sich ein Grundwissen über geographische, kulturelle, wirtschaftliche und politische Besonderheiten des Kontinents.Diese Lerneinheit besteht aus diversen Kapiteln zum Thema Europa . Die Bearbeitung der Lerneinheit kann jederzeit aufgenommen oder abgebrochen werden, weshalb sie auch problemlos ohne Vorbereitung in Vertretungsstunden eingesetzt oder in Form von Wochenplan- oder Stationenarbeit bearbeitet werden kann. Dadurch bieten sich auch viele Möglichkeiten von Binnendifferenzierung an. Die Reihenfolge der zu bearbeitenden Themen kann beliebig verändert werden. Mit dem Arbeitsmaterial lernen die Kinder eine Europakarte und die europäischen Hauptstädte kennen (Arbeitsblatt 01), anschließend erstellen sie allein oder in Partnerarbeit einen Steckbrief zu einem europäischen Land ihrer Wahl (Arbeitsblatt 02), die sie dann der Klasse vorstellen können. Sie erfahren grundlegende Informationen zur Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten (Arbeitsblätter 03 und 04) sowie zu einigen europäischen Rekorden (Arbeitsblatt 05). Das Arbeitsmaterial kann in Einzel-, Partner- oder Gruppenarbeit bearbeitet werden. Im fächerübergreifenden Unterricht bietet es sich zudem an, Musik- oder Hörbeispiele aus europäischen Ländern sowie die Europa-Hymne in Musik zu behandeln.Das Thema "Europa" in der Schule greift den erweiterten Lebensraum der Schülerinnen und Schüler auf. Dem Grundgedanken der interkulturellen Erziehung folgend, soll das Interesse an europäischen Fragen geweckt und Wissenswertes zu Unterschieden und Gemeinsamkeiten europäischer Länder sowie eine positive Einstellung zu fremden Menschen und ihren Kulturen vermittelt werden. Ein "europäisches Bewusstsein" wird aufgebaut und gestärkt. In der interaktiven Lerneinheit wird das Wissen über Europa altersgerecht vermittelt, indem die Schülerinnen und Schüler Europa und die Europäische Union spielerisch entdecken. Das selbstorganisierte Lernen bietet Möglichkeiten zur Binnendifferenzierung, da die Reihenfolge der zu bearbeitenden Themen beliebig angepasst und abgewandelt werden kann, und auch Themen ausgelassen werden können. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler bestimmen die Länder Europas und ihre Hauptstädte. finden sich auf einer Europakarte zurecht. können Mitgliedsländer der Europäischen Union benennen. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler werten die aus dem Internet gewonnenen Informationen aus. erledigen selbstständig Arbeitsaufträge. Sozialkompetenz Die Schüler und Schülerinnen arbeiten selbstständig. arbeiten kooperativ.

  • Ich und meine Welt / Geschichte / Früher & Heute
  • Primarstufe

"Blue Card" für Europa? – Steuerung der Wirtschaftsmigration

Fachartikel

In diesem Fachartikel zum Thema Steuerung der Wirtschaftsmigration wird die Blue Card als ein Mittel diskutiert, mit dem die Europäische Union die Zuwanderung für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten erleichtern möchte.Eine so genannte Blue Card in der Europäischen Union soll die Zuwanderung für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten erleichtern. Das Ziel ist, den Facharbeitermangel in Europa zu beheben und die Konkurrenzfähigkeit zu verbessern. Am 23. Oktober 2007 wurde von der EU-Kommission ein erster Vorschlag für eine solche Steuerung der Wirtschaftsmigration verabschiedet. Bereits seit Jahren weisen Expertinnen und Experten immer wieder darauf hin, dass der demografische Wandel nicht nur die Sozialversicherungssysteme belaste, sondern auch schwerwiegende Folgen für den deutschen Arbeitsmarkt haben werde. Wegen der zunehmenden Alterung der Bevölkerung sei ab dem Jahr 2015 mit einem deutlichen Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials zu rechnen, warnte die damalige Direktorin des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit (BA), Jutta Allmendinger, bereits Ende August 2005 in der Zeitung "Die Welt". Arbeitsmarkt der EU gerät unter Druck Eine Studie, die Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) in Auftrag gegeben hat, bestätigt diese Warnung: Im Jahr 2014 könnten nach Angaben der Studie bis zu 95.000 Ingenieurinnen und Ingenieure und 135.000 Naturwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler fehlen. Dieser Mangel an Fachkräften koste Deutschland bis zu einem Prozent des Bruttoinlandsproduktes, das sei für 2007 mehr als 20 Milliarden Euro. Doch nicht nur der deutsche Arbeitsmarkt gerät immer mehr unter Druck, auch auf die anderen EU-Mitgliedsländer werden in den nächsten Jahren massive Probleme zukommen. Vermittelte Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler verstehen, worum es in der derzeitigen Diskussion um die Blue-Card und die Migration in die EU, geht. können die arbeitsmarkpolitischen und soziodemographischen Entwicklungen nachvollziehen und die einzelnen Standpunkte hierzu reflektieren. lernen die gesetzlichen Verhältnisse der Migration (das Zuwanderungsgesetz) und ihre kurzfristige Geschichte in Deutschland kennen. stellen Begrifflichkeiten, wie Migration, Zuwanderung und Einwanderung, gegenüber und diskutieren sie. recherchieren zum Thema online und nutzen das Internet als Informationsmittel.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Europas erste Verfassung: Ein Weg mit Hindernissen

