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Digitales Lehrwerk "Extremismusprävention und interkulturelles Lernen"

Dossier

Die Anerkennung des Grundgesetzes und der Menschenrechte ist die Grundlage unserer liberalen demokratischen Gesellschaft. Politische und religiöse Extremisten sprechen dieser Grundlage ihre Gültigkeit ab und setzen stark vereinfachende und häufig menschenverachtende Dogmen und Weltbilder an ihre Stelle. Besonders Jugendliche sollen durch die Verbreitung von Propaganda in sozialen Medien, durch Musik und Videos angesprochen und für extremistische Ideen gewonnen werden. Schülerinnen und Schüler über Strategien von Extremisten aufzuklären und für ein demokratisches und tolerantes Zusammenleben zu begeistern, ist die beste Prävention gegen eine Radikalisierung – diesem Ziel sieht sich das Digitale Lehrwerk verpflichtet. Die fünf Themenschwerpunkte widmen sich dabei den verschiedenen extremistischen Weltanschauungen, entlarven ihre Ideologien, zeigen auf wie sie versuchen besonders im Internet Jugendliche anzusprechen und animieren Schülerinnen und Schüler dazu, sich in einer demokratischen Gesellschaft zu engagieren und einzubringen. Das Digitale Lehrwerk richtet sich an Lehrkräfte der Klassenstufe fünf bis zehn der Sekundarstufe I aller Schulformen und außerschulische Pädagogen. Einsatzmöglichkeiten bieten dabei die Fächer Politik, Ethik, Religion und Geschichte. Alle Materialien im Dossier stehen als freie Bildungsinhalte zur Verfügung. Sie können somit rechtssicher genutzt und angepasst werden. Mehr zum Digitalen Lehrwerk, den Projektpartnern und dem Fachbeirat erfahren Sie hier .

  • Fächerübergreifend

Urheberrecht in Schule und Unterricht

Dossier

Das Urheberrecht hat die wichtige Funktion, geistiges Eigentum zu schützen. Im Internet gilt diese Regelung genauso wie in der wirklichen Welt. Was viele oft nicht wissen: Auch wenn Fotos oder Texte öffentlich im Netz präsentiert werden, bedeutet das nicht, dass man diese einfach weiterverwenden darf. Häufig sind diese Inhalte urheberrechtlich geschützt, dürfen nur mit Erlaubnis des Urhebers heruntergeladen, auf der eigenen Webseite eingebunden oder in sozialen Netzwerken geteilt werden. Es genügt auch nicht, einfach nur die Quelle des Inhalts zu nennen und diesen trotzdem zu verwenden. Auch wenn das Internet oft unüberschaubar und riesengroß wirkt, ist die Gefahr, für dortige Urheberrechtsverletzungen belangt zu werden, nicht zu unterschätzen. Systematisch suchen Rechteinhaber und Angehörige der Unterhaltungsindustrie nach illegal eingestellten Inhalten. Werden sie fündig, erhält die oder der Betroffene zunächst ein Abmahn-Schreiben mit der Aufforderung, eine "Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" abzugeben sowie Anwaltskosten und Schadenersatz zu bezahlen. Für eine einzige Abmahnung werden dann oft schon mehrere tausend Euro fällig und es spielt keine Rolle, ob bewusst oder unbewusst gegen das Urheberrecht verstoßen wurde. Kommt man der Aufforderung nicht nach, folgt häufig eine Klage oder ein gerichtlicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Diese Themensammlung bündelt für Sie Informationen und Unterrichtsmaterialien zum Thema Urheberrecht in Schule und Unterricht. Sie erhalten Tipps, wie Sie im Hinblick auf das Urheberrecht rechtssicher unterrichten, zum Beispiel, indem Sie mit Open Educational Resources (OER) arbeiten. Dabei handelt es sich um frei zugängliche Lehr- und Lernmaterialien, die gemeinfrei sind oder auf Basis freier Lizenzen im Unterricht verwendet werden dürfen. Auch stellen wir Ihnen Unterrichtsmaterialien mit Arbeitsblättern und interaktiven Übungen zur unterrichtlichen Behandlung des Themas Urheberrecht zur Verfügung. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler zu einem kritischen Umgang mit dem Urheberrecht zu befähigen.

  • Fächerübergreifend
  • Mediennutzung und Medienkompetenz: Schützen und sicher agieren

Deutsch-deutsche Geschichte

Dossier

30 Jahre sind mittlerweile seit der deutschen Wiedervereinigung vergangen. Vier Jahrzehnte existierten zwei deutsche Staaten. Die Bundesrepublik und die DDR trennten nicht nur eine fast unüberwindliche Grenze, sondern auch entgegengesetzte politische und wirtschaftliche Systeme sowie die Einbindung in sich feindlich gegenüberstehende Machtblöcke. Dennoch ist die Geschichte der deutschen Teilung nicht nur eine Geschichte von Gegensätzen und Kontrasten, sondern auch von Verbindungen, Parallelen und Verflechtungen. Schülerinnen und Schüler können die deutsche Nachkriegsgeschichte nur angemessen erarbeiten, wenn sie integriert und aufeinander bezogen vermittelt wird, mit einem Blick, der die Verflechtungen sichtbar macht ohne dabei die Gegensätze aus den Augen zu verlieren. Diesem Ziel sieht sich das Digitale Lehrwerk verpflichtet. Die sechs Themenmodule greifen jeweils einen thematischen Aspekt der deutsch-deutschen Geschichte auf, führen mit einem Modultext in das Thema ein und bieten vielfältige Materialien, mit denen die deutsch-deutsche Geschichte zeitgemäß im Unterricht erarbeitet werden kann. Das Digitale Lehrwerk richtet sich an Lehrkräfte des Fachs Geschichte in den Sekundarstufen I und II aller Schulformen und außerschulische Pädagogen. Alle Materialien im Dossier stehen als freie Bildungsinhalte zur Verfügung. Sie können somit rechtssicher genutzt und angepasst werden. Mehr zum Digitalen Lehrwerk, den Projektpartnern und dem Fachbeirat erfahren Sie hier . Jugendwettbewerb "Umbruchzeiten" 30 Jahre Friedliche Revolution und deutsche Einheit sind Anlass für den Jugendwettbewerb "Umbruchszeiten. Deutschland im Wandel seit der Einheit". Mehr Informationen zum Wettbewerb finden Sie hier .

  • Fächerübergreifend

Die KMK-Strategie "Bildung in der digitalen Welt"

