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Rechtsfragen aus dem Schul- und Unterrichtsalltag

Dossier

Rechtsfragen aus dem Schul- und Unterrichtsalltag Im schulischen Alltag tun sich häufig rechtliche Fragen auf, zum Beispiel im Hinblick auf den Unterrichtsalltag und das Thema Klassenführung: Wie dürfen Lehrkräfte mit Störenfrieden umgehen, wie verhält es sich mit Schmuck im Sport-Unterricht oder dürfen Lernende während der Unterrichtszeit bei Fridays for Future demonstrieren ? Auch benötigen Lehrkräfte oft rechtliche Informationen zur Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung, zum Thema Schulübergänge und Schulwechsel oder zu Klassenfahrten und Unterrichtsgängen (Aufsichtspflicht, Versicherungsfragen , Erste Hilfe und so weiter) . Ebenso wirft die Zusammenarbeit mit Eltern häufig rechtliche Fragen auf, zum Beispiel im Hinblick auf Elternvertretungen und Elternabende. In Zusammenarbeit mit juristischen Partnern bündeln wir auf dieser Seite – sortiert nach verschiedenen Themenschwerpunkten – Schulrechtsfälle und die dazugehörigen Gerichtsentscheidungen sowie praxisnahe Informationen und Materialien , die Lehrkräfte in ihrem Unterrichts- und Schulalltag unterstützen sollen. Ziel ist es, ihnen einfache rechtliche Hilfestellungen an die Hand zu geben, mit denen sie unkompliziert im Schulalltag arbeiten können. Haben Sie als Lehrkraft konkrete rechtliche Anliegen aus Ihrer Unterrichtspraxis? Oder sind Sie auf Schulrecht spezialisierte Juristinnen und Juristen auf der Suche nach Plattformen für Ihre Publikationen? Dann wenden Sie sich gerne an unsere pädagogische Fachredaktion unter redaktion(at)lehrer-online.de. Wir freuen uns stets über neue Autorinnen und Autoren für unsere Themenwelt LO-Recht.

  • Fächerübergreifend
  • Schulrecht

Digitales Lehrwerk "Extremismusprävention und interkulturelles Lernen"

Dossier

Die Anerkennung des Grundgesetzes und der Menschenrechte ist die Grundlage unserer liberalen demokratischen Gesellschaft. Politische und religiöse Extremisten sprechen dieser Grundlage ihre Gültigkeit ab und setzen stark vereinfachende und häufig menschenverachtende Dogmen und Weltbilder an ihre Stelle. Besonders Jugendliche sollen durch die Verbreitung von Propaganda in sozialen Medien, durch Musik und Videos angesprochen und für extremistische Ideen gewonnen werden. Schülerinnen und Schüler über Strategien von Extremisten aufzuklären und für ein demokratisches und tolerantes Zusammenleben zu begeistern, ist die beste Prävention gegen eine Radikalisierung – diesem Ziel sieht sich das Digitale Lehrwerk verpflichtet. Die fünf Themenschwerpunkte widmen sich dabei den verschiedenen extremistischen Weltanschauungen, entlarven ihre Ideologien, zeigen auf wie sie versuchen besonders im Internet Jugendliche anzusprechen und animieren Schülerinnen und Schüler dazu, sich in einer demokratischen Gesellschaft zu engagieren und einzubringen. Das Digitale Lehrwerk richtet sich an Lehrkräfte der Klassenstufe fünf bis zehn der Sekundarstufe I aller Schulformen und außerschulische Pädagogen. Einsatzmöglichkeiten bieten dabei die Fächer Politik, Ethik, Religion und Geschichte. Alle Materialien im Dossier stehen als freie Bildungsinhalte zur Verfügung. Sie können somit rechtssicher genutzt und angepasst werden. Mehr zum Digitalen Lehrwerk, den Projektpartnern und dem Fachbeirat erfahren Sie hier .

  • Fächerübergreifend

Urheberrecht in Schule und Unterricht

Dossier

Das Urheberrecht hat die wichtige Funktion, geistiges Eigentum zu schützen. Im Internet gilt diese Regelung genauso wie in der wirklichen Welt. Was viele oft nicht wissen: Auch wenn Fotos oder Texte öffentlich im Netz präsentiert werden, bedeutet das nicht, dass man diese einfach weiterverwenden darf. Häufig sind diese Inhalte urheberrechtlich geschützt, dürfen nur mit Erlaubnis des Urhebers heruntergeladen, auf der eigenen Webseite eingebunden oder in sozialen Netzwerken geteilt werden. Es genügt auch nicht, einfach nur die Quelle des Inhalts zu nennen und diesen trotzdem zu verwenden. Auch wenn das Internet oft unüberschaubar und riesengroß wirkt, ist die Gefahr, für dortige Urheberrechtsverletzungen belangt zu werden, nicht zu unterschätzen. Systematisch suchen Rechteinhaber und Angehörige der Unterhaltungsindustrie nach illegal eingestellten Inhalten. Werden sie fündig, erhält die oder der Betroffene zunächst ein Abmahn-Schreiben mit der Aufforderung, eine "Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" abzugeben sowie Anwaltskosten und Schadenersatz zu bezahlen. Für eine einzige Abmahnung werden dann oft schon mehrere tausend Euro fällig und es spielt keine Rolle, ob bewusst oder unbewusst gegen das Urheberrecht verstoßen wurde. Kommt man der Aufforderung nicht nach, folgt häufig eine Klage oder ein gerichtlicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Diese Themensammlung bündelt für Sie Informationen und Unterrichtsmaterialien zum Thema Urheberrecht in Schule und Unterricht. Sie erhalten Tipps, wie Sie im Hinblick auf das Urheberrecht rechtssicher unterrichten, zum Beispiel, indem Sie mit Open Educational Resources (OER) arbeiten. Dabei handelt es sich um frei zugängliche Lehr- und Lernmaterialien, die gemeinfrei sind oder auf Basis freier Lizenzen im Unterricht verwendet werden dürfen. Auch stellen wir Ihnen Unterrichtsmaterialien mit Arbeitsblättern und interaktiven Übungen zur unterrichtlichen Behandlung des Themas Urheberrecht zur Verfügung. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler zu einem kritischen Umgang mit dem Urheberrecht zu befähigen.

  • Fächerübergreifend
  • Mediennutzung und Medienkompetenz: Schützen und sicher agieren

Deutsch-deutsche Geschichte

Dossier

30 Jahre sind mittlerweile seit der deutschen Wiedervereinigung vergangen. Vier Jahrzehnte existierten zwei deutsche Staaten. Die Bundesrepublik und die DDR trennten nicht nur eine fast unüberwindliche Grenze, sondern auch entgegengesetzte politische und wirtschaftliche Systeme sowie die Einbindung in sich feindlich gegenüberstehende Machtblöcke. Dennoch ist die Geschichte der deutschen Teilung nicht nur eine Geschichte von Gegensätzen und Kontrasten, sondern auch von Verbindungen, Parallelen und Verflechtungen. Schülerinnen und Schüler können die deutsche Nachkriegsgeschichte nur angemessen erarbeiten, wenn sie integriert und aufeinander bezogen vermittelt wird, mit einem Blick, der die Verflechtungen sichtbar macht ohne dabei die Gegensätze aus den Augen zu verlieren. Diesem Ziel sieht sich das Digitale Lehrwerk verpflichtet. Die sechs Themenmodule greifen jeweils einen thematischen Aspekt der deutsch-deutschen Geschichte auf, führen mit einem Modultext in das Thema ein und bieten vielfältige Materialien, mit denen die deutsch-deutsche Geschichte zeitgemäß im Unterricht erarbeitet werden kann. Das Digitale Lehrwerk richtet sich an Lehrkräfte des Fachs Geschichte in den Sekundarstufen I und II aller Schulformen und außerschulische Pädagogen. Alle Materialien im Dossier stehen als freie Bildungsinhalte zur Verfügung. Sie können somit rechtssicher genutzt und angepasst werden. Mehr zum Digitalen Lehrwerk, den Projektpartnern und dem Fachbeirat erfahren Sie hier . Jugendwettbewerb "Umbruchzeiten" 30 Jahre Friedliche Revolution und deutsche Einheit sind Anlass für den Jugendwettbewerb "Umbruchszeiten. Deutschland im Wandel seit der Einheit". Mehr Informationen zum Wettbewerb finden Sie hier .

