Wie sicher ist die Rente?
Unterrichtseinheit
Das Thema Rente ist sehr komplex, so dass sich der Artikel auf die politischen Entscheidungen und Rahmenbedingungen konzentriert. Der Rentensimulator bietet eine gute Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler die Einflussfaktoren kennen zu lernen.Die gesetzliche Rentenversicherung steckt seit Jahren in der Krise. Die Zahl der Rentner steigt beständig, die Zahl der versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse sinkt dagegen. Die Folge ist, dass immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren und beide Seiten Abstriche in Kauf nehmen. Während die heutigen Arbeitnehmer immer höhere Beiträge zur Rentenversicherung zahlen und zukünftig eine wesentlich geringere Rente bekommen werden, haben die heutigen Rentner in den letzten Jahren auf eine Erhöhung ihrer Bezüge verzichten müssen. Auch wenn der ehemalige Arbeitsminister Norbert Blüm (CDU) während seiner 16jährigen Amtszeit (1982-1998) immer wieder beteuerte, die "Rente ist sicher", haben inzwischen Politiker aller Parteien erkannt, dass diese Aussage nicht der Realität entspricht.Die Schülerinnen und Schüler sollen das System der Rentenversicherung nachvollziehen können. die Einflussfaktoren zur Rente benennen und erläutern die historische Entwicklung chronologisch aufzeichnen und erklären. Prognosen für die Zukunft der Rente formulieren. verschiedene Modelle (Beispiele) für die Berechnung der Rente erstellen. Informationen über das Internet recherchieren und diese kritisch bewerten. Thema Wie sicher ist die Rente? Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 8 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 2-6 Stunden Medien je ein Computer mit Internetnutzung für 2 Schülerinnen und Schüler Auf den folgenden Unterseiten werden historische Entwicklungen, Krisen der Rente und zukünftige Prognosen beschrieben. Die Entscheidungen politisch Verantwortlicher werden dargestellt und verschiedene Einflussfaktoren benannt. Die Unterseiten enthalten jeweils Recherchelinks zu den Themenbereichen. Historische Entwicklung Die Rentenversicherung hat in der historischen Betrachtung seit ihrer Entstehung schon einige Höhen und Krisen erlebt. Die Rente in der Krise Vom Beginn der Krise über aktuelle Tendenzen bis hin zu den Prognosen für die Zukunft werden Hintergründe erläutert. Großindustrielles Zeitalter Die gesetzliche Rentenversicherung ist heute eines der wichtigsten solidarisch finanzierten Versicherungssysteme in der Bundesrepublik Deutschland. Doch die Versicherung entstand bereits Ende des 19. Jahrhunderts. Damals befand sich die Gesellschaft im Umbruch. Das Zeitalter der Großindustrie begann und die Arbeiter litten unter den schlechten sozialen Bedingungen. Lange Arbeitszeiten, hohe Unfallraten und niedrige Löhne führten dazu, dass sozialdemokratische und sozialistische Ideen in der Arbeiterschaft immer populärer wurden und Kaiser Wilhelm I. um seine Macht fürchtete. Schutz der Arbeiter Daher folgte er einem Rat von Otto von Bismarck, dem damaligen Reichskanzler, und regte in einer Botschaft zur Eröffnung des deutschen Reichstages am 17. November 1881 an, verschiedene Gesetze zum Schutz der Arbeiter gegen Krankheit, Unfall, Invalidität und Alter zu beschließen. Die Rentenversicherung war die dritte Sozialversicherung im Deutschen Reich. 1883 beschloss man die Krankenversicherung, 1884 die gesetzliche Unfallversicherung. Übrigens zahlten schon damals Arbeitnehmer und -geber jeweils die Hälfte der Beiträge. Rente ab 71 Die Verabschiedung des "Gesetzes zur Alters- und Invaliditätsversicherung" am 22. Mai 1889 durch den Reichstag war die letzte Sozialversicherung der Bismarck'schen Sozialgesetzgebung. Zum 1. Januar 1891 trat das Gesetz in Kraft. Damals bekamen Arbeiter ab dem 71. Lebensjahr, das allerdings nur wenige erreichten, eine Rente. Auch bekamen Arbeiter seitdem eine Invalidenrente bei Erwerbsunfähigkeit. 