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Urheberrecht in Schule und Unterricht

Dossier

Das Urheberrecht hat die wichtige Funktion, geistiges Eigentum zu schützen. Im Internet gilt diese Regelung genauso wie in der wirklichen Welt. Was viele oft nicht wissen: Auch wenn Fotos oder Texte öffentlich im Netz präsentiert werden, bedeutet das nicht, dass man diese einfach weiterverwenden darf. Häufig sind diese Inhalte urheberrechtlich geschützt, dürfen nur mit Erlaubnis des Urhebers heruntergeladen, auf der eigenen Webseite eingebunden oder in sozialen Netzwerken geteilt werden. Es genügt auch nicht, einfach nur die Quelle des Inhalts zu nennen und diesen trotzdem zu verwenden. Auch wenn das Internet oft unüberschaubar und riesengroß wirkt, ist die Gefahr, für dortige Urheberrechtsverletzungen belangt zu werden, nicht zu unterschätzen. Systematisch suchen Rechteinhaber und Angehörige der Unterhaltungsindustrie nach illegal eingestellten Inhalten. Werden sie fündig, erhält die oder der Betroffene zunächst ein Abmahn-Schreiben mit der Aufforderung, eine "Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" abzugeben sowie Anwaltskosten und Schadenersatz zu bezahlen. Für eine einzige Abmahnung werden dann oft schon mehrere tausend Euro fällig und es spielt keine Rolle, ob bewusst oder unbewusst gegen das Urheberrecht verstoßen wurde. Kommt man der Aufforderung nicht nach, folgt häufig eine Klage oder ein gerichtlicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Diese Themensammlung bündelt für Sie Informationen und Unterrichtsmaterialien zum Thema Urheberrecht in Schule und Unterricht. Sie erhalten Tipps, wie Sie im Hinblick auf das Urheberrecht rechtssicher unterrichten, zum Beispiel, indem Sie mit Open Educational Resources (OER) arbeiten. Dabei handelt es sich um frei zugängliche Lehr- und Lernmaterialien, die gemeinfrei sind oder auf Basis freier Lizenzen im Unterricht verwendet werden dürfen. Auch stellen wir Ihnen Unterrichtsmaterialien mit Arbeitsblättern und interaktiven Übungen zur unterrichtlichen Behandlung des Themas Urheberrecht zur Verfügung. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler zu einem kritischen Umgang mit dem Urheberrecht zu befähigen.

  • Fächerübergreifend
  • Mediennutzung und Medienkompetenz: Schützen und sicher agieren

Fotografie und Bildbearbeitung im Unterricht

Dossier

Mal schnell ein Selfie schießen, das Restaurant-Essen für das Instagram-Profil festhalten oder Bilder von Freunden mithilfe witziger Apps bearbeiten - spätestens seit das Handy den Fotoapparat ersetzt, ist Fotografieren ein Massenphänomen geworden. Noch nie war es so einfach wie heute, immer und überall Fotos zu schießen und diese direkt zu bearbeiten. Bereits in der Lebenswelt von Grundschulkindern spielt das Fotografieren heutzutage eine wichtige Rolle. Umso wichtiger ist es, Heranwachsenden digitale Kompetenzen im Hinblick auf das Erstellen und Berabeiten von Bildern zu vermitteln. Fotografieren kann auch den Unterricht erheblich bereichern. In dieser Materialsammlung bündeln wir informative Fachartikel sowie lebensweltnahe und kreative Unterrichtsentwürfe rund um das Thema Fotografie und Bildbearbeitung. Lehrkräfte finden hier Arbeitsblätter, Stundenverläufe und Methoden für die Grundschule und Sekundarstufen. Die Schülerinnen und Schüler erfahren den Umgang mit der Kamera, erwerben Kompetenzen hinsichtlich des rechtssicheren und kreativen Umgangs mit Fotografie und erlernen die Grundlagen der Bildbearbeitung mit unterschiedlichen digitalen Programmen wie zum Beispiel Microsoft Paint, Irfan View oder speziellen Apps zur Bildbearbeitung. Bezug nehmend auf die KMK-Strategie Bildung in der digitalen Welt werden hier vor allem Medienkompetenzen im Kompetenzbereich "Produzieren und Präsentieren" sowie "Problemlösen und Handeln" geschult. Die Schülerinnen und Schüler lernen, Foto-Produktionen zu planen, zu gestalten und zu präsentieren. Sie beschäftigen sich in dem Kontext auch mit der Bedeutung von Urheberrecht und geistigem Eigentum und lernen, Persönlichkeitsrechte zu beachten. Weiterhin lernen sie, verschiedene digitale Werkzeuge zur Bildbearbeitung bedarfsgerecht einzusetzen.

  • Fächerübergreifend
  • Mediennutzung und Medienkompetenz: Produzieren und Präsentieren

Soziale Netzwerke im Unterricht

Dossier

Die Nutzung von sozialen Netzwerken ist heutzutage wesentlicher Bestandteil unserer Lebenswelten. Dank Instant-Messaging-Diensten wie WhatsApp und Social Communities wie Instagram, TikTok, Snapchat oder Facebook sind wir unentwegt und überall mit unseren Familien, Freundinnen und Freunden, Kolleginnen und Kollegen verbunden. Die schnelle und einfache Kommunikation erleichtert uns zunehmend den Alltag: Wir sind immer up-to-date und immer erreichbar. Doch birgt die Nutzung sozialer Netzwerke auch etliche Risiken , für die besonders Kinder und Jugendliche sensibilisiert werden müssen. Social Media-Stress, Selbstoptimierungsdruck durch Influencerinnen und Influencer, Cybermobbing, Hate Speech, Verstöße gegen Datenschutz und Urheberrecht – das sind nur einige der Probleme, die die Nutzung von sozialen Netzwerken mit sich bringen kann. Mithilfe der vorliegenden Unterrichtsvorschläge und Arbeitsmaterialien fördern Sie den verantwortungsvollen Umgang Heranwachsender mit Social Communities. Fachartikel und Experten-Interviews ergänzen die Themensammlung. Gemäß der KMK-Strategie Bildung in der digitalen Welt wird den Schülerinnen und Schüler so ein medienkompetenter Umgang in den Bereichen "Kommunizieren und Kooperieren" sowie "Schützen und sicher agieren" vermittelt. Sie lernen Verhaltensregeln bei digitaler Interaktion und Kooperation kennen und berücksichtigen ethische Prinzipien und kulturelle Vielfalt im Netz. Weiterhin reflektieren sie Risiken und Gefahren in digitalen Umgebungen und entwickeln Strategien zu ihrem Schutz, indem sie Maßnahmen zur Datensicherheit ergreifen, Sicherheitseinstellungen aktualisieren und ihre Privatsphäre im Internet schützen.

