Der Kaufvertrag am Beispiel eBay
Unterrichtseinheit
Diese Unterrichtseinheit beschäftigt sich mit dem Kaufvertrag am Beispiel eBay. Viele bunte Websites locken die Besucherinnen und Besucher mit attraktiven Angeboten, die rund um die Uhr bezogen werden können. Kein Ladenschluss stört mehr die Einkaufslust und schwere Taschen müssen auch nicht mehr durch die Fußgängerzone geschleppt werden. Die bequeme Lieferung ins Haus ist nur einen Mausklick weit entfernt.Ein wahrer Senkrechtstarter unter den elektronischen Marktplätzen ist das Online-Auktionshaus eBay. Von Oktober bis Dezember 2002 wurden allein bei eBay Deutschland Waren im Wert von über einer Milliarde Euro verkauft. Weltweit ist eBay mittlerwele der größte und erfolgreichste Marktplatz im Internet. Dabei verkauft eBay die Waren nicht selbst, sondern funktioniert eher wie ein virtueller Flohmarkt. Nachdem vor einigen Wochen eine Unterrichtseinheit zum Thema Preisbildung am Beispiel eBay bei Lehrer-Online erschienen ist, soll jetzt der Kaufvertrag am Beispiel eBay Thema sein.In dieser Unterrichtseinheit lernen Schülerinnen und Schüler die Grundlagen des Vertragsrechtes, insbesondere des Kaufvertrages, am Beispiel des Online-Auktionshauses eBay kennen. Es werden drei Themenkomplexe aufgearbeitet.Die Schülerinnen und Schüler sollen die einzelnen Schritte bis zum Zustandekommen eines Kaufvertrages laut BGB benennen können. diese Schritte am Beispiel einer Online-Auktion bei eBay nachvollziehen. die Pflichten des Verkäufers und des Käufers aus dem Kaufvertrag kennen lernen. verstehen, dass Sachmangel, Lieferverzug, Zahlungsverzug und Annahmeverzug Formen der Pflichtverletzung darstellen. eine Leistungsstörung am Beispiel des Sachmangels analysieren. E-Commerce boomt Ein wahrer Senkrechtstarter unter den elektronischen Marktplätzen ist das Online-Auktionshaus eBay. Von Oktober bis Dezember 2002 wurden allein bei eBay Deutschland Waren im Wert von über einer Milliarde Euro verkauft. Weltweit ist eBay mittlerweile der größte und erfolgreichste Marktplatz im Internet. Dabei verkauft eBay die Waren nicht selbst, sondern funktioniert eher wie ein virtueller Flohmarkt. Die Aufgaben a und b lassen sich anhand der AGBs von eBay beantworten. Der Sachverhalt für Aufgabe a ist unter § 2 der AGBs geregelt. Die verbotenen Artikel sind in den AGBs unter § 5 geregelt. Alles, was Recht ist Wer im Internet Geschäfte machen will, muss aufpassen wie ein Luchs. Denn das explosionsartige Wachstum des Online-Shoppings hat für Käufer und Verkäufer gleichermaßen viele Risiken geschaffen. Ein Mausklick an der falschen Stelle kann verheerende Folgen habe, wenn dadurch tatsächlich ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande kommt, obwohl der Internet-Nutzer das gar nicht wollte. Zur Lösung der Aufgabe 2 benötigen die Schülerinnen und Schüler das BGB. Die Grafik "Verlauf einer Auktion bei eBay" skizziert die wesentlichen Schritte einer Auktion. Im Rahmen der Aufgabe 2 wird lediglich der obere Teil der Grafik (oberhalb der gestrichelten Linie) bearbeitet. Bei den eBay-Auktionen handelt es sich im juristischen Sinn nicht um eine Auktion. Dennoch findet der Begriff bei eBay sowie im allgemeinen Sprachgebrauch Anwendung. In der Unterrichtseinheit wird der Begriff "eBay-Auktion" so verwendet wie er auf den Seiten von eBay definiert ist. Probleme bei der Willenserklärung Susanne M. durchstöbert mal