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Europas erste Verfassung: Ein Weg mit Hindernissen

Unterrichtseinheit

Eine gemeinsame Verfassung für 450 Millionen Menschen in Europa: Diese Vision sollte bis 2006 Realität werden. Nach den Referenden in Frankreich und den Niederlanden müssen die EU-Politiker ihren Zeitplan und eventuell auch den Entwurf des Verfassungsvertrags überdenken.Nachdem sich die Staats- und Regierungschefs der 25 EU-Länder im Juni 2004 auf einen gemeinsamen Text einigen konnten, ratifizierte das Europaparlament im Januar 2005 mit deutlicher Mehrheit den Text für die geplante Europäischen Verfassung. 500 der 732 Abgeordneten stimmten dafür, quer durch alle Parteien und Nationalitäten. Auch zehn Mitgliedsländer haben dem Entwurf des Verfassungsvertrags inzwischen zugestimmt, darunter Deutschland per Abstimmung im Bundestag und Bundesrat. Ganz so deutlich sind die Mehrheiten unter den Bürgerinnen und Bürgern der EU allerdings nicht. Die Volksentscheide in Frankreich und den Niederlanden haben gezeigt, dass es aus Sicht der Bevölkerung noch Diskussions- und Änderungsbedarf gibt. Der bisherige Zeitplan lässt sich nicht mehr einhalten. Jetzt soll die Ratifizierung des Verfassungsvertrag bis 2007 abgeschlossen sein.Die Schülerinnen und Schüler sollen sich über die Enstehung der Europäischen Verfassung und ihre Zielsetzung informieren. die wichtigsten Inhalte der Verfassung kennen lernen. sich der im Laufe ihrer Ausdehnung immer komplexer werdenden Strukturen der Europäischen Union bewusst werden. die nationalen Abstimmungsmodalitäten über die EU-Verfassung (Volksentscheid oder Parlamentsabstimmung) vergleichen und diskutieren. die Ursachen für die Abstimmungsergebnisse in Frankreich und den Niederlanden diskutieren. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. verschiedene Artikel und Kommentare zu einem Thema vergleichen. Thema Die Europäische Verfassung: Inhalte und Ziele Autoren Wolfgang Bauchhenß und Michael Bornkessel; Ute Schröder Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 10 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung mindestens 3 Stunden Medien Computer mit Internetzugang Neue Mitglieder, neue Organisation Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahrzehnten nicht nur mehr Mitglieder, sondern gleichzeitig auch immer mehr Rechte erhalten. Für viele Politikbereiche, die unser tägliches Leben betreffen, sind inzwischen die europäischen Organe und Institutionen zuständig. Bestes Beispiel ist der Euro: Früher waren die Regierungen der einzelnen Staaten selbst für ihre Finanzpolitik verantwortlich, heute steuert die Europäische Zentralbank in Frankfurt am Main die Geldpolitik für die Eurozone. Dabei ist sie völlig unabhängig; die Mitgliedstaaten dürfen keinen Einfluss auf die Bank ausüben. Seit grenzenloser Handel in den EU-Staaten möglich ist, legt die Europäische Union die Regeln dafür fest. Sie überwacht auch den fairen Wettbewerb in den EU-Staaten: Früher dominierten in jedem Land staatliche Monopolgesellschaften den Markt für Telekommunikation; dass heute viele verschiedene Telefongesellschaften miteinander konkurrieren - und verbraucherfreundliche Preise anbieten - ist ein Resultat der EU-Bestrebungen, die Märkte zu deregulieren. Auch in Gesundheits- und Verbraucherfragen schafft die EU die Rahmenbedingungen; die nationalen Regierungen müssen sie dann in Gesetze fassen. Derzeit sorgt in diesem Zusammenhang das Verbot von Tabakwerbung für Schlagzeilen, eine Idee der Europäischen Union, die die Bundesregierung nun umsetzen muss. Verfassungsvertrag soll Zusammenarbeit regeln Die Institutionen konnten mit dem Wachstum der EU aber kaum Schritt halten. So wurde ihr Zusammenspiel immer komplizierter. Mehrmals hat die Europäische Union versucht, ihren Aufbau zu reformieren, zum Beispiel in den Verträgen von Maastricht (1993), Amsterdam (1999) oder Nizza (2003). Als 2004 die Erweiterung der EU auf 25 Staaten anstand - 2007 sollen es mit Rumänien und Bulgarien sogar 27 werden - wurde es definitiv nötig, die wichtigsten politischen Spielregeln grundsätzlich neu festzulegen. Die Staats- und Regierungschefs beschlossen, die bisherigen Verträge durch eine gemeinsame Verfassung zu ersetzen. Obwohl meist von einer "Verfassung" die Rede ist, stimmt diese Bezeichnung nicht ganz. Es handelt sich vielmehr um einen "Vertrag über eine Verfassung für Europa", also nicht um eine Verfassung im nationalen Sinne, sondern um einen Vertrag zwischen souveränen Regierungen, die einen Teil ihrer Macht an die EU-Institutionen abgeben. Klar festgelegte und durchschaubare Kompetenzen Diese Verfassung soll die EU fit machen für 27 (oder mehr) Mitglieder. Durch die neu festgelegten Kompetenzen sollen die EU-Organe ihre Entscheidungen klarer treffen und ihre Arbeit effizienter verrichten. Gleichzeitig soll die Struktur der Europäischen Union für die Bürger durchschaubarer werden. Neben den Kompetenzen der EU legt die Verfassung auch Bürgerrechte fest, indem sie sich auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union stützt. Ihre nationalen Verfassungen werden die einzelnen Staaten der EU weiterhin behalten, das heißt, auch wenn die EU-Verfassung in Kraft tritt, gilt in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin das Grundgesetz. Doch die Verfassung bildet den gemeinsamen europäischen Rahmen, der die Grundrechte und Werte für alle Bürgerinnen und Bürger Europas definiert. Konvent als Geburtshelfer Ende 2001 beschlossen die Staats- und Regierungschefs, für die Ausarbeitung der Verfassung einen Konvent einzuberufen. Er setzte sich aus Vertretern aller Nationalitäten zusammen, die aus den nationalen Parlamenten, dem europäischen Parlament, den Regierungen und der EU-Kommission kamen. Sein Leiter war der frühere französische Präsident Valéry Giscard d'Estaing. Vorbild für dieses Gremium war ein ähnlicher Konvent, der im Jahr 2000 die Charta der Grundrechte der EU erarbeitet hatte. Der Konvent diskutierte, wie die künftige Union aussehen sollte. Es ging dabei etwa um die Aufteilung von Zuständigkeiten zwischen EU-Organen und den Mitgliedsstaaten, um eine gemeinsame Außenvertretung der Europäischen Union oder um die demokratische Legitimierung der Union. Erste nationale Hindernisse Nach anderthalb Jahren hatte sich der Konvent auf einen Entwurf für die EU-Verfassung geeinigt. Darin war auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union eingeflossen, die den besonderen Rechtsschutz der EU-Bürger festlegt. Im Herbst 2003 aber weigerten sich einige Länder, dem Entwurf zuzustimmen - die Regierungschefs von Spanien und Polen wollten sich nicht damit abfinden, an Einfluss innerhalb der EU zu verlieren. So mussten die Politiker die Verfassung verschieben und die alten Verträge blieben weiterhin gültig. Erst ein halbes Jahr später - mittlerweile gab es neue Regierungen in Madrid und Warschau - einigten sich die Regierungschefs auf einen Kompromiss. Allerdings bestanden sie auf etlichen Änderungen gegenüber dem Entwurf des Konvents, die die ursprünglichen Vorschläge abschwächten - zu viel Einfluss wollte letztlich keiner der Regierungschefs an die europäischen Organe abgeben. Am 29. Oktober 2004 war dann aller Streit vergessen, die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union trafen sich an einem historischen Ort. Auf dem Kapitol in Rom hatten ihre Vorgänger im März 1957 die so genannten Römischen Verträge unterzeichnet und damit den Grundstein für die heutige EU gelegt. Dort setzten die 25 feierlich ihre Unterschriften unter die Europäische Verfassung. Im Frühjahr 2005 stimmte auch das EU-Parlament dem Entwurf zu. Nun ist es an den Parlamenten oder an den Bürgerinnen und Bürgern Europas, über die Verfassung abzustimmen. Die Verfassung gliedert sich in vier große Teile. Im ersten Teil regelt sie ganz allgemein die Zuständigkeiten, die Ziele und Werte der Europäischen Union; sie definiert die Organe der EU und die Finanzen. Im zweiten Teil findet sich die Charta der Grundrechte der EU-Bürger wieder, in der Rechte wie Freiheit, Gleichheit und die Menschenwürde festgeschrieben werden. Der dritte Teil definiert recht detailliert die Arbeitsweise und die Politikbereiche der EU. Im vierten Teil stehen juristische Hinweise für das Inkrafttreten der Verfassung. Freiheit, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit Die Verfassung legt gemeinsame Werte für alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union fest. Sie verpflichtet die EU-Staaten zur Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit und der Rechtsstaatlichkeit. Die Grundrechtcharta ist fester Bestandteil der Europäischen Verfassung. Sie definiert die allgemeinen Freiheits- und Gleichheitsrechte, die Bürgerrechte und Grundrechte. Diese Rechte sind damit für die Politik der Europäischen Union und für die Rechtsprechung in den EU-Mitgliedsstaaten verbindlich. Mit oder ohne Gott? Streit gab es in der Verfassungs-Diskussion unter anderem um den Gottesbezug. In einigen nationalen Verfassungen ist die christliche Tradition des Gemeinwesens verankert. In der EU-Verfassung wollte die Mehrheit der Staaten jedoch einen solchen Gottesbezug nicht erwähnt wissen. Die Regierungen einigten sich schließlich auf einen Hinweis auf das "kulturelle, religiöse und humanistische Erbe Europas" in der Präambel der Verfassung. Wichtige Neuerungen betreffen die Funktionsweise der Europäischen Union, denn das Zusammenspiel der verschiedenen Institutionen wurde in den letzten Jahrzehnten immer komplizierter. Mehrmals hat die Europäische Union ihre Funktionsweise reformiert - zum Beispiel in den Verträgen von Maastricht, Amsterdam oder Nizza. Mit der Erweiterung der EU auf zuletzt 25 Staaten wurde es nötig, die wichtigsten Spielregeln der politischen Zusammenarbeit neu festzulegen. Mit der Verfassung soll die EU fit gemacht werden für 25 oder mehr Mitglieder; die EU-Organe sollen ihre Entscheidungen klarer treffen können. Die Europäische Kommission Die Europäische Kommission soll nach und nach verkleinert werden. Bis 2014 darf noch jeder Staat einen Kommissar oder eine Kommissarin nach Brüssel schicken. Danach soll die Anzahl der Kommissionsmitglieder auf zwei Drittel der Anzahl der Mitgliedstaaten begrenzt werden, das wären nur noch 18. Um alle Länder zu beteiligen, sollen die Kommissarinnen und Kommissare regelmäßig ausgetauscht werden. Das Europäische Parlament Auch für das Europäische Parlament stehen Änderungen an: Künftig werden hier maximal 750 Abgeordnete sitzen. Kleinere Staaten sind nun mit mindestens sechs Parlamentariern vertreten, die größeren Staaten können höchstens 96 Abgeordnete nach Straßburg schicken. Das bedeutet, dass künftig drei deutsche Abgeordnete weniger als bisher im Parlament sitzen werden. Der Rat der Europäischen Union Besonders wichtig ist die Festlegung der Stimmenverhältnisse im Rat der Europäischen Union, dem eigentlichen Entscheidungsgremium. Hier gab es bisher in einigen Politikbereichen Veto-Regelungen, die es Minderheiten erlaubten, bestimmte Entscheidungen zu blockieren. Auch die Verabschiedung der EU-Verfassung wurde durch solche Regelungen blockiert. Künftig sollen mehr Entscheidungen schon mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. So kann der Rat künftig Gesetze mit einer qualifizierten Mehrheit von 55 Prozent beschließen; darunter müssen die Stimmen von mindestens 15 Mitgliedsstaaten sein. Diese komplizierte Regelung soll die Rechte kleinerer Staaten stärken, sie verhindert zum Beispiel, dass drei große Staaten eine Entscheidung blockieren. Für bestimmte Entscheidungen ist eine noch größere Mehrheit von 72 Prozent nötig, etwa wenn es um außen- und wirtschaftspolitische Fragen oder um die Innen- und Justizpolitik geht. Bislang wechselte die Präsidentschaft des Rates alle sechs Monate, künftig wird der Ratspräsident für zweieinhalb Jahre bestimmt. Die Außenpolitik Sobald die Verfassung in Kraft tritt, wird es auch einen europäischen Außenminister oder eine Außenministerin geben. Die Person soll die gemeinsame Außenpolitik der EU koordinieren und vertreten. Bisher ist dafür ein Kommissar für Außenbeziehungen - zurzeit die ehemalige österreichische Außenministerin Benita Ferrero-Waldner - sowie der außenpolitische Beauftragte des Rates - im Moment der Spanier Javier Solana - zuständig; allerdings sind ihre Zuständigkeiten oft nicht klar. Mit oder ohne Referendum In einigen Ländern erfolgt die Verabschiedung der Verfassung mit einer Abstimmung im Parlament, in anderen Ländern stimmen die Bürgerinnen und Bürger direkt per Volksentscheid ab. In etwa einem Dutzend der EU-Staaten (zum Beispiel Spanien, Frankreich, Niederlande, Luxemburg, Dänemark, Portugal, Großbritannien, Irland, eventuell in Tschechien und Polen) ist ein solches Referendum vorgesehen beziehungsweise bereits erfolgt. DW-World.de: Ein Monster namens Verfassung macht der EU Probleme Das europäische Wahlvolk ist genervt von dem 500-Seiten-Monster, das zur EU-Verfassung gekürt werden soll, meint Korrespondent Alexander Kudascheff. Mittelmäßiger Auftakt Bei dem europaweit ersten Referendum zur EU-Verfassung stimmte im Februar 2005 in Spanien eine Mehrheit von knapp 77 Prozent der Teilnehmer für den Text, gut 17 Prozent dagegen. Die Wahlbeteiligung war allerdings sehr gering, nur 42 Prozent der Stimmberechtigten nahmen teil. DW-World.de: "Si" zur EU-Verfassung Spanien verliert durch die geplante EU-Verfassung Einfluss, Macht und Fördergelder. Warum die Spanier trotzdem für die Verfassung stimmten. Abstimmungsprozess gemäß Grundgesetz In Deutschland wird es keine Volksbefragung zur EU-Verfassung geben, denn solche Abstimmungen sind bei uns laut Grundgesetz nur auf lokaler oder regionaler Ebene vorgesehen. In der Bundesrepublik entscheidet das Parlament über solche Fragen - schließlich stimmen dort die gewählten Volksvertreter ab. Dennoch haben einige Politiker eine Diskussion angestoßen, ob man im Zusammenhang mit der EU-Verfassung nicht doch eine bundesweite Volksbefragung durchführen solle. Entscheidung mit Tragweite Befürworter einer Volksabstimmung, wie etwa der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) oder Vertreter der FDP, führten an, man müsse bei Themen solcher Tragweite die Bürgerinnen und Bürger direkt mit entscheiden lassen. Eine Abstimmung über die EU-Verfassung sei auch ein Weg, die Bevölkerung von der Europäischen Union zu überzeugen, und schließlich führten andere Länder auch Volksbefragungen durch. Entscheidung mit Tiefgang Gegner der Volksabstimmung verwiesen darauf, dass bei so komplexen Themen aus gutem Grund die Experten im Parlament abstimmen - schließlich könnten sie die mehreren hundert Seiten Verfassungstext besser beurteilen als die Wählerinnen und Wähler. Bundesaußenminister Joschka Fischer war wegen des Zeitdrucks gegen eine Volksbefragung, denn schließlich gehe es darum, die Verfassung möglichst schnell zu verabschieden. Andere Kritiker sehen die Gefahr, dass eine Volksabstimmung von EU-Gegnern instrumentalisiert werden könnte. Klare Zweidrittelmehrheiten Letztlich fand sich keine Mehrheit für das Referendum in Deutschland. Der Bundestag stimmte am 12. Mai 2005 ab. 569 der insgesamt 594 Bundestagsabgeordneten haben dabei die EU-Verfassung angenommen. Im Bundesrat war am 27. Mai ebenfalls eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich. Die gab es deutlich, denn nur Mecklenburg-Vorpommern, das von einer Koalition aus SPD und PDS regiert wird, enthielt sich bei der Abstimmung. Deutsche Spitzenpolitiker appellierten anschließend an die Franzosen, in der Volksabstimmung am 29. Mai der Verfassung ebenfalls zuzustimmen. Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler will nach der Abstimmung in der Länderkammer jedoch eine Klage gegen die EU-Verfassung beim Bundesverfassungsgericht einreichen. DW-World.de: Leidenschaftslose Zustimmung zur EU-Verfassung in Deutschland Während in Frankreich Gegner der EU-Verfassung auf die Straße gehen, lief die deutsche Diskussion vor allem in elitären Zirkeln. DW-World.de: Deutsche verlieren Vertrauen in die EU Auf eines konnte man in der Vergangenheit immer setzen: auf die Europabegeisterung der Deutschen. Die scheint verflogen. Anspannung vor dem Referendum Mit Spannung wurde das Ergebnis des französischen Referendums am 29. Mai erwartet. Es galt schon im Vorfeld als Bewährungsprobe für die Verfassung und die EU-Politik, aber auch für die EU-Politik des Staatspräsidenten Jacques Chirac und seine Regierung. Denn klar war: Stimmen die Bürgerinnen und Bürger eines einzigen EU-Landes gegen die Verfassung, gerät der gesamte Ratifizierungsprozess ins Stocken. Wie wichtig den Franzosen und Niederländern ihre Abstimmung über den EU-Verfassungsentwurf war, zeigte die hohe Wahlbeteiligung in beiden Ländern. Von 62,8 Prozent (Niederlande) oder gar 70 Prozent (Frankreich) Wahlbeteiligung hätten die Politikerinnen und Politiker bei den Europawahlen 2004 nur träumen können. In beiden Ländern beherrschte die Debatte um die Verfassung die Öffentlichkeit, Bücher zur EU-Verfassung und zu EU-Fragen führten in den vergangenen Wochen sogar die französischen Bestsellerlisten an. Das Votum ist so klar, dass es niemand in der EU außer Acht lassen kann. Die Verfassung kann schließlich erst dann in Kraft treten, wenn alle Mitgliedsstaaten sie abgesegnet haben. Deutliche Mehrheit der Verfassungsgegner 54,87 Prozent der Befragten stimmten beim französischen Referendum am 29. Mai 2005 gegen die geplante Verfassung, nur 45,13 Prozent sprachen sich für den Entwurf aus. Damit bescherten die Franzosen nicht nur den politischen Verantwortlichen auf EU-Ebene eine deutliche Absage, sondern auch ihrem Staatspräsidenten Jacques Chirac. Der hatte sich bis zum Schluss in mehreren Ansprachen an die Nation für ein klares "Oui" zum Verfassungswerk ausgesprochen. Als Sieger des Referendums verstehen sich die Rechtsextremisten des "Front National" (FN) um Jean Marie Le Pen und die extreme Linke. Die Sozialistische Partei (Parti Socialiste, PS) war im Hinblick auf das Referendum gespalten, ihr linker Flügel sprach sich gegen die Verfassung aus. Ursachenforschung Die Ursachen für das Nein liegen nicht ausschließlich in der EU-Verfassung, sondern auch bei innenpolitischen Fragen. In einer ersten Reaktion hat Jacques Chirac daher seinen Premierminister ausgetauscht und sein Kabinett umgebildet. Bei Umfragen gaben die Gegner der Verfassung verschiedene Gründe für ihr "Non" an, unter anderem die soziale Unsicherheit, unter anderem aufgrund steigender Arbeitslosenzahlen, die Angst vor einer Abwanderung von Unternehmen in Billiglohnländer Osteuropas, die Aushöhlung der nationalen Souveränität, die Angst vor einem möglichen Beitritt der Türkei zur EU und die allgemeine Unzufriedenheit mit der eigenen Regierung. Regierung folgt dem Volk 61,6 Prozent der Wählerinnen und Wähler stimmten beim niederländischen Volksentscheid mit "Nee" ab. Mit einem derartig hohen Ergebnis hatten auch die Verfassung-Befürworter (38,4 Prozent der Stimmen) nicht gerechnet. Obwohl das Referendum in den Niederlanden verfassungsrechtlich keinen politisch bindenden Charakter hat, wird sich die Regierung um Ministerpräsident Balkenende an das Votum des Volkes halten. Der Gesetzentwurf zur Ratifizierung der Verfassung durch das Parlament wurde bereits zurückgezogen, die für Herbst geplante Abstimmung im Parlament entfällt damit. Ähnliche Gründe wie in Frankreich Bei Umfragen vor der Volksabstimmung nannten die Bürgerinnen und Bürger verstärkt folgende Gründe für ihre Ablehnung: die Teuerung seit der Einführung des Euro, der wirtschaftliche Niedergang seit der EU-Erweiterung, die Kritik an den niederländischen Finanzbeiträgen zur EU, die Einwanderungspolitik, die Angst vor einem möglichen EU-Beitritt der Türkei, die Angst vor dem europäischen Einfluss auf die nationale Politik und dem Verlust nationaler Identität und Unzufriedenheit mit der eigenen Regierung. Neue Situation erfordert neuen Zeitplan Auf dem Brüsseler EU-Gipfel am 16. und 17. Juni 2005 beschlossen die europäischen Staats- und Regierungschefs, den Ratifizierungsprozess des europäischen Verfassungsvertrags zu verlängern. Der bisherige Zeitplan, nach dem alle 25 Mitgliedsländer dem Entwurf bis zum November 2006 zustimmen sollten, lässt sich nach den negativen Referenden in Frankreich und den Niederlanden ohnehin nicht mehr einhalten. Erst auf einem Sondergipfel im Juni 2006 wollen die europäischen Staats- und Regierungschefs beschließen, wie es weitergehen soll. Ob diese Zeit wirklich für eine "Phase der Reflexion" genutzt wird, wie der irische Außenminister Dermot Ahern es nannte, wird sich zeigen. Die Taktik, das Problem auszusitzen oder auf einen Sinneswandel in Frankreich und den Niederlanden zu hoffen, kann sich die EU in der derzeitigen Situation jedenfalls nicht leisten. Referenden werden verschoben Bislang wurde die geplante EU-Verfassung in zehn Ländern, unter anderem in der Bundesrepublik, ratifiziert. Die Briten haben ihr für Frühjahr 2006 geplantes Referendum auf unbestimmte Zeit verschoben. Ähnliche Überlegungen gibt es in Dänemark und Tschechien. Unbeirrt wollen bislang Polen am geplanten Referendum sowie Belgien und Estland an der Abstimmung durch das Parlament festhalten. Umgang mit negativen Referenden bleibt ungeklärt Der Präsident der EU-Kommission, José Manuel Barroso, schloss vor wie nach dem französischen Referendum neue Verhandlungen über die EU-Verfassung aus. Auch auf dem Brüsseler Gipfel sollen offiziell keine Forderungen nach Nachverhandlungen der Verfassung laut geworden sein. Dennoch bleibt die Frage, wie die Politiker mit den negativen Referenden in Amsterdam und Paris umgehen werden. Bislang betonte der Präsident des Europäischen Parlaments, Joseph Borrell: "Alle europäischen Bürger müssen die Gelegenheit haben, ihre Meinung zum Ausdruck zu bringen." Ob das auch für kritische Bürgerinnen und Bürger gilt und ob es eine Wiederholung der Volksabstimmungen geben wird, müssen die Regierungen in Paris und Amsterdam bis zum Juni 2006 klären. Unter Umständen werden dann noch Forderungen nach Veränderungen des geplanten Verfassungstextes verlangt, so dass die Ratifizierung wieder bei Null beginnen könnte. Kluft zwischen Politik und Bevölkerung überwinden Die Positionen der Bürgerinnen und Bürger mit denen ihrer Parlamente wieder in Einklang zu bringen, wird in den kommenden Monaten die zentrale Aufgabe der EU-Politiker sein. Denn die nationalen Parlamente haben bislang immer positiv über den Verfassungsentwurf abgestimmt. Bei einer repräsentativen Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach Anfang Mai sagten 84 Prozent der befragten Deutschen, die intensivere Zusammenarbeit innerhalb der EU habe für sie eindeutig Priorität. Nur sechs Prozent nannten es als die wichtigste Aufgabe der EU, die Erweiterung voranzutreiben. Der tschechische Präsident Vaclav Klaus könnte daher richtig liegen mit seiner Aussage: "Es gibt eine unendliche Kluft zwischen der europäischen Politik-Elite und der Meinung der normalen Europäer." Wie stark der europäische Gemeinschaftsgeist ist, muss sich in der aktuellen Krisensituation zeigen. Diejenigen, die nach wie vor an die EU glauben, halten es vielleicht mit Max Frisch. Dem schweizerischen Schriftsteller wird die Devise zugeschrieben: "Krise kann ein produktiver Zustand sein, man muss ihr nur den Beigeschmack von Katastrophe nehmen."