  • Fächerübergreifend
  • Mediennutzung und Medienkompetenz: Kommunizieren und Kooperieren

Digital Präsentieren im Unterricht

Dossier

Die Fähigkeit, einen Vortrag zu halten, bei dem ein Medium das gesprochene Wort sinnvoll ergänzt, gehört sicher zu den Schlüsselqualifikationen in unserer Zeit, da es den Zuhörenden und Zuschauenden hilft, die Struktur des Vortrags zu erkennen. Digitale Präsentationstechnike n nehmen dabei eine immer größere Rolle ein. Neben dem Klassiker PowerPoint setzen sich auch multimediale Alternativen wie Prezi oder Apps wie Perspective immer mehr durch. Auch der Kompetenzrahmen der KMK-Strategie Bildung in der digitalen Welt sieht im Produzieren und Präsentieren mithilfe technischer Bearbeitungsmöglichkeiten eine wesentliche Medienkompetenz. Schülerinnen und Schüler sollen im schulischen Kontext dazu befähigt werden, Unterrichtsprojekte und -produkte in verschiedenen Formaten zu gestalten, gut zu präsentieren und zu veröffentlichen. Sie sollen dabei auch die Bedeutung von Urheberrecht und geistigem Eigentum kennenlernen und berücksichtigen sowie Persönlichkeitsrechte wahren. In diesem Themendossier finden Sie Hinweise zu verschiedenen digitalen Präsentationswerkzeugen sowie konkrete Unterrichtsvorschläge für die Grundschule, Sekundarstufen und Berufsbildung zum Einsatz von digitalen Präsentationstechniken. So erstellen Schülerinnen und Schüler beispielsweise im Grundschulunterricht eine multimediale PowerPoint-Präsentation zum Märchen "König Drosselbart", konjugieren im Latein-Unterricht mithilfe von PowerPoint Verben und erarbeiten im Berufsschulunterricht Präsentationsregeln. Ziel aller Unterrichtseinheiten und Arbeitsmaterialien ist es, Schülerinnen und Schüler dazu zu befähigen, Präsentationsmedien kreativ und sinnvoll einzusetzen. Digitale Präsentationen sollen Unterrichtsinhalte veranschaulichen und ergänzen, aber keinesfalls von den eigentlichen Inhalten ablenken. Gute Präsentationen sind übersichtlich strukturiert, inhaltlich und gestalterisch nicht zu überladen und stellen zentrale Punkte und Konzepte des jeweiligen Unterrichtsinhalts dar.

  • Fächerübergreifend
  • Mediennutzung und Medienkompetenz: Produzieren und Präsentieren

Die Urheberrechtsreform der Europäischen Union im Unterricht

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit zur Urheberrechtsreform der Europäischen Union diskutieren die Lernenden sowohl das bisherige Urheberrecht als auch vor allem die umstrittene Gesetzesänderung. Sie hinterfragen die Neuerungen und setzen sich mit der Kritik an der Reform auseinander, die ein Ende des freien Internets voraussagt.Diese Unterrichtseinheit beschäftigt sich mit der in Politik und Öffentlichkeit kontrovers diskutierten Urheberrechtsreform der Europäischen Union (EU). Während die einen in der Reform ein längst überfälliges Regelwerk zum besseren Schutz der Urheber im Zeitalter der Digitalisierung sehen, fürchten andere, die Reform könnte durch den Uploadfilter das Ende des freien Internets bedeuten. Auch wenn man sich im Grunde einig ist, dass das Urheberrecht nicht mehr zeitgemäß ist und reformiert werden muss, bestehen Unstimmigkeiten darin, welche Regelungen für ein Copyright sinnvoll sind. Die Kritik an der Reform hinterfragen die Lernenden im Unterricht mit dieser Einheit im Sinne der kritischen Medienreflexion unter anderem am Beispiel Leistungsschutzrecht sowie bei der Frage, ob sie gegebenenfalls ihr eigenes Verhalten im Internet durch die Reform verändern müssen. Damit die Schülerinnen und Schüler sich eine eigene Meinung zum Thema bilden können, ist es wichtig, dass sie die wichtigsten Fakten kennen. Dieses Unterrichtsmaterial führt die Lernenden deshalb an das Regelwerk heran. Sie lernen die umstrittenen Artikel 11 und 13 der Urheberrechtsreform kennen, untersuchen die Webseite ihres Ausbildungsbetriebs hinsichtlich ihrer Rechtsmäßigkeit nach der neuen Verordnung und setzen sich kritisch mit der Reform auseinander. Dabei diskutieren sie auch die Frage, inwieweit die Urheberrechtsreform das Ende des freien Internets bedeuten könnte. Das Unterrichtsmaterial eignet sich für den Einsatz in den berufsbildenden Schulen und wir durch EU-Urheberrechtsreform: Arbeitsblätter für die Sekundarstufen ergänzt. Das Thema "Urheberrechtsreform der Europäischen Union" im Unterricht Das Hochladen und Teilen von Inhalten ist ein fester Bestandteil der Internetkultur und kaum ein Schulreferat kommt heute noch ohne Bilder aus dem Internet aus. Ob und welche Verwendungszwecke erlaubt sind, spielt meist nur eine zweitrangige Rolle. Während Facebook, Youtube und weitere soziale Netzwerke mit diesen fremden Inhalten Millionen verdienen, sehen die Urheber meist keinen Cent. Dies zu ändern und das Urheberrecht an die Bedingungen im Internet anzupassen, ist Ziel der Europäischen Urheberrechtsreform. Allerdings ist die Reform bei den Internetusern und auch bei Teilen der Urheber auf heftige Kritik gestoßen. Die Unterrichtseinheit soll Ihren Schülerinnen und Schülern einen Einblick in das umstrittene Gesetz ermöglichen und sie dazu befähigen, die Reform kritisch zu betrachten. Vorkenntnisse Die Unterrichtsreihe orientiert sich an der Lebenswelt der Jugendlichen und ist so angelegt, dass Sie als Lehrkraft keine besonderen Vorkenntnisse benötigen. Wenn Sie sich bisher bereits in den Medien über das Thema informiert haben, sind Sie ebenso wie Ihre Lernenden ausreichend vorbereitet. Es ist davon auszugehen, dass die Schülerinnen und Schüler bereits von der Diskussion um die Urheberrechtsreform und ihre möglichen Folgen für das Internet gehört haben, andernfalls bietet Arbeitsblatt 1 die Möglichkeit, sie zunächst in die Problematik einzuführen. Didaktische Analyse Die vorliegende Unterrichtseinheit soll dazu beitragen, dass die Schülerinnen und Schüler sich kritisch mit der Urheberrechtsreform auseinandersetzen. Die Lernenden erarbeiten sich wichtige Hintergrundinformationen, die sie dazu befähigen, sich eine eigene Meinung zum Thema zu bilden und diese zu vertreten. Methodische Analyse Die Urheberrechtsreform ist ein sehr komplexes Thema, und für Laien sind die Gesetzestexte kaum verständlich. Ziel der Unterrichtsreihe ist es daher im Sinne der Schüleraktivität, die wesentlichen Punkte, die auch den Alltag der Jugendlichen betreffen, aufzugreifen und allgemeinverständlich zu vermitteln. Die Einheit soll den Jugendlichen durch die entsprechende didaktische Reduktion die Möglichkeit geben, sich ein eigenes Bild zu der Problematik zu machen und zum Nachdenken anregen. Je nach technischer Ausstattung wird ein Quiz zum Urheberrecht im Alltag in motivierender interaktiver Form sowie alternativ auf einem Arbeitsblatt angeboten. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler setzen sich kritisch mit der Urheberrechtsreform der Europäischen Union auseinander und prüfen, was sich die Neuerungen verändert. hinterfragen ihren eigenen Umgang mit dem Urheberrecht kritisch. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler analysieren unterschiedliche Internetauftritte auf ihren Umgang mit dem Urheberrecht. arbeiten Informationen auf und setzen diese um. informieren sich selbstständig zu einem Thema. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler setzen sich am Beispiel der Urheberrechtsreform mit einem in der Gesellschaft kontrovers diskutierten Thema auseinander hinterfragen ihren eigenen Standpunkt und bilden sich eine eigene Meinung. arbeiten zielorientiert in Gruppen zusammen.

  • Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben / Politik / WiSo / SoWi / Wirtschaft
  • Berufliche Bildung, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Leistungsschutzrecht und Informationsfreiheit im Internet

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtseinheit führt in das Urheberrecht beziehungsweise das Leistungsschutzrecht und dessen wesentliche Merkmale ein. Durch eine gelenkte Internet-Recherche sollen die Lernenden die Effekte des Leistungsschutzrechtes auf den Online-Bereich verstehen.Am 1. März 2013 novellierte der Bundestag das Urheberrechtsgesetz und verabschiedete das Leistungsschutzrecht. Die Schülerinnen und Schüler lernen in dieser Unterrichtseinheit die Merkmale des Leistungsschutzrechtes kennen, indem sie Online-Texte lesen und ein Video zum Thema ansehen. Im Hinblick auf die Marktmacht von Google sollen sie kritisch bewerten, ob durch den gesetzlich bedingten Erwerb von Lizenzen bei den Verlagen für beispielsweise "Snippets" eine "Google-Realität" entsteht und damit einhergehend die Informationsfreiheit im Internet mögliche Einschränkungen erfährt. Abschließend diskutieren die Schülerinnen und Schüler in diesem Kontext, inwiefern sich die aktuellen Entwicklungen auf die individuelle Internetrecherche auswirken könnten. Das Leistungsschutzrecht kennenlernen Mithilfe von Online-Texten und einem Video lernen die Schülerinenn und Schüler zunächst das Leistungsschutzrecht kennen (Aufgaben 1, 2 und 3). Durch eine gelenkte Internet-Recherche sollen die Lernenden die Effekte des Leistungsschutzrechtes auf den Online-Bereich verstehen (Aufgabe 4). Sie erarbeiten des Weiteren, inwiefern die Informationsfreiheit im Internet durch das Leistungsschutzrecht Einschränkungen erfährt (Aufgabe 5). Diskussion In einer abschließenden Diskussion besprechen die Schülerinnen und Schüler die Auswirkungen der aktuellen Entwicklungen. Die Aufgaben bauen aufeinander auf und sollten in der vorgegebenen Reihenfolge bearbeitet werden. Weitere methodische Hinweise sind in die jeweiligen Aufgabenstellungen eingearbeitet. Ablauf Ablauf der Unterrichtseinheit Der Ablauf der Unterrichtssequenz "Leistungsschutzrecht und Informationsfreiheit im Internet" ist hier übersichtlich für Sie zusammengestellt. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen den Begriff "Snippet" kennen. lernen das Urheberrechtsgesetz kennen. lernen das Leistungsschutzrecht kennen. verstehen die zentralen Unterschiede zwischen dem Urheber- und dem Leistungsschutzrecht. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler betreiben Online-Recherchen. erarbeiten das Thema mithilfe eines YouTube-Videos und Online-Artikeln. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler entwickeln eine eigene Position zu den Auswirkungen des Leistungsschutzrechtes auf die Grundrechte der Internetuserinnen und -user und die Informationsfreiheit. bewerten das Handeln eines Verlages, indem sie ein Statement verfassen. lernen, die erarbeiteten Informationen und entwickelten Wertehaltungen nach Maßgabe einer Methode angemessen zu artikulieren. Vorbereitung Zu Beginn der Unterrichtseinheit "Leistungsschutzrecht und Informationsfreiheit im Internet" setzen sich die Schülerinnen und Schüler als Vorbereitung auf die nächsten Aufgaben zunächst mit dem Begriff "Snippet" auseinander. Die Schülerinnen und Schüler lernen das Urheberrecht kennen, indem sie die Seiten 6 und 7 im Informationstext "Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt. Downloaden, tauschen, online stellen - Urheberrecht im Alltag" lesen, den Sie hier herunterladen können. Die Lernenden visualisieren außerdem wesentliche Inhalte zum Urheberrecht in einer Mindmap. Zudem lernen Sie das Leistungsschutzrecht kennen, indem sie ein Erklärvideo auf YouTube ansehen und sich währenddessen Notizen machen, die sie mit ihrem Nachbarn in Partnerarbeit abgleichen. Die Schülerinnen und Schüler verstehen die zentralen Unterschiede zwischen dem Urheber- und dem Leistungsschutzrecht und stellen diese in Partnerarbeit tabellarisch gegenüber. Auswirkungen des Leistungsschutzrechtes Die Schülerinnen und Schüler entwickeln eine eigene Position zu den Auswirkungen des Leistungsschutzrechtes auf die "Grundrechte der Internetuser" und die "Informationsfreiheit", indem sie den Online-Artikel "Das Leistungsschutzrecht wackelt" lesen, zusammenfassen und einen eigenen Kommentar verfassen. Statement zum Handeln des Springer-Verlags Die Schülerinnen und Schüler lesen den Online-Artikel "Leistungsschutzrecht: Springer gibt Google kostenlose Lizenz" und verfassen dazu ein eigenes Statement. Abschluss Der Kurs wird darum gebeten, alle Materialien in Vorbereitung auf eine Abschlussdiskussion zu sichten. Die Lehrperson schreibt das Thema der Unterrichtssequenz "Das Leistungsschutzrecht und seine Auswirkungen auf die Informationsfreiheit im Internet" an die Tafel. Ein abschließendes Fazit sollte vom Kurs formuliert und an der Tafel festgehalten werden.

  • Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben / Politik / WiSo / SoWi / Wirtschaft
  • Sekundarstufe I