Dossier

Im Jahr 2016 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) ihre Strategie zur "Bildung in der digitalen Welt" vorgelegt, die Länder, Bund, Kommunen und Schulträgern sowie Schulen ein klares Handlungskonzept für die Vermittlung von digitalen Kompetenzen an die Hand gibt. Ein Bestandteil der Strategie ist ein verbindlicher Kompetenzrahmen , der fächerübergreifend an allgemeinbildenden Schulen einsetzbar ist. Dieser legt folgende Kompetenzbereiche fest: 1. Suchen, Verarbeiten und Aufbewahren: das zielgerichtete Suchen und Filtern von Informationen, die kritische Analyse von Quellen sowie die strukturierte Aufbewahrung von Daten 2. Kommunizieren und Kooperieren: die situationsgerechte Kommunikation und aktive Teilhabe mithilfe digitaler Kommunikationsmöglichkeiten 3. Produzieren und Präsentieren: die aktive Gestaltung unterschiedlicher Medienformate unter Berücksichtigung von rechtlichen Vorgaben 4. Schützen und sicher Agieren: das sichere Agieren in digitalen Umgebungen, zum Beispiel unter dem Aspekt des Schutzes von persönlichen Daten 5. Problemlösen und Handeln: die Anwendung von digitalen Werkzeugen und technischen Lösungen zum Lernen und Arbeiten 6. Analysieren und Reflektieren: die Analyse und Bewertung von Medien in der digitalen Welt Alle Bundesländer haben sich dazu verpflichtet, die Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt" umzusetzen. Daraus ergibt sich, dass der Unterricht an allen deutschen Schulen systematisch und fächerübergreifend in digitale Lernumgebungen eingebettet werden soll. Die Fachartikel in diesem Dossier informieren Lehrerinnen und Lehrer über die sich aus der KMK-Strategie ergebenden Maßnahmen und erläutern mögliche Schwierigkeiten sowie Konsequenzen für Lehrende, Lernende, Schulentwicklung und Schulalltag. Eine Übersicht, die Sie zu unseren konkreten Unterrichtsvorschlägen und Arbeitsmaterialien führt, sortiert nach den in der KMK-Strategie formulierten Medienkompetenzen, finden Sie hier .

  • Fächerübergreifend
  • Lehrerbildung und Schulentwicklung

Der Kaufvertrag am Beispiel eBay

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtseinheit beschäftigt sich mit dem Kaufvertrag am Beispiel eBay. Viele bunte Websites locken die Besucherinnen und Besucher mit attraktiven Angeboten, die rund um die Uhr bezogen werden können. Kein Ladenschluss stört mehr die Einkaufslust und schwere Taschen müssen auch nicht mehr durch die Fußgängerzone geschleppt werden. Die bequeme Lieferung ins Haus ist nur einen Mausklick weit entfernt.Ein wahrer Senkrechtstarter unter den elektronischen Marktplätzen ist das Online-Auktionshaus eBay. Von Oktober bis Dezember 2002 wurden allein bei eBay Deutschland Waren im Wert von über einer Milliarde Euro verkauft. Weltweit ist eBay mittlerwele der größte und erfolgreichste Marktplatz im Internet. Dabei verkauft eBay die Waren nicht selbst, sondern funktioniert eher wie ein virtueller Flohmarkt. Nachdem vor einigen Wochen eine Unterrichtseinheit zum Thema Preisbildung am Beispiel eBay bei Lehrer-Online erschienen ist, soll jetzt der Kaufvertrag am Beispiel eBay Thema sein.In dieser Unterrichtseinheit lernen Schülerinnen und Schüler die Grundlagen des Vertragsrechtes, insbesondere des Kaufvertrages, am Beispiel des Online-Auktionshauses eBay kennen. Es werden drei Themenkomplexe aufgearbeitet.Die Schülerinnen und Schüler sollen die einzelnen Schritte bis zum Zustandekommen eines Kaufvertrages laut BGB benennen können. diese Schritte am Beispiel einer Online-Auktion bei eBay nachvollziehen. die Pflichten des Verkäufers und des Käufers aus dem Kaufvertrag kennen lernen. verstehen, dass Sachmangel, Lieferverzug, Zahlungsverzug und Annahmeverzug Formen der Pflichtverletzung darstellen. eine Leistungsstörung am Beispiel des Sachmangels analysieren. E-Commerce boomt Ein wahrer Senkrechtstarter unter den elektronischen Marktplätzen ist das Online-Auktionshaus eBay. Von Oktober bis Dezember 2002 wurden allein bei eBay Deutschland Waren im Wert von über einer Milliarde Euro verkauft. Weltweit ist eBay mittlerweile der größte und erfolgreichste Marktplatz im Internet. Dabei verkauft eBay die Waren nicht selbst, sondern funktioniert eher wie ein virtueller Flohmarkt. Die Aufgaben a und b lassen sich anhand der AGBs von eBay beantworten. Der Sachverhalt für Aufgabe a ist unter § 2 der AGBs geregelt. Die verbotenen Artikel sind in den AGBs unter § 5 geregelt. Alles, was Recht ist Wer im Internet Geschäfte machen will, muss aufpassen wie ein Luchs. Denn das explosionsartige Wachstum des Online-Shoppings hat für Käufer und Verkäufer gleichermaßen viele Risiken geschaffen. Ein Mausklick an der falschen Stelle kann verheerende Folgen habe, wenn dadurch tatsächlich ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande kommt, obwohl der Internet-Nutzer das gar nicht wollte. Zur Lösung der Aufgabe 2 benötigen die Schülerinnen und Schüler das BGB. Die Grafik "Verlauf einer Auktion bei eBay" skizziert die wesentlichen Schritte einer Auktion. Im Rahmen der Aufgabe 2 wird lediglich der obere Teil der Grafik (oberhalb der gestrichelten Linie) bearbeitet. Bei den eBay-Auktionen handelt es sich im juristischen Sinn nicht um eine Auktion. Dennoch findet der Begriff bei eBay sowie im allgemeinen Sprachgebrauch Anwendung. In der Unterrichtseinheit wird der Begriff "eBay-Auktion" so verwendet wie er auf den Seiten von eBay definiert ist. Probleme bei der Willenserklärung Susanne M. durchstöbert mal wieder die Seiten von eBay auf der Suche nach dem ultimativen Schnäppchen. Sie hat hier schon jede Menge Sachen günstig ersteigert. Auch heute hat sie wieder Glück: Sie findet für ihren geplanten Campingurlaub eine Taschenlampe vom Markenhersteller zu sehr günstigen Konditionen. Die Gebote liegen erst bei 25 Euro. Da die Auktion in vier Stunden ausläuft, bietet Susanne gleich mit und gibt als nächstes Gebot 26 Euro ein. Doch kaum hat sie das Gebot abgegeben, geht das Telefon, so dass sie erst ein-mal unterbrechen muss. Als Susanne M. zwei Stunden später wieder bei eBay hereinschaut, traut sie ihren Augen nicht: Ihr Gebot wird im