Unterrichtseinheit

Eine gemeinsame Verfassung für 450 Millionen Menschen in Europa: Diese Vision sollte bis 2006 Realität werden. Nach den Referenden in Frankreich und den Niederlanden müssen die EU-Politiker ihren Zeitplan und eventuell auch den Entwurf des Verfassungsvertrags überdenken.Nachdem sich die Staats- und Regierungschefs der 25 EU-Länder im Juni 2004 auf einen gemeinsamen Text einigen konnten, ratifizierte das Europaparlament im Januar 2005 mit deutlicher Mehrheit den Text für die geplante Europäischen Verfassung. 500 der 732 Abgeordneten stimmten dafür, quer durch alle Parteien und Nationalitäten. Auch zehn Mitgliedsländer haben dem Entwurf des Verfassungsvertrags inzwischen zugestimmt, darunter Deutschland per Abstimmung im Bundestag und Bundesrat. Ganz so deutlich sind die Mehrheiten unter den Bürgerinnen und Bürgern der EU allerdings nicht. Die Volksentscheide in Frankreich und den Niederlanden haben gezeigt, dass es aus Sicht der Bevölkerung noch Diskussions- und Änderungsbedarf gibt. Der bisherige Zeitplan lässt sich nicht mehr einhalten. Jetzt soll die Ratifizierung des Verfassungsvertrag bis 2007 abgeschlossen sein.Die Schülerinnen und Schüler sollen sich über die Enstehung der Europäischen Verfassung und ihre Zielsetzung informieren. die wichtigsten Inhalte der Verfassung kennen lernen. sich der im Laufe ihrer Ausdehnung immer komplexer werdenden Strukturen der Europäischen Union bewusst werden. die nationalen Abstimmungsmodalitäten über die EU-Verfassung (Volksentscheid oder Parlamentsabstimmung) vergleichen und diskutieren. die Ursachen für die Abstimmungsergebnisse in Frankreich und den Niederlanden diskutieren. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. verschiedene Artikel und Kommentare zu einem Thema vergleichen. Thema Die Europäische Verfassung: Inhalte und Ziele Autoren Wolfgang Bauchhenß und Michael Bornkessel; Ute Schröder Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 10 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung mindestens 3 Stunden Medien Computer mit Internetzugang Neue Mitglieder, neue Organisation Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahrzehnten nicht nur mehr Mitglieder, sondern gleichzeitig auch immer mehr Rechte erhalten. Für viele Politikbereiche, die unser tägliches Leben betreffen, sind inzwischen die europäischen Organe und Institutionen zuständig. Bestes Beispiel ist der Euro: Früher waren die Regierungen der einzelnen Staaten selbst für ihre Finanzpolitik verantwortlich, heute steuert die Europäische Zentralbank in Frankfurt am Main die Geldpolitik für die Eurozone. Dabei ist sie völlig unabhängig; die Mitgliedstaaten dürfen keinen Einfluss auf die Bank ausüben. Seit grenzenloser Handel in den EU-Staaten möglich ist, legt die Europäische Union die Regeln dafür fest. Sie überwacht auch den fairen Wettbewerb in den EU-Staaten: Früher dominierten in jedem Land staatliche Monopolgesellschaften den Markt für Telekommunikation; dass heute viele verschiedene Telefongesellschaften miteinander konkurrieren - und verbraucherfreundliche Preise anbieten - ist ein Resultat der EU-Bestrebungen, die Märkte zu deregulieren. Auch in Gesundheits- und Verbraucherfragen schafft die EU die Rahmenbedingungen; die nationalen Regierungen müssen sie dann in Gesetze fassen. Derzeit sorgt in diesem Zusammenhang das Verbot von Tabakwerbung für Schlagzeilen, eine Idee der Europäischen Union, die die Bundesregierung nun umsetzen muss. Verfassungsvertrag soll Zusammenarbeit regeln Die Institutionen konnten mit dem Wachstum der EU aber kaum Schritt halten. So wurde ihr Zusammenspiel immer komplizierter. Mehrmals hat die Europäische Union versucht, ihren Aufbau zu reformieren, zum Beispiel in den Verträgen von Maastricht (1993), Amsterdam (1999) oder Nizza (2003). Als 2004 die Erweiterung der EU auf 25 Staaten anstand - 2007 sollen es mit Rumänien und Bulgarien sogar 27 werden - wurde es definitiv nötig, die wichtigsten politischen Spielregeln grundsätzlich neu festzulegen. Die Staats- und Regierungschefs beschlossen, die bisherigen Verträge durch eine gemeinsame Verfassung zu ersetzen. Obwohl meist von einer "Verfassung" die Rede ist, stimmt diese Bezeichnung nicht ganz. Es handelt sich vielmehr um einen "Vertrag über eine Verfassung für Europa", also nicht um eine Verfassung im nationalen Sinne, sondern um einen Vertrag zwischen souveränen Regierungen, die einen Teil ihrer Macht an die EU-Institutionen abgeben. Klar festgelegte und durchschaubare Kompetenzen Diese Verfassung soll die EU fit machen für 27 (oder mehr) Mitglieder. Durch die neu festgelegten Kompetenzen sollen die EU-Organe ihre Entscheidungen klarer treffen und ihre Arbeit effizienter verrichten. Gleichzeitig soll die Struktur der Europäischen Union für die Bürger durchschaubarer werden. Neben den Kompetenzen der EU legt die Verfassung auch Bürgerrechte fest, indem sie sich auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union stützt. Ihre nationalen Verfassungen werden die einzelnen Staaten der EU weiterhin behalten, das heißt, auch wenn die EU-Verfassung in Kraft tritt, gilt in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin das Grundgesetz. Doch die Verfassung bildet den gemeinsamen europäischen Rahmen, der die Grundrechte und Werte für alle Bürgerinnen und Bürger Europas definiert. Konvent als Geburtshelfer Ende 2001 beschlossen die Staats- und Regierungschefs, für die Ausarbeitung der Verfassung einen Konvent einzuberufen. Er setzte sich aus Vertretern aller Nationalitäten zusammen, die aus den nationalen Parlamenten, dem europäischen Parlament, den Regierungen und der EU-Kommission kamen. Sein Leiter war der frühere französische Präsident Valéry Giscard d'Estaing. Vorbild für dieses Gremium war ein ähnlicher Konvent, der im Jahr 2000 die Charta der Grundrechte der EU erarbeitet hatte. Der Konvent diskutierte, wie die künftige Union aussehen sollte. Es ging dabei etwa um die Aufteilung von Zuständigkeiten zwischen EU-Organen und den Mitgliedsstaaten, um eine gemeinsame Außenvertretung der Europäischen Union oder um die demokratische Legitimierung der Union. Erste nationale Hindernisse Nach anderthalb Jahren hatte sich der Konvent auf einen Entwurf für die EU-Verfassung geeinigt. Darin war auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union eingeflossen, die den besonderen Rechtsschutz der EU-Bürger festlegt. Im Herbst 2003 aber weigerten sich einige Länder, dem Entwurf zuzustimmen - die Regierungschefs von Spanien und Polen wollten sich nicht damit abfinden, an Einfluss innerhalb der EU zu verlieren. So mussten die Politiker die Verfassung verschieben und die alten Verträge blieben weiterhin gültig. Erst ein halbes Jahr später - mittlerweile gab es neue Regierungen in Madrid und Warschau - einigten sich die Regierungschefs auf einen Kompromiss. Allerdings bestanden sie auf etlichen Änderungen gegenüber dem Entwurf des Konvents, die die ursprünglichen Vorschläge abschwächten - zu viel Einfluss wollte letztlich keiner der Regierungschefs an die europäischen Organe abgeben. Am 29. Oktober 2004 war dann aller Streit vergessen, die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union trafen sich an einem historischen Ort. Auf dem Kapitol in Rom hatten ihre Vorgänger im März 1957 die so genannten Römischen Verträge unterzeichnet und damit den Grundstein für die heutige EU gelegt. Dort setzten die 25 feierlich ihre Unterschriften unter die Europäische Verfassung. Im Frühjahr 2005 stimmte auch das EU-Parlament dem Entwurf zu. Nun ist es an den Parlamenten oder an den Bürgerinnen und Bürgern Europas, über die Verfassung abzustimmen. Die Verfassung gliedert sich in vier große Teile. Im ersten Teil regelt sie ganz allgemein die Zuständigkeiten, die Ziele und Werte der Europäischen Union; sie definiert die Organe der EU und die Finanzen. Im zweiten Teil findet sich die Charta der Grundrechte der EU-Bürger wieder, in der Rechte wie Freiheit, Gleichheit und die Menschenwürde festgeschrieben werden. Der dritte Teil definiert recht detailliert die Arbeitsweise und die Politikbereiche der EU. Im vierten Teil stehen juristische Hinweise für das Inkrafttreten der Verfassung. Freiheit, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit Die Verfassung legt gemeinsame Werte für alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union fest. Sie verpflichtet die EU-Staaten zur Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit und der Rechtsstaatlichkeit. Die Grundrechtcharta ist fester Bestandteil der Europäischen Verfassung. Sie definiert die allgemeinen Freiheits- und Gleichheitsrechte, die Bürgerrechte und Grundrechte. Diese Rechte sind damit für die Politik der Europäischen Union und für die Rechtsprechung in den EU-Mitgliedsstaaten verbindlich. Mit oder ohne Gott? Streit gab es in der Verfassungs-Diskussion unter anderem um den Gottesbezug. In einigen nationalen Verfassungen ist die christliche Tradition des Gemeinwesens verankert. In der EU-Verfassung wollte die Mehrheit der Staaten jedoch einen solchen Gottesbezug nicht erwähnt wissen. Die Regierungen einigten sich schließlich auf einen Hinweis auf das "kulturelle, religiöse und humanistische Erbe Europas" in der Präambel der Verfassung. Wichtige Neuerungen betreffen die Funktionsweise der Europäischen Union, denn das Zusammenspiel der verschiedenen Institutionen wurde in den letzten Jahrzehnten immer komplizierter. Mehrmals hat die Europäische Union ihre Funktionsweise reformiert - zum Beispiel in den Verträgen von Maastricht, Amsterdam oder Nizza. Mit der Erweiterung der EU auf zuletzt 25 Staaten wurde es nötig, die wichtigsten Spielregeln der politischen Zusammenarbeit neu festzulegen. Mit der Verfassung soll die EU fit gemacht werden für 25 oder mehr Mitglieder; die EU-Organe sollen ihre Entscheidungen klarer treffen können. Die Europäische Kommission Die Europäische Kommission soll nach und nach verkleinert werden. Bis 2014 darf noch jeder Staat einen Kommissar oder eine Kommissarin nach Brüssel schicken. Danach soll die Anzahl der Kommissionsmitglieder auf zwei Drittel der Anzahl der Mitgliedstaaten begrenzt werden, das wären nur noch 18. Um alle Länder zu beteiligen, sollen die Kommissarinnen und Kommissare regelmäßig ausgetauscht werden. Das Europäische Parlament Auch für das Europäische Parlament stehen Änderungen an: Künftig werden hier maximal 750 Abgeordnete sitzen. Kleinere Staaten sind nun mit mindestens sechs Parlamentariern vertreten, die größeren Staaten können höchstens 96 Abgeordnete nach Straßburg schicken. Das bedeutet, dass künftig drei deutsche Abgeordnete weniger als bisher im Parlament sitzen werden. Der Rat der Europäischen Union Besonders wichtig ist die Festlegung der Stimmenverhältnisse im Rat der Europäischen Union, dem eigentlichen Entscheidungsgremium. Hier gab es bisher in einigen Politikbereichen Veto-Regelungen, die es Minderheiten erlaubten, bestimmte Entscheidungen zu blockieren. Auch die Verabschiedung der EU-Verfassung wurde durch solche Regelungen blockiert. Künftig sollen mehr Entscheidungen schon mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. So kann der Rat künftig Gesetze mit einer qualifizierten Mehrheit von 55 Prozent beschließen; darunter müssen die Stimmen von mindestens 15 Mitgliedsstaaten sein. Diese komplizierte Regelung soll die Rechte kleinerer Staaten stärken, sie verhindert zum Beispiel, dass drei große Staaten eine Entscheidung blockieren. Für bestimmte Entscheidungen ist eine noch größere Mehrheit von 72 Prozent nötig, etwa wenn es um außen- und wirtschaftspolitische Fragen oder um die Innen- und Justizpolitik geht. Bislang