Anna Lanius, die Schulleiterin der Nelly-Sachs-Gesamtschule in Weimar, teilt ihrem Kollegium mit, dass sie die Medienkompetenz an ihrer Schule fördern möchte. Ein örtlicher Sponsor hat die Schule mit 30 modernen Computern ausgestattet, diese sollen nun an das Internet angeschlossen werden. Doch eine Lehrkraft hat Bedenken und fragt sich, wer die Verantwortung für die Internetnutzung durch die Schülerinnen und Schüler trägt: Alleine die Schulleitung oder im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht auch die Lehrkräfte? Es entbrennt im Kollegium eine lautstarke Diskussion, die aber zu keinem klaren Ergebnis führt. Damit sich dies nicht in Ihrer Schule wiederholt, zeigen wir Ihnen, wer die Verantwortung für den Interneteinsatz in der Schule trägt und ob sich diese auch auf die Nutzung außerhalb des Unterrichts erstreckt.
Die Aufsichtspflicht innerhalb der Schule liegt generell bei der Schulleitung. Im Rahmen des Weisungsrechts der Schulleitung kann sie die Aufsichtspflicht an Lehrkräfte delegieren. Die unterschiedlichen Schulgesetze der Länder sehen aber auch eine selbstständige Zuweisung von Aufsichtspflichten für Lehrkräfte im Rahmen ihres Unterrichts vor. Daher obliegt den Lehrkräften die Aufsichtspflicht für den Interneteinsatz im Unterricht. Bei der Bereitstellung des Internetzugangs in der unterrichtsfreien Zeit ist die Aufsichtspflicht grundsätzlich geringer.
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