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

EU-Erweiterung 2004/2007: Wer sind die neuen Mitglieder?

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit zur EU-Erweiterung 2004/2007 werden die neuen Mitgliedsstaaten vorgestellt. Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten sich über eine Internetrecherche die wichtigsten Informationen.Zehn Länder sind am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetreten, darunter so unterschiedliche Staaten wie die sonnige Mittelmeerinsel Malta oder die baltischen Republiken, die früher zur Sowjetunion gehörten. Seit dem 1. Januar 2007 sind Rumänien und Bulgarien der EU beitreten, die somit auf 27 Staaten angewachsen ist. Ob die Türkei ein möglicher EU-Kandidat ist, ist allerdings noch strittig. Wir stellen Ihnen die jüngsten und jüngeren EU-Beitrittsländer vor und verlinken Quellen, in denen Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Beitrittsländern finden.Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über die Staaten, die 2004/2007 neu in die Europäische Union aufgenommen wurden. erkennen Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei der Vorbereitung des EU-Beitritts in den einzelnen Ländern. werden sich der Bedeutung der Erweiterung der Europäischen Union bewusst. beziehen eine eigene Position zur Erweiterung der EU. diskutieren die Auswirkungen der EU-Erweiterung. setzen sich mit Umfrageergebnissen zur Erweiterung der EU auseinander. nutzen das Internet als Informations- und Recherchemedium. Von der Volksrepublik zur Dritten Republik Schon vor dem Fall des Eisernen Vorhangs begann eine langsame Annäherung zwischen dem ehemaligen Ostblockstaat Polen und der Europäischen Union: Bereits 1989 unterzeichneten Vertreter der EU und Polens ein Handels- und Wirtschaftsabkommen. Im selben Jahr hatten die ersten freien Wahlen in Polen stattgefunden, bei der die Opposition klar über die kommunistische Arbeiterpartei siegte. Noch Ende 1989 änderte das Parlament die Verfassung des Landes: Aus der kommunistischen Volksrepublik Polen wurde die Republik Polen, die so genannte Dritte Republik. Seit den neunziger Jahren haben alle polnischen Regierungen große Anstrengungen unternommen, die Kriterien für den Beitritt zu erfüllen. Das größte der Kandidatenländer war daher bereits bei der ersten Erweiterungsrunde 2004 mit dabei. Positives Referendum Mit fast 40 Millionen Bürgerinnen und Bürgern betritt ein neues Schwergewicht die europäische Bühne. Bei einem Volksentscheid sprachen sich im Juni 75,5 Prozent der Polen, die an dem Referendum teilnahmen, für den EU-Beitritt aus. Die Beteiligung lag allerdings nur bei 58,8 Prozent. Wegen der hohen Arbeitslosigkeit im Land (um 19 Prozent im ersten Halbjahr 2005, in ländlichen Regionen sogar um 30 Prozent ) sieht ein Teil der Bevölkerung den politischen Veränderungen mit gemischten Gefühlen entgegen. Gerade die jüngere Bevölkerung aber steht der europäischen Integration im Wesentlichen positiv gegenüber. Landwirtschaft hat Schlüsselrolle Polen dürfte ein eigenwilliger Partner in der EU werden. Bei den Beitrittsverhandlungen feilschte Premierminister Leszek Miller bis zum Schluss um die Agrarsubventionen und drohte, die gesamten Verhandlungen platzen zu lassen. Die Landwirtschaft ist der wichtigste polnische Wirtschaftszweig: Über 60 Prozent der Fläche Polens werden für landwirtschaftliche Zwecke genutzt, jeder fünfte Arbeitnehmer ist in der Landwirtschaft beschäftigt. Daher wird es bei künftigen Verhandlungen sicherlich noch öfter Streit um finanzielle Hilfen für die polnischen Bauern geben. Strukturhilfen zur Entwicklung des Landes Polen wurde nach dem EU-Beitritt 2004 zum größten Empfänger von Strukturhilfen. Mit diesem Geld sollen in den wenig entwickelten Gegenden des Landes Straßen und Eisenbahnstrecken saniert und Umweltprojekte finanziert werden. Schon in den vergangenen Jahren sorgten solche Hilfen oftmals für Streit bei den Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union. Orientierung nach Europa Ungarn stellte Ende der achtziger Jahre nach der politischen Wende im ehemaligen Ostblock schnell die Weichen in Richtung Europa. Das Land etablierte rasch Handelsbeziehungen mit EU-Staaten und unterzeichnete als erster Staat des ehemaligen Ostblocks 1991 ein Assoziierungsabkommen mit der EU. Dieses Abkommen sah nicht nur Erleichterungen beim Handel (wie etwa Zollerleichterungen) vor, sondern gezielt auch politische Zusammenarbeit wie etwa die Angleichung von Gesetzen und Institutionen. Es war also ein erster Schritt beim Umbau des politischen Systems Ungarns in Richtung EU. Vorherige Abkommen waren meist reine Handelsabkommen. Ungarischer Wirtschaftsboom Schon früh entwickelte sich Ungarns Wirtschaft in die richtige Richtung: Das Land gehört zu den Boom-Staaten unter den neuen Mitgliedsstaaten, die Arbeitslosenquote liegt lediglich bei sieben Prozent (Stand Mitte 2005), vor dem EU-Beitritt war sie mit fünf bis sechs Prozent allerdings noch niedriger. So war es für die ungarische Regierung unter Premierminister Viktor Urban auch kein nennenswertes Problem, die Voraussetzungen für den Beitritt im Jahr 2004 zu erfüllen. Bei einem Volksentscheid über den Beitritt zur EU stimmten 84 Prozent mit Ja, allerdings war die Wahlbeteiligung mit knapp 46 Prozent extrem niedrig. Moderne Infrastruktur Schon heute verfügt Ungarn über eine gut ausgebaute und moderne Infrastruktur, die den Handel mit den Nachbarstaaten erleichtert. Die Lage an den Grenzen zu Kroatien, Serbien und dem künftigen EU-Nachbarn Rumänien (voraussichtlich 2007) macht das Land zu einem wichtigen Grenzstaat der neuen Union. Ein bedeutender Wirtschaftsfaktor ist in Ungarn seit jeher der Tourismus; viele EU-Nachbarn verbringen seit Jahren ihren Urlaub an der Donau und am Plattensee (ungarisch Balaton), dem größten Binnensee Mitteleuropas. Vaclav Havel ebnete den Weg in die EU Deutschlands Nachbarland Tschechien liegt seit 2004 im Herzen der EU: Von allen Seiten ist die junge Republik jetzt von EU-Nachbarn umgeben. Nach der politischen Wende 1989 - die Tschechen wählten nach der "samtenen Revolution" vom November 1989 den vormaligen Bürgerrechtler Vaclav Havel zum Staatspräsidenten - zeichnete sich auch der Weg der damaligen Tschechoslowakei in die Europäische Union ab. Zuvor spaltete sich allerdings Ende 1992 die Slowakei ab, mit der Tschechien nach dem Ende des Ersten Weltkriegs 1918 gemeinsam als Tschechoslowakei die Unabhängigkeit von der Habsburger Monarchie errungen hatte. Umbau des Wirtschaftssystems Die EU nahm daher Verhandlungen mit beiden Staaten auf. Ende der neunziger Jahre machte die Tschechische Republik einen harten Prozess des wirtschaftlichen Umbaus durch, bevor sie die Beitrittskriterien erfüllen konnte. Wie in allen Staaten des Ostblocks galt dort bis zum Zusammenbruch des Sozialismus die kommunistische Planwirtschaft, die dann abrupt von der Marktwirtschaft abgelöst wurde. Im Gegensatz zu Polen spielt die Landwirtschaft in der Tschechischen Republik eine geringe Rolle. Wichtige Wirtschaftszweige sind dagegen die Stahl- und Chemieindustrie sowie der Maschinenbau. Trotz des Wirtschaftswachstums ist die Arbeitslosenquote um 9 Prozent (2003) ein wichtiges strukturelles Problem. Deutschland ist der wichtigste Handelspartner Tschechiens, und auch für Deutschland steht die Tschechische Republik an erster Stelle der Handelspartner unter den mittel- und osteuropäischen Staaten. Europa-skeptischer Staatspräsident Klaus Der Nachfolger von Vaclav Havel, der 2003 gewählte Staatspräsident Vaclav Klaus, machte bereits vor dem Beitritt, etwa im Zusammenhang mit dem EU-Konvent, als EU-Kritiker auf sich aufmerksam. Trotz des kritischen Präsidenten sagte eine breite Mehrheit von 77 Prozent beim Beitrittsreferendum im Juni 2003 "Ja" zur Europäischen Union. Die Wahlbeteiligung von 55 Prozent war allerdings sehr niedrig. Eigenständig in die EU Der jüngste der neuen EU-Staaten existiert erst seit zehn Jahren. Im Januar 1993 spaltete sich die Slowakei von der Tschechischen Republik ab, mit der sie seit 1918 als Tschechoslowakei vereinigt gewesen war. Kritiker der Teilung befürchteten damals, dass die Slowakei ohne den tschechischen Partner in große wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten würde. Doch die Regierung beantragte schon 1995 den Beitritt zur EU - fest davon überzeugt, die Beitrittshürden ohne größere Probleme zu meistern. Das gelang den Slowaken auch in kurzer Zeit. Arbeitslosigkeit trotz Wirtschaftsboom Nach einer Konjunkturflaute um die Jahrtausendwende stieg das Bruttoinlandsprodukt wieder, und auch die für den Beitritt nötigen institutionellen Reformen erledigte der Staat rasch. Generell bestehen diese institutionellen Reformen in den künftigen EU-Staaten darin, das politische System an das der EU-Staaten anzugleichen (so müssen etwa Stellen geschaffen werden, an die sich die Bürgerinnen und Bürger bei Verbraucherschutzfragen oder bestimmten Rechtsproblemen wenden können). 2002 überrundete der Staat in puncto Wirtschaftswachstum mit vier bis fünf Prozent sogar alle benachbarten Beitrittsländer. Problematisch bleibt allerdings die hohe Arbeitslosigkeit von circa 18 Prozent (Juni 2005), die im Vergleich zu den anderen Beitrittsländern ebenfalls Rekordniveau hat. Deutlich ist der Unterschied zwischen Bratislava (circa 5 Prozent) und den ländlichen Regionen, in denen die Arbeitslosenquote bisweilen um 30 Prozent liegt. Klares Votum für Europa Bei der Volksbefragung im Mai 2003 zeigten sich die Slowaken als Befürworter der Europäischen Union. Über 92 Prozent Ja-Stimmen waren ein klares Votum für Europa, auch wenn die Teilnahme am Referendum nur knapp über den erforderlichen 50 Prozent lag. Auch die führenden Politiker des Landes, der damalige Staatspräsident Rudolf Schuster und der derzeitige Ministerpräsident Mikulás Dzurinda, unterstützen den slowakischen EU-Beitritt. Seit 2004 sind 5,5 Millionen Slowaken und 10,2 Millionen Tschechen wieder friedlich vereint - als Nachbarn in der Europäischen Union. Europäische Union statt Sowjetunion Ein weiterer osteuropäischer Beitrittskandidat ist Estland. Die kleinste der drei baltischen Republiken gehörte wie ihre Nachbarstaaten vor 1990 zur Sowjetunion, die das Land 1940 und nach dem Abzug der deutschen Besatzungstruppen 1944 erneut okkupierte. Nach dem Ende des Kalten Krieges und dem Zusammenbruch des Sozialismus erklärten die Esten im Herbst 1991 ihre Unabhängigkeit von der Sowjetunion und gründeten ihren eigenen Staat. Schon bald orientierten sie sich in Richtung Westen. 1995 stellten sie den Antrag auf Aufnahme in die Europäische Union. Zuvor hatte die Republik ein Freihandelsabkommen mit der EU unterzeichnet. Westorientierung der Wirtschaft Die Esten schafften es, in der ersten Runde der Osterweiterung dabei zu sein. Sie stellten sich nach der Trennung von Russland rasch auf neue Handelspartner im Westen ein: Im Jahr 2000 gingen bereits 77 Prozent der Exporte in Länder der EU. Neben den skandinavischen Nachbarn Finnland und Schweden ist Deutschland ein großer Abnehmer der Elektro-, Textil- und Holzprodukte, die den Export bestimmen. Arbeitslosigkeit ist allerdings auch in Estland ein Problem. Mitte 2005 lag die Arbeitslosenquote im Land durchschnittlich bei neun Prozent. Positives Referendum für EU-Beitritt Im Mai 2004 wurden die 1,4 Millionen Esten zu Unionsbürgern. Auch sie haben sich in einer Volksbefragung mit 67 Prozent mehrheitlich für den Beitritt ausgesprochen und feierten anschließend auf EU-Partys das klare Votum, an dem sich 63 Prozent der Wahlberechtigten beteiligt hatten. Lettland sagt Ja Auch Lettland erlangte 1991 wie Estland und Litauen seine Unabhängigkeit von der Sowjetunion. Der junge Staat führte Demokratie und Marktwirtschaft ein und intensivierte seine Beziehungen zu den westeuropäischen Nachbarstaaten. 1995 beantragte die lettische Regierung die Aufnahme in die Europäische Union. 2000 begannen offiziell die Beitrittsverhandlungen, die 2002 auf dem Gipfel von Kopenhagen für abgeschlossen erklärt wurden. Bei dem Referendum zum EU-Beitritt 2003 gab es 67 Prozent Ja-Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag mit 67 Prozent deutlich über der in anderen Beitrittsländern. Damit konnte auch Lettland im Mai 2004 der EU beitreten. Wirtschaftliche Stabilisierung Nachdem sich die wirtschaftliche Lage - die immer noch von der russischen Wirtschaft abhängt - Ende der neunziger Jahre stabilisierte, konnte Lettland die Beitrittskriterien erfüllen. Der Außenhandel des Landes ist inzwischen eindeutig auf die Europäische Union ausgerichtet. Deutschland ist der wichtigste Handelspartner der Letten. Zentrales Problem der Wirtschaft ist die Arbeitslosigkeit, die nach internationalem Berechnungsschlüssel zwischen 13 und 14 Prozent liegt (nach lettischem Berechnungsmodus dagegen Mitte 2005 um 9 Prozent). Minderheitenschutz für Russen Ein größeres Problem war der Umgang mit den Minderheiten im Land: In Lettland lebt - ähnlich wie in Estland - eine große russische Minderheit (fast 30 Prozent der Bevölkerung), deren Rechte nach der Unabhängigkeit zunächst eingeschränkt wurden. Mittlerweile hat die lettische Regierung - seit 2002 unter dem Ministerpräsidenten Einars Repse - den Minderheitenschutz besser geregelt und so den Weg nach Europa frei gemacht. Blutiger Weg in die Unabhängigkeit Litauen war der erste der drei baltischen Staaten, der sich von der Sowjetunion löste: Schon im Frühjahr 1990 erklärten sich die Litauer für unabhängig, wobei der Prozess der Unabhängigkeit von Moskau besonders konfliktreich verlief. Moskau erkannte die Unabhängigkeit nicht an und stürzte die frei gewählte litauische Regierung im Januar 1991. Bei dem Versuch russischer Soldaten, den litauischen Fernsehturm in Vilnius zu stürmen und damit die Berichterstattung über den Militäreinsatz zu stoppen, wurden 14 Menschen erschossen. Die Litauer hatten daher ein besonders starkes Interesse daran, sich nach ihrer Unabhängigkeit nach Westeuropa zu orientieren. 1995 beantragten sie formell ihre Aufnahme in die EU. 90 Prozent für Europa Wie ihre baltischen Nachbarn unternahmen auch die Litauer große Anstrengungen, um ihre immer noch von Russland beeinflusste Wirtschaft fit für die EU zu machen. Doch dies gelang ebenso wie die Anpassung der staatlichen Institutionen an EU-Richtlinien. Nachdem beim Referendum mehr als 90 Prozent der Bevölkerung für Europa stimmten, war klar, dass Litauen - wo nach Berechnungen des französischen Nationalinstituts für Geografie das geografische Zentrum Europas liegt - 2004 zu den Beitrittsländern zählen würde. Wirtschaftswunderland Mit Slowenien ist auch ein Teilstaat der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien unter den neuen EU-Nachbarn. 1991 erklärte die junge Republik ihre Unabhängigkeit. Mit einem wahren "Wirtschaftswunder" qualifizierte sich Slowenien für den Beitritt zur Europäischen Union: In knapp zehn Jahren mauserte es sich zum reichsten Land unter den Beitrittskandidaten; die Arbeitslosenquote liegt um die sieben Prozent. Bereits als Teilstaat der "Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien" war Slowenien der Teil des Landes, der sich am deutlichsten nach Westeuropa orientierte. Außenhandel auf EU ausgerichtet Ein wichtiger Wirtschaftsfaktor ist in Slowenien wie in Ungarn der Tourismus. Wichtige Industriezweige sind darüber hinaus die Auto-, Maschinenbau-, Textil- und chemische Industrie, aber auch die Holzverarbeitung. Die wichtigsten Handelspartner des Landes sind Deutschland, Frankreich und Österreich. Insgesamt ist der Außenhandel klar auf die EU-Länder ausgerichtet. Beitritt zur EU und zur NATO Als einziges neues EU-Land wurde Slowenien Nettozahler. Das bedeutet, dass Slowenien mehr Geld in den gemeinsamen EU-Topf einzahlt als es aus diesem Topf bekommt. Die slowenische Regierung unter Staatspräsident Janez Drnovšek und Ministerpräsident Anton Rop konnte dem Mai 2004 also gelassen entgegen sehen, zumal auch hier die EU-Befürworter beim Beitrittsreferendum mit 89 Prozent deutlich die Nase vorne hatten. Gleichzeitig beschloss Slowenien auch den Beitritt zur NATO, für den sich allerdings mit 66 Prozent deutlich weniger Slowenen als für den EU-Beitritt aussprachen. Geteilte Insel Die drittgrößte Mittelmeerinsel hat eine schwierige Geschichte: Ähnlich wie einst Deutschland ist Zypern in zwei Staaten geteilt. Doch anders als bei uns verläuft die Trennlinie seit 1974 nicht zwischen Ost und West, sondern zwischen Nord und Süd. Die Feindschaft zwischen der griechischen Republik Südzypern und der türkischen Republik Nordzypern erschwerte lange Jahre den EU-Beitritt Zyperns, den sich die griechischen Zyprioten schon lange wünschen. So zogen sich die Beitrittsverhandlungen zwölf lange Jahre hin. Die Versuche, die Teilung der Insel zu beenden, blieben trotz der Bemühungen der Vereinten Nationen bislang erfolglos. Südzypern wird EU-Mitglied Im Mai 2004 trat der südliche Teil der Insel der Europäischen Union bei. Damit wurde ein kleiner Staat mit gerade mal 670.000 Einwohnern EU-Mitglied. Um die Beitrittskriterien zu erreichen, musste sich die zypriotische Regierung unter Präsident Tassos Papadopoulos kaum anstrengen, da die Insel solide Wirtschaftsdaten aufweisen kann. Wirtschaftsfaktor Tourismus Der Tourismus ist die wichtigste Devisenquelle der griechischen Republik Südzypern. Wichtige Industriezweige in dem landwirtschaftlich geprägten Teil der Insel sind die Textil- und Schuhproduktion. Insgesamt ist der südliche Teil der Insel wohlhabender als der türkische Nordteil. 53,6 Prozent für den EU-Beitritt Ein paar kleine Inseln im Mittelmeer - auf den ersten Blick wirkt Malta weit weg von der Europäischen Union mit ihren westeuropäischen Wirtschaftszentren. Doch seit Mai 2004 reist die Regierung der sonnigen Inseln aus der Hauptstadt Valletta regelmäßig in diese Zentren, um an den EU-Gipfeln teilzunehmen. Schon seit den siebziger Jahren bestehen Assoziierungsabkommen zwischen Malta und der EU. Doch immer waren sich die Malteser uneins, ob sie der EU völlig beitreten sollten. Nun haben sie es gewagt. Unter Staatspräsident Guido de Marco wurde im März 2003 ein Referendum zum EU-Beitritt der Inselrepublik durchgeführt, bei dem sich die Bevölkerung mit einer knappen Mehrheit von 53,6 Prozent für den Beitritt entschied. Insel des Sprachtourismus Dafür sprachen die engen Verbindungen, die Malta bisher mit der EU hat. Der Handel wird größtenteils mit EU-Staaten abgewickelt. Auch der Tourismus, schon heute ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, dürfte vom Beitritt profitieren. Die meisten Besucher der Insel kommen aus Großbritannien. Schließlich ist Englisch neben Maltesisch die offizielle Sprache der Insel, denn Malta war von 1800 bis 1964 britische Kolonie. An zweiter Stelle stehen die Touristen aus Deutschland, darunter ein großer Teil Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Studierende, die auf den Inseln einen Sprachkurs besuchen. Warten auf die EU Neun Jahre mussten sie warten, Ende April 2005 war es endlich soweit: In einer feierlichen Zeremonie unterzeichneten EU-Ratspräsident Jean-Claude Juncker und die Staatsoberhäupter von Rumänien und Bulgarien die Beitrittsverträge zur Europäischen Union. Während ihre osteuropäischen Nachbarn bereits im Mai 2004 in den exklusiven Kreis der EU-Staaten eintraten, mussten die beiden osteuropäischen Länder noch nachsitzen. Sie hatten es bis dahin nicht geschafft, alle Verpflichtungen zu erfüllen, die die Europäische Union von einem Beitrittskandidaten verlangt. Doch nun haben die Anwärter nach Überzeugung der EU alle Hürden überwunden, und dem Beitritt zum 1. Januar 2007 steht nichts mehr im Weg. Nicht nur Begeisterung Doch während in Luxemburg, Sofia und Bukarest die Sektkorken knallten, hielt sich die Begeisterung in den übrigen europäischen Hauptstädten in Grenzen. Dort betrachten Bürger und Politiker die nächste Erweiterungsrunde mit einiger Skepsis, denn ein Jahr nach der großen Erweiterung um zehn Staaten im vergangenen Jahr ist die Euphorie verflogen. Feierte man vergangenes Jahr noch die endgültige Vereinigung Europas nach Jahrzehnten der Teilung in Ost und West, fürchtet man heute, dass die massive Einwanderung billiger Arbeitskräfte aus den neuen Mitgliedstaaten den Arbeitsmarkt der westlichen Industriestaaten völlig zusammenbrechen lässt. Sorgen wegen Lohndumping In den EU-Mitgliedstaaten mehren sich daher die kritischen Stimmen, dass die Erweiterung zu schnell gehe. Zwar sind die neuen Staaten im Hinblick auf ihr Rechtssystem und die Wirtschaft bald fit für die EU, doch kommen die Bürger mit dem Tempo nicht mit. In der gegenwärtigen Wirtschaftskrise erscheinen die neuen Nachbarn eher als Bedrohung denn als Bereicherung: Deutsche Politiker und Öffentlichkeit haben mit Sorge Entwicklungen in einzelnen Handwerksbereichen registriert, dass billigere Arbeitskräfte aus den neuen EU-Staaten einheimische Arbeitskräfte verdrängen (zum Beispiel in der Fleischverarbeitung). Einige Politiker und Gewerkschafter fordern angesichts der Debatte um billige Arbeitskräfte aus den Beitrittsstaaten vor dem Beitritt weiterer Länder zunächst klare Regelungen und Schutzmaßnahmen für einheimische Arbeitskräfte. Dass das "Lohndumping", die Verdrängung einheimischer Arbeitskräfte durch Bürger der neuen EU-Staaten nicht eintreten werde, hatten die Befürworter der Erweiterung ihren Kritikern immer versichert. Doch selbst wenn nur verhältnismäßig wenige Fälle von Lohndumping stattfinden, hat die Debatte darüber die Stimmung in den "alten" EU-Staaten bereits gedreht - gegen die EU-Erweiterung. Bürgerproteste Viele Bürger, die bei der Abstimmung über die EU-Verfassung in Frankreich mit "Nein" stimmen wollten, verstanden ihre Gegenstimme auch als Protest gegen die Erweiterungspläne der Europäischen Union. Besonders am Beitritt der Türkei, den viele Staats- und Regierungschefs - darunter Bundeskanzler Gerhard Schröder und der französische Staatspräsident Jacques Chirac - befürworten, entzünden sich immer wieder heftige Diskussionen. Kroatien abgelehnt Immerhin zeigte die EU-Kommission im Frühjahr, dass sie Beitrittswünsche auch ablehnen kann. Nach mehrjähriger Prüfung entschied sie, mit Kroatien vorerst keine Beitrittsverhandlungen aufzunehmen. Der Balkanstaat zeigte sich nicht bereit, international gesuchte Kriegsverbrecher an den Internationalen Gerichtshof in Den Haag auszuliefern. Da dies nicht den europäischen Vorstellungen von Menschenrechten und Justiz entspricht, lehnte die Kommission Verhandlungen ab. Sicherlich kann Kroatien auf einen neuen Versuch in ein paar Jahren hoffen, doch ob das Klima für weitere Beitrittskandidaten dann besser ist, bleibt abzuwarten. Entscheidung für den Westen Trotz unübersichtlicher politischer Verhältnisse in den Jahren nach der Wende entschieden sich die Bulgaren bald klar für eine Anbindung an Westeuropa. Schon bald wurde der Beitritt zu EU und NATO zum Ziel der bulgarischen Politik. Während die NATO das Land schon 2004 als neues Mitglied begrüßen konnte, dauert der Weg nach Europa etwas länger. Wirtschaftskrise Nach der Wende durchlebte das Land 1997 seine größte Krise seit Langem: Im so genannten "Hungerwinter" trieb Hyperinflation die Verbraucherpreise in die Höhe, Banken brachen zusammen, die Wirtschaft lag am Boden. Seit dem großen Crash hat sich das Land in den letzten Jahren jedoch stetig erholt und stabilisiert; mit Hochdruck arbeiten die bulgarischen Regierungen seither daran, ihr Land fit für die EU zu machen. 1999 beschloss die EU, Verhandlungen über den Beitritt aufzunehmen; allerdings stellte sich bald heraus, dass das Land die Kopenhagener Kriterien für die Mitgliedschaft nicht so schnell erfüllen konnte wie einige seiner Nachbarstaaten. Zehn Jahre nach der großen Krise soll es dann so weit sein: Bulgarien soll 2007 Mitglied der Europäischen Union werden. Touristisches Potenzial Besonders die deutsche Wirtschaft kann vom EU-Beitritt Bulgariens profitieren, denn Deutschland ist der größte Handelspartner des Landes. Außerdem entdecken nicht nur deutsche Touristen die sonnige bulgarische Schwarzmeerküste als interessantes Reiseziel. Im Landesinneren warten große Naturparks auf die Besucher. Und die Bulgaren sind auf die Besucher gut vorbereitet: Schon vor der politischen Wende 1997 begrüßten sie jedes Jahr Tausende Touristen an ihrer Küste. Gegensätze überwinden Schon zu Zeiten des "Ostblocks" (bis zur politischen Wende in der Sowjetunion und zum Fall der Mauer 1989) galt Rumänien als Land der Kontraste: Moderne Industriegebiete wechselten sich ab mit rückständigen ländlichen Gebieten. Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln war vielerorts prekär. Doch nach der Wende machten sich die Rumänen rasch an die Modernisierung ihres Landes. Sie richteten ihr politisches System nach französischem Vorbild aus und setzten auf starke Staatspräsidenten, die ihr Land in die Europäische Union führen sollten. Mahnungen der EU Die Beziehungen zwischen Rumänien und der Europäischen Union gehen schon auf die Zeit vor der Wende zurück. Bereits in den siebziger Jahren schloss Rumänien als erstes Land des damaligen "Ostblocks" Handelsabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft (EG). Bis heute ist die EU wichtigster Handelspartner Rumäniens. Sechs Jahre nach der Wende, im Sommer 1995, stellte die damalige rumänische Regierung den Antrag auf Aufnahme in die EU. Der Weg dorthin war nicht einfach: Bis heute mahnt die EU, das Rechtssystem zu überarbeiten, Korruption zu bekämpfen, die Rechte von Heimkindern zu klären und eine solide Wirtschaftsstrategie für das Land zu entwickeln. Beitrittsabkommen unterzeichnet Wenn auch die Wirtschaft nach Jahren der Krise nunmehr stetig wächst, leidet das Land nach wie vor unter hoher Inflation, und das Pro-Kopf-Einkommen der Rumänen gehört zu den niedrigsten in Europa. Doch am Datum für den Beitritt soll nicht mehr gerüttelt werden: Im April 2005 unterzeichneten die EU und Rumänien das Beitrittsabkommen. Wie beim Nachbarn Bulgarien soll es nun am 1. Januar 2007 so weit sein. Dann erstreckt sich die Europäische Union bis zur Küste des Schwarzen Meeres, und auch über den tiefen Wäldern Transsilvaniens weht die Flagge der Union.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Rechtschreibung: eu oder äu?