wechselte die Präsidentschaft des Rates alle sechs Monate, künftig wird der Ratspräsident für zweieinhalb Jahre bestimmt. Die Außenpolitik Sobald die Verfassung in Kraft tritt, wird es auch einen europäischen Außenminister oder eine Außenministerin geben. Die Person soll die gemeinsame Außenpolitik der EU koordinieren und vertreten. Bisher ist dafür ein Kommissar für Außenbeziehungen - zurzeit die ehemalige österreichische Außenministerin Benita Ferrero-Waldner - sowie der außenpolitische Beauftragte des Rates - im Moment der Spanier Javier Solana - zuständig; allerdings sind ihre Zuständigkeiten oft nicht klar. Mit oder ohne Referendum In einigen Ländern erfolgt die Verabschiedung der Verfassung mit einer Abstimmung im Parlament, in anderen Ländern stimmen die Bürgerinnen und Bürger direkt per Volksentscheid ab. In etwa einem Dutzend der EU-Staaten (zum Beispiel Spanien, Frankreich, Niederlande, Luxemburg, Dänemark, Portugal, Großbritannien, Irland, eventuell in Tschechien und Polen) ist ein solches Referendum vorgesehen beziehungsweise bereits erfolgt. DW-World.de: Ein Monster namens Verfassung macht der EU Probleme Das europäische Wahlvolk ist genervt von dem 500-Seiten-Monster, das zur EU-Verfassung gekürt werden soll, meint Korrespondent Alexander Kudascheff. Mittelmäßiger Auftakt Bei dem europaweit ersten Referendum zur EU-Verfassung stimmte im Februar 2005 in Spanien eine Mehrheit von knapp 77 Prozent der Teilnehmer für den Text, gut 17 Prozent dagegen. Die Wahlbeteiligung war allerdings sehr gering, nur 42 Prozent der Stimmberechtigten nahmen teil. DW-World.de: "Si" zur EU-Verfassung Spanien verliert durch die geplante EU-Verfassung Einfluss, Macht und Fördergelder. Warum die Spanier trotzdem für die Verfassung stimmten. Abstimmungsprozess gemäß Grundgesetz In Deutschland wird es keine Volksbefragung zur EU-Verfassung geben, denn solche Abstimmungen sind bei uns laut Grundgesetz nur auf lokaler oder regionaler Ebene vorgesehen. In der Bundesrepublik entscheidet das Parlament über solche Fragen - schließlich stimmen dort die gewählten Volksvertreter ab. Dennoch haben einige Politiker eine Diskussion angestoßen, ob man im Zusammenhang mit der EU-Verfassung nicht doch eine bundesweite Volksbefragung durchführen solle. Entscheidung mit Tragweite Befürworter einer Volksabstimmung, wie etwa der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) oder Vertreter der FDP, führten an, man müsse bei Themen solcher Tragweite die Bürgerinnen und Bürger direkt mit entscheiden lassen. Eine Abstimmung über die EU-Verfassung sei auch ein Weg, die Bevölkerung von der Europäischen Union zu überzeugen, und schließlich führten andere Länder auch Volksbefragungen durch. Entscheidung mit Tiefgang Gegner der Volksabstimmung verwiesen darauf, dass bei so komplexen Themen aus gutem Grund die Experten im Parlament abstimmen - schließlich könnten sie die mehreren hundert Seiten Verfassungstext besser beurteilen als die Wählerinnen und Wähler. Bundesaußenminister Joschka Fischer war wegen des Zeitdrucks gegen eine Volksbefragung, denn schließlich gehe es darum, die Verfassung möglichst schnell zu verabschieden. Andere Kritiker sehen die Gefahr, dass eine Volksabstimmung von EU-Gegnern instrumentalisiert werden könnte. Klare Zweidrittelmehrheiten Letztlich fand sich keine Mehrheit für das Referendum in Deutschland. Der Bundestag stimmte am 12. Mai 2005 ab. 569 der insgesamt 594 Bundestagsabgeordneten haben dabei die EU-Verfassung angenommen. Im Bundesrat war am 27. Mai ebenfalls eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich. Die gab es deutlich, denn nur Mecklenburg-Vorpommern, das von einer Koalition aus SPD und PDS regiert wird, enthielt sich bei der Abstimmung. Deutsche Spitzenpolitiker appellierten anschließend an die Franzosen, in der Volksabstimmung am 29. Mai der Verfassung ebenfalls zuzustimmen. Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler will nach der Abstimmung in der Länderkammer jedoch eine Klage gegen die EU-Verfassung beim Bundesverfassungsgericht einreichen. DW-World.de: Leidenschaftslose Zustimmung zur EU-Verfassung in Deutschland Während in Frankreich Gegner der EU-Verfassung auf die Straße gehen, lief die deutsche Diskussion vor allem in elitären Zirkeln. DW-World.de: Deutsche verlieren Vertrauen in die EU Auf eines konnte man in der Vergangenheit immer setzen: auf die Europabegeisterung der Deutschen. Die scheint verflogen. Anspannung vor dem Referendum Mit Spannung wurde das Ergebnis des französischen Referendums am 29. Mai erwartet. Es galt schon im Vorfeld als Bewährungsprobe für die Verfassung und die EU-Politik, aber auch für die EU-Politik des Staatspräsidenten Jacques Chirac und seine Regierung. Denn klar war: Stimmen die Bürgerinnen und Bürger eines einzigen EU-Landes gegen die Verfassung, gerät der gesamte Ratifizierungsprozess ins Stocken. Wie wichtig den Franzosen und Niederländern ihre Abstimmung über den EU-Verfassungsentwurf war, zeigte die hohe Wahlbeteiligung in beiden Ländern. Von 62,8 Prozent (Niederlande) oder gar 70 Prozent (Frankreich) Wahlbeteiligung hätten die Politikerinnen und Politiker bei den Europawahlen 2004 nur träumen können. In beiden Ländern beherrschte die Debatte um die Verfassung die Öffentlichkeit, Bücher zur EU-Verfassung und zu EU-Fragen führten in den vergangenen Wochen sogar die französischen Bestsellerlisten an. Das Votum ist so klar, dass es niemand in der EU außer Acht lassen kann. Die Verfassung kann schließlich erst dann in Kraft treten, wenn alle Mitgliedsstaaten sie abgesegnet haben. Deutliche Mehrheit der Verfassungsgegner 54,87 Prozent der Befragten stimmten beim französischen Referendum am 29. Mai 2005 gegen die geplante Verfassung, nur 45,13 Prozent sprachen sich für den Entwurf aus. Damit bescherten die Franzosen nicht nur den politischen Verantwortlichen auf EU-Ebene eine deutliche Absage, sondern auch ihrem Staatspräsidenten Jacques Chirac. Der hatte sich bis zum Schluss in mehreren Ansprachen an die Nation für ein klares "Oui" zum Verfassungswerk ausgesprochen. Als Sieger des Referendums verstehen sich die Rechtsextremisten des "Front National" (FN) um Jean Marie Le Pen und die extreme Linke. Die Sozialistische Partei (Parti Socialiste, PS) war im Hinblick auf das Referendum gespalten, ihr linker Flügel sprach sich gegen die Verfassung aus. Ursachenforschung Die Ursachen für das Nein liegen nicht ausschließlich in der EU-Verfassung, sondern auch bei innenpolitischen Fragen. In einer ersten Reaktion hat Jacques Chirac daher seinen Premierminister ausgetauscht und sein Kabinett umgebildet. Bei Umfragen gaben die Gegner der Verfassung verschiedene Gründe für ihr "Non" an, unter anderem die soziale Unsicherheit, unter anderem aufgrund steigender Arbeitslosenzahlen, die Angst vor einer Abwanderung von Unternehmen in Billiglohnländer Osteuropas, die Aushöhlung der nationalen Souveränität, die Angst vor einem möglichen Beitritt der Türkei zur EU und die allgemeine Unzufriedenheit mit der eigenen Regierung. Regierung folgt dem Volk 61,6 Prozent der Wählerinnen und Wähler stimmten beim niederländischen Volksentscheid mit "Nee" ab. Mit einem derartig hohen Ergebnis hatten auch die Verfassung-Befürworter (38,4 Prozent der Stimmen) nicht gerechnet. Obwohl das Referendum in den Niederlanden verfassungsrechtlich keinen politisch bindenden Charakter hat, wird sich die Regierung um Ministerpräsident Balkenende an das Votum des Volkes halten. Der Gesetzentwurf zur Ratifizierung der Verfassung durch das Parlament wurde bereits zurückgezogen, die für Herbst geplante Abstimmung im Parlament entfällt damit. Ähnliche Gründe wie in Frankreich Bei Umfragen vor der Volksabstimmung nannten die Bürgerinnen und Bürger verstärkt folgende Gründe für ihre Ablehnung: die Teuerung seit der Einführung des Euro, der wirtschaftliche Niedergang seit der EU-Erweiterung, die Kritik an den niederländischen Finanzbeiträgen zur EU, die Einwanderungspolitik, die Angst vor einem möglichen EU-Beitritt der Türkei, die Angst vor dem europäischen Einfluss auf die nationale Politik und dem Verlust nationaler Identität und Unzufriedenheit mit der eigenen Regierung. Neue Situation erfordert neuen Zeitplan Auf dem Brüsseler EU-Gipfel am 16. und 17. Juni 2005 beschlossen die europäischen Staats- und Regierungschefs, den Ratifizierungsprozess des europäischen Verfassungsvertrags zu verlängern. Der bisherige Zeitplan, nach dem alle 25 Mitgliedsländer dem Entwurf bis zum November 2006 zustimmen sollten, lässt sich nach den negativen Referenden in Frankreich und den Niederlanden ohnehin nicht mehr einhalten. Erst auf einem Sondergipfel im Juni 2006 wollen die europäischen Staats- und Regierungschefs beschließen, wie es weitergehen soll. Ob diese Zeit wirklich für eine "Phase der Reflexion" genutzt wird, wie der irische Außenminister Dermot Ahern es nannte, wird sich zeigen. Die Taktik, das Problem auszusitzen oder auf einen Sinneswandel in Frankreich und den Niederlanden zu hoffen, kann sich die EU in der derzeitigen Situation jedenfalls nicht leisten. Referenden werden verschoben Bislang wurde die geplante EU-Verfassung in zehn Ländern, unter anderem in der Bundesrepublik, ratifiziert. Die Briten haben ihr für Frühjahr 2006 geplantes Referendum auf unbestimmte Zeit verschoben. Ähnliche Überlegungen gibt es in Dänemark und Tschechien. Unbeirrt wollen bislang Polen am geplanten Referendum sowie Belgien und Estland an der Abstimmung durch das Parlament festhalten. Umgang mit negativen Referenden bleibt ungeklärt Der Präsident der EU-Kommission, José Manuel Barroso, schloss vor wie nach dem französischen Referendum neue Verhandlungen über die EU-Verfassung aus. Auch auf dem Brüsseler Gipfel sollen offiziell keine Forderungen nach Nachverhandlungen der Verfassung laut geworden sein. Dennoch bleibt die Frage, wie die Politiker mit den negativen Referenden in Amsterdam und Paris umgehen werden. Bislang betonte der Präsident des Europäischen Parlaments, Joseph Borrell: "Alle europäischen Bürger müssen die Gelegenheit haben, ihre Meinung zum Ausdruck zu bringen." Ob das auch für kritische Bürgerinnen und Bürger gilt und ob es eine Wiederholung der Volksabstimmungen geben wird, müssen die Regierungen in Paris und Amsterdam bis zum Juni 2006 klären. Unter Umständen werden dann noch Forderungen nach Veränderungen des geplanten Verfassungstextes verlangt, so dass die Ratifizierung wieder bei Null beginnen könnte. Kluft zwischen Politik und Bevölkerung überwinden Die Positionen der Bürgerinnen und Bürger mit denen ihrer Parlamente wieder in Einklang zu bringen, wird in den kommenden Monaten die zentrale Aufgabe der EU-Politiker sein. Denn die nationalen Parlamente haben bislang immer positiv über den Verfassungsentwurf abgestimmt. Bei einer repräsentativen Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach Anfang Mai sagten 84 Prozent der befragten Deutschen, die intensivere Zusammenarbeit innerhalb der EU habe für sie eindeutig Priorität. Nur sechs Prozent nannten es als die wichtigste Aufgabe der EU, die Erweiterung voranzutreiben. Der tschechische Präsident Vaclav Klaus könnte daher richtig liegen mit seiner Aussage: "Es gibt eine unendliche Kluft zwischen der europäischen Politik-Elite und der Meinung der normalen Europäer." Wie stark der europäische Gemeinschaftsgeist ist, muss sich in der aktuellen Krisensituation zeigen. Diejenigen, die nach wie vor an die EU glauben, halten es vielleicht mit Max Frisch. Dem schweizerischen Schriftsteller wird die Devise zugeschrieben: "Krise kann ein produktiver Zustand sein, man muss ihr nur den Beigeschmack von Katastrophe nehmen."

