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Bald unterschriftsreif – der Berufsausbildungsvertrag

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtseinheit findet Platz im großen Komplex Berufsorientierung und unterstützt eine planvolle Vorbereitung auf die Berufsausbildung. Mit unterschiedlichen Arbeitsweisen werden die Vorgaben im Berufsausbildungsvertrag erkundet, sodass die Schülerinnen und Schüler ihre Rechte und Pflichten schon im Vorfeld kennen und auftretende Fragen und Probleme mit dem Ausbildungsbetrieb klären können. Bald beginnt die Berufsausbildung! Eine gute Gelegenheit, das Augenmerk der Schülerinnen und Schüler auf die bevorstehende Lehrzeit, vor allem aber auch auf den Berufsausbildungsvertrag und die darin enthaltenen verbindlichen rechtlichen Bedingungen zu lenken. Wie sieht so ein Berufsausbildungsvertrag aus? Was steht eigentlich drin? Wann und von wem muss er unterschrieben werden? Vertiefend zu dieser Unterrichtseinheit können die Schülerinnen und Schüler ihr erworbenes Wissen in einem Online-Quiz überprüfen: Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung . Der Berufsausbildungsvertrag Das Erlernen eines anerkannten Ausbildungsberufes setzt den Abschluss eines schriftlichen Berufsausbildungsvertrages zwischen dem Ausbildungsbetrieb und den Auszubildenden – wenn minderjährig deren Eltern oder gesetzlichen Vertreter – voraus. Im Ausbildungsvertrag sind alle wichtigen Bestandteile und Vereinbarungen enthalten, die während der Ausbildung gelten. Damit die Ausbildung überwacht werden kann beziehungsweise eine Ausbildungsberatung zukünftig möglich ist, wird unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages dessen Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge vorgenommen. Das Berufsausbildungsgesetz (BBiG) regelt die Inhalte des Berufsausbildungsvertrags und gibt die Mindestangaben vor. So etwa die genaue Bezeichnung und Ziele der Berufstätigkeit, die Dauer der täglichen Arbeitszeit, die Dauer der Probezeit, die Zahlung und Höhe der Vergütung. Neben festen Vorgaben erlaubt der Vertrag auch Möglichkeiten zu Änderungen oder Ergänzungen, zum Vorteil der Auszubildenden. So können zum tariflichen Vergütungssatz Fahrkostenzuschüsse, die Übernahme der Übernachtungskosten bei Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Ausbildungsbetriebes oder die zeitliche Dauer der Probezeit ausgehandelt werden. Didaktisch-methodische Anmerkungen Der Beginn einer Berufsausbildung prägt den zukünftigen Lebensweg der Schülerinnen und Schüler und stellt für die Jugendlichen einen tiefgreifenden Einschnitt dar. Was kommt auf mich zu? Was ist zu beachten? Was darf ich, was nicht? Wer hilft mir bei Problemen? Die Unterschrift unter den Berufsausbildungsvertrag leitet diesen Meilenstein ein. Es ist unerlässlich, dass sich die Schülerinnen und Schüler vor der Unterzeichnung mit dem Inhalt des Vertrages beschäftigen. Die Lehrkräfte können aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer Erfahrung im Fach Arbeitslehre meist hierzu einen effektiveren Beitrag leisten als die Eltern vieler Schülerinnen und Schüler. So sollen die Schülerinnen und Schüler ihre Rechte und Pflichten im Ausbildungsbetrieb sowie die ihrer Ausbildungsstätte selbst kennenlernen. Ebenso müssen die Eignung der Ausbildungsstätte sowie die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Ausbildenden und Ausbilder angesprochen werden. Die Einbettung in den Unterricht soll terminiert werden, wenn die Problematik akut wird, also im zeitigen Frühjahr vor der Schulentlassung oder wenn die ersten Ausbildungsverträge unterschriftsreif sind. Durch geeignete Unterrichtsmethoden und gezielte Anweisungen können die Schülerinnen und Schüler weitgehend selbstständig mit dem "Originalobjekt" auf Entdeckungstour gehen. Mit den gewonnenen Erkenntnissen und dem damit verbundenen Wissen, ist es ihnen schließlich möglich, bei der "Vertragsverhandlung" selbstbewusst aufzutreten, Fragen ohne Scheu zu stellen und eventuell auch eigene Wünsche zu äußern. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler entnehmen dem Berufsausbildungsvertrag Informationen und werten diese aus. kennen die Notwendigkeit der Vereinbarung im Berufsausbildungsvertrag. erlernen Fachbegriffe und wenden diese in den richtigen Zusammenhängen an. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler stärken ihre soziale Kompetenz durch Partnerarbeit, Teamarbeit oder Rollenspiele. erwerben ausreichend Selbstbewusstsein, um die Vorgaben des Berufsausbildungsvertrages mit dem Ausbildenden ausführlich erläutern zu können.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Berufliche Bildung, Sekundarstufe I

Berufsvorbereitung mit einem "Berufswahlpass"