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit lernen die Schülerinnen und Schüler die Rechtschreibregel zur Schreibung der Diphthonge 'eu' oder 'äu' kennen und erwerben Sicherheit in deren Anwendung.Die Unterrichtseinheit zur richtigen Schreibung der Doppellaute eu oder äu vermittelt den Schülerinnen und Schülern durch Kenntnis und Anwendung der Rechtschreibregel Sicherheit in der richtigen Schreibung und vermeidet damit eine der häufigsten Fehlschreibungen der deutschen Schriftsprache. Passende interaktive Übungen zu der Einheit finden Sie hier .Die Unterrichtseinheit bietet logisch aufgebaute, kleinschrittige und kommunikative Arbeitssequenzen für das Erlernen und Vertiefen der Rechtschreibregel zu 'eu' und 'äu'. Zu Beginn erfolgen kleinere Übungen wie das Ergänzen von Merksätzen, Ausfüllen von Lückentexten, Auffinden von Wortableitungen. Dabei orientieren sich die Übungsaufgaben an konkreten und nachvollziehbaren Beispielen. Zum Ende der Einheit werden die Lernenden dazu befähigt, auch mit komplexeren und längeren Texten zu arbeiten oder selbst Texte zu verfassen. Das übt die schriftsprachliche Textgestaltung und die Einbettung und Anwendung der zu übenden Wörter in einen textualen Gesamtzusammenhang. Ein Differenzierungsangebot reduziert die Textgestaltung auf ausgesuchte Wörter passend zur Rechtschreibregel. Häufige Methodenwechsel (Partnerdiktat, Tafeldiktat, freie Textgestaltung, Stuhlkreis) sowie abwechslungsreiche und spielerische Übungen motivieren zum Lernen. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erwerben Sicherheit in Kenntnis und Anwendung der Rechtschreibregel zu eu oder äu. wenden die Rechtschreibregel selbstständig und sicher an. können die Schreibung von eu oder äu durch die erworbene Kenntnis der Regel begründen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler setzen Arbeitsanweisungen selbstständig um. korrigieren ihre Ergebnisse in Einzel- oder Partnerarbeit selbstständig. kooperieren miteinander und beziehen Vorschläge und Gedanken ihrer Mitschüler und Mitschülerinnen in ihre Arbeit ein. gehen würdigend und respektvoll miteinander um. bereichern ihre Arbeit durch gegenseitige Hilfe und Unterstützung.

  • Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben
  • Primarstufe, Sekundarstufe I