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Datenschutz an Schulen: Was ist neu nach der Einführung der EU-DSGVO?

Fachartikel
1,99 €

Der Fachartikel "Datenschutz an Schulen" beschreibt und erläutert die Aufgaben, die die Verantwortlichen an Schulen bei der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) bedenken müssen. Tipps, Hinweise und Hilfestellungen können der Schulleitung, aber auch allen anderen Lehrkräften bei dieser neuen Herausforderung helfen. Wo gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)? Ab dem 25. Mai 2018 gilt die EU-DSGVO unmittelbar in sämtlichen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Damit wird das bestehende Datenschutzrecht harmonisiert und durch einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen ersetzt, der aber auch eine Vielzahl von Öffnungsklauseln und Regelungsaufträge für den nationalen Gesetzgeber enthält. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeit der Schaffung fachspezifischer Normen für bestimmte Bereiche, wie zum Beispiel den Schulen der einzelnen Mitgliedsländer. Weiterhin gilt dies unter anderem für die Schulen der 16 Bundesländer, in denen jeweils unterschiedliche Schulgesetze gelten. Die Anpassung der entsprechenden fachspezifischen Datenschutzbestimmungen für die Schulen an die unmittelbar geltende EU-DSGVO ist in der Regel erfolgt und ist am 01. August 2018 in Kraft getreten. Wer ist für die Umsetzung verantwortlich? Die EU-DSGVO und die daran angepassten fachspezifischen Bestimmungen der Schulgesetze, sind die wesentliche gesetzliche Grundlage für den Datenschutz an Schulen. Um den Vorgaben der EU-DSGVO zu entsprechen, müssen die Schulen als öffentliche Stellen, bestehende Strukturen und Prozesse zeitnah anpassen und fortentwickeln. Verantwortlich für die Umsetzung der EU-DSGVO ist die Schulleitung der jeweiligen Schule. Hieraus ergeben sich neue Aufgaben, die nur zum Teil delegiert werden können. Für die Einhaltung dieser Regelungen sorgt in jedem Fall die Schulleitung. Konsequenzen für die Leitungen der Schulen der 16 Bundesländer Die wesentlichen Veränderungen der EU-DSGVO gegenüber dem geltenden Recht und die daraus resultierenden Anforderungen an die verantwortlichen Stellen (Schulleitung) betreffen folgende Bereiche: Die EU-DSGVO sieht erweiterte Dokumentations- und Nachweispflichten vor. Dies betrifft unter anderem den Nachweis der Einhaltung der Datenschutzgrundsätze (Art. 5 Abs. 2 EU-DSGVO), der erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen (Art. 24 EU-DSGVO) und den Einsatz geeigneter Auftragsverarbeiter (Art. 28 EU-DSGVO). Weitere Dokumentationspflichten folgen aus Art. 30 EU-DSGVO (Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses) und Art. 33 EU-DSGVO (Dokumentation von Datenschutzvorfällen). Erweitert wird auch der Umfang der Informations- und Auskunftspflichten gegenüber den Betroffenen (Art. 13 – 15 EU-DSGVO). Gemäß Art. 12 Abs. 1 EU-DSGVO sind die Betroffenen in "präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer einfachen und klaren Sprache" von der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu unterrichten. Auch die sonstigen Betroffenenrechte werden gegenüber dem bisherigen Recht erweitert. Neu ist unter anderem das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 EU-DSGVO). Hat eine Verarbeitung voraussichtlich hohe Risiken für die persönlichen Rechte und Freiheiten der Betroffenen zur Folge, so muss der Verantwortliche zukünftig eine Datenschutz-Folgeabschätzung (Art. 35 EU-DSGVO) durchführen. Die Datenschutz-Folgeabschätzung setzt das Instrument der Vorabkontrolle in einer neuen Ausprägung fort. Diese ist vom Verantwortlichen (Schulleitung und Auftragsdatenverarbeiter) zu erstellen; der oder die Datenschutzbeauftragte hat nur noch eine beratende Funktion. Hierbei sind insbesondere Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der möglichen Risiken zu bewerten und Maßnahmen zur Eindämmung der Risiken zu prüfen. Gegebenenfalls muss der oder die Verantwortliche (Schulleitung) zuvor die Aufsichtsbehörde konsultieren (Art. 36 EU-DSGVO). Art. 25 EU-DSGVO regelt die Grundsätze des "Datenschutzes durch Technik und datenschutzrechtliche Voreinstellungen" . Demnach haben Verantwortliche (Auftragsdatenverarbeiter) ihre IT-Systeme so auszugestalten,dass die Grundsätze des Art. 5 Abs. 1 EU-DSGVO wirksam umgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für das Gebot der Datenminimierung. Danach dürfen nur so viele Daten erhoben werden, wie zur Erfüllung des Zwecks erforderlich. Zudem müssen IT-Systeme so voreingestellt werden, dass nur die erforderlichen Daten verarbeitet werden. Erstmals wird auch für öffentliche Stellen eine Melde- und Benachrichtigungspflicht bei Datenschutzverletzungen eingeführt (Art. 33 f. EU-DSGVO). Die Pflicht zur Benennung einer oder eines Datenschutzbeauftragten bleibt für die öffentlichen Stellen zwingend erhalten (Art. 37 Abs. 1 EU-DSGVO). Gleichwohl ändert sich deren Rolle innerhalb der verantwortlichen Stelle: Während ihnen nach bisherigem Recht eine primär beratende und unterstützende Funktion im Hinblick auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Normen zukommt, sieht Art. 39 Abs. 1 EU-DSGVO umfassende Überwachungspflichten vor. Die eigentliche Umsetzungspflicht der datenschutzrechtlichen Vorgaben liegt damit bei der Behördenleitung, welche einzelne Aufgaben delegieren kann. Das bedeutet, das die behördlichen Datenschutzbeauftragten die Schulleitungen berät und die jeweiligen Datenschutz Maßnahmen überwacht. Das Instrument der Auftragsverarbeitung (AV) wird beibehalten (Art. 28 EU-DSGVO). Allerdings ändert sich die Rolle des Auftragsverarbeiters im Hinblick auf eine mögliche eigene Haftung und Bußgeldpflicht. Dabei teilen sich Auftraggeber (Schulleitung) und Auftragnehmer (Auftragsdatenverarbeiter) die Haftung und mögliche Bußgelder. Es wird angeraten, die bestehenden AV-Verträge zeitnah auf einen durch die EU-DSGVO ausgelösten eventuellen Anpassungsbedarf zu überprüfen. Zudem wird durch Art. 82 Abs. 1 EU-DSGVO die zivilrechtliche Haftung bei Datenschutzver stößen auch auf den Ersatz immaterieller Schäden erweitert, für die im Zweifelsfall die Schulleitung beziehungsweise der Auftragsdatenverarbeiter verantwortlich ist. Zusammenfassung Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die EU-DSGVO für die Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen eine Vielzahl von Veränderungen vorsieht und damit den Schulen neue Aufgaben überträgt, die im Zweifelsfall auch zivilrechtliche Konsequenzen beinhalten. Eine Beratung und Überwachung datenschutzrechtlicher Maßnahmen im Sinne der EU-DSGVO übernimmt der behördliche Datenschutzbeauftragte. Im Netz kursieren zahlreiche Handlungsempfehlungen zu den wichtigsten Punkten der EU-DSGVO, die den verantwortlichen Stellen – und damit auch den Schulen – zielführende Hilfestellungen bei der Anwendung der EU-DSGVO im praktischen Vollzug geben und die stetig erweitert werden. Hierbei ist zu bedenken, dass die jeweiligen Gesetze und Verordnungen der einzelnen Bundesländer bei der Umsetzung der EU-DSGVO bedacht werden müssen.