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit zum Thema Berufsvorbereitung bereiten sich die Schülerinnen und Schüler einer 9. Klasse auf ihren Werdegang nach dem Schulabschluss vor. Zu ihrer Orientierung dient ein so genannter "Berufswahlpass", der die individuellen Schritte der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung seit der Klasse 8 dokumentiert. Die individuellen Voraussetzungen und Bedürfnisse Jugendlicher bei der Berufsvorbereitung sind sehr unterschiedlich. Binnendifferenzierung durch Lernen an Stationen ist daher sinnvoll. Der Berufswahlpass ist in diesem Rahmen ein Arbeitsblatt, auf dem die Schülerinnen und Schüler jeden Schritt von der Ausbildungsplatzsuche bis zum Vorstellungsgespräch dokumentieren. Die Berufsorientierung wurde mit unterschiedlichen Schwerpunkten bereits in der 8. Kasse beziehungsweise im ersten Halbjahr des 9. Schuljahres durchgeführt. Die meisten Schülerinnen und Schüler wissen zum gegenwärtigen Zeitpunkt, welche Berufe für sie in Frage kommen. Nun geht es darum, sich bei einem geeigneten Betrieb (für die betriebliche Ausbildung) oder einer weiterführenden Schule (für die schulische Ausbildung) zu bewerben. Die Ausgangslage: Berufsvorbereitung in der Schule Schülertypen und ihre Berufswahlstrategien. Der Berufswahlpass Zum Konzept des Berufswahlpasses. Die Lernstationen Inhalte und Einsatz der vier Lernstationen. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren mithilfe des Berufswahlpasses ihre bisherigen Aktivitäten bezüglich der Berufsorientierung (Praktika, Arbeitsamt, Messen) und der Berufsvorbereitung (Bewerbungsschreiben, Vorstellungsgespräche). lernen weitere mögliche Ausbildungsberufe (auch so genannte "neue Ausbildungsberufe") kennen. bereiten sich auf ein Vorstellungsgespräch vor, formulieren mögliche Antwortsätze vor und machen sich auch auf schwierige Fragen gefasst. führen ein Vorstellungsgespräch vor der Klasse in Form eines Rollenspiels vor. setzen sich mit den Rechten und Pflichten der Auszubildenden auseinander und entscheiden sich dafür, ob die Einhaltung der Pflichten möglich sein wird. lernen Musterverträge für die betriebliche Ausbildung kennen und vergleichen eventuell mit dem eigenen Ausbildungsvertrag. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen Internetseiten rund um die Berufswahl kennen und bewerten diese. recherchieren regionale Angebote zur Berufsberatung (Berufsschulen, IHK). laden Anmeldeformulare für weiterführende Schulen aus dem Internet herunter, füllen und drucken diese aus. formulieren Antwortsätze für ein Vorstellungsgespräch mithilfe des Internets und fügen eventuell in eine Textverarbeitung ein. Beratung und Begleitung nötig Häufig tragen die Eltern die berufliche Orientierung der Jugendlichen nicht immer in ausreichendem Maß mit und verlassen sie sich auf die Hilfen der Lehrkraft. Selbst die Gesprächstermine der Berufsberatung der Agentur für Arbeit müssen einige Kinder allein wahrnehmen. Über die Ergebnisse der Berufsberatung werden die betreuenden Lehrkräfte in der Regel allerdings nicht direkt informiert. Erst auf Nachfrage bei den Schülerinnen und Schülern erhält man Auskunft über aufgezeichnete Perspektiven und mögliche berufliche Chancen. Unflexible Idealisten In einer Abgangsklasse fällt die Berufsorientierung der Schülerinnen und Schüler meist sehr unterschiedlich aus. Einige Jugendliche möchten einen bestimmten Wunschberuf ausüben und schließen alternative Berufe zunächst konsequent aus. Bei Ihnen ist die Enttäuschung sehr groß, wenn sich herausstellt, dass eine betriebliche Ausbildung aus Mangel an Ausbildungsplätzen oder auf Grund unzureichender Leistungen nicht möglich sein wird. Dann wird erneut eine (schnelle) Berufsorientierung mithilfe der Beratung des Arbeitsamts dringend nötig. Schulmüde Pragmatiker Andere Schülerinnen und Schüler sind schulmüde und streben nach dem Schulabschluss eine Ausbildung in eher technischen, kaufmännischen oder gastgewerblichen Bereichen an und sind bezüglich der Auswahl der Ausbildungsbetriebe flexibel. Die Betroffenen können sich entweder auf Grund von erfolgreichen Praktika gezielt bei einem ihnen bekannten Betrieb bewerben oder aber sie schreiben ihre Bewerbungen an unbekannte Betriebe mithilfe von Adressverzeichnisse des Arbeitsamtes. In diesem Zusammenhang muss die Lehrkraft unbedingt erwähnen, dass die Aussage eines Betriebs "Du kannst dich gerne bei uns bewerben" zum Ende eines Praktikums nicht gleichbedeutend mit einem Ausbildungsvertrag ist. Berufsfelder für Realschulabgänger Ein weiterer Teil der Abgangschülerinnen und Abgangschüler interessiert sich für Berufe, die nur mit einem Realschulabschluss zu erreichen sind. Daher warten viele mit ihren Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz bis Ende März, wenn die letzten Zu- oder Absagen der weiterführenden Schulen eingetroffen sind. Wenn nicht zuvor bereits berufliche Alternativen ausgewählt wurden, ist bei Ihnen nun erneut eine schnelle Neuorientierung notwendig. Möglichkeiten für Leistungsschwache Schülerinnen und Schüler mit eher schwachen Schulleistungen können meist an berufsvorbereitenden Maßnahmen (ausbildungsvorbereitendes Jahr) teilnehmen. Sie haben auf diese Weise Zeit, sich erneut berufliche zu orientieren und zugleich ihre Noten zu verbessern. Auch hier gibt es in einer Region meist verschiedene Schulen, die mit unterschiedlichen Schwerpunkten Angebote für betroffene Jugendliche schaffen. Bewerberprofil, Termine und Adressen im Überblick Besuche im Berufsinformationszentrum, bereits geleistete Praktika, die Adressen möglicher weiterbildender Schulen, Termine von Bewerbungsschreiben und Vorstellungsgesprächen - das alles halten die Schülerinnen und Schüler am Computer in ihrem Berufswahlpass fest. Der Berufswahlpass beinhaltet außerdem weiterführende Webadressen, die bei den einzelnen Schritten und der Informationssuche weiterhelfen können. Informationssuche im Internet In diesem Zusammenhang lernt die Klasse geeignete Webseiten kennen, die ihnen bei der Auswahl eines Ausbildungsbetriebes und der Schule weiterhelfen können. Dabei wurden in der Unterrichtseinheit auch hilfreiche regionale Übersichtseiten aus der Region Schleswig-Holstein berücksichtigt. Die Möglichkeit der Recherche im Internet mit bekannten Adressen zur Berufsvorbereitung erleichtert den Jugendlichen zudem die eigene themenbezogene Recherche am heimischen PC oder im Internetcafé. Den Schülerinnen und Schülern muss allerdings deutlich gemacht werden, dass die Recherche im Internet ein persönliches Gespräch bei der Berufsberatung im Arbeitsamt nicht ersetzen kann. Von der Bewerbung bis zum Ausbildungsvertrag Weitere Stationen der Unterrichtseinheit gehen speziell auf das Bewerbungsschreiben, die Bewerbung, das Vorstellungsgespräch sowie auf die Anforderungen in der betrieblichen Ausbildungen (Rechte und Pflichten) und die Inhalte eines Arbeitsvertrages ein. Auswahl der Stationen fakultativ Die Unterrichtseinheit setzt sich aus vier Stationen mit verschiedenen Schwerpunkten zusammen. Von dem individuellen Stand der Bewerbungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler hängt es ab, welche Stationen bearbeitet werden und wieviel Zeit für eine Station veranschlagt wird. Die notwendige Binnendifferenzierung bedingt die fakultative Auswahl der Stationen und Arbeitsmaterialien. Hier die Stationen im Überblick: Station 1: Vervollständigung des Berufswahlpasses Station 2: Regionale Webseiten zur betrieblichen Ausbildung und zu weiterführenden Schulen Station 3: Bewerbungsschreiben / Lebenslauf / Einstellungstest / Vorstellungsgespräch Station 4: Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung Wenn nicht alle Schülerinnen und Schüler am Rollenspiel der Station 3 teilnehmen, sondern die Station 4 bearbeiten wollen, weil sie bereits einen Ausbildungsplatz haben, ist eine räumliche Trennung der einzelnen Gruppen nötig (ein Teil arbeitet zum Beispiel im Computerraum, ein Teil im Klassenraum). An der Diskussion über Rechte und Pflichten in der Ausbildung sollten zum Abschluss der Unterrichtseinheit jedoch wieder alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen. Selbst für diejenigen, die nicht im Internet zu diesem Thema recherchiert haben, kann die Diskussion in der Klasse wichtige Erkenntnisse liefern. Station 1: Vervollständigung des Berufswahlpasses Die Schülerinnen und Schüler werden zunächst aufgefordert, einen kleinen Berufswahlpass auszufüllen und darin alle bisherigen Aktivitäten bezüglich der Berufswahl und Berufsvorbereitung einzutragen. Da in einer Abgangsklasse (9. Hauptschulklasse oder 10. Realschulklasse) der Kenntnisstand oftmals sehr verschieden ist, könnten sich die Betroffenen auch mithilfe der angegebenen Webseiten informieren und so inhaltlich den Anschluss finden. Diese Form der Differenzierung ist wichtig, da einige Schülerinnen und Schüler eventuell bereits in den nächsten Tagen an einem Vorstellungsgespräch teilnehmen, während andere noch mit dem Verfassen eines Bewerbungsschreibens beschäftigt sind. Station 2: Regionale Webseiten Nahezu jedes Bundesland bietet regionale Angebote für die Berufsvorbereitung an. Im Berufswahlpass finden die Schulabgängerinnen und -abgänger direkte Links, Adressen und Übersichten zu möglichen weiterführenden Schulen sowie Informationen über den aktuellen Stand der betrieblichen Ausbildung. Auch die IHK bietet eine regional orientierte Lehrstellenbörse im Internet an. Lehrstellen können Interessierte außerdem über das Online-Angebot "asis" (das Ausbildungs-Stellen Informations-Service) der Bundesagentur für Arbeit in der Rubrik finden. Andere überregionale Anbieter haben ebenfalls ansprechende und interaktive Angebote zur Berufswahl ins Netz gestellt. Entsprechende Angebote sollten die Schülerinnen und Schüler schon zu Beginn ihrer Berufsorientierung kennen lernen, damit sie sich jederzeit auch eigenständig informieren können. In diesem Zusammenhang können im Vorfeld besonderes interessante Angebote bewertet und der Klasse präsentiert werden. Station 3: Bewerbungsschreiben, Vorstellungsgespräch Im Fach Deutsch werden die Inhalte zum Lebenslauf und das Bewerbungsschreiben meist schon in der 8. Klasse behandelt. Wenn es dann im Laufe der 9. Klasse aber tatsächlich ernst wird, sind die Vorlagen häufig verlegt. Aus diesem Grund sind die Bewerbungshilfen verschiedener Anbieter recht hilfreich. Die Schülerinnen und Schüler können sich Vorlagen für die Textverarbeitung aus dem Internet herunterladen, tragen dann noch ihre persönliche Daten ein, formatieren die Texte und legen ihre Zeugnisse und so weiter bei. Die Besonderheiten eines Vorstellungsgesprächs und die Vorbereitung müssen in den Abgangsklassen ebenfalls besprochen werden. Nachdem sich die Schülerinnen und Schüler Tipps aus dem Internet oder aus den berufsvorbereitenden Materialien des Arbeitsamts (Rubrik "Mach's richtig") herausgesucht haben, sollten sie ein ganzes Gespräch vorbereiten und vor der Klasse in Form eines Rollenspiels vortragen. Dabei erhalten sie dann bezüglich ihres Auftretens und Verhaltens auch von ihren Mitschülerinnen und Mitschülern bereits wertvolle Tipps und Hinweise. Station 4: Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung Die Jugendlichen, die bereits einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, können sich an dieser Station auf die Anforderungen der betrieblichen Berufsausbildung einstellen. Oftmals hört man von ehemaligen Schülerinnen und Schülern, die erwartungsfroh eine Berufsausbildung begonnen, diese dann aber aus manchmal unverständlichen Gründen abgebrochen haben. Diese Auflistung der Rechte und Pflichten, die sich die Jugendlichen aus dem Netz kopieren können, soll ihnen einer ersten Überblick ermöglichen. Gleichzeitig sollen sie selbst einschätzen, welche Chancen sie haben, das Ausbildungsziel zu erreichen. Die Diskussion dieser gesetzlich verpflichtenden Anforderungen im Klassenplenum ist oft sehr spannend.

  • Wirtschaft / Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I

Von der Schule in die Ausbildung

Unterrichtseinheit

Für viele Schülerinnen und Schüler rückt ab der achten Klasse das bis dahin fremde Berufsleben immer näher. Damit Jugendliche gut auf die Ausbildungssituation vorbereitet sind, ist es wichtig, dass sie ihre Rechte und Pflichten kennen. Die Einheit verweist zum einen auf die für Ausbildungsverhältnisse relevanten gesetzlichen Grundlagen , sie verdeutlicht aber auch, dass Gesetze Ausdruck unterschiedlicher Interessenlagen sind, damit in der Regel Kompromisscharakter haben – und unterschiedlich bewertet werden können. Jugendliche sollen ihre Ausbildung sicher durchlaufen – gerade junge Berufseinsteigende sind aber überproportional häufig an Arbeitsunfällen beteiligt. Umso wichtiger ist es, dass sie sich fundiertes Wissen über Arbeits- und Gesundheitsschutz aneignen. Zur Durchsetzung ihrer Interessen stehen Jugendlichen in der Ausbildung spezielle Organe wie die Jugendauszubildendenvertretung (JAV) zur Verfügung. Auch auf deren Arbeit gehen die Materialien ein. Die Unterrichtseinheit eignet sich für Abschlussklassen der Sekundarstufe I – Hauptschule, 9. Jahrgang beziehungsweise Realschule, 10. Jahrgang – genauso wie für Lerngruppen, in denen ein Berufs- oder Betriebspraktikum vorbereitet wird. Auch Klassen in Berufsschulen können auf sie zurückgreifen. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler benennen mögliche Probleme und Konflikte in Ausbildungsverhältnissen. kennen Rechte und Pflichten von Auszubildenden. erkennen die Schutzfunktion von Gesetzen vor allem für jugendliche Auszubildende. erkennen den Stellenwert von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz . wissen, dass sie im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalls bei der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind. verinnerlichen, dass das Engagement jeder und jedes Arbeitnehmenden in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wichtig ist. lernen mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung das zentrale Organ zur Interessenvertretung kennen. Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler antizipieren Probleme der Arbeits- und Berufswelt. verstehen juristisch codierte Texte. wenden Informationen zielgerichtet (das heißt fallbezogen) an. können unterschiedliche Interessensstandpunkte ästhetisch zielgruppenadäquat vermitteln.