August 2007: Der Staat überwacht seine Bürger

Unterrichtseinheit

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 rückte der von den USA angestoßene "Kampf gegen den Terror" in den Mittelpunkt der politischen Debatten. Viele Länder haben seitdem die Überwachungsmaßnahmen verstärkt oder verschärft.Nicht nur in Deutschland befürchten Kritiker und Datenschützer, dass die Schreckensvisionen eines totalitären Überwachungs- und Präventionsstaates, wie sie George Orwell schon 1949 in seinem Zukunftsroman "1984" aufgezeigt hat, immer mehr zur Realität werden könnten. Dort hält ein fiktiver Staatschef, der "Große Bruder" ("Big Brother"), die Bevölkerung in ständiger Angst und schränkt deswegen die Bürgerrechte rigoros ein. Die permanente Überwachung der Menschen durch die Gedankenpolizei und eine weit entwickelte Informationstechnik sichern seine Macht. Einige dieser Maßnahmen, wie die Kameraüberwachung von öffentlichen Plätzen, sind inzwischen auch bei uns Realität geworden. Noch beschränken die Gesetze die grenzenlose Überwachung aller Bürger oder die uneingeschränkte Nutzung von Daten, die bei genehmigten Überwachungsmaßnahmen gewonnenen wurden.Die Schülerinnen und Schüler sollen die Entwicklung und ihre Tendenzen, insbesondere die Themen Datenspeicherung und Online-Durchsuchung, nachvollziehen und die zentralen Positionen vergleichen können. die Rechts- und Gesetzeslage zum Thema bearbeiten und diskutieren. das Verhältnis von persönlicher Freiheit und staatlichem Sicherheitsdenken reflektieren, um einen eigenen Standpunkt zur Diskussion zu gewinnen. Aktionen im Internet zum Thema bewerten. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. Thema Der Staat überwacht seine Bürger. Wird Orwells Vision Realität? Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 9 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 2-4 Stunden Medien je ein Computer mit Internetnutzung für zwei Schülerinnen und Schüler Die technischen Möglichkeiten der Überwachung wurden weiterentwickelt und es sind andere Kommunikationsformen in das Visier der staatlichen Sicherheitsbehörden geraten. Derzeit diskutiert die Öffentlichkeit vor allem über zwei Vorhaben: Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und die Pläne von Innenminister Wolfgang Schäuble, die heimliche Online-Durchsuchung von Computern zu erlauben. Die folgenden Seiten informieren über die Rechtslage, blicken kurz zurück und nehmen dann die aktuellen Diskussionen auf. Das Grundgesetz und der "Große Lauschangriff" Hier finden sie Hintergrundinformationen zur Rechtslage und einen Rückblick auf den "Großen Lauschangriff". Die Vorratsdatenspeicherung Die umstrittene Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung soll die Speicherung von personenbezogenen Daten für eine spätere Verarbeitung erweitern. Die Online-Durchsuchung Der heimliche staatliche Zugriff auf Daten, die auf einem Computer gespeichert sind, steht zur Diskussion. Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis In Deutschland garantiert das Grundgesetz in Artikel 10, Absatz 1, dass das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis "unverletzlich" sind. Das heißt, der Staat darf sich eigentlich nicht dafür interessieren, was sich seine Bürger am Telefon erzählen oder in Briefen schreiben. Allerdings schränkt Absatz 2 diese Freiheit wieder ein, denn durch Gesetze können entsprechende "Beschränkungen" angeordnet werden. Zudem müssen die Betroffenen, wenn "die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes" dient, nicht darüber informiert werden, dass die staatlichen Behörden sie überwachen. Das informelle Selbstbestimmungsrecht im "Volkszählungsurteil" Über das Grundgesetz hinaus hat sich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung entwickelt: Im Jahr 1983 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im sogenannten Volkszählungsurteil das informationelle Selbstbestimmungsrecht als Grundrecht anerkannt. Das heißt, jeder Bürger hat das Recht, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Einschränkungen dieses Rechts sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Sie bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, bei der der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten habe. Das „Volkszählungsurteil“ Das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983. Die politische Debatte und die Gesetzesänderung Bereits Mitte der 1990-er Jahre begann die politische Debatte um den "Großen Lauschangriff", das heißt um das staatliche Abhören von Gesprächen und die Beobachtung einer Wohnung zu Zwecken der Strafverfolgung, insbesondere um Straftäter aus dem Bereich der organisierten Kriminalität besser verfolgen zu können. Dazu hatte die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP ein "Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität" erarbeitet, das den Artikel 13 des Grundgesetzes und die Strafprozessordnung (StPO) maßgeblich veränderte. Die Beanstandung durch das Bundesverfassungsgericht Am 3. März 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass große Teile des Gesetzes gegen die Menschenwürde verstoßen und deshalb verfassungswidrig sind. Während das BVerfG die Grundgesetzänderung nicht beanstande, erklärten die Richter zahlreiche Ausführungsbestimmungen der Strafprozessordnung für nicht verfassungskonform: Beispielsweise dürfe die Überwachung nur noch bei dem Verdacht auf besonders schwere Straftaten angeordnet oder Gespräche zwischen engen Angehörigen nur noch dann abgehört werden, wenn alle Beteiligten verdächtig sind und das Gespräch strafrechtlich relevanten Inhalt hat. Die Europäische Richtlinie Sinn der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung ist, dass die unterschiedlichen nationalen Vorschriften in den 27 EU-Mitgliedstaaten zur Speicherung von Telekommunikationsdaten vereinheitlicht werden sollen. Damit will man sicherstellen, dass die Daten für einen bestimmten Zeitraum zum Zweck der Ermittlung und Verfolgung von schweren Straftaten aufbewahrt werden. Die 27 EU-Staaten müssen die von den EU-Organen verabschiedete Richtlinie nun in nationales Recht umsetzen. Die Umsetzung in Deutschland Die deutsche Bundesregierung hat dazu im April 2007 den Entwurf eines "Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmethoden" auf den Weg gebracht, in dem auch die Regelungen zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie enthalten sind. Der Bundestag soll das Gesetz spätestens im Herbst 2007 verabschieden, so dass es zum 1. Januar 2008 in Kraft treten kann. Was wird gespeichert? Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Anbieter von Telefondiensten (einschließlich Mobilfunk- und Internet-Telefondiensten) unter anderem die Rufnummer des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie den Beginn und das Ende der Verbindung speichern müssen. Anbieter von eMail-Diensten müssen beispielsweise die Kennung des elektronischen Postfachs und die Internetprotokoll-Adresse (IP-Adresse) des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht speichern. Die Anbieter von Internetzugangsdiensten müssen unter anderem die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse sichern. Auf diese Daten sollen die Sicherheitsbehörden, insbesondere Polizei und Staatsanwaltschaft, nach dem neuen Artikel 113b des Telekommunikationsgesetzes zugreifen dürfen, aber nur zur Verfolgung von Straftaten, zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes. Am 6. Juli 2007 beriet der Bundestag in erster Lesung über das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmethoden". Alfred Hartenbach (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium, stellte in seiner Rede heraus, dass die Telekommunikationsunternehmen schon heute Verbindungsdaten speichern, da sie nachweisen müssen, dass sie die Leistungen, die sie in Rechnung stellen, auch erbracht haben. "Seit jeher können die Strafverfolgungsbehörden diese Verbindungsdaten abfragen. Die neue Speicherpflicht brauchen wir, weil viele TK-Unternehmen immer mehr zu Flatrates übergehen und deshalb immer weniger Verbindungsdaten speichern." Anfragen der Strafverfolgungsbehörden liefen daher ins Leere. Zudem machte er deutlich, dass Verbindungsdaten keine Inhaltsdaten seien. Gesprächsinhalte würden zu keinem Zeitpunkt gespeichert, auch keine Angaben über besuchte Websites. "Wir können auf die Telekommunikationsüberwachung und auf andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen nicht verzichten", betonte Hartenbach. Aus den Reihen der Opposition kommt heftige Kritik an den Plänen der Bundesregierung. Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen, betont in einer Pressemitteilung, dass dies ein "Gesetz zum Abbau von Bürgerrechten im digitalen Zeitalter" sei. Die Vorratsdatenspeicherung, die strenger als notwendig nach der europäischen Richtlinie mit in dem Gesetz umgesetzt werden solle, sei verfassungsrechtlich nicht tragbar. "Jegliche Kommunikationsdaten, die beim surfen, mailen, telefonieren mit dem Festnetzapparat oder dem Handy erhoben werden, müssen jetzt gespeichert und bei Anfragen schnell zur Verfügung gestellt werden." Die Speicherung erfolge ohne Verdacht bei allen 82 Millionen Menschen in Deutschland, geschützte Berufe wie Ärzte, Seelsorger oder Journalisten würden nicht ausgenommen. Die Daten sollen nicht nur zur Verfolgung von schweren Straftaten benutzt werden, sondern auch zur Gefahrenabwehr. "Jede und jeder, die dann zum falschen Zeitpunkt aus einer bestimmten Straße einen Handyanruf tätigen oder SMS verschicken, werden dann ganz schnell zu potentiellen Terror-Verdächtigen", befürchtet Spitz. Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: Stoppt die Vorratsdatenspeicherung Die Webseite des "AK Vorrat" bietet umfassende Informationen und koordiniert den Protest gegen die geplante Vollprotokollierung der Telekommunikation. Ob man die sogenannte "Online-Durchsuchung" von Computern mit Überwachungsmaßnahmen wie dem "Großen Lauschangriff" oder dem Abhören von Telefongesprächen vergleichen kann, darüber debattieren nicht nur Juristen. Nach Presseberichten sollen erste Online-Durchsuchungen bereits seit 2005 aufgrund einer geheimen Dienstanweisung des damaligen Innenministers Otto Schily (SPD) durchgeführt worden sein, allerdings als geheimdienstliche Maßnahme. Ein verändertes Verfassungsschutzgesetz in NRW In Nordrhein-Westfalen hat das Landesparlament Ende Dezember 2006 eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes beschlossen. Seitdem darf der NRW-Verfassungsschutz zur Terrorbekämpfung, ohne richterliche Zustimmung und nachträgliche Überprüfung oder Information des Betroffenen, verdeckt auf "Festplatten" und andere "informationstechnische Systeme" im Internet zugreifen, also heimliche Online-Durchsuchungen durchführen. Allerdings haben verschiedene Personen, unter anderem der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), das Bundesverfassungsgericht angerufen. Nun wird das BVerfG im Oktober 2007 darüber entscheiden, ob die nordrhein-westfälische Regelung verfassungswidrig ist. Verdeckter Zugriff nach Strafprozessordnung ungültig Für den Bereich der Strafverfolgung hat bereits der Bundesgerichtshof durch ein Urteil vom 31. Januar 2007 entschieden, dass die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde - also eine verdeckte Online-Durchsuchung - nach der derzeit geltenden Strafprozessordnung unzulässig sei. Es fehle an der für einen solchen Eingriff erforderlichen "Ermächtigungsgrundlage". Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) drängt darauf, diese Rechtsgrundlage zu schaffen und so Online-Durchsuchungen zu ermöglichen. Dazu will er eine entsprechende Passage in die Neufassung des sogenannten BKA-Gesetzes ("Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten"), in dem unter anderem die Aufgaben und Kompetenzen des Bundeskriminalamtes definiert sind, einarbeiten. Allerdings ist sein Vorhaben heftig umstritten, selbst innerhalb der Regierungskoalition. Das Innenministerium veröffentlichte nach dem Urteil des Bundesgerichtshof eine Pressemitteilung, in der Wolfgang Schäuble hervorhob, dass es aus ermittlungstaktischen Gründen unerlässlich sei, "dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchführen können." Hierdurch könne regelmäßig wichtige weitere Ermittlungsansätze gewonnen werden. Durch eine zeitnahe Anpassung der Strafprozessordnung müsse eine Rechtsgrundlage für solche Ermittlungsmöglichkeiten geschaffen werden, forderte Schäuble. In einem Interview mit der Berliner Zeitung betonte Justizministerin Brigitte Zypries, dass heimliche Online-Durchsuchungen ein extremer Eingriff in die Privatsphäre seien. "Bevor dieses Ermittlungsinstrument eingeführt wird, müssen die technischen Möglichkeiten, deren Folgen und die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen geklärt werden", sagte Zypries. Es müsse auch geprüft werden, wie Dritte geschützt werden können. "Was geschieht beispielsweise, wenn das Bundeskriminalamt einen Trojaner in einem Computer platziert, der mit einem Krankenhaus verbunden ist? Kann die Polizei dann sämtliche Krankenakten einsehen?" Der politische Gegner macht ebenfalls mobil: Bündnis 90/Die Grünen haben eine Webseite eingerichtet, auf der man eine Animation herunterladen kann. Nach dem Start "schnüffelt" der Kopf von Innenminister Schäuble an den verschiedenen Elementen auf dem Desktop des heimischen Computers. Damit wollen sie vor seinen Plänen zur Online-Überwachung warnen und darauf aufmerksam machen, was es für jeden Einzelnen bedeuten kann, wenn der Innenminister seine Pläne zu Online-Durchsuchungen umsetzen kann: Private Festplatten werden dann zum Freiraum der Sicherheitsbehörden, da sie diese unbemerkt durchforsten können. Es drohe der "gläserne Bürger", in dessen Privatsphäre der Staat leicht eindringen und unbemerkt persönliche Informationen abrufen könne.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Europäische Union: Geschichte und Struktur

Fachartikel

Dieser Fachartikel zur Geschichte und Struktur der Europäischen Union informiert darüber, wie sich die EU zu einer Gemeinschaft mit offenen Grenzen und gemeinsamer Währung entwickelt hat.Die Europäische Union hat sich in den letzten Jahren fundamental gewandelt: Aus 15 Mitgliedsstaaten wurden 2004 mit einem Schlag 25 und seit dem Beitritt Rumäniens und Bulgariens zum 1. Januar 2007 und dem Beitritt Kroatiens am 1. Juli 2013 umfasst die EU 28 Länder mit über einer halben Milliarde Einwohner. Da die EU ein schwer durchschaubares Geflecht aus Kompetenzen und Ämtern aufzeigt, das in den vergangenen Jahrzehnten stetig gewachsen ist, sind wichtige Reformen nötig. Am 29. Oktober 2004 unterzeichneten 25 Staats- und Regierungschefs in Rom den "Vertrag über die Verfassung für Europa", dem noch die einzelnen Mitgliedsstaaten zustimmen mussten. Nachdem dies anfangs gut gelungen war, blockierten dann die negativen Referenden in Frankreich und den Niederlanden eine Durchsetzung. Außerdem stritt man sich ein gutes Jahr um die Finanzen - eine insgesamt schwierige Situation. Weiterlesen im Fachartikel "Europäische Union: Geschichte und Struktur" Die folgenden Unterseiten informieren über Teilaspekte der Geschichte und Struktur der Europäischen Union. Erste Europa-Initiativen nach dem Zweiten Weltkrieg Dem Wunsch nach einer besseren Zusammenarbeit in Europa folgte die Gründung des Europarates und die Konvention zum Schutz der Menschenrechte. Erfolge und Misserfolge Anfang der 1950-er Jahre Als erster wirtschaftlicher Zusammenschluss gelang die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, eine politische Einigung blieb jedoch aus. Der Ausbau der Wirtschaftsgemeinschaft seit 1955 Nach den Römischen Verträgen, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der EURATOM begann in den 1970-er Jahren die Reformdebatte. Von der Gemeinschaft zur Union Erst der Binnenmarkt, dann das Ende der Binnengrenzen und die gemeinsame Währung, schließlich die Finanz- und Verfassungskrise. Die EU nach ihrer Erweiterung von 2007 Nach dem Beitritt von Rumänien und Bulgarien erfolgte die „Berliner Erklärung“ als Absichterklärung eines neuen EU-Grundlagenvertrags. Die Institutionen der Europäischen Union Eine kurze Zusammenfassung über die drei institutionellen Machtzentren der europäischen Politik.

  • Politik / WiSo / SoWi / Geschichte / Früher & Heute
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Die Türkei auf dem Weg in die EU?