1911 folgte eine erste grundlegende Reform. Die Hinterbliebenenrente wurde eingeführt und die Angestellten in die Rentenversicherung miteinbezogen. Krise durch Inflation Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und der darauf folgenden Hyperinflation geriet die gesetzliche Rentenversicherung in eine tiefe Krise. Das System finanzierte sich damals aus den angesparten Rücklagen der Versicherten (Kapitaldeckung), doch die Inflation entwertete diese Reserven weitgehend. So verringerte sich das Reinvermögen der Deutschen Rentenbank von 2,12 Mrd. Reichsmark im Jahre 1914 auf nur noch 14,6 Prozent im Jahr 1924. Ressourcenvernichtung durch Rüstungsausgaben Also begann der Staat, die Renten teilweise aus den eingehenden Beiträgen zu finanzieren und mit Steuergeldern die Lücken zu füllen. Dennoch mussten die Leistungen, insbesondere nach der Weltwirtschaftskrise (1930-1932), massiv gekürzt werden. Die gesetzliche Rentenversicherung allein reichte bei weitem nicht mehr aus und war kaum mehr als ein kleines Zubrot. Die Nationalsozialisten haben die Sozialsysteme weiter geplündert und Gelder zweckentfremdet, insbesondere um Rüstungsausgaben zu finanzieren. Umlagefinanzierung Als der Zweite Weltkrieg endete, stand Deutschland vor einem Trümmerhaufen - auch was die gesetzliche Rentenversicherung betraf. Mangels Alternativen behielt man das alte Finanzierungssystem zunächst bei. Die Rentenzahlungen blieben gering und wurden mangels Rücklagen bis zu 50 Prozent aus Steuergeldern finanziert. Doch im Jahr 1957 kam die System-Wende. Anstatt Rücklagen zu bilden, hat der Staat von den Mitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung anfangs 15 Prozent des Bruttolohnes abgezwackt und den damaligen Rentnern sofort ausbezahlt. Das System der so genannten Umlagefinanzierung war geboren. Generationenvertrag Die Regierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) konnte deshalb die Renten sofort drastisch erhöhen. Das neue System erlaubte es zudem, die Entwicklung der Rentenhöhe dynamisch an die Entwicklung der Bruttolöhne zu koppeln. Allerdings hat der Staat seitdem keine Rücklagen mehr gebildet. Das Umlagesystem basiert also darauf, dass jede Generation mit ihren Beiträgen nicht mehr die eigenen Alterseinkünfte finanziert, sondern die Generation der Großeltern und Eltern - ein Vertrag zwischen den Generationen. Faktor Geburtenrate Die Rentenreform von 1957 basierte auf den Ideen von Professor Wilfrid Schreiber, die der Bund Katholischer Unternehmer unter dem Titel "Existenzsicherheit in der industriellen Gesellschaft" 1955 herausgegeben hat. Allerdings hat die damalige Regierung seine Vorschläge nur unvollständig umgesetzt. Schreiber war sich dessen bewusst, dass das Umlagesystem nur dann funktionieren kann, wenn genügend Kinder geboren werden und das System diese Voraussetzung auch berücksichtigt. Deswegen wollte er eine Kinderrente, das heißt mehr Geld für Rentner mit Kindern, einführen, und kinderlose Arbeitnehmer sollten ab dem 35. Lebensjahr den doppelten Beitrag zur Rentenversicherung zahlen. Bundeskanzler Adenauer verzichtete allerdings auf solche Komponenten. Angesichts der seit Jahren sinkenden Geburtenraten und des daraus resultierenden Ungleichgewichts zwischen Beitragszahler und Rentner, zeigt sich heute, dass dies ein Fehler war. Anstieg des Beitrags Bis Anfang der 1990er Jahre schien das System gut zu funktionieren. Zwar stieg der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung von 17 (1972) auf 19 Prozent (1986) des Bruttolohnes, vor allem weil man flexible Altersgrenzen eingeführt und mehr Menschen ins System einbezogen hat. Doch dann geriet die gesetzliche Rentenversicherung zunehmend in finanzielle Schwierigkeiten. Deutsche Einheit - Finanzierung der Ostrenten Eine wichtige Ursache liegt in der Deutschen Einheit begründet. Nach dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zur Bundesrepublik Deutschland (BRD) im Jahr 1990 hat die Bundesregierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) die Rentenversicherung auf die neuen Bundesländer übertragen. Da es in der DDR allerdings offiziell keine Arbeitslosigkeit gab und den Rentnern somit viele anrechenbare "Beitragsjahre" anerkannt wurden, bekamen die Ost-Rentner