  • Politik / WiSo / SoWi / Wirtschaft
  • Sekundarstufe I

Ausbildung im dualen System: Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtseinheit thematisiert grundlegende Rahmenbedingungen einer Ausbildung im dualen System und vermittelt Basiswissen mit Prüfungsrelevanz. Über den schulischen Nutzen hinaus lernen neue Auszubildende zu Beginn ihrer Ausbildung fundamentale Rechte und Pflichten sowie die damit verbundenen Gesetze kennen.Vor diesem Hintergrund eignet sich der Einsatz der Materialien in der Anfangsphase des Berufsschulunterrichts im Fach Politik beziehungsweise Gesellschaftslehre im ersten Ausbildungsjahr . Die Inhalte sind in allen Fachklassen der Berufsbildung in der Bundesrepublik Deutschland relevant. Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten zunächst die Grundstruktur des dualen Ausbildungssystems hierzulande und erkennen die spezifischen Vorteile der Kombination aus Theorie und Praxis. Daraufhin setzen sie sich mit Fallbeispielen zum Berufsbildungsgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz auseinander. Diese beziehen sich auf die Pflichten von Auszubildenden und Ausbildenden, den Inhalt des Ausbildungsvertrags , die Bedingungen der Probezeit, das Thema Kündigung während der Ausbildung sowie die Bereiche Arbeitsschutz , Gesundheitsschutz und Freizeitschutz. Diese – in allen Berufsschulformen einsetzbare – Unterrichtseinheit leistet in der Anfangsphase der Ausbildung einen wichtigen Beitrag zur Orientierung im dualen System der Berufsausbildung. Die vermittelten Sachkenntnisse zielen darauf ab, die Auszubildenden in ihrer Rolle zu stärken und ihre Professionalität zu fördern. Aufbau der Einheit und Themenschwerpunkte In der ersten von fünf Unterrichtsstunden erarbeiten die Berufsschülerinnen und -schüler die Grundstruktur des dualen Ausbildungssystems in der Bundesrepublik Deutschland und erkennen dessen Vorzüge im internationalen Vergleich. In den folgenden Stunden werden die Lernenden mit Auszügen aus dem Berufsbildungsgesetz und dem Jugendarbeitsschutzgesetz konfrontiert. Darauf beziehen sich Fallbeispiele aus dem Berufsalltag, welche die Schülerinnen und Schüler auswerten. In der zweiten Unterrichtsstunde setzen sie sich mit den Pflichten von Auszubildenden und Ausbildenden auseinander. Daraufhin beleuchten sie wesentliche Inhalte des Berufsausbildungsvertrags – vor allem im Hinblick auf die Probezeit. In der vierten Unterrichtsstunde unterscheiden sie verschiedene Varianten der Kündigung während der Ausbildung . Schließlich geht es in der letzten Unterrichtsstunde um Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Freizeitschutz für Auszubildende . Methodische Hinweise Alle Themen sind grundsätzlich prüfungsrelevant (Zwischenprüfung). Die Module dieser Unterrichtseinheit fördern die Aktivität der Schülerinnen und Schüler in unterschiedlichen Sozialformen. Dabei hängt die methodische Gestaltung von den jeweiligen inhaltlichen Schwerpunkten und der Materialbasis ab. Zur Bearbeitung der meisten Aufgaben bieten sich kooperative Arbeitsformen an, die einen themenbezogenen Austausch mit anderen Lernenden fördern und somit die Qualität der Ergebnisse steigern. Für den Lernzuwachs sind die anschließenden Plenumsphasen von zentraler Bedeutung: In diesen findet die Präsentation und Auswertung der Arbeitsergebnisse mit der gesamten Lerngruppe statt. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler kennen die Grundstruktur des dualen Berufsausbildungssystems in der Bundesrepublik Deutschland und dessen spezifischen Vorteile im internationalen Vergleich. grundsätzliche Pflichten von Auszubildenden und Ausbildenden gemäß Berufsbildungsgesetz. wesentliche Inhalte des Berufsausbildungsvertrags und Regelungen der Probezeit. unterschiedliche Varianten der Kündigung während der Berufsausbildung. wichtige Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes im Hinblick auf Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Freizeitschutz. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler übernehmen bei Partnerarbeit und Gruppenarbeit Verantwortung für das Teamergebnis. vertreten sachlich begründete Standpunkte, hören anderen zu und diskutieren fair. präsentieren Arbeitsergebnisse im Plenum.

  • Politik / WiSo / SoWi / Fächerübergreifend / Berufsvorbereitung /Berufsalltag / Arbeitsrecht / Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit
  • Berufliche Bildung

Quiz für Auszubildende: Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung

Interaktives

Mithilfe dieses Quizzes wiederholen die Schülerinnen und Schüler auf spielerische Weise ihr Wissen rund um das Berufsbildungsgesetz sowie das Jugendarbeitsschutzgesetz. Anhand einiger betrieblicher Situationsbeschreibungen müssen sich die Lernenden zudem entscheiden, wie rechtmäßig gehandelt werden müsste.Wie lange ist die Probezeit in der Ausbildung? Welche tägliche Arbeitszeit ist bei jugendlichen Arbeitnehmern maximal möglich? Wie viel Urlaub steht Auszubildenden zu? Im ersten Teil des Quizzes rund um die Rechten und Pflichten während der Ausbildung testen die Lernenden ihr Wissen zu Arbeitszeiten, Schichtzeiten, Kündigung und dem Anspruch auf Urlaub. Im zweiten Teil werden verschiedene betriebliche Situationen beschrieben, auf die die Lernenden aus einer Vielzahl an Antwortmöglichkeiten die richtige beziehungsweise rechtmäßige Lösung wählen müssen. Neben Verletzungen am Arbeitsplatz handeln die Fälle von der Aufbesserung der Ausbildungsvergütung, der Auslegung der Ausbildungsordnung oder der Kündigung des Ausbildungsverhältnisses durch den Auszubildenden oder die Auszubildende. Von den vier Auswahlmöglichkeiten des Multiple-Choice-Quizzes ist jeweils nur eine Antwort richtig. Dieses Quiz ist Teil der Unterrichtseinheit "Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung" , in der weitere Unterrichtsmaterialien zum Thema zur Verfügung stehen.

