ePA im Berufsschulunterricht: praxisnah und kompetent vermitteln
Selbstlernkurs
In diesem Kurs erfahren Lehrkräfte, wie sie die elektronische Patientenakte (ePA) für alle als praxisorientiertes Thema für den Berufsschulunterricht aufbereiten können. Ziel ist es, die Lehrkräfte dabei zu unterstützen, ihre Schülerinnen und Schüler auf den Umgang mit der ePA und die damit verbundenen neuen Anforderungen im Gesundheitswesen und im Berufsalltag vorzubereiten. Neben grundlegenden Informationen zur Funktionsweise und Bedeutung der ePA für alle werden verschiedene praxisnahe Methoden und didaktische Ansätze vermittelt, um das Thema anschaulich und zukunftsorientiert im Unterricht zu behandeln. Mit der Einführung der ePA für alle stehen Berufsschulen vor der Herausforderung, zukünftige Gesundheitsfachkräfte auf den professionellen Umgang mit der ePA vorzubereiten. Dieser Fortbildungskurs vermittelt in zwei Lernschritten die wichtigsten Grundlagen zur ePA in Bezug auf die Nutzung für Versicherte und Gesundheitsfachkräfte und zeigt die Vorteile für beide Gruppen auf. Darüber hinaus werden Impulse gegeben, wie die ePA im Berufsschulunterricht thematisiert werden kann, welche Kompetenzen geschult werden müssen und welche Anknüpfungspunkte an den Lehrplan gefunden werden können. Die Teilnehmenden erarbeiten, welche Methoden für die Vermittlung der ePA geeignet sind und wie die Lernenden von ersten Berührungspunkten im Berufsschulunterricht profitieren. Nach Abschluss aller Lernschritte erhalten Teilnehmende ein digitales Zertifikat . Der Fortbildungskurs wird kostenfrei vom Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Kurses erwerben Kompetenzen in den folgenden Bereichen auf der Grundlage des Europäischen Rahmens für die Digitale Kompetenz von Lehrenden ( DigCompuEdu ): 2.1 Auswählen digitaler Ressourcen 3.1 Lehren 3.2 Lernbegleitung 3.3 Kollaboratives Lernen 6.1 Informations- und Medienkompetenz Die Materialien stehen unter der Creative Commons Lizenz CC BY-NC-ND 4.0 (Namensnennung – nicht kommerziell – keine Bearbeitung), was bedeutet, dass sie nicht verändert weitergegeben werden dürfen, es sei denn, das BMG stimmt einer Veränderung vor Weitergabe im Einzelfall zu, zum Beispiel bei notwendigen Anpassungen an die Rechtslage.
- 2 Lernschritte
- 1,5 Stunden