  • Fächerübergreifend

Die KMK-Strategie "Bildung in der digitalen Welt"

Dossier

Im Jahr 2016 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) ihre Strategie zur "Bildung in der digitalen Welt" vorgelegt, die Länder, Bund, Kommunen und Schulträgern sowie Schulen ein klares Handlungskonzept für die Vermittlung von digitalen Kompetenzen an die Hand gibt. Ein Bestandteil der Strategie ist ein verbindlicher Kompetenzrahmen , der fächerübergreifend an allgemeinbildenden Schulen einsetzbar ist. Dieser legt folgende Kompetenzbereiche fest: 1. Suchen, Verarbeiten und Aufbewahren: das zielgerichtete Suchen und Filtern von Informationen, die kritische Analyse von Quellen sowie die strukturierte Aufbewahrung von Daten 2. Kommunizieren und Kooperieren: die situationsgerechte Kommunikation und aktive Teilhabe mithilfe digitaler Kommunikationsmöglichkeiten 3. Produzieren und Präsentieren: die aktive Gestaltung unterschiedlicher Medienformate unter Berücksichtigung von rechtlichen Vorgaben 4. Schützen und sicher Agieren: das sichere Agieren in digitalen Umgebungen, zum Beispiel unter dem Aspekt des Schutzes von persönlichen Daten 5. Problemlösen und Handeln: die Anwendung von digitalen Werkzeugen und technischen Lösungen zum Lernen und Arbeiten 6. Analysieren und Reflektieren: die Analyse und Bewertung von Medien in der digitalen Welt Alle Bundesländer haben sich dazu verpflichtet, die Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt" umzusetzen. Daraus ergibt sich, dass der Unterricht an allen deutschen Schulen systematisch und fächerübergreifend in digitale Lernumgebungen eingebettet werden soll. Die Fachartikel in diesem Dossier informieren Lehrerinnen und Lehrer über die sich aus der KMK-Strategie ergebenden Maßnahmen und erläutern mögliche Schwierigkeiten sowie Konsequenzen für Lehrende, Lernende, Schulentwicklung und Schulalltag. Eine Übersicht, die Sie zu unseren konkreten Unterrichtsvorschlägen und Arbeitsmaterialien führt, sortiert nach den in der KMK-Strategie formulierten Medienkompetenzen, finden Sie hier .

  • Fächerübergreifend
  • Lehrerbildung und Schulentwicklung

Ausbildung im dualen System: Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung

Unterrichtseinheit
14,99 €

Diese Unterrichtseinheit thematisiert grundlegende Rahmenbedingungen einer Ausbildung im dualen System und vermittelt Basiswissen mit Prüfungsrelevanz. Über den schulischen Nutzen hinaus lernen neue Auszubildende zu Beginn ihrer Ausbildung fundamentale Rechte und Pflichten sowie die damit verbundenen Gesetze kennen. Vor diesem Hintergrund eignet sich der Einsatz der Materialien in der Anfangsphase des Berufsschulunterrichts im Fach Politik beziehungsweise Gesellschaftslehre im ersten Ausbildungsjahr . Die Inhalte sind in allen Fachklassen der Berufsbildung in der Bundesrepublik Deutschland relevant. Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten zunächst die Grundstruktur des dualen Ausbildungssystems hierzulande und erkennen die spezifischen Vorteile der Kombination aus Theorie und Praxis. Daraufhin setzen sie sich mit Fallbeispielen zum Berufsbildungsgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz auseinander. Diese beziehen sich auf die Pflichten von Auszubildenden und Ausbildenden, den Inhalt des Ausbildungsvertrags , die Bedingungen der Probezeit, das Thema Kündigung während der Ausbildung sowie die Bereiche Arbeitsschutz , Gesundheitsschutz und Freizeitschutz. Diese – in allen Berufsschulformen einsetzbare – Unterrichtseinheit leistet in der Anfangsphase der Ausbildung einen wichtigen Beitrag zur Orientierung im dualen System der Berufsausbildung. Die vermittelten Sachkenntnisse zielen darauf ab, die Auszubildenden in ihrer Rolle zu stärken und ihre Professionalität zu fördern. Aufbau der Einheit und Themenschwerpunkte In der ersten von fünf Unterrichtsstunden erarbeiten die Berufsschülerinnen und -schüler die Grundstruktur des dualen Ausbildungssystems in der Bundesrepublik Deutschland und erkennen dessen Vorzüge im internationalen Vergleich. In den folgenden Stunden werden die Lernenden mit Auszügen aus dem Berufsbildungsgesetz und dem Jugendarbeitsschutzgesetz konfrontiert. Darauf beziehen sich Fallbeispiele aus dem Berufsalltag, welche die Schülerinnen und Schüler auswerten. In der zweiten Unterrichtsstunde setzen sie sich mit den Pflichten von Auszubildenden und Ausbildenden auseinander. Daraufhin beleuchten sie wesentliche Inhalte des Berufsausbildungsvertrags – vor allem im Hinblick auf die Probezeit. In der vierten Unterrichtsstunde unterscheiden sie verschiedene Varianten der Kündigung während der Ausbildung . Schließlich geht es in der letzten Unterrichtsstunde um Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Freizeitschutz für Auszubildende . Methodische Hinweise Alle Themen sind grundsätzlich prüfungsrelevant (Zwischenprüfung). Die Module dieser Unterrichtseinheit fördern die Aktivität der Schülerinnen und Schüler in unterschiedlichen Sozialformen. Dabei hängt die methodische Gestaltung von den jeweiligen inhaltlichen Schwerpunkten und der Materialbasis ab. Zur Bearbeitung der meisten Aufgaben bieten sich kooperative Arbeitsformen an, die einen themenbezogenen Austausch mit anderen Lernenden fördern und somit die Qualität der Ergebnisse steigern. Für den Lernzuwachs sind die anschließenden Plenumsphasen von zentraler Bedeutung: In diesen findet die Präsentation und Auswertung der Arbeitsergebnisse mit der gesamten Lerngruppe statt. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler kennen die Grundstruktur des dualen Berufsausbildungssystems in der Bundesrepublik Deutschland und dessen spezifischen Vorteile im internationalen Vergleich. grundsätzliche Pflichten von Auszubildenden und Ausbildenden gemäß Berufsbildungsgesetz. wesentliche Inhalte des Berufsausbildungsvertrags und Regelungen der Probezeit. unterschiedliche Varianten der Kündigung während der Berufsausbildung. wichtige Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes im Hinblick auf Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Freizeitschutz. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler übernehmen bei Partnerarbeit und Gruppenarbeit Verantwortung für das Teamergebnis. vertreten sachlich begründete Standpunkte, hören anderen zu und diskutieren fair. präsentieren Arbeitsergebnisse im Plenum.