  • Politik / WiSo / SoWi / Wirtschaft
  • Berufliche Bildung, Sekundarstufe II

Inklusiver Unterricht: Rechte und Pflichten in der Ausbildung

Unterrichtseinheit

Die hier vorgestellten Materialien veranschaulichen exemplarisch, wie ein Arbeitsauftrag zum Thema "Rechte und Pflichten von Auszubildenden" durch differenzierte Arbeitsaufträge und gestufte Lernhilfen für den inklusiven Unterricht gestaltet werden kann.Im Rahmen dieser Unterrichtssequenz zum Thema "Rechte und Pflichten von Auszubildenden" soll aufgezeigt werden, wie ausgehend von einem Erwartungshorizont Lernhilfen entwickelt werden können, die es ermöglichen, auch Lernende mit Förderbedarf zu integrieren und auf einem Mindestniveau zu qualifizieren. Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine offene Aufgabenstellung, die bewusst provokant gehalten ist: Sie sollen sich mit der fiktiven Situation auseinandersetzen, aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage von ihrem Ausbildungsbetrieb darum gebeten zu werden, auf eine Ausbildungsvergütung zu verzichten und stattdessen eine monatliche Entschädigung in Höhe von 150 Euro für die dem Betrieb entstehenden Kosten zu zahlen. Die Lernenden sollen die gesetzlichen Hintergründe recherchieren und begründet entscheiden, ob die Forderungen rechtens sind. Vorbemerkungen Didaktische Vorbemerkungen Die Differenzierung der Zielsetzung auf drei Kompetenzniveaus (Mindeststandard, Regelstandard, Expertenstandard) nach Gerhard Ziener (2006) wird hier vorgestellt. Aufgabenstellung Differenzierte Aufgabenstellung und Lernhilfen Am Beispiel einer differenzierten Aufgabenstellung wird aufgezeigt, wie es mit gestuften Aufgaben und Lernhilfen gelingen kann, eine Förderung für alle Lernenden zu ermöglichen. Erziehung zur Selbstständigkeit Da das Ziel des Unterrichts ist, die Lernenden zur Selbstständigkeit zu erziehen, sollte die Auswahl der Aufgabenstellung und der gestuften Lernhilfen soweit möglich den Lernenden überlassen werden.Die Schülerinnen und Schüler können eine offene Aufgabenstellung bearbeiten, indem sie aus mehreren Niveaustufen (Mindeststandard, Regelstandard, Expertenstandard) die für sie passend gestufte Aufgabenstellung auswählen. aus mehreren Hilfsangeboten für die Bearbeitung das für sie passende auswählen und nutzen (Informationen nachschlagen, notieren, auswerten und aufschreiben, eine Musterlösung auswerten, korrigieren et cetera). ihre affektive Zustimmung oder Ablehnung der Forderungen des Betriebs durch Recherche und das Verfassen einer schriftlichen Stellungnahme differenzieren. Ein Ausbildungs- und Prüfungsgegenstand für den Unterricht in der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe ist das Prüfungsgebiet "Der Jugendliche in Ausbildung und Beruf". Im Unterricht erwerben die Auszubildenden die Fähigkeit, ihre Rechte im Ausbildungsbetrieb durchzusetzen und ihre Pflichten zu respektieren. Am Ende der Ausbildung müssen die zentralen Inhalte des Prüfungsgebietes in Prüfungsaufgaben benannt werden können. Binnendifferenziertes Unterrichten kann idealtypisch zwei Bedeutungen haben: unterschiedliche Ziele setzen oder unterschiedliche Hilfen beim Erreichen eines vergleichbaren Zieles geben. In der Unterrichtspraxis zeigt sich in der Regel, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler das gleiche Ziel im Sinne einer gleich guten Beherrschung des Unterrichtsinhaltes erreichen können. Lehrkräfte müssen Unterricht jedoch immer auch als Prüfungsvorbereitung betrachten und darauf hinarbeiten, dass allen Lernenden eine erfolgreiche Bewältigung von Prüfungssituationen möglich wird. Drei Niveaustufen Die von Gerhard Ziener (2006) vorgeschlagene Differenzierung der Zielsetzung auf drei Kompetenzniveaus hat den Vorteil, beides zu ermöglichen: unterschiedliche Ziele vorzugeben und zugleich ein zentrales gemeinsames Ziel für alle im Auge zu behalten - das Bestehen einer Prüfung. Ziener schlägt vor, drei Zielstandards festzulegen, auf denen eine Prüfung bestanden werden kann: einen Expertenstandard, einen Regelstandard und einen Mindeststandard. Sein Vorschlag der differenzierten Zielbeschreibung von drei Niveaustufen weicht von der in der Schule üblichen Tradition ab, zum Beispiel im Abitur die Niveaustufen "gut" (11 Punkte) und "ausreichend" (5 Punkte) zu beschreiben. A - Mindeststandard Nicht die zu erwartende volle und eine noch ausreichende Erfüllung der Anforderungen soll nach Ziener beschrieben werden, sondern zunächst ein Niveau, das mindestens von allen Lernenden erreicht werden muss, damit die Anforderungen im Allgemeinen erfüllt werden: das sogenannte Mindestniveau oder der Mindeststandard. "Zunächst wird das Mindestniveau dadurch markiert sein, dass nach Möglichkeit alle Schülerinnen und Schüler, also auch die Schwächsten, dieses Niveau erreichen sollten. Gleichzeitig muss man umgekehrt davon ausgehen, dass diejenigen Schülerinnen und Schüler, die über dieses Mindestniveau nicht verfügen, das Unterrichtsziel nicht erreicht hätten" (Ziener 2006, Seite 48). Als Beispiel nennt Ziener für ein nicht erreichtes Mindestniveau einen Grundschüler, der nur über Kenntnis von 13 statt 26 Buchstaben verfügt und damit zwar die Hälfte aller Buchstaben kennt, "damit aber nicht über eine ausreichende Kompetenz" verfügt, um einen Text zu lesen oder zu verfassen. B - Regelstandard Zieners Regelstandard beschreibt eine durchschnittliche Beherrschung des Unterrichtsstoffes, also "dasjenige Kompetenzniveau, das alters- und schulartspezifisch für realistisch, das heißt sachgerecht und zumutbar gehalten wird" und das "sowohl unter- als auch überschritten werden wird" (Ziener 2006, Seite 50). C - Expertenstandard Schließlich will Ziener diese beiden Niveaustufen durch einen Expertenstandard ergänzt wissen, um zu definieren, was die maximal zu erwartende ideale Leistung sein könnte: "Experten- oder Maximalstandards formulieren ein theoretisch erreichbares Höchstniveau an Kompetenzen; ihre Formulierung orientiert sich weniger an realen Schülerleistungen, als eher am fachwissenschaftlichen Wortsinn des jeweiligen Kompetenzstandards" (ebd., Seite 51). Vorteil: Förderung für alle Diese Stufung hat einen entscheidenden Vorteil: Ziener geht davon aus, dass das Formulieren eines Mindestniveaus helfen kann, alle so zu fördern, dass sie das Bestehensziel erreichen können. Auf der Grundlage dieser nicht "guten Leistung" können Unterstützungsmaßnahmen entwickelt werden, die den Abstand zwischen einer exzellenten Beherrschung und einer Mindest- oder Durchschnittsleistung verringern helfen können. Seine Niveaustufung soll nicht in erster Linie Benotungen legitimieren, sondern Fördermaßnahmen ermöglichen: "Das Ziel lautet: Ausstattung von Kindern und Jugendlichen mit Kenntnissen, Fähigkeiten und Haltung"(ebd., Seite 78) mithilfe unterschiedlicher angemessener Methoden. Die Komplexität des hier vorgestellten Modells ist alltagstauglich in dem Sinn, dass es eine Orientierung dafür bieten kann festzustellen, was Binnendifferenzierung sein könnte, wenn genügend Zeit als Ressource für die Unterrichtsvorbereitung zur Verfügung steht. Im Alltagsunterricht muss aus der hier dargestellten Vielzahl an Interventionsmöglichkeiten gezielt ausgewählt werden. Am besten so, dass Lernende Routinen ausbilden, auf die sie bald zurückgreifen können, um das nächst höhere Niveau erreichen zu können. Die offene Aufgabenstellung lautet: "Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten Ihres Ausbildungsbetriebes bittet man Sie, für einen begrenzten Zeitraum auf einen Teil Ihrer Ausbildungsvergütung zu verzichten und Überstunden zu leisten sowie monatlich 150 Euro als Entschädigung für die dem Betrieb entstehenden Kosten zu zahlen. Entscheiden Sie begründet, ob Sie die Forderungen Ihres Ausbildungsbetriebs erfüllen müssen. Diskutieren Sie zunächst zu zweit: Wie würden Sie spontan reagieren? Welche Forderungen finden Sie zumutbar, welche nicht? Wo würden Sie sich erkundigen oder recherchieren? Erarbeiten Sie dann eine schriftliche Stellungnahme zu den Forderungen des Ausbildungsbetriebs." A - Expertenstandard Eine Musterlösung auf Expertenniveau könnte wie folgt lauten: Einleitungssatz Die meisten Forderungen des Ausbildungsbetriebes sind nicht zu erfüllen, da sie dem "Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch Artikel 436 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist", widersprechen. Begründung Zwar ist es nach § 17 BBiG zulässig, dass Mehrarbeit geleistet wird, und nach § 13 Satz 3 muss der Auszubildende den Weisungen des Betriebes befolgen. Jedoch muss der Ausbildende nach § 14 Satz 3 Mittel, die zur Ausbildung notwendig sind, kostenlos zur Verfügung stellen, und nach § 17 Absatz 1 ist eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die mit der fortschreitenden Ausbildungsdauer ansteigt. Zudem ist nach § 12 Absatz 2 Satz eine Entschädigungszahlung des Auszubildenden an den Ausbildenden eine sogenannte "Nichtige Vereinbarung". Schadensersatz kann vom Auszubildenden nicht gefordert werden, da ein solcher nach § 23 nur für den Fall einer Kündigung ohne "wichtigen Grund" und "ohne Einhalten einer Kündigungsfrist" vorgesehen ist. Schlussfolgerung Eine Entschädigung durch den Auszubildenden kann also nicht verlangt werden. Eine solche Forderung ist nichtig. Überstunden müssen nach § 17 BBiG Absatz 3 geleistet, aber entweder mit Freizeit oder einer anderen Vergütung bezahlt werden. Zulässig wäre also, dass ich als Auszubildender Überstunden leiste, die ich später als Freizeit zurückbezahlt bekomme. B - Regelstandard Eine Prüfungskommission wird mit der folgenden Lösung auf einem Regelniveau zufrieden sein, die auf die oben dargestellte ausführliche, mit zahlreichen Zitaten aus dem Gesetzestext versehene und strukturierte Begründung verzichtet und stattdessen kurz und knapp auf die fehlende "angemessene Vergütung" und die Nichtigkeit der Forderung nach einer Entschädigungszahlung verweist und etwa wie folgt formuliert ist: Begründung "Die Forderungen sind nicht zu erfüllen, denn nach dem Berufsbildungsgesetz muss der Ausbildende dem Auszubildenden nach § 17 BBiG eine "angemessene Vergütung" zahlen. Die Forderung des Ausbildenden nach "Entschädigung" ist nach § 12 BBiG "nichtig". C - Mindeststandard Ein Mindestniveau sollte erreicht sein, wenn verständlich mindestens ein Einwand gegen die Forderungen formuliert ist, so zum Beispiel: Begründung "Dem Auszubildenden muss nach dem Berufsbildungsgesetz eine angemessene Vergütung gezahlt werden." Oder: "Der Auszubildende muss nach dem Berufsbildungsgesetz keine Entschädigung zahlen." Individuelles Erreichen einer der drei Niveaustufen Denkbar ist nun, den Lernenden individualisiert das Erreichen einer der drei Niveaustufen als Ziel zu setzen, indem die Aufgabenstellung binnendifferenziert gestuft wird. Im Detail sähe eine solchermaßen gestufte Aufgabenstellung wie folgt aus: Unterstützung bei der Zielerreichung Differenzierte Lernhilfen können die Lernenden dabei unterstützen, die auf unterschiedlichem Niveau fixierten Ziele zu erreichen. Als Lernhilfen sind erstens Anleitungen, zweitens gestufte Lernhilfen, drittens Analysen von Musterlösungen und viertens Analysen von falschen Lösungen denkbar. A - Expertenstandard Auf Expertenniveau sind Hilfen sinnvoll, die die Selbständigkeit der Bearbeitung fördern und zugleich deutlich machen, dass eine intensive und mehrfach auf Zitate aus dem BBiG fundierte Auseinandersetzung mit allen Forderungen verlangt ist. Aufgabenstellung "Begründen Sie ausführlich und strukturiert, ob Sie die Forderungen Ihres Ausbildungsbetriebes erfüllen müssen und ob Ihr Ausbildungsvertrag unter diesen Voraussetzungen weiter gültig ist. Beziehen Sie sich ausführlich auf mehrere (drei bis vier) Paragraphen des BBiG." Lernhilfe "Bearbeiten Sie die Aufgabe so selbstständig wie möglich. Bedenken Sie, dass Sie alle Forderungen kommentieren und sich dabei auf alle relevanten Paragraphen des BBiG beziehen müssen." B - Regelstandard Auf Regelniveau wäre eine Hilfestellung sinnvoll, die mehr Strukturen vorgibt und eine vollständige Bearbeitung der Aufgabenstellung, die drei Forderungen beinhaltet, einfordert. Zudem schränkt der Verweis auf die Paragraphen 12 bis 23 die zu lesende Anzahl von gesetzlichen Bestimmung nur punktuell ein und erzwingt eine Auseinandersetzung mit Paragraphen, die von der Aufgabenstellung nicht berührt und für die Problemstellung nicht relevant sind (so zum Beispiel der Paragraph 23 "Schadensersatz"). Aufgabenstellung "Begründen Sie, ob Sie alle Forderungen Ihres Ausbildungsbetriebes erfüllen müssen." Lernhilfe Gehen Sie wie folgt vor: Markieren Sie die drei Forderungen des Betriebes. - Schreiben Sie die Forderungen in eine Tabelle. - Lesen Sie dann die § 12 bis § 23 des BBiG und markieren Sie, welche hier von Bedeutung sein können. - Notieren Sie diese bedeutsamen Paragraphen in die Tabelle. - Erarbeiten Sie nun eine mit Zitaten aus dem Gesetz fundierte Argumentation, die alle Forderungen einbezieht. C - Mindeststandard Lernhilfen auf einem Mindestniveau müssen mehrere Lernhürden berücksichtigen. Erst wenn diese Hürden überwunden werden, kann später in einem weiteren Schritt das Regelniveau erreicht werden. Zu reagieren wäre auf: grundsätzliche Probleme im Leseverstehen der offenen Aufgabenstellung, die mehrere Forderungen und Fachbegriffe aus dem BBiG enthält (Ausbildungsvergütung, Überstunden, Schadensersatz, Entschädigung). spezifische Probleme im Leseverstehen, wenn Deutsch nicht die Muttersprache der Lernenden ist. Probleme im Leseverstehen des Gesetzestextes, in dem zum Finden der Lösung durch das Bewerten der Forderungen nachgeschlagen werden muss. Aufgabenstellung "Wählen Sie mindestens eine problematische Forderung aus. Begründen Sie, warum Sie sie nicht erfüllen müssen." Lernhilfen Hier finden Sie zwei Lernhilfen im Word-Format für das Erreichen des Mindestniveaus: Analyse von Musterlösungen Auch ein Arbeitsauftrag zur Analyse von Musterlösungen kann eine sinnvolle Hilfe darstellen: "Lesen Sie die folgende Musterlösung und markieren Sie den Abschnitt/die Abschnitte, der/die mindestens in einer richtigen Lösung enthalten sein muss/müssen. Übernehmen Sie diese/n Abschnitt/e in Ihre Begründung." Analyse von falschen Lösungen Eine Variante ist der Auftrag, eine Lösung mit Fehlern zu korrigieren. Bei der Erstellung der fehlerhaften "Lösung" kann die Experten-Musterlösung umgeschrieben werden, indem Fehler eingebaut werden: 1. Lesen Sie die folgende Lösung und markieren Sie die Abschnitte, die falsch sind. 2. Korrigieren Sie diese Abschnitte: Einleitungssatz Die meisten Forderungen des Ausbildungsbetriebes sind zu erfüllen, da sie dem "Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch Artikel 436 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist", entsprechen. Begründung Zwar ist es nach § 17 BBiG unzulässig, dass Mehrarbeit geleistet wird, und nach § 13 Satz 3 muss der Auszubildende den Weisungen des Betriebes befolgen, jedoch kann der Ausbildende nach § 14 Satz 3 Mittel, die zur Ausbildung notwendig sind, in Rechnung stellen, und nach § 18 ist eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die mit der fortschreitenden Ausbildungsdauer ansteigt. Zudem ist nach § 12 Absatz 2 Satz 1 eine Entschädigungszahlung des Auszubildenden an den Ausbildenden eine sogenannte "mögliche Vereinbarung". Schadensersatz kann gefordert werden, da ein solcher nach § 23 für den Fall von wirtschaftlichen Schwierigkeiten vorgesehen ist. Schlussfolgerung Eine Entschädigung an den Ausbildenden kann also verlangt werden. Überstunden müssen aber nach § 17 Absatz 3 nie geleistet werden. Eine solche Forderung ist nichtig, auch wenn sie mit Freizeit oder anderen Vergütungen bezahlt wird.

