Im Juni wurde ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage veröffentlicht. Damit soll Presseerzeugnissen die gesetzliche Möglichkeit eingeräumt werden, die gewerbliche Nutzung von Textauszügen mit Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzforderungen zu belegen. Wikimedia Deutschland sieht in diesem Entwurf eine Gefahr für die Ersteller von freien Inhalten im Internet und für Anbieter von Open Content-Plattformen wie zum Beispiel Wikipedia. Laut der Begründung des Bundesjustizministeriums sollen Links zwar nicht unter das neue Leistungsschutzrecht fallen, unsicher ist jedoch, ob dies auch für die Texte auf dem Link, also für den faktisch zitierten Titel der Website, gilt.
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