  • Politik / WiSo / SoWi / Fächerübergreifend / Berufsvorbereitung /Berufsalltag / Arbeitsrecht / Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit
  • Berufliche Bildung

Einführung in das Schulrecht: Rechte und Pflichten der Lehrkräfte

Fachartikel
5,99 €

In diesem Fachartikel geht es um das Thema "Rechte und Pflichten der Lehrkräfte". Dr. Florian Schröder, Jurist und Experte für Schulrechtsfragen, erläutert die verschiedenen Rechte und Pflichten der Schulleitung und behandelt dabei verschiedene Geltungsbereiche. Der vorliegende Beitrag ist Teil einer systematischen Einführung in das Schulrecht und schulrelevante weitere Rechtsgebiete. Bereits erschienen sind Verfassungs- und grundrechtliches Fundament von Schule , Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht für Schulen und Rechte und Pflichten der Schulleitung . Da Schulrecht in wesentlichen Teilen Landesrecht ist, ist es nicht möglich, auf die Rechtslage jedes der 16 Bundesländer im Detail einzugehen. Dort, wo landesrechtliche Regelungen maßgeblich sind, wird in der Beitragsserie daher stellvertretend für die Flächenländer jeweils anhand des niedersächsischen Landesrechts erläutert, stellvertretend für die Stadtstaaten steht das hamburgische Landesrecht. Pflichten Grundlegende Pflichten, die sich für jede verbeamtete Lehrkraft aus dem Gesetz – insbesondere dem (Bundes-) Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und den landesbeamtenrechtlichen Normen (zum Beispiel Nds. Beamtengesetz / NBG und Hamburgisches Beamtengesetz / HmbBG) – und für angestellte Lehrkräfte aus ihrem Arbeitsvertrag und dem TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) ergeben, sind Anwesenheit und Erteilung von Unterricht samt der dazugehörigen Vor- und Nachbereitungstätigkeiten (zum Beispiel Klausurerstellung und -korrektur). Hinzu kommen diverse schulrechtliche Besonderheiten, die sich teilweise aus den Schulgesetzen selbst ergeben, teilweise in anderen (untergesetzlichen) Normen wie Verordnungen oder Erlassen geregelt sind. Die Detailtiefe variiert dabei: So legt etwa § 51 Abs. 1 des Nds. Schulgesetzes (NSchG) ausdrücklich fest, dass bei Bedarf auch fachfremder Unterricht (außer Religionsunterricht) zu erteilen ist und außerunterrichtliche Aufgaben wahrzunehmen sind. Andere Bundesländer regeln dies nicht, was aber nicht bedeutet, dass es nicht ebenso gilt, denn zum Pflichtenkreis von Lehrkräften können durchaus auch ungeschriebene Regeln gehören, die sich aus dem Grundsatz des "vollen persönlichen Einsatzes" und der uneigennützigen und "nach bestem Gewissen" wahrzunehmenden Aufgabenerfüllung aus § 34 Abs. 1 BeamtStG ergeben. Häufig anzutreffen sind auch Regelungen zur Fortbildungspflicht in der unterrichtsfreien Zeit (so zum Beispiel in § 51 Abs. 2 NSchG und § 88 Abs. 4 des Hamburgischen Schulgesetzes / HmbSG). Das hamburgische Schulrecht legt, wie an vielen Stellen, auch für Zusammenarbeits- und Transparenzgesichtspunkte der Lehrkräfte untereinander im bundesweiten Vergleich die Messlatte hoch, indem fachlich-pädagogische Kooperationen bis hin zu Hospitationen in § 88 Abs. 3 HmbSG festgeschrieben sind. Daneben haben die Lehrkräfte Informations- und Dialogpflichten gegenüber den Erziehungsberechtigten, der Schülerinnen-/Schüler- und der Elternvertretung (zum Beispiel §§ 55, 80 Abs. 5, 96 Abs. 4 NSchG und §§ 3 Abs. 4, 32, 71 HmbSG). Hierunter ist nicht nur eine politische und weltanschauliche Neutralität zu verstehen; auch zum Beispiel ein besonders verwahrlostes oder stark sexuell aufreizendes Erscheinungsbild, großflächige Tattoos und anderes, kann hiergegen verstoßen, wobei es keine konkretisierenden Regelungen gibt, sondern die Bewertung durch die jeweilige Schulleitung im Einzelfall erfolgen muss. Rechte Korrespondierend zu den vorgenannten Pflichten existieren auch diverse Rechte, die Lehrkräfte für sich in Anspruch nehmen können. Neben dem auf der Hand liegenden Recht auf beamtenrechtliche Besoldung beziehungsweise Arbeits-Entgelt und Erholungsurlaub gibt es auch hier wieder einige schulische Spezifika: So wird die Wahrnehmung der eigenen pädagogischen Verantwortung garantiert (zum Beispiel §§ 33 und 50 Abs. 1 NSchG und § 88 Abs. 2 HmbSG). Dieses gerne als "pädagogische Freiheit" (über-)interpretierten Regelungen erfahren allerdings sogleich maßgebliche Schranken, wenn im Normtext festgelegt wird, dass dabei eine Bindung an Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie Gremienentscheidungen besteht. Ein kaum zu überschätzendes Recht ist das zur Verhängung von Erziehungsmitteln (§ 61 Abs. 1 NSchG) beziehungsweise -maßnahmen (§ 49 Abs. 1 und 2 HmbSG), also die Möglichkeit, unmittelbar gegen Unterrichtsstörungen oder sonstiges Fehlverhalten vorzugehen. Die Wahrnehmung einer oder mehrerer Nebentätigkeit(en) ist für Lehrkräfte ebenfalls zulässig, sofern sie vorab angezeigt und nicht untersagt worden ist/sind. Details regelt das Landesrecht (zum Beispiel §§ 70 ff. HmbBG und NBG samt der dazu ergangenen Verordnungen). Insoweit wie auch im Übrigen unterscheidet sich die Stellung einer Lehrkraft nicht von anderen Berufen des öffentlichen Dienstes, die zum Beispiel ebenfalls Ansprüche auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben (beamtenrechtliches Alimentationsprinzip beziehungsweise § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz/EntgFG) und ihren wöchentlichen Stundenumfang reduzieren können (zum Beispiel §§ 62 ff. HmbBG, §§ 61 ff. NBG und "Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge"/TzBfG). Rechtliche Möglichkeiten bei Dissens Besteht zwischen einer Lehrkraft und ihrer Schulleitung (siehe dazu Rechte und Pflichten der Schulleitung ) oder der übergeordneten Kultusbehörde (zum Beispiel RLSB und MK in Niedersachsen beziehungsweise BSB in Hamburg) Dissens über die Rechte und Pflichten, so gibt es neben den stets zuvörderst zu empfehlenden kommunikativen Kanälen auch ein breites rechtliches Instrumentarium. Allgemein bekannt sind die disziplinarischen (bei verbeamteten Lehrkräften) und arbeitsrechtlichen (bei Angestellten) Möglichkeiten des Disziplinarverfahrens gemäß Landes-Disziplinargesetz beziehungsweise der Ermahnung, Abmahnung und schlimmstenfalls Kündigung. Hiergegen besteht jeweils eine Rechtsschutz-Möglichkeit in Gestalt von Widerspruch (sofern das Widerspruchsverfahren im jeweiligen Bundesland existiert) und Klage gegen beamtenrechtliche Maßnahmen sowie Klagen vor dem Arbeitsgericht bei Maßnahmen gegen Angestellte. Bereits im Vorfeld entsprechender Eskalationen gibt es für Beamtinnen und Beamten das Recht zur sogenannten Remonstration gegen Weisungen der beziehungsweise des Vorgesetzten gemäß § 36 Abs. 2 BeamtStG: "Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen oder Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen." Daneben gibt es noch eine Vielzahl nicht im Detail geregelter Wege, um Konflikte zu eskalieren oder zu deeskalieren, so die Hinzuziehung einer Interessenvertretung (Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte oder Schwerbehindertenvertretung), die Nutzung rechtlicher Beratung (Gewerkschaft, Rechtsanwältin/-anwalt) oder die Erhebung einer (Dienstaufsichts-) Beschwerde et cetera. In jedem Fall ist aber dringend anzuraten, im Vorfeld (!) sine ira et studio zu prüfen, ob der jeweilige Konflikt es einem wirklich wert ist, die weitere Zusammenarbeit möglicherweise dauerhaft zu belasten. Weiterführende Literatur Schröder, Florian (2019). Handbuch Schulrecht Niedersachsen. Köln: Carl Link Verlag.