"Unsere Stadt" – Präsentieren mit PowerPoint

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtseinheit zum Thema "Präsentieren mit Powerpoint" gibt eine Anleitung zum Einsatz von PowerPoint in der Grundschule. Im Rahmen des Projektes "Unsere Stadt" erstellen die Lernenden selbstständig eine PowerPoint-Präsentation.Der sichere Umgang mit Präsentationsprogrammen gehört heute zu den wichtigsten Grundkenntnissen, die Schülerinnen und Schüler spätestens auf der weiterführenden Schule beherrschen müssen (Kompetenzbereich "Produzieren und Präsentieren" ). Diese Unterrichtseinheit führt die Lernenden der Grundschule (sowie gegebenenfalls der Klassen 5 und 6) in das Office-Programm PowerPoint ein. Am Beispiel ihrer Heimatstadt üben sie, eine Präsentation zu planen, zu gestalten und zu halten. Mithilfe des ersten Arbeitsblatts sammeln die Kinder zunächst Informationen und strukturieren diese. So soll einem Problem vorgebeugt werden, das häufig auftritt, wenn Schülerinnen und Schüler das erste Mal ein Produkt mit dem Computer erstellen: Da die Lernenden von Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Programme überfordert sind, befassen sie sich inhaltlich nur oberflächlich mit einem Thema. Wird die Recherche vorgeschaltet, kann dies verhindert werden. Anschließend hilft eine Klickanleitung den Lernenden, sich beim Erstellen der Präsentation in PowerPoint zurechtzufinden. Sie eignet sich für Anfängerinnen und Anfänger und konzentriert sich auf die wichtigsten Basis-Funktionen des Programms. Ein weiteres Arbeitsblatt informiert die Schülerinnen und Schüler zum Thema Urheberrecht . Gerade für Lernende, die bisher nur wenig mit Informations- und Bildersuche in Kontakt gekommen sind, ist es wichtig, Grundlagen zu erlernen. Sie sollen sich bewusst werden, dass Texte und Bilder aus dem Netz nicht einfach kopiert oder ohne Quellenangabe verwendet werden dürfen. Das Thema "Präsentieren mit PowerPoint" im Unterricht Das Vorstellen von Lernprodukten in einer Präsentation fördert Schülerinnen und Schüler in besonderem Maß. Indem sie sich auf eine Präsentation vorbereiten, ist ihnen der Nutzen ihrer Arbeit bewusst, sie können sich kreativ in der Auswahl der Themen und der Gestaltung der Präsentation einbringen, sie lernen, vor Publikum zu sprechen und vermitteln das Gelernte ihren Mitschülerinnen und Mitschülern. Nicht nur in der weiterführenden Schule, sondern auch in Studium und Berufsleben ist es unabdingbar, Arbeitsergebnisse in angemessener Form zu präsentieren. Nicht umsonst ist "Produzieren und Präsentieren" einer der Kompetenzbereiche der KMK-Strategie "Bildung in der digitalen Welt". Schülerinnen und Schüler sollen lernen, Präsentationen inhaltlich vorzubereiten, angemessen weiterzuverarbeiten und später vorzustellen. Als gängigste Präsentationssoftware ist PowerPoint hierfür unabdingbar. Didaktische Analyse Die Microsoft-Office-Anwendungen sind die meistgenutzten ihrer Art. Sie bieten viele Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten, um Informationen aufzubereiten, zusammenzufassen, darzustellen und zu präsentieren. Aufgrund der Vielzahl an Möglichkeiten sind unerfahrene Nutzerinnen und Nutzer jedoch häufig überfordert. Daher ist es hilfreich, Schülerinnen und Schüler, die erstmals mit einem Office-Programm wie PowerPoint arbeiten, strukturiert einzuführen. Diese Unterrichtseinheit nutzt ein Thema aus der Lebenswelt der Lernenden als Aufhänger für diese Einführung: Zum Thema "Unsere Stadt" können alle etwas beitragen. Das Vorwissen der Schülerinnen und Schüler zu ihrer Heimatstadt ist vielfältig und divers. Darüber hinaus fällt das Sammeln von Informationen und deren Memorieren leicht, wenn ein eindeutiger Bezug zum Alltag der Lernenden vorhanden ist. Ohne die inhaltlichen Aspekte ihrer Präsentation zu vernachlässigen, können sie sich so darauf konzentieren, PowerPoint kennenzulernen. Darüber hinaus ist es unabdingbar, dass Schülerinnen und Schüler bereits bei den ersten Internetrecherchen Grundlagen zum Thema "Urheberrecht" erlernen. Sie sollten von Anfang an verinnerlichen, dass Texte und Bilder aus dem Netz nicht ohne Quellenangabe kopiert und weiterverbreitet werden dürfen. So wird vermieden, dass es zu Missverständnissen bei der Nutzung von Inhalten aus dem Internet kommt. Methodische Analyse Für Schülerinnen und Schüler ist das Erstellen einer Präsentation eine fordernde und umfangeiche Aufgabe. Sie müssen sich nicht nur inhaltlich mit einem Thema auseinandersetzen, Informationen sammeln, diese strukturieren und diese in ein angemessenes Präsentationsformat übertragen. Auch die Arbeit mit der Software kann schnell zur Herausforderung werden, insbesondere wenn sie noch nie damit gearbeitet haben. Um die Lernenden zu entlasten, bereitet diese Unterrichtseinheit sie schrittweise auf das Erstellen der Präsentation vor. Vorwissen wird zusammengetragen und strukturiert, eine Gliederung wird entworfen und erst dann wird mit dem Sammeln von Informationen begonnen. Um Missverständnisse und Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden, wird ein Exkurs zum Thema "Urheberrecht" in die Unterrichtsreihe integriert. Erst nach diesen Vorbereitungsarbeiten beginnen die Schülerinnen und Schüler, mit PowerPoint zu arbeiten. Eine Klickanleitung hilft ihnen dabei, die wichtigsten Funktionen der Präsentationssoftware nachzuvollziehen und eigenständig zu nutzen. Auf diese Weise wird gesichert, dass die Schülerinnen und Schüler sowohl inhaltlich als auch gestalterisch tolle Präsentationen produzieren, die auch rechtliche Vorgaben berücksichtigen. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler sammeln Informationen zu den Einrichtungen und eventuell der Geografie, Geschichte und Politik ihres Heimatorts mithilfe unterschiedlicher Informationsquellen. erwerben wichtige Grundkenntnisse zum Thema Urheberrecht. stellen Texte für eine Präsentation zusammen oder formulieren diese selbst. strukturieren Informationen zu ihrer Heimatstadt. Medienkompetenz (in Bezug auf Kompetenzbereich 3. "Produzieren und Präsentieren") Die Schülerinnen und Schüler recherchieren gezielt im Internet (Dateien, Bilder, Texte) und nutzen die Ergebnisse für eine Präsentation. erstellen eigene Texte und Fotos zum Thema. lernen das Programm PowerPoint als technisches Bearbeitungswerkzeug kennen und erstellen damit eine Präsentation. kennen die Bedeutung von Urheberrecht und geistigem Eigentum. berücksichtigen Urheber- und Nutzungsrechte bei eigenen Werken. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler diskutieren Ideen im Plenum. präsentieren ihre Arbeitsergebnisse vor Publikum. würdigen die Arbeitsergebnisse ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler.

  • Informatik / Wirtschaftsinformatik / Computer, Internet & Co. / Fächerübergreifend
  • Primarstufe, Sekundarstufe I

Urheberrecht in der Schule: Häufig gestellte Fragen

Fachartikel

In diesem Fachartikel beantwortet Rechtsanwalt Prof. Dr. iur. Stefan Haupt in der Schulpraxis häufig gestellte Fragen (FAQ) rund um das Thema Urheberrecht. Im Mittelpunkt stehen dabei unterrichtsrelevante Themen wie zum Beispiel die Erstellung von Arbeitsblättern oder die Einbindung von Filmen und Videos. Viele Unsicherheiten hinsichtlich Urheberrecht im Schulalltag Wohl kaum ein Thema ruft bei Lehrkräften so viele Unsicherheiten hervor wie das Urheberrecht. Dass es die Aufgabe des Urheberrechts ist, geistiges Eigentum zu schützen, ist allseits bekannt. Doch was bedeutet das genau für Schule und Unterricht? Was ist erlaubt und was nicht? Was müssen Lehrkräfte zum Beispiel beachten, wenn sie selbst Arbeitsblätter erstellen und dabei Bilder und Texte aus dem Internet verwenden? Dürfen sie ihre privaten Streamingdienst-Accounts nutzen, um damit Dokus im Unterricht zu zeigen? Und was muss bei der Gestaltung von Schulhomepages bedacht werden? Diese und viele weitere häufig von Lehrkräften gestellte Fragen beantwortet der auf Urheberrecht in der Schule spezialisierte Berliner Rechtsanwalt Prof. Dr. iur. Stefan Haupt. Urheberrecht im Internet und analog Da Lehrkräfte ihren Unterricht heutzutage häufig mithilfe von Inhalten aus dem Internet gestalten, muss zunächst die Frage gestellt werden, wie das Urheberrecht im Internet überhaupt funktioniert und welche Unterschiede es zur analogen Welt gibt. Wichtig zu wissen ist dabei: Der wesentliche Unterschied zwischen der analogen und der digitalen Welt besteht darin, dass man in letzterer schnell, kostengünstig, weltweit und ohne jeglichen Qualitätsverlust auf urheberrechtlich geschützte Werke zugreifen, sie zugänglich machen, versenden und empfangen kann. Das Internet war nie und ist kein rechtsfreier Raum. Es gelten vom Grundsatz dieselben Regeln wie in der analogen Welt. Vielen ist dies jedoch oft nicht bewusst. Auch wenn Fotos oder Texte öffentlich im Netz präsentiert werden, bedeutet das nicht, dass man diese einfach weiterverwenden darf. Häufig sind diese Inhalte urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit Erlaubnis des Urhebers weiterverwendet werden. Allgemeine Fragen zum Urheberrecht im Internet