Internet nicht mit 26 Euro, sondern mit 260 Euro angezeigt. Ihr muss ein Tippfehler unterlaufen sein. Die Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen einer eingegrenzten Recherche auf den Seiten von eBay gezielt nach der Information suchen, ob es ein Recht auf Rückzug des Gebotes gibt. Im Gegensatz zu der Aufgabe 1, bei der die Antworten bereits relativ leicht über die AGBs zu beantworten waren, müssen die Schülerinnen und Schüler hier etwas intensiver suchen und sich daher auch näher mit den eBay-Regeln auseinander setzen. Grundsätzlich ist die Information über die Rücknahme eines Gebotes über die eBay-Hilfe zu erreichen. Die konkrete Linkfolge ist wie folgt: Themen > Kaufen > Artikel kaufen > Rücknahme eines Gebotes oder direkt über http://pages.ebay.de/help/buy/bid-retract.html Diese Aufgabe dient auch dazu, das Bewusstsein der Schülerinnen und Schüler über Rechtsgeschäfte im Internet zu stärken. Denn das Beispiel zeigt sehr deutlich, dass die schöne bunte Netzwelt kein Spielplatz ist. Über einen Mausklick oder durch Unaufmerksamkeit können sehr schnell verbindliche Kaufverträge entstehen. Daher lohnt es sich, immer die nötige Sorgfalt walten zu lassen und die Regeln eines Internetangebots zu studieren, bevor man dort tätig wird. Die Pflichten des Verkäufers Die Pflicht des Verkäufers aus dem Kaufvertrag ist es, die gekaufte Sache zu übergeben und dem Käufer das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Doch wie wird im Rechtsleben Eigentum übertragen? Bei der Übertragung des Eigentums handelt es sich um einen neuen Vertrag, einen so genannten Übereignungsvertrag (§929 BGB). Auch der Übereignungsvertrag kommt durch Antrag und Annahme, also durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zwischen dem bisherigen Eigentümer und dem neuen Eigentümer zustande. Nach der Einigung über die Übereignung muss der Verkäufer die Sache noch übergeben. Die Übergabe ist kein Vertrag, sondern tatsächliches Handeln. Bei der Übergabe hat der Käufer eine Mitwirkungspflicht. Bei dem Übereignungsvertrag handelt es sich um ein Verfügungsgeschäft. Die Pflichten des Käufers Auch die Bezahlung des Gegenstandes ist ein Verfügungsgeschäft. Die Beteiligten schließen einen Übereignungsvertrag über die Übereignung des Geldes gemäß § 929 BGB. Hier werden wieder Grafik und Lösungsgrafik benötigt. Im Rahmen der Aufgabe 4 wird der untere Teil der Grafik (unterhalb der gestrichelten Linie) bearbeitet. Leistungsstörungen als Pflichtverletzungen Immer wieder kommt es vor, dass Käufer oder Verkäufer ihren Pflichten aus dem Kaufvertrag nicht oder nicht vollständig nachkommen. Die Pflichtverletzungen können darin bestehen, dass die gekaufte Sache fehlerhaft ist (Sachmangel). die Sache nicht geliefert wird oder nicht rechtzeitig geliefert wird (Lieferverzug). der Käufer nicht zahlt oder die vereinbarte Zahlungsfrist überschritten wird (Zahlungsverzug). der Käufer seiner Mitwirkungspflicht bei der Annahme der Sache nicht nachkommt, also die Sache nicht annimmt oder nicht rechtzeitig annimmt (Annahmeverzug). Die eBay-Diskussionsforen sind voll mit Beispielen für Leistungsstörungen beim Kaufvertrag. Es wird für die Schülerinnen und Schüler kein Problem sein, für jede der vier Leistungsstörungen in den Diskussionsforen ein Beispiel ausfindig zu machen. Sollten sich wider Erwarten nicht zu allen Leistungsstörungen Beispiele finden lassen, können die unten angeführten fiktiven Beiträge verwendet werden: Beispiel für Lieferverzug ... ich habe den geforderten Betrag bereits überwiesen. Der Verkäufer liefert nicht und reagiert auch nicht auf meine E-Mails. Was kann ich jetzt tun? Ist mein Geld weg? ... Beispiel für Zahlungsverzug ... habe teures Spielzeug versteigert, aber der Höchstbietende überweist den Kaufpreis nicht ... Beispiel für Annahmeverzug ... habe den Artikel als versichertes Paket versendet und es gestern zurück erhalten mit der Angabe, dass es nicht zugestellt werden konnte. Was soll ich jetzt tun? ... Beispiel für Sachmangel ... habe einen Auspuff ersteigert, der in der Auktion als "neu" und "originalverpackt" beschrieben wurde. Als ich ihn jetzt erhielt, stellt sich heraus, dass schon jemand daran herumgebastelt hatte ... Leistungsstörungen am Beispiel des Sachmangels Der Sachmangel ist im § 434 BGB eindeutig definiert. Hat die Sache einen erheblichen Mangel, hat der Käufer das Recht, Nacherfüllung zu verlangen. Der Käufer kann also fordern, dass entweder der Mangel behoben wird oder eine mangelfreie Sache geschickt wird. Sollten dadurch zusätzliche Kosten, zum Beispiel Porto, entstehen, so sind diese vom Verkäufer zu tragen. Doch was ist, wenn der Verkäufer der die Forderung des Käufers zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist ignoriert oder gar ablehnt? In dem Fall kann der Käufer vom Vertrag zurück treten oder Preisminderung verlangen. Der Käufer kann auch Schadensersatz verlangen sowie den Ersatz vergeblicher Aufwendungen. In der Regel erhalten die Hilfe suchenden Personen in den eBay-Diskussionforen auch qualifizierte (und juristisch einwandfreie) Tipps von erfahrenen Usern. Allerdings finden sich auch immer wieder unqualifizierte Beiträge in den Foren. Die Schülerinnen und Schüler sollen diese unqualifizierten Beiträge herausfiltern, indem sie die Tipps der User mit der Gesetzeslage abgleichen. In zweifelhaften Fällen können die Schüler auf der folgenden Seite nachschauen. http://www.auktionen-faq.de Hier sind für alle regelmäßig auftretenden Probleme bei Online-Auktionen die rechtlich einwandfreien Schritte in verständlicher Sprache aufgeführt. Grafik bei ebay-Kaufvertrag Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst einmal vielen Dank für Ihre umfangreichen und meist gut verwendbaren Materialien. Bezüglich der Grafik beim ebay-Kaufvertrag glaube ich aber, dass die Darstellung rechtlich falsch ist. Laut § 10 AGB von ebay macht der Verkäufer den Antrag und die Gebote der Käufer sind Annahmeerklärungen. Ebenso urteilen die Gerichte. MfG Margit Hausmanninger Materialien Super Unterrichtsmaterial, bestens aufbereitet. Ing. Mag. Walter Eberl, M.S.