  • Fächerübergreifend

Lernfeld 1: Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten

Unterrichtseinheit
14,99 €

In dieser Unterrichtseinheit zu Lernfeld 1 setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit ihrer Rolle im Betrieb auseinander. Sie lernen grundlegende betriebliche Strukturen, Rechte und Pflichten im Ausbildungsverhältnis, Mitbestimmung sowie wirtschaftliche Verantwortung kennen und übertragen dieses Wissen auf ihren Ausbildungsalltag. Die Unterrichtseinheit zu Lernfeld 1 "Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten" bildet den Einstieg in den Bildungsgang Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement und legt die fachlichen, rechtlichen und orientierenden Grundlagen für die gesamte weitere Ausbildung. Im Mittelpunkt steht die Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit ihrer neuen Rolle als Auszubildende im Betrieb sowie mit den Strukturen und Rahmenbedingungen beruflichen Handelns. Inhaltlich setzt die Einheit mehrere Schwerpunkte: Die Lernenden lernen ihren Ausbildungsbetrieb als wirtschaftliche Organisation kennen, befassen sich mit grundlegenden betrieblichen Strukturen und Arbeitsprozessen und reflektieren ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Team. Ein zentraler Fokus liegt auf dem Ausbildungsverhältnis mit seinen Rechten und Pflichten, gesetzlichen Regelungen zu Arbeitszeit und Jugendarbeitsschutz sowie auf Formen der Mitbestimmung im Betrieb, insbesondere durch Betriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung. Ergänzend thematisiert die Einheit wirtschaftliche Verantwortung von Betrieben und Auszubildenden im Spannungsfeld von Effizienz, Nachhaltigkeit und sozialem Handeln. Ziel der Unterrichtseinheit ist es, den Schülerinnen und Schülern einen sicheren und reflektierten Einstieg in die Ausbildung zu ermöglichen. Sie sollen Handlungssicherheit im betrieblichen Alltag entwickeln, rechtliche Grundlagen kennen und ihre Rolle bewusst wahrnehmen können. Im Verlauf der Einheit erwerben die Lernenden fachliche, soziale und personale Kompetenzen: Sie beschreiben und erklären betriebliche Zusammenhänge, analysieren einfache berufliche Situationen, begründen Entscheidungen und reflektieren ihr eigenes Handeln. Durch vielfältige Sozialformen, Fallbeispiele und Transferaufgaben wird die Fähigkeit gefördert, erworbenes Wissen auf reale Ausbildungssituationen anzuwenden und verantwortungsvoll im Betrieb zu handeln. Überblick über die thematischen Inhalte der Stunden: Doppelstunde 1: Der Ausbildungsbetrieb als wirtschaftliche Organisation Doppelstunde 2: Rolle, Aufgaben und Verantwortung von Auszubildenden Doppelstunde 3: Rechte und Pflichten im Ausbildungsverhältnis Doppelstunde 4: Mitbestimmung im Betrieb Doppelstunde 5: Wirtschaftliche Verantwortung von Betrieben Doppelstunde 6: Sicherung, Transfer und Reflexion Das Lernfeld 1 besitzt eine hohe Relevanz für den Ausbildungsstart, da es zentrale Orientierungs-, Rechts- und Rollenfragen aufgreift, die für den betrieblichen Alltag der Auszubildenden unmittelbar bedeutsam sind. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle im Betrieb, mit Rechten und Pflichten im Ausbildungsverhältnis sowie mit Mitbestimmung und Verantwortung unterstützt die Entwicklung von Handlungssicherheit und trägt zur Professionalisierung der Lernenden bei. Gleichzeitig leistet die Einheit einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Grundbildung. Die Unterrichtseinheit knüpft an die heterogenen Vorkenntnisse der Schülerinnen und Schüler an. Während einige Lernende bereits erste betriebliche Erfahrungen gesammelt haben, verfügen andere über vorwiegend schulisches Vorwissen aus allgemeinbildenden Fächern. Diese Unterschiede werden gezielt aufgegriffen, indem persönliche Erfahrungen aus dem Ausbildungsalltag als Lernanlässe genutzt und fachliche Grundlagen systematisch erarbeitet werden. Didaktisch-methodisch ist die Einheit handlungs- und kompetenzorientiert angelegt. Durch abwechslungsreiche Methoden wie Einzel-, Paar- und Gruppenarbeit, Fallbeispiele, Perspektivwechsel und die Erstellung von Lernprodukten werden die Schülerinnen und Schüler aktiv in den Lernprozess einbezogen. Die Binnendifferenzierung erfolgt über unterschiedliche Anforderungsniveaus, offene Aufgabenformate und Wahlaufgaben, sodass alle Lernenden entsprechend ihrer Fähigkeiten arbeiten können. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler beschreiben und erklären grundlegende betriebliche Strukturen, Arbeitsprozesse sowie ihre eigene Rolle im Ausbildungsbetrieb. erläutern und wenden zentrale rechtliche Grundlagen des Ausbildungsverhältnisses an, insbesondere Rechte und Pflichten, Arbeitszeitregelungen und Mitbestimmung. analysieren und beurteilen einfache betriebliche Situationen im Hinblick auf wirtschaftliche Verantwortung, Mitbestimmung und verantwortungsvolles Handeln. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler nutzen digitale Medien zielgerichtet, um Informationen zu betrieblichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Themen zu recherchieren und aufzubereiten. erstellen einfache digitale Darstellungen (zum Beispiel Schaubilder, Lernprodukte oder Präsentationen), um betriebliche Zusammenhänge verständlich darzustellen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten verantwortungsbewusst und kooperativ in unterschiedlichen Sozialformen und bringen eigene Erfahrungen konstruktiv in den Lernprozess ein. kommunizieren sachlich und respektvoll über betriebliche Situationen, Rechte, Pflichten und unterschiedliche Interessenlagen. reflektieren ihr eigenes Verhalten im Betrieb und entwickeln Strategien für ein verantwortungsvolles und teamorientiertes Handeln im Ausbildungsalltag.