Unterrichtseinheit

Am 3. Oktober 2005 haben die Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Türkei begonnen. Gegner und Befürworter gibt es in allen Ländern und politischen Lagern der EU.Im Dezember 2004 gaben die 25 Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union grünes Licht für die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei. Am 3. Oktober 2005 haben die Verhandlungen trotz einiger Komplikationen im Vorfeld begonnen. Die EU prüft jetzt, ob die Türkei eines Tages EU-Mitglied werden kann.Wie kaum ein anderes Thema polarisiert die Türkei-Frage Politik und Gesellschaft in der Europäischen Union: Passt die Türkei in die EU oder nicht? Auf dem Brüsseler Gipfel im Dezember 2004 ging es zunächst nur um die Frage, ob die EU und die Türkei Verhandlungen darüber beginnen - und allein diese Gespräche dürften mindestens zehn Jahre dauern. Der Gipfel und der Streit kurz vor Verhandlungsbeginn am 3. Oktober gaben der Diplomatie auf beiden Seiten einen Vorgeschmack darauf, wie kompliziert die nächsten zehn Jahre werden könnten.Die Schülerinnen und Schüler sollen sich über die Türkei und ihre Beziehungen zur Europäischen Union informieren. die Argumente für und gegen Beitrittsverhandlungen mit der Türkei kennen lernen und diskutieren. sich der Bedeutung der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei bewusst werden. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. sich in einem Forum mit den Beiträgen zu den Beitrittsverhandlungen auseinander setzen (fakultativ). Thema Die Türkei auf dem Weg in die EU? Autoren Wolfgang Bauchhenß und Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 9 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung mindestens 3 Stunden Medien Computer mit Internetzugang Anerkennung ist Vorbedingung Die Insel im Mittelmeer ist seit 1974 in die Republik Zypern und das türkische Nordzypern geteilt. Genau so lange herrscht ein erbitterter Streit über die Teilung des Landes. Die griechisch dominierte Republik Zypern ist im vergangenen Jahr als Vollmitglied der Europäischen Union beigetreten; die türkischen Gebiete im Norden werden nur von der Türkei als eigenständig anerkannt. Dafür erkennt die Türkei die Republik Zypern nicht an. Das aber forderten die EU-Mitgliedstaaten als Vorbedingung, um mit der Türkei überhaupt Verhandlungen aufzunehmen. Zollunion mit Folgen Mit der Zusage, er werde im Laufe des Jahres 2005 dem Vertrag über die Zollunion zustimmen - und dadurch die Republik Zypern erstmals anerkennen - rettete der türkische Premierminister Tayyip Erdogan die Verhandlungen. Mit diesem Zugeständnis überwand er die größte Hürde für die türkischen Verhandlungspartner. Immerhin wollte er nicht sofort den Vertrag über die Zollunion unterzeichnen; den Termin ließ er offen - so kann er auch zuhause noch sein Gesicht wahren. Politische Schachzüge Als es im Juli 2005 dann soweit war, zeigte sich die türkische Regierung trickreich: Zwar unterzeichnete man, so wie es die EU gefordert hatte, das Protokoll zur Zollunion. Doch veröffentlichte die türkische Regierung zugleich eine Erklärung, dass dieser Schritt keineswegs die Anerkennung der Republik Zypern bedeute. Die Türkei bleibe zwar dazu "verpflichtet, eine politische Lösung der Zypern-Frage zu finden". Dennoch werde sie "die griechisch-zypriotischen Behörden weiterhin als amtierende Amtsgewalt, Kontrolle und Rechtsprechung" nur für den Südteil Zyperns "und nicht als Vertretung des türkisch-zypriotischen Volkes" ansehen. Bis zu "einer einvernehmlichen Lösung" bleibe die Haltung der Türkei unverändert. Formale Bedingungen erfüllt Von diesem diplomatischen Schachzug ließen sich die 25 Staats- und Regierungschefs nicht beirren: Der noch bis zum 31. Dezember 2005 amtierende EU-Ratspräsident Tony Blair machte alsbald deutlich, dass die Unterzeichnung des Zollabkommens nicht notwendigerweise eine Anerkennung Zyperns bedeuten müsse. Formal seien mit der Unterschrift alle Bedingungen erfüllt, um die Beitrittsverhandlungen pünktlich aufnehmen zu können. Die zypriotische Regierung bedauerte zwar, dass die Türkei erneut eine Anerkennung ausgeschlossen hatte, man wolle allerdings kein Veto gegen den Beginn der Beitrittsverhandlungen einlegen. Deutsche Welle: „Gemeinsam Geschichte geschrieben“ Die EU und die Türkei haben sich auf den Beginn von Beitrittsverhandlungen am 3. Oktober 2005 geeinigt. Die Türkei sagte zu, Zypern bis zur Aufnahme der Verhandlungen anzuerkennen. Verhandlungsrahmen muss stehen Die prinzipielle Zusage der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union vom Dezember 2004 war nur ein erster kleiner Schritt: Bis zum Oktober 2005 mussten sich die 25 Außenminister noch über die weiteren Details der Verhandlungen verständigen, das heißt den so genannten Verhandlungsrahmen festsetzen. Das bedeutet, dass die 25 EU-Mitglieder der EU-Kommission, die mit der türkischen Delegation verhandeln wird, einen genau definierten Rahmen vorgibt und Leitlinien festschreibt, an die sich die Kommission halten muss. Österreichischer Poker Am ersten Oktoberwochenende mussten dann die 25 EU-Außenminister zu einem Krisentreffen nach Luxemburg reisen: Österreich verlangte plötzlich, dass der beschlossene Rahmentext geändert werden sollte und wollte einen Hinweis auf Artikel 49 des EU-Vertrages einbinden, der die Kriterien für die Mitglieder auflistet (Artikel 49: "Jeder europäische Staat, der die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Grundsätze achtet, kann beantragen, Mitglied der Union zu werden."). Österreich bestand gleichzeitig als einiges EU-Mitglied darauf, dass die Verhandlungen nicht von nur eine Vollmitgliedschaft anstreben. Es sollte auch die Möglichkeit offen bleiben, dass die EU lediglich eine besondere Form der Partnerschaft beschließen kann. Österreich wollte also eine Formulierung für den Fall, dass die EU nicht in der Lage ist, die Türkei aufzunehmen oder die Türkei nicht alle Bedingungen für einen Beitritt erfüllt. Die türkische Regierung lehnte dies allerdings kategorisch ab. Kurz vor Toresschluss gab die Wiener Außenministerin dann doch noch nach und vermied so eine Verschiebung des Gesprächsbeginns. In einem anderen Punkt konnte Österreich allerdings sein Ziel erreichen: die Außenminister haben nämlich die von Österreich verlangte gleichzeitige Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Kroatien beschlossen. Nun heißt es in dem Verhandlungsrahmen, den der türkische Außenminister Abdullah Gül bereits akzeptiert hat, "gemeinsames Ziel der Verhandlungen" sei der Beitritt der Türkei zur Gemeinschaft. Allerdings wird ausdrücklich auf den Artikel 6 des EU-Vertrags verwiesen. Der besagt: Artikel 6 Absatz 1: "Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam." Es bleibt viel zu tun Die Verhandlungen werden sich allerdings über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, hinziehen. Zunächst wird die Türkei im Rahmen einer "Bestandsanalyse", dem so genannten "Screening", gründlich geprüft. Danach gilt es, das geltende und auch praktizierte türkische Recht dem "Acquis Communautaire", also sämtlichen Gesetzen, Richtlinien und Grundsätzen der EU, anzugleichen. Insgesamt 35 Kapitel - wie "Medien", "Rechtspolitik" oder "Umweltpolitik" - haben beide Seiten nun abzuarbeiten und die EU-Staaten müssen das Ende jedes dieser Kapitel einstimmig beschließen. Auf dem türkischen EU-Weg liegen also noch unzählige Veto-Möglichkeiten und potenzielle Stolpersteine. DW-World.de: EU nimmt Beitrittsverhandlungen mit der Türkei auf Die Einigung kam in letzter Sekunde: Nach dramatischem Ringen haben die EU und die Türkei ihre Beitrittsverhandlungen aufgenommen. Skeptiker fordern Ergebnisoffenheit Auf Seiten der Europäer gab es bis zum Verhandlungsbeginn Widerstand, zum Beispiel bei Frankreichs Präsident Jacques Chirac und Österreichs Bundeskanzler Wolfgang Schüssel. In Österreich soll sogar eine Volksabstimmung über den Beitritt der Türkei entscheiden. Die EU-internen Kritiker erhielten immerhin die Zusicherung, dass die Verhandlung mit der Türkei "ergebnisoffen" geführt werden. Das heißt, am Ende der Verhandlungen muss die Türkei nicht automatisch zum EU-Vollmitglied werden, man könnte auch andere Formen der Zusammenarbeit beschließen. Einschneidendes Datum für Europa Dass sich die EU und die Türkei letztlich doch noch geeinigt haben, ist wohl dem Verhandlungsgeschick aller beteiligten Politiker zu verdanken - immerhin hat die Europäische Union in den letzten Jahren vor der Osterweiterung schon so manchen schwierigen Kandidaten mit ins Boot geholt. Als "wichtigen Tag in der Geschichte Europas" bezeichnete der EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso daher den 17. Dezember 2004. Auch für den 3. Oktober fand er passende Worte: dieser Tag sei ein "Meilenstein" in den Beziehungen zwischen der Türkei und der EU. Er betonte, dass nun ein langer und schwieriger Weg zu begehen und dass der Beitritt "für kein Land garantiert oder automatisch" sei. Die Türkei, die wie jeder andere Kandidat behandelt werde, müsse nun auch die Herzen der Europäer gewinnen. Der türkische Außenminister Abdullah Gül betonte, sein Land werde die Bedingungen für einen Beitritt umsetzen: "Unser Ideal ist eine Türkei, die ihren Platz unter den demokratischen, freien und entwickelten Ländern einnimmt. Die EU ist der beste Weg, dieses Ideal zu erreichen." Wirtschaftliche Vorbereitungen laufen Die Türkei ist gut vorbereitet, schon in den letzten Jahren hat ihre Regierung gewaltige Anstrengungen unternommen, um das Land in Richtung Europa zu steuern. Bereits 1996 vertieften Europa und die Türkei ihre Wirtschaftsbeziehungen mittels einer Zollunion. 1999 erklärte die EU die Türkei dann offiziell zum Beitrittskandidaten. Seither versuchte die türkische Regierung durch eine kräftige Modernisierung der Europäischen Union entgegenzukommen und den Bedenkenträgern in der EU die Angst vor ihrem Land zu nehmen. Konservative Gegner in der Türkei In der Türkei befürwortet eine große Mehrheit der Bevölkerung den EU-Beitritt: Umfragen zufolge wollen drei Viertel der Türken ihr Land in der Europäischen Union sehen. Gegner des Beitritts sind hier vor allem in konservativen und religiösen Kreisen zu finden, die nach einem EU-Beitritt starken westeuropäischen Einfluss in ihrem Land fürchten. Europäer fürchten Ungleichgewicht In der EU scheint die Mehrheit der Bürger den Beitritt eher kritisch zu sehen. An erster Stelle steht dabei die Sorge, durch die Erweiterung könnte sich der Charakter der heutigen Europäischen Union negativ verändern, und der Beitritt die EU überfordern. Immerhin ist die Türkei ein großes Land, das innerhalb der EU einiges Gewicht hätte. Auch die kulturellen Unterschiede gelten vielen Europäern als Grund, den Beitritt abzulehnen. Probleme mit Gleichberechtigung und Minderheiten An erster Stelle führen die Kritiker immer wieder das Problem der Menschenrechte in der Türkei an. Das türkische Strafrecht ist in den letzten Jahren zwar dem europäischen Recht angepasst worden, doch Menschenrechtsorganisationen berichten immer noch von Verstößen. So soll es in Gefängnissen immer noch Fälle von Misshandlungen und Folter geben. Die Gleichstellung von Mann und Frau, in den EU-Staaten eine Selbstverständlichkeit, ist in der Türkei weniger weit fortgeschritten. Auch der Umgang mit Minderheiten ist nicht befriedigend: Die Lage der Kurden im Osten der Türkei, die lange Zeit vom türkischen Militär verfolgt wurden, ist immer noch schwierig; hier bleibt ein großes Konfliktpotenzial - immerhin sind 20 Prozent der Bevölkerung Kurden. Neue Gesetze für mehr Meinungsfreiheit Die Türkei hat bisher auf Anschuldigungen in Sachen Menschenrechte meist sehr sensibel reagiert. Im Vorfeld des Gipfels im Dezember 2004 zeigte sich die Regierung aber zugänglicher und verabschiedete mehrere Gesetzespakete zur Meinungsfreiheit und zu Menschenrechten. Religion prägt Kultur Die kulturellen Unterschiede zwischen der Türkei und dem Rest Europas sind ein weiterer wichtiger Streitpunkt zwischen den Befürwortern und den Gegnern der türkischen Annäherung an die EU. Die Türkei ist ein islamisch geprägtes Land; 99 Prozent der Einwohner bekennen sich zum Islam. Kritiker sehen hier einen grundlegenden, nicht überwindbaren Unterschied zum christlich-abendländisch geprägten Kulturkreis der Europäischen Union. Sie argumentieren, dass die gemeinsame, christlich geprägte Kulturgeschichte das eigentliche Verbindungsmerkmal der Staaten Europas sei - die gemeinsamen Werte also, die über die Wirtschafts- und Währungsunion hinausgehen. Kulturen im Dialog Die Gegenposition argumentiert, dass die moslemischen Werte denen der Europäischen Union nicht entgegenstehen. Zudem könnte die engere Partnerschaft eine Verbindung zwischen den Kulturen aufbauen. Sie weisen zudem darauf hin, dass in der türkischen Verfassung eine strikte Trennung zwischen Staat und Religion vorgeschrieben sei. Wachstum trotz Inflation und Verschuldung Was die derzeitigen Wirtschaftsdaten angeht, dürfte die Europäische Union eigentlich keine Probleme mit dem neuen Partner haben. Die Wirtschaft der Türkei boomt seit einigen Jahren und erzielt Zuwachsraten, von denen die EU-Länder im Moment nur träumen können. Doch können die guten Zahlen nicht über einige strukturelle Probleme hinwegtäuschen: Die türkische Regierung ist seit Jahren mit der Bekämpfung der hohen Inflation beschäftigt, ein weiteres Problem ist die hohe Staatsverschuldung. Außerdem ist die Türkei ein größtenteils landwirtschaftlich geprägtes Gebiet; viele Menschen leben in einfachen Verhältnissen in strukturschwachen Regionen. Kritiker warnen daher vor einer allzu positiven Bewertung der türkischen Wirtschaft. Freizügigkeit mit Folgen Zudem befürchten sie, eine Welle von Migranten aus den strukturschwachen Regionen der Türkei könne nach einem Beitritt auf Zentraleuropa zurollen. Die Freizügigkeit der Bürgerinnen und Bürger - also das Recht, sich an jedem beliebigen Ort der EU niederzulassen - war deshalb ein weiteres großes Streitthema auf dem Gipfel von Brüssel. Belastungen für Entscheidungsstrukturen In EU-Kreisen warnen Kritiker des türkischen Beitritts vor allem vor einer Überforderung der Europäischen Union. Seit Jahren schon ist der EU-Dschungel aus Institutionen, Regeln und Entscheidungsträgern immer dichter und undurchdringlicher geworden. Es ist immer schwieriger, unter den vielen EU-Partnern zu klaren Entscheidungen zu kommen. Der Beitritt eines großen, einflussreichen Nachbarn würde die Balance der EU erneut verschieben und weitere Reformen nötig machen. Denn mit derzeit über 70 Millionen Einwohnern würde die Türkei gleich zu einem der größten EU-Mitgliedstaaten. Das würde dem Land einen starken Einfluss in den politischen Entscheidungsgremien sichern. Konsolidierung statt nächster Erweiterung Kritiker mahnen daher, zunächst solle sich die neue, um die zehn mittel- und osteuropäischen Staaten erweiterte, Union konsolidieren, die europäische Integration vertiefen und prüfen, ob die derzeitige Struktur der EU-Institutionen für die nächste Erweiterung geeignet ist. Folgen für den Subventions-Topf Auch der Streit ums Geld ist absehbar: Die EU-Staaten helfen einander, um strukturschwache Regionen aufzupäppeln und so ein möglichst gleichmäßiges Lebensniveau in ganz Europa zu schaffen. Nach der bisherigen Regelung hätte der neue Partner Anspruch auf rund 15 Milliarden € aus den gemeinsamen Kassen, um etwa strukturschwache Regionen zu modernisieren oder die Landwirtschaft zu fördern. Diese Summe würde die anderen Partner überfordern; bereits im Vorfeld der Osterweiterung 2004 waren diese Gelder ein Streitpunkt. Vor einem Türkei-Beitritt wäre also auch ein grundlegender Umbau des EU-Subventionssystems notwendig. Stabilisierung im Nahen und Mittleren Osten Auch außenpolitische Überlegungen spielen eine Rolle. Die Türkei ist in einer besonderen geographischen Lage. Sie grenzt an Krisenregionen im Nahen Osten und in Zentralasien, sie hat zum Beispiel eine gemeinsame Grenze mit dem Iran und dem Irak. Eine EU-Mitgliedschaft der Türkei könnte, so die Befürworter, dazu beitragen, die Region zu stabilisieren und Konflikte zu vermeiden. Dafür wäre es auch gut, mit der Türkei ein islamisch geprägtes Land in der EU zu haben. Türkische Nachbarschaftsprobleme Kritiker halten dagegen, dass sich die EU nur in die Gefahr bringe, selbst in die Konflikte gezogen zu werden; zudem sei die Union gar nicht in der Lage, außenpolitisch wirksam zu agieren. Auch die außenpolitischen Probleme der Türkei mit ihren EU-Nachbarn Zypern und Griechenland müssten zunächst endgültig gelöst werden, bevor man mit der Türkei verhandeln könne. Zwischen Europa und Asien Mit einer Fläche von rund 780.000 Quadratkilometern ist die Türkei mehr als doppelt so groß wie die Bundesrepublik Deutschland. Nur ein kleiner Teil des Landes liegt geographisch gesehen in Europa, denn der Bosporus, die Meerenge zwischen Schwarzem Meer und Marmarameer, trennt Europa von Asien. Zu beiden Seiten des Bosporus liegt Istanbul, die größte Stadt der Republik Türkei. Die Hauptstadt des Landes ist das im asiatischen Teil gelegene Ankara. Laizistische Republik Über 99 Prozent der knapp 70 Millionen Einwohner sind Muslime. Die Verfassung sieht eine strikte Trennung von Religion und Staat vor. Darüber wacht neben der Justiz auch der nationale Sicherheitsrat, in dem sich Regierungsvertreter und hochrangige Militärs regelmäßig beraten. Alle fünf Jahre wählen die Türken ihr Parlament; alle sieben Jahre bestimmt das Parlament den Staatspräsidenten. Politischer Kurs gen Westen Der amtierende Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan gehört einer gemäßigten islamischen Partei an. Er versuchte in den vergangenen Jahren, die türkische Gesellschaft im Hinblick auf den EU-Beitritt zu reformieren und zu modernisieren, gleichzeitig aber seine islamische Anhängerschaft nicht zu verprellen. Bei seinem Kurs in Richtung EU-Mitgliedschaft ist Erdogan aber die Unterstützung weiter Teile der Bevölkerung sicher. Schon seit Anfang der sechziger Jahre ist die Türkei über zahlreiche Abkommen wirtschaftlich eng mit der EU verbunden. Industrie, Tourismus, Landwirtschaft So gehören die EU-Staaten bereits heute zu den wichtigsten Wirtschaftspartnern der Türkei. Während sich im Westen des Landes zunehmend moderne Industriebetriebe angesiedelt haben, sind weite Teile des Ostens von der Landwirtschaft geprägt. Ein großer Teil der türkischen Arbeitskräfte ist in der Landwirtschaft beschäftigt, obwohl sie nur einen geringen Anteil am Bruttosozialprodukt hat. Ebenso spielt der Tourismus eine wachsende Rolle in der türkischen Wirtschaft. Auch wenn sich die türkischen Wirtschaftsdaten in den letzten Jahren weitgehend positiv entwickelt haben, machen strukturelle der Regierung zu schaffen: Seit Jahren schon versucht sie, die hohe Inflation einzudämmen.