  • Politik / WiSo / SoWi / Wirtschaft
  • Berufliche Bildung

Azubi-Knigge: gutes Benehmen am Arbeitsplatz

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtseinheit zum Thema "Azubi-Knigge" bereitet die Lernenden auf ihren Start in den Beruf vor. Was ziehe ich nur an? Darf ich meine Kolleginnen und Kollegen duzen? Um am neuen Arbeitsplatz zu punkten und gut durch die Probezeit zu kommen, müssen sich Neulinge zu benehmen wissen und die wichtigsten Umgangsformen beherrschen. Ziel dieser Unterrichtseinheit ist es, Auszubildenden zu vermitteln, wie sie ihre Wirkung auf andere positiv beeinflussen und Benimmregeln am Arbeitsplatz optimal einsetzen können. Die jungen Leute lernen, wie man im Kontakt mit Vorgesetzten, Kolleginnen, Kollegen und Kunden angemessen kommuniziert. Sie erhalten Gelegenheit, sich grundlegende Benimmregeln selbst zu erarbeiten und zu verinnerlichen, zum Beispiel mithilfe von Rollenspielen. Sie können am Ende der Unterrichtseinheit besser einschätzen, wie sie nach außen wirken. Diese Unterrichtsmaterialien sollten sinnvollerweise zu Beginn der Ausbildung eingesetzt werden und eignen sich für alle Berufssparten. Übersicht der Inhalte: Der erste Eindruck Basisregeln für gutes Benehmen am Arbeitsplatz Was tun bei Fehltritten in der Ausbildungs- insbesondere der Probezeit? Rechte, Pflichten, Anlaufstellen für Azubis Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler verstehen, worauf sie achten müssen, damit der erste Eindruck am Arbeitsplatz positiv ausfällt. wissen, wie sie sich im Kontakt mit Kolleginnen, Kollegen und Kunden angemessen verhalten. wissen, wie sie einen Fehltritt entschärfen können. Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler formulieren die Kernbotschaften eines Videos über Umgangsformen im Betrieb. diskutieren Benimmregeln. vergleichen positive und negative Umgangsformen. setzen richtiges Benehmen im Rollenspiel praktisch um. lassen sich filmen und lernen, ihr eigenes Auftreten besser einzuschätzen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler entwickeln und erweitern im Rollenspiel ihre Kommunikationsfähigkeit und soziale Kompetenz gegenüber Kollegen, Kolleginnen und Vorgesetzten am Arbeitsplatz.

  • Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben / Berufsvorbereitung /Berufsalltag / Arbeitsrecht
  • Berufliche Bildung

Schwarzarbeit - eine Bagatelle?