  • Orga / Bürowirtschaft
  • Berufliche Bildung

Der Kaufvertrag am Beispiel eBay

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtseinheit beschäftigt sich mit dem Kaufvertrag am Beispiel eBay. Viele bunte Websites locken die Besucherinnen und Besucher mit attraktiven Angeboten, die rund um die Uhr bezogen werden können. Kein Ladenschluss stört mehr die Einkaufslust und schwere Taschen müssen auch nicht mehr durch die Fußgängerzone geschleppt werden. Die bequeme Lieferung ins Haus ist nur einen Mausklick weit entfernt.Ein wahrer Senkrechtstarter unter den elektronischen Marktplätzen ist das Online-Auktionshaus eBay. Von Oktober bis Dezember 2002 wurden allein bei eBay Deutschland Waren im Wert von über einer Milliarde Euro verkauft. Weltweit ist eBay mittlerwele der größte und erfolgreichste Marktplatz im Internet. Dabei verkauft eBay die Waren nicht selbst, sondern funktioniert eher wie ein virtueller Flohmarkt. Nachdem vor einigen Wochen eine Unterrichtseinheit zum Thema Preisbildung am Beispiel eBay bei Lehrer-Online erschienen ist, soll jetzt der Kaufvertrag am Beispiel eBay Thema sein.In dieser Unterrichtseinheit lernen Schülerinnen und Schüler die Grundlagen des Vertragsrechtes, insbesondere des Kaufvertrages, am Beispiel des Online-Auktionshauses eBay kennen. Es werden drei Themenkomplexe aufgearbeitet.Die Schülerinnen und Schüler sollen die einzelnen Schritte bis zum Zustandekommen eines Kaufvertrages laut BGB benennen können. diese Schritte am Beispiel einer Online-Auktion bei eBay nachvollziehen. die Pflichten des Verkäufers und des Käufers aus dem Kaufvertrag kennen lernen. verstehen, dass Sachmangel, Lieferverzug, Zahlungsverzug und Annahmeverzug Formen der Pflichtverletzung darstellen. eine Leistungsstörung am Beispiel des Sachmangels analysieren. E-Commerce boomt Ein wahrer Senkrechtstarter unter den elektronischen Marktplätzen ist das Online-Auktionshaus eBay. Von Oktober bis Dezember 2002 wurden allein bei eBay Deutschland Waren im Wert von über einer Milliarde Euro verkauft. Weltweit ist eBay mittlerweile der größte und erfolgreichste Marktplatz im Internet. Dabei verkauft eBay die Waren nicht selbst, sondern funktioniert eher wie ein virtueller Flohmarkt. Die Aufgaben a und b lassen sich anhand der AGBs von eBay beantworten. Der Sachverhalt für Aufgabe a ist unter § 2 der AGBs geregelt. Die verbotenen Artikel sind in den AGBs unter § 5 geregelt. Alles, was Recht ist Wer im Internet Geschäfte machen will, muss aufpassen wie ein Luchs. Denn das explosionsartige Wachstum des Online-Shoppings hat für Käufer und Verkäufer gleichermaßen viele Risiken geschaffen. Ein Mausklick an der falschen Stelle kann verheerende Folgen habe, wenn dadurch tatsächlich ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande kommt, obwohl der Internet-Nutzer das gar nicht wollte. Zur Lösung der Aufgabe 2 benötigen die Schülerinnen und Schüler das BGB. Die Grafik "Verlauf einer Auktion bei eBay" skizziert die wesentlichen Schritte einer Auktion. Im Rahmen der Aufgabe 2 wird lediglich der obere Teil der Grafik (oberhalb der gestrichelten Linie) bearbeitet. Bei den eBay-Auktionen handelt es sich im juristischen Sinn nicht um eine Auktion. Dennoch findet der Begriff bei eBay sowie im allgemeinen Sprachgebrauch Anwendung. In der Unterrichtseinheit wird der Begriff "eBay-Auktion" so verwendet wie er auf den Seiten von eBay definiert ist. Probleme bei der Willenserklärung Susanne M. durchstöbert mal wieder die Seiten von eBay auf der Suche nach dem ultimativen Schnäppchen. Sie hat hier schon jede Menge Sachen günstig ersteigert. Auch heute hat sie wieder Glück: Sie findet für ihren geplanten Campingurlaub eine Taschenlampe vom Markenhersteller zu sehr günstigen Konditionen. Die Gebote liegen erst bei 25 Euro. Da die Auktion in vier Stunden ausläuft, bietet Susanne gleich mit und gibt als nächstes Gebot 26 Euro ein. Doch kaum hat sie das Gebot abgegeben, geht das Telefon, so dass sie erst ein-mal unterbrechen muss. Als Susanne M. zwei Stunden später wieder bei eBay hereinschaut, traut sie ihren Augen nicht: Ihr Gebot wird im Internet nicht mit 26 Euro, sondern mit 260 Euro angezeigt. Ihr muss ein Tippfehler unterlaufen sein. Die Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen einer eingegrenzten Recherche auf den Seiten von eBay gezielt nach der Information suchen, ob es ein Recht auf Rückzug des Gebotes gibt. Im Gegensatz zu der Aufgabe 1, bei der die Antworten bereits relativ leicht über die AGBs zu beantworten waren, müssen die Schülerinnen und Schüler hier etwas intensiver suchen und sich daher auch näher mit den eBay-Regeln auseinander setzen. Grundsätzlich ist die Information über die Rücknahme eines Gebotes über die eBay-Hilfe zu erreichen. Die konkrete Linkfolge ist wie folgt: Themen > Kaufen > Artikel kaufen > Rücknahme eines Gebotes oder direkt über http://pages.ebay.de/help/buy/bid-retract.html Diese Aufgabe dient auch dazu, das Bewusstsein der Schülerinnen und Schüler über Rechtsgeschäfte im Internet zu stärken. Denn das Beispiel zeigt sehr deutlich, dass die schöne bunte Netzwelt