vergleichsweise hohe Rentenzahlungen. Allerdings brach zeitgleich die Wirtschaft in Ostdeutschland zusammen und die Arbeitslosigkeit schnellte in die Höhe. Im Osten Deutschlands konnte die Bevölkerung also nur relativ geringe Rentenbeiträge abführen, während die Rentner relativ hohe Bezüge bekamen. Demographischer Wandel Außerdem passierte das, was Schreiber in seinem Konzept befürchtet und deswegen entsprechend berücksichtigt hatte. Weil immer weniger Kinder geboren wurden (seit 1970 kamen in Deutschland auf 1.000 Einwohner konstant weniger als 700 Geburten) und die Lebenserwartung stetig stieg, geriet das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern ins Ungleichgewicht. Verschärft wurde die Situation der gesetzlichen Rentenversicherung dadurch, dass die Arbeitslosigkeit nach der Einheit drastisch stieg und sich mittlerweile auf einem hohen Niveau stabilisiert hat. Zögern trotz hoher Dringlichkeit Anfang der 1990er Jahre wurde den politisch Verantwortlichen klar, dass sie umsteuern mussten. Allerdings wagte sich die Regierung Kohl zunächst nicht, der Bevölkerung reinen Wein einzuschenken. Wie eingangs erwähnt, versprach der damalige Arbeitsminister Norbert Blüm bis zuletzt, dass die Rente sicher sei und ausreichen werde, um den Ruhestand genießen zu können. Doch nun ging es mit den Renten bergab, wenn zunächst auch schleichend. Zuerst hat die Regierung Kohl beschlossen, sich bei den Rentenerhöhungen nicht mehr am Bruttolohn zu orientieren, sondern den Nettolohn als Bezugsgröße zu verwenden. Außerdem war es bis dato leicht möglich, wesentlich früher als mit 65 Jahren in Rente zu gehen und dabei nur geringe Abschläge in Kauf nehmen zu müssen. Früher in Rente zu gehen, war nun mit finanziellen Einbußen verbunden. Für jeden Monat, den man früher gehen wollte, mussten 3,6 Prozent Abschlag gezahlt werden. Einführung des demographischen Faktors Das wichtigste Vorhaben der Regierung Kohl zur Konsolidierung der gesetzlichen Rente war die Einführung des so genannten demografischen Faktors. Damit wollte man die längere Lebensdauer bei der Berechnung der Rente berücksichtigen. Durch ihn sollte das statistische Rentenniveau - das Verhältnis zwischen Nettorente und Nettolohn - von damals etwa 70 Prozent auf 64 Prozent im Jahr 2030 sinken. Allerdings hat die im Herbst 1998 gewählte rot-grüne Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) diese Maßnahme, die sie im Wahlkampf scharf kritisiert hat, nach ihrem Amtsantritt wieder rückgängig gemacht. Ein Schritt zurück, drei nach vorne Doch bald musste auch die neue Bundesregierung die bittere Renten-Realität erkennen. Wenige Jahre nachdem sie den von der Regierung Kohl vorgesehenen demografischen Faktor abgeschafft hatte, führte die rot-grüne Bundesregierung ihn wieder ein - und musste weitere Einschnitte vornehmen. Denn vor allem die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit beeinträchtigte die Rentenkasse dauerhaft. Private Altersvorsorge Im Mai 2001 beschloss der Bundestag daher eine neue Rentenreform und veränderte die Rentenformel. Kernstück war die Einführung der so genannten Riester-Rente, einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, in die jeder Versicherte selbst einzahlen kann. Sie soll die Absenkung des statistischen Rentenniveaus durch die beschlossene Änderung der Rentenformel ausgleichen. Außerdem strich man die Berufsunfähigkeitsrenten und ersetzte sie durch abgespeckte Erwerbsminderungsrenten. Auch die Witwenrente wurde gekürzt. Diese Privatvorsorge wurde in mehreren Schritten aufgebaut. Um die maximale staatliche Förderung zu erhalten, muss der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin seit dem Jahr 2006 drei und ab 2008 vier Prozent seines Brutto-Jahreseinkommens angelegen. Der Sparbetrag setzt sich zusammen aus einem Eigenanteil und staatlichen Zulagen. Ab 2008 beträgt die Grundzulage für jeden Versicherten 154,- Euro. Je Kind schießt der Staat 185,- Euro hinzu. Den Eigenanteil können die Rentenversicherten zudem von der Steuer absetzen. Der Staat fördert alle Sparformen, die von einer speziellen