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Akteure der internationalen Klimapolitik

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit lernen die Schülerinnen und Schüler die entscheidenden Akteure der internationalen Klimapolitik und ihre oft gegensätzlichen Interessen kennen. Zudem gewinnen sie Einblicke in die grundlegenden Interessenskonflikte. Bei den jährlichen UN-Klimakonferenzen ringen fast 200 Staaten mit unterschiedlichsten Interessen um wirksame Klimaschutzmaßnahmen. Um ihre Ziele besser durchsetzen zu können, treten die Nationalstaaten mit gemeinsamen Verhandlungspositionen oft in Länderallianzen auf. Die internationale Klimapolitik wird außerdem von zahlreichen weiteren Interessensgruppen, darunter Nichtregierungsorganisationen (NGOs), zwischenstaatlichen Organisationen und Wirtschaftsverbänden beeinflusst. Was sind ihre Ziele und Rollen? Durch diese Unterrichtseinheit lernen die Schülerinnen und Schüler die entscheidenden Akteure der internationalen Klimapolitik und ihre oft gegensätzlichen Interessen kennen. Zudem gewinnen sie einen Einblick in die grundlegenden Interessenskonflikte. Diese Unterrichtseinheit ermöglicht die selbstständige Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit den entscheidenden Akteuren der Internationalen Klimapolitik und ihren grundlegenden Verhandlungspositionen. Außerdem lernen sie die Länderallianzen mit ihren gemeinsam vereinbarten Zielen kennen. Um sich selbstständig und detailliert mit den jeweiligen Positionen auseinanderzusetzen, schlüpfen die Jugendlichen in die Rollen der unterschiedlichen Akteure. Sie analysieren Verhandlungspositionen, arbeiten Kernforderungen heraus und präsentieren diese im Plenum. Nach den Präsentationen sollten die einzelnen Standpunkte gemeinsam zusammengetragen werden und in der Lerngruppe eine Reflexion und Diskussion stattfinden. Es sollte gelingen, die grundlegenden klimapolitischen Interessenskonflikte zwischen Staaten und anderen in der Klimapolitik involvierten Akteuren herauszuarbeiten. Im Anschluss erarbeiten die Lernenden gemeinsam (oder in Kleingruppen) Lösungsansätze und Kompromisse für erfolgreiche und kooperative Klimaverhandlungen. Themen der Unterrichtseinheit Internationale Klimapolitik: Akteure und Meilensteine Die im Jahr 1992 in Rio de Janeiro verabschiedete Klimarahmenkonvention (UNFCCC) wurde von 195 Staaten ratifiziert mit dem Ziel, den globalen Klimawandel aufzuhalten. Jährlich treffen sich die Länder im Rahmen des UNFCCC-Prozesses, um konkrete internationale Vereinbarungen zum Klimaschutz auszuhandeln. Akteure der Klimapolitik und ihre gegensätzlichen Interessen Die Schülerinnen und Schüler schlüpfen in die Rollen von politischen Entscheidern und Vertretern von Interessengruppen. Sie diskutieren dabei über die zentralen Interessenskonflikte zwischen den Staaten und anderen Akteuren. Länderallianzen Um den Verhandlungsprozess besser beeinflussen zu können, schließen sich Nationalstaaten in Staatengruppen mit gemeinsamen Interessen und Positionen zusammen. Diese werden hier aufgelistet. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler verstehen die grundlegenden Regeln des UN-Klimaprozesses. gewinnen einen Überblick über die Geschichte der internationalen Klimapolitik. lernen unterschiedliche Akteure der internationalen Klimapolitik sowie ihre Interessen kennen. lernen typische Länderallianzen und ihre Verhandlungspositionen kennen. setzen sich mit den grundlegenden Interessenkonflikten in der Klimapolitik auseinander. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler recherchieren im Internet. bereiten Präsentationen vor. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in Teams zusammen. nehmen die Perspektive eines Akteurs/einer Länderallianz ein. diskutieren gemeinsam und lernen, andere Meinungen einzubeziehen. präsentieren ihre Standpunkte. befragen verschiedene Akteure der Klimapolitik und analysieren deren Positionen. Die Geburtsstunde der internationalen Klimapolitik in ihrer derzeitigen Form erfolgte 1992 während des großen ersten Erdgipfels der Vereinten Nationen im brasilianischen Rio de Janeiro. Dabei verabschiedeten 154 Staats- und Regierungschefs die Rahmenkonvention der Vereinten Nationen über den Klimawandel (Englisch: United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC). Die Klimarahmenkonvention ist 1994 in Kraft getreten, nachdem 50 Staaten sie ratifiziert hatten. Das höchste Gremium der UNFCCC ist die Vertragsstaatenkonferenz (Englisch: Conference of the Parties, oder COP), die seit 2005 jährlich stattfindet. Auf den COPs werden konkrete gemeinsame Klimaschutzvereinbarungen ausgehandelt mit dem Ziel, die globale Erwärmung zu begrenzen. Administrativ wird die Klimarahmenkonvention von einem Sekretariat mit 500 Mitarbeitern in Bonn unterstützt. Mitgliedstaaten Die Klimarahmenkonvention ist mittlerweile von 195 Vertragsstaaten plus der Europäischen Union unterzeichnet und ratifiziert worden. Die Vertragsstaaten wurden zur Gründung der Rahmenkonvention in zwei verschiedene Gruppen untergliedert: Annex-I-Staaten (die alten Industrienationen) und Non-Annex-I-Staaten (werdende Industrie- oder Schwellenländer wie China, Indien oder Brasilien und ökonomisch ärmere sogenannte Entwicklungsländer). Einstimmigkeitsprinzip Wie in allen UN-Gremien müssen die Beschlüsse der Klimakonferenzen einstimmig gefasst werden. Jedes Land – egal ob China oder Tuvalu – hat also eine Stimme. Das bedeutet, dass sich diejenigen Länder, die am meisten vom Klimawandel betroffen sind und oft am wenigsten zum Problem beigetragen haben, mit den Hauptverursachern der Erwärmung einigen müssen. Die sehr gegensätzlichen Interessen sind zusammen mit dem Einstimmigkeitsprinzip das große Problem der Klimaverhandlungen. Zwar wurden bei mehreren der letzten Klimakonferenzen einzelne Blockiererländer „überhört“ und damit die Einstimmigkeitsregel ausgehebelt, aber dieses Vorgehen erhöht nur den Unmut derer, die eine Minderheitsmeinung vertreten. Der erste weltweite Klimavertrag mit verbindlichen Zielen, das Kyoto-Protokoll, wurde 1997 abgeschlossen. Dabei haben sich ausschließlich die für den Klimawandel bis dahin hauptverantwortlichen Industriestaaten verpflichtet, ihre Emissionen um fünf Prozent gegenüber 1990 zu senken. 2005 trat das Protokoll in Kraft, ohne die Vereinigten Staaten, die 2001 die Ratifikation nach dem Regierungswechsel zu George W. Bush ablehnten. Das Kyoto Protokoll II (Laufzeit 2013-2020) haben nur noch die EU und zehn weitere Industrieländer (insgesamt 15 Prozent der Weltemissionen) unterzeichnet, und zwar mit dem Ziel, ihre Emissionen um 18 Prozent zu reduzieren. Weitere Informationen: „ Diese fünf Punkte sollen die Welt retten “, Süddeutsche Zeitung, 12.12.2015 Quellen: Klimadiplomatie.de; UN-Basis-Informationen „Klimaschutz und die Vereinten Nationen“; Politische Bildung – Klimakonferenz 2015 in Paris. Innerhalb des UNFCCC-Prozesses sind es die Regierungsdelegationen der Nationalstaaten, die die Verhandlungen um die Ausgestaltung der Klimapolitik führen. Die nichtstaatlichen Akteure spielen jedoch ebenso eine große Rolle, auch wenn sie während den Klimaverhandlungen nicht mitentscheiden dürfen. Sie können die Regierungen lobbyieren (Wirtschaft, Gewerkschaften, NGOs), beraten (Wissenschaft, NGOs), die Verhandlungen kommentieren und transparent machen (NGOs, Wissenschaft) und einzelne Regierungen für ihr Engagement auf den Verhandlungen und im eigenen Land kritisieren oder loben (NGOs). Nationalstaaten und Staatengemeinschaften (zum Beispiel die EU) Nichtregierungsorganisationen (Non-Governmental Organisations, NGOs) Beispiele: Greenpeace, World