Unterrichtseinheit

Viele Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen sind unmittelbar von Arbeitslosigkeit bedroht. Die Mehrheit von ihnen würde lieber schwarzarbeiten als gar nicht arbeiten. Die Folgen der verbreiteten Schwarzarbeit für Arbeitsmarkt und Sozialsystem werden ignoriert.Nach einer vom Institut für Demoskopie Allensbach durchgeführten Umfrage sind 37 Prozent der Deutschen der Meinung, dass Schwarzarbeit eine Art Bürgernotwehr sei. Weitere 23 Prozent der Deutschen halten Schwarzarbeit für ein Kavaliersdelikt. Bei der Gruppe der unter 30-Jährigen betrachten nur 17 Prozent Schwarzarbeit als Straftat.- In dieser Unterrichtseinheit geht es darum, ohne erhobenen Zeigefinger und moralisierende Appelle, Schülerinnen und Schüler zur Reflexion ihrer Einstellung zur Schwarzarbeit zu bewegen. Ein Fishbowl ist dafür die geeignete Methode.Das Berufskolleg soll laut Ausbildungs-und Prüfungsordnung den Schülerinnen und Schülern eine umfassende berufliche, gesellschaftliche und personale Handlungskompetenz vermitteln. Dafür müssen gesellschaftspolitische und ethische Fragen in die Ausbildung miteinbezogen werden. Unterrichtsablauf Schwarzarbeit wird in einer Unterrichtsreihe zur Arbeitslosigkeit thematisiert. Die Schülerinnen und Schüler verbessern ihre Fähigkeit und Bereitschaft, die Vielschichtigkeit wirtschaftlicher Zusammenhänge und Abhängigkeiten zu verstehen, indem sie sich mit den Perspektiven unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen und Institutionen zur Schwarzarbeit beschäftigen. sind zunehmend bereit und in der Lage, ihre eigene Meinung ethisch zu reflektieren und sich damit in ihrer Moral zu entwickeln. Thema Schwarzarbeit - eine Bagatelle? Autor Markus Niederastroth Fach Allgemeine Wirtschaftslehre, Sozialkunde, Politik Zielgruppe Oberstufen der Voll- und Teilzeitbildungsgänge Zeitumfang circa 2-3 Unterrichtsstunden Technische Voraussetzungen Ein Computer mit Internetanschluss pro Schüler oder Schülerin Planung Verlaufsplan "Schwarzarbeit" Persönliche Voraussetzungen Was es bedeutet, arbeitslos zu sein, ist vielen Schülerinnen und Schülern bereits hinlänglich bekannt. Mehrere Schüler waren in der Regel bereits arbeitslos, haben arbeitslose Familienangehörige, Freundinnen oder Freunde. Diese Lernausgangslage führt in der Regel dazu, dass die Schülerinnen und Schüler sehr spezielle Einzelfälle interessieren. Informieren im lo-net-Klassenraum An dieser Stelle empfiehlt sich der Einsatz eines virtuellen Klassenraums mit der Möglichkeit der Dateiablage. Im Klassenraum von lo-net sollten die entsprechenden Informationsmaterialien hinterlegt werden, mit denen die Schülerinnen und Schüler ihre Fragen selbst beantworten können. Die Nutzung des virtuellen Klassenraums ermöglicht es, relevante Informationen komprimiert abzulegen, so dass Schülerinnen und Schüler nicht zu viel Zeit mit der Suche auf der Homepage der Arbeitsagentur verbringen. Außerdem können sie -ohne Stapel von Papier mit nach Hause zu nehmen- gezielt auf die Materialien zugreifen, die sie besonders interessieren. Impuls: Von den Rechten zu den Pflichten Üblicherweise interessieren sich die Schülerinnen und Schüler überwiegend für ihre Rechte und die Leistungen der Arbeitsagentur. Die Pflichten und gesetzlichen Einschränkungen eines Arbeitslosen werden vernachlässigt. Deshalb scheint es sinnvoll, mit den Schülerinnen und Schülern im Anschluss an ihre eigene Recherche hier weiterzuarbeiten. Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass man sie mit folgender Situation zur Schwarzarbeit konfrontiert: Konfrontation mit gesetzlichen Regelungen Anschließend werden die Schülerinnen und Schüler mit den Regelungen zu Nebenbeschäftigungen während des Bezuges von Arbeitslosengeld konfrontiert. Hiernach sind Personen, die über 15 Wochenstunden arbeiten, nicht mehr arbeitslos. Weiterhin umgehen Beschäftigungsverhältnisse "ohne Steuern" natürlich die gesetzlichen Anmelde-, Anzeige- und Abgabepflichten. Multiperspektivische Betrachtung Nun sollen sich die Schülerinnen und Schüler mit verschiedenen gesellschaftlichen Sichtweisen zur Schwarzarbeit beschäftigen. Es werden fünf Gruppen gebildet. Jede Gruppe bekommt Informationsmaterial mit typischen Aussagen zur Schwarzarbeit von Arbeitnehmern, Arbeitslosen, Unternehmern, dem Staat und Adam Smith. Anschließend werden diese Statements in einem Fishbowl ausgetauscht. Fishbowl Ein Moderator oder "Zeitwächter" achtet darauf, dass die Diskussionsbeiträge maximal eine Minute dauern. Während die Vertreter die vorgegebene Position vertreten, haben auch andere Mitglieder (oder die Lehrkraft) Gelegenheit, sich in die Diskussion einzubringen. Wie im Fishbowl üblich, bleiben dafür zwei Stühle frei. Sobald sich weitere Schüler in die Diskussion einbringen möchten, wird -wie in der Tanzstunde- abgeklatscht. Im Fishbowl erhalten die Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, ihre eigene Position unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher, rechtlicher und ethischer Aspekte zu reflektieren und weiterzuentwickeln. Diese Entwicklung wird nach dem Fishbowl durch eine erneute Punkabfrage gesichert. Argumentieren In einer abschließenden Pro-Contra-Runde schildern die Schülerinnen und Schüler, welche Argumente ihnen in der Diskussion besonders wichtig waren. Ein Bewerten oder Abwägen dieser Eindrücke erfolgt weder durch den Lehrer, noch durch die Mitschüler. Es findet keine Diskussion statt, denn in der Regel sind bereits alle relevanten Argumente genannt und ausgetauscht. Zudem sollen rhetorisch versiertere Schülerinnen und Schüler hier kein Forum erhalten und andere "überzeugen" wollen. Lawrence Kohlberg und Elliot Turiel setzen auf einen inneren Reifungsprozess. Methodenreflexion Abschließend wird mit den Schülerinnen und Schülern die Entwicklung der Diskussion auf der Metaebene betrachtet. Idealerweise glingt es hier dem Lehrer die Schüleräußerungen an der Tafel zu strukturieren, dass zunächst jeder aus einer persönlichen Perspektive heraus argumentiert hat, diese dann um eine juristische Perspektive erweitert wurde und später noch eine übergeordnete Systemperspektive in die Diskussion eingebracht wurde. Je nach Vorbildung der Klasse können auch Argumente zur Sozialvertragsmoral und zum kategorischen Imperativ fallen. Diese sollten aber gegebenenfalls nur von den Schülern selbst kommen. Somit wird das Exemplarische des Vorgehens aufgezeigt und jedem verdeutlicht, dass er so auch andere Fragen des Alltags behandeln kann. Moralische Entwicklung und Moralerziehung von Lawrence Kohlberg und Elliot Turiel in Sozialisation und Moral - Neuere Ansätze zur moralischen Entwicklung und Erziehung von Gerhard Portele, Weinheim 1978 Rolf Dubs, Wirtschaftsbürgerliche Bildung - Überlegungen zu einem alten Postulat, am 14.05.2005, www.sowi-onlinejournal.de/2001-2 Das Modell der moralischen Entwicklung nach Lawrence Kohlberg auf der Seite arbeitsblaetter.stangl-taller.at

  • Politik / WiSo / SoWi / Wirtschaft
  • Sekundarstufe II

Berufsschule: Gastschul-Beiträge für Beschulte aus anderer Gemeinde?

Schulrechtsfall

Berufsschulklassen zu füllen ist deutlich schwieriger geworden. Daher hat nicht jede zuständige Berufsschule ein Interesse daran, dass Beschulte in einer anderen Gemeinde auf die Berufsschule gehen. Andersherum würden auch der Gemeinde der unzuständigen Schule Kosten entstehen. Ab wann muss eine Gemeinde Gastschul-Beiträge zahlen, wenn die Berufsschülerinnen und Berufsschüler eine Berufsschule einer anderen Gemeinde besuchen? Der konkrete Fall In dem Fall klagte die Universitätsstadt Gießen gegen den Lahn-Dill-Kreis wegen Zahlung von Gastschul-Beiträgen für mehrere Berufsschülerinnen und Berufsschüler. Sie hatten im Lahn-Dill-Kreis ihre Ausbildungsstelle, besuchten aber nicht die für sie eigentlich zuständige Berufsschule im Lahn-Dill-Kreis, sondern eine Berufsschule in Gießen. Der Lahn-Dill-Kreis verweigerte die Zahlung der Beiträge. Er sei nur dann zu einer Zahlung verpflichtet, wenn den Schülerinnen und Schülern der Besuch einer Berufsschule in Gießen zuvor durch die Schulaufsichtsbehörde im Benehmen mit dem Schulträger gestattet worden sei. Das war aber nicht geschehen. Ließe man allein den faktischen Besuch einer ausbildungsgebietsfremden Schule zur Begründung eines Anspruchs auf Gastschul-Beiträge ausreichen, so könnte der örtlich zuständige Schulträger gegen seinen Willen mit einer Verpflichtung zur Zahlung von Gastschul-Beiträgen belastet werden. Für den Schulträger sei es aber von zentraler Bedeutung, dass die Berufsschülerinnen und Berufsschüler in seinem Schulbezirk beschult würden, da nur so ein umfangreiches Angebot an Fachklassen für viele Ausbildungsberufe angeboten werden könne. Die Entscheidung des Gerichts Gastschul-Beiträge muss die eine Gemeinde an die andere nur dann zahlen, wenn der Besuch der Gastschülerinnen und Gastschüler auch tatsächlich in einem Verfahren gestattet wurde. Lässt die eine Schule einfach so den Besuch zu, geschieht dies auf eigene Kosten. Das Rechtsportal www.anwaltauskunft.de informiert über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen vom 17. März 2022 (AZ: 7 K 5050/19.GI). Keine Gastschul-Beiträge für Berufsschülerinnen und Berufsschüler ohne formale Gestattung Mit dem bloßen, vorher nicht gestatteten Besuch einer "auswärtigen" Schülerin oder eines "auswärtigen" Schülers werde ein Gastschulverhältnis noch nicht begründet. Dann müssten auch keine Gastschul-Beiträge gezahlt werden. Es liege nicht im Belieben der jeweiligen Berufsschule, Schülerinnen und Schüler, für deren Beschulung sie nicht zuständig sei, aufzunehmen und diese hierdurch zu "Gastschülerinnen und Gastschülern" zu machen. Über die Aufnahme als Gastschülerin oder Gastschüler dürfe nur die Schulaufsichtsbehörde im Wege des Gestattungsverfahrens entscheiden. Diese müsse sich dann mit dem Schulträger ins Benehmen setzen. Die Schulen selbst seien hierzu nicht berechtigt, besäßen somit nicht die dafür notwendige Kompetenz. Schulleitungen, die sich über diese rechtlichen Vorgaben hinwegsetzen, handelten pflichtwidrig und machten sich gegebenenfalls schadensersatzpflichtig.