Stelle überprüft und zugelassen wurden. Es gelten allerdings eine Reihe von Bedingungen, so dürfen die Leistungen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden. Außerdem muss die Auszahlung in Form einer Rentenzahlung oder als Auszahlungsplan erfolgen. Eine Einmalzahlung ist nicht möglich. Neben der Einführung der privaten Riester-Rente wollte die Regierung Schröder noch einen dritten, nicht-staatlichen, Bereich stärken: die Betriebsrenten. Daher hat sie den Anspruch auf die so genannte Entgeltumwandlung eingeführt. Jeder Arbeitnehmer kann nun einen Teil seines Gehalts "umwandeln". Der Arbeitgeber zahlt diesen Betrag stattdessen in eine betriebliche Altersversorgung ein. Außerdem kann man dafür auch staatliche Zulagen oder Steuerermäßigungen nach der Riester-Rente in Anspruch nehmen. Weitere Reformen Doch damit war die Regierung Schröder noch nicht am Ende ihrer Reformpläne. Bereits im Jahr 2004 folgten weitere, noch einschneidendere, Änderungen. Die wichtigste Neuerung ist, dass die Rentenformel zur Berechnung der Rentenhöhe um einen so genannten Nachhaltigkeitsfaktor ergänzt wurde. Zwar orientiert sich die Anpassung der Renten weiterhin an der Entwicklung der Bruttolöhne - allerdings korrigiert um die Entwicklung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie zur kapitalgedeckten Altersvorsorge und korrigiert um den so genannten Nachhaltigkeitsfaktor. Nachhaltigkeitsfaktor Dieser Faktor berücksichtigt die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentnern zu Beitragszahlern zueinander. Steigt die Zahl der Rentner pro 100 Beitragszahler, wird die Rentenanpassung gemindert. Sinkt die Zahl der Rentner im Verhältnis zu den Beitragszahlern, werden die Renten stärker erhöht. Auch das bereits mehrfach beschnittene Rentenniveau sinkt durch den Nachhaltigkeitsfaktor weiter. Es wird von 53 Prozent (2004) auf 46 Prozent im Jahr 2020 und auf 43 Prozent im Jahr 2030 sinken. Gleichzeitig sollen die Beiträge der Arbeitnehmer, derzeit 19,5 Prozent des Bruttolohnes, stabilisiert werden. Ziel ist, den Beitragssatz bis zum Jahr 2020 nicht über 20 Prozent beziehungsweise bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen zu lassen. Prognose für die nächsten 15 Jahre Auch die seit dem Herbst 2005 amtierende Bundesregierung hat weitere Veränderungen bereits im Auge. Arbeits- und Sozialminister Franz Müntefering hat bei der Vorstellung des aktuellen Rentenversicherungsberichts im März 2006 öffentlich zugegeben, dass die gesetzliche Rente bis zum Jahr 2030 so stark sinken wird, dass sie nicht mehr für ein auskömmliches Leben ausreicht. Der Bericht gibt einen Überblick über die wichtigsten Rentenpläne der Regierung und eine Prognose für die Entwicklung des Rentensystems in den kommenden 15 Jahren. Eine Modellrechnung Wer als Durchschnittsverdiener (Bruttoverdienst von 2.464 Euro/Monat) im Jahr 2019 in Rente geht, kann laut Rentenbericht mit einer "Standardrente" von rund 1.400 Euro brutto rechnen - allerdings nur dann, wenn er 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat. In weiteren Modellrechnungen ergibt sich eine Bruttostandardrente von 1.176 Euro für das laufende Jahr (2006). Angesichts der geplanten Nullrunden für 2007 und 2008 verändert sich der Wert zunächst nicht und steigt dann auf 1.180 Euro. Im Jahr 2014 soll er mit 1.263 Euro kaum spürbar darüber liegen. Dabei ist die Inflation nicht berücksichtigt, so dass die reale Kaufkraft der zukünftigen Rentner noch deutlich geringer ausfallen wird als heute. Erhöhung des Eintrittsalters Bereits beschlossen hat die Bundesregierung das gesetzliche Renteneintrittsalter allmählich von 65 auf 67 Jahre zu erhöhen. Die Anpassung soll im Jahr 2012 beginnen, dann wird das Eintrittsalter jedes Jahr um einen Monat nach hinten verschoben. Von 2024 an folgen Zwei-Monats-Schritte. Allerdings arbeiten derzeit nur rund ein Drittel der männlichen Arbeitnehmer bis zum 65. Lebensjahr. Daher will die Bundesregierung durch eine "Initiative 50 plus" die Beschäftigung älterer Menschen verbessern.
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