Einkaufen im Netz ist bei Kindern Aufgabe der Eltern

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veröffentlicht am 25.11.2016

Online-Shopping ist kurz vor Weihnachten besonders beliebt. Damit nicht auch der Nachwuchs auf Einkaufstour im Netz geht, sichern Eltern besser ihre Nutzerkonten für Online-Shops. Wie dies geht, zeigt ein unterhaltsamer Informationsfilm von SCHAU HIN!, dem Medienratgeber für Familien.

Adventszeit ist Shoppingzeit. Viele erledigen ihre Weihnachtseinkäufe im Internet. Zudem locken Rabattaktionen wie der "Black Friday" oder der "Cyber Monday". Doch auch Kinder können nach wenigen Klicks im Internet selbst bestellen und einkaufen, falls die Daten der Kreditkarte hinterlegt und schlecht gesichert sind. "Es ist wichtig, dass Eltern für ihr Kind eigene Zugänge und Surfräume einrichten" rät SCHAU HIN!-Mediencoach Kristin Langer.

SCHAU HIN!-Tipps

5 Regeln für den Online-Einkauf

  • Gerade Surfanfängerinnen und -anfänger begleiten: über Werbung sprechen und über Kaufvorgänge aufklären.
  • Bestellungen besprechen: Mit Kindern bis zwölf Jahren vereinbaren, dass Onlineeinkäufe sowie Anmeldungen und Downloads Elternsache und nur gemeinsam zu tätigen sind.
  • Passwort regelmäßig ändern: nicht speichern und geheim halten. Ein sicheres Passwort besteht aus Klein- und Großbuchstaben sowie Zahlen und bestenfalls Sonderzeichen.
  • Bezahldaten sichern: nach Einkauf ausloggen, Direktkauf (One-Click) deaktivieren. Bestellungen widerrufen. Ein Kaufvertrag mit Minderjährigen bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Eltern. Bei Problemen an die Verbraucherzentrale wenden.

Diese Tipps veranschaulicht der Trickfilm "Mamas Passwort" mit der Familie Schaumann. Den Film sowie Hinweise zu Sicherheitseinstellungen und Online-Werbung gibt es auf www.schau-hin.info. Informationen zum Online-Verbraucherrecht finden Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen auf www.marktwaechter.de/digitalewelt und unter www.irights.info.

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