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EU-Erweiterung 2004: Die neuen Mitglieder

Unterrichtseinheit

Litauen, die Slowakei oder Zypern gehören in wenigen Monaten zur Europäischen Union. Doch das alte Europa weiß wenig über die EU-Neulinge. Mit diesem Basisartikel lassen sich Wissenslücken füllen.Zehn Länder treten am 1. Mai 2004 der Europäischen Union bei. Es sind so unterschiedliche Staaten wie die sonnige Mittelmeerinsel Malta oder die baltischen Republiken, die früher zur Sowjetunion gehörten. Der Beitritt Bulgariens und Rumäniens soll 2007 vollzogen werden. Ob die Türkei ein möglicher EU-Kandidat ist, ist dagegen noch strittig. Wir stellen Ihnen die zehn EU-Neulinge vor und zeigen mit Links, wo Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Beitrittsländern finden.Die Schülerinnen und Schüler sollen sich über die Staaten informieren, die 2004 neu in die Europäische Union aufgenommen werden. Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei der Vorbereitung des EU-Beitritts in den einzelnen Ländern erkennen. sich der Bedeutung der bevorstehenden Erweiterung der Europäischen Union bewusst werden. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. Thema EU-Erweiterung 2004: Die neuen Mitglieder im Überblick Autoren Wolfgang Bauchhenß und Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 10 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung pro Land mindestens 1 Stunde Medien Computer mit Internetzugang Von der Volksrepublik zur Dritten Republik Schon vor dem Fall des Eisernen Vorhangs begann eine langsame Annäherung zwischen dem ehemaligen Ostblockstaat Polen und der Europäischen Union: Bereits 1989 unterzeichneten Vertreter der EU und Polens ein Handels- und Wirtschaftsabkommen. Im selben Jahr hatten die ersten freien Wahlen in Polen stattgefunden, bei der die Opposition klar über die kommunistische Arbeiterpartei siegte. Noch Ende 1989 änderte das Parlament die Verfassung des Landes: Aus der kommunistischen Volksrepublik Polen wurde die Republik Polen, die so genannte Dritte Republik. Seit den neunziger Jahren haben alle polnischen Regierungen große Anstrengungen unternommen, die Kriterien für den Beitritt zu erfüllen. Das größte der Kandidatenländer wird daher bereits bei der ersten Erweiterungsrunde 2004 mit dabei sein. Positives Referendum Mit fast 40 Millionen Bürgerinnen und Bürgern betritt ein neues Schwergewicht die europäische Bühne. Bei einem Volksentscheid sprachen sich im Juni 75,5 Prozent der Polen, die an dem Referendum teilnahmen, für den EU-Beitritt aus. Die Beteiligung lag allerdings nur bei 58,8 Prozent. Wegen der hohen Arbeitslosigkeit im Land (um 18 Prozent) sieht ein Teil der Bevölkerung den politischen Veränderungen mit gemischten Gefühlen entgegen. Gerade aber die jüngere Bevölkerung steht der europäischen Integration im Wesentlichen positiv gegenüber. Landwirtschaft hat Schlüsselrolle Polen dürfte ein eigenwilliger Partner in der EU werden. Bei den Beitrittsverhandlungen feilschte Premierminister Leszek Miller bis zum Schluss um die Agrarsubventionen und drohte, die gesamten Verhandlungen platzen zu lassen. Die Landwirtschaft ist der wichtigste polnische Wirtschaftszweig: Über 60 Prozent der Fläche Polens werden für landwirtschaftliche Zwecke genutzt, jeder 5 Arbeitnehmer ist in der Landwirtschaft beschäftigt. Daher wird es bei künftigen Verhandlungen sicherlich noch öfter Streit um finanzielle Hilfen für die polnischen Bauern geben. Strukturhilfen zur Entwicklung des Landes Polen wird außerdem zum größten Empfänger von Strukturhilfen der EU. Mit diesem Geld sollen in den wenig entwickelten Gegenden des Landes Straßen und Eisenbahnstrecken saniert und Umweltprojekte finanziert werden. Schon in den vergangenen Jahren sorgten solche Hilfen oftmals für Streit bei den Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union. Orientierung nach Europa Ungarn stellte Ende der achtziger Jahre nach der politischen Wende im ehemaligen Ostblock schnell die Weichen in Richtung Europa. Das Land etablierte rasch Handelsbeziehungen mit EU-Staaten und unterzeichnete als erster Staat des ehemaligen Ostblocks 1991 ein Assoziierungsabkommen mit der EU. Dieses Abkommen sah nicht nur Erleichterungen beim Handel (wie etwa Zollerleichterungen) vor, sondern gezielt auch politische Zusammenarbeit wie etwa die Angleichung von Gesetzen und Institutionen. Es war also ein erster Schritt beim Umbau des politischen Systems Ungarns in Richtung EU. Vorherige Abkommen waren meist reine Handelsabkommen. Ungarischer Wirtschaftsboom Schon früh entwickelte sich Ungarns Wirtschaft in die richtige Richtung: Das Land gehört zu den Boom-Staaten unter den Beitrittskandidaten, die Arbeitslosenquote liegt lediglich zwischen fünf und sechs Prozent. So war es für die ungarische Regierung unter Premierminister Viktor Urban auch kein nennenswertes Problem, die Voraussetzungen für den Beitritt im Jahr 2004 zu erfüllen. Bei einem Volksentscheid über den Beitritt zur EU stimmten 84 Prozent mit Ja, allerdings war die Wahlbeteiligung mit knapp 46 Prozent extrem niedrig. Moderne Infrastruktur Schon heute verfügt Ungarn über eine gut ausgebaute und moderne Infrastruktur, die den Handel mit den Nachbarstaaten erleichtert. Die Lage an den Grenzen zu Kroatien, Serbien und dem künftigen EU-Nachbarn Rumänien (voraussichtlich 2007) macht das Land zu einem wichtigen Grenzstaat der neuen Union. Ein bedeutender Wirtschaftsfaktor ist in Ungarn seit jeher der Tourismus; viele EU-Nachbarn verbringen seit Jahren ihren Urlaub an der Donau und am Plattensee (ungarisch Balaton), dem größten Binnensee Mitteleuropas. Vaclav Havel ebnete den Weg in die EU Deutschlands Nachbarland Tschechien liegt bald mitten in Europa: Von allen Seiten wird die junge Republik künftig von EU-Nachbarn umgeben sein. Nach der politischen Wende 1989 - die Tschechen wählten nach der "samtenen Revolution" vom November 1989 den vormaligen Bürgerrechtler Vaclav Havel zum Staatspräsidenten - zeichnete sich auch der Weg der damaligen Tschechoslowakei in die Europäische Union ab. Zuvor spaltete sich allerdings Ende 1992 die Slowakei ab, mit der Tschechien nach dem Ende des Ersten Weltkriegs 1918 gemeinsam als Tschechoslowakei die Unabhängigkeit von der Habsburger Monarchie errungen hatte. Umbau des Wirtschaftssystems Die EU nahm daher Verhandlungen mit beiden Staaten auf. Ende der neunziger Jahre machte die Tschechische Republik einen harten Prozess des wirtschaftlichen Umbaus durch, bevor sie die Beitrittskriterien erfüllen konnte. Wie in allen Staaten des Ostblocks galt dort bis zum Zusammenbruch des Sozialismus die kommunistische Planwirtschaft, die dann abrupt von der Marktwirtschaft abgelöst wurde. Im Gegensatz zu Polen spielt die Landwirtschaft in der Tschechischen Republik eine geringe Rolle. Wichtige Wirtschaftszweige sind dagegen die Stahl- und Chemieindustrie sowie der Maschinenbau. Trotz des Wirtschaftswachstums ist die Arbeitslosenquote um 9 Prozent (2003) ein wichtiges strukturelles Problem. Deutschland ist der wichtigste Handelspartner Tschechiens, und auch für Deutschland steht die Tschechische Republik an erster Stelle der Handelspartner unter den Mittel- und Osteuropäischen Staaten. Europa-skeptischer Staatspräsident Klaus Der Nachfolger von Vaclav Havel, der 2003 gewählte Staatspräsident Vaclav Klaus, machte bereits vor dem Beitritt, etwa im Zusammenhang mit dem EU-Konvent, als EU-Kritiker auf sich aufmerksam. Trotz des kritischen Präsidenten sagte eine breite Mehrheit von 77 Prozent beim Beitrittsreferendum im Juni 2003 "Ja" zur Europäischen Union. Die Wahlbeteiligung von 55 Prozent war allerdings sehr niedrig. Eigenständig in die EU Der jüngste der neuen EU-Staaten existiert erst seit zehn Jahren. Im Januar 1993 spaltete sich die Slowakei von der Tschechischen Republik ab, mit der sie seit 1918 als Tschechoslowakei vereinigt gewesen war. Kritiker der Teilung befürchteten damals, dass die Slowakei ohne den tschechischen Partner in große wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten würde. Doch die Regierung beantragte schon 1995 den Beitritt zur EU - fest davon überzeugt, die Beitrittshürden ohne größeren Probleme zu meistern. Das gelang den Slowaken auch in kurzer Zeit. Arbeitslosigkeit trotz Wirtschaftsboom Nach einer Konjunkturflaute um die Jahrtausendwende stieg das Bruttoinlandsprodukt wieder, und auch die für den Beitritt nötigen institutionellen Reformen erledigte der Staat rasch. Generell bestehen diese institutionellen Reformen in den künftigen EU-Staaten darin, das politische System an das der EU-Staaten anzugleichen. (So müssen etwa Stellen geschaffen werden, bei denen die Bürger sich bei Verbraucherschutzfragen oder bestimmten Rechtsproblemen wenden können.) 2002 überrundete der Staat in puncto Wirtschaftswachstum mit vier bis fünf Prozent sogar alle benachbarten Beitrittsländer. Problematisch bleibt allerdings die hohe Arbeitslosigkeit von über 17 Prozent im Jahr 2003, die im Vergleich zu den anderen Beitrittsländern ebenfalls Rekordniveau hat. Klares Votum für Europa Bei der Volksbefragung im Mai 2003 zeigten sich die Slowaken als Befürworter der Europäischen Union. Über 92 Prozent Ja-Stimmen waren ein klares Votum für Europa, auch wenn die Teilnahme am Referendum nur knapp über den erforderlichen 50 Prozent lag. Auch die führenden Politiker des Landes, Staatspräsident Rudolf Schuster und Ministerpräsident Mikulás Dzurinda, unterstützen den slowakischen EU-Beitritt. Nun werden ab 2004 5,5 Millionen Slowaken und 10,2 Millionen Tschechen wieder friedlich vereint sein - als Nachbarn in der Europäischen Union. Europäische Union statt Sowjetunion Ein weiterer osteuropäischer Beitrittskandidat ist Estland. Die kleinste der drei baltischen Republiken gehörte wie ihre Nachbarstaaten vor 1990 zur Sowjetunion, die das Land 1940 und nach dem Abzug der deutschen Besatzungstruppen 1944 erneut okkupierte. Nach dem Ende des Kalten Krieges und dem Zusammenbruch des Sozialismus erklärten die Esten im Herbst 1991 ihre Unabhängigkeit von der Sowjetunion und gründeten ihren eigenen Staat. Schon bald orientierten sie sich in Richtung Westen. 1995 stellten sie den Antrag auf Aufnahme in die Europäische Union. Zuvor hatte die Republik ein Freihandelsabkommen mit der EU unterzeichnet. Westorientierung der Wirtschaft Die Esten schafften es, in der ersten Runde der Osterweiterung dabei zu sein. Sie stellten sich nach der Trennung von Russland rasch auf neue Handelspartner im Westen ein: Im Jahr 2000 gingen bereits 77 Prozent der Exporte in Länder der EU. Neben den skandinavischen Nachbarn Finnland und Schweden ist Deutschland ein großer Abnehmer der Elektro-, Textil und Holzprodukte, die den Export bestimmen. Arbeitslosigkeit ist allerdings auch in Estland ein Problem. 2002 lag die Arbeitslosenquote im Land bei durchschnittlich zehn Prozent. Positives Referendum für EU-Beitritt Ab Mai 2004 werden die 1,4 Millionen Esten, die von Präsident Arnold Rüütel und vom jungen Ministerpräsidenten Juhan Parts regiert werden, zu Unionsbürgern. Auch sie haben sich in einer Volksbefragung mehrheitlich mit 67 Prozent für den Beitritt ausgesprochen und feierten anschließend auf EU-Partys das klare Votum, an dem sich 63 Prozent der Wahlberechtigten beteiligt hatten. Lettland sagt Ja Auch Lettland erlangte 1991 wie Estland und Litauen seine Unabhängigkeit von der Sowjetunion. Der junge Staat führte Demokratie und Marktwirtschaft ein und intensivierte seine Beziehungen zu den westeuropäischen Nachbarstaaten. 1995 beantragte die lettische Regierung die Aufnahme in die Europäische Union. 2000 begannen offiziell die Beitrittsverhandlungen, die 2002 auf dem Gipfel von Kopenhagen für abgeschlossen erklärt wurden. Bei dem Referendum zum EU-Beitritt 2003 gab es 67 Prozent Ja-Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag mit 67 Prozent deutlich über der in anderen Beitrittsländern. Damit kann auch Lettland im Mai 2004 der EU beitreten. Wirtschaftliche Stabilisierung Nachdem sich die wirtschaftliche Lage - die immer noch von der russischen Wirtschaft abhängt - Ende der neunziger Jahre stabilisierte, konnte Lettland die Beitrittskriterien erfüllen. Der Außenhandel des Landes ist inzwischen eindeutig auf die Europäische Union ausgerichtet. Deutschland ist der wichtigste Handelspartner der Letten. Zentrales Problem der Wirtschaft ist die Arbeitslosigkeit, die nach internationalem Berechnungsschlüssel zwischen 13 und 14 Prozent liegt (nach lettischen Berechnungsmodus dagegen 2003 zwischen 8 und 9 Prozent). Minderheitenschutz für Russen Ein größeres Problem war der Umgang mit den Minderheiten im Land: In Lettland lebt - ähnlich wie in Estland - eine große russische Minderheit (fast 30 Prozent der Bevölkerung), deren Rechte nach der Unabhängigkeit zunächst eingeschränkt wurden. Mittlerweile hat die lettische Regierung - seit 2002 unter dem Ministerpräsidenten Einars Repse - den Minderheitenschutz besser geregelt und so den Weg nach Europa frei gemacht. Blutiger Weg in die Unabhängigkeit Litauen war der erste der drei baltischen Staaten, der sich von der Sowjetunion löste: Schon im Frühjahr 1990 erklärten sich die Litauer für unabhängig, wobei der Prozess der Unabhängigkeit von Moskau besonders konfliktreich verlief. Moskau erkannte die Unabhängigkeit nicht an und stürzte die frei gewählte litauische Regierung im Januar 1991. Bei dem Versuch russischer Soldaten, den litauischen Fernsehturm in Vilnius zu stürmen und damit die Berichterstattung über den Militäreinsatz zu stoppen, wurden 14 Menschen erschossen. Die Litauer hatten daher ein besonders starkes Interesse daran, sich nach ihrer Unabhängigkeit nach Westeuropa zu orientieren. 1995 beantragten sie formell ihre Aufnahme in die EU. 90 Prozent für Europa Wie ihre baltischen Nachbarn unternahmen auch die Litauer große Anstrengungen, um ihre immer noch von Russland beeinflusste Wirtschaft fit für die EU zu machen. Doch dies gelang ebenso wie die Anpassung der staatlichen Institutionen an EU-Richtlinien. Seit Januar 2003 ist der junge Rolandas Paksas Staatspräsident; Premierminister ist Algirdas Brazauskas. Nachdem beim Referendum mehr als 90 Prozent der Bevölkerung für Europa stimmten, war klar, dass Litauen - wo nach Berechnungen des französischen Nationalinstituts für Geografie das geografische Zentrum Europas liegt - 2004 zu den Beitrittsländern zählen wird. Wirtschaftswunderland Mit Slowenien ist auch ein Teilstaat der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien unter den neuen EU-Nachbarn. 1991 erklärte die junge Republik ihre Unabhängigkeit. Mit einem wahren "Wirtschaftswunder" qualifizierte sich Slowenien für den Beitritt zur Europäischen Union: In knapp zehn Jahren mauserte es sich zum reichsten Land unter den Beitrittskandidaten; die Arbeitslosenquote liegt um die sieben Prozent. Bereits als Teilstaat der "Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien" war Slowenien der Teil des Landes, der sich am deutlichsten nach Westeuropa orientierte. Außenhandel auf EU ausgerichtet Ein wichtiger Wirtschaftsfaktor ist in Slowenien wie in Ungarn der Tourismus. Wichtige Industriezweige sind darüber hinaus die Auto-, Maschinenbau-, Textil- und chemische Industrie, aber auch die Holzverarbeitung. Die wichtigsten Handelspartner des Landes sind Deutschland, Frankreich und Österreich. Insgesamt ist der Außenhandel klar auf die EU-Länder ausgerichtet. Beitritt zur EU und zur NATO Als einziges neues EU-Land dürfte Slowenien Nettozahler werden. Das bedeutet, dass Slowenien mehr Geld in den gemeinsamen EU-Topf einzahlt als es aus diesem Topf bekommt. Die slowenische Regierung unter Staatspräsident Janez Drnovšek und Ministerpräsident Anton Rop kann dem Mai 2004 also gelassen entgegen sehen, zumal auch hier die EU-Befürworter beim Beitrittsreferendum mit 89 Prozent deutlich die Nase vorne hatten. Gleichzeitig beschloss Slowenien auch den Beitritt zur NATO, für den sich allerdings mit 66 Prozent deutlich weniger Malteser als für den EU-Beitritt aussprachen. Geteilte Insel Die drittgrößte Mittelmeerinsel hat eine schwierige Geschichte: Ähnlich wie einst Deutschland ist Zypern in zwei Staaten geteilt. Doch anders als bei uns verläuft die Trennlinie seit 1974 nicht zwischen Ost und West, sondern zwischen Nord und Süd. Die Feindschaft zwischen der griechischen Republik Südzypern und der türkischen Republik Nordzypern erschwerte lange Jahre den EU-Beitritt Zyperns, den sich die griechischen Zyprioten schon lange wünschen. So zogen sich die Beitrittsverhandlungen zwölf lange Jahre hin. Die Versuche, die Teilung der Insel zu beenden, blieben trotz der Bemühungen der Vereinten Nationen bislang erfolglos. Südzypern wird EU-Mitglied Im Mai 2004 wird zunächst der südliche Teil der Insel der Europäischen Union beitreten. Damit wird ein kleiner Staat mit gerade mal 670.000 Einwohnern EU-Mitglied. Um die Beitrittskriterien zu erreichen, musste sich die zypriotische Regierung unter Präsident Tassos Papadopoulos kaum anstrengen, da die Insel solide Wirtschaftsdaten aufweisen kann. Wirtschaftsfaktor Tourismus Der Tourismus ist die wichtigste Devisenquelle der griechischen Republik Südzypern. Wichtige Industriezweige in dem landwirtschaftlich geprägten Teil der Insel sind die Textil- und Schuhproduktion. Insgesamt ist der südliche Teil der Insel wohlhabender als der türkische Nordteil. 53,6 Prozent für den EU-Beitritt Ein paar kleine Inseln im Mittelmeer - auf den ersten Blick wirkt Malta weit weg von der Europäischen Union mit ihren westeuropäischen Wirtschaftszentren. Doch ab Mai 2004 wird auch die Regierung der sonnigen Inseln aus der Hauptstadt Valletta regelmäßig in diese Zentren reisen, um an den EU-Gipfeln teilzunehmen. Schon seit den siebziger Jahren bestehen Assoziierungsabkommen zwischen Malta und der EU. Doch immer waren sich die Malteser uneins, ob sie der EU völlig beitreten sollten. Nun haben sie es gewagt. Unter Staatspräsident Guido de Marco wurde im März 2003 ein Referendum zum EU-Beitritt der Inselrepublik durchgeführt, bei dem sich die Bevölkerung mit einer knappen Mehrheit von 53,6 Prozent für den Beitritt entschied. Insel des Sprachtourismus Dafür sprachen die engen Verbindungen, die Malta bisher mit der EU hat. Der Handel wird größtenteils mit EU-Staaten abgewickelt. Auch der Tourismus, schon heute ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, dürfte vom Beitritt profitieren. Die meisten Besucher der Insel kommen aus Großbritannien. Schließlich ist Englisch neben Maltesisch die offizielle Sprache der Insel, denn Malta war von 1800 bis 1964 britische Kolonie. An zweiter Stelle stehen die Touristen aus Deutschland, darunter ein großer Teil Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Studierende, die auf den Inseln einen Sprachkurs besuchen.