  • Wirtschaft
  • Sekundarstufe II, Berufliche Bildung

Berufsvorbereitung mit einem "Berufswahlpass"

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit zum Thema Berufsvorbereitung bereiten sich die Schülerinnen und Schüler einer 9. Klasse auf ihren Werdegang nach dem Schulabschluss vor. Zu ihrer Orientierung dient ein so genannter "Berufswahlpass", der die individuellen Schritte der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung seit der Klasse 8 dokumentiert.Die individuellen Voraussetzungen und Bedürfnisse Jugendlicher bei der Berufsvorbereitung sind sehr unterschiedlich. Binnendifferenzierung durch Lernen an Stationen ist daher sinnvoll. Der Berufswahlpass ist in diesem Rahmen ein Arbeitsblatt, auf dem die Schülerinnen und Schüler jeden Schritt von der Ausbildungsplatzsuche bis zum Vorstellungsgespräch dokumentieren.Die Berufsorientierung wurde mit unterschiedlichen Schwerpunkten bereits in der 8. Kasse beziehungsweise im ersten Halbjahr des 9. Schuljahres durchgeführt. Die meisten Schülerinnen und Schüler wissen zum gegenwärtigen Zeitpunkt, welche Berufe für sie in Frage kommen. Nun geht es darum, sich bei einem geeigneten Betrieb (für die betriebliche Ausbildung) oder einer weiterführenden Schule (für die schulische Ausbildung) zu bewerben. Die Ausgangslage: Berufsvorbereitung in der Schule Schülertypen und ihre Berufswahlstrategien. Der Berufswahlpass Zum Konzept des Berufswahlpasses. Die Lernstationen Inhalte und Einsatz der vier Lernstationen. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren mithilfe des Berufswahlpasses ihre bisherigen Aktivitäten bezüglich der Berufsorientierung (Praktika, Arbeitsamt, Messen) und der Berufsvorbereitung (Bewerbungsschreiben, Vorstellungsgespräche). lernen weitere mögliche Ausbildungsberufe (auch so genannte "neue Ausbildungsberufe") kennen. bereiten sich auf ein Vorstellungsgespräch vor, formulieren mögliche Antwortsätze vor und machen sich auch auf schwierige Fragen gefasst. führen ein Vorstellungsgespräch vor der Klasse in Form eines Rollenspiels vor. setzen sich mit den Rechten und Pflichten der Auszubildenden auseinander und entscheiden sich dafür, ob die Einhaltung der Pflichten möglich sein wird. lernen Musterverträge für die betriebliche Ausbildung kennen und vergleichen eventuell mit dem eigenen Ausbildungsvertrag. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen Internetseiten rund um die Berufswahl kennen und bewerten diese. recherchieren regionale Angebote zur Berufsberatung (Berufsschulen, IHK). laden Anmeldeformulare für weiterführende Schulen aus dem Internet herunter, füllen und drucken diese aus. formulieren Antwortsätze für ein Vorstellungsgespräch mithilfe des Internets und fügen eventuell in eine Textverarbeitung ein. Beratung und Begleitung nötig Häufig tragen die Eltern die berufliche Orientierung der Jugendlichen nicht immer in ausreichendem Maß mit und verlassen sie sich auf die Hilfen der Lehrkraft. Selbst die Gesprächstermine der Berufsberatung der Agentur für Arbeit müssen einige Kinder allein wahrnehmen. Über die Ergebnisse der Berufsberatung werden die betreuenden Lehrkräfte in der Regel allerdings nicht direkt informiert. Erst auf Nachfrage bei den Schülerinnen und Schülern erhält man Auskunft über aufgezeichnete Perspektiven und mögliche berufliche Chancen. Unflexible Idealisten In einer Abgangsklasse fällt die Berufsorientierung der Schülerinnen und Schüler meist sehr unterschiedlich aus. Einige Jugendliche möchten einen bestimmten Wunschberuf ausüben und schließen alternative Berufe zunächst konsequent aus. Bei Ihnen ist die Enttäuschung sehr groß, wenn sich herausstellt, dass eine betriebliche Ausbildung aus Mangel an Ausbildungsplätzen oder auf Grund unzureichender Leistungen nicht möglich sein wird. Dann wird erneut eine (schnelle) Berufsorientierung mithilfe der Beratung des Arbeitsamts dringend nötig. Schulmüde Pragmatiker Andere Schülerinnen und Schüler sind schulmüde und streben nach dem Schulabschluss eine Ausbildung in eher technischen, kaufmännischen oder gastgewerblichen Bereichen an und sind bezüglich der Auswahl der Ausbildungsbetriebe flexibel. Die Betroffenen können sich entweder auf Grund von erfolgreichen Praktika gezielt bei einem ihnen bekannten Betrieb bewerben oder aber sie schreiben ihre Bewerbungen an unbekannte Betriebe mithilfe von Adressverzeichnisse des Arbeitsamtes. In diesem Zusammenhang muss die Lehrkraft unbedingt erwähnen, dass die Aussage eines Betriebs "Du kannst dich gerne bei uns bewerben" zum Ende eines Praktikums nicht gleichbedeutend mit einem Ausbildungsvertrag ist. Berufsfelder für Realschulabgänger Ein weiterer Teil der Abgangschülerinnen und Abgangschüler interessiert sich für Berufe, die nur mit einem Realschulabschluss zu erreichen sind. Daher warten viele mit ihren Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz bis Ende März, wenn die letzten Zu- oder Absagen der weiterführenden Schulen eingetroffen sind. Wenn nicht zuvor bereits berufliche Alternativen ausgewählt wurden, ist bei Ihnen nun erneut eine schnelle Neuorientierung notwendig. Möglichkeiten für Leistungsschwache Schülerinnen und Schüler mit eher schwachen Schulleistungen können meist an berufsvorbereitenden Maßnahmen (ausbildungsvorbereitendes Jahr) teilnehmen. Sie haben auf diese Weise Zeit, sich erneut berufliche zu orientieren und zugleich ihre Noten zu verbessern. Auch hier gibt es in einer Region meist verschiedene Schulen, die mit unterschiedlichen Schwerpunkten Angebote für betroffene Jugendliche schaffen. Bewerberprofil, Termine und Adressen im Überblick Besuche im Berufsinformationszentrum, bereits geleistete Praktika, die Adressen möglicher weiterbildender Schulen, Termine von Bewerbungsschreiben und Vorstellungsgesprächen - das alles halten die Schülerinnen und Schüler am Computer in ihrem Berufswahlpass fest. Der Berufswahlpass beinhaltet außerdem weiterführende Webadressen, die bei den einzelnen Schritten und der Informationssuche weiterhelfen können. Informationssuche im Internet In diesem Zusammenhang lernt die Klasse geeignete Webseiten kennen, die ihnen bei der Auswahl eines Ausbildungsbetriebes und der Schule weiterhelfen können. Dabei wurden in der Unterrichtseinheit auch hilfreiche regionale Übersichtseiten aus der Region Schleswig-Holstein berücksichtigt. Die Möglichkeit der Recherche im Internet mit bekannten Adressen zur Berufsvorbereitung erleichtert den Jugendlichen zudem die eigene themenbezogene Recherche am heimischen PC oder im Internetcafé. Den Schülerinnen und Schülern muss allerdings deutlich gemacht werden, dass die Recherche im Internet ein persönliches Gespräch bei der Berufsberatung im Arbeitsamt nicht ersetzen kann. Von der Bewerbung bis zum Ausbildungsvertrag Weitere Stationen der Unterrichtseinheit gehen speziell auf das Bewerbungsschreiben, die Bewerbung, das Vorstellungsgespräch sowie auf die Anforderungen in der betrieblichen Ausbildungen (Rechte und Pflichten) und die Inhalte eines Arbeitsvertrages ein. Auswahl der Stationen fakultativ Die Unterrichtseinheit setzt sich aus vier Stationen mit verschiedenen Schwerpunkten zusammen. Von dem individuellen Stand der Bewerbungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler hängt es ab, welche Stationen bearbeitet werden und wieviel Zeit für eine Station veranschlagt wird. Die notwendige Binnendifferenzierung bedingt die fakultative Auswahl der Stationen und Arbeitsmaterialien. Hier die Stationen im Überblick: Station 1: Vervollständigung des Berufswahlpasses Station 2: Regionale Webseiten zur betrieblichen Ausbildung und zu weiterführenden Schulen Station 3: Bewerbungsschreiben / Lebenslauf / Einstellungstest / Vorstellungsgespräch Station 4: Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung Wenn nicht alle Schülerinnen und Schüler am Rollenspiel der Station 3 teilnehmen, sondern die Station 4 bearbeiten wollen, weil sie bereits einen Ausbildungsplatz haben, ist eine räumliche Trennung der einzelnen Gruppen nötig (ein Teil arbeitet zum Beispiel im Computerraum, ein Teil im Klassenraum). An der Diskussion über Rechte und Pflichten in der Ausbildung sollten zum Abschluss der Unterrichtseinheit jedoch wieder alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen. Selbst für diejenigen, die nicht im Internet zu diesem Thema recherchiert haben, kann die Diskussion in der Klasse wichtige Erkenntnisse liefern. Station 1: Vervollständigung des Berufswahlpasses Die Schülerinnen und Schüler werden zunächst aufgefordert, einen kleinen Berufswahlpass auszufüllen und darin alle bisherigen Aktivitäten bezüglich der Berufswahl und Berufsvorbereitung einzutragen. Da in einer Abgangsklasse (9. Hauptschulklasse oder 10. Realschulklasse) der Kenntnisstand oftmals sehr verschieden ist, könnten sich die Betroffenen auch mithilfe der angegebenen Webseiten informieren und so inhaltlich den Anschluss finden. Diese Form der Differenzierung ist wichtig, da einige Schülerinnen und Schüler eventuell bereits in den nächsten Tagen an einem Vorstellungsgespräch teilnehmen, während andere noch mit dem Verfassen eines Bewerbungsschreibens beschäftigt sind. Station 2: Regionale Webseiten Nahezu jedes Bundesland bietet regionale Angebote für die Berufsvorbereitung an. Im Berufswahlpass finden die Schulabgängerinnen und -abgänger direkte Links, Adressen und Übersichten zu möglichen weiterführenden Schulen sowie Informationen über den aktuellen Stand der betrieblichen Ausbildung. Auch die IHK bietet eine regional orientierte Lehrstellenbörse im Internet an. Lehrstellen können Interessierte außerdem über das Online-Angebot "asis" (das Ausbildungs-Stellen Informations-Service) der Bundesagentur für Arbeit in der Rubrik finden. Andere überregionale Anbieter haben ebenfalls ansprechende und interaktive Angebote zur Berufswahl ins Netz gestellt. Entsprechende Angebote sollten die Schülerinnen und Schüler schon zu Beginn ihrer Berufsorientierung kennen lernen, damit sie sich jederzeit auch eigenständig informieren können. In diesem Zusammenhang können im Vorfeld besonderes interessante Angebote bewertet und der Klasse präsentiert werden. Station 3: Bewerbungsschreiben, Vorstellungsgespräch Im Fach Deutsch werden die Inhalte zum Lebenslauf und das Bewerbungsschreiben meist schon in der 8. Klasse behandelt. Wenn es dann im Laufe der 9. Klasse aber tatsächlich ernst wird, sind die Vorlagen häufig verlegt. Aus diesem Grund sind die Bewerbungshilfen verschiedener Anbieter recht hilfreich. Die Schülerinnen und Schüler können sich Vorlagen für die Textverarbeitung aus dem Internet herunterladen, tragen dann noch ihre persönliche Daten ein, formatieren die Texte und legen ihre Zeugnisse und so weiter bei. Die Besonderheiten eines Vorstellungsgesprächs und die Vorbereitung müssen in den Abgangsklassen ebenfalls besprochen werden. Nachdem sich die Schülerinnen und Schüler Tipps aus dem Internet oder aus den berufsvorbereitenden Materialien des Arbeitsamts (Rubrik "Mach's richtig") herausgesucht haben, sollten sie ein ganzes Gespräch vorbereiten und vor der Klasse in Form eines Rollenspiels vortragen. Dabei erhalten sie dann bezüglich ihres Auftretens und Verhaltens auch von ihren Mitschülerinnen und Mitschülern bereits wertvolle Tipps und Hinweise. Station 4: Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung Die Jugendlichen, die bereits einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, können sich an dieser Station auf die Anforderungen der betrieblichen Berufsausbildung einstellen. Oftmals hört man von ehemaligen Schülerinnen und Schülern, die erwartungsfroh eine Berufsausbildung begonnen, diese dann aber aus manchmal unverständlichen Gründen abgebrochen haben. Diese Auflistung der Rechte und Pflichten, die sich die Jugendlichen aus dem Netz kopieren können, soll ihnen einer ersten Überblick ermöglichen. Gleichzeitig sollen sie selbst einschätzen, welche Chancen sie haben, das Ausbildungsziel zu erreichen. Die Diskussion dieser gesetzlich verpflichtenden Anforderungen im Klassenplenum ist oft sehr spannend.