wieder die Seiten von eBay auf der Suche nach dem ultimativen Schnäppchen. Sie hat hier schon jede Menge Sachen günstig ersteigert. Auch heute hat sie wieder Glück: Sie findet für ihren geplanten Campingurlaub eine Taschenlampe vom Markenhersteller zu sehr günstigen Konditionen. Die Gebote liegen erst bei 25 Euro. Da die Auktion in vier Stunden ausläuft, bietet Susanne gleich mit und gibt als nächstes Gebot 26 Euro ein. Doch kaum hat sie das Gebot abgegeben, geht das Telefon, so dass sie erst ein-mal unterbrechen muss. Als Susanne M. zwei Stunden später wieder bei eBay hereinschaut, traut sie ihren Augen nicht: Ihr Gebot wird im Internet nicht mit 26 Euro, sondern mit 260 Euro angezeigt. Ihr muss ein Tippfehler unterlaufen sein. Die Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen einer eingegrenzten Recherche auf den Seiten von eBay gezielt nach der Information suchen, ob es ein Recht auf Rückzug des Gebotes gibt. Im Gegensatz zu der Aufgabe 1, bei der die Antworten bereits relativ leicht über die AGBs zu beantworten waren, müssen die Schülerinnen und Schüler hier etwas intensiver suchen und sich daher auch näher mit den eBay-Regeln auseinander setzen. Grundsätzlich ist die Information über die Rücknahme eines Gebotes über die eBay-Hilfe zu erreichen. Die konkrete Linkfolge ist wie folgt: Themen > Kaufen > Artikel kaufen > Rücknahme eines Gebotes oder direkt über http://pages.ebay.de/help/buy/bid-retract.html Diese Aufgabe dient auch dazu, das Bewusstsein der Schülerinnen und Schüler über Rechtsgeschäfte im Internet zu stärken. Denn das Beispiel zeigt sehr deutlich, dass die schöne bunte Netzwelt kein Spielplatz ist. Über einen Mausklick oder durch Unaufmerksamkeit können sehr schnell verbindliche Kaufverträge entstehen. Daher lohnt es sich, immer die nötige Sorgfalt walten zu lassen und die Regeln eines Internetangebots zu studieren, bevor man dort tätig wird. Die Pflichten des Verkäufers Die Pflicht des Verkäufers aus dem Kaufvertrag ist es, die gekaufte Sache zu übergeben und dem Käufer das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Doch wie wird im Rechtsleben Eigentum übertragen? Bei der Übertragung des Eigentums handelt es sich um einen neuen Vertrag, einen so genannten Übereignungsvertrag (§929 BGB). Auch der Übereignungsvertrag kommt durch Antrag und Annahme, also durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zwischen dem bisherigen Eigentümer und dem neuen Eigentümer zustande. Nach der Einigung über die Übereignung muss der Verkäufer die Sache noch übergeben. Die Übergabe ist kein Vertrag, sondern tatsächliches Handeln. Bei der Übergabe hat der Käufer eine Mitwirkungspflicht. Bei dem Übereignungsvertrag handelt es sich um ein Verfügungsgeschäft. Die Pflichten des Käufers Auch die Bezahlung des Gegenstandes ist ein Verfügungsgeschäft. Die Beteiligten schließen einen Übereignungsvertrag über die Übereignung des Geldes gemäß § 929 BGB. Hier werden wieder Grafik und Lösungsgrafik benötigt. Im Rahmen der Aufgabe 4 wird der untere Teil der Grafik (unterhalb der gestrichelten Linie) bearbeitet. Leistungsstörungen als Pflichtverletzungen Immer wieder kommt es vor, dass Käufer oder Verkäufer ihren Pflichten aus dem Kaufvertrag nicht oder nicht vollständig nachkommen. Die Pflichtverletzungen können darin bestehen, dass die gekaufte Sache fehlerhaft ist (Sachmangel). die Sache nicht geliefert wird oder