Wide Fund (WWF), Climate Action Network, Germanwatch, BUND, Brot für die Welt, Oxfam Zwischenstaatliche Organisationen (Intergovernmental Organisations, IGOs) Beispiele: Internationale Energieagentur (IEA), Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization – WHO) Lobbyverbände der Wirtschaft und große Einzelunternehmen, die von den klimapolitischen Entscheidungen besonders betroffen sind (Business and Industry Non-Governmental Organizations, kurz BINGOs) Beispiele: Internationale Handelskammer (ICC - International Chamber of Commerce), Bund der deutschen Industrie (BDI) Wissenschaft Beispiele: Weltklimarat (Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCCC), Potsdam-Institut für Klimaforschung (PIK) Gewerkschaften Europäische Union Die Europäische Union spricht in den internationalen Klimaverhandlungen mit einer Stimme. Lange Zeit galt die EU als treibende Kraft im globalen Klimaschutz und als Mediator zwischen den USA und China. Die EU ist weltweit der größte Geldgeber der Klimafinanzierung für die vom Klimawandel am meisten betroffenen Länder. Grundposition der EU ist es, die Klimaerwärmung durch ein wirksames und rechtlich bindendes Abkommen auf unter 2 Grad Celsius zu begrenzen. Der frühere Klimavorreiter wird aber aufgrund mangelnder Klimaambition zunehmend kritisiert. So ist inzwischen klar, dass sich die EU für 2020 ein sehr niedriges Emissionsminderungsziel gesetzt hat. Das Ziel von 20 Prozent gegenüber 1990 hat sie bereits 2014 erreicht. Auch ihre neuen Emissions- und Energieziele für 2030 gelten als nicht ausreichend, um das eigene Ziel, die Erderwärmung auf unter 2 Grad zu begrenzen, erreichen zu können. Die EU hat damit in den Klimaverhandlungen an Glaubwürdigkeit und Einfluss verloren. Das liegt vor allem daran, dass die 28 Mitgliedstaaten zum Teil äußerst unterschiedliche nationale Voraussetzungen in der Energiegewinnung (z.B. Strom aus Kernenergie in Frankreich, Kohle in Polen) haben, was immer wieder zu erheblichen internen Konflikten zwischen Vorreiter- und Blockiererländern in Fragen der Klimaambition führt. Die USA und die Umbrella Group Die Umbrella Group (Englisch: Dachverband) ist ein informelles Staatenbündnis, das die USA, Kanada, Japan, Norwegen, Russland, die Ukraine, Neuseeland, Island und Australien umfasst. Die westlichen Industriestaaten, die nicht zur EU gehören, haben in der Regel ähnlich gelagerte Interessen. Bei Klimaverhandlungen treten die Angehörigen der Gruppe häufig als Bremser auf. Die USA gehören formal der Umbrella Group an, verhandeln aber meist alleine. Als der bis 2007 weltweit größte Klimasünder mit hoher Abhängigkeit von Öl, Gas und Kohle agierte die USA lange Zeit als Bremser bei den Klimaverhandlungen. Das Kyoto-Protokoll hat die USA zwar unterschrieben, aber nicht ratifiziert. Beim neuen Pariser Abkommen war es für die USA entscheidend, die Gleichbehandlung von Industrie- und Schwellenländern (vor allem China) zu erreichen. Ein weiteres heikles Thema für die USA sind die so genannten "Verluste und Schäden", ein Mechanismus für Schadensersatzzahlungen an die Länder, die unter dem Klimawandel besonders leiden. In letzter Zeit haben sich die USA jedoch aus Sicht von mehr und mehr Experten zu einem Antreiber bei den Klimaverhandlungen entwickelt. Vor allem der Clean Power Plan, den US-Präsident Obama im August 2015 präsentierte, bekam viele positive Bewertungen von Experten. China und G77 Die 134 Mitglieder der Gruppe 77 und China ist die größte Staatengruppe der Klimaverhandlungen. Zu ihr gehören viele sogenannte Entwicklungs- und Schwellenländer, wie z.B. Indien, Saudi-Arabien, Brasilien und Südafrika. Mit den inzwischen sehr hohen Klimagasemissionen von China und anderen Mitgliedsländern und den immer stärker spürbaren Schäden durch den Klimawandel für die ökonomisch ärmeren Länder der G77 gehen die Interessen innerhalb der Gruppe inzwischen sehr weit auseinander. Die G77 kann sich darum inzwischen nicht mehr so leicht auf gemeinsame Positionen einigen und hat als Gruppe an Einfluss in den Verhandlungen verloren. Die Schwellenländer wollen bei den Verhandlungen vor allem ihr hohes Wirtschaftswachstum absichern und haben Sorgen, dass Emissionsreduktionsziele schädlich für ihre Wirtschaft sind. Der Anführer der Gruppe, China, ist 2008 zum größten Klimasünder aufgestiegen, auch wenn seine Emissionen pro Kopf noch unter denen der USA und vieler Länder der EU liegen. Die Verantwortung für den Klimawandel sah China lange Zeit allein bei den Industriestaaten. 2014 erfolgte ein Durchbruch. Die USA und China schlossen einen Klimadeal, wobei sich beide Klimaziele setzten. Ein bedeutender Schritt: Denn die beiden größten Volkswirtschaften produzieren zusammen fast so viel CO 2 wie der Rest der Welt. Indien ist der viertgrößte CO 2 -Emittent, trotz sehr geringer Pro-Kopf-Emissionen. 300 Millionen Inder haben keinen Stromanschluss und die indische Industrie leidet unter Stromabschaltungen. Aus indischer Sicht sind die Industriestaaten für den Schutz des Klimas verantwortlich, während sich Indien zunächst um die Bekämpfung der Armut kümmern muss. Indien besteht zudem aus prinzipiellen Gründen auf der Brandmauer zwischen Industrie- und sogenannten Entwicklungsländern – den "gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten". Für seine "freiwilligen" Klimaschutzanstrengungen will Indien finanzielle und technische Unterstützung von den Industrieländern. Alliance of Small Island States (AOSIS) In der Alliance of Small Island States (AOSIS) oder Allianz der kleinen Inselstaaten haben sich kleine Insel- und Küstenstaaten zusammengeschlossen, die befürchten müssen, im Zuge des Klimawandels und seiner Folgen ihre Lebensgrundlagen zu verlieren. Denn viele Inseln und Küsten drohen bei steigendem Meeresspiegel überschwemmt zu werden. Die AOSIS gelten auch als „das Gewissen der Klimaverhandlungen“. Das neue Ziel von 1,5 Grad im Pariser Abkommen ist der Gruppe zu verdanken, da zwei Grad Erwärmung für viele Inseln und ganze Staaten bereits den Untergang bedeuten würde. Die AOSIS setzen sich dafür ein, dass das Thema "Verluste und Schäden" prominent in den Klimaverhandlungen vorkommt. Insgesamt repräsentieren die 42 Mitgliedsstaaten knapp ein Drittel der sogenannten Entwicklungsländer und rund fünf Prozent der Weltbevölkerung. Least Developed Countries (LDCs) Die ökonomisch ärmsten Länder der Welt (Least Developed Countries, LDCs) zählten 2013 48 Länder, davon 34 in Afrika, aber auch Afghanistan, Bangladesch, Nepal, Haiti oder die Salomonen. Wichtigstes Verhandlungsziel für die LDCs ist eine möglichst hohe und verbindliche Klimafinanzierung durch die ökonomisch reichen Länder. Die erdölexportierenden Staaten (OPEC) Die Organisation erdölexportierender Länder (Organization of the Petroleum Exporting Countries, OPEC) ist ein Ölkartell, dass die fünf wichtigsten Ölfördernationen Iran, Irak, Kuwait, Saudi-Arabien und Venezuela 1960 gründeten, um die Preise abzusprechen. Heute sind zwölf Länder Mitglied der OPEC, inkl. Nigeria, Algerien, Libyen, Angola, Katar, die Vereinigten Arabischen Emirate und Ecuador aber ohne Russland. Damit steht die OPEC für mehr als 40 Prozent der weltweiten Ölförderung und verfügt wohl über 75 Prozent der weltweiten Ölreserven, ohne Einbeziehung der weltweiten Teersandreserven. Bei den Klimaverhandlungen zeichnen sie sich durch ihre ablehnende Haltung aus. Grundposition ist die generelle Ablehnung des Klimaregimes aus wirtschaftlichen (Export)Interessen heraus. Hauptorganisator der OPEC und stärkster Bremser auf den Klimaverhandlungen ist Saudi-Arabien.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Berufliche Bildung