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Osterweiterung: Die Europäische Union wächst

Unterrichtseinheit

Europa wächst - und eine neue Generation wächst hinein. Viele Ihrer Schülerinnen und Schüler werden 2004 mit stimmen, wenn 25 Staaten das neue Europäische Parlament wählen. Mit diesen Fakten und Unterrichtstipps bereiten Sie sie auf eine große Gemeinschaft vor.In der vorliegenden Unterrichtseinheit soll grundlegendes Wissen über die EU-Erweiterung vermittelt werden. Die SchülerInnen sollten sich zunächst über die Beitrittskandidaten informieren. Ausgehend vom Basisartikel lassen sich verschiedene Interessen der jetzigen EU-Staaten und der Beitrittskandidaten feststellen und diskutieren. Das Problem des Vetos im Ministerrat illustriert den komplizierten institutionellen Aufbau der Europäischen Union; dieses Thema kann bei Bedarf weiter vertieft werden. Grundlagen In der vorliegenden Unterrichtseinheit soll grundlegendes Wissen über die EU-Erweiterung vermittelt werden. Die SchülerInnen sollten sich zunächst über die Beitrittskandidaten informieren. Ausgehend vom Basisartikel lassen sich verschiedene Interessen der jetzigen EU-Staaten und der Beitrittskandidaten feststellen und diskutieren. Das Problem des Vetos im Ministerrat illustriert den komplizierten institutionellen Aufbau der Europäischen Union Am Beispiel recherchieren Die Anzahl der Beitrittsländer mit ihren unterschiedlichen Voraussetzungen lässt ahnen, wie viel Stoff erarbeitet werden muss, um sich ein differenziertes Bild der Problematik machen zu können. Daher bietet es sich an, entweder nur ein Land (etwa Polen, siehe Linkliste) exemplarisch auszuwählen, oder die SchülerInnen nach einem vorgegebenen oder von ihnen erstellten Fragenraster in Gruppenarbeit die wichtigsten Probleme und Chancen für den Beitritt herauszuarbeiten. Diskussion Ausgewählte Links zu Presseberichten und Hintergrundartikeln dienen einer zusätzlichen Vertiefung und Bearbeitung von Argumenten und Positionen. So können fundierte Diskussionen geführt werden, bei denen es - z. B. in den Debatten um den Beitritt der Türkei und um die Strukturhilfen - möglich ist, in Gruppenarbeit verschiedene Positionen zu erarbeiten und in einer Abschlussdiskussion zu vertreten. Diese kann offline sowie als Online-Forum oder Chat durchgeführt werden. Einstieg ins Thema: Die Europäische Union wächst Ein kurzer Überblick über die Erweiterung nach Osten Dieser Basisartikel zum aktuellen Thema kann das grundlegende Material Ihrer Unterrichtseinheit sein. Die Schülerinnen und Schüler sollen die wichtigsten Thesen aus dem Basistext herausarbeiten und die Informationen im Internet recherchieren, die ihnen zum richtigen Verständnis des Textes fehlen. im Internet nach grundlegenden (politischen und historischen) Informationen zu den Beitrittsländern suchen und diese präsentieren. erkennen, welche Probleme und Chancen aus der Erweiterung der EU entstehen können. am Ende der Unterrichtsreihe in der Lage sein, sich eine eigene Meinung zu der Diskussion zu bilden. ihre Meinung in einem Chat schnell und punktgenau formulieren. Im Herbst 2002 wurde ein weiteres Kapitel europäischer Geschichte geschrieben: Die Europäische Kommission empfahl den Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten. Im Dezember 2002 wollen die Staats- und Regierungschefs der Altmitglieder den Beitritt im Europäischen Rat in Kopenhagen offiziell beschließen. Dann bleibt noch ein Jahr, bis die baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen sowie die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Polen, Malta und Zypern beitreten. Artikel bei europa-digital Erweiterung nach Osten Acht der Beitrittskandidaten sind osteuropäische Staaten, die früher unter sowjetischer Vormundschaft standen. Damit breitet sich die EU über ganz Osteuropa bis an die Grenze Russlands aus. Deutschland rückt geografisch ganz in die Mitte der Gemeinschaft. Die Staaten aus dem ehemals sowjetischen Machtbereich haben in den fast fünfzehn Jahren seit dem Untergang der Sowjetunion gewaltige Anstrengungen unternommen, um den EU-Beitritt zu schaffen. Bis 2004 müssen sie die strengen wirtschaftlichen Kriterien der Union erfüllen - dabei war nach 1990 meist die gesamte Wirtschaft zusammengebrochen. Schon in den letzten Jahren passten sie zudem ihre Normen und Gesetze an europäische Standards an und mussten zahlreiche, auch unpopuläre Reformen umsetzen. Kandidaten erwarten weiteren wirtschaftlichen Aufschwung Die neuen EU-Nachbarn versprechen sich von ihrem Beitritt eine weitere wirtschaftliche Konsolidierung. Sie werden gleichwertige Handelspartner aller anderen EU-Staaten, Zollgrenzen und andere Handelsbeschränkungen fallen weg. Natürlich wollen die Neuen ihre nationalen Währungen auch bald durch den Euro ersetzen, doch das wird noch etwas dauern: Vorher müssen sie zwei Jahre lang unter Beweis stellen, dass ihre alte Währung stabil ist. Besonders wichtig für die ehemaligen Ostblockstaaten: Sie profitieren von der Solidarität der EU-Partner und erhalten Hilfen für den Aufbau einer modernen Infrastruktur. Doch wo es um viel Geld geht, stößt auch die Solidarität an ihre Grenzen. Langwierige Diskussionen um die Finanzen erschwerten die Beitrittsverhandlungen. Schon heute erhalten ärmere EU-Staaten wie Spanien oder Portugal Gelder aus dem gemeinsamen EU-Topf. Sie konnten dadurch ihre Länder in den letzten Jahren enorm modernisieren. Vor dem Beitritt der neuen Partner befürchteten sie, weniger Geld zu bekommen. Zugleich sorgten sich die Staaten, die nur in den Topf einzahlen, sie müssten künftig noch höhere Beträge in die gemeinsame Kasse abführen. Weitere Reformen müssen bis 2004 angegangen werden Nicht nur für die Beitrittskandidaten bedeutet der EU-Beitritt also große Anstrengungen, auch die jetzigen Mitglieder müssen noch einige schwierige Reformen bis 2004 umsetzen. Schon mit 15 Mitgliedern ist die heutige EU nur schwer überschaubar. Die politische Willensbildung ist oft schwierig, denn schon ein einzelner Staat kann alle wichtigen Entscheidungen im Ministerrat durch sein Veto blockieren. Um die Union mit 25 Mitgliedern nicht völlig unregierbar werden zu lassen, einigten sich die europäischen Staats- und Regierungschefs nach langen Diskussionen in Nizza (2001) auf grundlegende strukturelle Reformen, um die EU für den Beitritt so vieler neuer Staaten fit zu machen. Trotzdem bleiben bis 2004 noch genügend Probleme zu lösen. In der Agrarpolitik sind die großen EU-Staaten zerstritten: Während Frankreich will, dass die Landwirte weiterhin milliardenschwere Subventionen erhalten, versuchen andere Staaten wie Deutschland und Großbritannien, diese zurückzuschrauben. Sie fürchten größere finanzielle Verpflichtungen, da auch die Landwirtschaft der neuen Staaten auf diese Hilfen bestehen. Vor allem Polen, das größte der neuen Länder, besteht darauf, die Landwirtschaft als wichtigen Erwerbszweig besonders zu fördern. Nicht alle haben es geschafft Wenn dann im Jahr 2004 die "Union der 25" Wirklichkeit wird, können sich die Politiker in Brüssel noch lange nicht zurücklehnen. Auch Bulgarien und Rumänien hoffen auf einen baldigen Beitritt zur Europäischen Union. Eigentlich wollten sie gemeinsam mit ihren Nachbarn das europäische Haus beziehen, doch die wirtschaftliche Lage der Länder schien der Kommission noch nicht stabil genug - jetzt müssen sie noch ein paar Jahre warten. Weitaus länger werden sicherlich die Balkanstaaten brauchen, doch auch sie sind Aspiranten für eine Aufnahme in die Union, zumindest mittelfristig. Schwieriger ist die Frage zu beantworten, ob auch die Türkei zu Europa gehört. Zwar macht sie sich große Hoffnungen, doch in der Union gibt es keinen richtigen Willen, das Land beitreten zu lassen. Mit Valéry Giscard d'Estaing, Präsident des "Konvents zur Zukunft Europas", sprach sich im November 2002 erstmals ein hoher Amtsträger sehr deutlich gegen eine Aufnahme des Landes aus, was nach den Wahlen in der Türkei eine größere Diskussion auslöste. In jedem Fall wird die Erweiterung 2004 ein großer Schritt für die europäische Integration. Die Europäische Union überträgt ihr Erfolgsmodell erstmals auf osteuropäische Staaten. Die ehemaligen Ostblockstaaten treten in eine Gemeinschaft ein, in der ihnen Frieden, Menschenrechte, soziale und politische Stabilität garantiert sind. Am 9. Mai 1950 schlug der damalige französische Außenminister Robert Schumann in einer nach ihm benannten Erklärung vor, die militärstrategisch wichtigsten Wirtschaftszweige Deutschlands und Frankreichs (Kohle und Stahl) einer gemeinsamen Behörde zu unterstellen. So wollte er neues Vertrauen zwischen den "Erbfeinden" schaffen. Andere europäische Staaten lud er ein, sich an dem Vorhaben zu beteiligen. Zwar verfolgten bereits vorher verschiedene Visionäre den Gedanken eines europäischen Zusammenschlusses - so etwa Winston Churchill in seiner "Züricher Rede" (1946) oder der Europa-Kongress von Den Haag (Mai 1948) - doch erst mit der "Schumann-Erklärung" nahm die europäische Einigung Fahrt auf. Kohle und Stahl schmiedeten ehemalige Feinden zusammen Am 18. April 1951 unterzeichneten Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien sowie die drei Benelux-Staaten (Belgien, Niederlande und Luxemburg) den Vertrag zur Gründung der EGKS in Paris. Nach Vorstellung Schumanns sollte die Kooperation in dem zunächst eng begrenzten Rahmen nur die "erste Etappe der europäischen Föderation" sein, die Frieden und Sicherheit in Europa schaffen sollte. Am 23. Juni 1952 trat der Vertrag in Kraft und mit diesem Tage wurde die gesamte Kohle- und Stahlproduktion (daher wird die EGKS auch "Montanunion" genannt) der beteiligten Länder einer "Hohen Behörde" mit Sitz in Luxemburg unterstellt; andere Organe waren der Rat, die Versammlung sowie der Gerichtshof. Wie an den Namen zu erkennen ist, gehen die heute existierende EU-Strukturen bereits auf die EGKS zurück. Noch im gleichen Jahr wurde der Vertrag zur Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) unterzeichnet. Zeitgleich zur EVG wollte man außerdem eine Europäische Politische Gemeinschaft (EPG) gründen, die u. a. die Außenpolitik der Mitgliedsstaaten koordinieren sollte. Allerdings konnte man sich nicht darauf verständigen, in welchem Umfang die nationale Souveränität an die EPG abgetreten werden sollte. Daher scheiterte die EVG in der französischen Nationalversammlung (August 1954) und das Vorhaben wurde vorerst aufgegeben. "Kerneuropas" Kommissionen Zu diesem Zeitpunkt existierten bereits einige europäische Institutionen: Der Europarat, die EGKS, die Westeuropäische Union (WEU) und die Organisation für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC); außerdem verband die NATO die wichtigsten westeuropäischen Länder in einer schlagkräftigen Verteidigungsgemeinschaft. Das Scheitern der EVG zeigte jedoch, dass Westeuropa noch weit von einer politischen Einigung entfernt war. Doch auf der EGKS-Konferenz von Messina (1./2. Juni 1955) begannen die Außenminister der sechs Mitgliedsstaaten einen weiteren Bauabschnitt des europäischen Hauses: Sie beschlossen, eine Kommission unter dem Vorsitz des belgischen Außenministers Paul Henri Spaak einzusetzen, die mit der Integration zwei weiterer Politikbereiche begann. Römische Verträge Und so kam es, dass am 25. März 1957 die Außenminister "Kerneuropas" die so genannten Römischen Verträge unterzeichneten: Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG oder EURATOM) wurden damit gegründet; der bis dahin wichtigste Schritt zu einer engen wirtschaftlichen Verflechtung der Mitglieder. EWG, Euratom und EGKS Die EWG, deren Kernstück eine Zollunion war, sollte "die Grundlage für einen immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker" schaffen, so die Präambel; EURATOM kontrollierte und koordinierte die zivile Atomwirtschaft der Mitglieder. Die Struktur der EWG-Organe orientierte sich an der EGKS: Im Ministerrat stimmte man die gemeinsame Wirtschaftspolitik aufeinander ab und das Europäische Parlament hatte begrenzte Beratungs- und Kontrollbefugnisse inne. Parlament und Gerichtshof waren dabei für die drei Gemeinschaften - EWG, Euratom und EGKS - zuständig. Das eigentlich ausführende EWG-Organ war jedoch die aus 17 Mitgliedern bestehende Kommission. Sie sollte sicherstellen, dass der gemeinsame Markt richtig funktioniert und sich weiter entwickelt, sowie darauf achten, dass das Gemeinschaftsrecht eingehalten wird. Durch ein Fusionsabkommen vom 8. April 1965 wurden die Organe der drei Gemeinschaften zum 1. Juli 1967 zusammengelegt. Vom Erfolgsmodell EWG zu den Reformdebatten Bereits nach kurzer Zeit stellte sich die EWG als Erfolgsmodell heraus: In mehreren Stufen senkte man die innergemeinschaftlichen Zölle und baute andere Handelshemmnisse ab. Außerdem führte man eine europäische Agrar-Marktordnung ein. Die Industrieproduktion sowie der innergemeinschaftliche Handel und der Warenaustausch mit anderen Ländern wuchsen stetig. Erfolg der EWG Mit dem Erfolg der EWG nahm auch ihre Anziehungskraft auf andere Staaten zu, was sich unter anderem in vielen Beitrittsanträgen niederschlug. Doch erst nachdem der deutsch-französische Freundschaftsvertrag am 22. Februar 1963 unterzeichnet wurde, kam neue Bewegung in den Integrationsprozess. Auf Dauer konnten sich die anderen EWG-Mitgliedsstaaten nicht der deutsch-französischen Absicht entziehen, politisch enger zusammenzuarbeiten. Im Laufe der Zeit entwickelte sich die Freundschaft zwischen Deutschland und Frankreich zum "Motor der europäischen Integration". Vorher musste die EWG aber eine ihrer schwersten Krisen überstehen, als sich Frankreich 1965 weigerte, an den Sitzungen der Gremien teilzunehmen. Mit der Politik des "leeren Stuhls" wollte es verhindern, dass der Ministerrat wichtige Fragen mit qualifizierter Mehrheit verabschiedet. Im so genannten Luxemburger Kompromiss (1966) konnte Frankreich dann seine Position durchsetzen: Seitdem müssen Beschlüsse einstimmig verabschiedet werden, wenn "sehr wichtige Interessen eines oder mehrerer Partner auf dem Spiel" stehen. Neue Aufgaben für die EWG Zu Beginn der 70er Jahre war es das deutsch-französische Gespann, das die Weiterentwicklung der EWG voran trieb. Bundeskanzler Willy Brandt und der französische Staatspräsident Georges Pompidou vereinbarten auf den Gipfelkonferenzen von Den Haag (1969) und Paris (1972) neue Aufgaben für die EWG. Neben der Entwicklung einer Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) rückte nun auch die politische Union wieder ins Blickfeld. Doch während man sich im wirtschaftspolitischen Bereich schnell auf konkrete Vorhaben einigen und 1979 das Europäische Währungssystem (EWS) in Kraft treten konnte, blieb die Zielsetzung im politischen Bereich eher vage. In Paris entwickelte man außerdem die so genannte Dreierstrategie, die auch in den nachfolgenden Jahrzehnten immer wieder verfolgt wurde. Sie bestand aus der "Vollendung" der Gemeinschaft, aus der "Erweiterung" und aus einer "Vertiefung" in Richtung einer politischen Union; letzteres insbesondere durch die 1970 gegründete Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ), mit deren Hilfe die Mitgliedstaaten außenpolitisch möglichst einheitlich auftreten wollten. 1973 erweiterte sich die EWG zum ersten Mal: Dänemark, Großbritannien und Irland traten der Gemeinschaft bei. 1979 erlebte Europa eine andere Premiere: Die erste Direktwahl zum Europäischen Parlament, von der sich die Anhänger des föderalen Europas einen Legitimationsschub versprachen. In dieser Zeit (1974) entstand auch der Europäische Rat, zu dem sich seitdem die Staats- und Regierungschefs in regelmäßigen Abständen treffen und über zentrale Fragen entscheiden. Trotz zunehmender Verflechtung noch keine politische Union Der Beginn der achtziger Jahre war von einer neuen Reformdiskussion gekennzeichnet, denn trotz zahlreicher Anläufe hatte man es immer noch nicht geschafft, Europa auch politisch zu einigen; die Staats- und Regierungschefs stritten heftig um die Aufgabe der ihnen noch verbliebenen Souveränitätsrechte. Zudem war man sich in der Zielrichtung nicht einig: Einige sprachen sich für einen europäischen Staatenbund, andere für einen europäischen Bundesstaat aus. Nach einer Initiative des damaligen Bundesaußenministers Hans-Dietrich Genscher und langwierigen Verhandlungen auf mehreren europäischen Gipfeln, konnten sich die Staats- und Regierungschefs der EWG in Luxemburg (1985) auf ein weiteres Reformpaket verständigen: Die Einheitliche Europäische Akte (EEA). Sie veränderte und ergänzte die Römischen Verträge. Wichtigstes politisches Ziel war dabei die Verwirklichung des einheitlichen europäischen Binnenmarkts, der zum 1. Januar 1993 Wirklichkeit wurde. 1981 trat Griechenland bei, 1986 folgten Portugal und Spanien. Nach Fall des Vorhangs entsteht eine neue Perspektive Binnenmarkt und Mauerfall begünstigten weitere Reformschritte, die mit dem am 7. Februar 1992 unterzeichneten Vertrag von Maastricht ihren Abschluss fanden. Der Maastricht-Vertrag begründete die Europäische Union (EU), die auf drei Säulen fußt: Der Europäischen Gemeinschaft (EG), der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie der Zusammenarbeit in den Bereichen Inneres und Justiz (ZJIP). Ein anderes zentrales Vorhaben war, schrittweise eine Wirtschafts- und Währungsunion mit einer gemeinsamen Währung - dem Euro - zu schaffen, dessen Stabilität ein Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) überwachen soll. 1995 traten Finnland, Österreich und Schweden bei, somit zählte die Europäische Union nun 15 Mitglieder. Der Vertrag von Amsterdam, am 2. Oktober 1997 unterzeichnet, vertiefte die Union weiter: Man schuf das Amt des "Hohen Vertreters für die GASP", der die EU-Außenpolitik unabhängig vom jeweiligen Ratsvorsitz repräsentieren soll. Außerdem wurden die Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik weiter ausgebaut und die Kompetenzen des Europäischen Parlaments und anderer Organe erweitert. Die Gipfel von Köln und Helsinki (beide 1999) legten den Grundstein für die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Diese baut nicht nur die Beziehungen zwischen der EU und der NATO weiter aus, sondern beinhaltet auch, die Aufgaben der 1954 gegründeten Westeuropäische Union (WEU) schrittweise an die EU zu übertragen. Aus 15 werden 25 - Neue Herausforderungen für die EU Mittlerweile steht ein weiteres Reformvorhaben vor seinem Abschluss: Die Erweiterung der Europäischen Union um zehn osteuropäische Länder. Die hierzu notwendigen institutionellen Voraussetzungen schufen die Staats- und Regierungschefs im Jahr 2000 auf dem Gipfel von Nizza. Dort verabschiedeten sie einen mühsam erkämpften Kompromiss, der die Strukturen der EU reformiert und die Gemeinschaft fit für die Erweiterung machen soll. Doch die Staats- und Regierungschefs konnten sich nur zu einer Minimallösung durchringen. Daher riefen sie auf dem Gipfeltreffen im belgischen Schloss Laeken (2001) den "Konvent zur Zukunft Europas" ins Leben. Unter dem Vorsitz des ehemaligen französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard d'Estaing nahm der Konvent Ende Februar 2002 seine Arbeit auf und soll bis Mitte 2003 einen Entwurf für eine europäische Verfassung sowie weitere Vorschläge zur Gestaltung einer zukünftigen Europäischen Union mit 28 Mitgliedern erarbeiten. Der eiserne Vorhang fällt endgültig Mit dieser fünften Erweiterung wird die Trennung in "Ost" und "West" endgültig der Vergangenheit angehören. Stabilität, Frieden und Menschenrechte - bislang westlich geprägte Werte - können nun in ganz Europa zum Maßstab des Zusammenlebens werden: Die durch die (west-)europäische Integration geschaffene Zone der Sicherheit, Demokratie und Marktwirtschaft in Westeuropa dehnt sich dann bis Tallinn, Riga und Wilna im Baltikum, Warschau, Prag, Budapest in Mitteleuropa, Bukarest und Sofia auf dem Balkan aus. Doch damit ist die EU noch nicht an ihre geografischen Grenzen gestoßen. Nach dem Sturz des letzten europäischen Diktators in Jugoslawien wird in absehbarer Zeit das Thema Südost-Europa auf der Tagesordnung stehen. Mit dem so genannten Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Mazedonien vom 9. April 2001 ging man bereits einen ersten Schritt in diese Richtung, doch weitere werden folgen müssen. Denn so wie man den osteuropäischen Staaten die europäische Perspektive anbot, müssen auf das EU-Versprechen vor und während des Kosovo-Konflikts 1999 konkrete Taten folgen. Beispielhafte Arbeitsaufträge helfen bei der Erschließung des Textes und der weiteren Arbeit zum Thema. Die in den Internetressourcen angegebenen Websites helfen bei der Informationsrecherche und liefern Anregungen für Diskussionen. Arbeiten Sie zunächst die wichtigsten Aussagen aus dem Basistext und recherchieren Sie gegebenenfalls die Informationen, die Sie für sein Verständnis benötigen. Diskussionsansätze: Welchen Nutzen bringt die Erweiterung den neuen Staaten? Welche Probleme sehen die heutigen EU-Staaten durch die Erweiterung auf sich zukommen? Überwiegen für die heutigen EU-Staaten die Probleme oder die Chancen? Welchen Nutzen ziehen die heutigen EU-Staaten aus der Erweiterung? Ein möglicher EU-Beitritt der Türkei ist umstritten. Informieren Sie sich über Argumente der Gegner und der Befürworter des Beitritts und diskutieren Sie deren Ansichten. Diskutieren Sie im eigens für den Unterricht eingerichteten Chat einschlägige Fragestellungen: Eine Gruppe der Klasse vertritt die Pro-, die andere die Contra-Seite hinsichtlich der EU-Osterweiterung.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Esst Insekten!

Unterrichtseinheit

Die Haltung großer landwirtschaftlicher Nutztiere stellt eine große Belastung für natürliche Ressourcen dar und verursacht Umweltverschmutzung. Die Schülerinnen und Schüler lernen, andere davon zu überzeugen, Insekten anstatt Fleisch zu essen.Mit steigender Population wächst auch der Fleischkonsum, der langfristig nicht mehr gedeckt werden kann. Die Haltung großer landwirtschaftlicher Nutztiere geht zudem mit einer Belastung der Umwelt einher. Um diesem Problem entgegenzuwirken, schlagen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vor, stattdessen Insekten zu konsumieren. Die Lernenden planen ein Menü für die Schulkantine, das sowohl Insektengerichte als auch bekannte Gerichte enthalten soll. Sie wenden dabei überzeugende Kommunikationsmethoden und Wissen über natürliche Ressourcen an, um andere von der Alternative, Insekten zu essen, überzeugen zu können. Bezug zum Lehrplan Wissenschaftliches Arbeiten Wissenschaftliches Vokabular, Mengen, Einheiten, Symbole und Fachausdrücke: Anwendung wissenschaftlichen Vokabulars, wissenschaftlicher Terminologie und Definitionen. Chemie Erde und Atmosphäre: Die Erde als Quelle begrenzter Ressourcen Chemie Kohlendioxid und Methan als Treibhausgase: Evaluation zusätzlicher durch den Menschen verursachte Gründe für den Klimawandel Ablauf Ablauf der Unterrichtseinheit "Esst Insekten!" Der Ablauf der Unterrichtssequenz "Esst Insekten!" ist auf dieser Seite übersichtlich für Sie zusammengestellt. Die Schülerinnen und Schüler lernen, ihre Meinung mithilfe von Beweisen überzeugend darzustellen. wenden wissenschaftlichen Erkenntnisse über die natürlichen Ressourcen der Erde an. Über das Projekt Das Projekt ENGAGE ist Teil der EU Agenda "Wissenschaft in der Gesellschaft zur Förderung verantwortungsbewusster Forschung und Innovation" (Responsible Research and Innovation, RRI). ENGAGE Materialien werden durch das von der Europäischen Kommission durchgeführte Projekt ENGAGE als Open Educational Resources herausgegeben. Einführung Zeigen Sie die Folie 2 der PowerPoint-Präsentation. Hier werden die Nachrichten, auf denen die Aufgabe basiert, beschrieben: Die Brüsseler Universitätskantine bietet Gerichte mit Insekten an. Fragen Sie die Schülerinnnen und Schüler nach ihren ersten Gedanken zu diesem Thema. Problemstellung Präsentieren Sie Ihren Schülerinnen und Schülern Informationen über Probleme, die durch die Haltung großer landwirtschaftlicher Nutztiere entstehen (Folie 3 der PPT) und anschließend die Ziele der Unterrichtseinheit auf Folie 4 der PPT. Die Lernenden lesen sich die Informationen auf SI1 durch und wählen anschließend per Handabstimmung, ob Insekten oder große landwirtschaftliche Nutztiere weniger natürliche Ressourcen verbrauchen. Suchen Sie einige Schülerinnen und Schüler aus, die erklären sollen, warum sie sich für das eine oder das andere entschieden haben. Die Lernenden erstellen Menüs Nun zeigen Sie den Lernenden die Aufgabe auf Folie 5 der PPT. Sie sollen allein ein Menü für das Mittagessen während der "Insektenwoche" zusammenstellen. Jeder Schüler und jede Schülerin benötigt ein Exemplar des Menüs (SI2), die Insektengerichte (SI3) und die Checkliste für überzeugende schriftliche Kommunikation (SI4). Die Lernenden sollen sich die Informationen über Fleischgerichte auf SI2 durchlesen, die Angaben zu Ressourcen und Verschmutzung durch landwirtschaftliche Nutztiere beinhalten. Danach lesen sie sich ähnliche Informationen über Insekten auf SI3 durch, wählen zwei Insektengerichte für das Menü aus, schneiden die ausgewählten Gerichte aus und kleben sie auf das Menü. Auf Nachfrage sollten die Schülerinnen und Schüler ihre Auswahl begründen können. Mit den gesammelten Informationen verfassen sie im Kästchen "Warum man Insekten essen sollte" einen überzeugenden Kommentar. Zur Unterstützung können sie dabei auf die Checkliste auf SI4 zurückgreifen. Die Schülerinnen und Schüler sollen gegenseitig ihre überzeugenden Argumente mithilfe der Checklisten auf SI4 überprüfen. Dabei sollen sie auch wissenschaftliche Inhalte kommentieren. Das Projekt ENGAGE ist Teil der EU Agenda "Wissenschaft in der Gesellschaft zur Förderung verantwortungsbewusster Forschung und Innovation" (Responsible Research and Innovation, RRI). ENGAGE Materialien werden durch das von der Europäischen Kommission durchgeführte Projekt ENGAGE als Open Educational Resources herausgegeben.