kein Spielplatz ist. Über einen Mausklick oder durch Unaufmerksamkeit können sehr schnell verbindliche Kaufverträge entstehen. Daher lohnt es sich, immer die nötige Sorgfalt walten zu lassen und die Regeln eines Internetangebots zu studieren, bevor man dort tätig wird. Die Pflichten des Verkäufers Die Pflicht des Verkäufers aus dem Kaufvertrag ist es, die gekaufte Sache zu übergeben und dem Käufer das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Doch wie wird im Rechtsleben Eigentum übertragen? Bei der Übertragung des Eigentums handelt es sich um einen neuen Vertrag, einen so genannten Übereignungsvertrag (§929 BGB). Auch der Übereignungsvertrag kommt durch Antrag und Annahme, also durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zwischen dem bisherigen Eigentümer und dem neuen Eigentümer zustande. Nach der Einigung über die Übereignung muss der Verkäufer die Sache noch übergeben. Die Übergabe ist kein Vertrag, sondern tatsächliches Handeln. Bei der Übergabe hat der Käufer eine Mitwirkungspflicht. Bei dem Übereignungsvertrag handelt es sich um ein Verfügungsgeschäft. Die Pflichten des Käufers Auch die Bezahlung des Gegenstandes ist ein Verfügungsgeschäft. Die Beteiligten schließen einen Übereignungsvertrag über die Übereignung des Geldes gemäß § 929 BGB. Hier werden wieder Grafik und Lösungsgrafik benötigt. Im Rahmen der Aufgabe 4 wird der untere Teil der Grafik (unterhalb der gestrichelten Linie) bearbeitet. Leistungsstörungen als Pflichtverletzungen Immer wieder kommt es vor, dass Käufer oder Verkäufer ihren Pflichten aus dem Kaufvertrag nicht oder nicht vollständig nachkommen. Die Pflichtverletzungen können darin bestehen, dass die gekaufte Sache fehlerhaft ist (Sachmangel). die Sache nicht geliefert wird oder nicht rechtzeitig geliefert wird (Lieferverzug). der Käufer nicht zahlt oder die vereinbarte Zahlungsfrist überschritten wird (Zahlungsverzug). der Käufer seiner Mitwirkungspflicht bei der Annahme der Sache nicht nachkommt, also die Sache nicht annimmt oder nicht rechtzeitig annimmt (Annahmeverzug). Die eBay-Diskussionsforen sind voll mit Beispielen für Leistungsstörungen beim Kaufvertrag. Es wird für die Schülerinnen und Schüler kein Problem sein, für jede der vier Leistungsstörungen in den Diskussionsforen ein Beispiel ausfindig zu machen. Sollten sich wider Erwarten nicht zu allen Leistungsstörungen Beispiele finden lassen, können die unten angeführten fiktiven Beiträge verwendet werden: Beispiel für Lieferverzug ... ich habe den geforderten Betrag bereits überwiesen. Der Verkäufer liefert nicht und reagiert auch nicht auf meine E-Mails. Was kann ich jetzt tun? Ist mein Geld weg? ... Beispiel für Zahlungsverzug ... habe teures Spielzeug versteigert, aber der Höchstbietende überweist den Kaufpreis nicht ... Beispiel für Annahmeverzug ... habe den Artikel als versichertes Paket versendet und es gestern zurück erhalten mit der Angabe, dass es nicht zugestellt werden konnte. Was soll ich jetzt tun? ... Beispiel für Sachmangel ... habe einen Auspuff ersteigert, der in der Auktion als "neu" und "originalverpackt" beschrieben wurde. Als ich ihn jetzt erhielt, stellt sich heraus, dass schon jemand daran herumgebastelt hatte ... Leistungsstörungen am Beispiel des Sachmangels Der Sachmangel ist im § 434 BGB eindeutig definiert. Hat die Sache einen erheblichen Mangel, hat der Käufer das Recht, Nacherfüllung zu verlangen. Der Käufer kann also fordern, dass entweder der Mangel behoben wird oder eine mangelfreie Sache geschickt wird. Sollten dadurch zusätzliche Kosten, zum Beispiel Porto, entstehen, so sind diese vom Verkäufer zu tragen. Doch was ist, wenn der Verkäufer der die Forderung des Käufers zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist ignoriert oder gar ablehnt? In dem Fall kann der Käufer vom Vertrag zurück treten oder Preisminderung verlangen. Der Käufer kann auch Schadensersatz verlangen sowie den Ersatz vergeblicher Aufwendungen. In der Regel erhalten die Hilfe suchenden Personen in den eBay-Diskussionforen auch qualifizierte (und juristisch einwandfreie) Tipps von erfahrenen Usern. Allerdings finden sich auch immer wieder unqualifizierte Beiträge in den Foren. Die Schülerinnen und Schüler sollen diese unqualifizierten Beiträge herausfiltern, indem sie die Tipps der User mit der Gesetzeslage abgleichen. In zweifelhaften Fällen können die Schüler auf der folgenden Seite nachschauen. http://www.auktionen-faq.de Hier sind für alle regelmäßig auftretenden Probleme bei Online-Auktionen die rechtlich einwandfreien Schritte in verständlicher Sprache aufgeführt. Grafik bei ebay-Kaufvertrag Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst einmal vielen Dank für Ihre umfangreichen und meist gut verwendbaren Materialien. Bezüglich der Grafik beim ebay-Kaufvertrag glaube ich aber, dass die Darstellung rechtlich falsch ist. Laut § 10 AGB von ebay macht der Verkäufer den Antrag und die Gebote der Käufer sind Annahmeerklärungen. Ebenso urteilen die Gerichte. MfG Margit Hausmanninger Materialien Super Unterrichtsmaterial, bestens aufbereitet. Ing. Mag. Walter Eberl, M.S.