Konjunktur 2005: Warten auf den Aufschwung

Unterrichtseinheit

Wachstumsprognosen werden nach unten korrigiert, die Stimmung der Wirtschaft ist gedrückt. Schon werden Hoffnungen an vorgezogene Neuwahlen geknüpft. Doch neben nationalen beeinflussen auch internationale Faktoren die Entwicklung der Wirtschaft. Im Landtagswahlkampf in Nordrhein-Westfalen gehörte der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit zu den zentralen Themen. Nach der Niederlage der rot-grünen Koalition und der Ankündigung von Neuwahlen im Herbst reagiert die deutsche Wirtschaft spontan erst einmal positiv. Börse und Unternehmen erhoffen sich neue Wachstumsimpulse. Die Hoffnung, die Ende 2004 keimte, als die Wirtschaftsforschungsinstitute für 2005 mit einem Wachstum von 1,6 Prozent rechneten, war im Frühjahr schnell dahin. Bei der Mai-Umfrage des ifo-Instituts unter 7.000 Unternehmen verschlechterte sich die Stimmung zum vierten Mal in Folge. Die Firmen sprachen von düsteren Geschäftsaussichten für das kommende halbe Jahr. Die Wirtschaft setzt jetzt auf 2006 - oder auf einen Aufschwung nach der geplanten vorgezogenen Bundestagswahl. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich über die Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland informieren. die verschiedenen Prognosen vergleichen. unterschiedliche Positionen zu Mindeslöhnen kennen lernen, vergleichen und diskutieren. sich der internationalen wie nationalen Einflussfaktoren auf die Wirtschaftsentwicklung bewusst werden. Aspekte der Kapitalismuskritik kennenlernen, analysieren und diskutieren. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. Thema Konjunktur: Warten auf den Aufschwung Autoren Wolfgang Bauchhenß und Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 9 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung mindestens 3 Stunden Medien Computer mit Internetzugang Schwächephase dauert an Ende 2004 sah es noch gut aus: Die Wirtschaftsforschungsinstitute rechneten damit, dass sich die deutsche Konjunktur erholen und 2005 immerhin um 1,6 Prozentpunkte wachsen werde. Doch Ende April 2005 nahmen die sechs führenden Institute ihre Prognose zur Lage der Welt- und der deutschen Wirtschaft zurück: Deutschland stecke weiterhin in einer "konjunkturellen Schwächephase", die Erholung sei zum Stillstand gekommen. Daher rechnen die Experten in diesem Jahr mit einem ein Wachstum des Bruttoinlandsproduktes (BIP) von nur noch 0,7 Prozent. 2006 soll das BIP aber wieder etwas mehr zulegen: Man geht von 1,5 Prozent aus. Dazu beigetragen hat nach Ansicht der Wirtschaftsforschungsinstitute abgesehen von der weiterhin schwächelnden Weltwirtschaft insbesondere die Aufwertung des Euro. Die immer noch schwache Binnennachfrage habe außerdem das Nachlassen der Exportdynamik nicht ausgleichen können. Unternehmen weiter pessimistisch Nach der Mai-Umfrage des ifo-Instituts in München stellt sich die deutsche Wirtschaft auf weitere Monate im Konjunkturtief ein. Im Mai fiel der ifo-Geschäftsklimaindex erneut. Die Stimmung unter den 7.000 befragten Unternehmen in Deutschland verschlechterte sich damit zum vierten Mal in Folge. Ein Grund ist die schwache Binnennachfrage: Die Deutschen konsumieren sehr zurückhaltend. Mit einem baldigen Aufschwung ist laut dem ifo-Konjunkturexperten Klaus Abberger nicht zu rechnen. Der Index gilt als einer der wichtigsten Frühindikatoren der deutschen Wirtschaft. Bundesregierung senkt Erwartungen Auch die Bundesregierung musste Farbe bekennen und ihre Prognosen nach unten korrigieren. Auf einer Pressekonferenz sagte Wirtschaftsminister Wolfgang Clement, dass man in diesem Jahr mit einem Wirtschaftswachstum von nur noch einem Prozent rechne. Kommt es zu vorgezogenen Neuwahlen, wird die Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik das dominierende Wahlkampfthema sein. Für die Bunderegierung ist die wirtschaftliche Wandel von zentraler Bedeutung, wenn sie den derzeitigen Trend der Meinungsumfragen umkehren und die geplanten Neuwahlen gewinnen will. Dauerproblem Arbeitslosigkeit Auch auf dem Arbeitsmarkt hat sich die Situation verschlechtert. Zwar nahm infolge der verschiedenen Arbeitsmarkt-Reformen der Bundesregierung die Beschäftigung insgesamt zu. Doch die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die die grundlegende Tendenz am Arbeitsmarkt besser wiederspiegelt, sank erneut. Anfang 2005 erhöhte sich die Zahl der registrierten Arbeitslosen sprunghaft auf über fünf Millionen. Mit dem Inkrafttreten der Hartz IV-Reformen wurden nämlich auch die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger in die Statistik einbezogen. Für 2005 rechnen die Institute mit durchschnittlich 4,84 Millionen Menschen ohne Arbeit. Die Institute gehen in ihrer Prognose davon aus, dass die Arbeitslosenzahl erst im Jahr 2006 auf 4,52 Millionen sinken werde. Günstige Rahmenbedingungen der Weltwirtschaft Immerhin erwarten die Wirtschaftsforscher, dass die Schwächephase im Lauf dieses Jahres allmählich überwunden werde. Die Rahmenbedingungen für eine konjunkturelle Erholung seien jedenfalls überwiegend günstig, und die Expansion der Weltwirtschaft setze sich in zügigem Tempo fort. Davon könne vor allem der Export profitieren: Wegen der sich verbessernden Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen wird damit gerechnet, dass der Weltmarktanteil der deutschen Exporteure leicht steigen wird. Schlusslicht in Europa Ähnlich pessimistisch wie die deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute ist die EU-Kommission. Sie veröffentlichte Anfang April ihre Frühjahrsprognose und halbierte darin die deutschen Wachstumsaussichten: Sie rechnet 2005 mit einem Wachstum von nur 0,8 Prozent - Deutschland ist damit das Schlusslicht in Europa. Das höchste Wachstum verbucht nach dieser Prognose Irland mit 4,9 Prozent, gefolgt von Luxemburg mit 3,8 und Finnland mit 3,3 Prozent. Die Ursache für die schleppende Entwicklung sieht die EU ebenfalls in dem anhaltend hohen Ölpreis sowie dem starken und damit den Export verteuernden Euro. Stabilitätspakt bleibt Hürde Obwohl die Bundesregierung erste Reformen auf den Weg gebracht hat, rechnet Brüssel mit keiner unmittelbaren Erholung auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Frühestens zur Mitte dieses Jahres könne die Bundesregierung weniger Arbeitslose erwarten. Auch der deutsche Export werde 2005 die Spitzenwerte des Vorjahres nicht erreichen, die weltweite Nachfrage nach Investitionsgütern lasse nach. Die Kommission befürchtet, Deutschland werde mit einer Neuverschuldung von 3,3 Prozent erneut gegen den Euro-Stabilitäts- und Wachstumspakt verstoßen - zum vierten Mal in Folge. Die EU-Kommission erklärte aber, dass diese Prognose zur Neuverschuldung nicht endgültig sei. Lahmer Wachstumsmotor Generell lahmt derzeit die Wirtschaft in Europa: Auch die Wirtschaft der restlichen Eurozone wächst nicht so stark wie erwartet. Der EU-Währumgskommissar Almunia rechnet in den zwölf Mitgliedsländern, die den Euro als Währung eingeführt haben, für 2005 mit einem durchschnittlichen Wachstum von 1,6 Prozent. In ihrer Herbstprognose war die Kommission noch von zwei Prozent ausgegangen. Kurskorrekturen Bereits im März hatte der Brüsseler EU-Gipfel beschlossen, die so genannte Lissabon-Strategie zu überarbeiten. Auf dem Gipfel in Lissabon (2000) hatten sich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Sie wollten Europa bis 2010 zum weltweit dynamischsten Wirtschaftsraum machen. Doch die lahmende Konjunktur machte den Europäern einen Strich durch die Rechnung. Daher haben sie das Konzept überarbeitet und wollen sich nun auf die Schwerpunkte Wachstum und Beschäftigung konzentrieren. Überall zählen Wachstum und Beschäftigung Als nächsten konkreten Schritt für den Neustart der Lissabon-Strategie legte die Europäische Kommission Anfang Mai ein Arbeitspapier mit Leitlinien zu Struktur und Inhalt der einzelnen nationalen Reformprogramme vor. Die Kommission forderte darin die 25 Mitgliedstaaten auf, ihre jeweiligen nationalen Programme bis zum 15. Oktober 2005 zu veröffentlichen. Diese nationalen Reformprogrammen sollen Vorschläge zur Umsetzung der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung innerhalb der nächsten