  • Wirtschaft / Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I

Bald unterschriftsreif – der Berufsausbildungsvertrag

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtseinheit findet Platz im großen Komplex Berufsorientierung und unterstützt eine planvolle Vorbereitung auf die Berufsausbildung. Mit unterschiedlichen Arbeitsweisen werden die Vorgaben im Berufsausbildungsvertrag erkundet, sodass die Schülerinnen und Schüler ihre Rechte und Pflichten schon im Vorfeld kennen und auftretende Fragen und Probleme mit dem Ausbildungsbetrieb klären können. Bald beginnt die Berufsausbildung! Eine gute Gelegenheit, das Augenmerk der Schülerinnen und Schüler auf die bevorstehende Lehrzeit, vor allem aber auch auf den Berufsausbildungsvertrag und die darin enthaltenen verbindlichen rechtlichen Bedingungen zu lenken. Wie sieht so ein Berufsausbildungsvertrag aus? Was steht eigentlich drin? Wann und von wem muss er unterschrieben werden? Vertiefend zu dieser Unterrichtseinheit können die Schülerinnen und Schüler ihr erworbenes Wissen in einem Online-Quiz überprüfen: Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung . Der Berufsausbildungsvertrag Das Erlernen eines anerkannten Ausbildungsberufes setzt den Abschluss eines schriftlichen Berufsausbildungsvertrages zwischen dem Ausbildungsbetrieb und den Auszubildenden – wenn minderjährig deren Eltern oder gesetzlichen Vertreter – voraus. Im Ausbildungsvertrag sind alle wichtigen Bestandteile und Vereinbarungen enthalten, die während der Ausbildung gelten. Damit die Ausbildung überwacht werden kann beziehungsweise eine Ausbildungsberatung zukünftig möglich ist, wird unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages dessen Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge vorgenommen. Das Berufsausbildungsgesetz (BBiG) regelt die Inhalte des Berufsausbildungsvertrags und gibt die Mindestangaben vor. So etwa die genaue Bezeichnung und Ziele der Berufstätigkeit, die Dauer der täglichen Arbeitszeit, die Dauer der Probezeit, die Zahlung und Höhe der Vergütung. Neben festen Vorgaben erlaubt der Vertrag auch Möglichkeiten zu Änderungen oder Ergänzungen, zum Vorteil der Auszubildenden. So können zum tariflichen Vergütungssatz Fahrkostenzuschüsse, die Übernahme der Übernachtungskosten bei Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Ausbildungsbetriebes oder die zeitliche Dauer der Probezeit ausgehandelt werden. Didaktisch-methodische Anmerkungen Der Beginn einer Berufsausbildung prägt den zukünftigen Lebensweg der Schülerinnen und Schüler und stellt für die Jugendlichen einen tiefgreifenden Einschnitt dar. Was kommt auf mich zu? Was ist zu beachten? Was darf ich, was nicht? Wer hilft mir bei Problemen? Die Unterschrift unter den Berufsausbildungsvertrag leitet diesen Meilenstein ein. Es ist unerlässlich, dass sich die Schülerinnen und Schüler vor der Unterzeichnung mit dem Inhalt des Vertrages beschäftigen. Die Lehrkräfte können aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer Erfahrung im Fach Arbeitslehre meist hierzu einen effektiveren Beitrag leisten als die Eltern vieler Schülerinnen und Schüler. So sollen die Schülerinnen und Schüler ihre Rechte und Pflichten im Ausbildungsbetrieb sowie die ihrer Ausbildungsstätte selbst kennenlernen. Ebenso müssen die Eignung der Ausbildungsstätte sowie die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Ausbildenden und Ausbilder angesprochen werden. Die Einbettung in den Unterricht soll terminiert werden, wenn die Problematik akut wird, also im zeitigen Frühjahr vor der Schulentlassung oder wenn die ersten Ausbildungsverträge unterschriftsreif sind. Durch geeignete Unterrichtsmethoden und gezielte Anweisungen können die Schülerinnen und Schüler weitgehend selbstständig mit dem "Originalobjekt" auf Entdeckungstour gehen. Mit den gewonnenen Erkenntnissen und dem damit verbundenen Wissen, ist es ihnen schließlich möglich, bei der "Vertragsverhandlung" selbstbewusst aufzutreten, Fragen ohne Scheu zu stellen und eventuell auch eigene Wünsche zu äußern. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler entnehmen dem Berufsausbildungsvertrag Informationen und werten diese aus. kennen die Notwendigkeit der Vereinbarung im Berufsausbildungsvertrag. erlernen Fachbegriffe und wenden diese in den richtigen Zusammenhängen an. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler stärken ihre soziale Kompetenz durch Partnerarbeit, Teamarbeit oder Rollenspiele. erwerben ausreichend Selbstbewusstsein, um die Vorgaben des Berufsausbildungsvertrages mit dem Ausbildenden ausführlich erläutern zu können.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Berufliche Bildung, Sekundarstufe I