  • Wirtschaft
  • Sekundarstufe II, Berufliche Bildung

Inklusiver Unterricht: Rechte und Pflichten in der Ausbildung

Unterrichtseinheit

Die hier vorgestellten Materialien veranschaulichen exemplarisch, wie ein Arbeitsauftrag zum Thema "Rechte und Pflichten von Auszubildenden" durch differenzierte Arbeitsaufträge und gestufte Lernhilfen für den inklusiven Unterricht gestaltet werden kann.Im Rahmen dieser Unterrichtssequenz zum Thema "Rechte und Pflichten von Auszubildenden" soll aufgezeigt werden, wie ausgehend von einem Erwartungshorizont Lernhilfen entwickelt werden können, die es ermöglichen, auch Lernende mit Förderbedarf zu integrieren und auf einem Mindestniveau zu qualifizieren. Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine offene Aufgabenstellung, die bewusst provokant gehalten ist: Sie sollen sich mit der fiktiven Situation auseinandersetzen, aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage von ihrem Ausbildungsbetrieb darum gebeten zu werden, auf eine Ausbildungsvergütung zu verzichten und stattdessen eine monatliche Entschädigung in Höhe von 150 Euro für die dem Betrieb entstehenden Kosten zu zahlen. Die Lernenden sollen die gesetzlichen Hintergründe recherchieren und begründet entscheiden, ob die Forderungen rechtens sind. Vorbemerkungen Didaktische Vorbemerkungen Die Differenzierung der Zielsetzung auf drei Kompetenzniveaus (Mindeststandard, Regelstandard, Expertenstandard) nach Gerhard Ziener (2006) wird hier vorgestellt. Aufgabenstellung Differenzierte Aufgabenstellung und Lernhilfen Am Beispiel einer differenzierten Aufgabenstellung wird aufgezeigt, wie es mit gestuften Aufgaben und Lernhilfen gelingen kann, eine Förderung für alle Lernenden zu ermöglichen. Erziehung zur Selbstständigkeit Da das Ziel des Unterrichts ist, die Lernenden zur Selbstständigkeit zu erziehen, sollte die Auswahl der Aufgabenstellung und der gestuften Lernhilfen soweit möglich den Lernenden überlassen werden.Die Schülerinnen und Schüler können eine offene Aufgabenstellung bearbeiten, indem sie aus mehreren Niveaustufen (Mindeststandard, Regelstandard, Expertenstandard) die für sie passend gestufte Aufgabenstellung auswählen. aus mehreren Hilfsangeboten für die Bearbeitung das für sie passende auswählen und nutzen (Informationen nachschlagen, notieren, auswerten und aufschreiben, eine Musterlösung auswerten, korrigieren et cetera). ihre affektive Zustimmung oder Ablehnung der Forderungen des Betriebs durch Recherche und das Verfassen einer schriftlichen Stellungnahme differenzieren. Ein Ausbildungs- und Prüfungsgegenstand für den Unterricht in der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe ist das Prüfungsgebiet "Der Jugendliche in Ausbildung und Beruf". Im Unterricht erwerben die Auszubildenden die Fähigkeit, ihre Rechte im Ausbildungsbetrieb durchzusetzen und ihre Pflichten zu respektieren. Am Ende der Ausbildung müssen die zentralen Inhalte des Prüfungsgebietes in Prüfungsaufgaben benannt werden können. Binnendifferenziertes Unterrichten kann idealtypisch zwei Bedeutungen haben: unterschiedliche Ziele setzen oder unterschiedliche Hilfen beim Erreichen eines vergleichbaren Zieles geben. In der Unterrichtspraxis zeigt sich in der Regel, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler das gleiche Ziel im Sinne einer gleich guten Beherrschung des Unterrichtsinhaltes erreichen können. Lehrkräfte müssen Unterricht jedoch immer auch als Prüfungsvorbereitung betrachten und darauf hinarbeiten, dass allen Lernenden eine erfolgreiche Bewältigung von Prüfungssituationen möglich wird. Drei Niveaustufen Die von Gerhard Ziener (2006) vorgeschlagene Differenzierung der Zielsetzung auf drei Kompetenzniveaus hat den Vorteil, beides zu ermöglichen: unterschiedliche Ziele vorzugeben und zugleich ein zentrales gemeinsames Ziel für alle im Auge zu behalten - das Bestehen einer Prüfung. Ziener schlägt vor, drei Zielstandards festzulegen, auf denen eine Prüfung bestanden werden kann: einen Expertenstandard, einen Regelstandard und einen Mindeststandard. Sein Vorschlag der differenzierten Zielbeschreibung von drei Niveaustufen weicht von der in der Schule üblichen Tradition ab, zum Beispiel im Abitur die Niveaustufen "gut" (11 Punkte) und "ausreichend" (5 Punkte) zu beschreiben. A - Mindeststandard Nicht die zu erwartende volle und eine noch ausreichende Erfüllung der Anforderungen soll nach Ziener beschrieben werden, sondern zunächst ein Niveau, das mindestens von allen Lernenden erreicht werden muss, damit die Anforderungen im Allgemeinen erfüllt werden: das sogenannte Mindestniveau oder der Mindeststandard. "Zunächst wird das Mindestniveau dadurch markiert sein, dass nach Möglichkeit alle Schülerinnen und Schüler, also auch die Schwächsten, dieses Niveau erreichen sollten. Gleichzeitig muss man umgekehrt davon ausgehen, dass diejenigen Schülerinnen und Schüler, die über dieses Mindestniveau nicht verfügen, das Unterrichtsziel nicht erreicht hätten" (Ziener 2006, Seite 48). Als Beispiel nennt Ziener für ein nicht erreichtes Mindestniveau einen Grundschüler, der nur über Kenntnis von 13 statt 26 Buchstaben verfügt und damit zwar die Hälfte aller Buchstaben kennt, "damit aber nicht über eine ausreichende Kompetenz" verfügt, um einen Text zu lesen oder zu verfassen. B - Regelstandard Zieners Regelstandard beschreibt eine durchschnittliche Beherrschung des Unterrichtsstoffes, also "dasjenige Kompetenzniveau, das alters- und schulartspezifisch für realistisch, das heißt sachgerecht und zumutbar gehalten wird" und das "sowohl unter- als auch überschritten werden wird" (Ziener 2006, Seite 50). C - Expertenstandard Schließlich will Ziener diese beiden Niveaustufen durch einen Expertenstandard ergänzt wissen, um zu definieren, was die maximal zu erwartende ideale Leistung sein könnte: "Experten- oder Maximalstandards formulieren ein theoretisch erreichbares Höchstniveau an Kompetenzen; ihre Formulierung orientiert sich weniger an realen Schülerleistungen, als eher am fachwissenschaftlichen Wortsinn des jeweiligen Kompetenzstandards" (ebd., Seite 51). Vorteil: Förderung für alle Diese Stufung hat einen entscheidenden Vorteil: Ziener geht davon aus, dass das Formulieren eines Mindestniveaus helfen kann, alle so zu fördern, dass sie das Bestehensziel erreichen können. Auf der Grundlage dieser nicht "guten Leistung" können Unterstützungsmaßnahmen entwickelt werden, die den Abstand zwischen einer exzellenten Beherrschung und einer Mindest- oder Durchschnittsleistung verringern helfen können. Seine Niveaustufung soll nicht in erster Linie Benotungen legitimieren, sondern Fördermaßnahmen ermöglichen: "Das Ziel lautet: Ausstattung von Kindern und Jugendlichen mit Kenntnissen, Fähigkeiten und Haltung"(ebd., Seite 78) mithilfe unterschiedlicher angemessener Methoden. Die Komplexität des hier vorgestellten Modells ist alltagstauglich in dem Sinn, dass es eine Orientierung dafür bieten kann festzustellen, was Binnendifferenzierung sein könnte, wenn genügend Zeit als Ressource für die Unterrichtsvorbereitung zur Verfügung steht. Im Alltagsunterricht muss aus der hier dargestellten Vielzahl an Interventionsmöglichkeiten gezielt ausgewählt werden. Am besten so, dass Lernende Routinen ausbilden, auf die sie bald zurückgreifen können, um das nächst höhere Niveau erreichen zu können. Die offene Aufgabenstellung lautet: "Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten Ihres Ausbildungsbetriebes bittet man Sie, für einen begrenzten Zeitraum auf einen Teil Ihrer Ausbildungsvergütung zu verzichten und Überstunden zu leisten sowie monatlich 150 Euro als Entschädigung für die dem Betrieb entstehenden Kosten zu zahlen. Entscheiden Sie begründet, ob Sie die Forderungen Ihres Ausbildungsbetriebs erfüllen müssen. Diskutieren Sie zunächst zu zweit: Wie würden Sie spontan reagieren? Welche Forderungen finden Sie zumutbar, welche