  • Fächerübergreifend

Internet-ABC: Mein Lieblingsbuch rezensieren

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit erarbeiten Kinder eigene Rezensionen ihrer Lieblingsbücher. Die Begeisterung der Kinder fürs Lesen zu wecken und zu fördern sowie ihre Medienkompetenz zu stärken, sind die Hauptziele dieser Unterrichtseinheit. Bücher können auf unterschiedliche Art und Weise präsentiert werden. Eine vorherige Auseinandersetzung mit dem Inhalt und eine Suche nach Informationen über Autor oder Autorin, Illustrator und Verlag gehören immer dazu. Dabei können Computer und Internet sowohl bei der Recherche über das Buch als auch bei der eigentlichen Präsentation helfen. In dieser Unterrichtseinheit werden Online-Quellen angegeben, bei denen Lehrkräfte Material und Informationen für die Bearbeitung der Bücher durch die Schülerinnen und Schüler finden. Es werden zudem Wege aufgezeigt, wie Kinder im Internet Informationen über ihre Lieblingsbücher finden und wie sie diese mithilfe des Computers im Internet präsentieren können. Die Leseförderung zieht sich durch die Curricula aller Schulstufen und -formen. Angepasst an die Jahrgangsstufe und das Lernniveau können Leseprojekte neben einer kontinuierlichen Leseförderung schwerpunktmäßig zum Thema gemacht werden. Um die Lern- und Leistungsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler zu fördern, ist es daher sinnvoll, ein solches Projekt mit den Lieblingsbüchern der Schülerinnen und Schüler durchzuführen. Kompetenzvermittlung Diese Unterrichtseinheit setzt sich zum Ziel, die kontinuierliche Leseförderung mit zeitgemäßen Elementen der Medien-und Computerbildung zu vereinen. Ablauf der Unterrichtseinheit Wie man die Lesefähigkeiten von Schülerinnen und Schülern steigern und ihnen zugleich Medienkompetenzen vermitteln kann, erfahren Sie auf dieser Seite. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen verschiedene Methoden kennen, den Inhalt eines Buches zu bearbeiten und zu reflektieren. können den Inhalt eines Buches zusammenfassen. können über ein Buch sprechen. lernen Autorin oder Autor, Titel, Cover-Abbildung, eventuell Illustrationen und Inhalt als zentrale vorzustellende Elemente kennen. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler recherchieren im Internet nach Daten und Fakten. können das Cover eines Buches als Grafik im Internet finden und speichern. erstellen eine eigene Buchpräsentation im Internet oder in der Textverarbeitung (für einen Sammelordner in der Klasse eine Wand- oder Schülerzeitung). Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten kooperativ mit einer Partnerin oder einem Partner. teilen eigene Lese-Erfahrungen mit anderen. Das Internet ABC gibt Kindern im Alter von fünf bis zwölf Jahren eine Fülle von Hilfestellungen rund um den sicheren Umgang mit dem Internet. Auch für Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen bietet das Internet ABC zahlreiche Informationen und Anregungen für den eigenen Erwerb von Internetkompetenz sowie ihre Vermittlung an Kinder. Speziell für den Einsatz des Internet (ABC) im Unterricht bietet die Website ein ständig wachsendes Angebot fachgerecht aufbereiteter Materialien. "Herkömmliche" Erarbeitung des Themas Die Vermittlung von Fachkompetenz wird in dieser Unterrichtseinheit vor allem durch nicht-computergebundene Aufgaben abgedeckt. Die Erarbeitung des Themas kann gut mit den Unterrichtsmaterialien des Bildungsservers Berlin-Brandenburg umgesetzt werden (siehe Linkliste). Mit diesen Materialien aus dem Lesecurriculum werden die Bücher noch ohne Computer bearbeitet. Der unmittelbare Bezug zum gedruckten Buch bleibt erhalten. Selbst erstellte Lesezeichen, handschriftliche Texte und Bilder der Schülerinnen und Schüler unterstützen diese Arbeit. Auch die Medienkompetenz kommt nicht zu kurz Neben der Fach- und Sozialkompetenz steht in dieser Unterrichtseinheit die Vermittlung von Medienkompetenz im Mittelpunkt. Zur inhaltlichen Recherche wird der Klassencomputer nacheinander von einzelnen Schülerinnen und Schülern genutzt (einige Schülerinnen und Schüler arbeiten daran, während die anderen Schülerinnen und Schüler mit den Materialien des Lesecurriculums arbeiten). Zusätzlich können Stunden im Computerraum durchgeführt werden. Liegen diese beispielsweise einmal wöchentlich, kann sich die Arbeit am Lieblingsbuch im Klassenraum (Materialien des Lesecurriculums) und im Computerraum (Internetrecherche, Textverarbeitung, Ausdrucken) abwechseln. Informationsrecherche und Texterstellung Mithilfe des Internets gelangen die Schülerinnen und Schüler an aktuelle Informationen über Bücher, Autorinnen und Autoren. Mit einem Textverarbeitungs-Programm können sie "druckreife" Texte, zum Beispiel für eine Schüler- oder Wandzeitung, gestalten. Dabei bieten sich vielfältige Möglichkeiten der Textüberarbeitung (Korrektur) und -formatierung. Einschätzung des zeitlichen Rahmens Wie Computer und Internet den Schülerinnen und Schülern bei der Recherche und bei der Buchpräsentation helfen können, wird im folgenden Unterrichtsverlauf vorgestellt. Die Dauer der einzelnen Bausteine ist schwer abzuschätzen. Sicherlich sind die Schülerinnen und Schüler zwei Stunden mit der Informationsrecherche beschäftigt. Die Textüberarbeitung der (handschriftlichen) Notizen kann auch offline erfolgen. Beim Schreiben und Gestalten von Textseiten halten sich viele Kinder lange mit der Formatierung auf. Daher sollte zunächst der gesamte Text niedergeschrieben werden. Dann erst folgen die Festlegung von Schriftgröße, -art und -farbe sowie weiterer Formatierungen Die Kinder-Suchmaschine "fragFINN" fragFINN ist eine kindgerechte Suchmaschine, die nur in Webseiten sucht, die für Kinder geeignet sind. Die Such-Ergebnisse werden ansprechend und gut strukturiert präsentiert. Mithilfe von Arbeitsblatt 1 wird die Kenntnis der Kinder über diese Internetadresse vertieft und wichtige Tipps zur Suchmaschine werden vermittelt. Wenn die Schülerinnen und Schüler bei fragFINN den Autorennamen eingeben, werden sie in der Regel zu einer ausreichenden Anzahl an kindgerechten Seiten mit Informationen geführt. "Rossipotti", die Kinder-Literaturseite im Internet, ist fast immer dabei. Buchcover finden und speichern: Achtung Urheberrecht! Auf den Ergebnisseiten werden die Schülerinnen und Schüler auch Abbildungen der Buchcover finden. Mit einem Rechtsklick mit der Computermaus und "Grafik speichern unter …" aus dem erscheinenden Menü können sie das Bild speichern und später in der Textverarbeitung einfügen. Die (öffentlich zugängliche) Verwendung der Buchcover muss jedoch sorgfältig urheberrechtlich geprüft werden. Hier bietet sich die Gelegenheit, die Kinder für das Thema Urheberrecht zu sensibilisieren. Google & Co. sind weniger gut geeignet Eine Suche über eine der großen Suchmaschinen für Erwachsene ist weniger effektiv, da man hier auch über die Bildersuche viele Varianten der Cover findet, unter anderem auch selbst Gemaltes von anderen Internetnutzern, sodass Echtes von Nachgemachtem kaum unterschieden werden kann. Texte digitalisieren Den Umgang mit einem Textverarbeitungsprogramm zu lernen, ist über mehrere Jahrgangsstufen hinweg ein Thema für den Unterricht. Zunächst geht es darum, Texte zu digitalisieren, um sie dann besser nachträglich bearbeiten und weiter verwenden zu können (online, Plakat, Sammelhefter, Wandzeitung). Hilfestellungen durch die Lehrkraft In einer 4. Klasse ist hier sicherlich noch viel Unterstützung von Seiten der Lehrerin oder des Lehrers nötig. Die Kinder müssen einige zentrale Kompetenzen mitbringen: Textverarbeitung öffnen Tastatur kennen einfache Formatierungen vornehmen sicheres Speichern Vorteile der Texterstellung am Computer Besonders die Erstellung eines fehlerfreien Textes (keine Korrekturspuren zu sehen) und die variable Vergrößerung und Formatierung des Textes, zum Beispiel für ein Wandplakat, sind als Vorteile gegenüber handschriftlicher Arbeit hervorzuheben. So kommt das Lieblingsbuch groß raus Mithilfe einer Präsentations-Software können die Kinder die Cover-Abbildungen sowie selbstgemalte und eingescannte Bilder zu ihrem Lieblingsbuch groß präsentieren. Mit Beamer und Computer oder an einem interaktiven Whiteboard können sie die Inhalte ihrer Präsentation in Stichworten zeigen und dazu frei sprechen oder einen Textteil aus dem Buch vorlesen. Eine Online-Präsentation erstellen In einem kostenlosen Blog (in etwa ein "Online-Tagebuch") können auch bereits Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse unter Anleitung Texte und Bilder veröffentlichen. Mit digi.reporter , dem Online-Redaktionssystem für Kinder, können Lehrkräfte nach kurzer Einarbeitungszeit eine Online-Umgebung anlegen, in der die Schülerinnen und Schüler selbst tätig werden und eigene Bilder, Texte, Audios und Videos veröffentlichen können. So entsteht eine eigene kleine Webseite zu den Lieblingsbüchern der Kinder. Urheberrechte beachten! Achtung - beim Veröffentlichen von Texten und Bildern stellt sich immer die Frage nach dem Urheberrecht! Während die Texte der Schülerinnen und Schüler (wenn sie nicht direkt von anderen Webseiten kopiert worden sind) unproblematisch sein dürften, ist es nicht ohne Weiteres erlaubt, die Titelbilder der Bücher von anderen Webseiten zu kopieren und selbst wieder zu veröffentlichen. Besser ist hier die Abbildung eines selbst gemalten Titelbildes und/oder der Link zu einer Webseite mit der Buchabbildung. "Meine Texte schreibe ich selber!" Spätestens wenn die Schülerinnen und Schüler im Internet zu den Autorinnen und Autoren recherchieren, stellt sich das Problem des Abschreibens von einer Webseite. "Kopieren und Einfügen" ist weit verbreitet. Dabei werden häufig nur zum Teil verstandene Texte kopiert und als eigene ausgegeben. Hier muss die Lehrkraft überzeugend intervenieren und dafür sorgen, dass die Kinder die Texte umformulieren. Dafür notieren sich die Schülerinnen und Schüler handschriftlich wichtige Wörter und Satzteile aus dem Text der Internetseite, anhand derer sie anschließend einen eigenen Text formulieren. Am besten geben sie auch noch die Internetseite als Quelle an. Passende Materialien vom Internet-ABC Das Internet-ABC hat drei wichtige Bereiche dieser Thematik mit Informationstexten, Bildern und Lückentexten aufbereitet. Die Comicfigur "Eddie" erklärt dabei, worum es geht: "Vom Autor zum Urheber" - Was ist eigentlich ein Urheber? Welche Rechte hat er? "Sichergehen beim Herunterladen und Veröffentlichen" - Welche Rechtsfragen muss man beachten? "Hausaufgaben und Referate aus dem Netz" - "Kopieren und einfügen" ist nicht der richtige Weg. Besser ist es, eigene Texte mit den Informationen aus dem Internet zu schreiben.

  • Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben
  • Primarstufe

EU-Urheberrechtsreform: Arbeitsblätter für die Sekundarstufen

Kopiervorlage

Mit diesem Unterrichtsmaterial zur EU-Urheberrechtsreform erarbeiten die Lernenden der Sekundarstufen mit dem Uploadfilter und dem Leistungsschutzrecht die wesentlichen Neuerungen des Urheberrechts und diskutieren die Kritik an der Reform.Fast alle Lernenden laden Inhalte im Netz hoch, teilen sie und nutzen das ein oder andere Bild, doch kaum einer macht sich Gedanken darüber, ob dies überhaupt erlaubt ist. Internetplattformen wie Youtube oder Facebook setzen Millionen um, doch die Urheber vom Content, mit dem dieses Geld verdient wird, gehen oft leer aus. Dass das Urheberrecht an die Bedingungen des digitalen Zeitalters angepasst werden muss, dagegen hat kaum jemand etwas. Was hingegen auf heftige Kritik stößt, sind die Details der Reform. Gerade bei den Jugendlichen ist das Internet und die Internetkultur durch soziale Netzwerke wie WhatsApp oder Instagram zu einem festen Bestandteil des Lebens geworden. Dieses Unterrichtsmaterial soll den Lernenden daher einen Einblick in die EU-Urheberrechtsreform geben, damit sie sich kritisch an dem Diskurs beteiligen können sowie sie zur Förderung von Medienkompetenz dazu anregen, über das Urheberrecht und ihr eigenes Verhalten im Netz zu reflektieren. Die Schülerinnen und Schüler üben dabei, sich eine eigene Meinung zu einem aktuellen Thema zu bilden und ihren Standpunkt zu vertreten. Sie recherchieren Argumente, die für und gegen die Urheberrechtsreform sprechen und diskutieren die These, dass die Reform das Ende des offenen Internets bedeutet und der Meinungsfreiheit widerspricht. Weiterführende Informationen zum Thema sowie alternative Arbeitsblätter für die berufsbildenden Schulen finden Sie in der Einheit Die Urheberrechtsreform der Europäischen Union im Unterricht .Da die Diskussion um die Urheberrechtsreform sehr komplex ist, beschränkt sich das Material im Rahmen der Gesetzestexte didaktisch reduziert auf die Proteste an den Artikeln 11 und 13. Ein wesentliches Lernziel ist es, die Schülerinnen und Schüler auf die Problematik um das Urheberrecht aufmerksam zu machen und sie zum Nachdenken anzuregen. Zum Einstieg in das Thema überlegen die Schülerinnen und Schüler zuerst, was sie über den Umgang mit Inhalten anderer wissen und an welchen Stellen im Alltag das Urheberrecht für sie eine Rolle spielt. Anhand ihres eigenen Verhaltens in den sozialen Medien recherchieren sie wichtige rechtliche Aspekte. Sie strukturieren zunächst ihr bisheriges Wissen in einem Schaubild und erarbeiten sich anschließend einige zentrale Begriffe, bevor sie anhand der Artikel 11 und 13 die möglichen Folgen der Reform in einem selbst gedrehten Video erläutern. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler setzen sich anhand der Diskussion um die Urheberrechtsreform kritisch mit einem aktuellen Thema unserer Gesellschaft auseinander. hinterfragen ihren eigenen Umgang mit dem Urheberrecht. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erstellen selbst ein Video zum Thema. nehmen Informationen aus unterschiedlichen Kanälen auf, verstehen sie und setzen diese um. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit einem in der Gesellschaft kontrovers diskutierten Thema auseinander. hinterfragen ihren eigenen Standpunkt kritisch und begründen ihre Meinung. arbeiten konzentriert in Gruppen zusammen.