Von der Schule in die Ausbildung

Unterrichtseinheit

Für viele Schülerinnen und Schüler rückt ab der achten Klasse das bis dahin fremde Berufsleben immer näher. Damit Jugendliche gut auf die Ausbildungssituation vorbereitet sind, ist es wichtig, dass sie ihre Rechte und Pflichten kennen. Die Einheit verweist zum einen auf die für Ausbildungsverhältnisse relevanten gesetzlichen Grundlagen , sie verdeutlicht aber auch, dass Gesetze Ausdruck unterschiedlicher Interessenlagen sind, damit in der Regel Kompromisscharakter haben – und unterschiedlich bewertet werden können. Jugendliche sollen ihre Ausbildung sicher durchlaufen – gerade junge Berufseinsteigende sind aber überproportional häufig an Arbeitsunfällen beteiligt. Umso wichtiger ist es, dass sie sich fundiertes Wissen über Arbeits- und Gesundheitsschutz aneignen. Zur Durchsetzung ihrer Interessen stehen Jugendlichen in der Ausbildung spezielle Organe wie die Jugendauszubildendenvertretung (JAV) zur Verfügung. Auch auf deren Arbeit gehen die Materialien ein. Die Unterrichtseinheit eignet sich für Abschlussklassen der Sekundarstufe I – Hauptschule, 9. Jahrgang beziehungsweise Realschule, 10. Jahrgang – genauso wie für Lerngruppen, in denen ein Berufs- oder Betriebspraktikum vorbereitet wird. Auch Klassen in Berufsschulen können auf sie zurückgreifen. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler benennen mögliche Probleme und Konflikte in Ausbildungsverhältnissen. kennen Rechte und Pflichten von Auszubildenden. erkennen die Schutzfunktion von Gesetzen vor allem für jugendliche Auszubildende. erkennen den Stellenwert von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz . wissen, dass sie im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalls bei der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind. verinnerlichen, dass das Engagement jeder und jedes Arbeitnehmenden in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wichtig ist. lernen mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung das zentrale Organ zur Interessenvertretung kennen. Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler antizipieren Probleme der Arbeits- und Berufswelt. verstehen juristisch codierte Texte. wenden Informationen zielgerichtet (das heißt fallbezogen) an. können unterschiedliche Interessensstandpunkte ästhetisch zielgruppenadäquat vermitteln.

  • Politik / WiSo / SoWi / Wirtschaft
  • Sekundarstufe I

Der internationale Bildungsserver D@dalos

Unterrichtseinheit

Der internationale Bildungsserver D@dalos stellt Informations- und Unterrichtsmaterialien zur politischen Bildung und Friedenserziehung zur Verfügung.Der internationale Bildungsserver wird von der UNESCO finanziert. Zu den namenhaften Sponsoren zählen zum Beispiel das Auswärtige Amt und verschiedene Stiftungen. Das Portal wurde ursprünglich für Lehrkräfte und Multiplikatoren in den Nachfolgestaaten Jugoslawiens erstellt, stellt aber auch eine Homepage in deutscher Sprache zur Verfügung.Der internationale Bildungsserver wird von der UNESCO finanziert. Zu den namenhaften Sponsoren zählen zum Beispiel das Auswärtige Amt und verschiedene Stiftungen. Das Portal wurde ursprünglich für Lehrkräfte und Multiplikatoren in den Nachfolgestaaten Jugoslawiens erstellt, stellt aber auch eine Homepage in deutscher Sprache zur Verfügung. Menschenrechte Was bedeuten Menschenrechte? Wie haben sie sich entwickelt? Wer überwacht sie? Werden sie eingehalten? Dazu gibt es einen Online-Kurs zum Vertiefungsthema "Frauenrechte". Vorbilder Persönlichkeiten wie Mahatma Gandhi, Desmond Tutu oder Martin Luther King werden vorgestellt. Demokratie Was ist Demokratie? Wie hat sie sich entwickelt? Was gehört zu einem demokratischen Staat? Wie sieht eine demokratische Gesellschaft aus? Parteien Welche Parteitypen gibt es? Welche Funktionen erfüllen sie? Wie sehen Parteisysteme aus? Welche Probleme hat die Parteiendemokratie? Europa Was ist die Europäische Union und wie hat sie sich entwickelt? Wie werden Entscheidungen getroffen? Welche aktuellen Probleme gibt es? Auf Wunsch wird zu allen Themengebieten gegen eine Unkostenpauschale in Höhe von 4 € eine CD-ROM mit den Unterrichtsmaterialien zur Offline-Nutzung verschickt. Grundstruktur Eine Grundkurssequenz führt in einen Themenkomplex ein. Vertiefungsthemen beleuchten einzelne Aspekte des Themas. Das Online-Angebot ist sehr übersichtlich geordnet, die Navigation einfach. Der Themenkomplex "Demokratie" ist in verschiedene Kurse gegliedert, die wiederum aus Glossaren, Linklisten, Texten und Schaubildern bestehen. Die insgesamt fünf Kurse beginnen mit der Frage, was Demokratie ist und enden bei der Auseinandersetzung mit ihren Problemen. Didaktisierung Hinweise zum didaktischen Einsatz der Materialien gibt es nicht zu allen Themenbereichen. Ebenso fehlen Hinweise auf die Jahrgänge, in denen die Stoffe vermittelt werden können. Die Quellen eignen sich für die eigenständige Recherche der Schülerinnen und Schüler, zur Vorbereitung auf Referate oder zur arbeitsteiligen Gruppenarbeit. Kostenpflichtige Angebote Neben den kostenlosen Dokumenten gibt es auch eine Reihe kostenpflichtiger Produkte, die über den Bildungsserver bezogen werden können. Nur hier findet man ausführliche Hinweise zum Einsatz im Unterricht. Politikdidaktik Der Bereich Politikdidaktik beschäftigt sich unter anderem mit den Zielen, Aufgabenfeldern und Herausforderungen der politischen Bildung. In der Grundkurssequenz findet man hier einen praktischen Leitfaden zur Erstellung einer Unterrichtseinheit.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Einführung in das Schulrecht: Schulpflicht