  • Fächerübergreifend

Corona: Auch für Berufsschülerinnen und -schüler gilt die Schulpflicht

Schulrechtsfall

Für die Lehrerinnen und Lehrer an deutschen Schulen gilt die Teilnahme am Präsenzunterricht. Nachdem dieser Ende Mai wieder als verpflichtend erklärt wurde, klagten zwei Berufsschülerinnen. Diese wollten per Eilantrag bis zu den Sommerferien vom Präsenzunterricht an ihrer Berufsschule befreit werden. Der konkrete Fall Nach Meinung der Antragstellerinnen sei es ihnen nicht zumutbar, an dem seit dem 25. Mai 2020 wieder einmal wöchentlich durchgeführten Präsenzunterricht teilzunehmen. Diese Pflicht verletze ihr verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Dafür gebe es keine ausreichende gesetzliche Grundlage. Die Antragstellerinnen glauben, auch so schon gefährdet genug zu sein: Für sie als Auszubildende zu medizinischen Fachangestellten gäbe es schon außerhalb der Berufsschule das erhöhte Risiko, mit an Covid-19 erkrankten Personen in Kontakt zu kommen. Auch habe die Schulleitung selbst die mangelhafte Disziplin anderer Schülerinnen und Schüler gerügt. Dies führe dazu, dass die Hygiene-Regeln nicht eingehalten werden könnten. Die Entscheidung des Gerichts In der von dem Rechtsportal anwaltauskunft.de mitgeteilten Entscheidung lehnte das Verwaltungsgericht in Gießen den Eilantrag der Schülerinnen ab. Sie seien nicht von der Präsenzpflicht ausgenommenen. Die Schulpflicht ergebe sich bereits aus dem Hessischen Schulgesetz und habe damit Vorrang, betonte das Verwaltungsgericht Gießen am 16. Juni 2020 (AZ: 7 L 2117/20.GI). Zu einer weitergehenden Regelung, wie sie die Antragstellerinnen forderten, sei der hessische Gesetzgeber nach Auffassung des Gerichts nicht verpflichtet. Durch die Regelungen der zweiten Corona-Verordnung komme der Gesetzgeber auch seiner Pflicht zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Schülerinnen ausreichend nach, so das Gericht weiter. Auch stelle die auf dem Infektionsschutzgesetz beruhende Verordnung eine ausreichende gesetzliche Grundlage dar. Die dort vorgesehenen Schutzmaßnahmen (Mindestabstand, Gruppengröße, Beachtung der Hygiene-Regeln des RKI), ergänzt durch den vom Kultusministerium erstellten "Hygieneplan-Corona", seien geeignet und ausreichend, um das Risiko einer Ansteckung grundsätzlich auf ein vertretbares und zumutbares Maß zu begrenzen, urteilte das Gericht. Derzeit gebe es auch keine Anhaltspunkte dafür, dass mit dem so gestalteten Präsenzunterricht ein unzumutbares Gesundheitsrisiko verbunden ist. Als Auszubildende im Ausbildungsberuf der medizinischen Fachangestellten erwarte das Gericht auch, dass die Schülerinnen durch ihre Praxiserfahrung besonders verantwortungsvoll im Umgang mit den Hygiene-Regelungen agierten. Wer seine Rechte überprüfen lassen möchte, findet neben anderen Rechtsinformationen auch eine Anwaltssuche auf dem Rechtsportal anwaltauskunft.de des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

  • Fächerübergreifend

Das Betriebspraktikum – was muss ich wissen?

Unterrichtseinheit

Das Betriebspraktikum ist meistens die erste Berührung von Schülerinnen und Schülern mit der Berufswelt und gibt ihnen einen allgemeinen Einblick in das Berufsleben. Diese Unterrichtseinheit unterstützt Lehrerinnen und Lehrer bei der Planung, Durchführung und Auswertung der Betriebspraktika. Die Unterrichtseinheit enthält zum einen didaktische Hinweise und Arbeitsblätter, mit denen beispielsweise die Auswahl eines geeigneten Berufs und Betriebs durch die Lernenden begleitet wird. Zum anderen gibt sie Hinweise für eine methodisch abwechslungsreiche, die Kommunikation und Kooperation fördernde Auswertungsphase. Auch stellt die Sequenz den Lehrenden Leitfäden und Checklisten zur Verfügung, die eine strukturierte und gewinnbringende Durchführung des Betriebspraktikums erleichtern. Zeitraum und Dauer der Praktika Meist wird ein Betriebspraktikum zwischen der 8. und 9. Klassenstufe in der Hauptschule, der 9. und 10. Klassenstufe in der Realschule oder der 11. Klassenstufe in verschiedenen Bildungsgängen der beruflichen Schulen absolviert. An Gymnasien gibt es besondere Praktikumsformen. Ein Praktikum dauert meistens zwischen zwei und vier Wochen. Praktika schulisch begleiten Im Vorfeld des Praktikums, eventuell begleitend und nach Praktikumsende sollte im schulischen Unterricht über Erwartungen, Erlebnisse und Erfahrungen gesprochen werden. Die Praktikantinnen und Praktikanten müssen darauf vorbereitet sein, was sie im Betrieb erwartet und was von ihnen erwartet wird. Sie sollen zudem zur bewussten Beobachtung ihrer Eindrücke befähigt werden und ihre Erfahrungen reflektieren, um sie für ihren Berufswahlprozess nutzbar machen zu können. Ablauf der Unterrichtseinheit Phasen der Unterrichtseinheit In der Grobstruktur orientiert sich die Unterrichtseinheit am Verlauf des Praktikums: Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Praktikums. Die Schülerinnen und Schüler können ihre Erwartungen an das Praktikum formulieren. durch ihre Tätigkeit am Praktikumsplatz betriebliche Abläufe kennenlernen und Anforderungen in bestimmten Berufsfeldern mit den eigenen Fähigkeiten, Kenntnissen und Interessen in Verbindung bringen. durch die im Praktikum gewonnenen Erfahrungen sowie die anschließende Reflexion lernen, Vorstellungen über bestimmte Berufsbilder und deren spezifische Anforderungen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. mittels einer Internetrecherche eigenständig Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Praktikums zusammentragen. die im Internet zu findenden Informationen systematisch nutzen, die Ergebnisse sichern und angemessen präsentieren. Arbeit in Gruppen oder kleinen Teams mit dem Ziel realisieren, gemeinsame und individuelle Ergebnisse zu sammeln, zu strukturieren und Ziele zu erreichen. die im Praktikum gesammelten Erfahrungen reflektieren und für die eigene Lebensplanung nutzen. Eignungsprofil, Interessen und Stärken ermitteln Die Unterrichtseinheit beginnt damit, dass die Schülerinnen und Schüler sich über ihre Interessen und Stärken klar werden und so entscheiden können, welches Berufsbild sie im Praktikum erproben möchten. Dazu nutzen sie in Einzelarbeit verschiedene Internetquellen, die entsprechende Tests anbieten, und machen sich ein genaues Bild über den Beruf, der sie interessiert und der ihren Stärken entspricht. Suche nach geeigneten Praktikumsbetrieben Im nächsten Schritt müssen die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützt werden, einen geeigneten Praktikumsbetrieb zu finden. Dabei ist es empfehlenswert, nicht den erstbesten Betrieb zu nehmen, sondern sich einen auszusuchen, der Ausbildungsplätze anbietet, damit es möglicherweise bereits eine Perspektive für die spätere Ausbildungsplatzsuche ergibt. Material 2 bietet Ansatzpunkte dazu, wie eine solche Suche erfolgreich durchgeführt werden kann und bereitet die Schülerinnen und Schüler auf die Kontaktaufnahme mit möglichen Praktikumsbetrieben vor. Diese Kontaktaufnahme wird in einem Rollenspiel simuliert. Es schließen sich Hinweise für das Verfassen einer schriftlichen Bewerbung an. Erwartungen an das Praktikum Nun geht es darum, konkrete Vorstellungen vom Praktikumsablauf zu entwickeln. Dazu wird im ersten Schritt eine Kartenabfrage durchgeführt, in der die Schülerinnen und Schüler ihre Erwartungen, Wünsche und Befürchtungen auf Karten festhalten, die auf einer Pinnwand geclustert werden. Die Ergebnisse dieser Abfrage müssen auf jeden Fall für die Reflexionsphase am Ende der Unterrichtseinheit aufgehoben werden. In einem gelenkten Unterrichtsgespräch nehmen die Schülerinnen und Schüler anschließend einen Perspektivwechsel vor, indem sie sich in die Rolle eines Betriebes versetzen, der eine Praktikantin oder einen Praktikanten beschäftigt. So sollen sie dafür sensibilisiert werden, dass ein Praktikum eine Chance für beide Seiten ist: Praktikantinnen und Praktikanten suchen passende Ausbildungsstellen und Betriebe suchen geeignete Auszubildende. Leitfragen für das Unterrichtsgespräch können sein: Warum bietet ein Unternehmen überhaupt Schülerpraktika an? Was erwartet ein Unternehmen von Praktikumsbewerberinnen und -bewerbern? Was bedeutet es für ein Unternehmen, wenn es keine geeigneten Bewerberinnen und Bewerber mehr findet? Rechte und Pflichten von Praktikantinnen und Praktikanten An das Unterrichtsgespräch schließt sich Material 3 an, das die Rechte und Pflichten von Praktikantinnen und Praktikanten zum Thema hat. Die Bearbeitung unterliegt den Grundregeln des kooperativen Lernens (Think - Pair - Share). Dabei kann die Einzelarbeit in Aufgabe 1 (Think) auch als vorbereitende Hausaufgabe erledigt werden. Die darauf folgende Aufgabe 2 (Pair) ist als Lerntempo-Duett angelegt. Die so gebildeten Paare bleiben zusammen, um eine weitere Internetrecherche zu erledigen (Aufgabe 3), deren Ergebnis zehn Tipps und Verhaltensregeln für ein erfolgreiches Praktikum sind. In einer sich anschließenden Gruppenphase (Share) werden diese auf sieben Tipps verdichtet, die schließlich im Plenum präsentiert und diskutiert werden. Das Ergebnis dieser Plenumsrunde halten alle Schülerinnen und Schüler in ihren Unterlagen fest, es sollte zudem Teil der Praktikumsmappe sein. Vorbereitung der Praktikumsmappe Um zu gewährleisten, dass die Schülerinnen und Schüler ihr Praktikum nutzen, um intensiv den Beruf und den Betrieb zu erkunden, ist es unerlässlich, vorab verbindliche Arbeitsaufträge zu geben. Checkliste für die Lehrkraft Eine weitere Hilfe für die Lehrkraft ist die Checkliste (Material 5a), die sicherstellen soll, dass von schulischer Seite aus vor dem Praktikum an alles Wesentliche gedacht wurde. Sie enthält Hinweise auf Dokumente wie einen Informationsbrief an die Betriebe sowie Informationen, die vor dem Praktikum unbedingt zusammengetragen werden müssen (zum Beispiel Telefonnummern). Nützliche Internetadressen mit Hinweisen auf entsprechende Vordrucke sind dort ebenfalls angegeben. Unterstützende Materialien Gut vorbereitet und mit Arbeitsaufträgen ausgestattet, gehen die Schülerinnen und Schüler ins Praktikum. Damit sie während dieser ereignisreichen Wochen nicht ihr mit dem Praktikum verfolgtes Ziel aus den Augen verlieren, gibt es in Material 6 eine Erinnerungshilfe für sie. Diese soll sie auch unterstützen, wenn im Praktikumsverlauf Schwierigkeiten auftauchen. Deshalb sollte dieser Leitfaden vorher unbedingt im Unterricht besprochen werden, um die Abläufe bei auftretenden Problemen im Vorfeld zu klären. Zwischenstand abfragen Ein zweiter Leitfaden (Material 7) hilft Lehrkräften, die Praktikumsbesuche durchführen, das Gespräch mit Praktikantinnen und Praktikanten sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern im Betrieb zu strukturieren und zu dokumentieren. Wichtig ist dabei, dass bei auftretenden Problemen konkrete Vereinbarungen getroffen werden, die gegebenenfalls bei einem zweiten Besuch in den Blick genommen werden. Innerhalb der Schule können diese ausgefüllten Bögen ausgewertet werden, um Schlüsse für die zukünftige Praktikumsplanung und -durchführung zu ziehen. Präsentation der Praktikumserfahrungen Je nach zur Verfügung stehender Unterrichtszeit sind verschiedene Formen der Auswertung der Praktikumserfahrungen möglich. So kann man diese zum Beispiel in einer Präsentation der ganzen Lerngruppe vorstellen oder auf Postern einer breiteren Öffentlichkeit präsentieren (zum Beispiel am Tag der offenen Tür). In die Auswertung können eventuell auch Vertreterinnen und Vertreter der Betriebe, der Berufsberatung oder andere Expertinnen oder Experten mit einbezogen werden. Aufstellübung Die Praktikumsmappen der Schülerinnen und Schüler werden von der Lehrkraft gelesen und bewertet. Eine Reflexion der Erfahrungen findet im wechselseitigen Austausch in der Lerngruppe im Rahmen einer Doppelstunde statt. Diese beginnt mit einer Aufstellübung im Raum, bei der sich die Schülerinnen und Schüler den Antwortalternativen "ja" und "nein" räumlich zuordnen müssen. Nachdem sich die Schülerinnen und Schüler jeweils einer Antwort zugeordnet haben, kann man ein paar Stimmen aus jeder Ecke zu Wort kommen lassen. Mögliche Fragen können sein: Warst du zufrieden mit deinem Praktikum? Könntest du dir vorstellen in diesem Beruf / diesem Betrieb eine Ausbildung zu machen? Bist du froh, wieder in der Schule zu sein? Hast du neue Ideen für die Berufswahl erhalten? Dazu beantworten die Lernenden zunächst in Einzelarbeit für sich selber die in Material 8 aufgelisteten Fragen. Diese Antworten können ein weiterer Bestandteil der Praktikumsmappe werden und eine Basis für sich anschließende Beratungsgespräche bilden. Anschließend treffen die Lernenden in Form eines Kugellagers auf eine Partnerin oder einen Partner. Die Lehrkraft legt fest, welcher Kreis zuerst die Fragen stellt und wie lang die Befragung dauern soll. Nach Ablauf dieser Zeit bewegt sich der Außenkreis um eine festzulegende Anzahl von Stühlen weiter, sodass jede Schülerin und jeder Schüler eine neue Partnerin oder einen neuen Partner erhält. Gleichzeitig werden die Befragten zu Fragenden und umgekehrt. Dieses Vorgehen kann beliebig oft wiederholt werden. Reflexion im Plenum Abschließend gibt es eine Plenumsphase, die die Lehrkraft mit der Frage einleiten kann, ob es bei den Partnerinterviews Dinge gab, die sich wiederholt haben oder die wichtig für die ganze Gruppe sind. Dabei können auch Ideen für die Verbesserung der Praktikumsvorbereitung und -durchführung gesammelt werden. Außerdem sollten die Ergebnisse der Kartenabfrage vom Anfang der Unterrichtseinheit als weiterer Gesprächspunkt in den Blick genommen werden. Wichtig ist, dass sich an diese Reflexionsphase in der Gruppe Einzelgespräche anschließen, besonders, um weitere Schritte mit denjenigen Schülerinnen und Schülern festzulegen, bei denen das Praktikum nicht zum Auffinden eines geeigneten Berufs geführt hat. Idealerweise können hierzu auch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter aus den Praktikumsbetrieben eingeladen werden.