  • Politik / WiSo / SoWi / Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben / Wirtschaft
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Rechtssichere Unterrichtsmaterialien: Neues Urheberrecht für den Filmeinsatz im Unterricht

Fachartikel

Dieser Fachartikel fasst Neuerungen im Urheberrecht zusammen, um Lehrkräften den rechtssicheren Einsatz audiovisueller Medien im Unterricht zu erleichtern.Viele Lehrkräfte sind unsicher, ob sie Medienformate wie beispielsweise Dokumentarfilme, Lehrvideos oder Werbevideos rechtssicher in ihrem Fachunterricht einsetzen können. Seit dem 01. März 2018 können Lehrende aufatmen, denn ein neues Gesetz soll einen unkomplizierteren Umgang mit audiovisuellen Medien im Unterricht gewährleisten. Warum bedurfte es einer Gesetzesänderung? Da bei privaten Vorführungen kein Urheberrechtsproblem besteht, bei öffentlichen aber schon, ist der schulische Filmeinsatz mit erheblichen rechtlichen Unsicherheiten verbunden, sofern die Medien nicht von einer lizenzierten Quelle wie den Medienzentren und Bildstellen oder von spezialisierten Filmanbietern stammen. Weil die Nutzung von audiovisuellen Medien im Unterricht aber essentiell ist, wurde eine Lockerung der Rechtssicherheit in Bezug auf Urheberrechte für den schulischen Gebrauch erwirkt. Was ist neu? Seit dem 01. März 2018 gilt das "Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft" ( UrhWissG ). Mit §60a des Urheberrechtsgesetzes gilt die sogenannte "Bildungs- und Wissenschaftsschranke", womit Lehrerinnen und Lehrern sowie Wissenschaftspersonal für zunächst vier Jahre ein unkomplizierter Basiszugang für den Medieneinsatz ermöglicht wird. Das Gesetz ermöglicht einen einfacheren Umgang mit urheberrechtlichen Nutzungshandlungen im Bereich Bildung und Wissenschaft. So können beispielsweise Filme im Unterricht gezeigt werden, ohne dass es einer Zustimmung der Urheberinnen und Urheber und sonstiger Rechteinhabenden bedarf, sofern nur 15 Prozent eines veröffentlichen Werkes verwendet werden. Dies gilt auch für urheberrechtlich geschützte Texte und Bilder, die in Schulen, Universitäten oder Bibliotheken vorgeführt werden. Was bedeutet das neue Gesetz für den Unterricht an Schulen? Durch die Gesetzesänderung können Lehrkräfte ab sofort bis zu 15 Prozent eines audiovisuellen Mediums (dazu zählen Spielfilme, Dokumentarfilme, Werbespots, aber auch TV- und Web-Serien) ohne eine Lizenz oder sonstige Genehmigung im Unterricht zeigen. Bei einem Spielfilm mit einer Länge von 90 Minuten entspräche das einer Cliplänge von 13,5 Minuten. Sofern Lehrkräfte eine digitale Lernplattform für ihren jeweiligen Klassenverband verwenden, können Sie die Clips zusätzlich auf dieser Plattform, jedoch ausschließlich für den Klassenverband, hochladen. Trotzdem muss das Filmmaterial, das für den Unterricht verwendet werden soll, weiterhin einer legalen Quelle entstammen. Gekennzeichnete Lehrfilme sind von dieser Regelung ausgenommen.

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Einführung in das Schulrecht: Urheberrecht für Schulen