Fachartikel

Dieser Fachartikel behandelt die gesetzlich verankerte und für das deutsche Bildungssystem zentrale Bezugsnorm der Schulpflicht. Dabei informiert Dr. Florian Schröder, Jurist und Experte für Schulrechtsfragen, prägnant über allgemeine Rechtsgrundlagen sowie -inhalte und zeigt mögliche Konsequenzen auf, die bei Schulpflichtverletzungen zu antizipieren sind. Nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch Eltern finden hier für den Schulalltag Wissenswertes. Der vorliegende Beitrag ist Teil einer systematischen Einführung in das Schulrecht und in schulrelevante weitere Rechtsgebiete. Bereits erschienen sind: Verfassungs- und grundrechtliches Fundament von Schule Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht für Schule Rechte und Pflichten der Schulleitung Rechte und Pflichten der Lehrkräfte Einführung in das Schulrecht: der rechtliche Rahmen der Konferenzarbeit Schulische Sanktionen gegenüber Schülerinnen und Schülern: Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Einführung in das Schulrecht: Aufsicht und Haftung Einführung in das Schulrecht: Urheberrecht für Schulen Datenschutz für und an Schulen: Grundlagen und Blick auf Videokonferenz-Systeme Der rechtliche Rahmen der Kindeswohlgefährdung Da das Schulrecht in wesentlichen Teilen Landesrecht ist, ist es nicht möglich, auf die Rechtslage jedes der 16 Bundesländer im Detail einzugehen. Dort, wo landesrechtliche Regelungen maßgeblich sind, wird in der Beitragsserie daher stellvertretend für die Flächenländer jeweils anhand des niedersächsischen Landesrechts erläutert, stellvertretend für die Stadtstaaten steht das hamburgische Landesrecht. Schulpflicht Schulpflicht besteht in allen 16 Bundesländern, unterscheidet sich hierbei aber im Detail durchaus. Die Landeschulgesetze behandeln die Schulpflicht teilweise sehr ausführlich, so in §§ 63 bis 70 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG), teilweise aber auch sehr schlank, so in den §§ 37 bis 40 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG). Begrifflich von der Schulpflicht zu unterscheiden ist die (§ 58 NSchG oder § 28 Abs. 2 HmbSG statuierte) Pflicht zur Teilnahme, Mitwirkung und Leistungserbringung, die über die originäre Schulpflicht hinausgeht und inhaltliche Pflichten der Schülerinnen und Schüler konkretisiert. Blickt man über den nationalen Tellerrand, so ist festzustellen, dass die deutsche Schulpflicht durchaus nicht die Regel darstellt. In vielen Staaten besteht zwar eine Beschulungspflicht, eine Schulpflicht mit Präsenzpflicht ist hingegen vergleichsweise selten. Stattdessen werden vielerorts auch Homeschooling und Ähnliches toleriert, die in Deutschland regelmäßig ausgeschlossen werden. Beginn und Dauer der Schulpflicht Schulpflichtig ist, wer seinen Wohnsitz im jeweiligen Bundesland hat und das 6. Lebensjahr vollendet hat, wobei sich die Landesregelungen im Detail leicht unterscheiden. Ist etwa in Hamburg das gesamte Jahr, in dem ein Kind das 6. Lebensjahr vollendet, in verschiedenen Konstellationen Anknüpfungspunkt für den Beginn der Schulpflicht (§ 38 HmbSG), zielt zum Beispiel § 64 NSchG darauf ab, dass alle Kinder schulpflichtig sind, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann die Schulpflicht aber auch hier früher oder später beginnen. Die Dauer der Schulpflicht beträgt in Niedersachsen gemäß § 65 NSchG grundsätzlich 12, in Hamburg gemäß § 37 Abs. 3 HmbSG 11 Schulbesuchsjahre, wobei Hamburg und andere Bundesländer die sinnvolle Regelung treffen, dass die Schulpflicht mit der Volljährigkeit endet. Dies erspart in schwierigen Fällen kleinteilige Berechnungen. Teilweise wird in den Landesgesetzen über die reine Dauer der Schulpflicht hinaus auch geregelt, wie lange der Besuch der einzelnen Schulstufen dauern muss (so etwa §§ 66 f. NSchG). Auszubildende sind auch nach Abschluss ihrer allgemeinbildenden Schullaufbahn berufsschulpflichtig (siehe § 37 Abs. 2 HmbSG). Auch besondere Fälle regeln die Schulgesetze mit variierender Ausführlichkeit. So befasst sich etwa § 69 NSchG mit langfristigen Erkrankungen, besonderem sonderpädagogischen Förderbedarf sowie Schülerinnen und Schülern in Strafhaft oder Heimen. § 39 HmbSG fasst sich hier kürzer und fingiert das Ende der Schulpflicht nach erfolgreichem Durchlaufen der Berufsfachschule. Daneben findet sich eine Öffnungsklausel für Einzelfallentscheidungen der Schulverwaltung. Ruhen und Ende der Schulpflicht Das sogenannte Ruhen der Schulpflicht regeln § 70 NschG und § 40 HmbSG. Ein Ruhen der Schulpflicht kann etwa während des Mutterschutzes einer Schülerin sowie bei Ableistung freiwilligen Wehrdienstes, eines Freiwilligen Sozialen (FSJ) oder Ökologischen Jahres (FÖJ) eintreten. Das Ende der Schulpflicht ergibt sich regelmäßig aus der Erfüllung der Schulbesuchsjahre. Teilweise gibt es auch hierzu weitergehende Regelungen, so in § 70 Abs. 6 NSchG, wonach die Schulpflicht mit Erlangung der allgemeinen Hochschulreife endet, außerdem wenn die Schulpflicht mindestens ein Jahr geruht hat sowie bei besonderem sonderpädagogischen Förderbedarf, wenn mindestens ein Jahr eine Ersatzmaßnahme für die Sekundarstufe II (Vollzeitunterricht an einer Berufsbildenden Schule, Arbeit in einer Jugendwerkstatt oder Ähnliches) absolviert wurde. Schulpflichtverletzung Die Schulpflicht trifft nicht nur die Schülerinnen und Schüler, sondern mittelbar auch jeweils die Erziehungsberechtigten, die (zum Beispiel über § 71 NschG und § 41 HmbSG) dafür zu sorgen haben, dass ihre Kinder am Unterricht regelmäßig teilnehmen. Die Nichtbefolgung ist als Ordnungswidrigkeit ausgestaltet, kann also mit Bußgeldern belegt werden (siehe § 176 NSchG). Daneben besteht die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler zwangsweise der Schule zuzuführen, sogenannter Schulzwang (siehe etwa § 177 NSchG und § 41a HmbSG). Regelungen zur Frage, wie konkret mit Absentismus umzugehen ist (normalerweise sind die gesetzlichen Bußgelder und Schulzwang die letzten Mittel), finden sich üblicherweise nicht unmittelbar im Landesschulgesetz, sondern in dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften. Am niedersächsischen Beispiel soll hier dargestellt werden, was die Regelungen vorzusehen pflegen: Ziffer 3.3.2. der "Ergänzenden Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht" regelt, dass bei unentschuldigtem Fehlen zunächst die Erziehungsberechtigten zu einem Gespräch einzuladen sind. Kommt kein Gespräch zustande, sind sie schriftlich zu informieren. Wiederholt sich das unentschuldigte Fehlen trotzdem, erfolgt eine schriftliche Information durch die Schulleitung an die Erziehungsberechtigten, dass bei weiterem Fehlen Jugend- und Ordnungsamt eingeschaltet werden. Das Jugendamt hat sodann die Aufgabe, eine mögliche Kindeswohlgefährdung (§ 8a des Achten Sozialgesetzbuches / SGB VIII) zu prüfen, das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde (teilweise auch die Schulverwaltung selbst) ist zuständig für die Verhängung von Bußgeldern gegen die Erziehungsberechtigten. Der Schülerin beziehungsweise dem Schüler gegenüber können daneben Ordnungsmaßnahmen verhängt werden. Weiterführende Literatur Schröder, Florian (2019). Handbuch Schulrecht Niedersachsen . Köln: Carl Link Verlag.