  • Biologie / Ernährung und Gesundheit / Natur und Umwelt / Ernährung & Gesundheit / Gesundheitsschutz / Pflege, Therapie, Medizin
  • Sekundarstufe II, Sekundarstufe I

Datenschutzrecht für und an Schulen: Grundlagen und Blick auf Videokonferenz-Systeme

Fachartikel

In diesem Fachartikel geht es um das Thema "Datenschutzrecht für Schulen" und seine Bedeutung für den Schulalltag. Dabei wirft Dr. Florian Schröder, Jurist und Experte für Schulrechtsfragen, auch einen Blick auf Videokonferenz-Systeme. Nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch Eltern finden hier wissenswerte Informationen zu datenschutzrechtlichen Grundsätzen. Der vorliegende Beitrag ist Teil einer systematischen Einführung in das Schulrecht und in schulrelevante weitere Rechtsgebiete. Bereits erschienen sind Verfassungs- und grundrechtliches Fundament von Schule Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht für Schule Rechte und Pflichten der Schulleitung Rechte und Pflichten der Lehrkräfte Einführung in das Schulrecht: der rechtliche Rahmen der Konferenzarbeit Schulische Sanktionen gegenüber Schülerinnen und Schülern: Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Einführung in das Schulrecht: Aufsicht und Haftung Einführung in das Schulrecht: Urheberrecht für Schulen Da das Schulrecht in wesentlichen Teilen Landesrecht ist, ist es nicht möglich, auf die Rechtslage jedes der 16 Bundesländer im Detail einzugehen. Dort, wo landesrechtliche Regelungen maßgeblich sind, wird in der Beitragsserie daher stellvertretend für die Flächenländer jeweils anhand des niedersächsischen Landesrechts erläutert, stellvertretend für die Stadtstaaten steht das hamburgische Landesrecht. Verfassungsrechtliche Grundlagen Grundlage des Datenschutzrechts ist (mittlerweile) die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO), die allerdings aufgrund vielfacher Öffnungsklauseln und unbestimmter Rechtsbegriffe einer landesrechtlichen und auch themenspezifischen Konkretisierung bedarf. Diese wurde in allen Bundesländern zum Mai 2018 (teilweise auch bereits mit neuerlichen Änderungen seitdem) umgesetzt, so in Niedersachsen in § 31 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) und diversen ergänzenden Regelungen (zum Beispiel dem Runderlass "Aufbewahrung von Schriftgut in öffentlichen Schulen; Löschung personenbezogener Daten" und dem Runderlass "Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten Informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften") und in Hamburg durch §§ 98 ff. des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) und der Schul-Datenschutzverordnung (Schul-DSV). Regelungsgegenstand Durch das Datenschutzrecht geschützt werden (nur) sogenannte "personenbezogene Daten". Diese definiert Artikel 4 der DSGVO wie folgt: "Personenbezogene Daten" [sind] alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person [...] beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann." Datenschutzrechtliche Grundsätze Das Datenschutzrecht ist zumeist sehr ausführlich und kleinteilig geregelt. Um dabei den Überblick zu behalten, empfiehlt es sich, sich einige Grundsätze vor Augen zu führen, mittels derer sich in jeder Regelung der rote Faden erkennen lässt: Die Grundlagen des Datenschutzrechts stammen bereits aus dem sogenannten Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1983. Danach ist Datenerhebung durch staatliche Stellen verboten, sofern es keine Erlaubnisnorm oder Zustimmung der Betroffenen gibt; dürfen nur so wenige Daten wie nötig erhoben werden (Grundsatz der "Datensparsamkeit"); darf die Datenverarbeitung nur zum ursprünglichen Zweck erfolgen (Grundsatz der Zweckbindung und Verbot von staatlichem "big data"); ist eine Weitergabe der Daten an Dritte nur mit Erlaubnisnorm oder Zustimmung der Betroffenen erlaubt. Aus späterer Rechtsprechung hat sich außerdem das "Recht auf Vergessen" ergeben, also ein Rechtsanspruch darauf, dass nicht mehr benötigte Daten gelöscht werden. Durch die EU-DSGVO erstmals mit Rechtsverbindlichkeit festgelegt wurden außerdem das Recht auf Datenkorrekturen auf Antrag Betroffener; die Pflicht zur Sicherstellung von IT- (und damit Daten-) Sicherheit und eine Meldepflicht (innerhalb von 48 Stunden!) gegenüber der/dem Landesdatenschutzbeauftragten bei Datenschutzverletzungen. Neue Instrumentarien aus der EU-DSGVO Neben einer Konkretisierung der zuvor dargestellten Grundsätze hat die DSGVO auch einige Neuerungen gebracht. Wesentlich sind dabei die Pflicht, Verzeichnisse der (Daten-) Verarbeitungstätigkeiten zu führen (Artikel 30 Absatz 1 DSGVO), Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung mit dem Schulträger und etwaigen externen IT-Dienstleistern abzuschließen (Artikel 28 DSGVO) und Betroffene proaktiv über Datenverarbeitungen zu unterrichten (Artikel 13 DSGVO). In den landesrechtlichen Regelungen finden sich hierzu jeweils Konkretisierungen. Schulische Datenschutzbeauftragte Wie in jeder Behörde muss es auch in Schulen Datenschutzbeauftragte geben. Dies regelt zumeist nicht das Schulrecht, sondern das allgemeine Datenschutzrecht, zum Beispiel § 58 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG). Es muss sich um eine fachlich geeignete und weisungsfreie Person handeln, die frei von Interessenkonflikten (also insbesondere nicht Schulleitungsmitglied oder IT-Systemadministrator/in) ist. Als Aufgaben nennen die Gesetze regelmäßig: Unterstützung, Beratung und Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes und Zusammenarbeit mit den Landesbeauftragten für den Datenschutz. Speziell: Videokonferenz-Systeme Im Zuge der Corona-Pandemie hat (nicht nur) die schulische Bedeutung von Videokonferenzen exponentiell zugenommen. Hierbei wurden zunächst allenthalben die "Augen zugedrückt", wenn es um Fragen des Datenschutzes ging, da die Aufrechterhaltung eines geregelten Schulbetriebs als Priorität eingestuft wurde. Unterdessen ist etwas Ruhe eingekehrt und ein nüchterner datenschutzrechtlicher Blick angezeigt: Um allerdings beantworten zu können, ob die Nutzung datenschutzkonform ist, muss jedes einzelne Videokonferenz-System (Teams, ClickMeeting , Zoom, iServ, Big Blue Button, Gotomeeting, Jitsi et cetera) individuell durchleuchtet werden, wobei auch die jeweilige Konfiguration der an der einzelnen Schule genutzten Software und Software-Version einen Unterschied machen kann. Als grundsätzliche Linie lässt sich dabei nur festhalten, dass die Nutzung immer dann datenschutzrechtlich problematisch ist, wenn Daten außerhalb des Geltungsbereichs der EU-DSGVO verarbeitet und gespeichert werden, zum Beispiel in den USA. Für viele Schulen muss daher davon ausgegangen werden, dass das genutzte beziehungsweise vom Schulträger zur Verfügung gestellte System nicht vollständig datenschutzkonform ist. Kultusministerien und Schulbehörden sind (außer in Baden-Württemberg) bislang zurückhaltend mit etwaigen Eingriffen, dies dürfte sich aber künftig ändern. Weiterführende Literatur Schröder, Florian (2019). Handbuch Schulrecht Niedersachsen. Köln: Carl Link Verlag.

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Berufliche Bildung

Staat und Medien: Meinungsvielfalt bis Propaganda

Unterrichtseinheit

Die Schülerinnen und Schüler entwerfen in dieser Unterrichtseinheit eine Podcast-Collage, in der sie schlaglichtartig Beispiele zur Pressefreiheit, Zensur und Propaganda in einem historischen Längsschnitt von der Kaiserzeit bis zum Internetzeitalter hörbar machen.Patriotische Heldenverklärung in den Weltkriegen, parteigelenktes Staatsfernsehen der DDR, Hollywoodfilme unter der Regie des Pentagon und globale Meinungskriege im Internetzeitalter: Das Verhältnis von Staat und Medien ist ein wichtiges Indiz, an dem sich freiheitlich-demokratische und autoritäre Regime identifizieren lassen. Schon immer haben Herrschaftsinstitutionen in die Informationsverbreitung eingegriffen. Regierungen nutzen seit der Antike Medien, um die Bevölkerung intellektuell, weltanschaulich und emotional zu beeinflussen. Mit dem Aufkommen von Massenmedien im 19. Jahrhundert lässt sich beobachten, wie der Staat zunehmend systematisch und flächendeckend Informationen zu steuern versuchte: Der Wettkampf um die öffentliche Meinung verschärfte sich. Nun, da erstmals breite Bevölkerungsteile aus allen Schichten Medienkonsumenten wurden, entwickelte sich eine staatliche Medienpolitik, an der sich zentrale Werte, Normen und Herrschaftsstrategien der jeweiligen Regime sichtbar machen lassen. Verschiedene Perspektiven Die Schülerinnen und Schüler entwerfen in Gruppenarbeit eine Hörkollage, die viele unterschiedliche, frei gewählte Aspekte im Zusammenspiel von Staat und Medien wie ein Mosaik zusammensetzt. Aufgrund der breit angelegten Thematik geht es hierbei nicht um Vollständigkeit, sondern um schlaglichtartiges Verstehen der Problematik aus verschiedenen Perspektiven. Themenvorschläge Hintergrundinformationen und Themenvorschläge Neben Informationen zur Regulation der Medien durch den Staat finden Sie hier eine Liste mit Vorschlägen für die Betrachtung des Themas im historischen Längsschnitt. Ablauf Ablauf der Unterrichtseinheit "Der Staat und die Medien" Das Arbeitsergebnis dieser Unterrichtseinheit besteht aus einem Podcast mit einer interpretierenden, quellenkritischen Analyse des verwendeten Materials. Fachkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler kennen die Grundzüge der staatlichen Informationspolitik in unterschiedlichen historischen Epochen der Zeitgeschichte. erschließen den Zusammenhang zwischen Staatsform und Pressefreiheit. können aus Beispielen Methoden und Ziele staatlicher Propaganda nachvollziehen und sind dafür sensibilisiert, in Medien Methoden zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung zu erkennen. setzen sich mit der verfassungsrechtlichen Grundlage von Pressefreiheit beziehungsweise Meinungsvielfalt auseinander. werten Quellen kritisch aus, analysieren die Intention der Verfasser und stellen diese in einen historischen Kontext. Medienkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler nutzen Internetquellen, um relevantes Material zu suchen und recherchieren eigenständig weiterführende Informationen und Quellen. extrahieren aus einer umfangreichen Materialsammlung wesentliche, aussagekräftige Inhalte. entwerfen eine Dramaturgie für eine Hörkollage. erstellen einen Podcast. Sozialkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, in Gruppenarbeit Kriterien für eine Materialauswahl zu entwerfen. organisieren selbstständig die einzelnen Arbeitsabläufe. proben gemeinsam Sprechertexte und sprechen sie ein. Drei Formen staatlicher Regulationen Grundsätzlich kann man drei Formen von staatlichen Regulationen der Medien beobachten: Repressive Maßnahmen (Pressezensur, Unterdrückung der Meinungsvielfalt), Vereinnahmung der Medien (Propaganda beziehungsweise Übernahme der Informationshoheit durch den Staat) oder aber eine Schutzfunktion, bei der Exekutive und Judikative eine verfassungsrechtlich festgeschriebene Meinungsfreiheit garantieren und eine Ausgewogenheit oder Meinungsvielfalt in der Berichterstattung fördern. Regulationen im historischen Rückblick Im historischen Rückblick ergibt sich dabei eine klare Tendenz: Repressive Informationspolitik ist ein Kennzeichen autoritärer Regime, Meinungsvielfalt und Pressefreiheit hingegen Merkmale von Demokratien, die sich an den Grund- und Menschenrechten ausrichten. Die Existenz von staatlicher Propaganda als Instrumentalisierung der Medien für eigene politische Ziele ist hingegen unabhängig von der Staatsform, hier unterscheiden sich lediglich die Mittel und Strategien. Staatsform und Informationspolitik In einem historischen Längsschnitt wird der Zusammenhang zwischen Staatsform und Informationspolitik deutlich. Hierbei finden sich vielfältige Strategien: Repressionen und Zensur, starke Beeinflussung bis völlige Gleichschaltung der Presse, Meinungsvielfalt, propagandistische Eingriffe in die Informationsverbreitung oder aber starke Züge der Deregulierung. Anhand konkreter historischer Beispiele oder aktueller Mediendebatten können die Schülerinnen und Schüler einzelne Positionen, Intentionen und auch Methoden staatlicher Medienpolitik nachvollziehen. Deutsches Kaiserreich und erster Weltkrieg Die Geburtsstunde der modernen Kriegspropaganda Praxis Pressezensur trotz Pressefreiheit Themenbeispiele Heldenverehrung, Marneschlacht, Erzeugung von Feindbildern Leitmedien Zeitung, Maueranschläge, Feldpostkarte Weimarer Republik Der Kampf der politischen Ideen und Ideologien Praxis Pressefreiheit ohne Regulierung Themenbeispiele Satire, Wahlplakate, ideologische Polarisierung der Bevölkerung Leitmedien Zeitung, Flugblatt Drittes Reich Blut, Boden und Volksgemeinschaft Praxis Völlige Vereinnahmung ("Gleichschaltung") der Medien Themenbeispiele Massenaufmärsche, Reden, Erzeugung eines Gemeinschaftsgefühls, Ausschluss von Bevölkerungsgruppen Leitmedien Hörfunk, Film Deutsche Demokratische Republik Das gelenkte Staatsfernsehen Praxis Pressezensur Themenbeispiele Repressionen gegen Oppositionelle, "Bau-auf"-Ideologie, Aktuelle Stunde, Sicht auf den Westen Leitmedium TV Kalter Krieg Das Pentagon in Hollywood Praxis Pressefreiheit, aber staatliche Beeinflussung der Medien Themenbeispiele Belege für das Eingreifen staatlicher Institutionen in Kino-Produktionen (Walt Disney, "Top Gun", "Independence Day" et cetera) Leitmedium Film Europäische Union Auf der Suche nach einer europäischen Identität Praxis Pressefreiheit, jedoch institutionelle Regulierung Themenbeispiel Kann man einen Euro-Patriotismus lehren beziehungsweise propagieren? Wie erzeugt man ein EU-Gemeinschaftsgefühl? Welche Aufgaben haben hierbei die Medien? Leitmedien TV, Internet Internetzeitalter Erlaubt ist, was gefällt? Das Internet im Spannungsfeld von Zensur und Anarchie Praxis Deregulierung des Internets und gleichzeitige Überwachung Themenbeispiele Ist die Anarchie des Web 2.0 eine antidemokratische Bewegung? Wie kann man Rechtsstaatlichkeit (zum Beispiel Terrorbekämpfung, Maßnahmen gegen Kinderpornografie) und Datenschutz zusammenbringen? Leitmedium Internet In Anlehnung an " Das Echolot " von Walter Kempowski sammeln die Schülerinnen und Schüler Materialien zu ihrem Thema in Gruppenarbeit. Diese sind schwerpunktmäßig Quellenauszüge, die aber auch mit Kommentaren aus der Sekundärliteratur und/oder eigenen Anmerkungen zusammengestellt werden können. Die Lernenden kompilieren hierbei kurze Passagen, die sie als aussagekräftig bewerten und kombinieren ihre Fundstücke zu einer Gesamtschau, die sie als Hörmanuskript bearbeiten. Impulsfragen, Begriffsdefinition und Gruppenbildung Impulsfragen zu Beispielen von staatlicher Beeinflussung der Medien bieten einen Einstieg in die Thematik von Herrschaft, Pressefreiheit und Meinungsvielfalt. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln hieraus Leitfragen für die folgende Gruppenarbeit. Zusätzlich gilt es, durch Definitionen die Begriffe "Zensur" und "Propaganda" voneinander abzugrenzen und erste Beispiele hierfür zu erörtern. Im Anschluss werden die Gruppen gebildet und die Aufgabenstellung besprochen. Hierbei können bereits die Arbeitsblätter 2 und 3 ausgegeben werden. Recherchearbeit und Materialsammlung Die Gruppen teilen sich ihre Recherchearbeit auf und informieren sich mithilfe der Linkliste auf Arbeitsblatt 2 über ihr Gruppenthema. Die Internetlinks in der Liste dienen hierbei nur für einen ersten Einblick. Die Schülerinnen und Schüler erhalten hierdurch Anregungen, mit weiteren Suchbegriffen zu konkreten historischen Beispielen eigenständig weiteres Material für ihren Podcast zu erschließen. Fundstücke, die ihnen hierbei besonders auffallen, oder die sie als Grundlage für den Podcast geeignet finden, werden in einer Quellenkartei auf Arbeitsblatt 3 gesammelt, in der sie jeden einzelnen Quellenausschnitt oder anderes Material dokumentieren. Die Gruppenmitglieder finden in dieser Unterrichtsphase wieder zusammen und besprechen die ersten Rechercheergebnisse. Aus der gemeinsamen Materialsammlung/Quellenkartei wählen sie den Stoff aus, der die Grundlage für ihren Podcast liefern soll. Sie besprechen hierbei auch Aufbau und Inhalte ihres Podcasts oder einigen sich darauf, die Quellendatei zu ergänzen. Manuskripterstellung In dieser Arbeitsphase erfolgt die Manuskripterstellung als Grundlage für den Podcast. Die Schülerinnen und Schüler stellen aus ihrer Materialsammlung eine Vorlage her, die später eingesprochen wird. Zusätzlich entwickeln sie Begleitmaterial, in dem sie ihre Überlegungen (Intention, Auswahl, Aussage) zum Konzept ihres Podcast beschreiben. Aufnahme der Audiosequenzen Die Schülerinnen und Schüler nehmen die Audiosequenzen für den Podcast auf. Sie können die Texte hierfür selbst einsprechen oder aber, falls vorhanden, vorliegendes Audio-Material verwenden. Mithilfe einer Schnittsoftware können sie ihren Podcast fertig stellen. Die Gruppen stellen ihre Podcasts/Hörkollagen vor und erklären das dahinterliegende Konzept ihres Werkes.

  • Geschichte / Früher & Heute / Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe II

Grundrechte in Gefahr? Datenschutz und Selbstbestimmung in Zeiten von Tracing-Apps

Unterrichtseinheit

Die Gefahr durch das Coronavirus ist noch immer nicht gebannt, eine zweite Ansteckungswelle gilt als wahrscheinlich. Wir müssen also noch eine geraume Zeit mit dem Virus und den Folgen dieser Pandemie leben. Die Corona Tracing-App soll uns dabei helfen, Menschen vor infizierten Personen zu warnen und eventuelle Ansteckungsketten nachzuvollziehen. Die Lernenden erweitern in dieser Unterrichtseinheit ihr Wissen über das Coronavirus und diskutieren die Vor- und Nachteile der Corona-App. Wie gut schützen uns freiwillige Tracing-Apps, sind sie technisch, rechtlich und sozial erfolgversprechend? Sicherheitsethiker sagen, wo in die Privatheit der Menschen eingedrungen wird, muss geprüft werden, ob diese Einschnitte in einem angemessenen Verhältnis zum gesellschaftlichen Mehrwert stehen und damit zu rechtfertigen sind. Wie gut sind die Benutzer dieser App über deren Funktionen informiert? Nur wenn eine entsprechende Anzahl von Smartphone-Besitzern die App herunterladen und sich ihrer bedienen, ist die Wirkung (Warnung vor infizierten Personen, Nachverfolgung der (möglichen) Infektionsketten) gegeben. Um die rechtlichen, sozialen und technischen Auswirkungen dieser App einschätzen zu können, müssen deren Benutzerinnen und Benutzer über die entsprechenden Informationen verfügen. Dazu soll diese Unterrichtseinheit mit den folgenden Lerninhalten beitragen. Lerninhalte: Was ist das Coronavirus? Gesundheitliche Folgen des Coronavirus Ökonomische und soziale Folgen des Coronavirus Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus Welchen Beitrag zum Schutz gegen das Virus soll und könnte eine Tracing-App leisten? Wie funktioniert die App? Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben, laut EU-DSGVO, müssten eingehalten werden? Welchen Einfluss hat eine solche App auf das Verhalten der Menschen? Kriterien und Entscheidungshilfen für die Nutzung der App Politik aktuell: Das Coronavirus als Thema im Politik-/Sozialkunde-, Informatik- und Biologie-Unterricht Das Coronavirus ist die ultimative Herausforderung für unsere gesamte Gesellschaft und besonders für das Gesundheitssystem. Die Forderung nach digitalen Werkzeugen für die schnellere Nachverfolgung von Kontakten infizierter Personen wurde immer lauter. Contact-Tracing-Apps sind nach Ansicht der Bundesregierung das Mittel, um Infektionsherde schnell zu identifizieren (beziehungsweise Infektionsketten nachzuvollziehen) und infizierte Menschen entsprechend zu isolieren und in Quarantäne zu schicken. In den letzten Wochen wurde der Lockdown weitestgehend aufgehoben. Die Bevölkerung bewegt sich wieder im öffentlichen Raum, ein milliardenschweres Konjunkturprogramm soll dazu führen, dass die Wirtschaft wieder wächst, die Arbeitslosenquote wieder den niedrigen Stand wie vor der Corona Krise erreicht und das gesellschaftliche Leben, wie es vor der Krise bestand, zurückkehrt. Kann uns die Tracing-App dabei helfen? Vorkenntnisse Die Lehrkraft sollte Kenntnisse über den Ursprung, die Verbreitung und die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie besitzen. Sie sollte die Funktion der Corona Tracing-App kennen, und beurteilen können, ob diese App datenschutzgerecht eingesetzt werden kann. Didaktisch-methodische Hinweise Das Thema sollte selbstverständlich den tagesaktuellen Ereignissen und die Methodik den aktuellen unterrichtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der Unterrichtsvorschlag eignet sich zum Homeschooling oder als vorbereitende Hausaufgabe für den klassischen Unterricht. Die Arbeitsaufgaben selbst können mittels einer Lernplattform zur Verfügung gestellt und dort bearbeitet hochgeladen werden. Eine Lernplattform bietet Lehrenden und Lernenden verschiedene Möglichkeiten der Kommunikation. Sie können über Email sowie mittels Audio-, Video- oder Chatfunktion miteinander in Kontakt treten. Auch Diskussionsforen und schwarze Bretter dienen dem gegenseitigen Austausch von Informationen und Meinungen. Der Lehrende kann Mitteilungen an alle Lernenden verfassen. Neben erläuternden Kommentaren zu Lerninhalten zählen dazu auch allgemeine Hinweise zum Kursbetrieb. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen die technischen und datenschutzrechtlichen Hintergründe einer App kennen. beurteilen und bewerten anhand dieser gewonnen Erkenntnisse die (Corona-) App. eigenen sich Wissen mittels der angegebenen Internetquellen an, beurteilen und bewerten die dortigen Informationen. bilden sich ein eigenständiges Urteil über die Informationen aus den angegebenen Quellen. hinterfragen durch die kritische Auseinandersetzung mit anderen ihren eigenen Standpunkt. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler kennen die Regeln des Umgangs in Chatrooms und wenden diese an. üben sich im Umgang mit Videos, Podcasts und anderen digitalen Formaten. zeigen einen versierten Umgang mit den Funktionen der in der Schule verwendeten Lernplattform. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler gehen in Chatrooms oder Videokonferenzen aufeinander ein und beachten dabei (zuvor festgelegte) Regeln (Netiquette). lernen und kommunizieren über eine Lernplattform miteinander.

  • Politik / WiSo / SoWi / Informationstechnik
  • Sekundarstufe II
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