Fachartikel

In diesem Fachartikel geht es um das Thema "Urheberrecht für Schulen". Dr. Florian Schröder, Jurist und Experte für Schulrechtsfragen, erläutert die verschiedenen Besonderheiten des Urheberrechts und behandelt dabei verschiedene Geltungsbereiche. In diesem Zusammenhang geht er auf die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke, Audio- und Videowiedergabe, Musik-Noten/Partituren sowie Musik-, Theater- und Musical-Aufführungen ein. Außerdem werden die Open Educational Resources (OER) aufgegriffen. Der vorliegende Beitrag ist Teil einer systematischen Einführung in das Schulrecht und in schulrelevante weitere Rechtsgebiete. Bereits erschienen sind Verfassungs- und grundrechtliches Fundament von Schule Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht für Schule Rechte und Pflichten der Schulleitung Rechte und Pflichten der Lehrkräfte Einführung in das Schulrecht: der rechtliche Rahmen der Konferenzarbeit Schulische Sanktionen gegenüber Schülerinnen und Schülern: Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Einführung in das Schulrecht: Aufsicht und Haftung Das Urheberrecht ist durch Bundes- und Europarecht geprägt, deswegen bedarf es in diesem Teil der Serie ausnahmsweise keiner landesrechtlichen Differenzierungen. Urheberrecht Grundlage des Urheberrechts, das literarische, musikalische und sonstige künstlerische und wissenschaftliche Werke schützt, ist im Wesentlichen das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG). Es enthält in den zuletzt zum 1. März 2018 novellierten §§ 60a, 60b, 60h und 62 Provilegien für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Schulunterricht, sowohl durch die Lehrkräfte als auch die Schülerinnen und Schüler. Unterricht meint hier wirklich Unterricht, inklusive der Vor- und Nachbereitung und der Prüfungen. Sonstige schulische Aktivitäten (Arbeitsgemeinschaften, Projektwochen, Schulkonzerte) sind von den privilegierenden Regelungen grundsätzlich nicht erfasst, sodass in diesem Kontext zum Erwerb einer ausreichenden Zahl von Werken (Partituren, Textausgaben des Theaterstücks) zu raten ist. Neben dem UrhG ergeben sich die Regelungen auch aus Verträgen, die die Bundesländer und kommunalen Spitzenverbände mit verschiedenen Organisationen (Verwertungsgesellschaften oder Verlagen) geschlossen haben und in denen Pauschalvergütungen für die schulische Nutzung geregelt werden. Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke Lehrkräfte dürfen 15 %, höchstens 20 Seiten (beziehungsweise Werke von bis zu 25 Seiten Gesamtumfang komplett) eines Druckwerks pro Schuljahr und Lerngruppe für den eigenen Unterricht, dessen Vor- und Nachbereitung und die Prüfungen fotokopieren, einscannen und elektronisch den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellen. Es muss die Quelle angeben werden (§ 63 UrhG), also insbesondere Autorin oder Autor, Titel, gegebenenfalls Verlag, Jahr und Seite/Fundstelle. Soll mehr als die genannte Höchstmenge verwendet werden, so muss entweder die entsprechende Zahl an Werken für beziehungsweise durch die Schülerinnen und Schüler gekauft werden oder es muss mit dem Verlag oder der Urheberin beziehungsweise dem Urheber eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden. Die Scan-Dateien dürfen auf verschiedenen Endgeräten der Lehrkraft gespeichert werden, ein Zugriff dritter Personen auf die Dateien der Scans muss aber ausgeschlossen sein, zum Beispiel durch Verschlüsselung oder Passwortschutz. Audio- und Videowiedergabe Die Vorführung von Spielfilmen, die auf handelsüblichen DVDs oder Blue Rays erworben wurden, in der Lerngruppe erfüllt noch nicht den Tatbestand der öffentlichen Wiedergabe aus § 15 Abs. 2 Satz 1 UrhG. Denn gemäß § 15 Abs. 3 UrhG ist eine Vorführung dann nicht öffentlich, wenn die Zuschauerinnen und Zuschauer durch eine persönliche Beziehung miteinander verbunden sind. Für Lerngruppen (Schulklassen oder Kurse) wird dies überwiegend bejaht (zum Beispiel Landgericht München I, Beschluss vom 30. März 2004, Aktenzeichen 21 O 4799/04). Anders ist dies bei größeren Schulveranstaltungen (Schulfest, Präsentationen der Projektwoche oder ähnlichen). Hierbei geht der potentielle Rezipientenkreis so weit, dass die lizenzrechtliche Beschränkung auf private Nutzung überschritten würde. Im Zweifel sollte daher auf das Angebot der kommunalen beziehungsweise Landes-Medienzentren zurückgegriffen werden. Die dort zur Verfügung stehenden Datenträger sind mit den notwendigen Lizenzen versehen, um sie vor größeren Gruppen nutzen zu dürfen. Musik-Noten/Partituren Aus einem Notensatz dürfen maximal sechs Seiten für den Unterricht vervielfältig werden. Im Übrigen gilt gemäß eines zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden/Bundesländern und den Verwertungsgesellschaften (zum Beispiel GEMA) geschlossenen Vertrages, dass Noten im Umfang (nur) eines kompletten Satzes pro Klasse vervielfältig und genutzt werden dürfen. Musik-Aufführungen Auch Musik-Aufführungen, sei es in Form der Live-Aufführung zum Beispiel durch das Schulorchester oder eine Band, sei es durch Wiedergabe von Tonträgern oder gestreamter Musik während eines Schulfestes, können in Schulen urheberrechtlich relevant, also lizenzpflichtig, sein. Aufgrund des im Dezember 1987 geschlossenen und bis heute gültigen Gesamt- beziehungsweise Pauschalvertrags, den die GEMA als zentrale Verwertungsgesellschaft für Musikstücke mit den kommunalen Spitzenverbänden beziehungsweise Bundesländern abgeschlossen hat, gilt dabei Folgendes: Der Schulträger entrichtet eine pauschale Vergütung für das Wiedergaberecht für diejenigen Fälle, die nicht ohnehin gemäß § 52 Abs. 1 Satz 3 UrhG oder §§ 60a Abs. 1 Nr. 3, 60h Abs. 2 Nr. 1 UrhG vergütungsfrei sind. Die Höhe beläuft sich pro Schülerin beziehungsweise Schüler auf derzeit 0,1023 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer jährlich. Nicht erfasst sind Veranstaltungen, für die ein Eintrittsgeld von mehr als 2,60 Euro erhoben wird und Veranstaltungen, bei denen die Schule Geld von kommerziellen Bewirtungsbetrieben erhält. Für diese Veranstaltungen ist in jedem Einzelfall vorab eine Anmeldung bei der GEMA vonnöten. Zwingend erforderlich ist es bei Live-Veranstaltungen, eine Liste der gespielten Werke (sogenannte Programm- oder Musikfolge) zu übermitteln (§ 42 Abs. 2 VGG). Durch diese Programmfolge ist es der GEMA möglich, die Urheberinnen und Urheber der Werke später auch im Rahmen der Tantiemen-Ausschüttung zu berücksichtigen. Theater- und Musical-Aufführungen Bei der sogenannten "bühnenmäßigen Darstellung" von Stücken ist unbeschadet der diversen urheberrechtlichen Privilegien für Schulen stets die Zustimmung der Urheberin oder des Urhebers einzuholen (§ 52 Abs. 3 UrhG). Open Educational Resources (OER) Als "Open Educational Resources" werden Werke bezeichnet, die für unterrichtliche Zwecke frei lizenziert sind. Eine Lizenz ist eine Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, also Verträgen, mit denen eine Urheberin beziehungsweise ein Urheber oder zum Beispiel ein Verlag festlegt, in welchem Umfang das Werk von wem genutzt werden darf. Am bekanntesten und am weitesten verbreitet sind die Creative Commons-Lizenzen, die die Organisation Creative Commons entwickelt hat. Sind Lehr-/Lernmaterialien mit einer Creative Commons-Lizenz versehen, so ist die Nutzung so weit kostenfrei zulässig, wie die jeweilige Lizenz es vorsieht. Die verschiedenen Creative Commons-Lizenzen erlauben dabei Folgendes, sofern Werktitel, Urheberin oder Urheber und die jeweilige Lizenz inklusive Verlinkung zum Inhalt der Lizenz benannt werden: Lizenz "CC-BY": Mit dem Werk darf alles gemacht werden. Lizenz "CC-BY-SA": Mit dem Werk darf alles gemacht werden, solange die Ergebnisse etwaiger Verwendung/Bearbeitung die gleiche Lizenzierung erhalten. Lizenz "CC-BY-ND": Das Werk darf genutzt, nicht aber verändert werden. Lizenz "CC-BY-NC": Mit dem Werk darf alles gemacht werden, was nicht gewinnorientiert ist. Lizenz "CC-BY-NC-SA": Mit dem Werk darf alles nicht Gewinnorientierte gemacht werden, solange die Ergebnisse etwaiger Verwendung/Bearbeitung die gleiche Lizenzierung erhalten. Lizenz "CC-BY-NC-ND": Das Werk darf nicht-gewinnorientiert genutzt, nicht aber verändert werden. Lizenz bzw. Freigabeerklärung "CC0" (auch "CC Zero"): Mit dem Werk darf alles gemacht werden und Angaben zur Urheberschaft sind nicht notwendig. Ein gut gepflegtes Verzeichnis von frei nutzbaren Materialien kann zum Beispiel über die Homepage der Informationsstelle OERInfo , einer Einrichtung des Leibniz-Instituts für Bildungsforschung und Bildungsinformation, genutzt werden. Weiterführende Literatur Schröder, Florian (2019). Handbuch Schulrecht Niedersachsen. Köln: Carl Link Verlag.

  • Fächerübergreifend
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