  • Fächerübergreifend
  • Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Berufliche Bildung

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA): Bodyguards

Unterrichtseinheit

Wenn es im Job gefährlich wird, helfen Persönliche Schutzausrüstungen (PSA), sich ernsthafte Gefährdungen und Verletzungen vom Leib zu halten. Inzwischen bieten viele Produkte optimalen Schutz und hohen Tragekomfort - gepaart mit zeitgemäßem Design.In der Freizeit, zum Beispiel bei bestimmten Sportarten, haben spezielle Schuhe, Brillen, Helme, Jacken, Hosen oder Protektoren eine relativ hohe Akzeptanz. Am Arbeitsplatz hingegen wird das Tragen von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) nicht immer ausreichend ernst genommen. Unzählige Unfälle und Verletzungen, mitunter mit tödlichem Ausgang, sprechen für sich. Nicht jedem Berufstätigen ist bewusst, welche Folgen der nachlässige Umgang mit der Schutzausrüstung haben kann. Oft sind sie nicht hinreichend darüber aufgeklärt, dass moderne PSA nicht nur optimal schützen, sondern auch bequem und schick sein können.Ziel dieser Unterrichtseinheit ist es, Auszubildende für mögliche Gesundheitsgefahren zu sensibilisieren, sie zu motivieren, gängige Vorurteile über PSA kritisch zu hinterfragen, sich ein Grundwissen über Persönliche Schutzausrüstungen anzueignen und für den eigenen Schutz am Arbeitsplatz durch das Tragen von PSA Verantwortung zu übernehmen.Die Schülerinnen und Schüler lernen, was man unter Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) versteht und welchen Stellenwert diese Schutzmaßnahme im Arbeitsschutz einnimmt. kennen die grundlegenden Pflichten des Arbeitgebers im Umgang mit PSA. kennen die wichtigsten Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers im Umgang mit PSA. recherchieren selbstständig, welche PSA bei welchen Gefährdungen benutzt werden und mit welchen Gebotszeichen der jeweilige Arbeitsplatz gekennzeichnet werden muss.

  • Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit
  • Berufliche Bildung

Gerechtigkeit weltweit

Unterrichtseinheit

Die Unterrichtsmaterialien aus der Zeitschrift "Global lernen" fokussieren Solidarität als Grundbaustein für globale Gerechtigkeit und animieren die Lernenden, sich selbst für mehr Gerechtigkeit einzusetzen. Dabei werden zunächst verschiedene Dimensionen von Gerechtigkeit erarbeitet und anschließend über Möglichkeiten, Chancen und Zuständigkeiten bei der Umsetzung globaler Gerechtigkeit diskutiert.Was heißt für uns Gerechtigkeit? Und kann man sie eigentlich nur noch global lösen? Das Bildungsmaterial der Zeitschrift "Global lernen: Gerechtigkeit weltweit" von Brot für die Welt bietet Lehrkräften und Lernenden nicht nur vielseitige Anregungen und Zugänge zum Thema globale Gerechtigkeit , sondern fordert die Lernenden dazu auf, sich aktiv und engagiert für eine solidarische und gerechte Welt einzusetzen. Gerechtigkeit als Unterrichtsthema Aktuelle politische Entwicklungen weltweit zeigen, dass soziale Gerechtigkeit keine Selbstverständlichkeit ist. Menschenrechtsverletzungen, vom Klimawandel verursachte Armut, aufgrund von Sorgfaltspflichtverletzung abgebrannte Textilfabriken oder brutal niedergeschlagene Arbeiterinnen und Arbeiter, die für bessere Löhne und Lebensbedingungen kämpfen – die Welt scheint nicht gerecht zu sein. Das Querschnittsthema Gerechtigkeit ist fester Bestandteil der Lehrpläne und lässt sich an aktuellen Beispielen gut in den Politik- und Sozialkunde-Unterricht in die Themenfelder "Landwirtschaft und Ernährung" oder "Waren aus aller Welt: Produktion, Handel, Konsum" integrieren. Auch können sich fruchtbare Impulse für den Religions- und Ethik-Unterricht ableiten, nämlich im Bereich "solidarisch und empathisch handeln". Die Lernenden sollen dazu befähigt werden, eine eigene Definition des Begriffs Gerechtigkeit zu entwickeln und ihre Einschätzungen mit Gleichaltrigen zu teilen. Mithilfe von konkreten Fallbeispielen diskutieren sie über die verschiedenen Formen von Gerechtigkeit und entdecken, dass sie selbst einen Beitrag zu einer solidarischen und gerechten Welt leisten können. Unterrichtsmaterial "Gerechtigkeit weltweit" Das Material ist für die Klassenstufen 7 bis 12 konzipiert und knüpft an die Bildungspläne der Länder an. Die verschiedenen Themenblöcke legen folgende Schwerpunkte: Dimensionen von und Perspektiven auf Gerechtigkeit Durch Solidarität zu mehr Gerechtigkeit? Gerechte Welt: Weltkarten analysieren Der UN-Treaty: eine Chance für mehr Gerechtigkeit? Jugendliche machen sich stark für Gerechtigkeit Wie gerecht ist unsere Schule? Die Unterrichtsmaterialien enthalten zahlreiche methodische Anregungen und Ideen zur weiteren inhaltlichen Ausgestaltung. Die einzelnen Themenblöcke bauen aufeinander auf, können aber auch unabhängig voneinander genutzt werden. Vertiefende Arbeitsaufträge, Medientipps sowie hilfreiche Links zur Recherche sind extra gekennzeichnet. Zusatzmaterial In den Materialhinweisen finden sich weitere Ideen zur Ausgestaltung der Unterrichtseinheit, beispielsweise mit dem didaktischen Material zum "Atlas der Zivilgesellschaft" oder dem Planspiel "Gemeinsam für Gerechtigkeit". Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler charakterisieren unterschiedliche Formen von Gerechtigkeit (Leistungs-, Bedürfnis-, Verteilungs-, Besitzstand- und Chancengerechtigkeit). beschreiben die Lebenssituation benachteiligter Menschen in unterschiedlichen Kulturräumen und diskutieren über Schwierigkeiten, Chancen und nötige Maßnahmen, globale Gerechtigkeit zu realisieren. formulieren unter Berücksichtigung unterschiedlicher Perspektiven ein eigenständiges Urteil zum Thema Gerechtigkeit und legen dabei die zugrunde gelegten Wertvorstellungen offen. definieren den Begriff "Solidarität" für sich selbst und suchen nach Möglichkeiten, sich in der Schule und in der Gesellschaft solidarisch einzubringen. diskutieren anhand von Fallbeispielen über Umweltstandards und Menschenrechtsverletzungen und lernen dabei den UN-Treaty als Maßnahme zur Selbstverpflichtung von Unternehmen zur Einhaltung dieser Standards kennen. setzen ihre Ideen zu verschiedenen Gerechtigkeitsdimensionen in Form von Standbildern, Plakaten oder anderen kreativen Darbietungen um. planen und führen eine öffentlichkeitswirksame Aktion für mehr Gerechtigkeit in ihrer Umgebung durch.

  • Politik / WiSo / SoWi / Religion / Ethik
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II
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