Die Volkskammer der DDR wurde anfangs alle vier, später alle fünf Jahre gewählt. Freie Wahlen gab es nicht, und geheim waren sie allein dem Verfassungsanspruch nach. In der Praxis wurde der Stimmzettel direkt gefaltet und ohne im eigentlichen Sinn einer Wahlmöglichkeit direkt in die Wahlurne eingeworfen. Damit bekundete man seine Zustimmung zur Nationalen Front, dem Zusammenschluss aus SED, den vier Blockparteien und den Massenorganisationen.
Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten anhand von Sachtexten das Wahlsystem der DDR und beurteilen, wie demokratisch es war.