Den Arbeitskräftemangel versuchte die DDR mit Arbeitern aus dem Ausland zu beheben. Zur Ausbildung und Beschäftigung von Arbeitskräften schloss sie deshalb Abkommen mit Ungarn, Polen, Algerien, Kuba, Mosambik und Vietnam ab. Ausländische Arbeiter aus diesen Ländern konnten maximal zwei Jahre im Land bleiben. Meist übten sie körperlich schwere oder monotone Tätigkeiten aus. Erfüllten sie vorgegebene Arbeitsnormen nicht oder verstießen sie gegen die "sozialistische Arbeitsdisziplin", dann drohte ihnen vorzeitige Rückkehr in ihr Heimatland. In Wohnheimen untergebracht waren private Kontakte zur DDR-Bevölkerung schwer möglich, und auch von den DDR-Behörden nicht erwünscht.
In diesem Audiobeitrag wird ein Beschwerdebrief eines ehemaligen Vertragsarbeiters aus Algerien an die Werksleitung vorgelesen, in dem er sich über die Arbeits- und Lebensbedingungen beschwert. Dabei geht es vor allem um den Widerspruch zwischen den von der DDR-Regierung und den Behörden getroffenen Versprechungen in Bezug auf die Arbeits- und Lebensqualität sowie den versprochenen Lohn und der Realität vor Ort.
Durch die anschauliche Erzählung ergibt sich ein starker lebensweltlicher Bezug. Die Schülerinnen und Schüler erfahren von realen Schicksalen, reflektieren und diskutieren Gründe, warum Menschen ihre Heimat verlassen und erfahren, wie es ihnen in der Fremde ergeht. Das gesprochene Wort vermittelt Atmosphäre und Stimmungen. Die Stimme des Erzählenden sorgt für Empathie und emotionale Teilhabe. Vor allem aber erfahren die Zuhörer Migrationsgeschichte und Migrationsgeschichten aus "erster Hand".
Der Beitrag kann als Einstieg und als Diskussionsgrundlage in das Thema Vertragsarbeiter in der DDR genutzt werden.