  • Wirtschaft / Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben / Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Corona-Tests: Beaufsichtigung durch Lehrkräfte?

Schulrechtsfall

Zur Vorbeitung des Unterrichts waren und sind Corona-Selbsttests weiterhin vorgeschrieben. Bislang reichte es in einigen Bundesländern aus, wenn Schülerinnen und Schüler negative Selbsttests mitbringen. In anderen sollen die Tests in der Schule unter Aufsicht durchgeführt werden. Dabei stellt sich die Frage, ob Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet sind, diese Tests durchzuführen oder zu beaufsichtigen. Der konkrete Fall Das Rechtsportal anwaltsauskunft.de informiert über eine Gerichtsentscheidung, die diese Frage zum Gegenstand hatte, sowie über die Auswirkungen. Eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen wollte mittels einer Antragsstellung dagegen vorgehen, dass ihr als Lehrkraft die Aufgabe zufiel, Schülerinnen und Schüler bei der Durchführung von Corona-Schnelltests zu beaufsichtigen. Die Entscheidung des Gerichts Das Verwaltungsgericht Münster lehnte den Antrag der Lehrerin am 03. Mai 2021 (AZ: 5 L 276/21) ab und entschied, dass Lehrkräfte verpflichtet sind, Schülerinnen und Schüler an ihrer Schule bei der Anwendung von Selbsttests auf eine Corona-Infektion anzuleiten und zu beaufsichtigen. Letztlich dient dies der sicheren Durchführung des Präsenz-Unterrichts. Pflicht zur Anleitung und Beaufsichtigung von Corona-Selbsttests? Die Verzweiflung der Lehrerin war groß. Nach ihrer Meinung war sie "zu einer Tätigkeit verpflichtet, die außerhalb ihrer Ausbildung, ihres Berufsbildes und ihrer Qualifikationen liege und vielmehr als Tätigkeit auf dem allgemeinen staatlichen Gebiet der öffentlichen Gesundheitspflege anzusehen" sei. Auch würde sie einer unzumutbaren Gesundheitsgefährdung ausgesetzt, da sie selbst noch nicht geimpft sei. Die Lehrerin konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Das Gericht wies ihren Antrag ab. Es hielt die Anweisung zur Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler bei der Durchführung der Selbsttests auf eine Corona-Infektion für gerechtfertigt. Dies verletze auch nicht ihre Rechte. Lehrerinnen und Lehrer über Unterricht hinaus verpflichtet Ferner sei die Antragstellerin rechtlich verpflichtet, ihre Kernaufgabe der Unterrichtserteilung zu erfüllen. Grundsätzlich erfolge dies in persönlicher Präsenz. Die nach der Corona-Betreuungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zweimal wöchentlich durchzuführenden Selbsttests dienten der möglichst sicheren Durchführung des Präsenz-Unterrichts. Ebenfalls für die Aufsicht durch Lehrkräfte. Auch das Argument der Gesundheitsgefährdung lehnte das Gericht ab. Aus dem Anspruch auf Fürsorge ergebe sich kein Anspruch auf eine "Nullrisiko-Situation". Während einer Pandemie könne kein allumfassender Gesundheitsschutz gewährleistet werden. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass Schulen Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des Infektionsschutz-Gesetzes seien. In diesen gebe es eine allgemeine Infektionsgefährdung. Denen setze sich eine Lehrkraft aufgrund ihrer Dienstleistungspflicht grundsätzlich aus. Richter sahen keine unzumutbare Gefährdung der Gesundheit Zudem sei sie nicht einer unzumutbaren Gesundheitsgefährdung ausgesetzt. Die vom Antragsgegner und der Schulleitung vorgenommene konkrete Ausgestaltung der Aufsicht reduziere das Risiko einer Erkrankung auf ein hinnehmbares Maß. Die allgemeine Beratungs-, Betreuungs- und Aufsichtspflicht für Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen umfasse auch die Durchführung von Selbsttests. Von einer Tätigkeit im Bereich der allgemeinen Gesundheitspflege könne keine Rede sein.

  • Fächerübergreifend
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