nicht rechtzeitig geliefert wird (Lieferverzug). der Käufer nicht zahlt oder die vereinbarte Zahlungsfrist überschritten wird (Zahlungsverzug). der Käufer seiner Mitwirkungspflicht bei der Annahme der Sache nicht nachkommt, also die Sache nicht annimmt oder nicht rechtzeitig annimmt (Annahmeverzug). Die eBay-Diskussionsforen sind voll mit Beispielen für Leistungsstörungen beim Kaufvertrag. Es wird für die Schülerinnen und Schüler kein Problem sein, für jede der vier Leistungsstörungen in den Diskussionsforen ein Beispiel ausfindig zu machen. Sollten sich wider Erwarten nicht zu allen Leistungsstörungen Beispiele finden lassen, können die unten angeführten fiktiven Beiträge verwendet werden: Beispiel für Lieferverzug ... ich habe den geforderten Betrag bereits überwiesen. Der Verkäufer liefert nicht und reagiert auch nicht auf meine E-Mails. Was kann ich jetzt tun? Ist mein Geld weg? ... Beispiel für Zahlungsverzug ... habe teures Spielzeug versteigert, aber der Höchstbietende überweist den Kaufpreis nicht ... Beispiel für Annahmeverzug ... habe den Artikel als versichertes Paket versendet und es gestern zurück erhalten mit der Angabe, dass es nicht zugestellt werden konnte. Was soll ich jetzt tun? ... Beispiel für Sachmangel ... habe einen Auspuff ersteigert, der in der Auktion als "neu" und "originalverpackt" beschrieben wurde. Als ich ihn jetzt erhielt, stellt sich heraus, dass schon jemand daran herumgebastelt hatte ... Leistungsstörungen am Beispiel des Sachmangels Der Sachmangel ist im § 434 BGB eindeutig definiert. Hat die Sache einen erheblichen Mangel, hat der Käufer das Recht, Nacherfüllung zu verlangen. Der Käufer kann also fordern, dass entweder der Mangel behoben wird oder eine mangelfreie Sache geschickt wird. Sollten dadurch zusätzliche Kosten, zum Beispiel Porto, entstehen, so sind diese vom Verkäufer zu tragen. Doch was ist, wenn der Verkäufer der die Forderung des Käufers zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist ignoriert oder gar ablehnt? In dem Fall kann der Käufer vom Vertrag zurück treten oder Preisminderung verlangen. Der Käufer kann auch Schadensersatz verlangen sowie den Ersatz vergeblicher Aufwendungen. In der Regel erhalten die Hilfe suchenden Personen in den eBay-Diskussionforen auch qualifizierte (und juristisch einwandfreie) Tipps von erfahrenen Usern. Allerdings finden sich auch immer wieder unqualifizierte Beiträge in den Foren. Die Schülerinnen und Schüler sollen diese unqualifizierten Beiträge herausfiltern, indem sie die Tipps der User mit der Gesetzeslage abgleichen. In zweifelhaften Fällen können die Schüler auf der folgenden Seite nachschauen. http://www.auktionen-faq.de Hier sind für alle regelmäßig auftretenden Probleme bei Online-Auktionen die rechtlich einwandfreien Schritte in verständlicher Sprache aufgeführt. Grafik bei ebay-Kaufvertrag Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst einmal vielen Dank für Ihre umfangreichen und meist gut verwendbaren Materialien. Bezüglich der Grafik beim ebay-Kaufvertrag glaube ich aber, dass die Darstellung rechtlich falsch ist. Laut § 10 AGB von ebay macht der Verkäufer den Antrag und die Gebote der Käufer sind Annahmeerklärungen. Ebenso urteilen die Gerichte. MfG Margit Hausmanninger Materialien Super Unterrichtsmaterial, bestens aufbereitet. Ing. Mag. Walter Eberl, M.S.
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