drei Jahre enthalten. Auf dieser Grundlage wird die Kommission auch die Maßnahmen und Fortschritte der Mitgliedstaaten beurteilen können. Mindestlöhne durch die Hintertür Vor allem die Gewerkschaften setzen sich seit langem für gesetzlich festgelegte Mindestlöhne ein. So weit wollte die Bundesregierung bislang nicht gehen, aber sie wird - quasi durch die Hintertür - Mindestlöhne einführen: Ende April 2005 wurde beschlossen, das so genannte Arbeitnehmer-Entsendegesetz angesichts der Konkurrenz durch Arbeitnehmer aus Osteuropa auf alle Branchen auszudehnen. Ausweitung des Entsende-Gesetzes Dieses Entsendegesetz stammt aus dem Jahr 1996. Damals wuchs die Zahl der osteuropäischen Arbeiter auf deutschen Baustellen. Diese wurden lediglich vorübergehend beschäftigt, und die Arbeitgeber durften sie daher zu den niedrigeren Löhnen der jeweiligen Heimatländer bezahlen. Um das zu verhindern, hat die Bundesregierung für die Baubranche und ihre Nebengewerbe allgemein verbindliche Mindesttarife festgelegt, die für alle Arbeitnehmer gelten sollen. CDU/CSU kündigt Widerstand an Die CDU/CSU will die Ausweitung des Entsendegesetzes allerdings verhindern und im Bundesrat dagegen stimmen. "Einen gesetzlichen Mindestlohn durch die Hintertür wird es mit den Unions-Parteien nicht geben", sagte Ronald Pofalla, stellvertretender Vorsitzender der Unions-Fraktion im Bundestag. Man sei lediglich bereit, eine befristete Ausweitung des Entsendegesetzes auf einzelne Branchen zu prüfen. Hohe Mindestlöhne bergen Gefahren Auch das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln (IW) ist skeptisch: Nach Ansicht der Wissenschaftler hat nämlich unter anderem der hoch angesetzte Mindestlohn dazu beigetragen, dass die Zahl der inländischen Beschäftigten im Bauhauptgewerbe von 1,25 Millionen im Jahr 1997 auf nur noch 767.000 im Jahr 2004 eingebrochen sei. Eine Ausweitung auf andere Branchen werde daher nicht helfen, warnt das IW und führt als Beispiel die Großschlachtereien an. Hier sind nach Gewerkschaftsangaben rund 26.000 Fleischer durch billigere Arbeitskräfte aus den neuen EU-Staaten ersetzt worden. Bei diesen und anderen, nicht an einen bestimmen Ort gebundenen Dienstleistungen würden zu hohe Mindestlöhne nur zu einer weiteren Jobverlagerung ins Ausland führen. Dann kämen die osteuropäischen Schlachter zwar nicht mehr nach Deutschland. Doch dafür werde das Vieh zum Schlachten ins Ausland transportiert und anschließend wieder in die Bundesrepublik zurückgebracht. Konjunkturfalle Das IW rechnet außerdem damit, dass flächendeckende Mindestlöhne in anderen Bereichen zu einem kräftigen Preisanstieg führen werde und dies die ohnehin angeschlagene Konsumkonjunktur weiter negativ beeinflusse. Das IW rät daher, die Löhne dem Wettbewerb anzupassen: Gegebenenfalls müsste der Staat die Entgelte der Arbeitnehmer so aufstocken, dass sie deren Auskommen sichern. Eindeutige Position der Gewerkschaften Die Gewerkschaften dagegen unterstützen die Ausweitung des Entsendegesetzes. Michael Sommer, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), bezeichnete das geplante Gesetz als "wichtigen und richtigen Schritt". Franz-Josef Möllenberg, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), sagte: "Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber das reicht nicht aus". Beispielsweise im Hotel- und Gaststättengewerbe sei eine bundesweit einheitliche Tarifregelung kaum zu erreichen. Schon heute fielen in Ostdeutschland rund 45 Prozent der Beschäftigten nicht mehr unter den Schutz eines Tarifvertrages. Deswegen forderte er, parallel zur Ausweitung des Entsendegesetzes, weiterhin die Einführung gesetzlicher Mindestlöhne. Profit-Maximierung statt sozialer Verantwortung Im April 2005 hat der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering mit einer Grundsatzrede zum künftigen SPD-Parteiprogramm eine kontroverse Diskussion um die Gestalt des Kapitalismus im 21. Jahrhundert entfacht. "Die international forcierten Profit-Maximierungs-Strategien gefährden auf Dauer unsere Demokratie", kritisierte er. Es liege daher im Interesse von Unternehmen, die sich für ihre Mitarbeiter und den Standort verantwortlich fühlten, diesen Entwicklungen entgegenzutreten. "Unsere Kritik gilt der international wachsenden Macht des Kapitals und der totalen Ökonomisierung eines kurzatmigen Profit-Handelns", so Müntefering. Einzelne Menschen und die Zukunftsfähigkeit ganzer Unternehmen und Regionen gerieten bei solchen Strategien aus dem Blick, die "Handlungsfähigkeit der Staaten wird rücksichtslos reduziert". Wenn Sparen kostet Trotz empörter Reaktionen von Opposition und Wirtschaft hielt Müntefering an seiner Kritik fest und intensivierte sie mehrfach: So sagte Müntefering in einer Aktuellen Stunde im Bundestag, dass immer mehr Firmen deutsche Arbeitnehmer durch billige ausländische Scheinselbstständige ersetzten. Viele Unternehmen siedelten wegen Einsparungsmöglichkeiten in Höhe weniger Prozente ins Ausland um und ließen die Arbeitnehmer und ihre Familien im Stich. Kleine Unternehmen hätten zudem Probleme, Kredite von Banken und Sparkassen zu erhalten, die Managergehälter stiegen ins Unermessliche. "Das alles hat mit sozialer Marktwirtschaft und Unternehmerethik nichts zu tun", kritisierte der SPD-Vorsitzende. "Da geht es um den Vorteil weniger, und da geht es um Lasten für Viele. Das ist marktradikal und asozial." Gegen die Unternehmensethik der Deutschen Bank Beispielhaft wandte er sich gegen das Vorhaben der Deutschen Bank, die trotz großer Gewinne mehrere tausend Arbeitnehmer entlassen wolle. Bei Ackermann stimme die Unternehmensethik nicht mehr, "wenn er eine Eigenkapitalrendite von 25 Prozent zum Ziel erklärt und bei gewachsenen Gewinnen am selben Tag ankündigt, 6.400 Menschen zu entlassen", sagte Müntefering der "Bild am Sonntag". Die Heuschrecken-Polemik Sein "Heuschrecken-Vergleich" sorgte dabei für besonders viel Aufsehen: Müntefering warf den meist amerikanischen Unternehmen der so genannten Private-Equity-Branche vor, wie "Heuschrecken" über Deutschland herzufallen, Firmen aufzukaufen und sie dann rücksichtslos zu zerschlagen. Das ging dem Historiker Michael Wolffsohn, Professor an der Universität der Bundeswehr in München, zu weit. Er warf Müntefering vor, seine Anti-Kapitalismus-Rhetorik ähnele der Nazi-Hetze gegen Juden. In dem Beitrag "Über Münteferings Stil", Anfang Mai erschienen in der "Rheinischen Post", kritisiert Wolffsohn den SPD-Parteivorsitzenden heftig: "60 Jahre 'danach' werden heute wieder Menschen mit Tieren gleichgesetzt, die - das schwingt unausgesprochen mit - als 'Plage' vernichtet, 'ausgerottet' werden müssen." Müntefering räumte inzwischen ein, dass sein Vergleich von Unternehmen mit Heuschrecken sehr drastisch gewesen sei. Er finde es aber "gut, dass die Debatte so intensiv geführt wird". Es gehe darum, ob sich der Primat der Politik durchsetze oder der Leitsatz "Das Geld regiert die Welt." Was die Manager dazu sagen Deutschlands Spitzenmanager verteidigen allerdings ihre Geschäftsstrategien: "Gewinne sind unabdingbare Voraussetzung für Investitionen und Arbeitsplätze", sagte beispielsweise Bayer-Chef Werner Wenning. Es wurden allerdings auch einige Stimmen unter den Managern laut, die den wachsenden Druck der Finanzmärkte kritischer sehen. So sprach TUI-Chef Michael Frenzel von "Verwerfungen", wenn sich "Börsenbewertungen abkoppeln von der physischen Unternehmensentwicklung". Nach Ansicht von Wolfgang Reitzle, Vorstandsvorsitzender der Linde AG, müsse sich jedes börsennotierte Unternehmen zwar "den klaren Gesetzen des Kapitalmarkts stellen". Es dürfe sich diesen Regeln aber nicht "um jeden Preis" unterwerfen. Commerzbank-Chef Klaus-Peter Müller warnte dagegen vor einer "unglücklichen Diskussion" zu einem "falschen Zeitpunkt". Unterstützt werden die gescholtenen Manager dabei von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, der in verschiedenen Interviews zur Besonnenheit aufrief: Es gehe nicht um eine pauschale Kritik an Unternehmern, sondern um eine grundsätzliche Diskussion darüber, wie die soziale Marktwirtschaft zukunftsfähig zu gestalten sei.

  • Wirtschaft
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II
ANZEIGE
Zum Link