nicht? Wo würden Sie sich erkundigen oder recherchieren? Erarbeiten Sie dann eine schriftliche Stellungnahme zu den Forderungen des Ausbildungsbetriebs." A - Expertenstandard Eine Musterlösung auf Expertenniveau könnte wie folgt lauten: Einleitungssatz Die meisten Forderungen des Ausbildungsbetriebes sind nicht zu erfüllen, da sie dem "Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch Artikel 436 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist", widersprechen. Begründung Zwar ist es nach § 17 BBiG zulässig, dass Mehrarbeit geleistet wird, und nach § 13 Satz 3 muss der Auszubildende den Weisungen des Betriebes befolgen. Jedoch muss der Ausbildende nach § 14 Satz 3 Mittel, die zur Ausbildung notwendig sind, kostenlos zur Verfügung stellen, und nach § 17 Absatz 1 ist eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die mit der fortschreitenden Ausbildungsdauer ansteigt. Zudem ist nach § 12 Absatz 2 Satz eine Entschädigungszahlung des Auszubildenden an den Ausbildenden eine sogenannte "Nichtige Vereinbarung". Schadensersatz kann vom Auszubildenden nicht gefordert werden, da ein solcher nach § 23 nur für den Fall einer Kündigung ohne "wichtigen Grund" und "ohne Einhalten einer Kündigungsfrist" vorgesehen ist. Schlussfolgerung Eine Entschädigung durch den Auszubildenden kann also nicht verlangt werden. Eine solche Forderung ist nichtig. Überstunden müssen nach § 17 BBiG Absatz 3 geleistet, aber entweder mit Freizeit oder einer anderen Vergütung bezahlt werden. Zulässig wäre also, dass ich als Auszubildender Überstunden leiste, die ich später als Freizeit zurückbezahlt bekomme. B - Regelstandard Eine Prüfungskommission wird mit der folgenden Lösung auf einem Regelniveau zufrieden sein, die auf die oben dargestellte ausführliche, mit zahlreichen Zitaten aus dem Gesetzestext versehene und strukturierte Begründung verzichtet und stattdessen kurz und knapp auf die fehlende "angemessene Vergütung" und die Nichtigkeit der Forderung nach einer Entschädigungszahlung verweist und etwa wie folgt formuliert ist: Begründung "Die Forderungen sind nicht zu erfüllen, denn nach dem Berufsbildungsgesetz muss der Ausbildende dem Auszubildenden nach § 17 BBiG eine "angemessene Vergütung" zahlen. Die Forderung des Ausbildenden nach "Entschädigung" ist nach § 12 BBiG "nichtig". C - Mindeststandard Ein Mindestniveau sollte erreicht sein, wenn verständlich mindestens ein Einwand gegen die Forderungen formuliert ist, so zum Beispiel: Begründung "Dem Auszubildenden muss nach dem Berufsbildungsgesetz eine angemessene Vergütung gezahlt werden." Oder: "Der Auszubildende muss nach dem Berufsbildungsgesetz keine Entschädigung zahlen." Individuelles Erreichen einer der drei Niveaustufen Denkbar ist nun, den Lernenden individualisiert das Erreichen einer der drei Niveaustufen als Ziel zu setzen, indem die Aufgabenstellung binnendifferenziert gestuft wird. Im Detail sähe eine solchermaßen gestufte Aufgabenstellung wie folgt aus: Unterstützung bei der Zielerreichung Differenzierte Lernhilfen können die Lernenden dabei unterstützen, die auf unterschiedlichem Niveau fixierten Ziele zu erreichen. Als Lernhilfen sind erstens Anleitungen, zweitens gestufte Lernhilfen, drittens Analysen von Musterlösungen und viertens Analysen von falschen Lösungen denkbar. A - Expertenstandard Auf Expertenniveau sind Hilfen sinnvoll, die die Selbständigkeit der Bearbeitung fördern und zugleich deutlich machen, dass eine intensive und mehrfach auf Zitate aus dem BBiG fundierte Auseinandersetzung mit allen Forderungen verlangt ist. Aufgabenstellung "Begründen Sie ausführlich und strukturiert, ob Sie die Forderungen Ihres Ausbildungsbetriebes erfüllen müssen und ob Ihr Ausbildungsvertrag unter diesen Voraussetzungen weiter gültig ist. Beziehen Sie sich ausführlich auf mehrere (drei bis vier) Paragraphen des BBiG." Lernhilfe "Bearbeiten Sie die Aufgabe so selbstständig wie möglich. Bedenken Sie, dass Sie alle Forderungen kommentieren und sich dabei auf alle relevanten Paragraphen des BBiG beziehen müssen." B - Regelstandard Auf Regelniveau wäre eine Hilfestellung sinnvoll, die mehr Strukturen vorgibt und eine vollständige Bearbeitung der Aufgabenstellung, die drei Forderungen beinhaltet, einfordert. Zudem schränkt der Verweis auf die Paragraphen 12 bis 23 die zu lesende Anzahl von gesetzlichen Bestimmung nur punktuell ein und erzwingt eine Auseinandersetzung mit Paragraphen, die von der Aufgabenstellung nicht berührt und für die Problemstellung nicht relevant sind (so zum Beispiel der Paragraph 23 "Schadensersatz"). Aufgabenstellung "Begründen Sie, ob Sie alle Forderungen Ihres Ausbildungsbetriebes erfüllen müssen." Lernhilfe Gehen Sie wie folgt vor: Markieren Sie die drei Forderungen des Betriebes. - Schreiben Sie die Forderungen in eine Tabelle. - Lesen Sie dann die § 12 bis § 23 des BBiG und markieren Sie, welche hier von Bedeutung sein können. - Notieren Sie diese bedeutsamen Paragraphen in die Tabelle. - Erarbeiten Sie nun eine mit Zitaten aus dem Gesetz fundierte Argumentation, die alle Forderungen einbezieht. C - Mindeststandard Lernhilfen auf einem Mindestniveau müssen mehrere Lernhürden berücksichtigen. Erst wenn diese Hürden überwunden werden, kann später in einem weiteren Schritt das Regelniveau erreicht werden. Zu reagieren wäre auf: grundsätzliche Probleme im Leseverstehen der offenen Aufgabenstellung, die mehrere Forderungen und Fachbegriffe aus dem BBiG enthält (Ausbildungsvergütung, Überstunden, Schadensersatz, Entschädigung). spezifische Probleme im Leseverstehen, wenn Deutsch nicht die Muttersprache der Lernenden ist. Probleme im Leseverstehen des Gesetzestextes, in dem zum Finden der Lösung durch das Bewerten der Forderungen nachgeschlagen werden muss. Aufgabenstellung "Wählen Sie mindestens eine problematische Forderung aus. Begründen Sie, warum Sie sie nicht erfüllen müssen." Lernhilfen Hier finden Sie zwei Lernhilfen im Word-Format für das Erreichen des Mindestniveaus: Analyse von Musterlösungen Auch ein Arbeitsauftrag zur Analyse von Musterlösungen kann eine sinnvolle Hilfe darstellen: "Lesen Sie die folgende Musterlösung und markieren Sie den Abschnitt/die Abschnitte, der/die mindestens in einer richtigen Lösung enthalten sein muss/müssen. Übernehmen Sie diese/n Abschnitt/e in Ihre Begründung." Analyse von falschen Lösungen Eine Variante ist der Auftrag, eine Lösung mit Fehlern zu korrigieren. Bei der Erstellung der fehlerhaften "Lösung" kann die Experten-Musterlösung umgeschrieben werden, indem Fehler eingebaut werden: 1. Lesen Sie die folgende Lösung und markieren Sie die Abschnitte, die falsch sind. 2. Korrigieren Sie diese Abschnitte: Einleitungssatz Die meisten Forderungen des Ausbildungsbetriebes sind zu erfüllen, da sie dem "Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch Artikel 436 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist", entsprechen. Begründung Zwar ist es nach § 17 BBiG unzulässig, dass Mehrarbeit geleistet wird, und nach § 13 Satz 3 muss der Auszubildende den Weisungen des Betriebes befolgen, jedoch kann der Ausbildende nach § 14 Satz 3 Mittel, die zur Ausbildung notwendig sind, in Rechnung stellen, und nach § 18 ist eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die mit der fortschreitenden Ausbildungsdauer ansteigt. Zudem ist nach § 12 Absatz 2 Satz 1 eine Entschädigungszahlung des Auszubildenden an den Ausbildenden eine sogenannte "mögliche Vereinbarung". Schadensersatz kann gefordert werden, da ein solcher nach § 23 für den Fall von wirtschaftlichen Schwierigkeiten vorgesehen ist. Schlussfolgerung Eine Entschädigung an den Ausbildenden kann also verlangt werden. Überstunden müssen aber nach § 17 Absatz 3 nie geleistet werden. Eine solche Forderung ist nichtig, auch wenn sie mit Freizeit oder anderen Vergütungen bezahlt wird.

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